NRW:Landesparteitag 2013.1/Anträge

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Achtung: Anträge gelten afaik nur dann als eingereicht, wenn diese auch per Mail an vorstand@piratenpartei-nrw.de versendet wurden.
Die Antragsfrist für Satzungs- und Programmänderungsanträge endet am 15.03.13--Ch n 22:30, 9. Mär. 2013 (CET)
Die Antragsfrist für alle anderen Anträge endet am 05.04.14. -- MacGyver1977 17:54, 10. Mär. 2013 (CET)

Anträge anlegen




Satzungsänderungsanträge

Änderungsantrag Nr.
001
Beantragt von
Volker John im Auftrag der PG Orange Submarine NRW
Betrifft
/
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, §5 der Landessatzung um den folgenden Abschnitt 6 zu ergänzen:

„(6) Nach Beschluss der jeweiligen Mitgliederversammlung kann in untergeordneten Gliederungen ein Schiedsgericht eingerichtet werden.“
Begründung

Die auf dem Bundesparteitag 2012.2 in Bochum verabschiedete neue Schiedsgerichtsordnung trifft in § 3 Abs. 2 folgende Regelung:

„Durch Satzung können die Landesverbände die Einrichtung von Schiedsgerichten auf untergeordneten Gliederungsebenen zulassen.“

Daher können Untergliederungen jetzt nicht mehr nach eigenem Beschluss, sondern nur noch nach Erlaubnis in der Satzung des Landesverbandes Schiedsgerichte einrichten. Dies sollte in der Satzung erlaubt werden. (Bereits am 25.02.13 per eMail an den Landesvorstand (#74798))


Änderungsantrag Nr.
002
Beantragt von
Volker John im Auftrag der PG Orange Submarine NRW
Betrifft
/
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen in §6a Absatz 7 Satz 1 der Landessatzung die Worte "mindestens zwei Kassenprüfer" durch die Worte "mindestens zwei Piraten zu Kassenprüfern" zu ersetzen.

Bisher

"(7) Der Landesparteitag wählt auf dem ersten ordentlichen Landesparteitag eines Geschäftsjahres mindestens zwei Kassenprüfer."

Neu

"(7) Der Landesparteitag wählt auf dem ersten ordentlichen Landesparteitag eines Geschäftsjahres mindestens zwei Piraten zu Kassenprüfern."
Begründung

Laut §6a(7) gilt für Kassenprüfer unter anderem:

"Ihre Amtszeit endet durch Austritt,...".

Es steht allerdings nicht explizit in der Satzung, das Kassenprüfer Parteimitglied sein müssen.

Daraus kann man entweder folgern, das Kassenprüfer Parteimitglieder sein müssen, oder man kann es so interpretieren, das sowohl Piraten als auch Nichtpiraten Kassenprüfer sein können, Piraten aber bei Parteiaustritt auch ihr Amt als Kassenprüfer verlieren.

Durch diese Änderung dürfen nur noch Mitglieder der Piratenpartei zu Kassenprüfern gewählt werden.

(Bereits am 25.02.13 per eMail an den Landesvorstand (#74798))

Konkurrierend zu

SÄA-003


Änderungsantrag Nr.
003
Beantragt von
Volker John im Auftrag der PG Orange Submarine NRW
Betrifft
/
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen in §6a Absatz 7 der Landessatzung, im letzten Satz das Wort "Austritt," zu streichen.

Bisher

"Ihre Amtszeit endet durch Austritt, Rücktritt, Entlassung durch den Landesparteitag oder mit Wahl ihrer Nachfolger."

Neu

"Ihre Amtszeit endet durch Rücktritt, Entlassung durch den Landesparteitag oder mit Wahl ihrer Nachfolger."
Begründung

Laut §6a(7) gilt für Kassenprüfer unter anderem:

"Ihre Amtszeit endet durch Austritt,...".

Es steht allerdings nicht explizit in der Satzung, das Kassenprüfer Parteimitglied sein müssen.

Daraus kann man entweder folgern, das Kassenprüfer Parteimitglieder sein müssen, oder man kann es so interpretieren, das sowohl Piraten als auch Nichtpiraten Kassenprüfer sein können, Piraten aber bei Parteiaustritt auch ihr Amt als Kassenprüfer verlieren.

Durch diese Änderung wird klargestellt, dass das Amt des Kassenprüfer nicht an die Parteimitgliedschaft gebunden ist.


