NRW:Landesparteitag 2013.1/Eingereichte Anträge

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Achtung: Anträge gelten nur als eingereicht, wenn diese fristgerecht per Mail an vorstand@piratenpartei-nrw.de versendet wurden.

Satzungsänderungsanträge

Änderungsantrag Nr.
001 (Eingereicht am 09.07.12)
Beantragt von
Volker Neubert, Jaimie Grund
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §6b Abs. 1
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt in der Satzung des Landesverbandes den §6b Abs. 1 wie folgt zu ändern.

Aktuelle Fassung:

(1) Dem Landesvorstand gehören neun Mitglieder des Landesverbandes an:
Ein Vorsitzender,
zwei stellvertretende Vorsitzende,
der politische Geschäftsführer,
der Landesschatzmeister,
der Generalsekretär und
drei Beisitzer.

Neue Fassung:

(1) Dem Landesvorstand gehören neun Mitglieder des Landesverbandes an:
Ein Vorsitzender,
zwei stellvertretende Vorsitzende,
der politische Geschäftsführer,
der Landesschatzmeister,
der stellvertretende Landesschatzmeister
der Generalsekretär und
zwei Beisitzer
Begründung

Durch den Ausfall des Schatzmeisters, wie bereits geschehen, wird der Vorstand Handlungsunfähig, da z. B. keine Rechnungen mehr beglichen werden können.

Es kommt immer wieder vor, dass ein Schatzmeister durch Krankheit oder Urlaub ggfls. nicht in der Lage ist, anstehende Außenposten zeitnah zu begleichen. Deswegen soll ein stellvertretender Schatzmeister als Unterstützung und als Vertretung dienen, der die Arbeit weiterführen kann. Als ernst zu nehmende Organisation im Hinblick auf zukünftige Geschäftsbeziehungen sollte gewährleistet sein, dass Rechnungen, zahlbar nach Erhalt, auch zeitgleich beglichen werden können.

Konkurrierende Gruppe

SÄA-001, SÄA-002, SÄA-035, SÄA-037, SÄA-041



Änderungsantrag Nr.
002 (Eingereicht am 09.07.12)
Beantragt von
Volker Neubert im Auftrag der Crew Pulheim
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §6b Abs. 1
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt in der Satzung des Landesverbandes den §6b Abs. 1 wie folgt zu ändern.

Aktuelle Fassung:

(1) Dem Landesvorstand gehören neun Mitglieder des Landesverbandes an:
Ein Vorsitzender,
zwei stellvertretende Vorsitzende,
der politische Geschäftsführer,
der Landesschatzmeister,
der Generalsekretär und
drei Beisitzer.

Neue Fassung:

(1) Dem Landesvorstand gehören elf Mitglieder des Landesverbandes an:
Ein Vorsitzender,
zwei stellvertretende Vorsitzende,
der politische Geschäftsführer,
der Landesschatzmeister,
der stellvertretende Landesschatzmeister
der Generalsekretär und
vier Beisitzer
Begründung

Durch den Ausfall des Schatzmeisters, wie bereits geschehen, wird der Vorstand Handlungsunfähig, da z. B. keine Rechnungen mehr beglichen werden können.

Konkurrierende Gruppe

SÄA-001, SÄA-002, SÄA-035, SÄA-037, SÄA-041



Änderungsantrag Nr.
003 (Eingereicht am 17.07.12)
Beantragt von
Volker Neubert
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §7 Abs. 1
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt in der Satzung des Landesverbandes den §7 Abs. 1 wie folgt zu ändern.

Aktuelle Fassung:

§ 7 -- Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen
(1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen 
gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Bundessatzung. Bewerber
müssen Mitglied im Landesverband sein.

Neue Fassung:

§ 7 -- Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen
(1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen
gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Bundessatzung.
Bewerber müssen Mitglied im Landesverband sein.
Für Kommunalwahlen können auch Nichtmitglieder als Direktkandidaten für
die Piratenpartei aufgestellt werden.
Begründung

Bei Kommunalwahlen hat jeder Bürger nur 1 Stimme, mit der er den Direktkandidaten wählt. Diese Stimme wird auch für die Brechnung der Stimmanteile für die Listen herangezogen. Das heisst, in Wahlbezirken, in denen kein Direktkandidat aufgestellt sind, erhält die Piratenpartei keine Stimmen für das jeweilige Gremium. Da, gerade in ländlichen Bereichen, eventuell nicht genügend Kandidaten der Piratenpartei zur Verfügung stehen, sollten auch der Piratenpartei nahestehenden Personen als Direktkandidaten aufgestellt werden dürfen.

Konkurrierende Gruppe

SÄA-003, SÄA-005, SÄA-020



Änderungsantrag Nr.
004 (Eingereicht am 17.07.12)
Beantragt von
Volker Neubert
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §5 Abs. 6
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt in der Satzung des Landesverbandes den §5 Abs. 6 wie folgt zu einzufügen.

(6) In Orten (Stadtbezirke, Stadtteile, Gemeinden) ohne Ortsverbände
kann eine Mitgliederversammlung Vertreter für bestimmte Aufgaben
bestimmen, wie beispielsweise die Verwaltung der Mitgliederdaten, die
Aufsicht über den Posteingang oder die Vertretung gegenüber der Presse.
Diese Vertreter sollen vonder übergeordneten Gliederungin ihrernächsten
Vorstandsitzung auf Antrag in der Regel offiziell mit den bestimmten
Aufgaben betraut werden.
Begründung

Durch die Einführung von virtuellen Ortsverbänden besteht die Möglichkeit kommunal politische Programme im Ort zu erstellen. Des weiteren können die Kandidaten für Kommunalwahlen vor Ort gewählt und aufgestellt werden. Diese Möglichkeit besteht bei Crews, AK?s, AG?s und Stammtischen nicht. Das ist besonders in Kreisen, wie z. B. dem Rhein-Erft-Kreis mit einer Ausdehnung von 60 km und 10 Städten erforderlich da die Programme in den einzelnen Orten sehr unterschiedlich sind. Die Definition des Ortsvereins entspricht der Satzung § 5 -- Gliederung(1) Der Landesverband gliedert sich in Bezirks- (Regierungsbezirke), Kreis- (Landkreise, kreisfreie Städte, Städteregionen) und Ortsverbände (Stadtbezirke, Stadtteile, Gemeinden).

Die Frage, ob die Finanzordnung auch geändert werden soll, stelle ich zur Diskussion. Ich halte es nicht für notwendig.



Änderungsantrag Nr.
005 (Eingereicht am 03.10.12)
Beantragt von
Lennart Brinkmann, Andreas Graaf, thomasheg, Udo Pütz und Volker Neubert für den AK Kommunalpolitik NRW
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §7 Abs. 1
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt in der Satzung des Landesverbandes den §7 Abs. 1 wie folgt zu ändern.

Aktuelle Fassung:

§ 7 -- Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen
(1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen
gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Bundessatzung. Bewerber
müssen Mitglied im Landesverband sein.

Neue Fassung:

§ 7 -- Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen
(1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen
gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Bundessatzung.
Bewerber müssen Mitglied im Landesverband sein.
(2) Für Kommunalwahlen können auch Nicht-Parteimitglieder für
die Piratenpartei aufgestellt werden.
Begründung

Bei Kommunalwahlen hat jeder Bürger (jeweils nur 1 Stimme für die Wahl zum Gemeinderat und zum Kreistag). Mit dieser Stimme wird sowohl der Direktkandidat im Rahmen der Mehrheitswahl als auch die Reserveliste im Rahmen der Verhältniswahl gewählt. Das heißt, in Wahlbezirken, in denen kein Direktkandidat aufgestellt ist, erhält die Piratenpartei keine Stimmen für (die Berechnung der Mandate aus der Reserveliste nach der Verhältniswahl) das jeweilige Gremium. Aufgrund der bisher vorliegenden Mitgliederzahlen - insbesondere in den ländlichen Bereichen - kann nach der bisherigen Satzung durch die Nichtbesetzung von Wahlbezirken das Wählerpotential der Piraten nicht ausgenutzt werden.

Konkurrierende Gruppe

SÄA-003, SÄA-005, SÄA-020


Hinweis: Durch Annahme des Antrages SÄA 005 kann es zu einer Verschiebung oder
Überschreibung anderer Absätze des betreffenden Paragraphen kommen.


Änderungsantrag Nr.
006 (Eingereicht am 30.12.12)
Beantragt von
Michele Marsching
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §7 Abs. 2
Beantragte Änderungen

ALT:

(2) Die Aufstellung von Landeslisten zu Europa-, Bundestags- sowie
Landtagswahlen finden im Rahmen eines Landesparteitages statt.

NEU:

(2) Die Einladungsfrist für die Aufstellung von Landeslisten zu
Europa-, Bundestags- sowie Landtagswahlen beträgt 28 Tage für
ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche
Aufstellungsversammlungen. Bei Letzteren muss die Dringlichkeit in der
Einladung begründet werden.
Begründung

Konkurrierende Gruppe

SÄA-006, SÄA-010, SÄA-034


Hinweis: Der SÄA 006 wurde ursprünglich mit dem Betreff " / Änderung des § 7 –
Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen " eingereicht. Im
Rahmen eines formal korrekten Betreffs wurde dieser in den jetzigen Wortlaut
geändert. Eine inhaltliche Änderung des Antrages erfolgt dadurch nicht.


Änderungsantrag Nr.
007 (Eingereicht am 25.02.13)
Beantragt von
Volker John im Auftrag der PG Orange Submarine NRW
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §5 Abs. 6
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, §5 der Landessatzung um den folgenden Abschnitt 6 zu ergänzen:

(6) Nach Beschluss der jeweiligen Mitgliederversammlung kann in
untergeordneten Gliederungen ein Schiedsgericht eingerichtet werden.
Begründung

Die auf dem Bundesparteitag 2012.2 in Bochum verabschiedete neue Schiedsgerichtsordnung trifft in § 3 Abs. 2 folgende Regelung: „Durch Satzung können die Landesverbände die Einrichtung von Schiedsgerichten auf untergeordneten Gliederungsebenen zulassen.“ Daher können Untergliederungen jetzt nicht mehr nach eigenem Beschluss, sondern nur noch nach Erlaubnis in der Satzung des Landesverbandes Schiedsgerichte einrichten. Dies sollte in der Satzung erlaubt werden.


Hinweis: Der SÄA 007 wurde ursprünglich mit dem Betreff " / " eingereicht. Im
Rahmen eines formal korrekten Betreffs wurde dieser in den jetzigen Wortlaut
geändert. Eine inhaltliche Änderung des Antrages erfolgt dadurch nicht.


Änderungsantrag Nr.
008 (Eingereicht am 25.02.13)
Beantragt von
Volker John im Auftrag der PG Orange Submarine NRW
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §6a Abs. 7
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen in §6a Absatz 7 Satz 1 der Landessatzung die Worte "mindestens zwei Kassenprüfer" durch die Worte "mindestens zwei Piraten zu Kassenprüfern" zu ersetzen.

Bisher:

(7) Der Landesparteitag wählt auf dem ersten ordentlichen Landesparteitag
eines Geschäftsjahres mindestens zwei Kassenprüfer.

Neu:

(7) Der Landesparteitag wählt auf dem ersten ordentlichen Landesparteitag
eines Geschäftsjahres mindestens zwei Piraten zu Kassenprüfern.
Begründung

Laut §6a(7) gilt für Kassenprüfer unter anderem "Ihre Amtszeit endet durch Austritt, ...". Es steht allerdings nicht explizit in der Satzung, das Kassenprüfer Parteimitglied sein müssen. Daraus kann man entweder folgern, das Kassenprüfer Parteimitglieder sein müssen, oder man kann es so interpretieren, das sowohl Piraten als auch Nichtpiraten Kassenprüfer sein können, Piraten aber bei Parteiaustritt auch ihr Amt als Kassenprüfer verlieren. Durch diese Änderung dürfen nur noch Mitglieder der Piratenpartei zu Kassenprüfern gewählt werden.


Hinweis: Der SÄA 008 wurde ursprünglich mit dem Betreff " / " eingereicht. Im
Rahmen eines formal korrekten Betreffs wurde dieser in den jetzigen Wortlaut
geändert. Eine inhaltliche Änderung des Antrages erfolgt dadurch nicht.


Änderungsantrag Nr.
009 (Eingereicht am 25.02.13)
Beantragt von
Volker John im Auftrag der PG Orange Submarine NRW
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §6a Abs. 7
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen in §6a Absatz 7 der Landessatzung im letzten Satz das Wort "Austritt," zu streichen.

Bisher:

Ihre Amtszeit endet durch Austritt, Rücktritt, Entlassung durch den
Landesparteitag oder mit Wahl ihrer Nachfolger.

Neu:

Ihre Amtszeit endet durch Rücktritt, Entlassung durch den Landesparteitag oder
mit Wahl ihrer Nachfolger.
Begründung

Laut §6a(7) gilt für Kassenprüfer unter anderem "Ihre Amtszeit endet durch Austritt,...". Es steht allerdings nicht explizit in der Satzung, das Kassenprüfer Parteimitglied sein müssen. Daraus kann man entweder folgern, dass Kassenprüfer Parteimitglieder sein müssen, oder man kann es so interpretieren, dass sowohl Piraten als auch Nichtpiraten Kassenprüfer sein können, Piraten aber bei Parteiaustritt auch ihr Amt als Kassenprüfer verlieren. Durch diese Änderung wird klargestellt, dass das Amt des Kassenprüfer nicht an die Parteimitgliedschaft gebunden ist.


Hinweis: Der SÄA 009 wurde ursprünglich mit dem Betreff " / " eingereicht. Im
Rahmen eines formal korrekten Betreffs wurde dieser in den jetzigen Wortlaut
geändert. Eine inhaltliche Änderung des Antrages erfolgt dadurch nicht.


Änderungsantrag Nr.
010 (Eingereicht am 27.02.13)
Beantragt von
corax
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §7
Beantragte Änderungen

Ich beantrage folgende Satzungsänderung/Konkretisierung auf dem anstehenden Landesparteitag:

http://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Satzung#.C2.A7_7_.E2.80.93_Bewerberaufstellung_f.C3.BCr_die_Wahlen_zu_Volksvertretungen

Alt:

§ 7 Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen
(1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten 
die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Bundessatzung. Bewerber müssen
Mitglied im Landesverband sein.
(2) Die Aufstellung von Landeslisten zu Europa-, Bundestags- sowie
Landtagswahlen finden im Rahmen eines Landesparteitages statt.

Neu:

(1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten
die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Bundessatzung. Bewerber sollten
Mitglied im Landesverband sein.
(2) Die Aufstellung von Landeslisten zu Europa-, Bundestags- sowie
Landtagswahlen finden im Rahmen einer Mitgliederversammlung statt, zu der alle
stimmberechtigten Mitglieder laut Wahlgesetzen geladen werden.
(3) Die Einladungsfristen sind die gleichen wie zu Landesparteitagen gemäß §
6a Abs (3) Landessatzung

Wortlaut des § 6a Abs (3) Landessatzung

http://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Satzung#.C2.A7_6a_.E2.80.93_Der_Landesparteitag

(3) Die Einladungsfrist beträgt 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für
außerordentliche Landesparteitage.
Bei Letzteren muss die Dringlichkeit in der Einladung begründet werden und es
dürfen ausschließlich jene
Tagesordnungspunkte behandelt werden, welche explizit in der Einladung genannt
wurden.
Begründung

Konkurrierende Gruppe

SÄA-006, SÄA-010, SÄA-034


Hinweis: Der SÄA 010 wurde ursprünglich mit dem Betreff " / " eingereicht. Im
Rahmen eines formal korrekten Betreffs wurde dieser in den jetzigen Wortlaut
geändert. Eine inhaltliche Änderung des Antrages erfolgt dadurch nicht.


Änderungsantrag Nr.
012 (Eingereicht am 04.03.13)
Beantragt von
Jaimie Grund
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §6b Abs. 10
Beantragte Änderungen

Sollte der obige Antrag angenommen werden (SÄA001), so soll über den nachfolgenden Antrag ebenfalls abgestimmt werden.

(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder kann dieses seinen
Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich
auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Tritt der erste Vorsitzende
von seinem Amt zurück, so rückt automatisch der stellvertretende
Vorsitzende auf seine Position. Ist der Posten des Schatzmeisters
unbesetzt, ist unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag
einzuberufen, um freie Posten neu zu besetzen.

Soll geändert werden in:

(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder kann dieses seinen
Aufgaben nicht mehr nachkommen, so gehen seine Aufgaben wenn möglich
auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Tritt der erste Vorsitzende
von seinem Amt zurück, so rückt automatisch der stellvertretende
Vorsitzende auf seine Position. Tritt der der Schatzmeister von seinem
Amt zurück, so übernimmt automatisch der stellvertretende
Schatzmeister sein Amt. Ist das Amt des Schatzmeisters unbesetzt, ist
unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen, um
freie Posten neu zu besetzen.
Begründung

Konkurrierende Gruppe

SÄA-012, SÄA-017


Hinweis: Der SÄA 012 wurde ursprünglich mit dem Betreff " / §6b" eingereicht.
Im Rahmen eines formal korrekten Betreffs wurde dieser in den jetzigen
Wortlaut geändert. Eine inhaltliche Änderung des Antrages erfolgt dadurch
nicht.


Änderungsantrag Nr.
013 (Eingereicht am 28.02.13)
Beantragt von
Wika
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §8 Abs. 5
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge folgende Ergänzungen an § 8 der Satzung beschließen:

(5) Jeder innerhalb der Antragsfrist eingereichte Antrag kann auf dem
Parteitag vor der Abstimmung durch einen der Antragsteller oder dessen /
deren Bevollmächtigten geändert werden. Geändert werden können einzelne
Wörter und Formulierungen. Ebenso ist es möglich Textpassagen zu streichen
oder eine Formulierung zu ergänzen. Der geänderte Antrag muss dem
Parteitag
mindestens 60 Minuten vor der Abstimmung im Piraten-Wiki vorliegen.
Änderungen sind hervorzuheben. Die Adresse ist zu verkünden.
Gegebenenfalls
wird die Abstimmung solange zurückgestellt und ein anderer
Tagesordnungspunkt vorgezogen. Der Parteitag entscheidet mit einfacher
Mehrheit, ob er über den ursprünglichen oder den geänderten Antrag
abstimmen
möchte.
Begründung

Wir machen uns selbst bei der Beschlussfassung handlungsunfähig, wenn wir Änderungen an Anträgen nicht zulassen. Weiterhin würden wir viel Zeit in der Diskussion sparen, wenn Anregungen von den Mitgliedern des Parteitages von den Antragstellern oder dessen Bevollmächtigten übernommen werden können.


Hinweis: Der SÄA 013 wurde ursprünglich mit dem Betreff " / " eingereicht. Im
Rahmen eines formal korrekten Betreffs wurde dieser in den jetzigen Wortlaut
geändert. Eine inhaltliche Änderung des Antrages erfolgt dadurch nicht.


Änderungsantrag Nr.
014 (Eingereicht am 01.03.13)
Beantragt von
Sven Sladek
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §8 Abs. 2
Beantragte Änderungen

ALT:

..., wenn mindestens 2/3 der Mitglieder des Landesverbandes sich mit dem
Antrag auf Änderung schriftlich oder in einem vom Landesparteitag
legitimierten Werkzeug einverstanden erklären.

NEU:

..., wenn mindestens ein zwanzigstel der stimmberechtigten Mitglieder des
Landesverbandes sich mit dem Antrag auf Änderung schriftlich oder in einem vom
Landesparteitag legitimierten Werkzeug einverstanden erklären.
Begründung

Begründung erfolgt mündlich auf dem LPT

Konkurrierende Gruppe

SÄA-014, SÄA-022


Hinweis: Der SÄA 014 wurde ursprünglich ohne Bezug/Betreff zu einem
Paragraphen eingereicht, bezieht sich jedoch inhaltlich eindeutig auf §8 Abs.
2, wodurch eine formale, aber nicht inhaltsändernde Korrektur erfolgte.


Änderungsantrag Nr.
015 (Eingereicht am 01.03.13)
Beantragt von
Sven Sladek
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §8 Abs. 2
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, §8 Absatz (2) erster Teilsatz der Satzung wie folgt zu ändern:

ALT:

Zwischen zwei Landesparteitagen können Änderungen der Landessatzung, Programme
und Wahlprogramme vorgenommen werden,...

