SH:LPT2016.1/Textwüste

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Dies ist eine automatisch generierte Auflistung sämtlicher zum LPT 2016.1 eingereichten Anträge mit Empfehlungen der Antragskommission. Zum Einreichen weiterer Anträge benutzt bitte die Antragsfabrik.

Programmanträge

SH:LPT2016.1/Anträge/P300 - Bildung für jeden - wie sie gebraucht und gewünscht wird

Dies ist ein Antrag zur Änderung des (Grundsatz-)Programms an den Landesparteitag 2016.1.

Antrag Nummer P300 an den Landesparteitag 2016.1.
Beantragt von
Mario
Titel 
Bildung für jeden - wie sie gebraucht und gewünscht wird
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Text als Kapitel 3 ins Grundsatzprogramm der Piratenpartei Schleswig-Holstein zu übernehmen:

Wir stellen den Menschen ins Zentrum des politischen und gesellschaftlichen Geschehens, sein Wohl ist das Ziel unseres Tuns.

Eine freie Gesellschaft braucht gebildete Menschen. Der Zugang aller Bürger zu Bildung und Information ist einer der fundamentalen Pfeiler einer stabilen Demokratie. Nur Bildung für alle bringt nachhaltig soziale Gerechtigkeit.

Für die Fähigkeit zur Selbstbestimmung bedarf es bester Bildungschancen. Bildung ist immer auch Aufklärung und Aufklärung befähigt jeden Einzelnen in freier Entscheidung Fremdeinflüsse zu erkennen und gegebenenfalls anzunehmen oder zurückzuweisen.

Schulen sind die Wiege der Demokratie, daher sollen sie sich auch demokratisch organisieren dürfen. Deutschland hat, was Autonomie und schulische Eigenständigkeit betrifft, gravierenden Nachholbedarf. So hat die OECD in ihrem letzten Bildungsbericht mehr Autonomie für das völlig überregulierte deutsche Schulwesen gefordert. Schulische Eigenständigkeit führt zu mehr Bildungserfolg.

Eine zu stark strukturierte Bildungslandschaft steht der Entwicklung echter Eigenständigkeit entgegen. Wir wollen Strukturen reduzieren und die Bildungsautonomie stärken, denn es ist ein Irrweg zu glauben, Schule könnte von oben planwirtschaftlich und detailliert organisiert und gleichzeitig demokratisch von unten geführt werden. Verantwortung und Gestaltungsfreiheit gehören zusammen dorthin, wo sie anfallen – in die Schulen selbst. Den Bundesländern obliegt es, die Arbeit der Schulen zu evaluieren, mit einem Qualitätsmanagement die Einhaltung der bundesweiten Standards zu gewährleisten und Schulen Unterstützung zukommen zu lassen.

In Deutschland dominiert noch zu oft ein staatsorientiertes Bildungsdenken, bürokratische Überregulierung und der intransparente Wettbewerb der Bildungsbürokratien von 16 Bundesländern. Durch die verschiedenen, zergliederten Bildungssysteme und die fehlende Vergleichbarkeit der Abschlüsse ist ein fairer Wettbewerb kaum möglich. Insbesondere Eltern, von denen berufliche Mobilität erwartet wird, stoßen an die Grenzen des Deutschen Bildungssystems, wenn sie das Bundesland wechseln. Anders als ihre eigenen Vertreter in den Landtagen der Bundesländer wünschen sie sich mehr Einheitlichkeit. Bildung darf in Deutschland kein Flickenteppich bleiben. Die Bevölkerung verlangt von der Politik eine gute Orientierung durch bundeseinheitliche Strukturen, eine Qualitätsperspektive durch eine vergleichende Evaluation der Ergebnisse und für ihre Kinder die Gleichwertigkeit der Abschlüsse. Es ist dringend erforderlich einen gemeinsamen nationalen Rahmen verbindlicher Leitplanken zu bauen und damit einen fairen Wettbewerb der Bundesländer, der Schulen und Einrichtungen miteinander einzurichten.

