AG Geldordnung und Finanzpolitik/ThemaVollgeldreform

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Vorbemerkung Vorbemerkung:
Dies ist eine Meinung, die derzeit von dem Mitglied Keox vertreten wird und spiegelt nur die Meinung einiger Mitglieder der Piratenpartei oder der AG Geldordnung und Finanzpolitik wider. Wer Anmerkungen/Fragen hat schreibt diese bitte auf die Diskussionsseite zu diesem Artikel.


Vollgeldreform oder Wie die Wirklichkeit den Vorstellungen von Menschen angepasst wird

Achtung!

Folgende Darstellung ist unvollständig, lücken- und fehlerhaft. Niemand sollte darauf gestützt irgendwelche Schlussfolgerungen ziehen oder Behauptungen aufstellen. Keox



Inhaltsverzeichnis

Vollgeldreform in Deutschland

In Deutschland hat Prof. Joseph Huber die Vollgeldreform entwickelt, mit der das fraktionale Reservesystem auf eine unproblematischere Weise überwunden werden könnte als mit den bisherigen Vorschlägen eines 100 %-Reservesystems. Er ist Mitbegründer des Vereins Monetative. Publikationen und Vorträge sind unter Quellen aufgelistet.


Ähnliche Initiativen im Ausland

  • In England gibt es die Initiative positve money, die von Prof. Richard A. Werner unterstützt wird.
  • In Amerika wird die Abschaffung des Teil-Reservesystems vom American Monetary Institute vorangetrieben. Direktor des Instituts ist Stephen Zarlenga, der ein sehr lesenswertes Buch über die Geschichte des Geldes namens "Der Mythos vom Geld - die Geschichte der Macht" geschrieben hat. Der demokratische Kongressabgeordnete Dennis Kucinich hat am 21. September 2011 im Kongress einen entsprechenden Gesetzesentwurf namens National Emergency Employement Defense Act (NEED Act) eingebracht.
  • In Irland gibt es inzwischen auch eine Initiative namens Sensible Money.
  • In Island wurde von der unabhängigen Abgeordneten Lilja Mósesdóttir beantragt die von Irving Fisher aufgestellten Annahmen über die positiven Effekte eines Wechsels zum Voll-Reservesystem überprüfen zu lassen. Hier gibt es Informationen auf isländisch.

Prominente Befürworter eines Vollgeldsystems/100%-Mindestreservesystems

  • Maurice Allais Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaften von 1988:

"The origin and the development of the Great Depression of 1929-1934 certainly offer the best illustration one might give of the harmful effects of credit, namely: ex nihilo creation of money by the banking system; fractional covering of deposits; financing long-term investments by borrowing short-term funds; financing speculation through credit; and, resulting variations in the real value of the currency and economic activity.

The breadth of the 1929 crisis was the inevitable consequence of the unreasonable expansion of stock credits which preceded it in the United States and of the extravagant rise in stock market prices which the credit expansion had permitted, if not caused." Quelle: Seite 3 des ersten Teils eines Interviews mit Le Figaro von 1999

"Particularly significant is the complete absence of any challenging of the very basis of the credit system as it presently works, that is, with ex nihilo creation of money by the banking system and the generalized practice of long-term financing with short-term borrowings.

In fact, it is no exaggeration to say that the present mechanism of creating money through credit is certainly the cancer which is irremediably eating up private property market economies." Quelle: Seite 4 des zweiten Teils eines Interviews mit Le Figaro von 1999

"This reform must be based on two fundamental principles: The state and the state alone must have sole responsibility to create money. Any creation of money other than the money base issued by the central bank must be made impossible, so as to do away with the “false rights” now produced by the creation of bank money. Therefore, reform of the credit mechanism should involve excluding both ex nihilo creation of money and short-term borrowing to finance longer-term loans, and allow only loans whose maturity is shorter than that of borrowed funds." Quelle: Seite 1 des dritten Teils eines Interviews mit Le Figaro von 1999


  • Walter Eucken Vordenker der Sozialen Marktwirtschaft und Begründer der Freiburger Schule des Ordoliberalismus schreibt:


(Quelle: Grundsätze der Wirtschaftspolitik, 1952, ...)


(Quelle: A Program for Monetary Reform, ...)


  • James Tobin Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaften von 1981:

"Perhaps we need means of payment like currency but without its disadvantages. Deposited currency - 100%-reserve deposits - payable in notes or coin on demand, transferable by order to third parties, secure against loss or theft, would be a perfect store of value in the unit of account. One way to provide it would be to allow individuals to hold deposit accounts in the central bank, or in branches of it established for the purpose and perhaps located in post offices." (Quelle: Financial Innovation and Deregulation in Perspective, 1985, Seite 25)



Östereichische Schule:


Vertreter der marktfundamentalistischen Östereichischen Schule sind gegenüber dem Teil-Resrvesystem in der Regel sehr kritisch eingestellt. Allerdings lehnen die meisten von ihnen auch ein Fiat-Money-System ab und befürworten viel eher ein Warengeld wie Gold. Allerdings besteht ein diametraler Unterschied zu anderen Vollgeld-Ansätzen darin, daß die Österreicher Zentralbanken ersatzlos abschaffen wollen. Ihr Vollgeld soll ein ausschließlich von privaten Banken herausgegebenes Vollgeld sein.

  • Ludwig von Mises
  • Murray Rothbard, ein bekannter Vertreter der Österreichischen Schule, befürwortete das "full-reserve banking" und bezeichnte das Teil-Reservesystem als "fraudulent and inflationary"[1]
  • Jesus Huerta DeSoto befürwortet Anarchokapitalismus (komplette Liberalisierung aller Märkte, inclusive der dann ausschließlich privaten Geldschöpfung, die mit einem "Reservesatz von 100%" arbeiten soll.


Kritiker des Teil-Reservesystems:


“The financial crisis of 2007/08 occurred because we failed to constrain the private financial system’s creation of private credit and money… the existence of banks as we know them today – fractional reserve banks – exacerbates these risks because banks can create credit and private money, and unless controlled, will tend to create sub-optimally large or sub-optimally unstable quantities of both credit and private money.”


Falls jemand gute Zitate kennt würde ich mich über Benachrichtigung freuen Keox 16:16, 7. Jan. 2013 (CET) (<- dieser Link führt zu meiner Email-Adresse)

Ziel

Der Kern der Vollgeldreform besteht darin die Verknüpfung von Kreditvergabe und Geldschöpfung aufzulösen. Die Kreditvergabe, das heißt die Finanzierung der Wirtschaft soll weiterhin Aufgabe von Banken bleiben. Aber die Geldschöpfung, also die Versorgung der Wirtschaft mit Geld soll ausschließlich durch eine, von der Öffentlichkeit kontrollierten, staatliche Instanz erfolgen. Es handelt sich bei der Vollgeldreform nur um eine kleine und gezielte Änderung innerhalb des gegenwärtigen Geldsystems im Bereich der Geldschöpfung. Das gegenwärtige Geldsystem soll nicht komplett abgeschafft und durch ein Neues ersetzt werden. Die alte Währung bliebe erhalten und es fände kein Kapitalschnitt statt. Die Bezeichnung Vollgeld drückt nur aus, daß nicht nur alles bare, sondern auch alles unbare Geld nach einer solchen Reform vollwertiges gesetzliches Zahlungsmittel wäre. Infolgedessen wäre alles Geld voll beständig, das bedeutet, daß es durch Tilgung von Bankenkrediten nicht mehr vernichtet werden könnte, da es ja auch nicht durch Bankenkreditvergabe geschöpft worden wäre. Die umlaufende Geldmenge würde sich durch Geschäfte zwischen Banken und Nichtbanken nicht mehr ändern. Es gäbe dann nur noch Zentralbankgeld und deshalb nur noch eine Geldmenge M.

Kurz gesagt: Nicht die Banken, sondern das Geld soll verstaatlicht werden.


Vorläufer der Vollgeldreform100%-Reserve oder full-reserve-banking

Bank Charter Act 1844 Engalnd

Vor 1844 konnten in England private Banken eigene Banknoten, die nicht durch Gold gedeckt waren, herstellen und herausgeben. Diese Praxis hatte wiederholt zu Krisen und Bankruns geführt, weil die privaten Banken zuviel Papiergeld druckten und in Umlauf brachten. Deshalb wurde 1844 in England unter der Regierung von Sir Robert Peel der Bank Charter Act verabschiedet. Dieses Gesetz gab der englischen Zentralbank das alleinige Recht Banknoten herzustellen. Den privaten Banken war das fortan verboten. Da dieses Gesetz aber nicht die Sichtguthaben miteinschloss, konnten die Banken die beabsichtigte Einschränkung umgehen.

Die Vollgeldreform würde den Bank Charter Act erweitern und auch das Recht zur Erschaffung von unbarem Geld (Sichtguthaben/Buchgeld) in die Hände der Zentralbank übertragen. Allerdings mit dem Unterschied, dass das Geld nicht mehr durch Gold gedeckt sein müsste.


100%-Reserve oder full-reserve-banking

Aufgrund der großen Depression wurde schon seit den 1930er Jahren das Teil-Reservesystem kritisiert. Unter dem Namen Chicago Plan wurde damals ein Vorschlag bekannt, der unter anderem von Milton Friedman unterstützt wurde. Er forderte eine Erhöhung der Mindestreservepflicht auf Sichtguthaben auf 100%. Ein anderer Unterstützer dieser Grundidee war der Ökonom Irving Fisher, der sein Konzept der 100%-Reserve in dem Buch 100%-Geld erläuterte.


  • Ziele der 100%-Mindestreserve-Ansätze

Die Banken sollen per Gesetz gezwungen werden für alle ihrer Kundensichtguthaben mindestens 100% an Reserven/Zentralbankgeld zu haben. Mehr soll nicht geschehen, aber die Auswirkungen wären enorm.


  • Vergleich mit der Vollgeldreform

Die Auswirkungen auf Banken durch die Einführung einer 100%-Mindestreservepflicht auf Sichtguthaben wären die gleichen wie bei der Vollgeldreform. Den Banken wäre fortan die Schöpfung von Zahlungsmittels nicht mehr möglich. Jedoch benutzen beide Ansätze unterschiedliche Methoden, um das fraktionale Reservesystem zu überwinden. Außerdem erscheinen sie, nachdem die Übergangsphase abgeschlossen ist, auf den ersten Blick nicht gleich zu funktionieren. Im Vollgeldsystem gäbe es nur noch eine Geldmenge die nur von der Zentralbank in ihrer Größe verändert werden könnte. Unbares Geld wäre immer eine Forderung gegenüber der Zentralbank (wie heute schon Bargeld). Im 100%-Mindestreservesystem dagegen gäbe es dagegen weiterhin wie schon im Teil-Reservesystem eine Zentralbankgeldmenge (M0) und eine Geschäftsbankengeldmenge (M1). Nichtbanken hätten also weiterhin Sichtguthaben (unbares Geld), welche Forderungen gegenüber Banken wären. Da Geschäftsbanken aber gezwungen wären für jeden € Giralgeld/Sichtguthaben mindestens einen € an Zentralbankgeld zu besitzen, wären ausnahmslos alle Sichtguthaben deshalb indirekt auch Forderungen gegenüber der Zentralbank. In beiden Systemen hätte die Zentralbank die flüssige Geldmenge deshalb vollständig unter Kontrolle und die Geschäftsbanken könnten nicht mehr Kredite vergeben als sie selbst an ZB-Geld zur Verfügung hätten.

Verständlicher ausgedrückt, bedeutet Vollgeld, dass alles unbare Geld von Nichtbanken auf Zentralbankkonten wären. Bei den 100%-Mindestreserveansätzen dagegen wäre alles unbare Geld von Nichtbanken wie schon heute auf Girokonten bei Banken. Anders als heute wäre dieses Giralgeld aber zu 100% durch Zentralbankgeld gedeckt.


  • Das System der 100%-Mindestreservepflicht wird hier .............. ausführlicher dargestellt. Außerdem werden dort die unterschiedlichen Varianten von Vollreservesystemen gegenübergestellt und ein direkter Vergleich von Vollgeld mit 100%-Mindestreservepflicht auf Sichtguthaben angestellt.


Vollgeldsystem

Geld, Geldmenge und Geldanlagen

Was ist Geld

Auch im Vollgeldsystem wird Geld das sein, womit man bezahlen muss. Es gibt bares Geld in Form von Münzen und Banknoten und unbares Geld, das nur auf Konten existiert.


Geldmengen

Im Vollgeldsystem gibt es nur noch eine einzige Geldmenge M. Diese Geldmenge besteht aus Bargeld und unbarem Geld. Bares und unbares Geld sind beide gesetzliche vollwertige Zahlungsmittel. Es gibt nur noch Zentralbankgeld. Das Bargeld wird eine Wechselmenge der unbaren Geldmenge sein. Das bedeutet, daß Bargeld nur in den Publikumskreislauf gelangen, wenn es von einer Nichtbank von einem Konto abgehoben wird. Dadurch sinkt die unbare Geldmenge um den abgehobenen Bargeldbetrag.


Mindestreservepflicht und Zahlungsreserven

Eine Mindestreservepflicht für Sichtguthaben im Sinne des fraktionalen Reservesystems ist im Vollgeldsystem überflüssig. Da alles unbare Geld Zentralbankgeld ist und keine Verbindlichkeit der Banken gegenüber Nichtbanken darstellt, gibt es keinen Anlass Banken zu verpflichten aus Gründen der Sicherheit oder der Geldmengensteuerung dafür Zentralbankgeld zu halten.

Zahlungsreserven wären aber natürlich weiterhin nötig, damit Banken liquide bleiben. Um jederzeit zahlungsfähig zu sein, unverzüglich Kreditanfragen nachkommen zu können und Sparer auszahlen zu können, werden Banken nach eigenem Ermessen einen Liquiditätspuffer in unbarem und barem Vollgeld aufbauen und aufrechterhalten.


Geldanlagen

Geld wird wie bisher angelegt werden können. Im Vollgeldsystem wird es die gleichen Geldanlagen wie bisher geben: Staatsanleihen, Aktien, Bankschuldverschreibungen, Sachvermögen wie zum Beispiel Immobilien und so weiter. Auch das Anlegen in Form des Sparens bei der Bank wird nicht verschwinden. Allerdings kann sich die umlaufende Geldmenge im Gegensatz zum fraktionalen Reservesystem nicht mehr ändern, wenn eine Geldanlage gekauft oder verkauft wird. Dies wird auch für das herkömmliche Sparen gelten.

Spar- und Terminguthaben (vormals M2 und M3) und andere Verbindlichkeiten von Banken gegenüber Nichtbanken werden nicht mehr zu Geldmengen gezählt, sondern stellen im Vollgeldsystem nur noch Geldanlagen dar.


Geldschöpfung

Geldschöpfung durch die Zentralbank

Im Vollgeldsystem gibt es nur noch einen Geldschöpfer: Die per Gesetz zur vierten staatlichen Gewalt ermächtigte Zentralbank. Nur sie kann bares und unbares Geld ausgeben. Zusätzliches Geld, das die Geldmenge M erhöht, wird von der Zentralbank überwiegend als zinsloser und unbefristeter Kredit dem Staat gegeben, indem es seinem Zentralbankkonto einfach gutgeschrieben wird. Dieses Geld wird wie im Teil-Reservesystem quasi aus dem Nichts geschöpft. Vollgeld wäre also reines Fiat-Money. Der Geldschöpfungsgewinn wäre in diesem Fall eine echte Seigniorage, also die volle Differenz zwischen Herstellungskosten und Nennwert und nicht ein Zinsgewinn. Diese Seigniorage würde als Einnahme in den Staatshaushalt fließen.

Die ZB könnte sich auch dazu entscheiden an Banken Kredite zu vergeben. Dann entstünde der Geldschöpfungsgewinn durch Zinseinnahmen. Gewinne der ZB würden wie schon heute an den Staat fliessen.


Wofür soll der Staat das jährlich neu geschöpfte Geld ausgeben?

Das müsste die jeweilige Regierung entscheiden. Es gäbe mehrere Möglichkeiten:

  • Ausschüttung als Bürgerdividende, gleichmäßig verteilt an alle Bürger. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wäre diese Möglichkeit automatisch die obligatorische Notlösung, da sie am wenigsten Unmut hervorrufen sollte.
  • gesamte Steuerlast senken bei gleichbleibenden Staatsausgaben (Steuerrückzahlung nach Steuererklärung oder Senkung bestimmter Steuern oder Abschaffung bestimmter Steuern)
  • Schulden tilgen
  • Staatsausgaben erhöhen

Eine Mischung aus mehreren dieser Möglichkeiten wäre natürlich auch vorstellbar.