(Bereits am 25.02.13 per eMail an den Landesvorstand (#74798))

Konkurrierend zu

SÄA-002


Änderungsantrag Nr.
004
Beantragt von
Jaimie Grund
Betrifft
/
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge über folgenden Antrag abstimmen und die Landessatzung wie vorgeschlagen abändern:

Bisher

§6b (1) Dem Landesvorstand gehören neun Mitglieder des Landesverbandes an:

  • Ein Vorsitzender
  • Zwei stellvertretende Vorsitzende
  • Der politische Geschäftsführer
  • Der Landesschatzmeister
  • Der Generalsekretär
  • Drei Beisitzer

Neu

§6b (1) Dem Landesvorstand gehören neun Mitglieder des Landesverbandes an:

  • Ein Vorsitzender
  • Zwei stellvertretende Vorsitzende
  • Der politische Geschäftsführer
  • Der Landesschatzmeister
  • Der Stellvertretende Schatzmeister
  • Der Generalsekretär
  • Zwei Beisitzer
Begründung

Es kommt immer wieder vor, dass ein Schatzmeister durch Krankheit oder Urlaub ggfls. nicht in der Lage ist, anstehende Außenposten zeitnah zu begleichen. Deswegen soll ein stellvertretender Schatzmeister als Unterstützung und als Vertretung dienen, der die Arbeit weiterführen kann. Als ernst zu nehmende Organisation im Hinblick auf zukünftige Geschäftsbeziehungen sollte gewährleistet sein, dass Rechnungen, Erstattungen etc. zahlbar nach Erhalt, auch zeitgleich beglichen werden können.

[helpdesk.piratenpartei-nrw.de #74990]


Änderungsantrag Nr.
005
Beantragt von
Jaimie Grund
Betrifft
/
Beantragte Änderungen

Sollte der obige Antrag angenommen werden, so soll über den nachfolgenden Antrag ebenfalls abgestimmt werden.

Bisher

(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Tritt der erste Vorsitzende von seinem Amt zurück, so rückt automatisch der stellvertretende Vorsitzende auf seine Position. Ist der Posten des Schatzmeisters unbesetzt, ist unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen, um freie Posten neu zu besetzen.

Neu

(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so gehen seine Aufgaben wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Tritt der erste Vorsitzende von seinem Amt zurück, so rückt automatisch der stellvertretende Vorsitzende auf seine Position. Tritt der Schatzmeister von seinem Amt zurück, so übernimmt automatisch der stellvertretende Schatzmeister sein Amt. Ist das Amt des Schatzmeisters unbesetzt, ist unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen, um freie Posten neu zu besetzen.



Öffentlichkeit der Vorstandssitzung

Änderungsantrag Nr.
006
Beantragt von
Radbert Grimmig
Betrifft
/ 6b
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, §6b (4) der Landessatzung

"Der Landesvorstand tagt grundsätzlich öffentlich" 

um die folgende Passage zu erweitern:

"Der Antrag auf nichtöffentliche Sitzung oder 
einen nichtöffentlichen Sitzungsteil bedarf 
einer ausführlichen Begründung, die der Öffentlichkeit
zeitgleich mit dem Antrag mitzuteilen ist.
Der Antrag ist nur bei schwerwiegenden Gründen zulässig
wie etwa dem Schutz personenbezogener Daten oder dem
Schutz laufender Ermittlungsverfahren durch Polizei
oder Staatsanwaltschaft. Auch während der nichtöffentlichen
Sitzung beziehungsweise des nichtöffentlichen Sitzungsteils
ist ausführlich Protokoll zu führen und dieses Protokoll
ist anschließend zusammen mit dem Protokoll des öffentlichen
Teils zu veröffentlichen, gegebenenfalls entsprechend
anonymisiert und/oder mit einem geeigneten zeitlichen
Versatz, um den Datenschutz-Erfordernissen Rechnung zu tragen.
Begründung

Der aktuelle Landesvorstand tagt häufig unter Ausschluss der Öffentlichkeit, hat bislang niemals Gründe dafür vorgelegt und nur im Ausnahmefall ein Protokoll. Der Antragsteller sieht darin eine schwere Verletzung des piratigen Transparenzgebots, das aus unserer Programmatik und den piratigen Grundwerten erwächst. Beispielsweise bei der Sitzung vom 13.03., als die Beauftragung des Wahlkampf-Koordinators aufgehoben wurde, war nicht einzusehen, wieso dieses Thema in nichtöffentlicher Sitzung verhandelt werden musste, und genau das führte dann auch zu einer ebenfalls nicht nachvollziehbaren Entscheidung von erheblicher Tragweite, womöglich für die gesamte Partei. Wenn wir Transparenz in der Politik erreichen wollen, müssen wir sie konsequent vorleben - auch und gerade, wenn's weh tut.