In der Bildung geht es immer um den Einzelnen. Schule soll daher den Zugang zu allen Bildungschancen ohne Einschränkung durch Herkunft und sozialen Stand offen halten, Benachteiligungen in jeder Hinsicht ausgleichen und leistungsorientierte Aufsteiger fördern. Ein wichtiger Grundpfeiler guter Bildungspolitik ist die Gewährleistung von fairen Chancen, unabhängig von Herkunft und sozialem Stand. Hier hat Deutschland, hier hat Schleswig-Holstein viel Raum für Verbesserungen. Die Studien der OECD weisen nach, dass bei uns Schul- und Universitätsabschlüsse stärker als in anderen Ländern von sozialer Herkunft abhängen. Das muss sich ändern! Benachteiligungen sollen in Zukunft besser ausgeglichen werden. Eine Gesellschaft ist nur dann leistungsstark und gerecht, wenn jeder Mensch – also auch der leistungsbereite Aufsteiger aus schwierigen sozialen bzw. finanziellen Verhältnissen – durch eigene Leistungen die Chance erhält, jede Position in unserer Gesellschaft zu erlangen.

Die Piratenpartei fordert daher:

1. Investition für Bildung steigern: Die Bildungsinvestitionen in Deutschland sollen einem OECD Spitzenwert entsprechen. Das ist uns Bildung wert!

2. Kooperationsverbot abschaffen: Die Piratenpartei strebt über den Bundesrat eine Änderung des Grundgesetzes an, damit wieder eine zielgerichtete Bildungsinvestition durch den Bund im Einvernehmen mit den Ländern ermöglicht wird.

3. Unser Ziel ist es, dass sich die Länder auf gemeinsame Schulstrukturen verständigen. Wir verschlanken damit die Bildungsbürokratie, schaffen eine größtmögliche Orientierung für Eltern, Schüler und Lehrer, erhöhen die Anschlussfähigkeit der Absolventen und sorgen für eine bessere Vergleichbarkeit der Leistungen. Die Bezeichnung der Schulstrukturen sollen bundeseinheitlich sein.

4. Wir unterstützen die Entwicklung zu mehr Eigenständigkeit der Schulen. Einheitliche Bildungsstandards einerseits und das Qualitätsmanagement der Bundesländer anderseits geben den Schulen die Freiheit, mit eigenen Bildungsplänen ihr Profil zu schärfen. Eigenverantwortung gibt Schulen mehr Gestaltungsfreiheit und sorgt für den Abbau von Bildungsbürokratie.

5. Wir wollen exzellente Ganztagsschulen: Die heutigen Anforderungen an Schulen und Schüler bezüglich der Entwicklung von sozialen Kompetenzen, an gesellschaftlich relevanten Fertigkeiten und die Ausbildung in sportlichen, musischen, handwerklichen, technischen und künstlerischen Fähigkeiten gepaart mit modernen Unterrichtsmethoden benötigen Zeit. Gute Schule den ganzen Tag schafft Bildungschancen und individuelle Förderung aller Kinder in allen Bereichen, insbesondere für Kinder, deren Eltern nicht als Nachhilfelehrer zur Verfügung stehen, profitieren von einem guten Ganztagesangebot.

6. Die Abschlüsse aller Schulen sollen gleichwertig sein. Dazu ist es erforderlich, über verbindliche Bildungsstandards und Bildungskompetenzen hinaus vergleichbare Prüfungen mit klaren Anforderungen sowie zentralen und regionalen Elementen zu gestalten. Damit steigern wir in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern die Anschlussfähigkeit und die Mobilität der Lernenden innerhalb des Bundesgebietes.

7. Wir setzen uns für eine gleichberechtigte Stellung von Freien Schulen, Schulen in freier Trägerschaft, Staatlichen Schulen und die eine damit verbundene Einführung eines Bildungsgutscheins nach dem Vorbild der Niederlande ein. Alle Schulen sollen unabhängig von der Trägerschaft über die gleichen Freiräume sowie über vergleichbare wirtschaftliche Bedingungen verfügen.