Geldschöpfung durch Banken

findet nicht mehr statt. Banken werden nicht mehr in der Lage sein durch irgendwelche Geschäfte unbares Geld oder unbare Zahlungsmittel zu schöpfen. Damit dies gewährleistet werden kann, müsste es aber Mindestanlagefristen geben. Per Gesetz müssten Banken gezwungen werden, kein Geld von Sparern unter einer gesetzlich festgelegeten Anlagefrist annehmen zu dürfen. Heutige Tagesgeldkonten wären also nicht mehr möglich. Eine sinnvolle und vertretbare Mindestanlagefrist könnte zwischen 7 und 30 Tagen liegen.


Geldmengensteuerung durch die Zentralbank

Auch im Vollgeldsystem besteht die Hauptaufgabe der Zentralbank darin für Geldwertstabilität zu sorgen. Die Geldmenge M läßt sich eindeutig definieren und kann nur von der Zentralbank verringert oder vergrößert werden. Dadurch hat die Zentralbank die umlaufende Geldmenge im Vollgeldystem im Gegensatz zum fraktionalen Reservesystem jederzeit vollständig unter Kontrolle. Das Ziel der Zentralbank sollte eine potenzialorientierte Geldmengenpolitik sein. Sie sollte sich also bei der Steuerung der Geldmenge am Wachstumspotenzial der Realwirtschaft orientieren. Grundsätzlich sollte die Zentralbank prozyklisch handeln, aber während Hoch- und Tiefphasen eine gemäßigt kontrazyklische Geldpolitik verfolgen, um Extreme zu vermeiden.

Der Zentralbank stehen drei verschiedene Maßnahmen zur Verfügung:

1. Seigniorage an den Staat:

Dies sollte in regelmäßigen Abständen geschehen. Je nach wirtschaftlicher Lage könnte man das auch zeitweise ausfallen lassen. In seltenen Fällen eines schrumpfenden Wirtschaftsprodukts könnte die Monetative die Geldmenge aktiv und direkt senken, indem sie den Staat auffordert mit seinen Staatseinnahmen einen Teil der "ewigen Kredite" zu tilgen.

2. Offenmarktpolitik:

Die Zentralbank könnte jederzeit neues Geld in den Kreislauf pumpen, indem sie Vermögenswerte auf dem Markt kauft. Auf der anderen Seite könnte sie auch jederzeit eigene Vermögenswerte auf dem Markt verkaufen. Da ihre Vermögen überwiegend aus Staatsanleihen beständen, sollte sie nie Probleme bekommen durch den Verkauf von Aktiva die Geldmenge bei Bedarf zu verringern.

3. Kreditvergabe an Geschäftsbanken:

Theoretisch ist es ohne weiteres möglich, daß die Zentralbank, entgegen ihrer Grundabsicht neues Geld hauptsächlich über zinslose und unbefristete Staatskredite auszugeben, auch an Banken Kredite vergibt (= Seigniorage durch Zinsgewinne). In der Praxis sollte so etwas aber natürlich nur in Notsituationen geschehen. Während der Übergangsphase auf das Vollgeldsystem oder in unvorhergesehenen Krisen könnte es erforderlich werden, daß Kreditvergaben an Banken eingesetzt werden müssen.


Wieviel Geld soll die Zentralbank schöpfen?

Das oberste Ziel der Zentralbank sollte wie bisher Geldwertstabilität sein. Sie sollte dafür sorgen, dass weder Inflation noch Deflation auftreten. Bisher lag die Zielinflation bei knapp 2%. Entscheidend ist die Berechnung der Inflation. Dies geschieht mithilfe eines Warenkorbs, in dem sich anteilig der Bedarf an Güter und Dienstleistungen eines durchschnittlichen Haushalts befinden. Ob die Berechnung des allgemeinen Preisniveuas verändert werden sollte, muss aber an anderer Stelle geklärt werden. Wahrscheinlich wäre es angebracht auch Vermögenswerte zu berücksichtigen (vorallem Immobilien).

Im Vollgeldsystem wäre es aufgrund der direkten und damit besseren Steuerung der Geldmenge wahrscheinlich möglich die Zielinflation herabzusetzen. Das müssten dann die Verantwortlichen der Zentralbank entscheiden.


"Ewige Kredite" der Zentralbank an den Staat

Kredite der Zentralbank an den Staat sollen die umlaufende Geldmenge dauerhaft zu erhöhen, damit die Wirtschaft über genügend Geld verfügt. Einerseits ergibt es deshalb keinen Sinn, dass die ZB dafür Zinsen verlangt und diese Kredite nach einer vereinbarten Frist getilgt werden. Die Zinsen an die ZB würde der Staat sowieso wieder über die Gewinnauschüttung der ZB zurückerhalten und solange die Geldmenge nicht schrumpfen soll wäre eine Tilgung von Krediten überflüssig, weil sie sofort durch neue Kredite ersetzt würden. Andererseits muss die ZB aber dauerhaft in der Lage sein im Rahmen ihrer Offenmarktpolitik wie oben beschrieben Staatsanleihen an Nichtbanken verkaufen zu können. Deshalb sollte es in der Praxis so gehandhabt werden, dass alle Kredite der ZB an Staat in Form von Staatsanleihen vergeben werden. Diese Staatsanleihen sollten unterschiedliche Laufzeiten und Zinssätze aufweisen. Grundsätzlich sollten sie automatisch verlängert werden und die Zinszahlungen des Staats sollten nur erfolgen, wenn sie sich im Besitz von Nichtbanken befinden. Durch diese Vorgehensweise kann die ZB eigenständig die Geldmenge M verringern, indem sie Staatsanleihen verkauft, ohne sich vorher mit dem Staat absprechen zu müssen.


Funktionsweise des Zahlungsverkehrs

Ein Kreislauf des Vollgeldsytems

Anders als im fraktionalen Reservesystem gibt es keine getrennten unbaren Kreisläufe mehr, weil es nur noch eine Geldmenge M bestehend aus Zentralbankgeld gibt. Für das unbare Geld hat das Publikum seine Geldkonten und die Banken haben ihre Zentralbankkonten. Bei jeder Transaktion fließt unbares Geld direkt von einem Konto auf ein anderes Konto. Zahlungen an oder von einer Bank würden immer über ihr Zentralbankkonto erfolgen, während Zahlungen an oder von einer Nicht-Bank immer über ihr Geldkonto erfolgen würde. Bei einer Kreditvergabe würde Vollgeld vom Zentralbankkonto der Bank auf das Geldkonto des Kreditnehmers fließen. Bei einer Überweisung innerhalb des Publikums würde Vollgeld direkt von einem Geldkonto auf das andere Geldkonto fließen, auch wenn sich die Geldkonten bei unterschiedlichen Banken befänden. Sollte ein Kunde sein Vollgeld gegen Zinsen sparen wollen, würde es von seinem Geldkonto auf das Zentralbankkonto der Bank fließen, von wo aus die Bank das Vollgeld auf das Geldkonto eines kreditnehmenden Kunden überweisen würde. Alle Nichtbanken hätten neben den Geldkonten noch Anlagekonten. Auf diesen Anlagekonten würden Banken verbuchen wieviel Geld ihnen die Nichtbanken gegen Zinsen verleihen würden.

Es gibt keinen gesonderten baren Kreislauf mehr. Im fraktionalen Reservesystem war der Bargeldkreislauf Bindeglied und Bestandteil zweier getrennter unbarer Kreisläufe, weshalb es Sinn gemacht hat ihn als dritten Kreislauf zu behandeln. Da im Vollgeldsystem aber nur noch ein unbarer Kreislauf existiert, ist das komplette Bargeld eine Wechselmenge nur dieses einen unbaren Kreislaufs.

Bargeld gelangt wie bisher von der Zentralbank über die Banken ins Publikum. Sobald eine Bank merkt, daß ihre Kunden mehr Bargeld benötigen, kann die Bank es einfach von ihrem Zentralbankkonto abheben und das unbare Geld auf ihrem Zentralbankkonto durch das unbare Geld des Kunden ersetzen. Banken müssen deshalb keine Zentralbankkredite mehr aufnehmen. Für das Publikum wird es weiterhin nicht möglich sein Zentralbankkonten zu haben. Deshalb kann kein Bargeld direkt vom Publikum zur Zentralbank oder umgekehrt fließen. Dies kann weiterhin nur indirekt über die Banken geschehen.



Zahlungsverkehr im Fraktionalen Reservesystem


ZahlungsverkehrFRS.png



Zahlungsverkehr im Vollgeldsystem


ZahlungsverkehrVGS.png


Kreditvergabe durch Banken

Da Banken kein Giralgeld mehr schöpfen können, müssen sie positiv über das Geld verfügen, welches sie gegen Zinsen verleihen möchten. Das heißt, daß sie entweder eigenes Geld oder fremdes Geld verleihen könnten. Das fremde Geld müssten sich die Banken von anderen Banken oder Nicht-Banken gegen niedrige Zinsen leihen, um es gegen höhere Zinsen weiterverleihen zu können. Im Fall von Banken als Geldgebern würde die entsprechende Summe von dem Zentralbankkonto der gebenden Bank auf das Zentralbankkonto der nehmenden Bank überwiesen. Von dort aus könnte die Bank dieses Geld dann als Kredit auf das Geldkonto eines Kreditnehmers überweisen. Wenn sich die Bank das Geld von einer Nicht-Bank holt, fließt die entsprechende Summe von einem Geldkonto über ihr Zentralbankkonto zum Geldkonto eines Kreditnehmers. Banken werden Geld nur noch von Geldanbietern leihen und es an Kreditnehmer weiterverleihen. Das Risiko für Kreditausfälle werden die Banken tragen, da sie durch Kredite vergeben auch weiterhin Geld in Form von Zinsen verdienen werden. Sparen führt nicht mehr wie im fraktionalen Reservesystem zur Stillegung von unbarem Geld. Stattdessen wird das gesparte Vollgeld von der Bank weiterverliehen und gelangt so rasch wieder in den Publikumskreislauf zurück. Deshalb bleibt die umlaufende Geldmenge M im Besitz des Publikums durch Sparen und auch durch die Vergabe von Krediten fast unbeeinflusst. Eine Ausnahme stellt das unbare und bare Geld dar, welches Banken vorrätig halten müssen, um Kreditanfragen sofort nachkommen zu können ohne erst jemanden finden zu müssen, der ihnen sein Geld leiht. Im Verhältnis zur gesamten Geldmenge sollte dieser Vorrat aber sehr gering ausfallen, ähnlich wie im fraktionalen Reservesystem, wo die unbaren Reserven zur störungsfreien Abwicklung des Zahlungsverkehrs verhältnismäßig sehr gering sind.

Banken werden im Vollgeldsystem nur soviel Geld als Sparguthaben (Anlagekonto) annehmen wie sie auch weiterverleihen können. Deshalb wird es eine sehr hohe Übereinstimmung zwischen der gesamten Kreditsumme und der gesamten Sparsumme geben. Es wird möglich sein, daß die Summe der Kredite geringer ausfällt als die gesamte Geldmenge, sofern es an Sparern oder Kreditnehmern mangelt. Da von den Banken weiterverliehenes Geld vom Kreditnehmer ausgegeben wird, kann ein Teil davon durch andere Nichtbanken wieder an Banken verliehen werden bevor der ursprüngliche Kredit abbezahlt worden ist. Deshalb ist es auch möglich, daß die Summe der Kredite höher ausfällt als die gesamte Geldmenge.

Ansonsten ändert sich nichts im Vergleich zum fraktionalen Reservesystem. Die Banken würden weiterhin Sicherheiten verlangen und die Bonität von Kreditnehmern prüfen.


Zahlungsverkehr nach Positive Money

Die Initiative Positive Money unterscheidet zwischen folgenden Konten:


Konten für Nichtbanken

Alle Nichtbanken hätten zwei verschiedene Arten von Konten bei Banken. Es wäre möglich mehrere Konten bei verschiedenen Banken zu haben.

  • Transaktionskonten ersetzen die jetzigen Girokonten. Dort wird das unbare Geld verbucht, welches für die Konteninhaber jederzeit vollumfänglich verfügbar wäre. Das unbare Geld auf Transaktionskonten wird kein Bestandteil der Bankbilanz mehr sein.


  • Investmentkonten ersetzen die jetzigen Sparkonten. Auf diesen Konten wird verbucht wieviel Geld von Nichtbanken an Banken ausgeliehen wird. Falls eine Nichtbank sparen möchte, müsste sie sich mit der Bank auf einen Stichtag oder eine Frist einigen. Erst nach Ablauf dieser vertraglichen Vereinbarung wäre die Bank verpflichtet die entsprechende Summe Geld von ihrem Investmentfondkonto (wird unten näher erläutert) auf das Transaktionskonto des Kunden zu überweisen. Die Kunden könnten während der Vertragslaufzeit nicht auf ihr gespartes Geld zugreifen, da die Banken es ja weiterverliehen hätten. Auf diesen Investmentkonten wäre also kein unbares Geld, sondern lediglich eine Art Guthaben, welches die Bank nach Vertragsende in unbarem Geld ausbezahlen müsste. Solche Guthaben der Kunden würden in den Bankbilanzen als Verbindlichkeiten auftauchen.


Konten für Banken

Alle Banken hätten drei ZB-Konten:


  • Kundenfondskonto: Hier befindet sich das Geld aller Transaktionskonten der Kunden. Die Zentralbank erfährt nicht wieviel Geld ein Bankkunde auf seinem Transaktionskkonto hat. Über diese Information verfügt nur die Geschäftsbank. Die Zentralbank kennt nur die gesamte Summe der Kundenfondskonten aller einzelnen Banken. Die Bank wäre nicht der Besitzer dieses Gelds, sondern würde es nur treuhänderisch verwalten.


  • Investmentfondskonto: Auf dieses Konto fließt das Geld von und zu Sparern und Kreditnehmern. Das Geld auf diesem Konto würde der Bank gehören.


  • Betriebskonto: Eigenes Geld aus Gewinnen und Kreditzinseinnahmen fliesst auf dieses Konto. Mit diesem Geld bezahlen Banken ihre Unternehmenskosten wie Löhne, Mieten, Dividenden, Guthabenzinsen an Sparer und so weiter. Es kann auch für Eigengeschäfte der Bank verwendet werden.


Transaktion zwischen den Konten

  • Angenommen Nichtbank A möchte Nichtbank B 100 € überweisen. Beide Nichtbanken hätten ihre Konten bei der gleichen Bank. Die Bank würde die 100 € einfach vom Transaktionskonto A abbuchen und dem Transaktionskonto B gutschreiben.
  • Falls Nichtbank A und Nichtbank B bei unterschiedlichen Banken sind, wäre es komplizierter. Bank A würde 100 € vom Transaktionskonto A abbuchen und der Zentralbank anschließend mitteilen, dass 100 € von ihrem Kundenfondskonto auf das Kundenfondskonto von Bank B überwiesen werden soll. Die Zentralbank würde diese Buchungen durchführen. Bank B würde dann dem Transaktionskonto von Nichtbank B die 100 € gutschreiben.
  • Wenn eine Nichtbank sparen möchte, wird ihr Geld vom Transaktionskonto abgebucht und zeitgleich ein Guthaben ihrem Investmentkonto gutgeschrieben. Die Bank überweist anschließend das gesparte Geld von ihrem Kundenfondskonto auf ihr Investmentfondskonto.
  • Ein Kreditnehmer erhält sein Geld, indem die Bank es von ihrem Investmentfondskonto auf ihr Kundenfondskonto überweist und es anschließend dem Transaktionskonto des Kunden gutschreibt.
  • Die Kredttilgung erfolgt, indem Geld vom Transaktionskonto des Kunden abgebucht wird und die Bank danach den gleichen Betrag von ihrem Kundenfondskonto auf ihr Investmentfondskonto überweist.
  • Kredite zwischen Banken werden gegeben, indem das Geld von einem Betriebskonto auf ein anderes Betriebskonto überwiesen wird.


Wie sehen Bilanzen von Zentralbank, Banken und Nicht-Banken im Vollgeldsystem aus?