NEU:

Zwischen zwei Landesparteitagen können Positionspapiere und verbindliche
Meinungsbilder beschlossen werden,...
Begründung

Es gibt derzeit noch Rechtsunsicherheiten bezüglich der verbindlichen Beschlußfähigkeit ausserhalb von regulären Parteitagen, deshalb diese Abschwächung.


Hinweis: Der SÄA 015 wurde ursprünglich mit dem Betreff " / " eingereicht. Im
Rahmen eines formal korrekten Betreffs wurde dieser in den jetzigen Wortlaut
geändert. Eine inhaltliche Änderung des Antrages erfolgt dadurch nicht.


Änderungsantrag Nr.
016 (Eingereicht am 01.03.13)
Beantragt von
Sven Sladek
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §8 Abs. 3
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge den §8 Absatz (3) der Satzung wie folgt ändern:

ALT:

Entfällt

NEU:

Der Landesparteitag legitimiert zum unter Absatz 2 beschriebenen Vorgehen die
Liquid Feedback-Instanz des Landesverbandes NRW. Die Quoren der entsprechenden
Regelwerke werden hierzu jeweils zum 01. eines Monats auf die Mitgliederzahl
in NRW angepasst.
Begründung

Bislang haben wir noch kein Tool legitimiert, LQFB läuft, vielleicht findet es damit mehr anklang. Die Beteiligungs-Quoren müssen mit den Mitgliederdaten abgeglichen werden, im Grunde muss die "Grundgesamtheit" monatlich auf die aktuell stimmberechtigten Mitglieder gesetzt werden (manuell) und nicht mehr abhängig sein von der Beteiligung.

Konkurrierende Gruppe

SÄA-016, SÄA-021


Hinweis: Der SÄA 016 wurde ursprünglich mit dem Betreff " / " eingereicht. Im
Rahmen eines formal korrekten Betreffs wurde dieser in den jetzigen Wortlaut
geändert. Eine inhaltliche Änderung des Antrages erfolgt dadurch nicht.


Änderungsantrag Nr.
017 (Eingereicht am 01.03.13)
Beantragt von
Sven Sladek
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §6b Abs. 10
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, §6b Absatz (10) Satz 2 der Satzung wie folgt zu ändern:

ALT:

Tritt der erste Vorsitzende von seinem Amt zurück, so rückt automatisch der
stellvertretende Vorsitzende auf seine Position.

Neu:

Tritt der erste Vorsitzende von seinem Amt zurück, so rückt automatisch
derjenige stellvertretende Vorsitzende auf seine Position, welcher bei seiner
Wahl die größte Zustimmung erreicht hat.
Begründung

Die derzeitige Regelung geht noch von einem Stellvertreter aus. Mittlerweile haben wir aber zwei.

Konkurrierende Gruppe

SÄA-012, SÄA-017


Hinweis: Der SÄA 017 wurde ursprünglich mit dem Betreff " / " eingereicht. Im
Rahmen eines formal korrekten Betreffs wurde dieser in den jetzigen Wortlaut
geändert. Eine inhaltliche Änderung des Antrages erfolgt dadurch nicht.


Änderungsantrag Nr.
018 (Eingereicht am 01.03.13)
Beantragt von
Sven Sladek
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §6b Abs. 13
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge den §6b Absatz (13) seiner Satzung wie folgt neu verfassen:

(13) Der Landesvorstand kann aus dem LV-Budget Aufwandsentschädigungen an
seine Mitglieder auszahlen. Pro Monat können maximal 2% des LV-Budgets
zusätzlich zu sachbezogenen Spenden so verwendet werden.
Begründung

Die Vergangenheit hat gezeigt, das wir uns ehrenamtliche Vorstände nicht mehr leisten können. Mit diesem Budget-Pool kann man sicher kein ernsthaftes Gehalt auszahlen, aber vielleicht den ein oder anderen unbezahlten Urlaubstag kompensieren oder einen Minijob obsolet machen.


Hinweis: Der SÄA 018 wurde ursprünglich mit dem Betreff " / " eingereicht. Im
Rahmen eines formal korrekten Betreffs wurde dieser in den jetzigen Wortlaut
geändert. Eine inhaltliche Änderung des Antrages erfolgt dadurch nicht.


Änderungsantrag Nr.
019 (Eingereicht am 01.03.13)
Beantragt von
Holger Hennig
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §6a Abs. 3
Beantragte Änderungen

ich beantrage eine Ergänzung des §6a Absatz 3

(3) Die Einladungsfrist beträgt 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für
außerordentliche Landesparteitage. Bei Letzteren muss die Dringlichkeit in der
Einladung begründet werden und es dürfen ausschließlich jene Tagesordnungspunkte
behandelt werden, welche explizit in der Einladung genannt wurden.

Ergänzung:

Programmparteitage müssen 42 Tage vor dem frühestmöglichen Ende der Antragsfrist verbindlich vom Vorstand angekündigt werden. Das muss über die Internetseiten und die Info-Mailingliste des Landesverbandes geschehen.

Also alt:

(3) Die Einladungsfrist beträgt 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für
außerordentliche Landesparteitage. Bei Letzteren muss die Dringlichkeit in der
Einladung begründet werden und es dürfen ausschließlich jene Tagesordnungspunkte
behandelt werden, welche explizit in der Einladung genannt wurden.

Neu:

(3) Die Einladungsfrist beträgt 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für
außerordentliche Landesparteitage. Bei Letzteren muss die Dringlichkeit in der
Einladung begründet werden und es dürfen ausschließlich jene Tagesordnungspunkte
behandelt werden, welche explizit in der Einladung genannt wurden. Ordentliche
Programmparteitage müssen 42 Tage vor dem frühestmöglichen Ende der Antragsfrist
verbindlich vom Vorstand angekündigt werden. Das muss über die Internetseiten
und die Info-Mailingliste des Landesverbandes geschehen.
Begründung

Kontinuierliche Arbeit der AKs an Grundsatz- und Wahlprogrammanträgen sind illusorisch, spätestens seit die AKs auch kontinuierlich der Fraktion zuarbeiten. Daher muss ein Programmparteitag einen angemessenen Vorlauf haben, soll für den Parteitag ein brauchbares Maß an Anträgen zusammen kommen.


Hinweis: Der SÄA 019 wurde ursprünglich mit dem Betreff " / " eingereicht. Im
Rahmen eines formal korrekten Betreffs wurde dieser in den jetzigen Wortlaut
geändert. Eine inhaltliche Änderung des Antrages erfolgt dadurch nicht. Ferner
spricht der Antrag von §6 Abs. 3 bezieht sich jedoch inhaltlich eindeutig auf
§6a Abs. 3, wodurch eine formale, aber nicht inhaltsändernde Korrektur erfolgte


Änderungsantrag Nr.
020 (Eingereicht am 01.03.13)
Beantragt von
Mandelbroetchen (Marcel Schwalb)
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §7 Abs. 1
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt in der Satzung des Landesverbandes den §7 Abs. 1 wie folgt zu ändern.

Aktuelle Fassung:

§ 7 -- Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen
(1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen
gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Bundessatzung. Bewerber
müssen Mitglied im Landesverband sein.

Neue Fassung:

§ 7 -- Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen
(1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen
gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Bundessatzung.
Bewerber müssen Mitglied im Landesverband sein.
(2) Für Kommunalwahlen können für die Wahlvorschläge für Wahlbezirke
(Direktkandidaten) auch Nicht-Parteimitglieder für die Piratenpartei
aufgestellt werden. Die Aufstellung von Kandidaten für die Reserveliste
(Listenkandidaten) bleibt hiervon unberührt.
Begründung

Bei Kommunalwahlen hat jeder Bürger (jeweils nur 1 Stimme für die Wahl zum Gemeinderat und zum Kreistag). Mit dieser Stimme wird sowohl der Direktkandidat im Rahmen der Mehrheitswahl als auch die Reserveliste im Rahmen der Verhältniswahl gewählt. Das heißt, in Wahlbezirken, in denen kein Direktkandidat aufgestellt ist, erhält die Piratenpartei keine Stimmen für (die Berechnung der Mandate aus der Reserveliste nach der Verhältniswahl) das jeweilige Gremium. Aufgrund der bisher vorliegenden Mitgliederzahlen - insbesondere in den ländlichen Bereichen - kann nach der bisherigen Satzung durch die Nichtbesetzung von Wahlbezirken das Wählerpotential der Piraten nicht ausgenutzt werden.

Konkurrierende Gruppe

SÄA-003, SÄA-005, SÄA-020


Hinweis: Durch Annahme des Antrages SÄA 020 kann es zu einer Verschiebung oder
Überschreibung anderer Absätze des betreffenden Paragraphen kommen.


Änderungsantrag Nr.
021 (Eingereicht am 01.03.13)
Beantragt von
Christian Nissen
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §8 Abs. 3
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge den §8 Absatz (3) der Satzung wie folgt ändern:

ALT:

Entfällt

NEU:

Der Landesparteitag beauftragt den Landesvorstand mit der Einrichtung und dem
Betreiben einer Instanz von Piratefeedback und legitimiert diese zum unter
Absatz 2 beschriebenen Vorgehen. Die Quoren der entsprechenden Regelwerke werden
hierzu jeweils zum 01. eines Monats auf die Mitgliederzahl in NRW angepasst.
Begründung

Antrag will das gleiche wie der Satzungsänderungsantrag "§8(2) mit Leben füllen" von Fizz, nur mit Pirate Feedback, statt LiquidFeedback.

Über Pirate Feedback

Details zu den Vorteilen, die Pirate Feedback gegenüber LiquidFeedback bietet, findet ihr in der Begründung zum sonstigen Antrag "Von LiquidFeedback auf Pirate Feedback wechseln" an. Die jetzt hier nochmal aufzulisten, wäre übertrieben.

Konkurrierende Gruppe

SÄA-016, SÄA-021


Hinweis: Der SÄA 021 wurde ursprünglich mit dem Betreff " / " eingereicht. Im
Rahmen eines formal korrekten Betreffs wurde dieser in den jetzigen Wortlaut
geändert. Eine inhaltliche Änderung des Antrages erfolgt dadurch nicht.


Änderungsantrag Nr.
022 (Eingereicht am 01.03.13)
Beantragt von
Till Neuhaus
Betrifft
/
Beantragte Änderungen

Der Landesverband der Piratenpartei NRW möge beschließen, dass §8 Abs.2 wie folgt geändert wird:

ALT:

Zwischen zwei Landesparteitagen können Änderungen der Landessatzung,
Programme und Wahlprogramme vorgenommen werden, wenn mindestens 2/3
der Mitglieder des Landesverbandes sich mit dem Antrag auf Änderung
schriftlich oder in einem vom Landesparteitag legitimierten Werkzeug
einverstanden erklären.

NEU:

Zwischen zwei Landesparteitagen können Anträge zur Landessatzung, zu
Programmen und zu Wahlprogrammen vorgenommen werden. Diese Anträge
müssen in Textform und in einem vom Landesparteitag legitimierten
Werkzeug eingereicht werden. Damit eingereichte Anträge zwischen zwei
Landesparteitagen abstimmt werden können, muss eine
Mindestteilnehmerzahl von einem Zwanzigstel aller stimmberechtigten
Mitglieder des Landesverbandes den Wunsch zur Abstimmung des Thema
anmelden. Anträge gelten als an angenommen, wenn er mit 2/3 Mehrheit
der Mindesteilnehmerzahl positiv abgestimmt wurde.

Fizz's ursprünglicher Antrag: https://lqpp.de/nw/initiative/show/352.html

Begründung

Konkurrierende Gruppe

SÄA-014, SÄA-022


Hinweis: Der SÄA 022 wurde ursprünglich mit dem Betreff " / " eingereicht. Im
Rahmen eines formal korrekten Betreffs wurde dieser in den jetzigen Wortlaut
geändert. Eine inhaltliche Änderung des Antrages erfolgt dadurch nicht.


Änderungsantrag Nr.
023 (Eingereicht am 01.03.13)
Beantragt von
Carsten Euwens, Klaus Benndorf
Betrifft
ANHANG B: VERTEILUNG DER MITTEL AUS DER STAATLICHEN TEILFINANZIERUNG /
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, dass ANHANG B: VERTEILUNG DER MITTEL AUS DER STAATLICHEN TEILFINANZIERUNG der Satzung wie folgt geändert wird:

ALT:

40% verbleiben beim Landesverband im LV-Budget,

20% verbleiben unter der Verwaltung des Landesverbandes zweckgebunden
für die solidarische Finanzierung von Werbemitteln und Events mit Bezug
zu Landesthemen,

10% (jeweils 2%) erhalten die 5 möglichen Bezirksverbände (BzV),
existiert in einem Bezirk kein Verband, verbleiben die Mittel hierfür
beim Landesverband,

30% erhalten die Kreisverbände (KV) oder virtuellen Kreisverbände (vKV)
nach folgendem Schlüssel:
- 35% werden zu gleichen Teilen als Sockelbetrag ausgezahlt,

- 25% nach Einwohneranteil,

- 20% nach Flächenanteil,

- 20% nach Anteil an der Landesmitgliederzahl.

NEU:

15% verbleiben beim Landesverband im LV-Budget,

20% verbleiben unter der Verwaltung des Landesverbandes zweckgebunden
für die solidarische Finanzierung von Werbemitteln und Events mit Bezug
zu Landesthemen,

10% (jeweils 2%) erhalten die 5 möglichen Bezirksverbände (BzV),
existiert in einem Bezirk kein Verband, verbleiben die Mittel hierfür
beim Landesverband,

55% erhalten die Kreisverbände (KV) oder virtuellen Kreisverbände (vKV)
nach folgendem Schlüssel:
- 40% werden zu gleichen Teilen als Sockelbetrag ausgezahlt,

- 60% nach Anteil an der Landesmitgliederzahl.
Begründung

Die Kreisverbände leiden notorisch unter Geldnot, mit Hilfe dieses

Verteilungsschlüssels landen mehr Gelder dort wo sie auch tatsächlich
verwendet und wirklich gebraucht werden und er entspricht eher einem
basisdemokratischen Ansatz der keine zentralistische Verwaltung der
Gelder benötigt. Das Geld soll vor Ort von den Verbänden selbstbestimmt
verwaltet werden. Soviel Vertrauen in die Kreisverbände sollten wir
haben dass die Gelder sinnvoll ausgegeben werden.


Hinweis: Der SÄA 023 wurde ursprünglich mit dem Betreff " / " eingereicht. Im
Rahmen eines formal korrekten Betreffs wurde dieser in den jetzigen Wortlaut
geändert. Eine inhaltliche Änderung des Antrages erfolgt dadurch nicht.


Änderungsantrag Nr.
024 (Eingereicht am 01.03.13)
Beantragt von
00v3rdr1v3
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §2
Beantragte Änderungen

Alt:

§ 2
(1) Die Mitgliedschaft, ihr Erwerb und ihre Beendigung werden durch die
Bundessatzung geregelt.

Neu:

§ 2 (1)
(1) Die Mitgliedschaft, ihr Erwerb und ihre Beendigung werden durch die
Bundessatzung geregelt.
(2) Ergänzend dazu sind Organisationen, deren Zielsetzung den Zielen der
Piratenpartei Deutschland widersprechen, in Anlage 1 (Unvereinbarkeit)
aufgeführt.
Die Mitgliedschaft in einer der in Anlage 1 genannten Organisationen
führt zum sofortigen Erlöschen der Mitgliedschaft in der Piratenpartei,
ohne das es eines Partei-Ausschlussverfahrens bedarf.

Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2)

Unvereinbarkeit
Als unvereinbar mit den Zielen der Piratenpartei Deutschland wird die
Mitgliedschaft in folgenden Organisationen angesehen:
BGD
BüSo
Deutsche Partei
Die Freiheit
DLVH
NPD
Partei der Vernunft
Pro Deutschland
Pro NRW
Scientology
Unabhängige Arbeiter-Partei



Hinweis: Der SÄA 024 wurde ursprünglich mit dem Betreff " / " eingereicht. Im
Rahmen eines formal korrekten Betreffs wurde dieser in den jetzigen Wortlaut
geändert. Eine inhaltliche Änderung des Antrages erfolgt dadurch nicht. Ferner
kann es durch Annahme dieses Antrages zu einer Verschiebung oder
Überschreibung anderer Absätze des betreffenden Paragraphen kommen.


Änderungsantrag Nr.
025 (Eingereicht am 02.03.13)
Beantragt von
Michele Marsching
Betrifft
Satzung des Landesverbandes NRW / §6a Absatz 7
Beantragte Änderungen

Ändern von §6a (7) von:

(7) Der Landesparteitag wählt auf dem ersten ordentlichen
Landesparteitag eines Geschäftsjahres mindestens zwei Kassenprüfer.

in:

(7) Der Landesparteitag wählt bei Bedarf, mindestens jedoch auf dem
ersten ordentlichen Landesparteitag eines Geschäftsjahres mindestens
zwei Kassenprüfer.
Begründung

Durch die vorige Formulierung wäre nach einem unterjährigen Rücktritt eines Kassenprüfers keine Nachwahl möglich.


Hinweis: Der SÄA 025 spricht im Antragstext, abweichend vom Betreff, von §6b
Abs. 7 bezieht sich jedoch inhaltlich eindeutig auf §6a Abs. 7, wodurch eine
formale, aber nicht inhaltsändernde Korrektur erfolgte.


Änderungsantrag Nr.
026 (Eingereicht am 02.03.13)
Beantragt von
Michele Marsching
Betrifft
Satzung des Landesverbandes NRW / §6b Absatz 12 Satz 2
Beantragte Änderungen

Ändern von §6b (12) von:

(12) Jedes Mitglied des Landesverbandes hat das Recht ein
Misstrauensvotum zu fordern. Der Antrag dazu kann bis zum Ende des
Landesparteitags gestellt werden. Über die Durchführung einer so
beantragten Wahl eines neuen Vorstandes entscheidet der
Landesparteitag mit einfacher Mehrheit.

zurück ändern in:

(12) Jedes Mitglied des Landesverbandes hat das Recht ein
Misstrauensvotum zu fordern. Der Antrag dazu muss mindestens 30 Tage
vor dem Landesparteitag beim Landesvorstand eingegangen sein. Über die
Durchführung einer so beantragten Wahl eines neuen Vorstandes
entscheidet der Landesparteitag zu Beginn der Sitzung nach der
Besetzung der Versammlungsämter mit einfacher Mehrheit.
Begründung

Mit der jetzigen Regelung die Forderung nach Neuwahlen am Schluss eines LPT möglich zu machen, kann ein entschlossener Vorstand den nächsten LPT einfach bis zum Ultimo schieben. Die Änderung dieses Absatzes zielte gerade darauf, den Vorstand zu "entmachten" und ihm nicht die Möglichkeit zu geben einen LPT zu "verschieben". Bei einem LPT mit Vorstandswahl müssen diese jedoch in der Einladung angekündigt werden. Die Neuwahl findet eben nicht nach min. 30 Tagen statt, sondern verschiebt sich evtl. über Monate bis zum nächsten LPT, evtl. sogar dem eh geplanten Wahl-PT.

Der "Normalfall" in Zukunft sollte ein Plan fpr die LPT der nächsten 1-2 Jahre sein ("ordentliche LPT"). Daher weiß jedermann sicher den Termin und kann den Antrag rechtzeitig stellen. Die Einladung dann zu "vergessen" kann auch nach einem Beschluss auf einem vorherigen LPT passieren, sogar mit noch mehr Vorlauf als vorher.

Wie immer gilt: Man kann "kriminelle" Energie nicht durch Regeln/Satzungen stoppen. Wenn ein "bösartiger Vorstand" im Amt bleiben will, wird er das tun - denn er muss einladen und hat damit IMMER die Macht in der Hand eine einladung zu "vergessen". Für mehr Vertrauen!