8. Wir wollen ein bundesweit abgestimmtes Bewertungssystem von Schülerleistungen und dies zur besseren Vergleichbarkeit der Ergebnisse gemeinsam mit anderen Bundesländern entwickeln. Insbesondere die Abschlusszeugnisse müssen von den weiterführenden Schulen und Ausbildungsbetrieben verstanden und verglichen werden können.

9. Die Piratenpartei Schleswig-Holstein will durch die Einführung von Aufnahmetests für Universitäten und Gymnasien die Qualität steigern und Abbrecherquoten senken.

10. Stipendien statt Studiengebühren. Stipendien schaffen ein Anreiz für Leistung, während Studiengebühren Talente aus rein finanziellen Gründen von einem Studium fernhalten können. Diese Talente wollen wir fördern!

11. Die Einrichtung der Studienplätze soll sich u.a. auch nach dem gesellschaftlichen Bedarf richten. Wenn z.B. mehr Ärzte benötigt werden, ist die Anzahl der Studienplätze zu erhöhen und der Zugang zum Studium zu ermöglichen; ebenso sind Masterstudiengänge in ausreichender Anzahl einzurichten.

12. Unsere Universitäten sollen ihren Auftrag für Forschung und Lehre optimal erfüllen können. Dazu ist eine auskömmliche Finanzierung ebenso nötig, wie ein Angebot, das auch weniger nachgefragte Studien im Rahmen einer Volluniversität beinhalten darf.

13. Es soll über den Bundesrat ein bundesweit geltendes System der Qualitätssicherung etabliert werden, das in der Verantwortung der Länder auf der Grundlage der Entwicklung und Überprüfung von Bildungsabschlüssen beruht. Hierbei sollte dem Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) eine herausgehobene Rolle zu kommen.

14. Wir wollen, dass das Land Schleswig-Holstein für die Behebung von umzugsbedingten Wissenslücken bei Schulkindern den Schulen die rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten für eine gezielte Förderung bereitstellt.

15. Das Land sollte anstreben, die Abschlüsse des pädagogischen Personals, der Lehrer und der Erzieher bundesweit gegenseitig anzuerkennen, so wie es auch bei Handwerksberufen, bei Ärzten oder auch Juristen der Fall ist.

16. Das Land Schleswig-Holstein sollte im Verbund mit anderen Bundesländern anstreben, das Beamtentum für Lehrer bundesweit abzuschaffen. Es schafft falsche Anreize für junge Leute, den Beruf des Lehrers zu ergreifen.

17. Lehrstühle für Frühkindliche Bildung einrichten: Die Wichtigkeit einer frühen Bildung ist uneingeschränkt anerkannt. Forschungsstellen, Lehrstühle und Studienplätze sind entsprechend der großen Bedeutung für die Bildung und für die Entwicklung von Bindungsfähigkeit unserer Kinder einzurichten.

18. Landesweite Bildungs- und Qualitätsstandards für Krippen und KiTas sind einzuführen. Gerade am Anfang, wo Bildung, Integration und der Ausgleich sozialer Probleme am besten gelingen, sollte eine gute Bildung und Betreuung gewährleistet sein.


Neue Fassung:

s.o.

Begründung

Ergibt sich aus dem Antrag. Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.


Erläuterung zur Schulstruktur: Unsere Schulen lassen sich über ihre Zielsetzung definieren und in ihrer Leistungsfähigkeit kontrollieren. Strukturdebatten bezüglich einzelner Schultypen sind sinnlos. Immer mehr Bundesländer setzen erfolgreich auf das Zwei-Säulen-Modell mit Gymnasien und einer weiteren Schulart, an der alle Abschlüsse, der Hauptschulabschluss, die mittlere Reife und auch das Abitur, möglich sind. Es wäre zielführend, dass diese Schulart zur besseren Orientierung einen bundeseinheitlichen Namen erhält. Die Durchlässigkeit der beiden Säulen muss immer erhalten bleiben und durch geeignete Förderinstrumente gesichert werden.

Für die erste Säule, der akademischen Ausbildung durch das Gymnasium, wurden gemeinsame, bundesweit geltende Bildungsstandards für das 12jährige Abitur entwickelt, die in den Abiturprüfungen Anwendung finden. Dadurch und durch Eingangsprüfungen sollte sichergestellt werden, dass die Ansprüche mit Blick auf den Hochschulzugang nicht unterschritten werden.