Hier werden vereinfachte Bilanzen verwendet, um das Verständnis zu erleichtern. Die Größen der einzelnen Bilanzpositionen spiegeln nicht die wahren Verhältnisse wider. In einigen Browsern lässt sich mit Strg und + oder - vergrößern oder verkleinern.


Zentralbank

VG Zentralbankbilanz farbig Hintergrund.png



Banken

VG Bankbilanz farbig Hintergrund.png



Nichtbanken

VG Nichtbankbilanz farbig Hintergrund.png



Staat

VG Staatsbilanz farbig Hintergrund.png



Zusammenhänge zwischen den Bilanzen

VG ZusammenhängeDerBilanzen farbig Hintergrund.png



Was passiert in den Bilanzen in einem Vollgeldsystem

Im Folgenden wird gezeigt wie sich nach vollendeter Übergangsphase in einem etablierten Volllgeldsystem verschiedene Geschäfte und Transaktionen auf die Bilanzen auswirken. Ausgangszustand aller Beispiele sind die Werte aus der obigen Darstellung über die Zusammenhänge der Bilanzen. Ausnahme bilden einige Beipiele bei denen nicht Sektoren, sondern einzelne Haushalte betrachtet werden.


Wenn die Zentralbank dem Staat einen "ewigen" Kredit gibt?

In diesem Fall finden die gleichen Veränderungen wie bei einer Bankkreditvergabe im Teil-Reservesystem statt. Beide Bilanzen werden verlängert. Der Staat erhält Geld auf seinem Zentralbankkonto gutgeschrieben, wodurch seine Verbindlichkeiten gegenüber der Zentralbank steigen. Bei der Zentralbank steigen in gleichem Ausmaße Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Staat.



VG SeigniorageAnDenStaat farbig Hintergrund.png



Bei Bankkreditvergaben an Nichtbanken?

Unbares Geld wird vom Zentralbankkonto auf das Geldkonto überwiesen. Dadurch verringert sich auf der Aktivaseite der Bankbilanz der unbare Geldbestand, während die Kreditforderungen steigen. In der Nichtbankbilanz steigt auf der Aktivaseite die Summe unbaren Geldes, aber dafür steigen auf der Passivaseite die Kreditverbindlichkeiten. Die Geldmenge M, die unbare Geldmenge und die Bargeldmenge bleiben gleich.



VG KreditvergabeAnNichtbank farbig Hintergrund.png



Bei Bankkredittilgungen durch Nichtbanken?

Unbares Geld wird vom Zentralbankkonto des Kreditnehmers auf das Zentralbankkonto der Bank überwiesen. Dadurch steigt in der Bankbilanz auf der Aktivseite der unbare Geldbestand, während die Kreditforderungen sinken. In der Nichtbankenbilanz sinkt auf der Aktivaseite die Summe unbaren Geldes. Ebenso sinken die Verbindlichkeiten auf Zurückzahlung von Krediten. Die Geldmenge M, die unbare Geldmenge und die Bargeldmenge bleiben gleich.



VG KredittilgungDurchNichtbank farbig Hintergrund.png



Bei einer Überweisung von einer Nichtbank an eine andere Nichtbank innerhalb einer Bank oder zwischen unterschiedlichen Banken?

Da die Kundenkonten nicht mehr Teil der Bankbilanz sind, finden durch solche Überweisungen keine Veränderungen in den Bankbilanzen mehr statt. Die Banken verwalten die Kundenkonten nur noch und überweisen das Geld im Auftrag des Kunden von einem Kundenkonto auf ein anderes. Es spielt keine Rolle, ob die Kundenkonten von derselben Bank oder von unterschiedlichen Banken verwaltet werden. Die Geldmenge M, die unbare Geldmenge und die Bargeldmenge bleiben gleich.



VG ÜberweisungBeiUnterschiedlichenBanken farbig Hintergrund.png



VG ÜberweisungBeiDerselbenBank farbig Hintergrund.png



Wenn eine Nichtbank einen Teil ihres Vollgeldes spart, das heißt es ihrer Bank gegen Zinsen ausleiht?

Das Geld wird vom Zentralbankkonto der Nichtbank auf das Zentralbankkonto der Bank überwiesen. Dadurch erhöhen sich in der Bankbilanz der unbare Geldbestand auf der Aktivaseite und die Verbindlichkeiten gegenüber dem Kunden auf der Passivaseite. Im Gegenzug verringert sich in der Nichtbankbilanz auf der Aktivaseite der unbare Geldbestand, während die Kreditforderungen gegenüber der Bank also die Sparguthaben steigen. Die Geldmenge M, die unbare Geldmenge und die Bargeldmenge bleiben gleich.



VG NichtbankSpart farbig Hintergrund.png



Wenn eine Nichtbank Bargeld von einer Bank abhebt?

Die Bank, welche das betroffene Zentralbankkonto verwaltet, zahlt dem Kunden das Bargeld aus ihrem Bargeldbestand aus. Auf der Aktivaseite der Bankbilanz sinkt der Bargeldbestand, während die Menge unbaren Geldes steigt. In der Nichtbankbilanz sinkt auf der Aktivaseite der Bargeldbestand, während die Menge unbaren Geldes sinkt. Die Geldmenge M, die unbare Geldmenge und die Bargeldmenge bleiben gleich.



VG NichtbankHebtBargeldAb farbig Hintergrund.png



Wenn eine Bank Bargeld von der Zentralbank abhebt?

Die Bank läßt sich Bargeld von ihrem Zentralbankkonto in bar auszahlen. Dadurch steigt in der Bankbilanz auf der Aktivaseite der Bargeldbestand, während die Menge unbaren Geldes sinkt. In der Zentralbankbilanz steigt auf der Passivaseite das Bargeld im Umlauf. Dieses neue Bargeld kann die Zentralbank aufgrund ihres Banknotenmonpols bei Bedarf einfach drucken und gegen unbares Geld tauschen. Deshalb sinkt dadurch auf der Passivseite die Menge des unbaren Gelds im Umlauf. Die Geldmenge M bleibt gleich, da die Menge an unbarem Geld um den gleichen Betrag sinkt wie die Bargeldmenge steigt.



VG BankHebtBargeldAb farbig Hintergrund.png



Bei Zentralbankkreditvergabe an eine Bank?

Der Bank wird Geld auf ihrem Zentralbankkonto gutgeschrieben, wodurch ihre Verbindlichkeiten auf Rückzahlung gegenüber der Zentralbank steigen. In der Zentralbankbilanz steigen auf der Aktivseite die Kreditforderungen gegenüber der Bank. Auf der Passivseite steigt die Menge unbaren Geldes im Umlauf und damit die Verbindlichkeiten gegenüber Banken. Die Geldmenge M, die unbare Geldmenge und die Bargeldmenge bleiben gleich.



VG Zentralbankkredit farbig Hintergrund.png



Wenn eine Nichtbank eine von derselben Bank neuemittiertes Wertpapier kauft? (z.B einen Bankschuldverschreibung)

Die Nichtbank überweist den Betrag von ihrem Zentralbankkonto auf das Zentralbankkonto der Bank und erhält dafür das Wertpapier. Auf der Aktivseite der Nichtbankbilanz sinkt dadurch das unbare Geld während das Wertpapier hinzugefügt wird. Bei der Bank findet eine Bilanzverlängerung statt. Das unbare Geld steigt, ebenso wie die Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken. Die Geldmenge M, die unbare Geldmenge und die Bargeldmenge bleiben gleich.



VG NichtbankKauftNeuemittiertesWertpapierVonBank farbig Hintergrund.png



Wenn eine Bank ein neuemittiertes Wertpapier von einer Nichtbank kauft? (z.B. eine Staatsanleihe)

Die Bank überweist das Geld von ihrem Zentralbankkonto auf das Zentralbankkonto der Nichtbank. Bei der Nichtbank steigen dadurch die Verbindlichkeiten auf Rückzahlung gegenüber Banken und das Geld auf ihrem Konto. In der Bankbilanz findet ein Aktivtausch statt, weil das Geld durch das Wertpapier ersetzt wird. Die Geldmenge M, die unbare Geldmenge und die Bargeldmenge bleiben gleich.



VG BankKauftNeuemittiertesWertpapierVonNichtbank farbig Hintergrund.png



Wenn eine Nichtbank ein nicht neuemittiertes Wertpapier von einer Bank kauft?

In beiden Bilanzen findet ein Aktivtausch statt. In der Nichtbankbilanz wird Geld wird durch das Wertpapier ersetzt, während in der Bankbilanz das Wertpapier durch Geld ersetzt wird. Die Geldmenge M, die unbare Geldmenge und die Bargeldmenge bleiben gleich.



VG NichtbankKauftNichtNeuemittiertesWertpapierVonBank farbig Hintergrund.png



Wenn eine Bank Kreditzinszahlungen von einer Nichtbank erhält?

Die Nichtbank bezahlt mit ihrem unbarem Geld, weshalb sich ihr Eigenkapital verringert. Die Bank erhält dieses Geld, woraufhin sich ihr Eigenkapital erhöht.



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Wenn eine Bank ihre Gewinne ausgibt?

Die Bank bezahlt den Empfänger mit unbarem Geld, weshalb sich ihr Eigenkapital verringert. Der Empfänger erhält dieses Geld, wodurch sein Eigenkapital steigt.



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Wenn ein Kredit ausfällt und die Bank die Sicherheit verwerten muss?

Nichtbank A kann ihren Kredti nicht zurückzahlen. Dadurch sinken ihre Kreditverbindlichkeiten und ihre Sicherheit (hier Immobilie) wird von der Bank gepfändet und versteigert. Die Bank schreibt die Kreditforderung gegenüber Nichtbank A ab und erhält durch die Zwangsversteigerung unbares Geld von Nichtbank B, welche nun die Immobilie besitzt.



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Wenn ein Kredit ausfällt und die Bank keine Sicherheit verwerten kann?

Die Bank muss ihre Kreditforderung gegenüber der Nichtbank abschreiben, weshalb sich ihr Eigenkapital verringert. Die Kreditverbindlichkeiten der Nichtbank sinken, wodurch ihr Eigenkapital steigt.



VG KreditausfallOhneSicherheitsverwertung farbig Hintergrund.png



Umstellung und Übergang von einem Teil-Reservesystem zu einem Vollgeldsystem

Rechtliche Voraussetzungen: Aufstufung der Zentralbank zur Währungsbehörde

In Anlehnung an die Legislative, die Exekutive und die Judikative könnte die einzige Instanz, die in Zukunft Geld schöpfen darf, Monetative heißen. Dabei wird es sich wohl um die jetzige Zentralbank handeln, die per Gesetz zur vierten Gewalt aufgestuft wird und dadurch die Geld- und Währungshoheit erhält. Ab dem Tag des in Kraft tretens wird nicht nur Bargeld, sondern auch unbares Geld nur noch durch die Zentralbank geschöpft und ausgegeben werden dürfen. Unbares Geld wird deshalb vollwertiges gesetzliches Zahlungsmittel sein, was auf das heutige Giralgeld nicht zutrifft. Giralgeld stellt nur eine Forderung auf vollwertiges Bargeld dar. Es gibt dann praktisch nur noch Zentralbankgeld und nur noch eine einzige Geldmenge M. Um das ausschließliche Recht der Geldschöpfung von unbarem Geld in die Hände der Zentralbank zu übertragen, müßte man bloß den entsprechenden Paragraphen der Bankengesetze etwas ändern. Im Fall der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank wäre das Artikel 16, der die Überschrift 'Banknoten' trägt:

"Nach Artikel 128 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der EZB-Rat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten innerhalb der Union zu genehmigen. Die EZB und die nationalen Zentralbanken sind zur Ausgabe dieser Banknoten berechtigt. Die von der EZB und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.

Die EZB berücksichtigt so weit wie möglich die Gepflogenheiten bei der Ausgabe und der Gestaltung von Banknoten."

Nach Prof. Joseph Huber müßte man bloß die Überschrift in 'Gesetzliche Zahlungsmittel' und den Paragraphen wie folgt ändern:

"Der EZB-Rat hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von gesetzlichen Zahlungsmitteln innerhalb der Gemeinschaft zu genehmigen. Gesetzliche Zahlungsmittel umfassen Münzen, Banknoten sowie unbare Geldguthaben auf festen Geldkonten und mobilen Geldspeichern. Die EZB und die nationalen Zentralbanken können solche Zahlungsmittel ausgeben. Von der EZB und den nationalen Zentralbanken ausgegebene Münzen, Banknoten und unbare Geldguthaben sind die einzigen Zahlungsmittel innerhalb der Gemeinschaft, die den Status von unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmitteln besitzen."

Im Grunde holt man dadurch mit Giralgeld nur das nach, was mit Banknoten schon vor über hundert Jahren geschehen ist. Die ersten Banknoten wurden von Privatbanken ausgegeben. Diese Möglichkeit wurde den Banken zugunsten der Zentralbanken verboten. In Deutschland wurde dieser Schritt 1905 bis 1909 vollzogen. In England wurde den Banken das Recht eigene Banknoten herauszugeben unter der Regierung von Robert Peel schon 1844 mit dem Bank Charter Act entzogen.


Artikel 123 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - Lissabonvertrag

Folgender Artikel des Lissabonvertrags verbietet leider den Zentralbanken Staaten direkt Staatsanleihen abzukaufen. Die Vergabe von unbefristeten und zinslosen Zentralbankkrediten an Staaten ist verboten, weshalb dadurch den Banken das Recht der Geldschöpfung noch nicht entzogen werden könnte.


(1) Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (im Folgenden als "nationale Zentralbanken" bezeichnet) für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken.

(2) Die Bestimmungen des Absatzes 1 gelten nicht für Kreditinstitute in öffentlichem Eigentum; diese werden von der jeweiligen nationalen Zentralbank und der Europäischen Zentralbank, was die Bereitstellung von Zentralbankgeld betrifft, wie private Kreditinstitute behandelt.


Umstellung und Übergangsphase: Girokonten werden zu Geldkonten und Giralgeld wird zu Vollgeld

Der Wandel vom Teil-Reservesystem zum Vollgeldsystem ist in zwei Phasen unterteilt. Die Umstellung geschieht über Nacht. Sie wird praktisch in einem Moment vollzogen. Die Übergangsphase dagegen dauert mehrere Jahre. Ihre Dauer ist abhängig von den Laufzeiten der alten Staatsanleihen.


Einen Tag vor der Umstellung

Noch sind die Bilanzzusammensetzungen des Teil-Reservesystems vorhanden.



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Umstellung

In der Nacht, bevor das Vollgeldsystem eingeführt wird, findet die Umstellung statt. Alte Verbindlichkeiten und Forderungen werden durch neue in gleicher Höhe ausgetauscht, weil Banken und Nichtbanken als Gläubiger und Schuldner durch die Zentralbank ersetzt werden. Dadurch entstehen bei der Zentralbank neue Bilanzpositionen mit zusätzlichen Forderungen und Verbindlichkeiten.

Zuerst werden die Sichtguthaben/Giralgeld aus der Bankbilanz ausgegliedert. Damit kein Bruch in der Bilanz entsteht werden die alten täglich fälligen Verbindlichkeiten gegenüber den Nichtbanken in gleicher Höhe durch neue Verbindlichkeiten gegenüber der Zentralbank ersetzt. Wenn das nicht geschähe, hätten die Banken auf einmal einen Eigenkapitalzuwachs in Höhe der alten Giralgeldmenge. Außerdem wird dadurch gewährleistet, daß die Banken nach der Umstellung bei Tilgung alter Kredite, die von ihnen durch Giralgeldschöpfung vergeben worden sind, keine unverdienten Gewinne erhalten. Denn im Teil-Reservesystem wäre Giralgeld, mit dem Kredite zurückbezahlt werden, vernichtet worden. Da dies bei Vollgeld nicht mehr geschehen soll, würden die Banken Geld erhalten, welches ihnen nicht zusteht. Durch die neuen Verbindlichkeiten gegenüber der Zentralbank wird erreicht, daß die Banken nach der Umstellung Vollgeld in Höhe der alten Giralgeldmenge bei Tilgung alter Kredite nicht behalten dürfen, sondern an die Zentralbank weiterreichen müssen. Auf der Aktivseite der Zentralbankbilanz wird dementsprechend eine zusätzliche Bilanzposition hinzugefügt, welche neue Forderungen gegenüber Banken in Höhe der alten Giralgeldmenge enthält.