Änderungsantrag Nr.
027 (Eingereicht am 02.03.13)
Beantragt von
Michele Marsching
Betrifft
Strukturordnung des Landesverbandes NRW / §5 Absatz 3
Beantragte Änderungen

Ändern von:

(3) Sollte sich die Organisationseinheit keine eigenen Regelungen
diesbezüglich gegeben haben, können ihre Mitglieder über den
begründeten Ausschluss eines Mitglieds entscheiden, wenn sich
mindestens doppelt so viele ihrer Mitglieder dafür wie dagegen
aussprechen. Diese Entscheidung ist zu protokollieren und auf der
Internetpräsenz und auf der Organisationsliste zu veröffentlichen.
Mitglieder, die drei Mal in Folge den Treffen der Organisationseinheit
unentschuldigt fernbleiben, bekunden damit ihren Willen zum Austritt
aus der Organisationseinheit.

in:

(3) Sollte sich die Organisationseinheit keine eigenen Regelungen
diesbezüglich gegeben haben, können ihre Mitglieder über den
begründeten Ausschluss eines Mitglieds entscheiden, wenn sich
mindestens doppelt so viele ihrer Mitglieder dafür wie dagegen
aussprechen. Diese Entscheidung ist zu protokollieren und auf der
Internetpräsenz und auf der Organisationsliste zu veröffentlichen.
Begründung

Den letzten Satz sollten wir wieder streichen. Geist der U-Boot-Satzung war es, den Organisationseinheiten die Freiheit zu lassen, sich selber zu organisieren. Wenn ein Mitglied inaktiv ist, kann es durch Beschluss rausgeworfen werden. Die Hürde zu erhöhen war hier richtig, einen Automatismus einzuführen allerdings nicht. Daher Streichung des letzten Satzes.


Hinweis: Der SÄA 027 wurde ursprünglich mit dem Betreff "Satzung des
Landesverbandes NRW / §5 Absatz 3" eingereicht. Im Rahmen eines formal
korrekten Betreffs wurde dieser in den jetzigen Wortlaut geändert. Eine
inhaltliche Änderung des Antrages erfolgt dadurch nicht.


Änderungsantrag Nr.
028 (Eingereicht am 02.03.13)
Beantragt von
Michele Marsching
Betrifft
Satzung des Landesverbandes NRW / §6b Absatz 2
Beantragte Änderungen

Ändern von:

(2) Der Landesvorstand vertritt den Landesverband Nordrhein-Westfalen
nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der
Beschlüsse der Organe der Landespartei.

in:

(2) Der Landesvorstand vertritt den Landesverband Nordrhein-Westfalen
nach innen und außen im Sinne der Entscheidungen seiner Parteiorgane.
Begründung

Die vorherige Änderung besagte nichts anderes als der Originaltext, allerdings mit einem Fehler: "deren" in Satz 2 ist nicht einmal definiert, da im ersten Satz nur zwei Einzelinstitutionen vorkommen.

JA! Der Vorstand führt die Geschäfte im Sinne seiner eigenen Entscheidungen. Sonst wären LVor-Sitzungen sinnlos!



Änderungsantrag Nr.
029 (Eingereicht am 02.03.13)
Beantragt von
Michele Marsching
Betrifft
Strukturordnung des Landesverbandes NRW / §4 Absatz 1
Beantragte Änderungen

Ändern von:

(1) Jede Organisationseinheit kann sich ein eigenes
Entscheidungsmodell geben, welches auf der Internetpräsenz zu
veröffentlichen ist.

in:

(1) Jede Organisationseinheit kann sich ein eigenes,
basisdemokratisches Entscheidungsmodell geben, welches auf der
Internetpräsenz zu veröffentlichen ist.
Begründung

Geist der U-Boot-Satzung war es, den Organisationseinheiten die Freiheit zu lassen, sich selber zu organisieren. Was sollen diese Einschränkungen?! Wenn sich eine OE einen eigenen "Vorstand" geben will, DANN IST DAS SO!


Hinweis: Der SÄA 029 wurde ursprünglich mit dem Betreff "Satzung des
Landesverbandes NRW / §4 Absatz 1" eingereicht. Im Rahmen eines formal
korrekten Betreffs wurde dieser in den jetzigen Wortlaut geändert. Eine
inhaltliche Änderung des Antrages erfolgt dadurch nicht.


Änderungsantrag Nr.
030 (Eingereicht am 02.03.13)
Beantragt von
Michele Marsching
Betrifft
Strukturordnung des Landesverbandes NRW / §3 Absatz 4
Beantragte Änderungen

Ändern von:

(4) Aus dem Namen von Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen und
Projektgruppen ist der Zweck dieser Organisationseinheit zu erkennen.
Sie wird entsprechend mit dem Präfix „AK“, „AG“ oder „PG“ abgekürzt
und hat das Suffix „NRW“.

in:

(4) Aus dem Namen von Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen und
Projektgruppen ist der Zweck der Organisationseinheiten zu erkennen.
Ihr Name beginnt mit dem Präfix „AK“, „AG“ oder „PG“ und hat das
Suffix „NRW“.
Begründung

Die alte Regelung war eindeutig, in der neuen gibt es wieder ein "Sie wird", dass keinen Bezug haben kann auf die Singular-Bezeichnungen im ersten Teil.


Hinweis: Der SÄA 030 wurde ursprünglich mit dem Betreff "Satzung des
Landesverbandes NRW / §3 Absatz 4" eingereicht. Im Rahmen eines formal
korrekten Betreffs wurde dieser in den jetzigen Wortlaut geändert. Eine
inhaltliche Änderung des Antrages erfolgt dadurch nicht.


Änderungsantrag Nr.
031 (Eingereicht am 02.03.13)
Beantragt von
Michele Marsching
Betrifft
Satzung des Landesverbandes NRW / §6a Absatz 5
Beantragte Änderungen

Ändern von:

(5) Der Landesparteitag nimmt den Bericht der Kassenprüfer und den
Tätigkeitsbericht des Landesvorstandes entgegen, sofern Vorstandsämter
neu gewählt werden. In diesem Fall entscheidet der Landesparteitag
auf Empfehlung der Kassenprüfer über die Entlastung des
Landesvorstandes.

in:

(5) Der Landesparteitag nimmt den Bericht der Kassenprüfer und den
Tätigkeitsbericht des Landesvorstandes entgegen, sofern Vorstandsämter
neu gewählt werden. Er entscheidet auf Antrag der Kassenprüfer über
die Entlastung des Landesvorstandes.
Begründung

Mit der alten Regelung war es noch möglich, zwar einen neuen Vorstand zu wählen, den alten aber nicht zu entlasten und dies erst später - auf Antrag der Kassenprüfer nachzuholen. Beispiele: Nicht abgegebene Tätigkeitsberichte oder fehlende Kassenprüfung. Mit der aktuellen Regelung muss dies auf einem Wahl-LPT geschehen. Das ist nicht zielführend und sollte wieder geändert werden.



Änderungsantrag Nr.
032 (Eingereicht am 02.03.13)
Beantragt von
Michele Marsching
Betrifft
Satzung des Landesverbandes NRW / §2 Absatz 4
Beantragte Änderungen

Streichen von:

(4) Als alternative Bezeichnung für die Mitglieder des
Landesverbandes Nordrhein-Westfalen wird im folgenden die Kurzform
NRW-Piraten verwendet.
Begründung

Die Bezeichung kommt nicht einmal in der gesamten Satzung vor, der Mehraufwand ist zu marginal, um daraus einen Absatz zu begründen.



Änderungsantrag Nr.
033 (Eingereicht am 02.03.13)
Beantragt von
Michele Marsching
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §6a Abs. 3
Beantragte Änderungen

Änderung des § 6a – Der Landesparteitag

ALT:

(3) Die Einladungsfrist beträgt 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage
für außerordentliche Landesparteitage. Bei Letzteren muss die
Dringlichkeit in der Einladung begründet werden und es dürfen
ausschließlich jene Tagesordnungspunkte behandelt werden, welche
explizit in der Einladung genannt wurden.

NEU:

(3) Die Einladungsfrist beträgt 30 Tage für ordentliche, bzw. 10 Tage
für außerordentliche Landesparteitage. Bei Letzteren muss die
Dringlichkeit in der Einladung begründet werden und es dürfen
ausschließlich jene Tagesordnungspunkte behandelt werden, welche
explizit in der Einladung genannt wurden.



Hinweis: Der SÄA 033 wurde ursprünglich mit dem Betreff " / " eingereicht. Im
Rahmen eines formal korrekten Betreffs wurde dieser in den jetzigen Wortlaut
geändert. Eine inhaltliche Änderung des Antrages erfolgt dadurch nicht.


Änderungsantrag Nr.
034 (Eingereicht am 02.03.13)
Beantragt von
Michele Marsching
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §7
Beantragte Änderungen

Änderung des § 7 – Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen

ALT:

(1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen
gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Bundessatzung.
Bewerber müssen Mitglied im Landesverband sein.
(2) Die Aufstellung von Landeslisten zu Europa-, Bundestags- sowie
Landtagswahlen finden im Rahmen eines Landesparteitages statt.

NEU:

(1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen
gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Bundessatzung.
(2) Die Einladungsfrist für die Aufstellung von Landeslisten zu
Europa-, Bundestags- sowie Landtagswahlen beträgt 30 Tage für
ordentliche, bzw. 10 Tage für außerordentliche
Aufstellungsversammlungen. Bei Letzteren muss die Dringlichkeit in der
Einladung begründet werden.
(3) Bei der Aufstellung von Landeslisten zu Europa-, Bundestags- sowie
Landtagswahlen müssen die Bewerber Mitglied im Landesverband sein.
Begründung

Konkurrierende Gruppe

SÄA-006, SÄA-010, SÄA-034


Hinweis: Der SÄA 034 wurde ursprünglich mit dem Betreff " / " eingereicht. Im
Rahmen eines formal korrekten Betreffs wurde dieser in den jetzigen Wortlaut
geändert. Eine inhaltliche Änderung des Antrages erfolgt dadurch nicht.


Änderungsantrag Nr.
035 (Eingereicht am 02.03.13)
Beantragt von
Michele Marsching
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §6b Abs. 1
Beantragte Änderungen

Änderung § 6b – Der Landesvorstand

ALT:

(1) Dem Landesvorstand gehören neun Mitglieder des Landesverbandes an:
Ein Vorsitzender,
zwei stellvertretende Vorsitzende,
der politische Geschäftsführer,
der Landesschatzmeister,
der Generalsekretär und
drei Beisitzer.

NEU:

(1) Dem Landesvorstand gehören fünf bis sieben Mitglieder des
Landesverbandes an:
Ein Vorsitzender,
ein stellvertretender Vorsitzender,
der politische Geschäftsführer,
der Landesschatzmeister,
der Generalsekretär und
bis zu zwei Beisitzer.
Begründung

Konkurrierende Gruppe

SÄA-001, SÄA-002, SÄA-035, SÄA-037, SÄA-041


Hinweis: Der SÄA 035 wurde ursprünglich mit dem Betreff " / " eingereicht. Im
Rahmen eines formal korrekten Betreffs wurde dieser in den jetzigen Wortlaut
geändert. Eine inhaltliche Änderung des Antrages erfolgt dadurch nicht.


Änderungsantrag Nr.
036 (Eingereicht am 10.03.13)
Beantragt von
Kay Harwardt/ de-klene-pirat
Betrifft
/
Beantragte Änderungen

Ich beantrage für Satzung Piratenpartei NRW

Diese Stellungnahme als Kernaussage der Piratenpartei auf zu nehmen.

Die Piraten stellen sich gegen jegliche Art von Extremismus. Dies hat nichts in einer Freiheitlichen denkenden und handelnden Gesellschaft zu suchen es schadet der Gesellschaft in jeglicher Form.

Begründung

Die Piraten müsse klare Kante zeigen gegen jegliche Art von Extremismus. Es muss gerade mit dem Hintergrund unserer Geschichte das Ziel sein Extremismus in den Anfängen den Boden zu entziehen wenn er entsteht.



Änderungsantrag Nr.
037 (Eingereicht am 14.03.13)
Beantragt von
Jürgen Pfeiffer, Sebastian Zerbe, Robin Möllemann, alle Mitglieder der Crew Vituspiraten, Mönchengladbach.
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §6b Abs. 1
Beantragte Änderungen

Die Versammlung möge beschließen im § 6b der Landessatzung den Satz (1)

Dem Landesvorstand gehören neun Mitglieder des Landesverbandes an:

durch den Satz

(1) Dem Landesvorstand gehören mindestens neun Mitglieder des
Landesverbandes an:

und den Punkt

drei Beisitzer.

durch den Punkt

mindestens drei Beisitzer.

zu ersetzen.

Begründung

Im lfd. Vorstandsjahr liegen sehr viele Projekte, wie Bundestagswahl, Kommunalwahl usw., an. Die Erfahrung zeigt, das im Laufe der Amtszeit des Vorstands sich Vorstandsmitglieder eine „Auszeit“ nehmen.

Darum sollten wir um Handlungsfähig zu bleiben mehr Schultern haben auf die wir dann Aufgaben verteilen können.

Erklärung:

Die tatsächliche Anzahl der Beisitzer würde dann von der Versammlung beschlossen.

Konkurrierende Gruppe

SÄA-001, SÄA-002, SÄA-035, SÄA-037, SÄA-041


Hinweis: Der SÄA 037 wurde ursprünglich mit dem Betreff " / " eingereicht. Im
Rahmen eines formal korrekten Betreffs wurde dieser in den jetzigen Wortlaut
geändert. Eine inhaltliche Änderung des Antrages erfolgt dadurch nicht.


Änderungsantrag Nr.
038 (Eingereicht am 15.03.13)
Beantragt von
Radbert Grimmig
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §6b Abs. 4
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, §6b (4) der Landessatzung ("Der Landesvorstand tagt grundsätzlich öffentlich" um die folgende Passage zu erweitern:

Der Antrag auf nichtöffentliche Sitzung oder einen
nichtöffentlichen Sitzungsteil bedarf einer ausführlichen Begründung,
die der Öffentlichkeit zeitgleich mit dem Antrag mitzuteilen ist. Der
Antrag ist nur bei schwerwiegenden Gründen zulässig wie etwa dem Schutz
personenbezogener Daten oder dem Schutz laufender Ermittlungsverfahren
durch Polizei oder Staatsanwaltschaft. Auch während der
nichtöffentlichen Sitzung beziehungsweise des nichtöffentlichen
Sitzungsteils ist ausführlich Protokoll zu führen und dieses Protokoll
ist anschließend zusammen mit dem Protokoll des öffentlichen Teils zu
veröffentlichen, gegebenenfalls entsprechend anonymisiert und/oder mit
einem geeigneten zeitlichen Versatz, um den Datenschutz-Erfordernissen
Rechnung zu tragen.
Begründung

Der aktuelle Landesvorstand tagt häufig unter Ausschluss der Öffentlichkeit, hat bislang niemals Gründe dafür vorgelegt und nur im Ausnahmefall ein Protokoll. Der Antragsteller sieht darin eine schwere Verletzung des piratigen Transparenzgebots, das aus unserer Programmatik und den piratigen Grundwerten erwächst. Beispielsweise bei der Sitzung vom 13.03., als die Beauftragung des Wahlkampf-Koordinators aufgehoben wurde, war nicht einzusehen, wieso dieses Thema in nichtöffentlicher Sitzung verhandelt werden musste, und genau das führte dann auch zu einer ebenfalls nicht nachvollziehbaren Entscheidung von erheblicher Tragweite, womöglich für die gesamte Partei. Wenn wir Transparenz in der Politik erreichen wollen, müssen wir sie konsequent vorleben - auch und gerade, wenn's weh tut.


Hinweis: Der SÄA 038 wurde ursprünglich mit dem Betreff " / 6b" eingereicht.
Im Rahmen eines formal korrekten Betreffs wurde dieser in den jetzigen
Wortlaut geändert. Eine inhaltliche Änderung des Antrages erfolgt dadurch
nicht.


Änderungsantrag Nr.
039 (Eingereicht am 15.03.13)
Beantragt von
Tobis Stephan
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §6b Abs. 14
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, §6b der Landessatzung um den folgenden Absatz zu erweitern:

(14) Jedes Vorstandsmitglied erhält ein jährliche Ehrenamtsentschädigung in Höhe von 1 Euro.
Begründung

Die Bezahlung von Vorstandsämtern ist seit langem ein Thema. Es gilt hier festzustellen, ob wir Piraten grundsätzlich bereit sind, Vorstandstätigkeiten zu entlohnen. Wenn sich die Piraten NRW grundsätzlich dafür entscheiden, eine Bezahlung für Vorstandstätigkeiten zu leisten, kann an einem oder mehreren konkurrierenden Satzungsänderungsanträgen zu den nächsten Parteitagen gearbeitet werden. Die Beschluss zur Bezahlung von 1€ ist ein klares Signal an die Öffentlichkeit, nämlich ein Umdenken und der Wille, Leistung auch innerparteilich zu honorieren. Die darauf folgende Frage wäre dann die Höhe.


Hinweis: Der SÄA 039 wurde ursprünglich mit dem Betreff " / 6b" eingereicht.
Im Rahmen eines formal korrekten Betreffs wurde dieser in den jetzigen
Wortlaut geändert. Eine inhaltliche Änderung des Antrages erfolgt dadurch
nicht.


Änderungsantrag Nr.
040 (Eingereicht am 15.03.13)
Beantragt von
Till Neuhaus
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §6a und §6b
Beantragte Änderungen

Der Landesverband der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen möge folgende Satzungsergänzungen beschließen:

MODUL 1 (Grundmodul "verbindliche Stellungnahmen und Positionspapiere")

§6a Der Landesparteitag
(8) Der Landesparteitag tagt daneben online und nach den Prinzipien
von Liquid Democracy als Ständige Mitgliederversammlung (im folgenden
"SMV" genannt). Jeder Pirat im Landesverband Nordrhein-Westfalen hat
das Recht, an der SMV teilzunehmen. Die Stimmberechtigung in der SMV
richtet sich nach § 4 Absatz 4 Satz 1 der Bundessatzung.
(9) Die SMV kann Stellungnahmen und Positionspapiere verbindlich
beschließen. Sie kann Anträge zu Programmen, zur Satzung, zur
Finanzordnung, zur Schiedsgerichtsordnung, zur Auflösung sowie
Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) nicht
verbindlich beschließen, insoweit kann die SMV nur Empfehlungen
abgeben.
(10) Der Landesparteitag beschließt die erste Geschäftsordnung der
SMV, in der auch die Konstituierung der SMV geregelt ist. Nach der
Konstituierung kann auch die SMV über ihre Geschäftsordnung
entscheiden.
(11) Wahlen und geheime Abstimmungen finden im Rahmen der SMV nicht
statt. Alles weitere regelt die Geschäftsordnung zur SMV.
§6b Der Landesvorstand
(7) j) Systembetrieb SMV gemäß §6a.

MODUL 2 (Grundmodul + verbindliche Programmänderungen)

wie MODUL 1, jedoch mit folgender Abweichung:

(9) Die SMV kann Stellungnahmen, Positionspapiere sowie Anträge zu
Programmen verbindlich beschließen. Sie kann Anträge zur Satzung, zur
Finanzordnung, zur Schiedsgerichtsordnung, zur Auflösung sowie zur
Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) nicht
verbindlich beschließen, insoweit kann die SMV nur Empfehlungen
abgeben.

MODUL 3 (Grundmodul + verbindliche Programmänderung + verbindliche Satzungsänderungen)

Wie MODUL 1, jedoch mit folgender Abweichung

(9) Die SMV kann Stellungnahmen, Positionspapiere, sowie Anträge zu
Programmen und zur Satzung verbindlich beschließen. Sie kann Anträge
zur Finanzordnung, zur Schiedsgerichtsordnung, zur Auflösung sowie zur
Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) nicht
verbindlich beschließen, insoweit kann die SMV nur Empfehlungen
abgeben.

MODUL 4 (Grundmodul + alles was gemäß PartG §9 Abs.3 geht)

(9) Die SMV kann Stellungnahmen, Positionspapiere, sowie Anträge zu
Programmen, zur Satzung, zur Finanzordnung, zur
Schiedsgerichtsordnung, zur Auflösung sowie zur Verschmelzung mit
anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) verbindlich beschließen.



Hinweis: Der SÄA 040 wurde ursprünglich mit dem Betreff " / " eingereicht. Im
Rahmen eines formal korrekten Betreffs wurde dieser in den jetzigen Wortlaut
geändert. Eine inhaltliche Änderung des Antrages erfolgt dadurch nicht.