Die zweite, berufsbildende Bildungssäule soll sich darauf konzentrieren, Schülerinnen und Schüler alle Abschlüsse anbieten zu können – auch das Abitur nach 13 Jahren – und insbesondere die Anschlussfähigkeit zur beruflichen Ausbildung zu garantieren.

Gleichzeitig sollten sich vor allem Schulen dieses Zweiges gegenüber der Arbeitswelt öffnen. Gerade an Schulen, die traditionell den Brückenschlag zum System der beruflichen Bildung darstellen, muss die Berufsorientierung noch sehr viel stärker betont werden. Betriebserkundungen, Praktika und Bewerbertraining müssen ebenso eine Rolle spielen wie die Ausrichtung der Lehrinhalte und Themen, die die Bedeutung der Wirtschaft und Technik in den Mittelpunkt rücken. Die Möglichkeit, nach 13 Schuljahren das Abitur zu erlangen, entlastet die Eltern von dem Druck, eine zu frühe Entscheidung treffen zu müssen und ermöglicht eine verbesserte Integration, einen besseren sozialen Ausgleich und gibt Chancen für Kinder, die sich später entwickeln.

Die Entscheidung, sich auf zwei an den originären Bildungszielen ausgerichtete Säulen für Deutschlands Bildungswesen zu beschränken, beinhaltet auch die Vorgabe, die innere Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit innerhalb der Zweige in zunehmendem Maße den jeweiligen Schulen zu überlassen!


Diskussion
Diskussionsseite


<ul><li>Der für das Attribut „AKEmpfehlung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>



SH:LPT2016.1/Anträge/P301 - Möglichkeit der Befreiung einzelner Förderschul- und Flüchtlingskinder vom Fremdsprachenunterricht

Dies ist ein Antrag zur Änderung des (Grundsatz-)Programms an den Landesparteitag 2016.1.

Antrag Nummer P301 an den Landesparteitag 2016.1.
Beantragt von
LehrerRobert
Titel 
Möglichkeit der Befreiung einzelner Förderschul- und Flüchtlingskinder vom Fremdsprachenunterricht
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Bildung

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:

"Schulen sollte die Möglichkeit gegeben werden im Einzelfall in einer Klassenkonferenz prüfen und entscheiden zu können, ob sie einzelne Förderschul- und Flüchtlingskinder vom Fremdsprachenunterricht befreien wollen, um sie in dieser Zeit anderweitig zu fördern."

Sollte die Versammlung den Antrag annehmen kann optional abgestimmt werden, ob dieser Antrag ein Programm- oder Wahlprogrammantrag oder beides gleichzeitig werden soll.


Neue Fassung:

Schulen sollte die Möglichkeit gegeben werden im Einzelfall in einer Klassenkonferenz prüfen und entscheiden zu können, ob sie einzelne Förderschul- und Flüchtlingskinder vom Fremdsprachenunterricht befreien wollen, um sie in dieser Zeit anderweitig zu fördern.

Begründung

In der Praxis werden zurzeit alle Förderschulkinder im Regelunterricht der Gemeinschaftsschulen im Fremdsprachenunterricht zwangsweise beschult, was im Einzelfall nicht nur für das betroffene Förderschulkind schädlich ist, sondern die ganze Klasse am Lernen behindert.

Dieses kann beim Fremdsprachenunterricht besonders problematisch sein, da einige diese Kinder i.d.R. noch nicht einmal deutsch schreiben und lesen können und somit sehr demotiviert werden. Besser wäre es, sie in dieser Zeit gezielt in anderen Fächern zu fördern.

Diese Kann-Regelung sollte nach Einzelfallüberprüfung auch für Flüchtlingskinder gelten, da einige mit dem Erlernen der deutschen Sprache schon genügend zu tun haben und da eine Nachträgliche Überprüfung von Flüchtlingskindern bezügl. eines Förderschulstatusses meistens nicht mehr möglich ist.