Satzungsänderungsantrag zur Entschädigung des Vorstands

Änderungsantrag Nr.
007
Beantragt von
Tobias Stephan
Betrifft
/ 6b
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, §6b der Landessatzung um den folgenden Absatz zu erweitern:

(14) Jedes Vorstandsmitglied erhält ein jährliche Ehrenamtsentschädigung
in Höhe von 1 Euro.
Begründung

Die Bezahlung von Vorstandsämtern ist seit langem ein Thema. Es gilt hier festzustellen, ob wir Piraten grundsätzlich bereit sind, Vorstandstätigkeiten zu entlohnen. Wenn sich die Piraten NRW grundsätzlich dafür entscheiden, eine Bezahlung für Vorstandstätigkeiten zu leisten, kann an einem oder mehreren konkurrierenden Satzungsänderungsanträgen zu den nächsten Parteitagen gearbeitet werden. Die Beschluss zur Bezahlung von 1€ ist ein klares Signal an die Öffentlichkeit, nämlich ein Umdenken und der Wille, Leistung auch innerparteilich zu honorieren. Die darauf folgende Frage wäre dann die Höhe.


Verkleinerung des Landesvorstands

Änderungsantrag Nr.
008
Beantragt von
Radbert Grimmig
Betrifft
Verkleinerung des Landesvorstands / 6b
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, §6b der Landessatzung wie folgt abzuändern: Bisher:

§6b (1) Dem Landesvorstand gehören neun Mitglieder des Landesverbandes an:
*Ein Vorsitzender
*Zwei stellvertretende Vorsitzende
*Der politische Geschäftsführer
*Der Landesschatzmeister
*Der Generalsekretär 
*Drei Beisitzer

Neu

§6b (1) Dem Landesvorstand gehören fünf Mitglieder des Landesverbandes an:
*Ein Vorsitzender
*Ein 2. Vorsitzender
*Der politische Geschäftsführer
*Der Landesschatzmeister
*Ein Beisitzer
Alle fünf Vorstände haben gleiches Stimmrecht, leiten den Landesverband 
NRW und führen seine Geschäfte gemäß §11 (3) PartG. Der Vorstand
beauftragt je nach Notwendigkeit weitere Personen damit, konkrete
Verwaltungstätigkeiten und dergleichen wahrzunehmen, den Landesverband
auf bestimmten fachpolitischen Gebieten als Sprecher zu vertreten,
politische Aktionen zu organisieren und dergleichen.
Begründung

Auf dem letzten Landesparteitag 2012 wurde der Vorstand auf neun Personen erweitert, um durch das zusätzliche Personal, die Arbeitsbelastung der einzelnen Vorstandsmitglieder zu mindern. Damit verbunden war die Hoffnung, der Vorstand würde zugleich schlagkräftiger werden und mehr Aktivität entfalten.

Diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt. Beispielsweise ist trotz der zusätzlichen Stellvertreter und Beisitzer die einzige groß angelegte und als "landesweit" angekündigte PR-Aktion "Musik braucht keine GEMA" letztlich an einem einzigen Vorstandsmitglied hängen geblieben, das damit offenkundig überfordert war, und die Aktion versandete. Wiederholte Bitten um Hilfe fanden kein Gehör.

Woche um Woche wurden selbst gesteckte Ziele und Projekte verschleppt wie etwa die Einrichtung eines landesweiten Netzwerks dezentraler Geschäftsstellen.

Insgesamt zeigte sich der erweiterte Vorstand eher passiver als zuvor der fünfköpfige Vorstand.

Es erscheint dem Antragsteller daher, dem Verband wäre besser damit gedient, wenn der Vorstand möglichst viel von der anfallenden Arbeit und Projekte kurzfristig im Wege der Beauftragung organisieren ließe. Die Beauftragten könnten dann ebenso kurzfristig auch wieder ausgetauscht werden, falls es nicht fluppt.

§11 des Parteiengestzes sieht sogar lediglich eine Mindestzahl von drei Vorstandsmitgliedern vor. Damit hätte man aber keinerlei Reserven für den Fall von Rücktritten oder auch nur kommissarischen Vertretungen bei Krankheiten und dergleichen.