Änderungsantrag Nr.
041 (Eingereicht am 15.03.13)
Beantragt von
Radbert Grimmig
Betrifft
Satzung des Landesverbands NRW / §6b Abs. 1
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, §6b der Landessatzung wie folgt abzuändern:

Bisher:

§6b (1) Dem Landesvorstand gehören neun Mitglieder des Landesverbandes an:
*Ein Vorsitzender
*Zwei stellvertretende Vorsitzende
*Der politische Geschäftsführer
*Der Landesschatzmeister
*Der Generalsekretär
*Drei Beisitzer

Neu:

§6b (1) Dem Landesvorstand gehören fünf Mitglieder des Landesverbandes an:
*Ein Vorsitzender
*Ein 2. Vorsitzender
*Der politische Geschäftsführer
*Der Landesschatzmeister
*Ein Beisitzer
Alle fünf Vorstände haben gleiches Stimmrecht, leiten den Landesverband
NRW und führen seine Geschäfte gemäß §11 (3) PartG. Der Vorstand
beauftragt je nach Notwendigkeit weitere Personen damit, konkrete
Verwaltungstätigkeiten und dergleichen wahrzunehmen, den Landesverband
auf bestimmten fachpolitischen Gebieten als Sprecher zu vertreten,
politische Aktionen zu organisieren und dergleichen.
Begründung

Auf dem letzten Landesparteitag 2012 wurde der Vorstand auf neun Personen erweitert, um durch das zusätzliche Personal, die Arbeitsbelastung der einzelnen Vorstandsmitglieder zu mindern. Damit verbunden war die Hoffnung, der Vorstand würde zugleich schlagkräftiger werden und mehr Aktivität entfalten.

Diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt. Beispielsweise ist trotz der zusätzlichen Stellvertreter und Beisitzer die einzige groß angelegte und als "landesweit" angekündigte PR-Aktion "Musik braucht keine GEMA" letztlich an einem einzigen Vorstandsmitglied hängen geblieben, das damit offenkundig überfordert war, und die Aktion versandete. Wiederholte Bitten um Hilfe fanden kein Gehör.

Woche um Woche wurden selbst gesteckte Ziele und Projekte verschleppt wie etwa die Einrichtung eines landesweiten Netzwerks dezentraler Geschäftsstellen.

Insgesamt zeigte sich der erweiterte Vorstand eher passiver als zuvor der fünfköpfige Vorstand.

Es erscheint dem Antragsteller daher, dem Verband wäre besser damit gedient, wenn der Vorstand möglichst viel von der anfallenden Arbeit und Projekte kurzfristig im Wege der Beauftragung organisieren ließe. Die Beauftragten könnten dann ebenso kurzfristig auch wieder ausgetauscht werden, falls es nicht fluppt.

§11 des Parteiengestzes sieht sogar lediglich eine Mindestzahl von drei Vorstandsmitgliedern vor. Damit hätte man aber keinerlei Reserven für den Fall von Rücktritten oder auch nur kommissarischen Vertretungen bei Krankheiten und dergleichen.

Im ursprünglichen Entwurf dieses Antrags war sogar die Überlegung entstanden, das Amt des Schatzmeisters im Wege einer Beauftragung zu vergeben. Letzter Stand der Rechtsberatung ist allerdings, dass dem das Vereinsrecht entgegen steht.

Konkurrierende Gruppe

SÄA-001, SÄA-002, SÄA-035, SÄA-037, SÄA-041


Hinweis: Der SÄA 041 wurde ursprünglich mit dem Betreff "Verkleinerung des
Landesvorstands / 6b" eingereicht. Im Rahmen eines formal korrekten Betreffs
wurde dieser in den jetzigen Wortlaut geändert. Eine inhaltliche Änderung des
Antrages erfolgt dadurch nicht.


Änderungsantrag Nr.
042 (Eingereicht am 15.03.13)
Beantragt von
Till Neuhaus
Betrifft
/
Beantragte Änderungen

Der Landesverband der Piratenpartei NRW möge folgende Geschäftsordnung zur ständigen Mitgliederversammlung (SMV) beschließen:

Geschäftsordnung § 1 Aufgaben

(1) Die Aufgaben der Ständigen Mitgliederversammlung (nachfolgend "SMV" genannt) richten sich nach der Landessatzung, §6a, Absatz 8 und folgende.

§ 2 Akkreditierung und Konstituierung

(1) Jedes Mitglied des Landesverbandes hat das Recht, als Mitglied der SMV akkreditiert zu werden.

(2) Die Akkreditierung erfolgt durch den Landesvorstand. Dieser kann Piraten des Landesverbands mit der Akkreditierung beauftragen.

(3) Akkreditiert wird durch persönliches Erscheinen und Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises. Jedes stimmberechtigte Mitglied des Landesverbandes kann verlangen, innerhalb von zwei Wochen in der Landesgeschäftsstelle akkreditiert zu werden.

(4) Bei der Akkreditierung werden folgenden Daten erhoben:

a) die Mitgliedsnummer,

b) die Zugehörigkeit zur niedrigsten Gliederung der Piratenpartei Deutschland,

c) der bürgerliche Name gemäß Lichtbildausweis,

d) der Ort und die Zeit der Akkreditierung,

e) der Name der Person, die die Akkreditierung vorgenommen hat.

(5) Die Akkreditierung wird durch den Landesvorstand aufgehoben, wenn

a) das Mitglied es persönlich (Absatz 2) verlangt oder

b) das Mitglied seine Stimmberechtigung in der Piratenpartei Deutschland oder im Landesverband verliert.

(6) Der Landesvorstand eröffnet die SMV zu einem bestimmten Zeitpunkt, dabei gilt die Form des § 9b Absatz 2 Satz 3 der Satzung. Die Einladung zur SMV muss einen Hinweis auf die Akkreditierungsmöglichkeit enthalten. Zum Zeitpunkt der Eröffnung der SMV müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

a) spätestens vier Wochen vor Eröffnung der SMV müssen nach Ermessen des Landesvorstands ausreichend viele und verteilte Veranstaltungen zur Akkreditierung stattfinden, die zuvor durch den Landesvorstand öffentlich bekannt zu geben sind und

b) es sind mindestens 300 Piraten akkreditiert.

§ 3 Themenbereiche und Delegation

(1) Es werden folgende Themenbereiche eingerichtet:

Umwelt und Energie

Verbraucherschutz

Gesundheits-, Drogen- und Suchtpolitik

Bildung und Forschung

Ernährung, Landwirtschaft

Urheberrecht

Stadtentwicklung, Bau und Verkehr

Wirtschaft und Soziales

Außenpolitik

innerparteiliche Finanzen

Satzung

Aktionen & Organisatorisches

Tagespolitik und Öffentlichkeitsarbeit

Bürgerrechte, Datenschutz und Sicherheitspolitik

Organisatorisches

SMV Geschäftsordnung

SMV Systembetrieb

Sonstiges

Schulungen & Sandkasten

(2) Jedes stimmberechtigte Mitglied der SMV hat das Recht, sein Stimmengewicht jederzeit widerruflich für ein Thema, einen Themenbereich oder die gesamte Versammlung auf ein anderes Mitglied zu übertragen (Delegation). Der Delegierte darf das Stimmengewicht weiterübertragen. Die Delegationen verfallen, wenn das delegierende oder das delegierte Mitglied länger als 42 Tage nicht am System angemeldet war, sein Stimmrecht verliert oder seine Akkreditierung aufgehoben wird.

§ 4 Antrags- und Rederechte

(1) Alle Versammlungsmitglieder sind berechtigt, Anträge und Alternativanträge an die Versammlung zu stellen. Stimmberechtigte Mitglieder können sich zudem für Themenbereiche als Interessenten eintragen und Anträge unterstützen.

(2) Das Rederecht aller Mitglieder des Landesverbands wird außerhalb des von der SMV verwendeten Systems realisiert.

§ 5 Regelwerke

(1) Es werden folgende Regelwerke anlegt:

a) SMV-Stellungnahme/Positionspapier

"Neu"-Phase: 10% Unterstützung, maximal 15 Tage Laufzeit

"Diskussions"-Phase: 15 Tage Laufzeit

"Eingefroren"-Phase: 15% Unterstützung, 8 Tage Laufzeit

"Abstimmungs"-Phase: >50% Mehrheit, 8 Tage Laufzeit

b) SMV-Geschäftsordnungsänderung ; Dauer; Quorum

"Neu"-Phase: 10% Unterstützung, maximal 15 Tage Laufzeit

"Diskussions"-Phase: 15 Tage Laufzeit

"Eingefroren"-Phase: 15% Unterstützung, 8 Tage Laufzeit

"Abstimmungs"-Phase: >50% Mehrheit, 8 Tage Laufzeit

c) Satzungsänderungsantrag; Dauer; Quorum

"Neu"-Phase: 10% Unterstützung, maximal 15 Tage Laufzeit

"Diskussions"-Phase: 15 Tage Laufzeit

"Eingefroren"-Phase: 15% Unterstützung, 15 Tage Laufzeit

"Abstimmungs"-Phase: 2/3 Mehrheit, 15 Tage Laufzeit

d) Programmantrag; Dauer; Quorum

"Neu"-Phase: 10% Unterstützung, maximal 15 Tage Laufzeit

"Diskussions"-Phase: 15 Tage Laufzeit

"Eingefroren"-Phase: 15% Unterstützung, 8 Tage Laufzeit

"Abstimmungs"-Phase: 2/3 Mehrheit, 8 Tage Laufzeit

e) Meinungsbild; Dauer; Quorum

"Neu"-Phase: 10% Unterstützung, maximal 15 Tage Laufzeit

"Diskussions"-Phase: 15 Tage Laufzeit

"Eingefroren"-Phase: 15% Unterstützung, 8 Tage Laufzeit

"Abstimmungs"-Phase: >50% Mehrheit, 8 Tage Laufzeit

f) Schnellverfahren

"Neu"-Phase: 10% Unterstützung, maximal 30 Stunden Laufzeit

"Diskussions"-Phase: 30 Stunden Laufzeit

"Eingefroren"-Phase: 15% Unterstützung, 30 Stunden Laufzeit

"Abstimmungs"-Phase: >50% Mehrheit, 30 Stunden Laufzeit

g) Schulung & Sandkasten

Zeiten und Quoren dieser Regel können beliebig angepasst werden und gelten nur im Sandkasten.

(2) Alle gestellten Anträge erreichen zunächst die Phase »Neu«. Wird der Antrag innerhalb dieser Zeit nicht mit dem oben festgelegten Stimmgewicht der an dem Themenbereich interessierten Mitglieder unterstützt (Quorum), ist er abgelehnt.

(3) Erreicht der Antrag das Quorum, beginnt unmittelbar die Phase »Diskussion«. Bis zum Ablauf dieser Phase kann der Antragstext beliebig verändert werden.

(4) Im Anschluss beginnt die Phase »Eingefroren«. In dieser Phase kann der Antragstext nicht mehr verändert werden, Gegeninitiativen sind jedoch noch möglich. Werden die Anträge nach dieser Zeit nicht weiterhin mit dem festgelegten Stimmgewicht der an dem Themenbereich interessierten Mitglieder unterstützt (Quorum), sind sie abgelehnt.

(5) Für Anträge, die das erforderliche Quorum erreicht haben, beginnt die Phase »Abstimmung«.

(6) Nach der Abstimmung wird die Schulze-Methode (Anlage 1) auf alle zur Abstimmung zugelassenen Anträge angewendet. Dabei wird ein zusätzlicher virtueller Antrag »Status Quo« (Anlage 2) hinzugefügt. Bei jeder einzelnen Stimmabgabe werden alle Anträge, denen zugestimmt wird, dem Status Quo gegenüber vorgezogen; der Status Quo wiederum wird allen Anträgen, die abgelehnt werden, vorgezogen. Die Schulze-Methode erstellt aus den paarweisen Vergleichen eine Reihenfolge (»Schulze-Rang«) der zur Wahl stehenden Anträge. Ein Antrag ist angenommen, falls

a) sein Schulze-Rang besser als der Status Quo ist,

b) sein Schulze-Rang besser ist als der Schulze-Rang aller anderen Anträge und

c) bei Satzungsänderungsanträgen und Programmanträgen die gemäß Satzung erforderlichen Mehrheiten erreicht wurde.

(7) Maßgeblich ist das Stimmrecht der Abstimmungsteilnehmer und der Delegierenden zum Ende der Abstimmungsphase.

§ 6 Datenschutz und Nachprüfung von Abstimmungen

(1) Die Versammlungsmitglieder treten im System unter einem von ihnen gewählten Benutzernamen auf. Dieser kann ihr bürgerlicher Name oder ein Pseudonym sein. Tritt ein Versammlungsmitglied unter seinem bürgerlichen Namen auf, kann es verlangen, dass dieser Umstand im System gesondert gekennzeichnet wird (verifizierter Benutzername).

(2) Die Benutzernamen und Aktivitäten anderer Teilnehmer können nur von akkreditierten Teilnehmern nach dem Login eingesehen werden. Während einer Abstimmung wird der Zugriff auf die Abstimmdaten anderer Mitglieder zu dieser Abstimmung gesperrt.

(3) Jedes Versammlungsmitglied hat das Recht, die Gültigkeit einer bindenden Abstimmung festzustellen. Auf seinen Antrag, der keiner Begründung bedarf und binnen eines Monats nach Ende der Abstimmung zu stellen ist, lässt sich das Landesschiedsgericht vom Landesvorstand sämtliche Daten nach § 2 Absatz 4 zu allen Benutzern vorlegen, die an der Abstimmung, auch im Wege der Delegation, teilgenommen haben und überprüft deren Akkreditierung und Stimmberechtigung. Das Ergebnis der Überprüfung teilt das Landesschiedsgericht dem Antragsteller und dem Landesvorstand mit. Der Antragsteller kann innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung das Ergebnis der Abstimmung beim Landesschiedsgericht anfechten. In diesem Verfahren ist dem Antragssteller vom Landesvorstand zu allen Benutzern, die an der Abstimmung teilgenommen haben, Einblick in die Daten nach § 2 Absatz 4 und die Akkreditierung und die Stimmberechtigung betreffenden Daten zu gewähren. Die Daten sind vom Antragsteller vertraulich zu behandeln. Allen Benutzern, deren Pseudonym in dieser Weise aufgelöst worden ist, wird vom Landesvorstand dieser Umstand und der bürgerliche Name des Antragstellers mitgeteilt.

(4) Alle Daten sind zwölf Monate nach Ende der Abstimmung oder nach Ende der Akkreditierung dauerhaft in nicht rückverfolgbarer Weise von den personenbezogenen Daten zu trennen.

§ 7 Veröffentlichung und Dokumentation Alle Ergebnisse der SMV werden vom Landesvorstand veröffentlicht und dokumentiert. § 8 Systembetrieb

(1) Für den Systembetrieb ist der Landesvorstand zuständig. Störungen im Systembetrieb sind dem Landesverband unverzüglich anzuzeigen.

(2) Bei Störungen von mehr als zwölf Stunden werden laufende Fristen bis zur Behebung der Störungen unterbrochen.

§ 9 Inkrafttreten und Änderungen Diese Geschäftsordnung tritt unmittelbar mit Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung in Kraft. Änderungen der Geschäftsordnungen beschließt ein Parteitag oder die Ständige Mitgliederversammlung selbst (§ 5 Absatz 1 Buchstabe b) (*).

Anlage 1:

Die Schulze-Methode wird wie in Kapitel 2 des Beitrages von Markus Schulze (»A New Monotonic, Clone-Independent, Reversal Symmetric, and Condorcet-Consistent Single-Winner Election Method«, Entwurf vom 2. Juli 2012, erreichbar unter http://home.versanet.de/~chris1-schulze/schulze1.pdf ) beschrieben unter Anwendung des in Kapitel 6 beschriebenem Vergleichsoperators angewendet.

Anlage 2:

Das Verfahren des Satus-Quo-Antrags ist in »Preferential voting in LiquidFeedback« des Interaktive Demokratie e.V. Verein zur Förderung des Einsatzes elektronischer Medien für demokratische Prozesse beschrieben, erreichbar unter http://liquidfeedback.org/lqfb/preferential_voting/.




Änderungsantrag Nr.
043 (Eingereicht am 15.03.13)
Beantragt von
Stephanie Nöther
Betrifft
Finanzordnung Landesverbands NRW / §4 Abs. 1
Beantragte Änderungen

Der LPT möge beschließen das die Finanzordnung gemäß dem nachfolgenden Text geändert wird

ALTER TEXT

§4 – Verteilung und Verwendung der Finanzmittel
(1) Die Finanzmittel aus 
c) der staatlichen Teilfinanzierung werden nach dem Schlüssel aus Anhang B verteilt. 

NEUER TEXT

§4 – Verteilung und Verwendung der Finanzmittel
(1) Die Finanzmittel aus 
c) der staatlichen Teilfinanzierung werden durch den Länderfinanzausgleich
gemäß Anhang C und der verbleibende Teil nach dem Schlüssel aus Anhang B
verteilt. Sofern im Länderfinanzausgleich der sich aus der Bundessatzung
ergibt, kein Anteil für die Bundespartei enthalten ist.

Anhang C

Der Landesverband gibt aus der staatlichen Teilfinanzierung den kompletten Teil in den Länderfinanzausgleichstopf um den der Festsetzungsbetrag die eigenen Einnahmen gem §18(2) und §19a(5) PartG übersteigt.

http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/c/c2/Staatliche_Mittel_f%C3%BCr_das_Jahr_2012.pdf

Begründung

Konkurrierende Gruppe

SÄA-043, SÄA-044


Hinweis: Der SÄA 043 wurde ursprünglich mit dem Betreff " / " eingereicht. Im
Rahmen eines formal korrekten Betreffs wurde dieser in den jetzigen Wortlaut
geändert. Eine inhaltliche Änderung des Antrages erfolgt dadurch nicht.


Änderungsantrag Nr.
044 (Eingereicht am 15.03.13)
Beantragt von
Stephanie Nöther
Betrifft
Finanzordnung Landesverbands NRW / §4 Abs. 1
Beantragte Änderungen

Der LPT möge beschließen das die Finanzordnung gemäß dem nachfolgenden Text geändert wird

ALTER TEXT

§4 – Verteilung und Verwendung der Finanzmittel
(1) Die Finanzmittel aus 
c) der staatlichen Teilfinanzierung werden nach dem Schlüssel aus Anhang B verteilt. 

NEUER TEXT

§4 – Verteilung und Verwendung der Finanzmittel
(1) Die Finanzmittel aus 
c) der staatlichen Teilfinanzierung werden durch den Länderfinanzausgleich
gemäß Anhang C und der verbleibende Teil nach dem Schlüssel aus Anhang B
verteilt. Sofern im Länderfinanzausgleich der sich aus der Bundessatzung
ergibt, kein Anteil für die Bundespartei enthalten ist.

Anhang C

Der Landesverband gibt aus der staatlichen Teilfinanzierung 50% des Anteils in den Länderfinanzausgleichstopf der die eigenen Einnahmen gem §18(2) und §19a(5) PartG übersteigt. Die weiteren 50% des übersteigenden Anteils können bei Bedarf und falls es die finanzielle Planung des LV NRW erlaubt, ebenfalls in den Länderfinanzausgleichstopf gehen. Diese Entscheidung über die entgültige Höhe sollte auf dem ersten LPT eines jeden Jahres erfolgen.

http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/c/c2/Staatliche_Mittel_f%C3%BCr_das_Jahr_2012.pdf

Begründung

Konkurrierende Gruppe

SÄA-043, SÄA-044


Hinweis: Der SÄA 044 wurde ursprünglich mit dem Betreff " / " eingereicht. Im
Rahmen eines formal korrekten Betreffs wurde dieser in den jetzigen Wortlaut
geändert. Eine inhaltliche Änderung des Antrages erfolgt dadurch nicht.

Sonstige Anträge

Sonstiger Antrag Nr.
001
Beantragt von
Christian Nissen
Thema
Von LiquidFeedback auf Pirate Feedback wechseln
Antragstext

Der Landesparteitag der Piratenpartei NRW beauftragt den neu gewählten Landesvorstand damit, die derzeit genutzte Landesinstanz von LiquidFeedback durch eine Instanz von Pirate Feedback zu ersetzen. Die Daten aus LQFB sind nach Pirate Feedback zu migrieren.

Begründung
  • mit eingebundenen Bildern gibt es die Begründung

[http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Ch_n/Anträge/LPT131#Begr.C3.BCndung hier]

Pirate Feedback ist ein Programm, das auf LiquidFeedback basiert, aber unabhängig weiterentwickelt wird. (ein sogenannter Fork) Es bietet eine Reihe von Vorteilen gegenüber LiquidFeedback, die einen Wechsel lohnenswert machen.

Pirate Feedback (Link) wird derzeit vom Landesverband Bayern eingesetzt (Link zur Landesinstanz) und auch dort weiterentwickelt. Die Piratenpartei Österreich hat Teile des Pirate Feedback Code übernommen.