Diskussion
Diskussionsseite


<ul><li>Der für das Attribut „AKEmpfehlung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>



SH:LPT2016.1/Anträge/P302 - Verbindliche Personalschlüssel in der Frühpädagogik

Dies ist ein Antrag zur Änderung des (Grundsatz-)Programms an den Landesparteitag 2016.1.

Antrag Nummer P302 an den Landesparteitag 2016.1.
Beantragt von
LehrerRobert
Titel 
Verbindliche Personalschlüssel und Gruppengrößen in der Frühpädagogik
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Bildung

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:

Frühpädagogik kann nur gelingen, wenn ausreichend Betreuer vorhanden sind, die eine enge Beziehung zu den Kindern aufbauen können. Deshalb wollen wir erreichen, dass die Empfehlungen, die das „Kinderbetreuungsnetz der Europäischen Kommission“ auf der Grundlage entwicklungspsychologischer Erkenntnisse bezüglich Gruppengröße und Personalschlüssel gibt, auch endlich verbindlich beim weiteren Ausbau von Betreuungseinrichtungen in Schleswig-Holstein umgesetzt werden.

Skandinavische Länder können dabei als Vorbilder dienen. Die dort geltenden Empfehlungen sehen für Säuglinge und Kleinkinder bis zu zwei Jahren eine Fachkraft für jeweils drei Kinder vor; für Zwei- bis Dreijährige eine Fachkraft für jeweils drei bis fünf Kinder; für Drei- bis Vierjährige eine Fachkraft für fünf bis acht Kinder und danach bis zum Schuleintritt eine Fachkraft für sechs bis acht Kinder. Die empfohlenen Gruppengrößen gehen selbst für die Ältesten nicht über fünfzehn Kinder pro Gruppe hinaus.

Alle Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf müssen eine zusätzliche individuelle Förderung erhalten, die nur von speziell ausgebildeten Pädagogen erteilt werden kann.


"Optional: Sollte der Lpt den Antrag annehmen soll noch angstimmt werden, ob der Antrag nur als Programmantrag, nur als Wahlprogrammantrag oder sowohl als auch angenommen wird."



Quelleverweis: Die Bedeutung der Qualität in der Kindertagesbetreuung für Kinder: www.kindergartenpaedagogik.de



Begründung



Diskussion
Diskussionsseite


<ul><li>Der für das Attribut „AKEmpfehlung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>



SH:LPT2016.1/Anträge/P401 - Forderung nach mehr Personal bei der Polizei

Dies ist ein Antrag zur Änderung des (Grundsatz-)Programms an den Landesparteitag 2016.1.

Antrag Nummer P401 an den Landesparteitag 2016.1.
Beantragt von
LehrerRobert
Titel 
Forderung nach mehr Personal bei der Polizei
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Inneres

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:

Genauso wie Richter, Staatsanwälte und Lehrer leidet inzwischen auch die Polizei unter immer mehr (sachfremden) Aufgaben wie die der Flüchtlingsbetreuung, Terrorbekämpfung, Stadioneinsätzen, u.s.w an Überlastung wegen Personalmangels - auch infolge eines permanenten Personalabbaus in der Vergangenheit. Ihren eigentlichen Aufgaben wie z.B. der Bekämpfung von Bandenkriminalität, Überwachung der Straßenverkehrsordnung und Einhaltung der öffentlichen Ordnung kann sie kaum noch gerecht werden; auch schiebt sie Unmengen an Überstunden vor sich her.

Die Bürger scheinen immer mehr das Vertrauen in die Staatsmacht zu verlieren. Aus diesem Grund fordern wir dringend dazu auf, die Polizei wieder mit den nötigen Personal und auch Ausrüstung auszustatten.


"Optional zur Abstimmung des LPTs als Programm-, Wahlprogrammantrag oder beides".



Begründung



Diskussion
Diskussionsseite


<ul><li>Der für das Attribut „AKEmpfehlung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




- Keine Wahlprogrammnträge eingereicht

Satzungsänderungsanträge

SH:LPT2016.1/Anträge/S091 - Präsidenten

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2016.1.

