SH:LPT2016.1/Textwüste
Dies ist eine automatisch generierte Auflistung sämtlicher zum LPT 2016.1 eingereichten Anträge mit Empfehlungen der Antragskommission. Zum Einreichen weiterer Anträge benutzt bitte die Antragsfabrik.
Programmanträge
SH:LPT2016.1/Anträge/P300 - Bildung für jeden - wie sie gebraucht und gewünscht wird
Dies ist ein Antrag zur Änderung des (Grundsatz-)Programms an den Landesparteitag 2016.1.
Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Text als Kapitel 3 ins Grundsatzprogramm der Piratenpartei Schleswig-Holstein zu übernehmen: Wir stellen den Menschen ins Zentrum des politischen und gesellschaftlichen Geschehens, sein Wohl ist das Ziel unseres Tuns. Eine freie Gesellschaft braucht gebildete Menschen. Der Zugang aller Bürger zu Bildung und Information ist einer der fundamentalen Pfeiler einer stabilen Demokratie. Nur Bildung für alle bringt nachhaltig soziale Gerechtigkeit. Für die Fähigkeit zur Selbstbestimmung bedarf es bester Bildungschancen. Bildung ist immer auch Aufklärung und Aufklärung befähigt jeden Einzelnen in freier Entscheidung Fremdeinflüsse zu erkennen und gegebenenfalls anzunehmen oder zurückzuweisen. Schulen sind die Wiege der Demokratie, daher sollen sie sich auch demokratisch organisieren dürfen. Deutschland hat, was Autonomie und schulische Eigenständigkeit betrifft, gravierenden Nachholbedarf. So hat die OECD in ihrem letzten Bildungsbericht mehr Autonomie für das völlig überregulierte deutsche Schulwesen gefordert. Schulische Eigenständigkeit führt zu mehr Bildungserfolg. Eine zu stark strukturierte Bildungslandschaft steht der Entwicklung echter Eigenständigkeit entgegen. Wir wollen Strukturen reduzieren und die Bildungsautonomie stärken, denn es ist ein Irrweg zu glauben, Schule könnte von oben planwirtschaftlich und detailliert organisiert und gleichzeitig demokratisch von unten geführt werden. Verantwortung und Gestaltungsfreiheit gehören zusammen dorthin, wo sie anfallen – in die Schulen selbst. Den Bundesländern obliegt es, die Arbeit der Schulen zu evaluieren, mit einem Qualitätsmanagement die Einhaltung der bundesweiten Standards zu gewährleisten und Schulen Unterstützung zukommen zu lassen. In Deutschland dominiert noch zu oft ein staatsorientiertes Bildungsdenken, bürokratische Überregulierung und der intransparente Wettbewerb der Bildungsbürokratien von 16 Bundesländern. Durch die verschiedenen, zergliederten Bildungssysteme und die fehlende Vergleichbarkeit der Abschlüsse ist ein fairer Wettbewerb kaum möglich. Insbesondere Eltern, von denen berufliche Mobilität erwartet wird, stoßen an die Grenzen des Deutschen Bildungssystems, wenn sie das Bundesland wechseln. Anders als ihre eigenen Vertreter in den Landtagen der Bundesländer wünschen sie sich mehr Einheitlichkeit. Bildung darf in Deutschland kein Flickenteppich bleiben. Die Bevölkerung verlangt von der Politik eine gute Orientierung durch bundeseinheitliche Strukturen, eine Qualitätsperspektive durch eine vergleichende Evaluation der Ergebnisse und für ihre Kinder die Gleichwertigkeit der Abschlüsse. Es ist dringend erforderlich einen gemeinsamen nationalen Rahmen verbindlicher Leitplanken zu bauen und damit einen fairen Wettbewerb der Bundesländer, der Schulen und Einrichtungen miteinander einzurichten. In der Bildung geht es immer um den Einzelnen. Schule soll daher den Zugang zu allen Bildungschancen ohne Einschränkung durch Herkunft und sozialen Stand offen halten, Benachteiligungen in jeder Hinsicht ausgleichen und leistungsorientierte Aufsteiger fördern. Ein wichtiger Grundpfeiler guter Bildungspolitik ist die Gewährleistung von fairen Chancen, unabhängig von Herkunft und sozialem Stand. Hier hat Deutschland, hier hat Schleswig-Holstein viel Raum für Verbesserungen. Die Studien der OECD weisen