Im ursprünglichen Entwurf dieses Antrags war sogar die Überlegung entstanden, das Amt des Schatzmeisters im Wege einer Beauftragung zu vergeben. Letzter Stand der Rechtsberatung ist allerdings, dass dem das Vereinsrecht entgegen steht.

Konkurrierend zu

SÄA-004

Quellen

§11 Parteiengesetz


Sonstige Anträge

Sonstiger Antrag Nr.
001
Beantragt von
Jürgen Hansen ( für Rückfragen: j.hansen-piratenpartei@arcor.de )
Thema
Positionsantrag zur

Unterstützung des LV NRW bei der Organisation eines bundesweiten Sternenmarsches anläßlich der BTW nach Berlin.

Antragstext

Der LPT möge beschließen,dem Antragsteller und den Unterstützern des Antrages Hilfe und Unterstütznug des gesamten LV zu gewähren zum Zwecke der Vorbereitung und Organisation eines bundesweiten Sternenmarsches nach Berlin in Stafettenform.

Begründung

Der Antragsteller und die Unterstützer haben sich im Vorfeld Gedanken gemacht, ein öffendlichkeitswirksames Signal der Piratenpartei im Zuge der BTW zu setzen, durch die Vorbereitung der Durchführung eines Sternenmarsches nach Berlin. Dieser soll im Form eines Stafettenmarsches unter Einbeziehung aller Landesverbände erfolgen. Dazu wurden bereits Kontakte vom Antragsteller zum BUVO und zu allen LV. aufgenommen um einen Standpunkt zur Sache zu eroieren. Der Sternenmarsch soll von größeren und kleineren Zwischenevents begleitet werden. ( Bspw. Kundgebungen in den zu durchlaufenden Landeshauptstädten, Einladungen an lokale politische Entscheidungsträger, ein Stück der Wegstrecke mit uns zu gehen usw. ) Gleichfalls wäre es möglich mit diesem Marsch etwas nach Berlin zu transportieren und von Stafette zu Stafette zu übergeben. Konkrete Vorstellungen darüber bestehen jedoch noch nicht. ( Johannes Ponader äußerte die Idee Bürgerwünsche und Hinweise unterwegs zu sammeln ) Den Abschluß des Marsches sollte eine größere Kundgebung in Berlin ggf. vor dem Reichstag am Tage des Beginns der BTW bilden, an dem zumindest ein Großteil der Marschteilnehmer der einzelnen Stafetten nocheinmal anwesend sein söllten. Um diese große logistische organisatorische und koordinierende Aufgabe zu meistern benötigen die Unterstützer und der Antragsteller die Hilfszusage des gesamten Landesverbandes NRW.

Antragsziel:

Durch die Annahme dieses Antrages und der daraus resultierenden Arbeitsaufnahme einer Projektgruppe Sternenmarsch NRW ( welche später einemal Länderübergreifend tätig werden muß ) können wir mit der Durchführung dieses Marsches als Piratenpartei Deutschland ein sehr öffendlichkeitswirksames positives Zeichen setzen zur Unterstützung sowohl unserer eigenen NRW- BTW Kandidaten als auch aller BTW Kandidaten bundesweit. Dies vor allem in der Endphase des Wahlkampfes.

Antragsunterstützer:

Hartmut Klein, Uwe Bestmann, Phil Klaas, Martina Bestmann,Axel Kerstan u.a. Gelsenkirchner Piraten.



Sonstiger Antrag Nr.
002
Beantragt von
Christian Nissen
Thema
Von LiquidFeedback auf Pirate Feedback wechseln
Antragstext

Der Landesparteitag der Piratenpartei NRW beauftragt den neu gewählten Landesvorstand damit, die derzeit genutzte Landesinstanz von LiquidFeedback durch eine Instanz von Pirate Feedback zu ersetzen. Die Daten aus LQFB sind nach Pirate Feedback zu migrieren.

Begründung

Begründung (ohne Wikiinterne Links & Bilder)

  • mit eingebundenen Bildern gibt es die Begründung hier

Pirate Feedback ist ein Programm, das auf LiquidFeedback basiert, aber unabhängig weiterentwickelt wird. (ein sogenannter Fork) Es bietet eine Reihe von Vorteilen gegenüber LiquidFeedback, die einen Wechsel lohnenswert machen.

Pirate Feedback (Link) wird derzeit vom Landesverband Bayern eingesetzt (Link zur Landesinstanz) und auch dort weiterentwickelt. Die Piratenpartei Österreich hat Teile des Pirate Feedback Code übernommen.

