SH:LPT2016.1/Anträge/S200 - Bedingung für die Kanditatur zur Aufstellungsversammlung für Landtagswahlen

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2016.1.

Antrag Nummer S200 an den Landesparteitag 2016.1.
Beantragt von
LehrerRobert
Titel 
Bedingung für die Kandidatur zur Aufstellungsversammlung für Landtagswahlen
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Es wird beantragt in der Landessatzung an geeigneter Stelle einzufügen:


Neue Fassung:

"Wer sich bei Aufstellungsversammlungen zu Landtagswahlen um eine Kandidatur bewerben möchte, muss bereits mindestens 1 gesamtes Jahr Mitglied in der Piratenpartei gewesen sein."


Optional zur separaten Abstimmung, falls der Antrag angenommen wurde:

"... und somit auch seinen Mitgliedsbeitrag für das vergangene Jahr geleistet haben."

Begründung

Ich möchte verhindern, dass wieder etliche unbekannte "5-Minuten-Piraten" uns die Zeit stehlen, die übrigen Bewerber gründlich zu hören.

Wenn mich eines die Vergangenheit in dieser Partei gelehrt hat: Anforderungen an die Kompetenz UND das Vertrauen in die einzelnen Bewerber sind unglaublich wichtig; Blender und tolle Rednern, die sich " ... schon immer für Politik interessiert hatten" und noch nie für die Partei in Erscheinung getreten sind, möchte ich nicht mein Vertrauen aussprechen (Vgl. Kommunalwahl in Kiel u.ä.).


Diskussion
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