nach, dass bei uns Schul- und Universitätsabschlüsse stärker als in anderen Ländern von sozialer Herkunft abhängen. Das muss sich ändern! Benachteiligungen sollen in Zukunft besser ausgeglichen werden. Eine Gesellschaft ist nur dann leistungsstark und gerecht, wenn jeder Mensch – also auch der leistungsbereite Aufsteiger aus schwierigen sozialen bzw. finanziellen Verhältnissen – durch eigene Leistungen die Chance erhält, jede Position in unserer Gesellschaft zu erlangen. Die Piratenpartei fordert daher: 1. Investition für Bildung steigern: Die Bildungsinvestitionen in Deutschland sollen einem OECD Spitzenwert entsprechen. Das ist uns Bildung wert! 2. Kooperationsverbot abschaffen: Die Piratenpartei strebt über den Bundesrat eine Änderung des Grundgesetzes an, damit wieder eine zielgerichtete Bildungsinvestition durch den Bund im Einvernehmen mit den Ländern ermöglicht wird. 3. Unser Ziel ist es, dass sich die Länder auf gemeinsame Schulstrukturen verständigen. Wir verschlanken damit die Bildungsbürokratie, schaffen eine größtmögliche Orientierung für Eltern, Schüler und Lehrer, erhöhen die Anschlussfähigkeit der Absolventen und sorgen für eine bessere Vergleichbarkeit der Leistungen. Die Bezeichnung der Schulstrukturen sollen bundeseinheitlich sein. 4. Wir unterstützen die Entwicklung zu mehr Eigenständigkeit der Schulen. Einheitliche Bildungsstandards einerseits und das Qualitätsmanagement der Bundesländer anderseits geben den Schulen die Freiheit, mit eigenen Bildungsplänen ihr Profil zu schärfen. Eigenverantwortung gibt Schulen mehr Gestaltungsfreiheit und sorgt für den Abbau von Bildungsbürokratie. 5. Wir wollen exzellente Ganztagsschulen: Die heutigen Anforderungen an Schulen und Schüler bezüglich der Entwicklung von sozialen Kompetenzen, an gesellschaftlich relevanten Fertigkeiten und die Ausbildung in sportlichen, musischen, handwerklichen, technischen und künstlerischen Fähigkeiten gepaart mit modernen Unterrichtsmethoden benötigen Zeit. Gute Schule den ganzen Tag schafft Bildungschancen und individuelle Förderung aller Kinder in allen Bereichen, insbesondere für Kinder, deren Eltern nicht als Nachhilfelehrer zur Verfügung stehen, profitieren von einem guten Ganztagesangebot. 6. Die Abschlüsse aller Schulen sollen gleichwertig sein. Dazu ist es erforderlich, über verbindliche Bildungsstandards und Bildungskompetenzen hinaus vergleichbare Prüfungen mit klaren Anforderungen sowie zentralen und regionalen Elementen zu gestalten. Damit steigern wir in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern die Anschlussfähigkeit und die Mobilität der Lernenden innerhalb des Bundesgebietes. 7. Wir setzen uns für eine gleichberechtigte Stellung von Freien Schulen, Schulen in freier Trägerschaft, Staatlichen Schulen und die eine damit verbundene Einführung eines Bildungsgutscheins nach dem Vorbild der Niederlande ein. Alle Schulen sollen unabhängig von der Trägerschaft über die gleichen Freiräume sowie über vergleichbare wirtschaftliche Bedingungen verfügen. 8. Wir wollen ein bundesweit abgestimmtes Bewertungssystem von Schülerleistungen und dies zur besseren Vergleichbarkeit der Ergebnisse gemeinsam mit anderen Bundesländern entwickeln. Insbesondere die Abschlusszeugnisse müssen von den weiterführenden Schulen und Ausbildungsbetrieben verstanden und verglichen werden können. 9. Die Piratenpartei Schleswig-Holstein will durch die Einführung von Aufnahmetests für Universitäten und Gymnasien die Qualität steigern und Abbrecherquoten senken. 10. Stipendien statt Studiengebühren. Stipendien schaffen ein Anreiz für Leistung, während Studiengebühren Talente aus rein finanziellen Gründen von einem Studium fernhalten können. Diese Talente wollen wir fördern! 