Eine Demoinstanz, an der sich jeder anmelden kann, gibt es hier.

Geändert hat sich in Pirate Feedback gegenüber Liquidfeedback unter anderem folgendes:

(die Begründung mit Screenshots findet sich hier)

Präfenzdelegation statt Kettendelegation

In Pirate Feedback gibt es keine Ketten-, oder Kreisdelegationen, die in LQFB zu sehr unangenehmen Effekten führen, welche z.B. in den folgenden 2 Blogeinträgen beschrieben werden:

Stattdessen gibt es in Pirate Feedback die Präferenzdelegation, die in diesem Blogeintrag erklärt wird:

Man stellt sich eine Liste von Leuten zusammen, an die man delegiert. Wenn Person 1 aus der Liste die Delegation nicht nutzt, kann Person 2 sie nutzen, nutzt Person 2 sie nicht, wird sie an Person 3 übertragen, usw... Das hat natürlich den Nachteil, dass der Delegierende einen größeren Aufwand hat, wenn er sicherstellen möchte, dass seine Stimme nicht verfällt. Dafür fallen aber die ganzen Nachteile der Ketten- und Kreisdelegationen weg.

http://wiki.piratenpartei.de/Datei:pifb_delegationsbildschirm.png

Pro- & Contra-Argumente zu Initiativen

Pirate Feedback erlaubt es, zusätzlich zu den bekannten Anregungen die bislang häufig dafür missbraucht wurden, pro- und contra-Argumente zu Initiativen anzugeben. Diese können, ähnlich wie in Wikiarguments, von den Teilnehmern bewertet werden, so dass am Ende die besten Argumente an erster Stelle stehen.

Wie das aussieht könnt ihr hier sehen:

http://wiki.piratenpartei.de/Datei:piratefeedback_argumente.png

Verbesserter Datenschutz

In Pirate Feedback kann man jederzeit seinen Account löschen und sich unter anderem Namen wieder neu registrieren, ohne dass nachvollziehbar ist, wie man vorher hieß.

So können z.B. Personen, die das System Pseudonym nutzen und Wert darauf legen, sich regelmäßig neu anmelden und somit verhindern, dass Rückschlüsse auf ihre Person aufgrund ihres Abstimmverhaltens möglich sind.

Das löst zwar nicht alle Datenschutzprobleme, ist aber ein Schritt in die richtige Richtung.

Daten migrierbar

Die Daten aus einer bestehenden LQFB-Instanz können ohne weiteres in eine Pirate Feedback Instanz importiert werden. Initiativen und Abstimmungsergebnisse gehen somit nicht verloren.

Viele kleine Usability-Verbesserungen

Die Bandbreite geht hier von der Möglichkeit sich den Quelltext einer Ini anzusehen (also in Wiki Syntax), verbesserte Darstellung vieler Seiten, verbesserte Mitgliederverwaltung für die Admins, Ausgebaute "Kontakte"-Funktion, uvm...

Übersichtlichere Detaildarstellung

In Pirate Feedback wurde der Initiativen-Detail-Bildschirm überarbeitet. In LQFB werden die Informationen nur als unformatierte Liste dargestellt.

Liquidfeedback:
http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Lqfb_pifb_details_vorher.png

Pirate Feedback:
http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Lqfb_pifb_details_nachher.png

Leicht erreichbare Anzeige, wie die eigenen Delegierten abgestimmt haben

Es gibt nun auf dem Startbildschirm einen Link, der einen direkt zu der Übersicht führt, wie die eigenen Delegierten abgestimmt haben.

http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Piratefeedback_abgestimmt_durch_delegation.png

http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Pirate_Feedback_Abgestimmt_durch_Delegation.png

Zusätzlich gibt es auch Links zu den laufenden Abstimmungen, an denen man noch nicht teilgenommen hat und zu den letzten Abstimmungsergebnissen.

Anzeige der Delegationen bei Anregungen

Bei der Detailansicht von Anregungen wird nun angezeigt, wieviele Delegationen das jeweilige Mitglied mitbringt.

http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Pirate_feedback_anregungen_delegationen.png

Anzeige der Delegationen bei Abstimmungsergebnissen

Bei der Anzeige der Abstimmungsergebnisse wird neben der Gesamtzahl an Stimmen auch aufgeführt, wie viele delegierte Stimmen für oder gegen eine Initiative gestimmt haben, bzw. sich enthalten haben.