Antrag Nummer S091 an den Landesparteitag 2016.1.
Beantragt von
Proofy
Titel 
Präsidenten
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23

Antragstext

Es wird beantragt in der Landessatzung Abschnitt §9a (1) die Benennung des Vorstandes zu ändern.

Aktuelle Fassung:

1) Dem Vorstand gehören mindestens drei Piraten an: ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und der Schatzmeister. Eine Landesversammlung kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass der Vorstand um einen Generalsekretär, einen politischen Geschäftsführer, einen Jugendvertreter und einen oder mehrere Beisitzer erweitert werden kann.

4) Der Vorstand tritt mindestens vierteljährlich zusammen. Er wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen.

6) Über den Landesparteitag, die Beschlüsse und die Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem neu gewählten Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird vom Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfern unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.

Neue Fassung:

1) Dem Vorstand gehören mindestens drei Piraten an: einen Präsidenten, einen stellvertretenden Präsidenten und der Schatzmeister. Eine Landesversammlung kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass der Vorstand um einen Generalsekretär, einen politischen Geschäftsführer, einen Jugendvertreter und einen oder mehrere Beisitzer erweitert werden kann.

4)Der Vorstand tritt mindestens vierteljährlich zusammen. Er wird vom Präsidenten oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen.

6) Über den Landesparteitag, die Beschlüsse und die Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem neu gewählten Präsidenten oder dem stellvertretenden Präsidenten unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird vom Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfern unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.

Begründung

Üblicherweise (also in den Alt-Parteien) gibt es kein Unterschied, zwischen dem 1. Vorsitzenden der Partei und dem 1. Listenkandidaten. In den meisten anderen Parteien gibt es nicht den Vorsitzenden mit den Funktionen wie bei unserem. Die anderen Parteivorsitzenden treten die Verantwortung an ein Präsidium ab. Teilweise wird dieses Präsidium nicht direkt gewählt. Wir machen das also schon besser. In meiner Wahrnehmung entspricht unser Parteivorstand eher diesem Präsidium, hat also "Verwaltungsaufgaben". In der Wahrnehmung der Bürger (geprägt durch Altmedien) sind Parteivorsitzende aber Personen die politisch zumindest eine Marschrichtung vorgeben. Genau das macht bei uns ja eher die Basis , die man aber schlecht vor eine Kamera als ganzes bekommt. Darum meine Idee Listenkandidaten zu nehmen. Diese werden, wenn sie gewählt sind, definitiv vor der Kamera stehen und politische Aussagen machen müssen. Darum also auch schon vorher für unsere Partei als Vorsitzende agieren, bevor sie vom Volk gewählt worden sind. Man könnte nach erfolgreicher Satzungsänderung per Beschluss z.B. unsere jetzigen Landtagsabgeordneten in der Reihenfolge ihrer Listenplätze zu Vorsitzenden ernennen. Ich gehe mal davon aus, dass das evtl. zu diskutieren führt. Man merkt dann aber plötzlich, wie wichtig ein Listenplatz auch schon vor einer Wahl wird, wenn die Menschen Vorsitzender genannt werden. Da es scheinbar nichts gibt, was vorschreibt wie wir Listenkandidaten wählen, geht das, wenn man will, bei jeden LPT. Es ist auch ein Weg, eine Mehrfachbelastung von wichtigen Piraten zu verhindern. Wer politisch Anreize geben will, muss bisher 1 Vorsitzender werden. Hat dann aber die Verwaltungsaufgaben an der Backe und verliert dabei wichtige Energie und umgekehrt, Piraten die gerne etwas Verwalten, verlieren viel Energie beim Versuch politisch Impulse zugeben, scheitern aber an ihrem sozialen Wesen es allen recht zu machen. Wenn Ihr lieber einen anderen Namen als Präsidierten haben wollt. ist das auch ok, Hauptsache Vorsitzender ist frei für Listenkandidaten. Aber ich kenne mich z.B. in nautischen Rängen nicht so aus. 2, Kapitän?

Zusammenfassung:

  • macht die Aufgaben klarer
  • macht den Namen Vorsitzender frei für Listenkandidaten


Diskussion
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<ul><li>Der für das Attribut „AKEmpfehlung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>



SH:LPT2016.1/Anträge/S092 - Kassenprüfer vs. Rechungsprüfer

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2016.1.