Eine Demoinstanz, an der sich jeder anmelden kann, gibt es hier.

Geändert hat sich in Pirate Feedback gegenüber Liquidfeedback unter anderem folgendes:

(die Begründung mit Screenshots findet sich [http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Ch_n/Anträge/LPT131#Begr.C3.BCndung hier])

Präfenzdelegation statt Kettendelegation

In Pirate Feedback gibt es keine Ketten-, oder Kreisdelegationen, die in LQFB zu sehr unangenehmen Effekten führen, welche z.B. in den folgenden 2 Blogeinträgen beschrieben werden:

Stattdessen gibt es in Pirate Feedback die Präferenzdelegation, die in diesem Blogeintrag erklärt wird:

Man stellt sich eine Liste von Leuten zusammen, an die man delegiert. Wenn Person 1 aus der Liste die Delegation nicht nutzt, kann Person 2 sie nutzen, nutzt Person 2 sie nicht, wird sie an Person 3 übertragen, usw... Das hat natürlich den Nachteil, dass der Delegierende einen größeren Aufwand hat, wenn er sicherstellen möchte, dass seine Stimme nicht verfällt. Dafür fallen aber die ganzen Nachteile der Ketten- und Kreisdelegationen weg.

http://wiki.piratenpartei.de/Datei:pifb_delegationsbildschirm.png

Pro- & Contra-Argumente zu Initiativen

Pirate Feedback erlaubt es, zusätzlich zu den bekannten Anregungen die bislang häufig dafür missbraucht wurden, pro- und contra-Argumente zu Initiativen anzugeben. Diese können, ähnlich wie in Wikiarguments, von den Teilnehmern bewertet werden, so dass am Ende die besten Argumente an erster Stelle stehen.

Wie das aussieht könnt ihr hier sehen:

http://wiki.piratenpartei.de/Datei:piratefeedback_argumente.png

Verbesserter Datenschutz

In Pirate Feedback kann man jederzeit seinen Account löschen und sich unter anderem Namen wieder neu registrieren, ohne dass nachvollziehbar ist, wie man vorher hieß.

So können z.B. Personen, die das System Pseudonym nutzen und Wert darauf legen, sich regelmäßig neu anmelden und somit verhindern, dass Rückschlüsse auf ihre Person aufgrund ihres Abstimmverhaltens möglich sind.

Das löst zwar nicht alle Datenschutzprobleme, ist aber ein Schritt in die richtige Richtung.

Daten migrierbar

Die Daten aus einer bestehenden LQFB-Instanz können ohne weiteres in eine Pirate Feedback Instanz importiert werden. Initiativen und Abstimmungsergebnisse gehen somit nicht verloren.

Viele kleine Usability-Verbesserungen

Die Bandbreite geht hier von der Möglichkeit sich den Quelltext einer Ini anzusehen (also in Wiki Syntax), verbesserte Darstellung vieler Seiten, verbesserte Mitgliederverwaltung für die Admins, Ausgebaute "Kontakte"- Funktion, uvm...

Übersichtlichere Detaildarstellung

In Pirate Feedback wurde der Initiativen-Detail-Bildschirm überarbeitet. In LQFB werden die Informationen nur als unformatierte Liste dargestellt.

Liquidfeedback:
http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Lqfb_pifb_details_vorher.png

Pirate Feedback:
http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Lqfb_pifb_details_nachher.png

Leicht erreichbare Anzeige, wie die eigenen Delegierten abgestimmt haben

Es gibt nun auf dem Startbildschirm einen Link, der einen direkt zu der Übersicht führt, wie die eigenen Delegierten abgestimmt haben.

http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Piratefeedback_abgestimmt_durch_delegation.png

http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Pirate_Feedback_Abgestimmt_durch_Delegation.png

Zusätzlich gibt es auch Links zu den laufenden Abstimmungen, an denen man noch nicht teilgenommen hat und zu den letzten Abstimmungsergebnissen.

Anzeige der Delegationen bei Anregungen

Bei der Detailansicht von Anregungen wird nun angezeigt, wieviele Delegationen das jeweilige Mitglied mitbringt.

http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Pirate_feedback_anregungen_delegationen.png

Anzeige der Delegationen bei Abstimmungsergebnissen

Bei der Anzeige der Abstimmungsergebnisse wird neben der Gesamtzahl an Stimmen auch aufgeführt, wie viele delegierte Stimmen für oder gegen eine Initiative gestimmt haben, bzw. sich enthalten haben.

Liquidfeedback:
http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Liquidfeedback_ergebnissansicht.png

Pirate Feedback:
http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Pirate_feedback_ergebnissansicht.png

Anzeige des Abstimmverhaltens einzelner Mitglieder

In Pirate Feedback kann man sich das Abstimmverhalten jedes Mitglieds anzeigen lassen. Dafür gibt es nun den Link "Abgestimmt" im Profil eines Mitglieds. Im LiquidFeedback sieht man, wenn man die gleichen Filter alle einzeln setzt, nur, welche Initiativen das Mitglied unterstützt hat, nicht wie es letztlich gestimmt hat.

http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Pirate_Feedback_Abstimmverhalten_eines_Mitglieds.png

Abstimmverhalten nach Zustimmung / Enthaltung / Ablehnung filterbar

Wurde eine Initiative abgestimmt, kann man anschließend die abstimmenden Benutzer danach filtern, ob sie der Initiative zugestimmt, sie abgelehnt, oder sich enthalten haben. Das ist besonders bei vielen Abstimmenden, deren Auflistung über mehrere Seiten geht, hilfreich.

http://wiki.piratenpartei.de/Datei:pirate_feedback_abstimmer_filtern.png

Email-Benachrichtigungen feingradig einstellbar

Die Email-Benarichtigungen lassen sich in Pirate Feedback sehr feingradig einstellen.

http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Pirate_Feedback_Benachrichtigungseinstellungen.png

Text der Email-Benachrichtigungen überarbeitet

Außerdem wurden die Email-Benachrichtungen Textlich überarbeitet. Im Betreff der Mails steht nicht mehr nur "Thema hat die nächste Phase erreicht", sondern genau, was mit welchem Thema, welcher Initiative, welcher Anregung oder welchem Argument passiert ist. z.B:

  • [Pirate Feedback LV Bayern] Neues Thema #404 und neue Initiative - i588:

Wahlkampfthemen: Umfrage unter allen Mitgliedern in Oberbayern

  • [Pirate Feedback LV Bayern] Neue Initiative in Thema #401 - i579:

Perspektive München 2030: Autofreie Innenstadt

  • [Pirate Feedback LV Bayern] Neue Anregung für Initiative i579 - Den

Fahrradverkehr nicht vergessen

  • [Pirate Feedback LV Bayern] Thema #401 hat Diskussion erreicht
  • [Pirate Feedback LV Bayern] Neuer Entwurf für Initiative i577 -

Kreisparteitag 2013.1

  • [Pirate Feedback LV Bayern] Thema #385 wurde eingefroren
  • [Pirate Feedback LV Bayern] Neues Argument für Initiative i561 - Karfreitag

gehört gefeiert!

  • [Pirate Feedback LV Bayern] Abstimmung für Thema #365 hat begonnen
  • [Pirate Feedback LV Bayern] Thema #377 wurde abgeschlossen (mit Gewinner)
  • [Pirate Feedback LV Bayern] Thema #329 wurde abgeschlossen (ohne Gewinner)
  • [Pirate Feedback LV Bayern] Thema #316 wurde abgebrochen, weil keine

Initiative zugelassen wurde

  • [Pirate Feedback LV Bayern] Thema #301 wurde wegen Rückzug abgebrochen

Im Inhalt der Benachrichtigungsmails ist nun auch der Text einer neuen Initatitve, eines neuen Entwurfs, einer Anregung oder eines Arguments enthalten. In der Benachrichtigung beim Abschluss eines Themas ist auch das Abstimmungsergebnis enthalten.

Eingabehilfen im Editor

Die wichtigsten Formatierungsfunktionen sind in Pirate Feedback direkt im Editor verfügbar, was insbesondere Personen hilft, die nicht häufig mit Wikisyntax zu tun haben.

http://wiki.piratenpartei.de/Datei:pirate_feedback_editor.png

Bugfixes

In Pirate Feedback wurden viele Bugs aus LQFB behoben. Details gibt es im [http://wiki.piratenpartei.de/Pirate_Feedback#Releases Changelog]




Sonstiger Antrag Nr.
003
Beantragt von
Daniel Schwerd @netnrd
Thema
Unvereinbarkeitsbeschluss pro Köln / pro NRW / pro Deutschland
Antragstext

Der Landesparteitag NRW beschließt:

Die Mitgliedschaft bei pro Köln, pro NRW und/oder pro Deutschland ist nicht vereinbar mit einer Mitgliedschaft bei der Piratenpartei. Die Ziele dieser Bewegungen widersprechen den Zielen der Piratenpartei nach Toleranz, sozialer Gerechtigkeit und demokratischem Rechtsstaat. Menschen, die Mitglied in einer dieser Bewegungen sind, können nicht zugleich Mitglied der Piratenpartei sein.

Dies verwirklicht § 2 (3) 2. Satz der Satzung der Piratenpartei, wonach die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung den Zielen der Piratenpartei Deutschland widerspricht, nicht zulässig ist.

Begründung

§ 1 (1) der Satzung der Piratenpartei: Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab.

§ 2 (3) 2. Satz der Satzung der Piratenpartei: Die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung den Zielen der Piratenpartei Deutschland widerspricht, ist nicht zulässig.

Die Bürgerbewegung pro Köln ist eine rechtsextreme deutsche Wählergruppe, die mit eigener Fraktion im Stadtrat von Köln vertreten ist. Sie wird seit 2004 unter dem Verdacht einer rechtsextremistischen Bestrebung im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen aufgeführt und beobachtet.

Die Bürgerbewegung pro Nordrhein-Westfalen (Kurzname pro NRW) ist eine rechtsextreme deutsche Kleinpartei, die aus der Bürgerbewegung pro Köln hervorgegangen ist. Sie wird seit 2009 unter dem Verdacht einer rechtsextremistischen Bestrebung im NRW-Verfassungsschutzbericht aufgeführt und beobachtet.

Die Bürgerbewegung pro Deutschland ist eine rechtsextreme deutsche Kleinpartei, die ebenfalls aus der Bürgerbewegung pro Köln hervorgegangen ist. Im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2011 wird pro Deutschland im Bereich Rechtsextremismus genannt. Demnach bestehen Anhaltspunkte für den Verdacht extremistischer Bestrebungen.

Alle drei pro-Bewegungen werden seit 2011 im Verfassungsschutzbericht NRW als verfassungsfeindlich eingestuft.

Inhaltlich profiliert sich die pro-Bewegung hauptsächlich durch das Schüren von Ängsten und Ressentiments gegenüber muslimischen Migranten. Dem schließt sich die Ablehnung einer angeblichen „Islamisierung“ und „Überfremdung“ sowie der multikulturellen Gesellschaft an. Provozierende Demonstrationen vor Übersiedlungsheimen und Moscheen fanden statt.

Damit stehen diese Bewegungen und Parteien in ihren Grundsätzen und Positionen diametral gegen § 1 (1) unserer Satzung. Dieser Unvereinbarkeitsbeschluss verwirklicht damit § 2 (3) 2. Satz unserer Satzung




Sonstiger Antrag Nr.
006
Beantragt von
Daniel Neumann
Thema
Lösung von möglichen Konflikten bei Satzungsänderungen
Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen den Landesvorstand oder einen von ihm angewiesenen Piraten dazu zu beauftragen, mögliche Verschiebungen von Paragraphen, die sich im Rahmen der Verabschiedung von Satzungsänderungsanträgen auf dem Landesparteitag 2013.1 NRW, sinngemäß zu korrigieren und die Nummerierung dieser Paragraphen entsprechend anzupassen.

Begründung

Bei der Verabschiedung einiger SÄA kann es dazu kommen, dass eventuell bereits vorher beschlossene Änderungen überschrieben werden, da diese sich auf den gleichen § beziehen, jedoch inhaltlich nicht in Konkurrenz zueinander stehen. Ferner kann es zur Überschreibung existenter Paragraphen kommen, die in den Anträgen nicht berücksichtigt wurden, bei der Einfügung neuer Absätze. Dies betrifft beispielsweise die SÄÄ 005, 020 und 024.




Sonstiger Antrag Nr.
007
Beantragt von
Christian Nissen
Thema
Handlungsempfehlung an die wahlkämpfenden Piraten
Antragstext

Der Landesparteitag der Piratenpartei NRW beschließt folgenden Text als Handlungsempfehlung an die wahlkämpfenden Piraten:

Die Wahlkampforganisation soll transparent und nachvollziehbar sein. Die Treffen der für die Öffentlichkeitsarbeit sowie den Wahlkampf verantwortlichen Piraten sollen grundsätzlich öffentlich stattfinden. Die elektronische Kommunikation ist über Medien zu führen, auf die jeder zumindest Lesezugriff hat, oder erlangen kann. Ausnahmen hiervon können z.B. da gemacht werden, wo mit personenbezogenen Daten Dritter, wie z.B. bei Anfragen von Bürgern, gearbeitet wird.

Dies soll für den gesamten Wahlkampf und alle daran beteiligten Personen gelten. Jeder ist angehalten, die Mitmachhürden im Wahlkampf so niedrig wie möglich zu halten. Für den Wahlkampf relevante Informationen sollen möglichst jedem Piraten ohne große Hürden zugänglich sein.

Insbesondere ist festzuhalten, dass wir Transparenz und Zugänglichkeit absoluten Vorrang gegenüber "Überraschungseffekten" und anderen vermuteten PR-Vorteilen geben.

Begründung

Dies ist ein angepasster Antrag aus dem Bundesliquid. (man beachte die Anmerkung "Positives Beispiel für Wahlkampf: NRW") Dieser bezieht sich auf die Ausschreibung zur geheim arbeitenden Bundes-Gruppe "Wahlkampfstrategie", welche wir so in der Form in NRW nicht haben. Dennoch gibt es auch hier Bestrebungen, Teilen der Partei aus taktischen Gründen den Zugang zu bestimmten Informationen zu verwehren, z.B. komplett geschlossene statt Public-Read-Only Kandidatenmailinglisten und dann nochmal getrennte MLs für "wichtige" und "unwichtige" Kandidaten. Dass das nicht lange gut geht, auch wenn es in bester Absicht geschieht, haben wir bei der 42 Piraten Liste im NRW Wahlkampf gesehen.

Ich wünsche mir daher ein grundsätzliches Bekenntnis der Parteibasis dafür "so transparent wie es geht" Wahlkampf zu führen, ohne künstliche Hürden dadurch aufzubauen, dass wir Informationen bewusst ungleich verteilen.




Sonstiger Antrag Nr.
008
Beantragt von
Christian Nissen
Thema
Delegationsverfahren bestimmen
Antragstext

Delegationsverfahren bestimmen

Es wird beantragt eine geheime Abstimmung darüber durchzuführen, ob und wie in der SMV / dem vom Landesverband genutzten Liquid-Democracy Tool delegiert werden soll, wenn der Parteitag einen Vorschlag für eine online Stattfindende ständige Mitgliederversammlung annimmt.

Die zu beschließende Geschäftsordnung der SMV soll gegebenenfalls entsprechend angepasst werden.

Folgende Möglichkeiten sollen zur Abstimmung stehen:

Frage 1: Soll auf der SMV / dem vom Landesverband genutzten Liquid-Democracy Tool delegiert werden können?

  • Ja / Nein (nur ein Kreuz, einfache Mehrheit entscheidet)

Frage 2: Wenn Delegationen für die SMV zugelassen werden: Auf welche Art soll delegiert werden?

  • transitiv (Kettendelegation wie in LiquidFeedback oder Adhocracy)
  • über Präferenzliste (wie in PirateFeedback)

(Beliebig viele Optionen ankreuzbar. Es gewinnt die Variante, die am meisten Stimmen bekommt)

Begründung

Darüber, ob und wie bei einer SMV delegiert werden soll, scheiden sich die Geister. Bevor wir eine SMV beschließen, wir sollten diese Frage klären. Für den Fall, dass wir keine SMV beschließen, sollte man das verwendete Tool dennoch an den Mehrheitswunsch der Basis anpassen, um dessen Akzeptanz zu steigern.




Sonstiger Antrag Nr.
009
Beantragt von
schwarzbart, MetalPirate87, Oemer Tuku, bubiman, Christopher Schrage, Dirk Florian B., Ralf Hurnik, Volker Neubert
Thema
Der Landesvorstand muss Konsequenzen aus dem #Gutachtengate ziehen!
Antragstext

Der Landesparteitag stellt fest, dass

a) der Landesvorstand bei den Vorkommnissen um die Einladung zur #AVPAMPA und dem zu spät veröffentlichten Gutachten den Grundprinzipien der PIRATEN zuwider gehandelt hat und hierdurch ein erheblicher Vertrauensschaden ausgelöst wurde;

b) die Glaubwürdigkeit der PIRATEN durch diese Vorgänge in der Öffentlichkeit extrem gelitten hat;

c) die dafür verantwortlichen Vorstandsmitglieder Konsequenzen ziehen sollten.

optionaler Bestandteil 1 des Antrags

Es ist der Wunsch des Landesparteitags, dass die an den beschriebenen Vorgängen beteiligten Vorstandsmitglieder Ihre Kandidatur auf der Landesliste der Piratenpartei Deutschland, Landesverband NRW zur Bundestagswahl am 22.09.2013 NICHT vollziehen.

optionaler Bestandteil 2 des Antrags

Der Landesvorstand wird beauftragt, eine rechtliche Klärung vorzunehmen, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen die aufgestellte Landesliste der Piratenpartei Deutschland, Landesverband NRW zur Bundestagswahl am 22.09.2013 noch nachträglich durch den Landesverband bzw. die auf der Aufstellungsversammlung bestimmten Vertrauenspersonen geändert werden kann.

Sofern die Rechtslage eine Änderung ermöglicht, wird der Landesvorstand gebeten, die notwendigen Schritte einzuleiten und zu überwachen, um die an den beschriebenen Vorgängen beteiligten Vorstandsmitglieder von der Liste zu streichen.

Begründung

Die beschriebenen Vorgänge haben der Piratenpartei Deutschland immensen Schaden zugefügt. Hierfür ist zwingend eine Konsequenz erforderlich.

Da bis zum heutigen Tag der Antragstellung keine Handlung des Landesvorstands erkennbar ist, muss der Landesparteitag über die Umstände beraten.

Die hier aufgeführten Anträge reiche ich hilfsweise ein, um die Frist zur Antragseinreichung zu wahren. Wünschenswert wäre, dass der Landesvorstand von sich aus handelt und der Landesparteitag hierüber nicht mehr beraten muss.

Zudem weise ich darauf hin, dass alle Bestandteile dieses Antrages modular abgestimmt werden sollen.




Sonstiger Antrag Nr.
010
Beantragt von
Daniel Düngel, Andreas Ronig, Dave-Kay, wako, Volker Neubert, Paxlei, Harald Franz, Torsten Schrammen, Georg Früh, Peter Klein, Susanne Thomas, Hans Immanuel, corax, Jürgen Weiler, Gernot Engler, Jochen Lobnig,Dietrich Singh, Sven Brandhorst, Sandra Leurs, MetalPirate87, CaeVye, Frank Mueller, Patrick Schiffer, Netnrd, Hollarius, Holger Knöpker
Thema
Aufstellungsversammlung in Meinerzhagen für ungültig erklären, neue Liste aufstellen!
Antragstext

Der LPT möge beschließen, dass die im Januar auf der in Meinerzhagen durchgeführten Aufstellungsversammlung gewählte Landesliste der Piratenpartei Deutschland, Landesverband NRW zur Bundestagswahl am 22.09.2013 aufgrund nicht satzungskonform eingehaltener Fristen, nicht beim Landes/Bundeswahlleiter eingereicht werden soll.

Der Landesvorstand soll noch in der kommenden Woche zu einer neuen Aufstellungsversammlung einladen. Die auf dieser neuen AV beschlossene Liste möge die in Meinerzhagen aufgestellte Liste ersetzen.

Begründung

obsolet.

Dieser Antrag ist konkurrierend zur Antrag 009 und sollte gemeinsam behandelt werden!



Hinweis: Konkurrenzhinweis des Antrages wurde von 011 zu 009 geändert.