Liquidfeedback:
http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Liquidfeedback_ergebnissansicht.png

Pirate Feedback:
http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Pirate_feedback_ergebnissansicht.png

Anzeige des Abstimmverhaltens einzelner Mitglieder

In Pirate Feedback kann man sich das Abstimmverhalten jedes Mitglieds anzeigen lassen. Dafür gibt es nun den Link "Abgestimmt" im Profil eines Mitglieds. Im LiquidFeedback sieht man, wenn man die gleichen Filter alle einzeln setzt, nur, welche Initiativen das Mitglied unterstützt hat, nicht wie es letztlich gestimmt hat.

http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Pirate_Feedback_Abstimmverhalten_eines_Mitglieds.png

Abstimmverhalten nach Zustimmung / Enthaltung / Ablehnung filterbar

Wurde eine Initiative abgestimmt, kann man anschließend die abstimmenden Benutzer danach filtern, ob sie der Initiative zugestimmt, sie abgelehnt, oder sich enthalten haben. Das ist besonders bei vielen Abstimmenden, deren Auflistung über mehrere Seiten geht, hilfreich.

http://wiki.piratenpartei.de/Datei:pirate_feedback_abstimmer_filtern.png

Email-Benachrichtigungen feingradig einstellbar

Die Email-Benarichtigungen lassen sich in Pirate Feedback sehr feingradig einstellen.

http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Pirate_Feedback_Benachrichtigungseinstellungen.png

Text der Email-Benachrichtigungen überarbeitet

Außerdem wurden die Email-Benachrichtungen Textlich überarbeitet. Im Betreff der Mails steht nicht mehr nur "Thema hat die nächste Phase erreicht", sondern genau, was mit welchem Thema, welcher Initiative, welcher Anregung oder welchem Argument passiert ist. z.B:

  • [Pirate Feedback LV Bayern] Neues Thema #404 und neue Initiative - i588: Wahlkampfthemen: Umfrage unter allen Mitgliedern in Oberbayern
  • [Pirate Feedback LV Bayern] Neue Initiative in Thema #401 - i579: Perspektive München 2030: Autofreie Innenstadt
  • [Pirate Feedback LV Bayern] Neue Anregung für Initiative i579 - Den Fahrradverkehr nicht vergessen
  • [Pirate Feedback LV Bayern] Thema #401 hat Diskussion erreicht
  • [Pirate Feedback LV Bayern] Neuer Entwurf für Initiative i577 - Kreisparteitag 2013.1
  • [Pirate Feedback LV Bayern] Thema #385 wurde eingefroren
  • [Pirate Feedback LV Bayern] Neues Argument für Initiative i561 - Karfreitag gehört gefeiert!
  • [Pirate Feedback LV Bayern] Abstimmung für Thema #365 hat begonnen
  • [Pirate Feedback LV Bayern] Thema #377 wurde abgeschlossen (mit Gewinner)
  • [Pirate Feedback LV Bayern] Thema #329 wurde abgeschlossen (ohne Gewinner)
  • [Pirate Feedback LV Bayern] Thema #316 wurde abgebrochen, weil keine Initiative zugelassen wurde
  • [Pirate Feedback LV Bayern] Thema #301 wurde wegen Rückzug abgebrochen

Im Inhalt der Benachrichtigungsmails ist nun auch der Text einer neuen Initatitve, eines neuen Entwurfs, einer Anregung oder eines Arguments enthalten. In der Benachrichtigung beim Abschluss eines Themas ist auch das Abstimmungsergebnis enthalten.

Eingabehilfen im Editor

Die wichtigsten Formatierungsfunktionen sind in Pirate Feedback direkt im Editor verfügbar, was insbesondere Personen hilft, die nicht häufig mit Wikisyntax zu tun haben.

http://wiki.piratenpartei.de/Datei:pirate_feedback_editor.png

Bugfixes

In Pirate Feedback wurden viele Bugs aus LQFB behoben. Details gibt es im Changelog