Infolge der Ausgliederung der Sichtguthaben aus den Bankbilanzen verändern sich auch die Nichtbankbilanzen. Auch bei den Nichtbanken werden die Sichtguthaben/Giralgeld aus ihrer Bilanz herausgetrennt und durch Forderungen gegenüber der Zentralbank ersetzt. Die Nichtbanken besitzen nun also nicht mehr nur Forderungen gegenüber Banken auf Zentralbankgeld, sondern Forderungen gegenüber der Zentralbank. Ihr unbares Geld ist zu gesetzlichem Zahlungsmittel geworden und hat nun den gleichen rechtlichen Status wie heutiges Bargeld. Parallel dazu wird der Zentralbankbilanz eine zusätzliche Bilanzposition namens neue Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken in Höhe der alten Giralgeldmenge hinzugefügt. Im Vollgeldsystem wird nicht nur alles Bargeld im Umlauf auf der Passivseite der Zentralbankbilanz stehen, sondern auch alles im Umlauf befindliche unbare Geld.



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Nach der Umstellung

In der Bankbilanz werden auf der Aktivseite nur neue Bezeichnungen eingeführt. Da es Reserven im Sinne des Teil-Reservesystems nun nicht mehr gibt, werden bare Reserven in Bargeld und unbare Reserven in unbares Geld umbenannt. Das gleiche geschieht mit den unbaren Reserven in der Zentralbankbilanz. Neue Forderungen entstehen dadurch nicht.



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Übergangsphase

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Vorteile eines Vollgeldsystems

Gewichtige Vorteile

Geldmenge wäre direkt steuerbar

Im Fraktionalen Reservesystem müssen die Zentralbanken auf das indirekte Instrument der Leitzinsenänderung zurückgreifen. Diese Steuerung der Geldmenge wirkt nur zeitversetzt nach sechs Monaten bis zwei Jahren. (Quelle???) Außerdem kann die Zentralbank die umlaufende Geldmenge M1 bei Bedarf nicht eigenhändig erhöhen, um deflationären Tendenzen entgegenzuwirken, sondern ist dazu verdammt, darauf zu hoffen, dass Banken ihre Kreditvergabe steigern. Während Abschwüngen und Rezessionen tun Banken gerade dies aber nicht in ausreichendem Maße.

Im Vollgeldsytem dagegen könnte die Zentralbank die Geldmenge direkt je nach Bedarf durch erhöhen oder verringern kontrollieren. Dadurch hätte sie die Höhe der umlaufenden Geldmenge jederzeit vollständig unter Kontrolle. Neues Geld könnte über Staatsausgaben schnell nachfragewirksam werden. Befüchtungen vor Deflation würden der Vergangenheit angehören.


Unbares Geld wäre 100%ig sicheres Geld = Ausschluss von Bank Runs

Im Vollgeldsystem stellt unbares Geld aus Sicht des Publikums nicht mehr bloß eine Forderung auf Zentralbankgeld dar, da ihr unbares Geld ja schon Zentralbankgeld ist. Das heißt, daß unbares Geld vollwertig gesetzliches Zahlungsmittel ist. Da es zinslos und unbefristet ausgegeben wird, ist es voll beständig. Geldkonten befinden sich nicht in der Bankbilanz und haben mit den Eigengeschäften der Bank nichts zu tun. Aus diesem Grund wäre unbares Vollgeld auf Geldkonten in keinster Weise gefährdet, falls eine Bank pleite geht. Selbst wenn alle Banken pleite gehen würden, wären die Geldkonten und das darauf befindliche Geld noch in voller Höhe vorhanden und für den Zahlungsverkehr verfügbar. Um Vollgeld in seinem Bestand zu schützen braucht man keine Sicherungsfonds mehr und auch eine Staatsgarantie wird überflüssig.

Aus diesem Grund muß man sich im Vollgeldsystem auch nicht mehr vor einem Bank Run fürchten. Jeder, der das Vollgeldsystem verstanden hat, sollte wissen, daß unbares Geld nicht mehr durch einen Zusammenbruch der Bank verschwinden kann. Falls trotzdem einmal zuviele Kunden ihr Geld in bar abheben wollen, müssten Banken nur die Bargeldauszahlung vorübergehend beschränken. Und zwar nur solange bis die Zentralbank genügend Banknoten nachgedruckt hätte. Die Bank könnte ihre übrigen Geschäfte, unabhängig von der gestiegenen Bargeldnachfrage, unbeeinflußt fortführen.

Der Staat könnte Banken pleite gehen lassen

Da das unbare Geld vor Verlust sicher ist, wäre der Staat nicht mehr gezwungen Banken finanziell zu unterstützen, um zu verhindern, daß unbares Geld verloren geht oder der Zahlungsverkehr zusammenbricht. Sparer und Banken würden sich das Risiko also teilen, während der Staat keine Steuergelder mehr verschwenden müsste, um Banken und letztendlich auch die Sparer zu retten. Es gäbe also keine staatlichen Garantien für Spareinlagen mehr. Für öffentlich-rechtliche Banken sollte wohl eine Ausnahme gemacht werden, weil der Staat ja auch die laufenden Gewinne erhält. Für private Banken sollte es aber keine Ausnahmen geben.

In Verbindung mit dem hier beschriebenen Trennbankensystem (Link??????) könnte es sich der Staat wirklich erlauben einzelne oder sogar alle Investmentbanken pleite gehen zu lassen, ohne daß dadurch das Kreditgeschäft mit der Realwirtschaft in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Vollgeld und ein Trennbankensystem könnten unabhängig voneinander eingeführt werden. Ob Geschäftsbanken und Investmentbanken vollständig voneinander getrennt werden sollten oder ob ein "ringfencig" nach den Vorschlägen aus England ausreicht ist hier nebensächlich. Auf jeden Fall müssten die Sparer gezwungen werden, bewusst zu entscheiden, ob ihr Geld ausschliesslich für Kredite an die Realwirtschaft verwendet werden soll oder ob die Bank damit auch spekulieren darf. Für gescheiterte Spekulationen müsste dann nicht mehr der Steuerzahler haften, sondern die mit den Spekulationen einverstandenen Sparer. Selbstverständlich würde das Investmentbanking nach Einführung eines Trennbankensystems mangels Finanzierung und Staatsgarantie erheblich schrumpfen.


Die Konjunkturzyklen würden dauerhaft abgeschwächt werden

Im fraktionalen Reservesystem können Banken durch Giralgeldschöpfung mehr Kredite vergeben als gespart wurde. Dadurch erhöhen sie die gesamte Nachfrage. Grundsätzlich gibt es nichts daran auszusetzen, wenn bei wachsender Wirtschaft die gesamte Geldmenge und damit auch die gesamte Nachfrage steigen. Doch dies sollte im Einklang geschehen, um kurzfristig sowohl eine wirtschaftliche Überhitzung als auch ein wirtschaftliches Einfrieren zu verhindern. Aber auch um langfristig sowohl Deflation als auch Inflation zu vermeiden. Da Geschäftsbanken profitorientierte Unternehmen sind, kümmern sie sich nicht darum, welche Geldmengenentwicklung volkswirtschaftlich angemessen wäre. Sie versuchen lediglich möglichst viel zu verdienen. Die in der jüngeren Vergangenheit immer größer gewordenen Bonizahlungen haben den Trend verstärkt kurz- bis mittelfristig möglichst hohe Umsätze und Gewinne zu machen.

Während Aufschwüngen und Boomphasen vergeben Banken aufgrund ihrer zu optimistischen Erwartungen zuviele Kredite und lassen dadurch die gesamte Nachfrage schneller steigen als die Wirtschaft wachsen kann. Die Überhitzung der Wirtschaft ist die unausweichliche Folge. Dies führt zu nicht nachhaltigen Investitionen und damit zu faulen Krediten die später abgeschrieben werden müssen. Der Boom endet, sobald die Banker realisieren, dass es so nicht ewig weitergehen kann. Je mehr Kredite abgeschrieben werden müssen, desto stärker schränken Banken während dem Abschwung und der darauffolgenden Rezession ihre Kreditvergabe ein. Das kann sogar zum Sinken der Geldmenge führen, wenn Banken in diesem Zeitraum weniger Kredite vergeben als getilgt werden. Im Extremfall gerät die Wirtschaft so in die Deflationsspirale.

Durch ihr prozyklisches Verhalten verstärken Banken die Konjunkturzyklen.

In einem Vollgeldsystem dagegen könnten Kredite nur im Rahmen von Ersparnissen vergeben werden, wodurch Banken lediglich schon vorhandene Kaufkraft von Sparern an Kreditnehmer vermitteln könnten. Deshalb würde die gesamte Nachfrage nicht mehr durch Giralgeldschöpfung in die Höhe getrieben werden können. Die Monetative hätte die Aufgabe die Geldmenge und damit auch indirekt die Kreditmenge abhängig von der volkswirtschaftlichen Entwicklung zu steuern. Während den Aufschwüngen und Booms sollte sie Geldmenge weniger stark ansteigen lassen als es in einem fraktionalen Reservesystem durch Giralgeldschöpfung von Geschäftsbanken geschehen würde. Und während Abschwüngen und Rezessionen sollte sie dafür sorgen, dass die Geldmenge stärker steigt als es in einem fraktionalen Reservesystem durch Giralgeldschöpfung von Geschäftsbanken geschehen würde. Dadurch würden die Konjunkturzyklen langfristig gedämpft werden, was sich positiv auf das Wirtschaftswachstum auswirken sollte. Es sollten langfristig weniger Kredite abgeschrieben werden müssen, wovon auch die Banken profitieren würden.

Regelmäßige Seigniorage als zusätzliche Staatseinnahme

Die Monetative sollte die Geldmenge entsprechend dem Wachstum des Wirtschaftsprodukts erhöhen, um Deflation zu verhindern. In den vergangenen Jahrzehnten wurde die umlaufende Geldmenge M1 um durchschnittlich 8% erhöht (Link zu Grafik.......). Die offizielle Inflationsrate lag bei etwa 2% (Link???.....). Sollte sich die Monetative also entschließen auch eine ähnlich hohe Inflationsrate anzustreben, könnte sie dem Staat jährlich neues Geld in Höhe von maximal etwa 90 Mrd. € schenken, ohne eine höhere als die bisherige Inflation zu verursachen. Da die direkte Steuerung der Geldmenge aber zuverlässiger und genauer funktionieren sollte als bei der bisherigen indirekten Steuerung über Leitzinsen, könnte die Monetative dazu übergehen sich ein ehrgeizigeres Inflationsziel zu setzen. Dadurch würde die einmalige Seigniorage nominell sinken.


Daraus ergeben sich regelmäßige zusätzliche Staatseinnahmen in Höhe von etwa 14 Mrd. € bis maximal 90 Mrd. € abhängig von Wirtschaftswachstum und angestrebter Inflationsrate (Berechnungsmethode wäre entscheidend).


Realistisch geschätzt sollte die jährliche Seigniorage nach Prof. Joseph Huber zwischen 14 Mrd. und 41 Mrd. € betragen. Quelle


Einmalige Seigniorage zur Halbierung der Schulden der öffentlichen Hand in Deutschland in Höhe von etwa 2.000 Mrd. um etwa 1.000 Mrd.

Nach der Umstellung während der Übergangsphase muß die Monetative alles unbare Geld, welches bisher im fraktionalen Reservesystem durch Kreditvergabe von den Geschäftsbanken geschöpft worden ist, durch Vollgeld ersetzen. Die alte Giralgeldmenge betrug 2010 1.109 Milliarden €. Im Laufe von 10 bis 15 Jahren könnte der Staat also seine Schulden zu einem großen Teil tilgen. Wie das exakt abläuft wird unter Umstellung und Übergangsphase beschrieben.


Öffentliche Schulden in Deutschland

Die Schulden der öffentlichen Hand in Deutschland betragen etwa 2.100 Milliarden €. Dazu gehören die Schulden des Bundes (62%), der Bundesländer (31%) und der Gemeinden (7%). Leider gibt es über die Zusammensetzung der Gläubiger nur wenig Informationen. 20% der Gläubiger sind inländische Nichtbanken, 28% der Gläubiger sind Banken und 51% der gesamten Schulden sind Auslandsschulden.


Weitere Informationen zur Verschuldung Deutschlands gibt es auf der Seite staatsverschuldung.de.

Warum die Rückzahlung der Staatsschulden langsam geschehen sollte

Staatsanleihen sind eine begehrte Finanzanlage, weil sie vergleichsweise risikoarm sind aber dennoch verzinst werden. Deshalb sind zum Beispiel Versicherungen und Pensionsfonds per Gesetz gezwungen einen großen Teil ihrer Kundenbeiträge in sichere Staatsanleihen anzulegen. Außer Staatsanleihen gibt es nur wenige verzinste Anlagen, die ähnlich risikoarm sind. Beim Tilgen der Staatsschulden sollte darauf geachtet werden, dass vorallem Versicherungen und Pensionsfonds genügend Zeit erhalten, um auf andere Anlagen umzuschichten. Falls durch die Vollgeldreform zuviel der einmaligen Seigniorage in zu kurzen Zeiträumen von der Monetative an den Staat gegeben werden soll (Staatsanleihen könnten erst bei vereinbarter Fälligkeit getiglt werden), könnte der Staat dieses Geld vorübergehend auch von der Monetative gegen Zinsen an Banken verleihen lassen. Damit wäre gewährleistet, dass kein Teil der Seigniorage notgedrungen für Überflüssiges ausgegeben wird, um die umlaufende Geldmenge aufrechtzuerhalten und die Finanzmarktakteure sich in aller Ruhe umstellen können.


Was passiert, wenn Staatsanleihen als Anlageform rar werden?

Versicherungen, Fonds, Banken und Nichtbanken müssten sich andere Anlagen suchen. Die Staatsschuldentilgung führt dazu, dass etwa 1.000 Mrd. € neu angelegt werden müssen. Dafür hätten die Anleger einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren zur Verfügung. Dadurch sollte ein weicher Übergang für alle Marktteilnehmer ermöglicht werden. Um Staatanleihen zu ersetzen würde wahrscheinlich vermehrt in Unternehmensanleihen, Aktien und Bankanleihen investiert werden. Vorallem große Unternehmen sollten davon profitieren und sich zukünftig günstiger mit Fremdkapital versorgen können und kaum noch Kredite bei Banken aufnehmen müssen. Einige Großunternehmen würden vermutlich durch Emission neuer Anleihen und Aktien in die Lage versetzt werden umzuschulden und ihre alten teureren Schulden loszuwerden. Da den Banken die Großunternehmen als Kunden abhanden kämen, müssten sie ihre Kreditvergaben an kleine und mittlere Unternehmen ausweiten.


§ 3 'Verbotene Geschäfte' des Kreditwesengesetz

§ 3 Nummer 3 des Kreditwesengesetz verbietet strenggenommen das teilgedeckte Reservesystem:


"§ 3 Verbotene Geschäfte

Verboten sind

3. der Betrieb des Kreditgeschäftes oder des Einlagengeschäftes, wenn es durch Vereinbarung oder geschäftliche Gepflogenheit ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, über den Kreditbetrag oder die Einlagen durch Barabhebung zu verfügen."


In einem Teil-Reservesystem können Nichtbanken ihre Einlagen bei Banken (damit sind wohl Sichtguthaben gemeint) nicht komplett in bar abheben. Deshalb besteht auch ständig die Gefahr eines Bank Runs. Durch die Einführung von Vollgeld würden Banken nicht mehr gegen § 3 Nummer 3 des Kreditwesengesetzes verstossen.

Kleinere Vorteile

Überweisungen in Echtzeit möglich

Da das Clearingverfahren wegfällt, könnte das überwiesene Geld innerhalb von Minuten beim Empfänger ankommen.


Mehr Transparenz durch Vereinfachung des Geldsystems

Das Vollgeldsystem bietet ein hohes Maß an Transparenz, da es nur noch einen Geldschöpfer, eine Geldmenge M und keine getrennten Geldkreisläufe mehr gibt. Außerdem gibt es nur noch direkte Geldflüsse. Das Geldsystem würde dann so funktionieren, wie es sich die meisten Bürger heutzutage fälschlicherweise schon vorstellen. Dadurch wäre es möglich, daß auch die breite Bevölkerung die Funktionsweise des Geldsystems nachvollziehen könnte, was die Voraussetzung darstellt, um als Bevölkerung kontrollierenden Einfluß ausüben zu können. Mißstände und Mißbrauch können so viel eher erkannt und beseitigt werden.