11. Die Einrichtung der Studienplätze soll sich u.a. auch nach dem gesellschaftlichen Bedarf richten. Wenn z.B. mehr Ärzte benötigt werden, ist die Anzahl der Studienplätze zu erhöhen und der Zugang zum Studium zu ermöglichen; ebenso sind Masterstudiengänge in ausreichender Anzahl einzurichten. 12. Unsere Universitäten sollen ihren Auftrag für Forschung und Lehre optimal erfüllen können. Dazu ist eine auskömmliche Finanzierung ebenso nötig, wie ein Angebot, das auch weniger nachgefragte Studien im Rahmen einer Volluniversität beinhalten darf. 13. Es soll über den Bundesrat ein bundesweit geltendes System der Qualitätssicherung etabliert werden, das in der Verantwortung der Länder auf der Grundlage der Entwicklung und Überprüfung von Bildungsabschlüssen beruht. Hierbei sollte dem Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) eine herausgehobene Rolle zu kommen. 14. Wir wollen, dass das Land Schleswig-Holstein für die Behebung von umzugsbedingten Wissenslücken bei Schulkindern den Schulen die rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten für eine gezielte Förderung bereitstellt. 15. Das Land sollte anstreben, die Abschlüsse des pädagogischen Personals, der Lehrer und der Erzieher bundesweit gegenseitig anzuerkennen, so wie es auch bei Handwerksberufen, bei Ärzten oder auch Juristen der Fall ist. 16. Das Land Schleswig-Holstein sollte im Verbund mit anderen Bundesländern anstreben, das Beamtentum für Lehrer bundesweit abzuschaffen. Es schafft falsche Anreize für junge Leute, den Beruf des Lehrers zu ergreifen. 17. Lehrstühle für Frühkindliche Bildung einrichten: Die Wichtigkeit einer frühen Bildung ist uneingeschränkt anerkannt. Forschungsstellen, Lehrstühle und Studienplätze sind entsprechend der großen Bedeutung für die Bildung und für die Entwicklung von Bindungsfähigkeit unserer Kinder einzurichten. 18. Landesweite Bildungs- und Qualitätsstandards für Krippen und KiTas sind einzuführen. Gerade am Anfang, wo Bildung, Integration und der Ausgleich sozialer Probleme am besten gelingen, sollte eine gute Bildung und Betreuung gewährleistet sein.
Neue Fassung:
Ergibt sich aus dem Antrag. Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.
Für die erste Säule, der akademischen Ausbildung durch das Gymnasium, wurden gemeinsame, bundesweit geltende Bildungsstandards für das 12jährige Abitur entwickelt, die in den Abiturprüfungen Anwendung finden. Dadurch und durch Eingangsprüfungen sollte sichergestellt werden, dass die Ansprüche mit Blick auf den Hochschulzugang nicht unterschritten werden. Die zweite, berufsbildende Bildungssäule soll sich darauf konzentrieren, Schülerinnen und Schüler alle Abschlüsse anbieten zu können – auch das Abitur nach 13 Jahren – und insbesondere die Anschlussfähigkeit zur beruflichen Ausbildung zu garantieren. Gleichzeitig sollten sich vor allem Schulen dieses Zweiges gegenüber der Arbeitswelt öffnen. Gerade an Schulen, die traditionell den Brückenschlag zum System der beruflichen Bildung darstellen, muss die Berufsorientierung noch sehr viel stärker betont werden. Betriebserkundungen, Praktika und Bewerbertraining müssen ebenso eine Rolle spielen wie die Ausrichtung der Lehrinhalte und Themen, die die Bedeutung der Wirtschaft und Technik in den Mittelpunkt rücken. Die Möglichkeit, nach 13 Schuljahren das Abitur zu erlangen, entlastet die Eltern von dem Druck, eine zu frühe Entscheidung treffen zu müssen und ermöglicht eine verbesserte Integration, einen besseren sozialen Ausgleich und gibt Chancen für Kinder, die sich später entwickeln. Die Entscheidung, sich auf zwei an den originären Bildungszielen ausgerichtete Säulen für Deutschlands Bildungswesen zu beschränken, beinhaltet auch die Vorgabe, die innere Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit innerhalb der Zweige in zunehmendem Maße den jeweiligen Schulen zu überlassen!