Antrag Nummer S092 an den Landesparteitag 2016.1.
Beantragt von
Darkstar
Titel 
Kassenprüfer vs. Rechungsprüfer
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A, § 9b, Abs 7

Antragstext

Die Satzung des Landesverbands möge in der Verwendung der Bezeichnungen "Rechnungsprüfer" und "Kassenprüfer" an die Bundessatzung angepaßt werden.

Aktuelle Fassung:

§ 9b - Der Landesparteitag

(7) Der Landesparteitag wählt mindestens zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichts des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Landesparteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen. Die Rechnungsprüfer haben den Zeitraum von der letzten Rechnungsprüfung bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Landesparteitages zu prüfen. Die Rechnungsprüfung wird auf dem Landesparteitag oder der Gründungsversammlung für die Prüfung zum nächsten Landesparteitag gewählt. Der Bericht ist vor Beginn des Landesparteitages fertig zu stellen.

Neue Fassung:

§ 9b - Der Landesparteitag

(7) Der Landesparteitag wählt zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Parteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen.

(8) Der Landesparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Landesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das PartG eingehalten wird. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig zu übergeben sind. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Landesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Die Amtszeit der Kassenprüfer ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Landesvorstandes.

Die bisherigen Absätze 8 und 9 werden umnummeriert zu 9 und 10.

Begründung

In der Satzung des LV SH wird im Gegensatz zur Bundessatzung (und anderen LVs) die Bezeichnung "Rechnungsprüfer" statt "Kassenprüfer" verwendet und die unterschiedlichen Aufgaben der Rechnungsprüfer und Kassenprüfer sind vermischt worden. Es ist zu unterscheiden zwischen dem Amt der Kassenprüfer (Amtszeit analog zum Landesvorstand) und dem Parteitagsamt der Rechnungsprüfer.

Die derzeitige Regelung in der Landessatzung führt regelmäßig zu unnötigen Verwirrungen, die ein Ende haben sollten, wenn die Bezeichnungen wie in der Bundessatzung verwendet werden.


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SH:LPT2016.1/Anträge/S200 - Bedingung für die Kanditatur zur Aufstellungsversammlung für Landtagswahlen

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2016.1.

Antrag Nummer S200 an den Landesparteitag 2016.1.
Beantragt von
LehrerRobert
Titel 
Bedingung für die Kandidatur zur Aufstellungsversammlung für Landtagswahlen
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Es wird beantragt in der Landessatzung an geeigneter Stelle einzufügen:


Neue Fassung:

"Wer sich bei Aufstellungsversammlungen zu Landtagswahlen um eine Kandidatur bewerben möchte, muss bereits mindestens 1 gesamtes Jahr Mitglied in der Piratenpartei gewesen sein."


Optional zur separaten Abstimmung, falls der Antrag angenommen wurde:

"... und somit auch seinen Mitgliedsbeitrag für das vergangene Jahr geleistet haben."

Begründung

Ich möchte verhindern, dass wieder etliche unbekannte "5-Minuten-Piraten" uns die Zeit stehlen, die übrigen Bewerber gründlich zu hören.

Wenn mich eines die Vergangenheit in dieser Partei gelehrt hat: Anforderungen an die Kompetenz UND das Vertrauen in die einzelnen Bewerber sind unglaublich wichtig; Blender und tolle Rednern, die sich " ... schon immer für Politik interessiert hatten" und noch nie für die Partei in Erscheinung getreten sind, möchte ich nicht mein Vertrauen aussprechen (Vgl. Kommunalwahl in Kiel u.ä.).


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sonstige Anträge

SH:LPT2016.1/Anträge/Verbraucherschutzoffensive für Schleswig-Holstein statt Existenzbedrohung der Verbraucherzentrale

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2016.1.