Einlagensicherungsfonds für Sichtguthaben wären überflüssig

Da alles unbares Geld nun ZB-Geld wäre, könnte es durch Bankenpleiten nicht mehr gefährdet werden, wodurch Einlagensicherungsfonds unnötig wären. Unbares Geld müsste nicht mehr abgesichert werden.


Deflation wäre praktisch unmöglich

Im fraktonalen Reservesystem senkt die ZB die Leitzinsen und leiht den Geschäftsbanken beliebig viel ZB-Geld, sobald ernsthafte deflationäre Tendenzen auftreten. Jedoch bleibt ihr nichts anderes übrig als zu hoffen, dass die Geschäftsbanken mehr Kredite durch Giralgeldschöpfung vergeben. Falls die wirtschaftliche Lage aber schlecht ist, tun sie dies nicht in ausreichendem Maße. Im Vollgeldsystem dagegen müsste die ZB lediglich per Knopfdruck unbares Geld erzeugen und es dem Staat schenken. Innerhalb kürzester Zeit wäre es nachfragewirksam im Wirtschaftskreislauf.


Reibungslose Umstellung aus Sicht der normalen Bürger

Nichtbanken könnten weiterhin ihre Konten wie gehabt benutzen und müßten sich um nichts kümmern, da die Veränderungen nur innerhalb der Banken stattfinden. Auf die Benutzung von Bargeld und unbarem Geld auf Konten hätte die Umstellung auf Vollgeld keinen spürbaren Einfluß. Alle Guthaben, Schulden, Forderungen und Verbindlichkeiten blieben unverändert erhalten.


Fristentransformation für Banken wäre einfacher

Für Banken wäre es einfacher dafür zu sorgen jederzeit ihren Verbindlichkeiten nachzukommen, weil sie keine täglich fälligen Verbindlichkeiten mehr hätten. Alle Verbindlichkeiten würden durch Verträge mit Sparern zustande kommen. Dabei würde immer ein Stichtag oder eine Frist vereinbart werden. Dadurch wüsste die Bank schon viele Monate im voraus, wann sie wieviel Geld benötigt, um Sparer auszahlen zu können. Aufgrund von Erfahrungswerten könnten Banken gut einschätzen wieviele Sparer ihr Geld erneut anlegen würden. Auf der anderen Seite wüssten sie auch genau wann sie wieviel Geld von Kreditnehmern bekämen.

Die durchschnittliche Fälligkeitsfrist der Verbindlichkeiten würde deutlich ansteigen, während die durchschnittliche Fälligkeitsfrist der Forderungen gleich bliebe. Die Differenz zwischen den durchschnittlichen Fälligkeitsfristen der Forderungen und Verbindlichkeiten würde kleiner werden.

Banken wären dadurch in der Lage besser als heute schon im Voraus festzustellen, ob sie während eines zukünftigen Zeitraums mehr Geld erhalten oder zurückgeben müssen. Ausgehend von diesen Informationen können sie darauf mit erhöhter/verringerter Kreditvergabe reagieren und ihre Bemühungen Geld von Sparern anvertraut zu bekommen verstärken oder abschwächen.

Banken müssten sich keine Sorgen darüber machen, dass innerhalb von Tagen unvorhergesehenerweise Kunden ihr Giralgeld abziehen.


Das Ausmaß der Frsitentransformation könnte noch weiter verringert werden. Bisher legen Menschen sehr langfristig Geld für ihre private Altersvorsorge bei Versicherungen an. In Deutschland trifft dies hauptsächlich auf Lebens- und private Rentenversicherungen zu. Private Versicheungsunternehmen kaufen mit ihren Kundenbeiträgen zu einem großen Teil Staatsanleihen. Sollte sich der Staat aber infolge einer Vollgeldreform fast komplett entschulden, könnte dieses Geld auch langfristig bei Banken angelegt werden. Dadurch könnten Banken die durchschnittliche Fälligkeitsfrist ihrer Verbindlichkeiten nochmals deutlich erhöhen.

Schuldfreies Ansteigen der Geldmenge

Die Wirtschaft braucht zusätzliche Zahlungsmittel allein aufgrund ihres Wachstums. Sollte die Geldmenge bei wachsender Wirtschaft gleich hoch bleiben, führt dies langfristig unweigerlich zu Deflation. Im fraktionalen Reservesystem stehen dieser notwendigen Zunahme von Zahlungsmitteln immer auch neue Schulden gegenüber. Im Vollgeldsystem dagegen wäre schuldfreies Ansteigen der Zahlungsmittelmenge Normalität. Es sollte für jeden einleuchtend sein, dass die Wirtschaft bei schuldfreier Geldemission stärker stimuliert wird als im fraktionalen Reservesystem, wo gleichzeitig auch immer gleich hohe Schulden mit entstehen.


Neues Geld wird nicht mehr für Spekulationen verwendet

Im Teil-Reservesystem wird bei Kreditvergaben von Banken an Hedgefonds, Private Equity Fonds und ähnlichen Finanzunternehmen immer neues Geld geschöpft. Auf diese Weise wird neues Geld bei der Erstverwendung spekulativ eingesetzt. In einem Voll-Reservesystem dagegen könnte der Staat dafür sorgen, dass neues Geld ausschließlich für produktive Zwecke ausgegeben wird.

Vereinbarkeit mit zinskritischen Ansätzen

Durch ein Vollgeldsystem entstünde eine zinslose und tilgungsfreie Geldbasis. Die erfolgreiche Einführung von Vollgeld könnte in der breiten Gesellschaft die Bereitschaft erzeugen sich auch mit weitergehenden Veränderungen des Geldsystems zu beschäftigen. Es gibt keinen ersichtlichen Grund weshalb sich Vollgeld und zum Beispiel umlaufgesichertes Geld ausschließen sollten. Deshalb sollten Zinskritiker Vollgeld befürworten.


Vereinbarbarkeit mit Komplementärwährungen/Regiogeld

Sofern Komplementärwährungen nicht den Anspruch erheben würden gesetzliches Zahlungsmittel zu sein und sich nur auf eine lokale oder regionale Ebene beschränken würden, könnten sie theoretisch mit Vollgeld zusammen existieren. In der Praxis wäre aber natürlich der Wille der Regierung entscheidend.


Vereinbarkeit mit Null-Wachstum

Vereinbarkeit mit Maßnahmen zur Regulierung der Finanzmärkte oder zur Vermögensumverteilung

Finanztransaktionssteuern, Trennbankensystem und ähnliche Maßnahmen könnten in einem Vollgeldsystem genauso gut umgesetzt werden wie im jetztigen fraktionalen Reservesystem. Es gibt auch keinen Grund anzunehmen, dass eine Vermögenssteuer in einem Vollgeldsystem schwieriger zu erheben sein könnte.

Vorteile nach den Ergebnissen der IWF-Studie

Schwachpunkte eines Vollgeldsystems

Gewährleistung der Unabhängigkeit der Zentralbank/Monetative von der Regierung

Natürlich besteht die potentielle Gefahr, daß zuviel neues Geld geschöpft wird. In der Vergangenheit haben Regierungen schon oft einfach neues Geld "drucken lassen", um ihre Ausgaben zu finanzieren. Im Übermaß angewendet führt dies unweigerlich zu Inflation und in Extremfällen zu Hyperinflation. Deshalb ist es von höchster Wichtigkeit dafür zu sorgen, daß die Monetative unabhängig von der Regierung bestimmen kann wieviel zusätzliches Geld abhängig vom Wirtschaftswachstum benötigt. Eine Unabhängigkeit vom Parlament, welches mit einer zwei Drittel Mehrheit das Grundgesetz ändern kann, wäre aber wohl nicht möglich. Das Mißbrauchspotenzial lässt sich also nicht auf Null senken.

Folgende Maßnahmen könnten die Unabhängigkeit einer Monetativen stärken:

1. Nicht eine einzelne Person, sondern ein Rat, der aus mindestens 5 Mitgliedern besteht, sollte über die Höhe neu geschöpften Geldes entscheiden.

2. Dieser Rat sollte vom Volk und nicht von Politikern gewählt werden.

3. Über einen Volksentscheid sollte das Volk das Recht haben jederzeit die Zusammensetzung dieses Rats zu ändern.

4. Genauso sollte das Volk das Recht besitzen gegen jede Entscheidung dieses Rats auch noch nachträglich über eine Volksabstimmung sein Veto einzulegen.

5. Sitzungen oder Treffen dieses Rats sollten öffentlich stattfinden.

6. Alle Kandidaten könnten dazu verpflichtet werden vor der Wahl ihre geschäftlichen Beziehungen, die Quellen ihrer vergangenen Einkommen und mögliche Interessenskonflikte offenzulegen.

Kritik an einem Vollgeldsystem

Das Vollgeldsystem erhebt nicht den Anspruch perfekt zu sein oder alle Probleme zu lösen. Es würden weiterhin Probleme auftreten können. Hier wird nur behauptet, dass das Vollgeldsystem besser wäre als ein teilgedecktes Geldsystem. Schwachpunkte oder Probleme des Vollgeldsystems, die auch das teilgedeckte Geldsystem hat, stellen also kein Nachteil des Vollgeldsystems gegenüber dem teilgedeckten Geldsystem dar.



Mögliche Kreditklemme

Eines der gewichtigsten Gegenargumente befürchtet im Vollgeldsystem eine Kreditklemme. Da Geschäftsbanken selbst kein unbares Geld mehr schöpfen, sondern nur noch die Ersparnisse ihrer Kunden weiterverleihen könnten, sollten weniger Kreditvergaben möglich sein. Die Kreditvergabe würde bestimmt schrumpfen. Das lässt sich nicht leugnen. Doch wie immer kommt es auf das Ausmaß an.

Wenn Kredite nur noch auf Grundlage von Ersparnissen vergeben werden können, kann die Gesamtnachfrage durch Kreditvergabe nicht mehr steigen. Geld stellt Kaufkraft dar, welche unverzüglich nachfragewirksam eingesetzt werden kann. Durch Verleihen von Geld an eine Bank erfolgt vorübergehend ein Nachfrageverzicht. Nachdem die Bank dieses Geld einem Kreditnehmer weiterverleiht, kann dieser damit etwas kaufen und die Nachfragelücke dadurch schließen. Eine von Erspanissen abhängige Kreditvergabe ist also nicht grundsätzlich schlecht, solange jeder sein überschüssiges Geld spart. Auf die Befürchtung, dass in einem Vollgeldsystem mehr unbares Geld gehortet würde als im jetzigen fraktionalen Reservesystem, statt es an Banken zu verleihen und dadurch das Kreditangebot zu verknappen, wurde oben unter (Geld horten könnte zunehmen..........) eingegangen.


Natürlich gibt es einen durchschnittlichen Bedarf an sofort nachfragewirksamer Kaufkraft.



Falls die Wirtschaft wächst, aber die Geldmenge gleich bleibt, würden


In der Vergangenheit jedenfalls wurden von Banken zuviele Kredite vergeben. Anders ist die


Geld kann mehrmals verliehen werden.


Notfallkredite von der Monetative die aus zukünftigen Gewinnen zurückbezahlt werden müssten. Hätte keine langfristigen Auswirkungen auf die Geldmenge.

Anstieg der Habenzinsen und dadurch auch der Kreditzinsen

Da unbares Geld auf Geldkonten 100%ig sicher ist, könnte die Meinung aufkommen, daß Geldbesitzer in einem Vollgeldsystem höhere Zinsen verlangen könnten als im heutigen System, um ihr Geld zu "sparen". Dies hätte zur Folge, daß auch die Kreditzinsen in gleichem Maße steigen müssten. ..................


Negative Seigniorage

..............Um den Geldwert stabil zu halten, soll die Monetative die Geldmenge entsprechend dem Wirtschaftswachstum erhöhen. Auf der anderen Seite bedeutet das aber auch, daß die Geldmenge verringert werden sollte, falls das Wirtschaftsprodukt sinkt. In solch einem Fall müßte der Staat einen Teil seiner Staatseinnahmen an die Monetative abgeben. Dieser Nachteil sollte aber vernachlässigbar sein, da die Vorteile sehr stark überwiegen und der Fall einer Schrumpfung des Wirtschaftsprodukts nur selten vorkommen sollte. Hinzu kommt, dass die Zentralbank das Geld nicht direkt dem Staatshaushalt entnehmen müsste, sondern die Geldmenge auch durch den Verkauf ihrer Staatsanleihen verringern könnte. Dann wären Zinszahlungen des Staats an den Inhaber dieser Staatsanleihen fällig. Die Kosten für den Staat wären zwar langfristig gleich hoch, aber es müsste nicht zu deutlichen abrupten Senkungen der Staatsausgaben führen.

Banken verlieren ihren Geldschöpfungsgewinn

?????

Den Banken fließt bisher ein Geldschöpfungsgewinn durch die Extrazinsmarge zu. Mit Extrazinsmarge ist die Differenz zwischen den Guthabenzinsen gemeint, die Banken tatsächlich zahlen und denjenigen die sie zahlen müssten, wenn sie ihre Kredite auf dem Geldmarkt refinanzieren müssten. Diese Tatsache betrifft die Giroguthaben, wofür die Banken heute keine oder nur niedrige Guthabenzinsen bezahlen. Wenn Banken diese Giroguthaben normal verzinsen müssten, würde ihnen der Extrazinsgewinn entgehen.

Überschlagsrechnung für das Jahr 2008: Geldmarktzins von 3 bis 5 % und Kontokorrentzins/Giroguthabenzins von 0,5 bis 1,5 %. Die Differenz von etwa 2 bis 3 % multipliziert mit der Giralgeldmenge ergibt dann einen Geldschöpfungsgewinn von etwa 16 bis 23 Milliarden €.


Kostenanstieg bei Bankdienstleistungen

Wahrscheinlich würden die Banken Kontogebühren erheben. Die Kosten für die Verwaltung von Girokonten fallen zwar schon heute an, aber häufig werden diese Kosten in andere Preise miteinberechnet. Durch die Vollgeldreform könnte es aber passieren, dass Banken ausdrücklich Kontoführungsgebühren verlangen werden. Es müsste aber auch berücksichtigt werden, dass im Vollgeldsystem die Kosten für die Clearingsysteme wegfallen, da alle Transaktionen über das Zentralbanksystem sofort wirksam werden. Das sollte die Gebühren etwas nach unten drücken. Unter'm Strich sollte sich für die Bankkunden aber nicht viel ändern. Mehr als 5 bis 10 € Gebühr pro Monat erscheinen unrealistisch.

Keine Verzinsung von unbarem Geld

Weil Vollgeld auf Geldkonten gesetzliches Zahlungsmittel darstellt und zu 100% verfügbar ist, wird es dafür im Gegensatz zu heutigem Giralgeld keine Guthabenzinsen mehr geben. Auf der anderen Seite ist aber garantiert, daß unbares Vollgeld wirklich 100%ig sicher ist. Außerdem gibt es gegenwärtig für Giralgeld sowieso nur mickrige Guthabenzinsen. Dadurch sollte dieser Nachteil leicht in Kauf genommen werden können.


Inflationsgefahr

Den Deutschen wird wegen der Hyperinflation der 20er Jahre immer eine besonders große Angst vor Inflation zugeschrieben. In einem Vollgeldsystem hätte die ZB die Geldmenge besser unter Kontrolle als jetzt. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass bei Vollgeld eine erhöhte Inflationsgefahr bestünde. Eher das Gegenteil sollte eintreten, da bei Vollgeld der Geldschöpfer eindeutig identifiziert und demokratisch kontrolliert werden kann. Im fraktionalen Reservesystem dagegen verteilt sich die Verantwortung für ein Ansteigen der Geldmenge auf alle Geschäftsbanken und die Zentralbank. In der Verganganheit wurde die umlaufende Geldmenge im Schnitt jährlich um etwa 8% von den Geschäftsbanken erhöht. Sofern die ZB weniger als 8% neues Geld pro Jahr schöpft, sollte die Inflation nicht höher als in der Vergangenheit liegen, sofern die Wirtschaft weiter wächst.

Gefahr eines Bankwalks

Zurecht wird kritisiert, dass zu viele Sparer ihr Geld nach Fristende nicht wieder und gleichzeitig zu wenige neue Sparer ihr Geld anlegen könnten. Dann würde durch Kredittilgungen und Kreditzinszahlungen weniger Geld in die Bank fliessen als die Bank ihren Sparern auszahlen müsste. Es müssen hierbei zwei Fälle unterschieden werden. Entweder ist davon nur eine einzelne Bank betroffen oder viele Banken (im Extremfall alle).