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SH:LPT2016.1/Anträge/P301 - Möglichkeit der Befreiung einzelner Förderschul- und Flüchtlingskinder vom Fremdsprachenunterricht
Dies ist ein Antrag zur Änderung des (Grundsatz-)Programms an den Landesparteitag 2016.1.
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen: "Schulen sollte die Möglichkeit gegeben werden im Einzelfall in einer Klassenkonferenz prüfen und entscheiden zu können, ob sie einzelne Förderschul- und Flüchtlingskinder vom Fremdsprachenunterricht befreien wollen, um sie in dieser Zeit anderweitig zu fördern." Sollte die Versammlung den Antrag annehmen kann optional abgestimmt werden, ob dieser Antrag ein Programm- oder Wahlprogrammantrag oder beides gleichzeitig werden soll.
Neue Fassung:
In der Praxis werden zurzeit alle Förderschulkinder im Regelunterricht der Gemeinschaftsschulen im Fremdsprachenunterricht zwangsweise beschult, was im Einzelfall nicht nur für das betroffene Förderschulkind schädlich ist, sondern die ganze Klasse am Lernen behindert. Dieses kann beim Fremdsprachenunterricht besonders problematisch sein, da einige diese Kinder i.d.R. noch nicht einmal deutsch schreiben und lesen können und somit sehr demotiviert werden. Besser wäre es, sie in dieser Zeit gezielt in anderen Fächern zu fördern. Diese Kann-Regelung sollte nach Einzelfallüberprüfung auch für Flüchtlingskinder gelten, da einige mit dem Erlernen der deutschen Sprache schon genügend zu tun haben und da eine Nachträgliche Überprüfung von Flüchtlingskindern bezügl. eines Förderschulstatusses meistens nicht mehr möglich ist.
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SH:LPT2016.1/Anträge/P302 - Verbindliche Personalschlüssel in der Frühpädagogik
Dies ist ein Antrag zur Änderung des (Grundsatz-)Programms an den Landesparteitag 2016.1.
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen: Frühpädagogik kann nur gelingen, wenn ausreichend Betreuer vorhanden sind, die eine enge Beziehung zu den Kindern aufbauen können. Deshalb wollen wir erreichen, dass die Empfehlungen, die das „Kinderbetreuungsnetz der Europäischen Kommission“ auf der Grundlage entwicklungspsychologischer Erkenntnisse bezüglich Gruppengröße und Personalschlüssel gibt, auch endlich verbindlich beim weiteren Ausbau von Betreuungseinrichtungen in Schleswig-Holstein umgesetzt werden. Skandinavische Länder können dabei als Vorbilder dienen. Die dort geltenden Empfehlungen sehen für Säuglinge und Kleinkinder bis zu zwei Jahren eine Fachkraft für jeweils drei Kinder vor; für Zwei- bis Dreijährige eine Fachkraft für jeweils drei bis fünf Kinder; für Drei- bis Vierjährige eine Fachkraft für fünf bis acht Kinder und danach bis zum Schuleintritt eine Fachkraft für sechs bis acht Kinder. Die empfohlenen Gruppengrößen gehen selbst für die Ältesten nicht über fünfzehn Kinder pro Gruppe hinaus. Alle Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf müssen eine zusätzliche individuelle Förderung erhalten, die nur von speziell ausgebildeten Pädagogen erteilt werden kann.
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SH:LPT2016.1/Anträge/P401 - Forderung nach mehr Personal bei der Polizei
Dies ist ein Antrag zur Änderung des (Grundsatz-)Programms an den Landesparteitag 2016.1.