Sonstiger Antrag Nr.
011
Beantragt von
Thomas Hegenbarth, Udo Pütz
Thema
Anerkennung der Kommunalpiraten NRW e.V. kurz KomPi als parteinaher und förderungswürdiger Verein.
Antragstext

Der Parteitag möge entscheiden, dass die Kommunalpiraten NRW e.V. kurz KomPi, aus der Sicht der Piratenpartei NRW, als der parteinahe und förderungswürdiger Verein anzuerkennen ist. Im weiteren fordert der Landesparteitag den Landesvorstand auf, unverzüglich die weiteren notwendigen Schritte in Absprache mit den Kommunalpiraten NRW e.V. und der zuständigen Landtagsverwaltung einzuleiten.

Begründung

Weitere Begründung mündlich und schriftlich vor Ort

In Behandlung mit möglichem konkurrierendem Antrag



Hinweis: Mögliche Konkurrenz zu 012.


Sonstiger Antrag Nr.
012
Beantragt von
PjotrPopolskii
Thema
Vorstellung von Sinn und Wesen einer Kommunalpolitischen Vereinigung
Antragstext

Antrag zur Vorstellung von Sinn und Wesen einer Kommunalpolitischen Vereinigung durch den Landesvorstand, alternativ durch Vorstandsmitglieder des PiKo NRW e.V. und des KomPi e.V. sowie auf Vorstellung dieser beiden Vereine durch ihre Vorstände mit anschließender Abstimmung des Landesparteitages über die folgenden Fragen:

1. Der Landesparteitag möge sich dafür aussprechen, dass eine Kommunalpolitische Vereinigung nach den gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien des Landes NRW im Auftrag des Landesverbandes tätig werden soll.

2. Der Landesparteitag möge sich entscheiden, welche der beiden Kommunalpolitischen Vereinigungen zukünftig nach den gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien des Landes NRW im Auftrag des Landesverbandes tätig werden soll.

Begründung

Mit Blick auf die Kommunalwahlen sind die hierfür notwendigen Vorarbeiten bald anzugehen, um in den verbleibenden und von der Bundestagswahl unterbrochenen Monaten dennoch einen ausreichenden Informationsfluss und Erfahrungsaustausch anstoßen zu können. Je früher dies mit Unterstützung der hierfür vom Landtag für alle dort vertretenen Parteien bereitgestellten Mittel realisiert werden kann, desto größer sind die Chancen für gut aufgestellte und auf die Ratsarbeit vorbereitete Basispiraten.



Hinweis: Mögliche Konkurrenz zu 011.


Sonstiger Antrag Nr.
013
Beantragt von
Frank Knott
Thema
Übernahme Kosten für Wahlparteitag der Bundesebene
Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen: Der Landesverband NRW stellt dem Bundesverband zur Durchführung eines Bundesparteitags zur Neuwahl des Bundesvorstands 60.000 Euro zur Verfügung, falls ein solcher Parteitag bis spätestens 31. August 2013 ausgerichtet wird.

Begründung

Mitmach-Demokratie kostet Geld. Eine Neuwahl des Bundesvorstands darf nicht an fehlenden Finanzmitteln des Bundes scheitern. Wenn auf Bundesebene ein Wahlparteitag bis zu dem genannten Termin gewünscht ist, wollen wir das unterstützen.



Programmanträge

Programmantrag Nr.
001 (Eingereicht am: 28.02.13)
Beantragt von
Tobias Rüschenbaum
Typ 
Wahlprogramm, Grundsatzprogramm
Text 
Lichtverschmutzung

Der Himmel gehört allen, auch bei Nacht. Und damit das so bleibt, fordern wir eine landesweite Einschränkung von vermeidbaren Lichtemissionen. Eine Ausnahmeregelung für Veranstaltungen und Kunstprojekte muss missbrauchssicher gestaltet werden. Auch die Lichtüberflutung der außerstädtischen Landschaft möchten wir im Interesse der Umwelt im Sinne des natürlichen Tages- und Nachtrhythmus von Tier, Mensch und Natur vermindern. Es sollen verstärkt LED-Lampen mit einem umweltverträglicheren Lichtspektrum eingesetzt werden.





Programmantrag Nr.
002 (Eingereicht am: 10.03.13)
Beantragt von
Kay Harwardt / der-klene-pirat
Typ 
Wahlprogramm, Grundsatzprogramm
Text 
Ich stelle den Antrag das sich die NRW Piraten für die Abschaffung der

Kalten Progression einsetzten mit dem Notwendigem Steuerausgleich.

Abschaffung der Kalten Progression mit Finanzausgleich

Erklärung:

Kalte Progression

ist die Steuermehrbelastung, die dann eintritt, wenn dieEinkommensteuersätze <http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer>nicht der Preissteigerung angepasst werden.

Durch denprogressiven <http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerprogression>Einkommensteuertarif <http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuertarif>fällt für jeden zusätzlich verdienten Euro derGrenzsteuersatz <http://de.wikipedia.org/wiki/Grenzsteuersatz>an.

Dadurch steigt oberhalb des Grundfreibetrags der Durchschnittssteuersatz auch dann wenn das zu versteuernde Einkommen nur um denInflationsausgleich <http://de.wikipedia.org/wiki/Inflation>steigt.

EineLohnsteigerung <http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsentgelt>die lediglich zu einem Inflationsausgleich führtbleibt damit nach Steuern hinter der Inflation zurück und dasRealeinkommen <http://de.wikipedia.org/wiki/Realeinkommen>sinkt dadurch es entsteht ein Verlust von verfügbarem Einkommen.

Begründung

Das Angewandte Steuerrecht vernichtet damit verfügbares Einkommen was für das Tägliche Leben gebraucht wird weil es keinen Inflationsausgleich gibt.

Anderseits stellt es einen erheblichen Anteil am Steueraufkommen dar sodass es zwingend zu einem Ausgleich für die klammen Haushaltkassen kommen muss.

Ein Steuerausgleich kann durch die Anhebung des Spitzensteuersatz auf 53,5 % ausreichend erreicht werden sogar ein Überschuss erzielt was dann eher zu einem Ausgeglichenem Haushalt führt.

Antragsziel:

Durch diese Änderung einfügen eines Realinfaltionsausgleiches werden Einkommen auf breiter Basis entlastet und durch die Anhebung des Spitzensteuer ein Sozialgerechter Ausgleich von oben nach unten vorgenommen.

Durch die Annahme dieses Antrages und der daraus resultierenden Gesellschaftlichen Diskussion können wir mit der sehr Öffentlichkeit wirksames positives Zeichen setzen zur Unterstützung sowohl unserer eigenen NRW- BTW Kandidaten als auch aller BTW Kandidaten bundesweit. Auch ist es ein Thema was existenzielle Grundbedürfnisse unsere Wähler betrifft das eigene Einkommen.

Ich denke das ist Politik die für den Bürger und damit ein Anliegen von Piraten.




Programmantrag Nr.
003 (Eingereicht am: 10.03.13)
Beantragt von
Kay Harwardt / de-klene-pirat
Typ 
Wahlprogramm, Grundsatzprogramm
Text 
Ich stelle den Antrag den Begriff Ausländer aus dem Programm der

Piraten heraus zu nehmen.

Ich beantrage es gegen diese Bezeichnung zu ersetzen.

"Mitbürger anderer Nationen"

Begründung

Der Begriff "Ausländer" wird zu oft zur Diskriminierung genutzt. Auch als Schimpfwort ist es geläufig. Wir sind alle Bürger in unserem Land die die Gesellschaft tragen dort ist nicht die Nationalität auschlaggebend sondern die Integration.Wenn wir aber den Begriff Ausländer weiter pflegen werden wir keine Änderung herbei führen !

Es mag nur als Wörtliche Änderung erscheinen aber Kleinigkeiten haben schon die Welt geändert. Das ist doch das Anliegen der Piraten ändern.




Programmantrag Nr.
004 (Eingereicht am: 10.03.13)
Beantragt von
Kay Harwardt / de-klene-pirat
Typ 
Wahlprogramm, Grundsatzprogramm
Text 
Ich beantrage für Program Piratenpartei NRW

Diese Stellungnahme als Kernaussage der Piratenpartei auf zu nehmen.

Die Piraten stellen sich gegen jegliche Art von Extremismus. Dies hat nichts in einer Freiheitlichen denkenden und handelnden Gesellschaft zu suchen es schadet der Gesellschaft in jeglicher Form.

Begründung

Die Piraten müsse klare Kante zeigen gegen jegliche Art von Extremismus. Es muss gerade mit dem Hintergrund unserer Geschichte das Ziel sein Extremismus in den Anfängen den Boden zu entziehen wenn er entsteht.




Programmantrag Nr.
005 (Eingereicht am: 15.03.13)
Beantragt von
Corax
Typ 
Wahlprogramm, Grundsatzprogramm
Text 
Der Landesverband der Piratenpartei NRW möge beschließen, dass das Grundsatzprogamm des Landesverbandes um den neuen, eigenen Punkt

"Ablehnung von Extremismusbegriff und Extremismusklausel" mit folgendem Text zu ergänzen:

"Die Piratenpartei lehnt den Begriff des "Extremismus" ab, da er nach unserer Auffassung auf einem veralteten und von der politischen und gesellschaftlichen Vielfalt überholten Verständnis eines politischen Spektrums basiert. Die PIRATEN wertschätzen progressive, innovative und revolutionäre Ideen, die unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft voranbringen. Wir setzen uns daher gegen die Verwendung des Extremismusbegriffs in Behörden sowie darauf basierende Kategorisierungen von Menschen und Gruppen ein. Staatliche Gesinnungstests wie die Extremismusklausel für Projekte und Menschen, die sich gegen Rassismus, Faschismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Fremdenfeindlichkeit, Nationalismus, Nationalsozialismus, Homophobie oder faschistische oder diktatorische Bestrebungen einsetzen, lehnen wir entschieden ab."

Begründung

der Till hat dazu auf meinen Wunsch hin auch eine Initiative im LQFB eingerichtet.

https://lqpp.de/nw/initiative/show/379.html

Weitergehende Informationen auch hier:

"ZEIT" Artikel: "Schafft das Wort Extremismus ab!"

Show quoted text http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-11/schroeder-extremismus-kommentar/komplettansicht

"Warum die Piratenpartei nicht ?gegen Extremismus jeder Art ist"

Show quoted text http://www.wider-die-windmuehlen.de/2011/12/warum-die-piratenpartei-nicht-%E2%80%9Egegen-extremismus-jeder-art%E2%80%9C-ist/

Den Antrag stelle ich wegen der Fristen pro forma jetzt schon, falls das LQFB-Meinungsbild negativ ausfällt, behalte ich mir vor, den Antrag zurückzuziehen.




Programmantrag Nr.
006 (Eingereicht am: 15.03.13)
Beantragt von
Christian Nissen
Typ 
Wahlprogramm, Grundsatzprogramm
Text 
Der LPT der Piratenpartei NRW möge beschließen, folgenden Text ins Programm

aufzunehmen.

Wenn die Versammlung dies wünscht, kann sie den Antrag gerne Modular abstimmen.

Quellenangaben dienen dem besseren Verständnis des Antrags und nicht als Teil des Antragstexts zu sehen.

(Modul 1 - Einleitung)

Piraten für Fanrechte

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Wahrung der Rechte von Fans und für einen sachlichen Dialog auf Augenhöhe zwischen allen Interessensgruppen beim Fußball und anderen Sportarten ein.

Der derzeitige Druck der Innenminister des Bundes und der Länder sowie der Polizeibehörden auf die Verbände, repressive Maßnahmen gegen große Teile der Fanszenen neu zu schaffen oder bestehende zu verschärfen, muss gestoppt werden. Die Verfolgung und Sanktionierung von Straftaten muss im gesetzlichen Rahmen von der Polizei durchgeführt werden, statt sie in das Vereinsrecht zu verlagern, wo Mittel und Verfahren rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht genügen.

Modul 2 - Kollektivstrafen & Hilfspolizei

Gegen Kollektivstrafen

Die Praxis, Vereine oder Fangruppierungen für die Vergehen einzelner Anhänger in Sippenhaft zu nehmen und Pläne, dieses Vorgehen gesetzlich zu legitimieren, lehnen wir entschieden ab.

Ebenso sehen wir Piraten keine Rechtsgrundlage für die Versuche einiger Vereine hohe Strafzahlungen an Dritte weiter zu leiten, die die Verbände und Vereine miteinander vereinbart haben.

Ein friedliches und respektvolles Miteinander ist nur ohne solche Drohkulissen möglich, die für die überwiegend jugendlichen Betroffenen langfristig stark negative Folgen haben.

Modul 3 - Gewalttäter Sport

Gewalttäter Sport

Die Datei "Gewalttäter Sport" ist eine von der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze geführte Datei, in der Informationen zu Personen gesammelt werden, deren Personalien im Rahmen von Sportveranstaltungen – meistens beim Fußball – erfasst wurden.

Die Art, wie diese Datei derzeit geführt wird, ist aus Sicht der Piratenpartei datenschutzrechtlich bedenklich und stellt einen Verstoß gegen grundlegende juristische Standards dar.

Die Piratenpartei fordert daher die Abschaffung der Datei Gewalttäter Sport, mindestens aber die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien, wie der Unschuldsvermutung.

Hierzu gehört, dass Eintragungen in die Datei "Gewalttäter Sport" erst bei rechtskräftiger Verurteilung oder mindestens dringendem Tatverdacht, eine Gewalttat begangen zu haben, erfolgen dürfen. Derzeit liegt dies allein im Ermessen der Beamten, die den Vorgang bearbeiten. Bei Unschuld oder Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit muss der Eintrag unverzüglich gelöscht werden.[1]

Um den Betroffenen das Beschreiten des Rechtsweg zu ermöglichen, müssen diese direkt nach der Eintragung schriftlich, unter Angabe aller gespeicherten Daten, informiert werden.

Modul 4 - Einschränkung der Freiheit der Person

Keine Einschränkungen der Freiheit der Person

Die Piraten lehnen die Praxis vieler Polizeibehörden, Fans ohne richterliche Anordnung mit sogenannten "Bereichsbetretungsverboten"[2] oder Ausreiseverboten zu belegen, sowie Bestrebungen dies bundesweit zu ermöglichen, entschieden ab. Diese Einschränkung der Grundrechte der Betroffenen ist für uns nicht hinnehmbar.

Modul 5 - Stadionverbote

Stadionverbote

Derzeit werden, insbesondere vom Deutschen Fußball-Bund (DFB), bundesweite Stadionverbote häufig auf Verdacht ausgesprochen, ohne dass die Betroffenen sich zur Sache äußern könnten. Dies hat nicht selten große soziale Folgen, gerade für jene Betroffene, die im Stadion einen ihrer Lebensmittelpunkte haben.[3][4] [5]

Die Piraten stehen für ein Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben ein und fordern daher die Vergabe von bundesweiten Stadionverboten einzelfallgerecht und unter Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards inkl. fairer, verpflichtender Anhörung des Betroffenen und seiner Vertreter zu regeln. Zusätzlich sind bei den Anhörungen auch immer die jeweils zuständigen Fanbeauftragten und Vertreter der Fanszene hinzuzuziehen.

Sinn dieses Vorgehens ist es festzustellen, ob von dem Fan akute Gefahr ausgeht, oder ob man ihn nicht mit Hilfe geeigneter Maßnahmen auf den richtigen Weg zurückführen kann. Liegen die Ursachen des Fehlverhaltens des Fans außerhalb des Stadions, verlagert man mit einem Stadionverbot das Problem nur und verstärkt es unter Umständen sogar.

Hooligans und organisierte Gewalttäter werden durch Stadionverbote nicht von der Begehung von Straftaten außerhalb der Stadien abgehalten. Hier muss zur Gewaltprävention die Arbeit der Fanprojekte und Fanbeauftragten unterstützt werden, um zu verhindern, dass Jugendliche in die Hooliganszenen abdriften.

Modul 6 - Einlasskontrollen

Einlasskontrollen

Bei den Einlasskontrollen zu den Stadien ist unbedingt darauf zu achten, dass die Würde der Stadionbesucher gewahrt bleibt. Vollkörperkontrollen sehen wir als menschenunwürdige Maßnahme, die in keinem Verhältnis zu den zu verhindernden Ordnungswidrigkeiten steht, und lehnen diese entschieden ab.

Quellen

  • [1] Liste der Eintragungsgründe in die Datei "Gewalttäter Sport": [1]
  • [2] Artikel auf dradio.de zu den Bereichsbetretungsverboten: [2]
  • [3] TAZ.de: Pauschal abgestraft: [3]
  • [4] TAZ.de: Stadionverbot per Fingerzeig: [4]
Begründung

Anhänger von Sportvereinen werden von den Innenministern seit Jahren als Objekte zum Profilieren missbraucht. Außerdem wird im Umfeld von Stadien

Die Piratenpartei und die Piratenfraktionen setzen sich bereits jetzt dagegen ein [http://wiki.piratenpartei.de/AG_Sport/PG/Fanrechte#Kleine_Anfragen (Link)] und sollte das Ziel einer Verbesserung des derzeitigen Zustands auch ins Programm aufnehmen.




Programmantrag Nr.
007 (Eingereicht am: 15.03.13)
Beantragt von
Typ 
Wahlprogramm, Grundsatzprogramm
Text 
= Antrag: Position der Piratenpartei NRW zu Pyrotechnik in Stadien =

Der LPT der Piratenpartei NRW möge beschließen, folgenden Text ins Programm aufzunehmen.

Quellenangaben dienen dem besseren Verständnis des Antrags und nicht als Teil des Antragstexts zu sehen.

Antragstext

Position der Piratenpartei zu Pyrotechnik

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, den kontrollierten Einsatz von Pyrotechnik durch Fans, dort wo es die lokalen Gegebenheiten zulassen, zu ermöglichen.

Pyrotechnik ist für viele Fans fester Bestandteil der Fankultur und ein wichtiges Mittel ihren Emotionen Ausdruck zu verleihen. Die bisherigen Versuche den Einsatz von Pyrotechnik zu unterbinden sind gescheitert und haben nur zu einer immer stärker werdenden Überwachung und Gängelung der Fans geführt.

Derzeit wird Pyrotechnik heimlich ins Stadion geschafft und dort verdeckt, im Schutz der Masse, gezündet. Das hierdurch entstehende Verletzungsrisiko ließe sich bei kontrollierter Nutzung innerhalb extra dafür vorgesehener Zonen erheblich reduzieren.

Dort wo der Einsatz von Pyrotechnik durch Fans möglich ist, (z.B. in Norwegen oder Österreich) hat man sehr positive Erfahrungen damit gemacht[1] und auch in Deutschland gibt es, z.B. beim Eishockey[3][4], bereits positive Erfahrungen damit.

Wir fordern daher, dass der DFB den 2011 begonnenen Dialog zur Legalisierung von Pyrotechnik wieder aufnimmt, (weitere Infos unter [4]) und die Politik parallel die rechtlichen Voraussetzungen dafür schafft, dies zu ermöglichen.

Quellen

  • [1]Artikel über Wacker Innsbruck, wo Pyrotechnik geduldet wird [1]
  • [2]Artikel zu Pyrotechnik im Ausland auf 11freunde.de [2]
  • [3]Artikel auf WDR.de zu Pyrotechnik beim Eishockey und Skyspringen: [3]
  • [4]Video vom Einsatz von Pyrotechnik durch das Maskottchen der Eisbären Berlin auf der Eisfläche [4]
  • [5]Initiative Pyrotechnik Legalisieren - Emotionen Respektieren:[5]
Begründung

Pyrotechnik in Stadien ist einer der Punkte, an denen sich immer wieder Streit zwischen Fangruppen, den Vereinen / Verbänden und Ordnungshütern entzündet.

Man wird Pyrotechnik nie komplett aus den Stadien raushalten können, wenn man nicht zu drakonischen Maßnahmen greifen möchte.

Erfahrungen aus den 90gern in Deutschland, aber auch aktuelle im europäischen Ausland zeigen, dass die Duldung von Pyrotechnik dazu führt, dass die Probleme stark abnehmen. Unter anderem deswegen, weil sich die Fanszenen selber darum kümmern, dass niemand Unsinn anstellt, aber auch weil der Reiz des Verbotenen wegfällt. Dies sehen wir als den einzig sinnvollen Weg an, die Problematik zu entschärfen.