Falls nur eine Bank davon betroffen wäre, müsste ja irgendetwas mit ihr nicht in Ordnung sein. Es könnten zwar nur Gerüchte dahinter stecken, aber vielleicht hätte diese Bank ja wirklich nur äußerst schlecht gewirtschaftet. Das müsste dann die Bankaufsicht herausfinden, um das Vertrauen wiederherzustellen. Falls die Bank wirklich pleite wäre, müssten zuerst die Anteilseigner und Aktienbesitzer mit ihrem Vermögen für die Verluste aufkommen. Anschließend sollten Einlagensicherungsfonds und Versicherungen herangezogen werden. Falls das nicht ausreichen sollte, gäbe es mehrere Alternativen. Der Staat oder die Zentralbank könnten die Verluste ausgleichen. Oder die Guthaben der Sparer könnten eingefroren werden. Dadurch würden den Sparern Zinseinnahmen entgehen und sie könnten erst später als geplant über ihr Geld verfügen können, aber sie würden immerhin alles zurück bekommen. Im schlimmsten Fall müssten die Sparer wohl tatsächlich einen Teilverlust hinnehmen müssen.

Falls viele oder alle Banken betroffen wären, könnte wohl nicht vermieden werden, dass Sparer Verluste erleiden würden.

Beide Fälle könnten aber auch im fraktionalen Reservesystem auftreten. Dort bekämen Sparer ihr Geld auch nicht in voller Höhe zurück, wenn Banken zu starke Verluste machen. Mir ist kein Grund bekannt, weshalb die Gefahr eines Bankwalks in einem Vollgeldsystem größer sein sollte.

Grundsätzlich kann ein Bank Walk nur verhindert werden, indem die Fristentransformation abschafft wird. Dann hätten die Verbindlichkeiten und die Forderungen einer Bank durchschnittlich gleich lange Fälligkeitsfristen. Dadurch könnte gewährleistet werden, dass im Extremfall alle Sparer bei Fristende ihr Geld zurück erhalten würden.

Sparer könnten ihr Geld verlieren

Diese Gefahr bestünde natürlich. Doch das ist im fraktionalen Reservesystem auch schon möglich, weshalb dies kein echter Nachteil des Vollgeldsystems ist. Für den Sparer wäre das sehr unangenehm, aber wer Zinsen kassieren will, muss auch mit dem damit verbundenen Risiko leben. So ist das eben: Risikoloses Zinsen kassieren ist eine Illusion.

Ein sehr sicheres Sparen sollte bei Vollgeld aber möglich sein. Sparer müssten sich nur mit niedrigen Zinsen zufrieden geben. Die öffentlich-rechtlichen Banken in Deutschland (Sparkassen) haben vor, während und nach Ausbruch der Finanzkrise bewiesen, dass sie auch unter sehr widrigen Umständen solide wirtschaften können. Mir ist kein Fall eines Sparkassensparers bekannt, der sein Geld nicht zurückbekommen hätte (falls es doch Ausfälle gab bitte Keox benachrichtigen).

Geld horten könnte zunehmen - oder - Möglicher Anstieg des durchschnittlichen Liquiditätsbedarfs

Es gibt Bedenken, dass Nichtbanken unbares Geld verstärkt horten könnten, statt es gegen Zinsen an Banken zu verleihen. Dadurch könnte die Kreditvergabefähigkeit der Banken verringert werden. Als Motiv der Nichtbanken wird angeführt, dass sie dazu neigen würden ihr unbares Geld lieber zu behalten, da es in einem Vollgeldsystem 100%ig sicher wäre. Der Verleih an Banken wäre mit einem Verlustrisiko verbunden. Deshalb sollten Nichtbanken weniger als heute bei Banken gegen Zinsen sparen.

Erstens glauben die meisten Nichtbanken heute schon fäschlicherweise, dass ihr unbares Geld auf ihren Girokonten sicher wäre und dass Banken ihr gespartes Geld weiterverleihen würden. Weshalb die Begründung für eine erhöhte Geldhaltung weit hergeholt ist.

Und zweitens wäre es kein Problem für die Monetative eine höhere Geldhaltung von Nichtbanken durch die Erhöhung der Geldmenge auszugleichen. Da die Nichtbanken ihr unbares Geld nicht ausgeben würden, müsste durch höhere Geldhaltung die Nachfrage sinken. Aus diesem Grund wäre eine inflationsfreie Erhöhung der Geldmenge möglich. Ob dies dann über Seigniorage oder Kredite an Banken geschehen sollte, müsste die Monetative entscheiden.


von Personen oder Gruppen

Von Dr. Gero Jenner

Schon am Titel lässt sich erkennen, dass Dr. Gero Jenner die grundlegende Kritik am teilgedeckten Reservesystem nicht verstanden hat. Es ist überflüssig auf seine Kritik ausführlich einzugehen. Das wäre Zeitverschwendung. Falls Herr Dr. Gero Jenner seine Kritik verteidigen und aufrechterhalten möchte, darf er mich (Keox 23:13, 18. Okt. 2012 (CEST)) gerne zu einem öffentlichen Grillfest einladen.


Trotzdem möchte ich im Folgenden kurz auf einige wichtige Stellen seiner Beiträge seines Blogs eingehen, um zu belegen, dass er zu wenig begriffen hat:

Typisch für Menschen wie ihn ist, dass sie nicht in der Lage sind das Wesentliche zu erkennen. Zum Beispiel kommt in seinem sehr langen Beitrag Geld Geldschöpfung Zinsen der Begriff Sichtguthaben/Sichteinlagen nur ein einziges Mal vor:

"Sie liegen keineswegs in der Annahme, dass die hier beschriebene Kredit- oder Giralgeldschöpfung deshalb unmöglich sei, weil aus den Statistiken der Bundesbank eindeutig hervorgehen würde, dass die Gesamtheit aller ausgereichten Kredite das Volumen der Spar- bzw. Sichteinlagen nie übertrifft."

Er erwähnt ihn nur nebenbei. Giralgeld benutzt er einmal, obwohl er öfters von Giralgeldschöpfung und Giralgeldkunden schreibt.

Oder hier:

"Aber von dieser Variante angeblicher Geldschöpfung aus dem Nichts ist in Fishers Buch keine Rede. Hier wird vielmehr von der Existenz einer ganz anderen Art Pseudogeldschöpfung geredet – und diese ist eindeutig kriminell."

Statt einfach Sichtguthaben oder Sichteinlagen oder Giralgeld zu schreiben, verwendet er den Begriff "Pseudogeld". Dieses Pseudogeld benutzt fast jeder Deutsche um seine Miete zu bezahlen. Aber das scheint Dr. Gero Jenner nicht zu interessieren. Außerdem ist den Zentralbanken natürlich bekannt wie die Geschäftsbanken Giralgeld erschaffen und diese Vorgänge sind keineswegs kriminell, sondern gesetzlich erlaubt.


"5) Wozu sind Geschäftsbanken theoretisch imstande?

Wenn wir uns vorstellen, dass es in einem kleinen Staat von der Größe der Malediven nur eine einzige Notenbank gäbe und dazu eine einzige Geschäftsbank, dann müsste die letztere jeden Kredit in Bargeld auszahlen. Kriminelle Buchgeldschöpfung wäre in diesem Fall sinnlos. Nun nehmen wir an, dass es zwei Geschäftsbanken gebe – ob zwei oder tausend bleibt für unsere Demonstration ohne Belang. In diesem Fall könnte zwar keine der beiden Banken ihre Kunden direkt mit bloßen Ziffern, also Buch- statt Bargeld, abfinden, aber sie könnte das von ihr willkürlich geschaffene Buchgeld auf das Konto der jeweils anderen Bank überweisen.

Überweisungen zwischen Banken geschehen tagtäglich, und es werden dabei tatsächlich nur Ziffern übermittelt. Am Ende des Tages wird der Saldo der vielfältigen Flüsse in beiden Richtungen allerdings abschließend ermittelt. Beläuft dieser sich insgesamt auf Null, dann geschieht gar nichts. Wenn Bank A hingegen einen Überschuss und Bank B einen Fehlbetrag aufweist, dann wird das Notenbankkonto der beiden Banken entsprechend verändert – und hier wird in Notenbankgeld abgerechnet! Derselbe Vorgang gilt für den Tagesverkehr von tausend Geschäftsbanken untereinander. Würde Bank A also 10.000 Euro an fiktivem Geld schöpfen und es auf eines der Konten von Bank B überweisen, dann muss am Ende der Saldo ihrer Notenbankgelder bei der Zentralbank entsprechend verändert werden – und die Bank hätte einen realen Verlust von 10.000 Euro an echtem Geld. Wie sollte es auch anders sein? Wäre dies nicht so, könnte sich jede Bank auf Kosten ihrer Konkurrenten nach Belieben bereichern!"

Hier zeigt er, dass er mehr als die meisten anderen verstanden hat. Trotzdem begeht er den kapitalen Fehler zu denken, dass Kreditnehmer und die übrigen Wirtschaftsteilnehmer Giral-/Buchgeld ablehnen und stattdessen immer auf Auszahlung von Bargeld bestehen. Das könnte an Jenners Alter liegen (Geburtsjahr 1942). Wahrscheinlich hat er noch selbst erlebt, wie Arbeitnehmer ihren Lohn in einer Lohntüte bar ausgehändigt bekommen haben. Vielleicht hat er noch nie eine Giralgeldüberweisung getätigt und bezahlt selbst heute noch seine Miete in bar.


"Die Notenbank müsste der kriminelle Dritte sein

Theoretisch wäre es freilich möglich, dass Geschäftsbanken dem ersten Verbrechen der Falschgelderzeugung gleich noch ein zweites nachschicken, indem sie sich zu illegalen Kartellen zusammenschließen. Zum Beispiel würden Bank A und Bank B eine Abmachung der Art miteinander treffen, dass beide jeweils einen identischen Betrag von 100.000 Euro pro Monat als Pseudogeld kreieren. (13) Allerdings benötigen sie dann auch 200.000 Euro in bar pro Monat, denn ihre Kreditempfänger akzeptieren nun einmal keine aus dem Nichts gezauberten Zahlen, sondern ausschließlich bares Notenbankgeld. Die Notenbank müsste sich also als Dritter im Bunde diesem verbrecherischen Kartell anschließen. Sie müsste Monat um Monat – unabhängig von ihrer erklärten Aufgabe, Geld nur im Gleichklang mit dem Zuwachs der Wirtschaftsleistung gegen erstklassige Wertpapiere bereitzustellen -, den Geschäftsbanken zusätzlich noch eine Summe an Notenbankgeld überlassen, die exakt dem Volumen ihrer aus dem Nichts erfolgenden Falschgelderzeugung entspricht! Man stelle sich vor, welche Summen da zusammenkommen, wenn man an die Zehntausende von Geschäftsbanken in Deutschland denkt!"

Aus einem nicht nachvollziehbaren Grund meint er, dass Abmachungen notwendig wären, damit Banken während eines Zeitraumes in etwa gleichermaßen Kredite vergeben.

Und er zeigt hier nochmals, dass seiner Meinung nach alle Kreditempfänger ihren Kredit in bar ausgezahlt haben wollen,


Im Blogbeitrag Prof. Franz Hörmann – ein Fall von Fachblindheit mit finaler Geistesverwirrung. Teil II: Sind Banken kriminell? schreibt er:

"Die ganze Dramatik der Situation wird auf unheimliche Weise dadurch beleuchtet, dass die Saat der Geld-Esoterik inzwischen sogar dort aufgeht, wo man das am wenigsten vermutet: hinter den scheinbar uneinnehmbaren Festungsmauern der Deutschen Bundesbank. Auch dort findet man mindestens zwei Publikationen, in denen von einer Geldschöpfung aus dem Nichts durch Geschäftsbanken die Rede ist, und zwar ohne jedes einschränkende Wenn und Aber. Mit anderen Worten, nicht nur Spinner, sondern sogar Mitarbeiter der Deutschen Bundesbank trauen den Geschäftsbanken kriminelles – ja, eindeutig kriminelles (2) - Verhalten zu!"

Nach Dr. Gero Jenner müssen alle Zentralbanker Geldesoteriker sein:

Belege von Autoritäten für die Existenz der Giralgeldschöpfung durch Geschäftsbanken

Und Ottmar Issing und die FAZ haben sich auch schon anstecken lassen.


"Ich muss einräumen, dass ich von Bilanzen und doppelter Buchführung nicht mehr als jeder Laie verstehe. Aber ich glaube etwas von den mentalen Turbulenzen zu ahnen, für die der Kopf eines Fachmanns weit eher anfällig ist als der gesunde Menschenverstand."

Er gibt zwar zu keine bis nur wenig Ahnung zu haben, aber das kann Dr. Gero Jenner nicht daran hindern die Zentralbanker als Esoteriker zu entlarven. Was soll man davon halten?


"Jeder weiß, dass man die umlaufende Geldmenge manipulieren kann, am leichtesten, wenn es sich um Geld ohne eigenen Wert, z.B. um Papier- oder gar Buchgeld handelt. Der einfachste und historisch älteste Fall besteht in der Fälschung von Geld."

"Verbrechen: Erst die kleinen Fälscher, dann die Geschäftsbanken? Kurioserweise behaupten nun nicht nur Geld-Esoteriker, sondern auch einige ernst zu nehmende Ökonomen, dass diese Geldfälschung und die dadurch bewirkte Enteignung der Bürger im großen Maßstab von Geschäftsbanken betrieben werde, und zwar ohne dass Staat und Gesellschaft es bisher nötig fanden, ihr kriminelles Treiben auch nur zu beachten."

Hier wird klar, welchen Denkfehler Dr. Gero Jenner begeht. Er denkt, dass die Geldesoteriker den Geschäftsbanken vorwerfen auf ihrer Aktivseite (wie die Geldfälscher) Geld zu schöpfen. (vergleiche Giralgeldschöpfung und Geldfälscher) So etwas passiert halt, wenn man keine bis nur wenig Ahnung von Bilanzen und doppelter Buchführung hat, aber trotzdem meint Zentralbanker belehren zu müssen. Er scheint die wesentlichen Unterschiede und Zusammenhänge der Bilanzen von Banken, Nichtbanken und der Zentralbank nicht zu kennen.


Damit sollte die Kritik von Dr. Gero Jenner abgehakt werden können, ohne ausführlich darauf eingegangen zu sein. Seine Kritik an einer Vollgeldreform ist nicht diskussionswürdig, weil er Wesentliches des teilgedeckten Reservesytems nicht verstanden hat.

Von Mario Schieschneck ("tar" aus dem gelben Forum)

  • Veröffentlicht in diesem Thread


Von Elmar Altvater


Leider setzt sich Altvater nicht separat mit Vollgeld auseinander. Das wäre aber nötig um eine echte Diskussion führen zu können. Mit Freigeld hat Vollgeld nichts zu tun.


Anmerkungen zu einigen Textstellen:


"Geld, das mit seinem vollen Wert zirkuliert, ist der Ausgangspunkt der Theoretiker des schuldenfreien «Vollgeldes». Es ist Vermögen, dem keine Schulden auf der anderen Seite der Bilanz gegenüberstehen. Ob die Krisen des Geldes mit diesem Konzept gelöst werden können, ist mehr als zweifelhaft. Denn Geld ohne Schulden ist auch kein Vermögenswert. Und niemand ist da, der oder die für die Zinsen arbeitet. Es ist nicht Vollgeld, sondern «Leergeld»."

Erstens stünden dem Geld nach der Reform von Prof. Huber Schulden des Staates gegenüber (wenn sich Altvater mit der Vollgeldreform beschäftigt hätte, wüsste er das) und zweitens muss Geld keine Schuld gegenüberstehen, um wertvoll zu sein. Oder hält Altvater seine Euromünzen (Link ........) etwa für wertlos?


"Das «Vollgeld» ist nur eines von vielen Konzepten eines alternativen Geldes, einer Parallel- und Komplementärwährung, eines Arbeits- oder Zeitgeldes, eines neutralen Geldes ohne Zinsen. Doch der Zins ist als «Frucht des Kapitals» die fertige «Vorstellung vom Kapitalfetisch», wie Karl Marx bemerkt, das heisst die Auffassung, Kapital gebäre aus sich selbst Geld. Dass diese «Frucht» von der Mehrwert erzeugenden Lohnarbeit produziert wird, gerät zwar Aristoteles, nicht aber den heutigen Zinskritikerinnen in den Horizont der Betrachtung. Gesell ebenso wie die «Vollgeld»-VertreterInnen sind an den Vermittlungen eines ausbeuterischen Produktionsprozesses, der erst aus der Investition von Geld ein zinstragendes Ergebnis macht, nicht wirklich interessiert."