Sonstiger Antrag Nr.
Beantragt von
Claudia Steimann
Thema
Zeitreisen
Antragstext

Der LPT möge folgenden Antrag beschließen: Die Piratenpartei NRW spricht sich für eine intensive Erforschung von Zeitreisen aus, mit dem Ziel, diese noch in diesem Jahrzehnt im ticketlosen Nachverkehrsbereich von bis zu drei Monaten Realität werden zu lassen. In Zukunft werden Zeitreisen möglich sein. Sie bieten Chancen – auch zur Entlastung der räumlichen Infrastruktur – und schaffen Risiken, die entsprechende Vorkehrungen erfordern: Es ist wichtig, zuvor die Voraussetzungen für eine sichere Nutzung zu schaffen. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass Zeitreisen nicht zur massenhaften Umkehr unerwünschter Handlungsstränge benutzt werden. Durch diese Möglichkeit würde ein Zeitreise-Verkehrschaos getriggert. Deshalb muss bis zur Einführung einer solchen Technologie zumindest innerhalb der Piratenpartei LV NRW, doch auch darüber hinaus, im persönlichen Wirkkreis eines Jeden ein von Respekt und Anerkennung geprägtes Umfeld geschaffen werden. Hierdurch soll ein produktiver und angenehmer Umgang miteinander entstehen, der ein Ausufern von Zeitreisen zu oben genanntem Zweck unnötig macht. Die Verantwortung hierfür obliegt jedem Piraten und an produktiver Arbeit interessiertem Menschen. Es ist unser Ziel, eine Infrastruktur in öffentlicher Hand für Zeitreisen innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen, die von jedem Bürger fahrscheinlos genutzt werden kann.

Begründung

Zeitreisen sind eine zukunftsträchtige Form des Reisens.

  • Zeitreisen wird es sowieso geben, wir müssen wissen, was uns erwartet und die eventuellen Folgen erforschen und abfedern.
  • Zeitreisen sind verkehrstechnisch relevant und können auch die räumliche Infrastruktur entlasten.
  • Sollten Zeitreisen möglich sein, muss jeder seine Handlungen genau überdenken, da sonst ein unkontrolliertes Massen-Zeitreisen auftritt, mit dem die unerwünschten Folgen des eigenen Handelns wieder korrigiert werden.
  • Das Zeitreisesystem sollte ticketlos eingeführt werden.
  • Die Infrastruktur muss in öffentlicher Hand liegen und von jedem genutzt werden können.
  • Landesthema, da es hier um zeitnahes Reisen geht.

Unterstützer:



Unvereinbarkeitsbeschluss pro Köln / pro NRW / pro Deutschland

Sonstiger Antrag Nr.
04
Beantragt von
Daniel Schwerd @netnrd
Thema
Unvereinbarkeitsbeschluss pro Köln / pro NRW / pro Deutschland
Antragstext

Der Landesparteitag NRW beschließt:

Die Mitgliedschaft bei pro Köln, pro NRW und/oder pro Deutschland ist nicht vereinbar mit einer Mitgliedschaft bei der Piratenpartei. Die Ziele dieser Bewegungen widersprechen den Zielen der Piratenpartei nach Toleranz, sozialer Gerechtigkeit und demokratischem Rechtsstaat. Menschen, die Mitglied in einer dieser Bewegungen sind, können nicht zugleich Mitglied der Piratenpartei sein.

Dies verwirklicht § 2 (3) 2. Satz der Satzung der Piratenpartei, wonach die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung den Zielen der Piratenpartei Deutschland widerspricht, nicht zulässig ist.

Begründung

§ 1 (1) der Satzung der Piratenpartei: Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab.

§ 2 (3) 2. Satz der Satzung der Piratenpartei: Die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung den Zielen der Piratenpartei Deutschland widerspricht, ist nicht zulässig.

Im Parteiprogramm der Piratenpartei Deutschland ist im Kapitel „Gemeinsam gegen Rassismus“ niedergelegt, dass Rassismus und der sogenannte „Kampf der Kulturen“ von uns abgelehnt werden, sowie dass wir der Islamfeindlichkeit entschieden entgegentreten. Gewalt und Einschüchterungen aufgrund Herkunft, Religion oder Kultur sind in jedem Fall inakzeptabel. Damit gehört die Ablehnung von Rassismus und Islamfeindlichkeit zu unseren Grundsätzen und Zielen.

Die „Bürgerbewegung“ pro Köln ist eine rechtsgerichtete deutsche Wählergruppe, die mit eigener Fraktion im Stadtrat von Köln vertreten ist. Die „Bürgerbewegung“ pro Nordrhein-Westfalen (Kurzname pro NRW) ist eine rechtsgerichtete deutsche Kleinpartei, die aus pro Köln hervorgegangen ist. Die „Bürgerbewegung“ pro Deutschland ist eine rechtsgerichtete deutsche Kleinpartei, die ebenfalls aus pro Köln hervorgegangen ist.