Programmantrag Nr.
008 (Eingereicht am: 15.03.13)
Beantragt von
Oliver Bayer; Wiki: Kreon
Typ 
Wahlprogramm, Grundsatzprogramm
Text 
Die Piratenpartei NRW möge den folgenden Wortlaut an geeigneter Stelle

in ihr Grundsatzprogramm aufnehmen:

Die Schuldenbremse hilft uns nicht weiter

Ein Verbot der Nettokreditaufnahme für das Land Nordrhein-Westfalen halten die PIRATEN NRW für volkswirtschaftlich und gesellschaftlich problematisch. Ein ausgeglichener Haushalt stellt

keinen Wert an sich dar. Die Herausforderungen und Probleme des Landes lassen sich nicht allein auf die Verminderung öffentlicher Schulden reduzieren. Die sogenannte Schuldenbremse verhindert Investitionen, die langfristig erhebliche Kosteneinsparungen für öffentliche Haushalte versprechen. Im Gegenzug fördert sie langfristige finanzielle

Risiken durch die vielfältigen Umgehungsmöglichkeiten von der Verschuldung staatlicher Unternehmen bis zum alternativen Finanzierungmodell der "Öffentlich-privaten Partnerschaft" (ÖPP).

Begründung

Das finale Verbot der Nettokreditaufnahme für die Länder tritt erst mit dem Haushaltsjahr 2020 in Kraft, die Schuldenbremse wirkt jedoch bereits jetzt. "Bildung für alle", der Ausbau und die Modernisierung von Infrastruktur, sozialer Wohnungsbau ..und andere Investitionen in die Zukunft setzen darauf, dass die heutigen Ausgaben weit

geringer sind als die zukünftigen Kosten, sollten diese Ausgaben heute nicht getätigt werden. Mit der Schuldenbremse ist solch ein langfristiges Denken nicht mehr möglich. Im Gegenteil:

Kosten werden auf die Zukunft geschoben, in dem sie in staatliche Unternehmen oder PPP/ÖPP-Projekte ausgelagert werden. Langfristig kostet diese Auslagerung den Staat mehr als eine

Kreditaufnahme zu den günstigen Bedingungen des Landes. Die Definition der Schuldenbremse ist sowieso schwammig, da in "Notsituationen" – und dazu zählt die Finanzkrise – eben doch eine Verschuldung erlaubt ist und es keine verbindlichen

Tilgungsfristen gibt. Dies fördert ungehemmtes Ausgeben in selbstdefinierten "Notsituationen". Im Fall des Falles wird es Politikern sowieso egal sein: Die Schuldenbremse hat viele

Umgehungsmöglichkeiten, verhindert jedoch ein vernünftiges Haushalten in normalen Zeiten. Zudem gibt es einen Spielraum bei der Berechnung der konjunkturellen Komponente und die Trennung in konjunkturelle und strukturelle Schulden ist generell schwierig. Durch die Funktion von

Staatsschulden auf dem Finanzmarkt ergeben sich bei einer entsprechenden Verknappung zusätzliche, ungewollte, Effekte.




Programmantrag Nr.
009 (Eingereicht am: 15.03.13)
Beantragt von
Oliver Bayer; Wiki: Kreon
Typ 
Wahlprogramm, Grundsatzprogramm
Text 
Die Piratenpartei NRW möge den folgenden Wortlaut an geeigneter Stelle

in ihr Grundsatzprogramm aufnehmen:

Wir stehen zur Schuldenbremse

Politiker sparen ungern und haben so in der Vergangenheit die öffentlichen Haushalte immer stärker belastet. Diese Ausgabendynamik muss gebrochen werden. Daher wurde im Einklang mit dem

Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft im Grundgesetz eine "Schuldenbremse" definiert, nach der auch der nordrhein-westfälische Haushalt ab dem Haushaltsjahr 2020 kein

strukturelles Haushaltsdefizit mehr haben darf. Die PIRATEN NRW halten sich an das Grundgesetz und werden auch darauf drängen, dass die Schuldenbremse eingehalten und nicht leichtfertig aufgeweicht wird. Mit der sukzessiven Etablierung

der Schuldenbremse bis 2020 sind auch eine Überprüfung der Umgehungsmöglichkeiten und entsprechende Maßnahmen und Regelungen dagegen erforderlich.

Begründung

Zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin wurden in Art. 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und im Grundgesetz (Art. 109 Abs. 3 und Art 143d Grundgesetz) eine

"Schuldenbremse" definiert. Das Verbot der Kreditaufnahme zwingt die Politiker zu Transparenz: Sie werden gezwungen, immer anzugeben, wo das Geld herkommen soll, das sie für ihre Projekte ausgeben wollen. Die

Schuldenbremse ist ein unverzichtbares Instrument, die Politiker zu Ehrlichkeit gegenüber den Bürgern zu zwingen. Die Schuldenbremse, wie sie aktuell im Grundgesetz verankert ist und mit 2/3-Mehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat verabschiedet wurde, ermöglicht, dass der Staat

konjunkturausgleichend durch Haushaltsdefizite und -überschüsse wirkt: Sie schreibt lediglich vor, dass es ab 2020 ein konjunkturunabhängiges, d.h. strukturelles Defizit bei den Ländern

nicht mehr geben darf (vorausgesetzt die Länder verabschieden entsprechende Regelungen). Außerdem können die Länder Ausnahmen für Naturkatastrophen und "außergewöhnliche Notsituationen, die

sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen" (Artikel 109, Absatz 3 Grundgesetz) beschließen. Theoretisch könnten zwar Investitionen, die in der Zukunft Geld sparen, auch dann sinnvoll sein, wenn ihre Finanzierung ein Haushaltsdefizit erzeugen würde. Dies ist jedoch nur dann der

Fall, wenn die entsprechenden Staatsschulden im Rahmen der Abschreibungen auch tatsächlich getilgt werden. Dies ist jedoch in keiner Gebietskörperschaft in Deutschland seit dem 2. Weltkrieg geschehen. Die Piraten werden darauf achten, dass die Regelungen der Schuldenbremse aus dem Grundgesetz nicht umgangen werden und die Prioritätensetzung der Politik dadurch für die Bürger transparent wird. Die politische Prioritätensetzung darf weder durch "Öffentlich-Private-Partnerschaften" noch durch Staatsbetriebe oder durch hohe Globalposten im Haushalt verschleiert werden.




Programmantrag Nr.
010 (Eingereicht am: 15.03.13)
Beantragt von
AK Bauen und Verkehr / Roland John
Typ 
Wahlprogramm, Grundsatzprogramm
Text 
Abstimmung: modular

Antragstext:

Die Piratenpartei NRW möge in das Grundsatzprogramm einen Abschnitt Bauen und Verkehr einfügen. (Grundlegende Auszüge aus Wahlprogramm 2012, neu sind City-Maut (Modul 4) sowie SoBoN (Modul 6))

Bauen und Verkehr

Modul 1: (Präambel)

Überschrift: Die Bedeutung des Themas Bauen und Verkehr für NRW

Eine nachhaltige Entwicklung des Verkehrs, des Bauens und der Stadtentwicklung hat für die ökologische, soziale und ökonomische Entwicklung in NRW einen hohen Stellenwert. Die Überwindung der Folgen des demografischen Wandels und der wirtschaftsstrukturellen Entwicklung müssen durch eine Zusammenarbeit aller Beteiligten erreicht werden. Zu einer nachhaltigen Entwicklung gehören unter anderem die Bereitstellung eines klimafreundlichen Verkehrsangebotes sowie die Schaffung eines attraktiven Wohnumfeldes.

Modul 2:

Überschrift: Nahverkehr vernetzen

Das Nahverkehrsnetz in den großen Ballungsräumen in NRW ist zu Stoßzeiten überlastet. Außerdem ist es unflexibel und in den Randbereichen am Übergang zwischen verschiedenen Trägern oft schlecht ausgebaut. Insbesondere im Ruhrgebiet sind die Netze zentrenorientiert – aus einer Tradition die noch auf das Kaiserreich zurückgeht. Die Reformversuche sind bisher an den Beharrungskräften der lokalen Nahverkehrsunternehmen größtenteils gescheitert. Ziel ist, den Nahverkehr kostengünstiger, attraktiver, benutzerfreundlicher und umweltfreundlicher zu machen. Der ÖPNV soll mit öffentlichen PKW und Fahrrädern vernetzt werden. Alles soll in ein System integriert werden.

Modul 3:

Überschrift: Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)

Die Angebote des ÖPNV können durch vielfältige Maßnahmen attraktiver gestaltet werden und so die Auslastung der öffentlichen Verkehrsmittel verbessern. Die PIRATEN NRW fordern ein engmaschigeres Netz der Verkehrslinien, eine Taktverdichtung sowie bedarfsgerechte Platzangebote. Verbesserte Verbindungen aus dem Umland in die Stadtzentren gehören ebenfalls dazu. Gesicherte Umsteigeverbindungen an zentralen Plätzen und Vorrangschaltungen für den ÖPNV an Signalanlagen sind anzustreben.

Die PIRATEN NRW streben einen flächendeckenden ticketfreien Öffentlichen Personennahverkehr an. Bis zur Einführung erhöht ein einfach und übersichtlich gestaltetes Tarifsystem die Nutzungschancen. Es muss die Möglichkeit geschaffen werden, Einzelfahrscheine für einen bestimmten Zeitraum unabhängig von der Fahrtrichtung zu nutzen.

Modul 4:

(ohne Überschrift) Die verschiedenen Kommunen und Regionen benötigen zur Finanzierung und Flankierung des ticketfreien Öffentlichen Personennahverkehrs die Möglichkeit, unterschiedliche Konzepte und Rahmenbedingungen nutzen zu können. Um die Einführung eines ticketfreien ÖPNV zu erleichtern, wollen die PIRATEN NRW den Kommunen auch die Einführung einer "City-Maut" oder vergleichbaren Gebühr für das Befahren von Innenstadtbereichen mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ermöglichen. Die Einnahmen sollen zur Verbesserung des ÖPNV im Geltungsbereich der Mautpflicht zweckgebunden sein.

Modul 5:

Überschrift: Güterverkehr auf der Schiene

Die Kapazität des Schienennetzes für den Güterverkehr ist weitgehend erschöpft. Neu- und Ausbauprojekte im Schienennetz konzentrieren sich auf prestigeträchtige Hochgeschwindigkeitsstrecken im Personenverkehr. Um das Wachstum im Güterverkehr bewältigen zu können und weiteren Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, muss planvoll in das Schienennetz investiert werden. Der Bundesverkehrswegeplan sieht Investitionen von rund 60 Milliarden Euro in einzelne Strecken vor. Aus unserer Sicht sollte stattdessen mehr Gewicht auf die Ertüchtigung vorhandener Strecken und auf die Beseitigung von Flaschenhälsen gelegt werden.

Modul 6:

Überschrift: Sozial gerechte Bodennutzung für NRW

Die Piratenpartei NRW fordert eine sozial gerechte Bodennutzung (SoBoN) für NRW.

Ziel ist es, der akuten Wohnungsnot sowie der zunehmenden Verdrängung von erschwinglichem Wohnraum aus den attraktiveren Innenstadt- oder Stadtteillagen entgegen zu wirken. Für diese, in jeder Kommune im einzelnen festzulegenden Bereiche, soll ein angepasstes Maßnahmenpaket gelten, in dem es unter anderem künftig auf allen neuen privatwirtschaftlichen Wohnungsbauflächen ab einer festzulegenden Größe 30% geförderter Wohnungsbau zu erstellen gilt.

Nicht nur innerstädtische Kernbereiche und bevorzugte Stadtteillagen werden durch die Integration des geförderten Wohnungsbaus in alle SoBoN-Planungen für eine bessere soziale Durchmischung der Stadt sorgen.

Um dieses Ziel zu erreichen, fordert die Piratenpartei NRW daher eine landesweite angepasste, kommunale Initiative und Prüfung für ein solches umfassendes Maßnahmenpaket.

Begründung

Bereits in den vorangegangenen Wahlprogrammen nahm Bauen und Verkehr einen großen und populären Teil ein. Dies sollte auch im Grundsatzprogramm gewürdigt werden. Daher möchten wir wesentliche Teile der Wahlprogramme im Grundsatzprogramm festschreiben und situationsbedingt immer wieder ergänzend mit neuen Positionen begleiten.

Die Module 1,2,3 und 5 sind Auszüge aus dem Wahlprogramm 2012. Das Modul 4 beschreibt eine Möglichkeit finanzielle Anreize zur Verbesserung des ÖPNV zu setzen. Modul 6 soll unseren Ansatz zu Gentrifizierung widerspiegeln. Die Module 4 und 6 werden auch als Positionspapiere eingereicht, falls eine Ergänzung des Grundsatzsprogramms um den Komplex Bauen und Verkehr nicht erwünscht ist.

Detailbegründung Modul4:

Die PIRATEN betrachten Mobilität als ein Grundrecht. Aus diesem Grund treten wir für einen allgemein zugänglichen, ticketfreien ÖPNV ein. Dieser wird nach seiner Einführung nicht nur einen maßgeblichen Anteil an der Reduzierung von Abgasemissionen beitragen sondern auch die Mobilität im Sinne der Teilhabe von den individuellen finanziellen Lebensumständen entkoppeln.

Die PIRATEN treten ein für eine Verlagerung von Verkehr weg vom Automobilverkehr zugunsten des öffentlichen Personennahverkehrs. Dafür sind Umfang, Frequenz und die Qualität der Verkehrssysteme einschließlich Park & Ride Angebote zu verbessern. Nur so sind die umweltpolitischen Ziele der Reduzierung von Kohlendioxidemissionen und Flächenverbrauch durch Verkehrsflächen zu erreichen. Darüber hinaus wird ein Rückgang des Automobilverkehrs als wünschenswerter Nebeneffekt begrüßt und unterstützt.

Die PIRATEN stehen für die Herstellung einer Kostentransparenz bei verschiedenen Verkehrsträgern. Dabei sind die externen Effekte (Umweltkosten, Infrastrukturkosten, Flächenkosten für ruhenden Verkehr, u.v.m.) zu internalisieren und dem jeweiligen Verkehrsträger und seinen Nutzern anzulasten. Im Falle der Kosten des öffentlichen Personenverkehrs ist dies die gesamte Gesellschaft und im Falle des individual-motorisierten Verkehrs ist dies der individuelle Verkehrsteilnehmer. Diese Kostengerechtigkeit entspricht dem Verursacherprinzip.

Es gibt viele Möglichkeiten, den ticketfreien ÖPNV oder auch deutliche Attraktivitätssteigerungen im ÖPNV zu erreichen. Auf regionaler und kommunaler Ebene stellt sich dabei immer die Frage der notwendigen Begleitmaßnahmen (Flankierung) und der Finanzierung. Da auf diesen Ebenen keine allgemeine Finanzierung, keine Kraftstoffabgabe o.ä. möglich ist, müssen in irgendeiner Weise zweckgebundene Abgaben erhoben und Rahmenbedingungen durch das Land geschaffen werden. Jede Kommune oder Region benötigt andere Lösungen. Eine Möglichkeit ist die City-Maut.

Die sozialen Auswirkungen einer City-Maut werden dadurch kompensiert, dass die Einführung der Maut an die Bereitstellung eines ticketfreien ÖPNV-Angebotes gebunden wird. Eine City-Maut ist nicht mit einer allgemeinen PKW-Maut mit all ihren Problemen bezüglich Datenschutz und Mobilitätsgerechtigkeit zu vergleichen.

Detailbegründung Modul6:

Die 30 %-Quote orientiert sich an erfolgreichen Problemlösungen aus anderen Städten mit wachsenden Einwohnerzahlen und beträchtlichen Zuzügen wie derzeit in einigen Städten NRWs. Die in München geltende sozialgerechte Bodennutzung' gibt es schon seit 1994 hat sich bewährt und gilt vielen Städten, auch in abgewandelter Form, in ganz Deutschland als Vorbild (4) Basis dafür ist u.a. das durch den Gesetzgeber schon 1993 in Kraft getretene Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz. Dieses ermöglicht den Kommunen einen Teil der Kosten städtebaulicher Planungen von den Planungsbegünstigten tragen zu lassen.

Ein Beispiel: Defacto wurden in der Millionenstadt Köln z.B. 2012 ungefähr 650 geförderte Wohnungen erstellt. In der 1.4 Mio. Einwohnerstadt München sind dies im gleichen Zeitraum über 2000. Wohnungsbaupolitik ist einer der zentralen Handlungsfelder für eine gute Stadtentwicklung. Hier muss man klotzen, nicht kleckern.

Zu den Fakten: der Anteil aller Wohnungen durch Förderprogramme des sozialen Wohnungsbaus ist in vielen Städten in NRW dramatisch gesunken. Die Zahlen in NRW sind in den letzten zehn Jahren um 40 Prozent (1) gesunken. In Köln z.B. haben 270.000 Kölner Haushalte Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, Ende 2011 gab es jedoch nur 41.600 solcher Wohnungen. 1990 waren dies noch 105.000 Sozialwohnungen. (2) Gerade in vielen NRW Städten ist der Anteil besonders hoch, so beträgt nach einer Marktstudie von 2008 des Immobilienverbands Deutschland (IVD) der durchschnittliche Anteil für die Wohnungsausgaben in Köln den besonders hohen Wert von 42,5%. Zu befürchten ist, dass weitere Bürger mit mittlerem und unterem Einkommen angesichts steigender Wohnungsmieten die Innenstädte verlassen müssen und das soziale Ungleichgewicht zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen weiter verstärkt.

Natürlich berücksichtigen wir das die regionale und individuelle Situation einer Kommune sehr anders sein kann, da nicht alle unter einer gleichen Wohnungsnot leiden wie Düsseldorf, Köln, Bonn, Münster oder auch Meerbusch und Mettmann (3) Gerade unser Flächenland NRW ist geprägt durch extrem unterschiedliche Bevölkerungsentwicklungen.

Nicht Teil des Antrages: Quellen:

(1)http://www.derwesten.de/politik/in-nrw-fehlen-sozialwohnungen-id6943334.html

(2)Stadt Köln, Wohnungsmarkt Arbeitsbericht 2010/2011 http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf56/arbeitsbericht_2010.pdf http://www.ksta.de/koeln/mieten-wohnen-wird-zum-luxus,15187530,16948702.html

(3)http://www.rp-online.de/region-duesseldorf/meerbusch/nachrichten/bestand-an-sozialwohnungen-halbiert-1.3216435 http://www.rp-online.de/region-duesseldorf/mettmann/nachrichten/in-mettmann-fehlen-sozial-wohnungen-1.3195789

(4) Landeshaupstadt München, Die sozialgerechte Bodennutzung http://www.muenchen.de/rathaus/dms/Home/Stadtverwaltung/Kommunalreferat/pdf_immo/sobon2010/SoBoN%202010.pdf




Programmantrag Nr.
011 (Eingereicht am: 15.03.13)
Beantragt von
Sebastian Dicke
Typ 
Wahlprogramm, Grundsatzprogramm
Text 
Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das

Grundsatzprogramm aufzunehmen und dieses zu diesem Zweck um das Kapital "Verbraucherschutz" zu erweitern, sofern dieses noch nicht vorhanden ist:

Secure Boot

Secure Boot ist ein System, dass für die Sicherheit von Computern, also Rechenmaschinen, sorgen soll. Dabei wird verhindert, dass ein Computer mit Software und/oder Hardware gestartet werden kann, die der Hersteller nicht vorgesehen hat. Das Problem dabei ist, dass der Nutzer es normalerweise nicht abschalten kann. So können Hersteller beispielsweise den Einsatz von freier Software oder Konkurrenzprodukten verhindern. Dies sehen wir als verbraucherfeindliches Verhalten von Herstellern an, dass unterbunden werden muss.

Begründung

Der Käufer ist der Eigentümer seines Gerätes. Der Hersteller darf dem Käufer nicht vorschreiben, welche Software oder welches Betriebssystem er auf seinem eigenen Rechner nutzen kann.

Seit einigen Jahren kommen vermehrt Computer in den Handel, auf denen nur noch vom Hersteller genehmigte Software und Betriebssysteme genutzt werden können. Dies geschieht von den Käufern weitgehend unbemerkt durch technische Beschränkungen. Nun will auch Microsoft diese Restriktionen mit "Secure Boot" in der Windows-Welt hoffähig machen [1]. Als offizielle Begründung dient die Abwehr von Schadsoftware. Als Schadsoftware gilt dabei aber alles, was nicht den Segen von Microsoft trägt. Das Nachsehen haben freie Betriebssysteme wie etwa Linux.