Antrag Nummer   an den Landesparteitag 2016.1.
Beantragt von
Pab
Titel 
Verbraucherschutzoffensive für Schleswig-Holstein statt Existenzbedrohung der Verbraucherzentrale
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Es wird beantragt folgendes Positionspapier zu beschließen:

Verbraucherschutzoffensive für Schleswig-Holstein statt Existenzbedrohung der Verbraucherzentrale

Datenschutz in sozialen Netzwerken, Ärger mit dem Handyvertrag oder Altersvorsorgedschungel: Die Informationsgesellschaft beschert uns neue Möglichkeiten, aber auch neue Herausforderungen. Nicht alle Menschen halten in gleichem Maße Schritt, trotzdem hinken die unabhängigen Beratungsangebote hinterher oder stehen – wie in Schleswig-Holstein – vor dem Kollaps. Trotz des unermüdlichen und teils auch erfolgreichen Einsatzes der PIRATEN im Landtag droht nach der Finanzierungsplanung von SPD, Grünen und SSW ab 2017 die schrittweise Schließung der fünf Verbraucherberatungsstellen im Land und ist mittelfristig die Existenz der Verbraucherzentrale insgesamt gefährdet.

Aus dieser Falle kann uns nur eine Verbraucherschutzoffensive Schleswig-Holstein befreien. Die Piratenpartei Schleswig-Holstein fordert:

  1. Im Zeitalter des Internet sollte ein elektronisches Verbraucherberatungsangebot über Videokonferenz, Chat, Forum o.ä. eine Selbstverständlichkeit sein – da ist ein bundesweiter Schulterschluss zur Schaffung eines Online-Beratungszentrums erforderlich.
  2. Arme Menschen, für die Abzocke besonders schwere Nachteile haben kann, sollen von Beratungsgebühren befreit werden.
  3. Und für die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein brauchen wir endlich eine solide, dauerhafte Landesfinanzierung des erforderlichen Personals – Schluss mit Projektitis, Zitterpartien bei befristeten Stellen und dem schleichenden Sterben der Beratungsstellen. Die Landesfinanzierung ist dazu schrittweise auf den Betrag anzuheben, der zur nachhaltigen Finanzierung der Daueraufgaben der Verbraucherzentrale und des dazu benötigten Personals erforderlich ist, also auf ca. 1,5 Mio. Euro.
  4. Unser Ziel ist eine Ausweitung der bisher eingeschränkten Öffnungszeiten der Beratungsstellen, eine Erhöhung der telefonischen Erreichbarkeit und die Eröffnung neuer Verbraucherberatungsstellen im Kreis Pinneberg und in Neumünster.



Begründung

Weitere Informationen auf meinem Blog.


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SH:LPT2016.1/Anträge/X001 - Auflösung der Wahlprogrammkommission

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2016.1.

Antrag Nummer X001 an den Landesparteitag 2016.1.
Beantragt von
Sven77
Titel 
Auflösung der Wahlprogrammkommission
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, die Wahlprogrammkommission aufzulösen und die Verantwortung für die Erstellung des Wahlprogramm an den Vorstand zu übertragen. Der Vorstand soll hierzu Menschen suchen, die sich bereit erklären für gewisse Themenbereiche den Diskussionsprozess zu fördern und zu organisieren. Ziel soll es sein, eine möglichst offene Diskussion zu führen und die Piraten des Landesverbandes mitzunehmen. Es sollen hierzu sowohl online, wie z.B. Forum und Mumble, als auch offline, wie z.B. Thementage geschaffen werden.



Begründung

Am Tag der politischen Arbeit bestand Einigkeit darüber, dass eine Fortführung des bisherigen System nicht zielführend ist und dass der Prozess mehr geöffnet werden soll.


Diskussion
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<ul><li>Der für das Attribut „AKEmpfehlung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>



SH:LPT2016.1/Anträge/Dezentrale Parteitage

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2016.1.

Antrag Nummer X003 an den Landesparteitag 2016.1.
Beantragt von
Uli
Titel 
Dezentrale Parteitage
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag beauftragt den Landesvorstand die Möglichkeit zu schaffen künftig Landesparteitage dezentral zu veranstalten.



Begründung



Diskussion
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<ul><li>Der für das Attribut „AKEmpfehlung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>