Vollgeld ist kein Konzept eines alternatives Geldes, sondern ein Konzept einer alternativen Geldschöpfung.

BefürworterInnen von Vollgeld kritisieren nicht den Zins an sich, sondern dass im heutigen Geldsystem Zinsen für das in Umlauf bringen von neuem Geld erforderlich sind.

BefürworterInnen von Vollgeld erheben nicht den Anspruch, dass durch eine Vollgeldreform alle Mißstände beseitigt werden könnten. Deshalb konzentrieren sie sich auch nicht auf "Vermittlungen eines ausbeuterischen Produktionsprozesses, der erst aus der Investition von Geld ein zinstragendes Ergebnis macht". Was soll daran verwerflich sein sich nur mit einem bestimmten Problem zu beschäftigen? Eine Vollgeldreform schließt andere Reformmaßnahmen nicht aus.

Herr Altvater führt Scheinargumente an und tut so als sei das eine berechtigte Kritk. Scheinbar hat er kein Interesse an einer echten Diskussion.


In dem Text Eine andere Welt mit welchem Geld? schreibt Altvater auf Seite 16 folgendes zu Vollgeld:

"Ganz anders Joseph Huber, der das Konzept eines „schuldenfreien Vollgeldes“ (debt-free plain money) (Huber 1999: 6) entwickelt. Vollgeld ist Vermögen, dem keine Schulden auf der anderen Seite gegenüber stehen. Es ist auch kein Kapital. Vollgeld wird aus dem Nichts geschaffen, Kapital entsteht aus Ersparnissen. Doch kein Kapitalist würde erst ansparen, bevor er investiert, wenn er Vollgeld von seiner Bank erhalten könnte, die es – so Huber - „ex nihilo“ schöpft. Ob die Heilung der Krisen des Geldes mit diesem Konzept gelingen ist, ist mehr als zweifelhaft. Denn Geld ohne Schulden ist auch kein Vermögenswert. Es ist nicht Vollgeld sondern „Leergeld“. Hubers Idee eines Vollgeldes ist nur eines von vielen Konzepten eines alternativen Geldes, einer Parallel- und Komplementärwährung, eines Arbeits- oder Zeitgeldes, eines neutralen Geldes (vgl. Douthwaite/ Diefenbacher 1998; Lietaer 1999)."

Altvater denkt, dass Geld nur dann zum Vermögenswert wird, falls ihm Schulden gegenüberstehen. Warum das so sein soll, erklärt er leider nicht. Er scheint in diesem Fall ein Dogma zu vertreten. Er sollte sich mal darüber informieren wie Münzen in Umlauf gebracht werden. Dann merkt er vielleicht, dass Geld auch dann ein Vermögenswert sein kann, wenn ihm keine Schuld gegenübersteht (Link ...........).


Fazit:

Altvaters Kritik an der Vollgeldreform stellt sich bei genauerem Hinsehen als «Leerkritik» heraus. Sein Text hat die Bezeichnung "Kritik an Vollgeld" gar nicht verdient.


Von Samirah Kenawi - Autorin von Falschgeld

In ihren Gedanken zum Vollgeld beantwortet sie folgende Frage: Bietet die Monetative mit ihrer Idee staatlich geschöpften Vollgeldes einen nachhaltigen Ausweg aus der Staatsschuldkrise?


Von der Partei der Vernunft - Monetative: Ein zum Scheitern verurteiltes Geldexperiment

Quellen

Publikationen

Vollgeldreform nach Prof. Joseph Huber

  • Buch: Die Vollgeld-Reform. Wie Staatsschulden abgebaut und Finanzkrisen verhindert werden können: Mit Beiträgen von Hans Christoph Binswanger, Joseph Huber und Philippe Mastronardi 1. Auflage 2012
  • Buch: Monetäre Modernisierung. Zur Zukunft der Geldordnung 2011 2. aktualisierte Auflage
  • Buch: Geldschöpfung in öffentlicher Hand: Weg zu einer gerechten Geldordnung im Informationszeitalter 1. Auflage 2008
  • Buch: Vollgeld: Beschäftigung, Grundsicherung und weniger Staatsquote durch eine modernisierte Geldordnung 1. Auflage 1998


Positive Money

AMI - American Monetary Institut


IWF-Studie zum Chicago Plan


100%-Reservesysteme

  • PDF: Fisher's 100%-Money Darstellung und Diskussion des 100% Mindestreserve Ansatzes von Christoph Frey

Berichterstattung in Massenmedien

Vollgeldreform

Englischsprachige Medien

Berichterstattung in Internetmedien

Videos

Vollgeldreform nach Prof. Joseph Huber

Verein Monetäre Modernisierung aus der Schweiz


Positive Money


Prof. Richard Werner

IWF-Studie

AMI - American Money Institute

Fragen und Antworten

Ist die private Geldschöpfung der staatlichen überlegen?

Die Geschichte lehrt uns, dass unter staatlich kontrollierter Geldschöpfung weniger Krisen ausbrachen und der Geldwert stabiler blieb. Folgender Auszug stammt aus dem IMF Working Paper The Chicago Plan Revisited von Jaromir Benes und Michael Kumhof (ab Seite 14 unten bis Seite 17 oben):

"The following centuries would provide ample opportunities to compare the results of government and private control over money issuance.

The results for the United Kingdom are quite clear. Shaw (1896) examined the record of monarchs throughout English history, and found that, with one exception (Henry VIII), the king had used his monetary prerogative responsibly for the benefit of the nation, with no major financial crises. On the other hand, Del Mar (1895) finds that the Free Coinage Act inaugurated a series of commercial panics and disasters which to that time were completely unknown, and that between 1694 and 1890 twenty-five years never passed without a financial crisis in England.

The principal advocates of this system of private money issuance were Adam Smith (1776) and Jeremy Bentham (1818), whose arguments were based on a fallacious notion of commodity money. But a long line of distinguished thinkers argued in favor of a return to (or, depending on the country and the time, a maintenance of) a system of government money issuance, with the intrinsic value of the monetary metal (or material) being of no consequence. The list of their names, over the centuries, includes John Locke (1692, 1718), Benjamin Franklin (1729), George Berkeley (1735), Charles de Montesquieu (1748, in Montague (1952)), Thomas Paine (1796), Thomas Jefferson (1803), David Ricardo (1824), Benjamin Butler (1869), Henry George (1884), Georg Friedrich Knapp (1924), Frederick Soddy (1926, 1933, 1943), Pope Pius XI (1931) and the Archbishop of Canterbury (1942,in Dempsey (1948)).

The United States monetary experience provides similar lessons to that of the United Kingdom. Colonial paper monies issued by individual states were of the greatest economic advantage to the country (Franklin (1729)), and English suppression of such monies was one of the major reasons for the revolution (Del Mar (1895)). The Continental Currency issued during the revolutionary war was crucial for allowing the Continental Congress to finance the war effort. There was no over-issuance by the colonies, and the only reason why inflation eventually took hold was massive British counterfeiting (Franklin (1786), Schuckers (1874)).17 The government also managed the issuance of paper monies in the periods 1812-1817 and 1837-1857 conservatively and responsibly (Zarlenga (2002)). The Greenbacks issued by Lincoln during the Civil War were again a crucial tool for financing the war effort, and as documented by Randall (1937) and Studenski and Kroos (1952) their issuance was responsibly managed, resulting in comparatively less inflation than the financing of the war effort in World War I.18 Finally, the Aldrich-Vreeland system of the 1907-1913 period, where money issuance was government controlled through the Comptroller of the Currency, was also very effectively administered (Friedman and Schwartz (1963), p. 150). The one blemish on the record of government money issuance was deflationary rather than inflationary in nature. The van Buren presidency triggered the 1837 depression by insisting that the government issuance of money had a 100% gold/silver backing. This completely unnecessary straitjacket meant that the money supply was inadequate for a growing economy. As for the U.S. experience with private money issuance, the record was much worse. Private banks and the privately-owned First and especially Second Bank of the United States repeatedly triggered disastrous business cycles due to initial monetary over-expansion accompanied by high debt levels, followed by monetary contraction and debt deflation, with bankers eventually collecting the collateral of defaulting debtors, thereby contributing to an increasing concentration of wealth. Massive losses were also caused by spurious private bank note issuance in the 1810-1820 period, and similar experiences continued throughout the century (Gouge (1833), Knox (1903)).19 The large expansion of private credit in the period leading up to the Great Depression was another example of a bank-induced boom-bust cycle, although its severity was exacerbated by mistakes of the Federal Reserve (Friedman and Schwartz (1963)).20

Finally, a brief word on a favorite example of advocates of private control over money issuance, the German hyperinflation of 1923, which was supposedly caused by excessive government money printing. The Reichsbank president at the time, Hjalmar Schacht, put the record straight on the real causes of that episode in Schacht (1967). Specifically, in May 1922 the Allies insisted on granting total private control over the Reichsbank. This private institution then allowed private banks to issue massive amounts of currency, until half the money in circulation was private bank money that the Reichsbank readily exchanged for Reichsmarks on demand. The private Reichsbank also enabled speculators to short-sell the currency, which was already under severe pressure due to the transfer problem of the reparations payments pointed out by Keynes (1929).21 It did so by granting lavish Reichsmark loans to speculators on demand, which they could exchange for foreign currency when forward sales of Reichsmarks matured. When Schacht was appointed, in late 1923, he stopped converting private monies to Reichsmark on demand, he stopped granting Reichsmark loans on demand, and furthermore he made the new Rentenmark non-convertible against foreign currencies. The result was that speculators were crushed and the hyperinflation was stopped. Further support for the currency came from the Dawes plan that significantly reduced unrealistically high reparations payments. This episode can therefore clearly not be blamed on excessive money printing by a government-run central bank, but rather on a combination of excessive reparations claims and of massive money creation by private speculators, aided and abetted by a private central bank. It should be pointed out that many more recent hyperinflations in emerging markets also took place in the presence of large transfer problems and of intense private speculation against the currency. But a detailed evaluation of the historical experiences of emerging markets is beyond the scope of the present paper.

To be fair, there have of course been historical episodes where government-issued currencies collapsed amid high inflation. But the lessons from these episodes are so obvious, and so unrelated to the fact that monetary control was exercised by the government, that they need not concern us here. These lessons are: First, do not put a convicted murderer and gambler, or similar characters, in charge of your monetary system (the 1717-1720 John Law episode in France). Second, do not start a war, and if you do, do not lose it (wars, especially lost ones, can destroy any currency, irrespective of whether monetary control is exercised by the government or by private parties).

To summarize, the Great Depression was just the latest historical episode to suggest that privately controlled money creation has much more problematic consequences than government money creation. Many leading economists of the time were aware of this historical fact. They also clearly understood the specific problems of bank-based money creation, including the fact that high and potentially destabilizing debt levels become necessary just to create a sufficient money supply, and the fact that banks and their fickle optimism about business conditions effectively control broad monetary aggregates.22 The formulation of the Chicago Plan was the logical consequence of these insights."


Hat denn die deutsche Hyperinflation Anfang der 20er Jahre nicht gezeigt, dass Regierungen verantwortungslos mit dem Recht Geld zu schöpfen umgehen?

Nein, das war nicht der Fall. Divinum aus dem gelben Forum hat dazu einen aufschlussreichen Beitrag verfasst. Seinen Beitrag habe ich hier 1 zu 1 übernommen, falls er irgendwann über das gelbe Forum nicht mehr zugänglich sein sollte. Wenn jemand Fehler entdeckt bitte bei Keox melden:

"Hallo allerseits,

in folgendem Beitrag will ich mal die herrschende Meinung über die Ursachen der Hyperinflation in Deutschland von 1922/23 in Frage stellen. Wenn man die üblichen Abhandlungen zum Thema liest, so wird von den Autoren i.d.R. der Staat als Verursacher und damit als Verantwortlicher für das Währungsdesaster genannt. Die Darstellung lautet kurz und knapp zusammengefasst folgendermaßen:

1914 brach der 1. Weltkrieg aus. Die kriegführenden Staaten standen vor der Frage, wie sie ihn finanzieren sollten. Deutschland entschied sich dafür, den Krieg vor allem durch Anleihen - also Schuldenmachen - zu finanzieren. Der Krieg dauerte über vier Jahre und so häufte der deutsche Staat bis Kriegsende 1918 eine Menge Schulden an. Die deutsche Regierung hoffte auf ein für Deutschland siegreiches Kriegsende, sodass sie die Besiegten, die man als verantwortlich für den Weltkrieg ansah, zur Bezahlung der Kriegsschulden zur Kasse bitten könnte. Doch es kam anders. Deutschland verlor den Krieg und wurde seinerseits von den Alliierten zur Kasse gebeten. Und das in einem Maße, dass es kaum möglich war die Geldforderungen zu erfüllen. Deutschland war nach dem Krieg bis über beide Ohren verschuldet und als wehrlos gemachter Staat dazu gezwungen die allierten Wünsche zu erfüllen. - Bis hierhin einverstanden. - Nun soll die deutsche Reichsregierung, um ihre Schulden bezahlen zu können, einfach vermehrt die Notenpresse angeschmissen haben. Frei nach dem Motto: Je mehr Geld man druckt, desto einfacher wird man seine Schulden los.

So ungefähr lautet kurzgefasst die übliche Darstellung. Diese Darstellung ist aber äußerst fragwürdig, denn:

1. Musste der deutsche Staat seine Schulden ggü. den Alliierten gar nicht in Papiermark (Gesetzliches Zahlungsmittel von 1919 bis Ende 1923), sondern in erster Linie in Goldmark bezahlen, deren Wert nicht an den Wert der Papiermark gebunden war. Ein vermehrtes Papiermark drucken zu diesem Zweck wäre also sinnlos gewesen.

2. Hatte die Reichsregierung seit Ende Mai 1922 überhaupt nicht mehr die Befugnis die Notenpresse nach ihrem Ermessen anzuwerfen. Diese Befugnis wurde ihr nämlich mit dem "Gesetz über die Autonomie der Reichsbank" vom 26. Mai 1922 entzogen. Dieses Gesetz kam offenbar auf Druck der alliierten Siegermächte zustande, denen die deutsche Geldpolitik anscheinend nicht in den Kram passte. Hier die Veröffentlichung des Gesetzes im Reichsgesetzblatt vom 3. Juni 1922:


Reichsgesetzblatt 1922 Seite 135.png


Reichsgesetzblatt 1922 Seite 136.png


Mit diesem Gesetz wurde das Bankgesetz von 1875 geändert. Die wichtigsten Änderungen:

In § 12 Abs. 1 wurden die Worte "und Leitung" gestrichen. Der alte § 12 Abs. 1 lautete:

"Unter dem Namen „Reichsbank“ wird eine unter Aufsicht und Leitung des Reichs stehende Bank errichtet, welche die Eigenschaft einer juristischen Person besitzt und die Aufgabe hat, den Geldumlauf im gesammten Reichsgebiete zu regeln, die Zahlungsausgleichungen zu erleichtern und für die Nutzbarmachung verfügbaren Kapitals zu sorgen."

Die geänderte Fassung lautete:

"Unter dem Namen „Reichsbank“ wird eine unter Aufsicht des Reichs stehende Bank errichtet, welche die Eigenschaft einer juristischen Person besitzt und die Aufgabe hat, den Geldumlauf im gesammten Reichsgebiete zu regeln, die Zahlungsausgleichungen zu erleichtern und für die Nutzbarmachung verfügbaren Kapitals zu sorgen."

Der alte § 26 bestimmte:

"Die dem Reiche zustehende Leitung der Bank wird vom Reichskanzler, und unter diesem von dem Reichsbank-Direktorium ausgeübt; in Behinderungsfällen des Reichskanzlers wird die Leitung durch einen vom Kaiser hierfür ernannten Stellvertreter wahrgenommen: Der Reichskanzler leitet die gesammte Bankverwaltung innerhalb der Bestimmungen dieses Gesetzes und des zu erlassenden Statuts (§. 40). Er erläßt die Geschäftsanweisungen für das Reichsbank-Direktorium und für die Zweiganstalten, sowie die Dienstinstruktionen für die Beamten der Bank, und verfügt die erforderlichen Abänderungen der bestehenden Geschäftsanweisungen (Reglements) und Dienstinstruktionen."