Hinweis: Mit Computer sind in diesem Antrag alle Rechenmaschinen gemeint, vom Taschenrechner über Handys bis hin zu Notebooks und Desktopcomputer.

[1] http://heise.de/-1413



Positionspapiere

Positionspapier Antrag Nr.
001 (Eingereicht am: 15.03.2013)
Beantragt von
Oliver P. Bayer, Claudia Steimann, Andreas Mehrtens, Aloxo, Thomas Hegenbarth, Carsten Spengler
Titel 
CityMaut
Antrag

Antragstitel: City-Maut zur Verbesserung des ÖPNV

Piratenpartei NRW möge folgenden Text als Position beschliessen

Antragstext

Die verschiedenen Kommunen und Regionen benötigen zur Finanzierung und Flankierung des ticketfreien Öffentlichen Personennahverkehrs die Möglichkeit, unterschiedliche Konzepte und Rahmenbedingungen nutzen zu können. Um die Einführung eines ticketfreien ÖPNV zu erleichtern, wollen die PIRATEN NRW den Kommunen auch die Einführung einer "City-Maut" oder vergleichbaren Gebühr für das Befahren von Innenstadtbereichen mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ermöglichen. Die Einnahmen sollen zur Verbesserung des ÖPNV im Geltungsbereich der Mautpflicht zweckgebunden sein.

Begründung

Die PIRATEN betrachten Mobilität als ein Grundrecht. Aus diesem Grund treten wir für einen allgemein zugänglichen, ticketfreien ÖPNV ein. Dieser wird nach seiner Einführung nicht nur einen maßgeblichen Anteil an der Reduzierung von Abgasemissionen beitragen sondern auch die Mobilität im Sinne der Teilhabe von den individuellen finanziellen Lebensumständen entkoppeln.

Die PIRATEN treten ein für eine Verlagerung von Verkehr weg vom Automobilverkehr zugunsten des öffentlichen Personennahverkehrs. Dafür sind Umfang, Frequenz und die Qualität der Verkehrssysteme einschließlich Park & Ride Angebote zu verbessern. Nur so sind die umweltpolitischen Ziele der Reduzierung von Kohlendioxidemissionen und Flächenverbrauch durch Verkehrsflächen zu erreichen. Darüber hinaus wird ein Rückgang des Automobilverkehrs als wünschenswerter Nebeneffekt begrüßt und unterstützt.

Die PIRATEN stehen für die Herstellung einer Kostentransparenz bei verschiedenen Verkehrsträgern. Dabei sind die externen Effekte (Umweltkosten, Infrastrukturkosten, Flächenkosten für ruhenden Verkehr, u.v.m.) zu internalisieren und dem jeweiligen Verkehrsträger und seinen Nutzern anzulasten. Im Falle der Kosten des öffentlichen Personenverkehrs ist dies die gesamte Gesellschaft und im Falle des individual-motorisierten Verkehrs ist dies der individuelle Verkehrsteilnehmer. Diese Kostengerechtigkeit entspricht dem Verursacherprinzip.

Es gibt viele Möglichkeiten, den ticketfreien ÖPNV oder auch deutliche Attraktivitätssteigerungen im ÖPNV zu erreichen. Auf regionaler und kommunaler Ebene stellt sich dabei immer die Frage der notwendigen Begleitmaßnahmen (Flankierung) und der Finanzierung. Da auf diesen Ebenen keine allgemeine Finanzierung, keine Kraftstoffabgabe o.ä. möglich ist, müssen in irgendeiner Weise zweckgebundene Abgaben erhoben und Rahmenbedingungen durch das Land geschaffen werden. Jede Kommune oder Region benötigt andere Lösungen. Eine Möglichkeit ist die City-Maut.

Die sozialen Auswirkungen einer City-Maut werden dadurch kompensiert, dass die Einführung der Maut an die Bereitstellung eines ticketfreien ÖPNV-Angebotes gebunden wird. Eine City-Maut ist nicht mit einer allgemeinen PKW-Maut mit all ihren Problemen bezüglich Datenschutz und Mobilitätsgerechtigkeit zu vergleichen.



Positionspapier Antrag Nr.
002 (Eingereicht am: 15.03.2013)
Beantragt von
Roland John für Thomas Hegenbarth
Titel 
Sozial gerechte Bodennutzung für NRW
Antrag

Der LPT möge folgenden Antrag beschließen:

Die Piratenpartei NRW fordert eine sozial gerechte Bodennutzung (SoBoN) für NRW

Ziel ist es, der akuten Wohnungsnot sowie der zunehmenden Verdrängung von erschwinglichem Wohnraum aus den attraktiveren Innenstadt- oder Stadtteillagen entgegen zu wirken. Für diese, in jeder Kommune im einzelnen festzulegenden Bereiche, soll ein angepasstes Maßnahmenpaket gelten, in dem es unter anderem künftig auf allen neuen privatwirtschaftlichen Wohnungsbauflächen ab einer festzulegenden Größe 30% geförderter Wohnungsbau zu erstellen gilt.

Nicht nur innerstädtische Kernbereiche und bevorzugte Stadtteillagen werden durch die Integration des geförderten Wohnungsbaus in alle SoBoN-Planungen für eine bessere soziale Durchmischung der Stadt sorgen.

Um dieses Ziel zu erreichen, fordert die Piratenpartei NRW daher eine landesweite angepasste, kommunale Initiative und Prüfung für ein solches umfassendes Maßnahmenpaket.

Begründung

Die 30 %-Quote orientiert sich an erfolgreichen Problemlösungen aus anderen Städten mit wachsenden Einwohnerzahlen und beträchtlichen Zuzügen wie derzeit in einigen Städten NRWs. Die in München geltende sozialgerechte Bodennutzung' gibt es schon seit 1994 hat sich bewährt und gilt vielen Städten, auch in abgewandelter Form, in ganz Deutschland als Vorbild (4) Basis dafür ist u.a. das durch den Gesetzgeber schon 1993 in Kraft getretene Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz. Dieses ermöglicht den Kommunen einen Teil der Kosten städtebaulicher Planungen von den Planungsbegünstigten tragen zu lassen.

Ein Beispiel: Defacto wurden in der Millionenstadt Köln z.B. 2012 ungefähr 650 geförderte Wohnungen erstellt. In der 1.4 Mio. Einwohnerstadt München sind dies im gleichen Zeitraum über 2000. Wohnungsbaupolitik ist einer der zentralen Handlungsfelder für eine gute Stadtentwicklung. Hier muss man klotzen, nicht kleckern.

Zu den Fakten: der Anteil aller Wohnungen durch Förderprogramme des sozialen Wohnungsbaus ist in vielen Städten in NRW dramatisch gesunken. Die Zahlen in NRW sind in den letzten zehn Jahren um 40 Prozent (1) gesunken. In Köln z.B. haben 270.000 Kölner Haushalte Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, Ende 2011 gab es jedoch nur 41.600 solcher Wohnungen. 1990 waren dies noch 105.000 Sozialwohnungen. (2) Gerade in vielen NRW Städten ist der Anteil besonders hoch, so beträgt nach einer Marktstudie von 2008 des Immobilienverbands Deutschland (IVD) der durchschnittliche Anteil für die Wohnungsausgaben in Köln den besonders hohen Wert von 42,5%. Zu befürchten ist, dass weitere Bürger mit mittlerem und unterem Einkommen angesichts steigender Wohnungsmieten die Innenstädte verlassen müssen und das soziale Ungleichgewicht zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen weiter verstärkt.

Natürlich berücksichtigen wir das die regionale und individuelle Situation einer Kommune sehr anders sein kann, da nicht alle unter einer gleichen Wohnungsnot leiden wie Düsseldorf, Köln, Bonn, Münster oder auch Meerbusch und Mettmann (3) Gerade unser Flächenland NRW ist geprägt durch extrem unterschiedliche Bevölkerungsentwicklungen.

Nicht Teil des Antrages: Quellen: (1) http://www.derwesten.de/politik/in-nrw-fehlen-sozialwohnungen-id6943334.html

(2) Stadt Köln, Wohnungsmarkt Arbeitsbericht 2010/2011 http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf56/arbeitsbericht_2010.pdf http://www.ksta.de/koeln/mieten-wohnen-wird-zum-luxus,15187530,16948702.html

(3) http://www.rp-online.de/region-duesseldorf/meerbusch/nachrichten/bestand-an-sozialwohnungen-halbiert-1.3216435 http://www.rp-online.de/region-duesseldorf/mettmann/nachrichten/in-mettmann-fehlen-sozial-wohnungen-1.3195789

(4) Landeshaupstadt München, Die sozialgerechte Bodennutzung http://www.muenchen.de/rathaus/dms/Home/Stadtverwaltung/Kommunalreferat/pdf_immo/sobon2010/SoBoN%202010.pdf



Positionspapier Antrag Nr.
003 (Eingereicht am: 15.03.2013)
Beantragt von
Jürgen Hansen, Hartmut Klein, Uwe Bestmann, Phil Klaas, Martina Bestmann,Axel Kerstan.
Titel 
Positionsantrag zur Unterstützung des LV NRW bei der Organisation eines bundesweiten Sternenmarsches anläßlich der BTW nach Berlin.
Antrag

Der LPT möge beschließen,dem Antragsteller und den Unterstützern des Antrages Hilfe und Unterstütznug des gesamten LV zu gewähren zum Zwecke der Vorbereitung und Organisation eines bundesweiten Sternenmarsches nach Berlin in Stafettenform.

Begründung

Der Antragsteller und die Unterstützer haben sich im Vorfeld Gedanken gemacht, ein öffendlichkeitswirksames Signal der Piratenpartei im Zuge der BTW zu setzen, durch die Vorbereitung der Durchführung eines Sternenmarsches nach Berlin. Dieser soll im Form eines Stafettenmarsches unter Einbeziehung aller Landesverbände erfolgen. Dazu wurden bereits Kontakte vom Antragsteller zum BUVO und zu allen LV. aufgenommen um einen Standpunkt zur Sache zu eroieren. Der Sternenmarsch soll von größeren und kleineren Zwischenevents begleitet werden. ( Bspw. Kundgebungen in den zu durchlaufenden Landeshauptstädten, Einladungen an lokale politische Entscheidungsträger, ein Stück der Wegstrecke mit uns zu gehen usw. ) Gleichfalls wäre es möglich mit diesem Marsch etwas nach Berlin zu transportieren und von Stafette zu Stafette zu übergeben. Konkrete Vorstellungen darüber bestehen jedoch noch nicht. ( Johannes Ponader äußerte die Idee Bürgerwünsche und Hinweise unterwegs zu sammeln ) Den Abschluß des Marsches sollte eine größere Kundgebung in Berlin ggf. vor dem Reichstag am Tage des Beginns der BTW bilden, an dem zumindest ein Großteil der Marschteilnehmer der einzelnen Stafetten nocheinmal anwesend sein söllten. Um diese große logistische organisatorische und koordinierende Aufgabe zu meistern benötigen die Unterstützer und der Antragsteller die Hilfszusage des gesamten Landesverbandes NRW.

Antragsziel:

Durch die Annahme dieses Antrages und der daraus resultierenden Arbeitsaufnahme einer Projektgruppe Sternenmarsch NRW ( welche später einemal Länderübergreifend tätig werden muß ) können wir mit der Durchführung dieses Marsches als Piratenpartei Deutschland ein sehr öffendlichkeitswirksames positives Zeichen setzen zur Unterstützung sowohl unserer eigenen NRW- BTW Kandidaten als auch aller BTW Kandidaten bundesweit. Dies vor allem in der Endphase des Wahlkampfes.



Positionspapier Antrag Nr.
004 (Eingereicht am: 15.03.2013)
Beantragt von
Bugspriet, wako, GrmpyOldMan, Oliver Bayer, Aloxo
Titel 
Zeitreisen
Antrag

Zeitreisen

Der LPT möge folgenden Antrag beschließen:

Die Piratenpartei NRW spricht sich für eine intensive Erforschung von Zeitreisen aus, mit dem Ziel, diese noch in diesem Jahrzehnt im ticketlosen Nachverkehrsbereich von bis zu drei Monaten Realität werden zu lassen.

In Zukunft werden Zeitreisen möglich sein. Sie bieten Chancen – auch zur Entlastung der räumlichen Infrastruktur – und schaffen Risiken, die entsprechende Vorkehrungen erfordern:

Es ist wichtig, zuvor die Voraussetzungen für eine sichere Nutzung zu schaffen. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass Zeitreisen nicht zur massenhaften Umkehr unerwünschter Handlungsstränge benutzt werden. Durch diese Möglichkeit würde ein Zeitreise-Verkehrschaos getriggert. Deshalb muss bis zur Einführung einer solchen Technologie zumindest innerhalb der Piratenpartei LV NRW, doch auch darüber hinaus, im persönlichen Wirkkreis eines Jeden ein von Respekt und Anerkennung geprägtes Umfeld geschaffen werden. Hierdurch soll ein produktiver und angenehmer Umgang miteinander entstehen, der ein Ausufern von Zeitreisen zu oben genanntem Zweck unnötig macht. Die Verantwortung hierfür obliegt jedem Piraten und an produktiver Arbeit interessiertem Menschen.

Es ist unser Ziel, eine Infrastruktur in öffentlicher Hand für Zeitreisen innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen, die von jedem Bürger fahrscheinlos genutzt werden kann.

Begründung

Zeitreisen sind eine zukunftsträchtige Form des Reisens.

  • Zeitreisen wird es sowieso geben, wir müssen wissen, was uns erwartet und die eventuellen Folgen erforschen und abfedern.
  • Zeitreisen sind verkehrstechnisch relevant und können auch die räumliche Infrastruktur entlasten.
  • Sollten Zeitreisen möglich sein, muss jeder seine Handlungen genau überdenken, da sonst ein unkontrolliertes Massen-Zeitreisen auftritt, mit dem die unerwünschten Folgen des eigenen Handelns wieder korrigiert werden.
  • Das Zeitreisesystem sollte ticketlos eingeführt werden.
  • Die Infrastruktur muss in öffentlicher Hand liegen und von jedem genutzt werden können.
  • Landesthema, da es hier um zeitnahes Reisen geht.



Positionspapier Antrag Nr.
005 (Eingereicht am: 30.03.2013)
Beantragt von
Rainer Wüllner
Titel 
Die medienpolitische Position zum Thema Haushaltsabgabe
Antrag

Eine Rundfunkgebühr, der sich kein Bürger entziehen kann, entspricht weder dem Menschenbild noch dem Staatsverständnis der Piratenpartei NRW.

Am 1.1.2013 hat der neue Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag den alten Rundfunkgebührenstaatsvertrag abgelöst. Folge des neuen Vertrages ist die Verpflichtung jedes Haushalts zur Zahlung einer sogenannten Rundfunkgebührenpauschale. Auch Bewohner unseres Landes, die bisher kein Rundfunkgerät angemeldet hatten, sind seit Anfang des Jahres zur Zahlung der neuen Haushaltsabgabe verpflichtet.

Einst wurde der Öffentlich Rechtliche Rundfunk unter Prämisse der Staats- und Wirtschaftsferne gegründet. Durch die gesetzlichen Kompetenzen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices (ehemalige GEZ) und infolge der Realitäten in den Rundfunkgremien halten wir das Prinzip der Staatsferne konterkariert. Darüber hinaus sind Werbeeinahmen und Schleichwerbe-/ Korruptionsskandale in der Vergangenheit kein Indiz für die gebotene Wirtschaftsferne der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten.

Hinzu kommt die Definition des Grundversorgungsbegriffs im wortwörtlichen Sinne und die gegenüberstehenden finanziellen Dimension der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten. Aus unserer Sicht ist hier ein eklatantes Missverhältnis von Auftragsstellung im Verhältnis zur Finanzierung der Rundfunkanstalten zu sehen.

Des Weiteren können im 21.Jahrhundert aufgrund der gegebenen technischen Möglichkeiten die Programmangebote der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten adäquat ersetzt werden.

Zusätzlich halten wir sowohl die Einwohner Nordrhein Westfalens als auch uns selbst für qualifiziert genug, sich eigenständig zu bilden als auch zu informieren.

Was den Unterhaltungsbereich angeht, ist uns bis heute nicht klar, inwieweit dieser mit dem gesetzlichen Auftrag der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten in Einklang zu bringen ist.

Aufgrund dieser Sachverhalte halten wir weder den Willen noch die Fähigkeit zu einer tiefgreifenden Reform der Rundfunkanstalten für gegeben und sehen folglich keine Grundlage zur Zahlung einer verpflichtenden Haushaltsabgabe.

Begründung

Die Haushaltsabgabe ist seit Anfang des Jahres ein verpflichtender Beitrag zur Finanzierung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks. Durch die Nichtan- bzw. abmeldung vieler Bürger von der Rundfunkgebühr sahen sich die Verantwortlichen sowohl die Finanzierungsgrundlage als auch die Akzeptanz des Öffentlichen Rundfunks in Gefahr.

Ihnen war bewusst, dass mit dem Verlust der Meinungsführerschaft des Fernsehmediums in Zukunft die Bevölkerung immer weniger bereit sein wird, eine Gebühr zu akzeptieren, der sich kaum einer entziehen kann.

Dabei sollte beachtet werden, dass die heutigen technischen Möglichkeiten die Vorrausetzung bieten, einen Grossteil seines Medienkonsums abseits der Fernsehanstalten zu bestreiten.

Anstatt mit der Zeit zu gehen, haben die Landespolitiker die Entscheidung getroffen alles möglich zu tun, um ihre Rundfunkanstalten (und damit ein probates Machtinstrument) zu erhalten.

Der Unmut gegenüber diesem Verhalten ist in der ganzen Bevölkerung zu spüren. Aber bis heute haben es die meisten der politischen Parteien versäumt, den Kritikern einer allgemeinen Rundfunkgebühr eine politische Stimme zu geben.


Wichtig ist hierbei zu beachten:

1. Bei diesem Antrag geht es nicht darum, ob man Öffentlich Rechtliches Programm oder die Privatsender favorisiert. Es geht eher um die Frage, ob die Öffentlich Rechtlichen Sender ihren Auftrag erfüllen und ob die finanzielle/organisatorische Entwicklung hier noch in einem akzeptablen Verhältnis steht.

2. Unser Staatsverständnis sollte von kompetenten und freien Bürgern ausgehen (hieraus speist sich auch die Forderung nach Bürgerbeteiligung/Direktdemokratie!). Eine Zwangsgebühr passt nicht zu diesem Staatsverständnis.

3. Die Piratenpartei wird niemals so stark sein, dass sie diese Forderung 1:1 umsetzen kann. Aber mit dieser Forderung sind evtl. doch wünschenswerte Reformen der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten möglich.

4. Beliebte Formate/Sendungen bei den Öffentlich Rechtlichen Sendern haben sich beim Publikum etabliert. Somit ist davon auszugehen, dass diese Formate in einem anderen Umfeld weiterhin das Publikum erreichen werden. Es wird bei einem vernünftigen Preis/Leistungsverhältnis genug Zuschauer geben, die freiwillig zahlen. Allerdings dann ohne Zwangsgebühren.

5. Im politischen Wettbewerb ist es notwendig, dass sich die Parteien durch klare Positionen voneinander abgrenzen. Bei einer weichgespülten Kompromissposition besteht die Gefahr, dass die eigene Position beim Wähler nicht wahrgenommen wird.

6. Kompromisspositionen sind meist politisch unbrauchbar!

Bis heute ist Begriff Grundversorgung durch die Politiker nicht hinreichend definiert. Jeder möge für sich selbst kurz einmal diesen Begriff mit Leben füllen.

Und nun schaut nach, was die ARD aus diesem einfachen deutschen Wort macht:

Die Grundversorgung umfasst »die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik. Darin finden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine besondere Eigenart ihre Rechtfertigung«. Grundversorgung ist eindeutig nicht als Minimalversorgung zu verstehen, sondern schließt die gesamten Programmangebote in den Bereichen Bildung, Information und Unterhaltung ein, bestätigt damit den umfassenden »klassische(n) Auftrag« der Rundfunkanstalten. Der Begriff der Grundversorgung ist zudem gegenständlich und zeitlich offen sowie dynamisch. Er ist damit eng gekoppelt an die – ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene – Bestands- und Entwicklungsgarantie, nach der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten, insbesondere zur Erfüllung des Grundversorgungsauftrags, offen stehen.

http://www.ard.de/intern/rechtsgrundlagen/grundversorgung/-/id=54408/1cm440t/

Scheinbar haben wir ein Sprachproblem !