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen: Genauso wie Richter, Staatsanwälte und Lehrer leidet inzwischen auch die Polizei unter immer mehr (sachfremden) Aufgaben wie die der Flüchtlingsbetreuung, Terrorbekämpfung, Stadioneinsätzen, u.s.w an Überlastung wegen Personalmangels - auch infolge eines permanenten Personalabbaus in der Vergangenheit. Ihren eigentlichen Aufgaben wie z.B. der Bekämpfung von Bandenkriminalität, Überwachung der Straßenverkehrsordnung und Einhaltung der öffentlichen Ordnung kann sie kaum noch gerecht werden; auch schiebt sie Unmengen an Überstunden vor sich her. Die Bürger scheinen immer mehr das Vertrauen in die Staatsmacht zu verlieren. Aus diesem Grund fordern wir dringend dazu auf, die Polizei wieder mit den nötigen Personal und auch Ausrüstung auszustatten.
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- - Keine Wahlprogrammnträge eingereicht
Satzungsänderungsanträge
SH:LPT2016.1/Anträge/S091 - Präsidenten
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2016.1.
Es wird beantragt in der Landessatzung Abschnitt §9a (1) die Benennung des Vorstandes zu ändern. Aktuelle Fassung:
Neue Fassung:
Üblicherweise (also in den Alt-Parteien) gibt es kein Unterschied, zwischen dem 1. Vorsitzenden der Partei und dem 1. Listenkandidaten. In den meisten anderen Parteien gibt es nicht den Vorsitzenden mit den Funktionen wie bei unserem. Die anderen Parteivorsitzenden treten die Verantwortung an ein Präsidium ab. Teilweise wird dieses Präsidium nicht direkt gewählt. Wir machen das also schon besser. In meiner Wahrnehmung entspricht unser Parteivorstand eher diesem Präsidium, hat also "Verwaltungsaufgaben". In der Wahrnehmung der Bürger (geprägt durch Altmedien) sind Parteivorsitzende aber Personen die politisch zumindest eine Marschrichtung vorgeben. Genau das macht bei uns ja eher die Basis , die man aber schlecht vor eine Kamera als ganzes bekommt. Darum meine Idee Listenkandidaten zu nehmen. Diese werden, wenn sie gewählt sind, definitiv vor der Kamera stehen und politische Aussagen machen müssen. Darum also auch schon vorher für unsere Partei als Vorsitzende agieren, bevor sie vom Volk gewählt worden sind. Man könnte nach erfolgreicher Satzungsänderung per Beschluss z.B. unsere jetzigen Landtagsabgeordneten in der Reihenfolge ihrer Listenplätze zu Vorsitzenden ernennen. Ich gehe mal davon aus, dass das evtl. zu diskutieren führt. Man merkt dann aber plötzlich, wie wichtig ein Listenplatz auch schon vor einer Wahl wird, wenn die Menschen Vorsitzender genannt werden. Da es scheinbar nichts gibt, was vorschreibt wie wir Listenkandidaten wählen, geht das, wenn man will, bei jeden LPT. Es ist auch ein Weg, eine Mehrfachbelastung von wichtigen Piraten zu verhindern. Wer politisch Anreize geben will, muss bisher 1 Vorsitzender werden. Hat dann aber die Verwaltungsaufgaben an der Backe und verliert dabei wichtige Energie und umgekehrt, Piraten die gerne etwas Verwalten, verlieren viel Energie beim Versuch politisch Impulse zugeben, scheitern aber an ihrem sozialen Wesen es allen recht zu machen. Wenn Ihr lieber einen anderen Namen als Präsidierten haben wollt. ist das auch ok, Hauptsache Vorsitzender ist frei für Listenkandidaten. Aber ich kenne mich z.B. in nautischen Rängen nicht so aus. 2, Kapitän? Zusammenfassung:
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SH:LPT2016.1/Anträge/S092 - Kassenprüfer vs. Rechungsprüfer
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2016.1.