Der Paragraph bekam per Gesetz über die Autonomie der Reichsbank nun den Wortlaut:

"Die Leitung der Reichsbank steht ausschließlich dem Reichsbankdirektorium nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes zu."

§ 27 alte Fassung:

"Das Reichsbank-Direktorium ist die verwaltende und ausführende, sowie die, die Reichsbank nach außen vertretende Behörde. Es besteht aus einem Präsidenten und der erforderlichen Anzahl von Mitgliedern, und faßt seine Beschlüsse nach Stimmenmehrheit, hat jedoch bei seiner Verwaltung überall den Vorschriften und Weisungen des Reichskanzlers Folge zu leisten. Präsident und Mitglieder des Reichsbank-Direktoriums werden auf den Vorschlag des Bundesraths vom Kaiser auf Lebenszeit ernannt."

§ 27 neue Fassung:

"Das Reichsbank-Direktorium ist die verwaltende und ausführende, sowie die, die Reichsbank nach außen vertretende Behörde. Der Präsident wird nach gutachtlicher Äußerung des Reichsbankdirektoriums und des Zentralausschusses auf Vorschlag des Reichsrats vom Reichspräsidenten auf Lebenszeit ernannt. Die Mitglieder werden nach gutachtlicher Äußerung des Zentralausschusses (§ 30) auf Vorschlag des Reichsbankdirektoriums und mit Zustimmung des Reichsrats vom Reichspräsidenten auf Lebenszeit ernannt."

Ab Ende Mai 1922 war es also mit der Kontrolle der Reichsbank durch die Reichsregierung zu Ende! Denn ab dem Zeitpunkt besaß die Reichsregierung weder die Leitung der Reichsbank, noch konnte der Reichskanzler der Reichsbank Weisungen erteilen oder ihr gegenüber Verwaltungsvorschriften erlassen. Nun ist es aber so, dass die Inflation erst nachdem die Reichsbank "autonom" geworden war, zu galoppieren anfing:


(Anmerkung von Keox: Die im Originalbeitrag an dieser Stelle befindliche Grafik habe ich aus Vorsicht vor Urheberrechtverletzungen nicht hochgeladen. Sie ist zusammen mit einer Tabelle hier auf der Seite des Deutschen Historischen Museums zu finden.)


Statistik: Meßziffer des Dollarkurses in Berlin für das Jahr 1922:

Jan. 45,69

Feb. 49,51

Mär. 67,70

Apr. 69,32

Mai. 69,11

Jun. 75,62

Jul. 117,49

Aug. 270,26

Sep. 349,18

Okt. 757,73

Nov. 1711,08

Dez. 1807,83

Quelle: www.dhm.de

Den Staat als Verursacher der Hyperinflation zu bezeichnen kann also nicht richtig sein. Deutschland war Anfang der 20er Jahre hochverschuldet. Eine hohe Verschuldung hat prinzipiell deflationäre und keine inflationäre Auswirkung. Und der Staat hatte ab Jahresmitte 1922 kaum noch Einfluß die Geldpolitik.

Was waren also dann die wirklichen Ursachen für die Hyperinflation?

Ich denke, dass die Hyperinflation in erster Linie durch ein verantwortungsloses, nunmehr stärker von privaten Interessen dominiertes Reichsbankbankdirektorium verursacht wurde. Denn das zeitliche Zusammenfallen von Autonomisierung der Reichsbank und Ausbruch der wirklichen Hyperinflation ist schon sehr auffällig. Man muss auch beachten, dass Anfang der 20er Jahre noch kein Monopol zur Ausgabe von Geld seitens der Reichsbank bestand. Im Bankgesetz von 1875 heißt es nämlich in den §§ 42ff, dass neben der Reichsbank auch private Notenbanken zur Ausgabe von Geld berechtigt gewesen sind.

Link: Bankgesetz im Wortlaut

Anscheinend ließ man ab Juni 1922 den privaten Notenbanken in Sachen Geldemission freiere Hand als vorher. Zu Beginn des 1. Weltkriegs hatte man außerdem die gesetzliche Noteneinlösungspflicht der Reichsbank in Gold aufgehoben. Dasselbe wird wohl auch für die privaten Notenbanken gegolten haben. Und mir ist nicht bekannt, dass die Einlösungspflicht nach Ende des Krieges wieder eingeführt worden war.

Auf der Webseite des Deutschen Historischen Museums kann man weiterhin folgendes lesen:

"Trotzdem reichten die verfügbaren Zahlungsmittel nicht aus, die Druckmaschinen konnten den schwindelerregenden Wertverlust während der Hyperinflation einfach nicht mehr durch vermehrten Notendruck ausgleichen. Deshalb wurden von mehr als 5.800 Städten, Gemeinden und Firmen eigene Notgeldscheine herausgegeben. Die Bevölkerung nahm alles als Zahlungsmittel an, was wie Geld aussah oder irgendwie "wertbeständig" wirkte. Insgesamt sind über 700 Trillionen Mark (700.000.000.000.000.000.000 M) als Notgeld und rund 524 Trillionen Mark (524.000.000.000.000.000.000 M) von der Reichsbank verausgabt worden." (Quelle)

Es ist schon erstaunlich, dass in der Endphase der Hyperinflation mehr private Notgelder in Umlauf waren als "offizielles Geld". Anscheinend hatte damals nahezu jeder das Recht zusätzlich zum offiziellen gesetzlichen Zahlungsmittel eigene "Währungen" in Umlauf zu bringen, ähnlich wie man es heute von den sog. "Regios" in kleinem Umfang kennt. Es gibt hierzu eine interessante Seite, auf der man Bilder von verschiedensten Notgeldern finden kann:

http://www.das-deutsche-notgeld.de/pm.htm#inhalt

Dass man die Kontrolle über die eigene Währung verliert, wenn es neben einem selbst als offizielles Organ noch tausende weitere Geldemittenten im selben Währungsgebiet gibt, die in unbekannter Höhe Zahlungsmittel in Umlauf bringen, ist selbstverständlich. Die unkontrollierte Emission von sog. Notgeldern hat daher sicherlich die Hyperinflation zumindest stark mitverursacht.

Gruß, Divinum"


Kapital 22: Die deutsche Hyperinflation von 1923 unter einer privaten Zentralbank aus dem Buch "Der Mythos vom Geld" von Stephen Zarlenga

Stephen Zarlenga vom American Money Institute hat in seinem Buch Der Mythos vom Geld - die Geschichte der Macht Kapitel 22 der deutschen Hyperinflation von 1923 gewidmet und beleucht darin deren Hintergründe.


"Die (private) Reichsbank kam mit dem Drucken nicht mehr nach, so daß andere private Institutionen die Genehmigung zur Geldausgabe erhielten. Nach Schachts Einschätzung stammte etwa die Hälfte der umlaufenden Geldmittel aus anderen Quellen als der Reichsbank." (Quelle: Zarlenga, Der Mythos vom Geld, 1999, Seite 455)

Hier nochmal die Betonung auf die Herstellung und in Umlauf Bringung von privatem Notgeld in gewaltigem Ausmaße. Daß die Reichsbank deshalb die Kontrolle über die Währung verlieren mußte, ist offensichtlich. Warum ist die Reichsbank nicht gegen die privaten Notgelder vorgegangen? (Informationen dazu bitte an Keox schicken)



Hjalmar Schacht, Reichsbankpräsident von 1923 bis 1930 und 1933 bis 1939, schrieb folgendes über die Rolle der Reichsbank während der Hyperinflation:

"Die Notwendigkeit, die Währung zu stabilisieren, drängte sich von Tag zu Tag stärker auf. Die Reichsbank, der diese Aufgabe obgelegen hätte, konnte sich zu einer Tat nicht entschließen. Sie vertrat den Standpunkt, daß es während der Ruhrbesetzung und vor Feststellung der Kriegsschulden nutzlos sei, den Versuch einer Währungsstabilisierung zu machen.

In seiner Festrede zum fünfzigjährigen Bestehen der Reichsbank am 2. Januar 1926 führte Mitglied des Direktoriums Geheimrat v. Grimm zu diesem Punkte aus: 'In immer wachsendem Maße mußte das Reich auf die Reichsbank zurückgreifen, um seine Existenz zu fristen, und weil es sich um die Existenz des Reiches handelte, glaubte die Reichsbank sich auch dann nicht versagen zu können, als ihr durch die Gesetzgebung von 1922 die formelle Autonomie zuteil geworden war.' Die Absicht des Gesetzes von 1922, die Reichsbank von den Ansprüchen des Staates freizumachen, scheiterte gerade im entscheidenden Moment, weil das Reich keine andere Lösung fand, sich finanziell über Wasser zu halten, als den inflationistischen Rückgriff auf die Notenpresse." (Quelle: Hjalmar Schacht, Die Magie des Geldes, 1966 Seite 88: aus Zarlenga, Der Mythos vom Geld - die Geschichte der Macht, 1999, deutsche Ausgabe, S. 455 f.)


Hier erklärt Schacht, daß die Reichsbank trotz ihrer Autonomie ihr Hauptziel der Geldwertstabilität verletzte um dem Staat zu helfen.



"Die Spekulanten aber glaubten nicht, daß die Reichsbank auf die Dauer imstande sein würde, den Kurs zu halten, und kauften Dollar über Dollar auf Termin zu sehr viel höheren Kursen. Gegen Ende November erreichte der Dollar auf dem freien Markt der Kölner Börse einen Kurs von 12 Billionen. Diese Spekulation war nicht nur wirtschaftsfeindlich, sondern auch dumm. In den Jahren vorher hatte man derartige Spekulationen betrieben entweder mit Krediten, die die Reichsbank reichlich gab, oder mit Notgeld, das man selber druckte und in Reichsmarknoten umtauschte.

Jetzt aber trat dreierlei ein. Das Notgeld hatte seinen Wert verloren. Die Möglichkeit des Umtausches in Reichsmark bestand nicht mehr. Die früher reichlich fließenden Kredite der Reichsbank wurden nicht mehr gegeben, und die Rentenmark war im Ausland nicht verwendbar. Unter die Bestimmungen über die Rentenmark war eine solche aufgenommen worden, die die Abgabe von Rentenmark an Ausländer verbot. Daher konnten die Spekulanten die gekauften Dollars bei Termin nicht bezahlen. Sie mußten die gekauften Dollars wieder abstoßen, die ihnen die Reichsbank nur zum Kurs von 4,2 Billionen abnahm. Die Verluste der Spekulanten waren beträchtlich." (Quelle: Hjalmar Schacht, Die Magie des Geldes, 1966, Seite 93: aus Zarlenga, Der Mythos vom Geld - die Geschichte der Macht, 1999, deutsche Ausgabe, S. 458 f.)

Hier erklärt Schacht, daß die Reichsbank den Währungsspekulanten Kredite gab und privates Notgeld umtauschte. Geschah das gegen den Willen oder im Einverständnis mit der Reichsregierung? Zumindest die finanzielle Unterstützung von Währungsspekulation kann nicht im Sinne der Regierung gewesen sein, oder etwa doch? (Informationen dazu bitte an Keox schicken)





"Unter den noch aus der Inflationszeit stammenden Vorschriften zum Schutze des Markkurses befand sich eine von mir bereits erwähnte, daß nämlich den Banken von der Reichsbank aufgegeben wurde, Devisenaufträge nur auszuführen, wenn die volle Deckung dafür in deutschem Gelde bei den Banken vorhanden sei. Diese Vorschriften waren noch nicht außer Kraft gesetzt. Im Laufe des Februar nun war die Reichsbank in der Lage, verschiedentlich festzustellen, daß gegen diese Bestimmungen gefehlt wurde." (Quelle: Hjalmar Schacht, Stabilisierung der Mark, 1927, Seite 115-116)

Gibt es historische Beispiele von staatlicher Geldschöpfung?

USA

Guernsey

Deutschland

China

Marco Polo beschreibt um 1300 das Geldsystem des Kublai Khan:

"In Khanbalik befindet sich die Münzstätte des Großkhans. Wenn man sieht, wie sie eingerichtet ist, könnte man sagen, der Großkhan habe die Kunst der Alchimie gemeistert. Dies werde ich euch hier und jetzt demonstrieren.

Ihr müsst wissen, dass er nach folgendem Verfahren Geld für sich herstellen lässt, aus der Rinde von Bäumen - genauer gesagt von Maulbeerbäumen (deren Blätter den Seidenraupen als Nahrung dienen). Der Feine Bast zwischen Rinde und Holz wird abgezogen. Er wird dann zerkrümelt, gestoßen und ausgewalzt mit Hilfe von Kleber in Blättern, ähnlich wie Baumwollpapier, die alle schwarz sind. Die fertigen Blätter werden in Rechtecke von verschiedener Größe geschnitten. ... Alle Geldscheine werden mit dem Siegel des Großkhans versehen. Die Ausgabeprozedur ist so offiziell und höchstamtlich als ob sie aus reinem Gold oder Silber hergestellt wurden. Auf jedem Stück Geld unterschreiben speziell ernannte Beamte mit ihrem Namen und setzen ihr eigenes Siegel. Wenn die Prozedur nach allen Vorschriften vollendet ist, taucht der oberste der vom Khan ernannten Beamten das an ihn verliehene Siegel oder die ihm anvertraute Bulle in Zinnober und drückt es auf die obere Seite der Geldnote, sodass die Form des Siegels in Zinnoberrot darauf haften bleibt.

Und dann ist das Geld echt. Und sollte jemand es fälschen, würde er die höchste Strafe erleiden.

Von diesem Geld lässt der Khan eine solche Menge herstellen, dass er damit alle Schätze der Welt kaufen könnte. Mit diesem Geld, das fabriziert wird, wie ich eben geschildert habe, wird alles bezahlt: in sämtlichen Provinzen, in jedem Königreich, im ganzen kaiserlichen Machtbereich ist es das einzige Zahlungsmittel. Sollte sich jemand weigern, es anzunehmen, droht ihm die Todesstrafe. Doch ich versichere euch, jeder einzelne, alle Völker des Reiches, nehmen diese Papiere gerne als Zahlung an, denn wohin sie auch immer gehen, die Scheine gelten überall; die Leute erstehen damit Waren, Perlen, Edelsteine und Gold und Silber. Mit diesen Papierstücken können sie alles kaufen und für alles bezahlen. Und dabei wiegen die Scheine, die soviel wie zehn Byzantiner wert sind, nicht einmal soviel wie einer."

"Oft im Jahr kommen die Händler gruppenweise nach Khanbalik und bringen dem Kaiser Perlen, Edelsteine, Gold und Silber und andere wertvolle Sachen wie Gold- und Seidenstoffe. Der Großkhan ruft zwölf Beamte zu sich. Diese sind für das Amt gewählt worden, die Waren der Kaufleute zu begutachten, einzuschätzen und den entsprechenden Wert in Papiergeld auszuzahlen. Die zwölf Kundigen untersuchen alles nach ihrem Gutdünken, setzen den Preis fest und entrichten ihn in Papierwährung. Die Kaufherren freuen sich über die Scheine, denn damit können sie kaufen, was ihnen beliebt und gefällt im großen Tatarenreich. Es ist die pure Wahrheit: mehrere Male um Jahr liefert die Kaufmannschft Waren im Wert von ungefähr vierhunderttausend Byzantinern; der Kaiser vergütet alles in Papiergeld.

Aber hört weiter: oftmals im Jahr wird in den Städten der Befehl bekannt gemacht, jeder Besitzer von Edelsteinen und Perlen, von Gold und Silber müsse alles zur kaiserlichen Münzstätte bringen. Jedermann gehorcht, und eine Unmenge von kostbaren Gegenständen sammelt sich an und wird in papierene Scheine umgesetzt. Auf diese Weise häufen sich edle Metalle und Steine aus dem ganzen Reich in den Schatzkammern des Großkhans. Und all die Armeen das Khans werden mit diesem Papiergeld bezahlt.

Ich habe euch nun berichtet, wie es kommt, dass der Großkhan mehr Schätze besitzt als alle anderen in der Welt. Ich kann weitergehen und bestätigen, dass alle Mächtigen dieser Welt zusammen nicht soviel besitzen, wie der Khan allein."

Quelle: Seite 213f. in "Neue Wirtschaftspolitilk" von Richard A. Werner; Verlag Franz Vahlen München 2007

Ist es möglich, dass die Zentralbank ohne das Entstehen von Staatsschulden Geld schöpft?

Einzelnachweise