Die Satzung des Landesverbands möge in der Verwendung der Bezeichnungen "Rechnungsprüfer" und "Kassenprüfer" an die Bundessatzung angepaßt werden. Aktuelle Fassung:
Neue Fassung:
In der Satzung des LV SH wird im Gegensatz zur Bundessatzung (und anderen LVs) die Bezeichnung "Rechnungsprüfer" statt "Kassenprüfer" verwendet und die unterschiedlichen Aufgaben der Rechnungsprüfer und Kassenprüfer sind vermischt worden. Es ist zu unterscheiden zwischen dem Amt der Kassenprüfer (Amtszeit analog zum Landesvorstand) und dem Parteitagsamt der Rechnungsprüfer. Die derzeitige Regelung in der Landessatzung führt regelmäßig zu unnötigen Verwirrungen, die ein Ende haben sollten, wenn die Bezeichnungen wie in der Bundessatzung verwendet werden.
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SH:LPT2016.1/Anträge/S200 - Bedingung für die Kanditatur zur Aufstellungsversammlung für Landtagswahlen
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2016.1.
Es wird beantragt in der Landessatzung an geeigneter Stelle einzufügen:
Neue Fassung:
Ich möchte verhindern, dass wieder etliche unbekannte "5-Minuten-Piraten" uns die Zeit stehlen, die übrigen Bewerber gründlich zu hören. Wenn mich eines die Vergangenheit in dieser Partei gelehrt hat: Anforderungen an die Kompetenz UND das Vertrauen in die einzelnen Bewerber sind unglaublich wichtig; Blender und tolle Rednern, die sich " ... schon immer für Politik interessiert hatten" und noch nie für die Partei in Erscheinung getreten sind, möchte ich nicht mein Vertrauen aussprechen (Vgl. Kommunalwahl in Kiel u.ä.).
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sonstige Anträge
SH:LPT2016.1/Anträge/Verbraucherschutzoffensive für Schleswig-Holstein statt Existenzbedrohung der Verbraucherzentrale
Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2016.1.
Es wird beantragt folgendes Positionspapier zu beschließen: Verbraucherschutzoffensive für Schleswig-Holstein statt Existenzbedrohung der Verbraucherzentrale Datenschutz in sozialen Netzwerken, Ärger mit dem Handyvertrag oder Altersvorsorgedschungel: Die Informationsgesellschaft beschert uns neue Möglichkeiten, aber auch neue Herausforderungen. Nicht alle Menschen halten in gleichem Maße Schritt, trotzdem hinken die unabhängigen Beratungsangebote hinterher oder stehen – wie in Schleswig-Holstein – vor dem Kollaps. Trotz des unermüdlichen und teils auch erfolgreichen Einsatzes der PIRATEN im Landtag droht nach der Finanzierungsplanung von SPD, Grünen und SSW ab 2017 die schrittweise Schließung der fünf Verbraucherberatungsstellen im Land und ist mittelfristig die Existenz der Verbraucherzentrale insgesamt gefährdet. Aus dieser Falle kann uns nur eine Verbraucherschutzoffensive Schleswig-Holstein befreien. Die Piratenpartei Schleswig-Holstein fordert:
Weitere Informationen auf meinem Blog.
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SH:LPT2016.1/Anträge/X001 - Auflösung der Wahlprogrammkommission
Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2016.1.
Der Landesparteitag möge beschließen, die Wahlprogrammkommission aufzulösen und die Verantwortung für die Erstellung des Wahlprogramm an den Vorstand zu übertragen. Der Vorstand soll hierzu Menschen suchen, die sich bereit erklären für gewisse Themenbereiche den Diskussionsprozess zu fördern und zu organisieren. Ziel soll es sein, eine möglichst offene Diskussion zu führen und die Piraten des Landesverbandes mitzunehmen. Es sollen hierzu sowohl online, wie z.B. Forum und Mumble, als auch offline, wie z.B. Thementage geschaffen werden.
Am Tag der politischen Arbeit bestand Einigkeit darüber, dass eine Fortführung des bisherigen System nicht zielführend ist und dass der Prozess mehr geöffnet werden soll.
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SH:LPT2016.1/Anträge/Dezentrale Parteitage
Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2016.1.
Der Landesparteitag beauftragt den Landesvorstand die Möglichkeit zu schaffen künftig Landesparteitage dezentral zu veranstalten.
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