Alle drei pro-Bewegungen werden seit 2011 im Verfassungsschutzbericht NRW als verfassungsfeindlich eingestuft.

Inhaltlich profiliert sich die pro-Bewegung hauptsächlich durch das Schüren von Ängsten und Ressentiments gegenüber muslimischen Migranten. Dem schließt sich die Ablehnung einer angeblichen „Islamisierung“ und „Überfremdung“ sowie der multikulturellen Gesellschaft an. Provozierende Demonstrationen vor Übersiedlungsheimen und Moscheen fanden statt.

Damit stehen diese Bewegungen und Parteien in ihren Positionen diametral gegen § 1 (1) unserer Satzung sowie den Grundsätzen des Kapitels „Gemeinsam gegen Rassismus“ unseres Parteiprogramms. Dieser Unvereinbarkeitsbeschluss verwirklicht damit § 2 (3) 2. Satz unserer Satzung in Verbindung mit unserem Parteiprogramm. Dieser Beschluss ist daher im Grunde nur eine Feststellung bereits bestehender Tatsachen.



Sonstiger Antrag Nr.
Beantragt von
Andreas Mehrtens, Kreon, Claudia Steimann, Aloxo, Thomas Hegenbarth, Carsten Spengler
Thema
Modul "City-Maut" (siehe gesamtverkehrspolitischen Grundsatzprogramm-Antrag) als Positionspapier
Antragstext

Die verschiedenen Kommunen und Regionen benötigen zur Finanzierung und Flankierung des ticketfreien Öffentlichen Personennahverkehrs die Möglichkeit, unterschiedliche Konzepte und Rahmenbedingungen nutzen zu können.

Um die Einführung eines ticketfreien ÖPNV zu erleichtern, wollen die PIRATEN NRW den Kommunen auch die Einführung einer "City-Maut" oder vergleichbaren Gebühr für das Befahren von Innenstadtbereichen mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ermöglichen. Die Einnahmen sollen zur Verbesserung des ÖPNV im Geltungsbereich der Mautpflicht zweckgebunden sein.

Begründung

Die PIRATEN betrachten Mobilität als ein Grundrecht. Aus diesem Grund treten wir für einen allgemein zugänglichen, ticketfreien ÖPNV ein. Dieser wird nach seiner Einführung nicht nur einen maßgeblichen Anteil an der Reduzierung von Abgasemissionen beitragen sondern auch die Mobilität im Sinne der Teilhabe von den individuellen finanziellen Lebensumständen entkoppeln.

Die PIRATEN treten ein für eine Verlagerung von Verkehr weg vom Automobilverkehr zugunsten des öffentlichen Personennahverkehrs. Dafür sind Umfang, Frequenz und die Qualität der Verkehrssysteme einschließlich Park & Ride Angebote zu verbessern. Nur so sind die umweltpolitischen Ziele der Reduzierung von Kohlendioxidemissionen und Flächenverbrauch durch Verkehrsflächen zu erreichen. Darüber hinaus wird ein Rückgang des Automobilverkehrs als wünschenswerter Nebeneffekt begrüßt und unterstützt.

Die PIRATEN stehen für die Herstellung einer Kostentransparenz bei verschiedenen Verkehrsträgern. Dabei sind die externen Effekte (Umweltkosten, Infrastrukturkosten, Flächenkosten für ruhenden Verkehr, u.v.m.) zu internalisieren und dem jeweiligen Verkehrsträger und seinen Nutzern anzulasten. Im Falle der Kosten des öffentlichen Personenverkehrs ist dies die gesamte Gesellschaft und im Falle des individual-motorisierten Verkehrs ist dies der individuelle Verkehrsteilnehmer. Diese Kostengerechtigkeit entspricht dem Verursacherprinzip.

Es gibt viele Möglichkeiten, den ticketfreien ÖPNV oder auch deutliche Attraktivitätssteigerungen im ÖPNV zu erreichen. Auf regionaler und kommunaler Ebene stellt sich dabei immer die Frage der notwendigen Begleitmaßnahmen (Flankierung) und der Finanzierung. Da auf diesen Ebenen keine allgemeine Finanzierung, keine Kraftstoffabgabe o.ä. möglich ist, müssen in irgendeiner Weise zweckgebundene Abgaben erhoben und Rahmenbedingungen durch das Land geschaffen werden. Jede Kommune oder Region benötigt andere Lösungen. Eine Möglichkeit ist die City-Maut.

Die sozialen Auswirkungen einer City-Maut werden dadurch kompensiert, dass die Einführung der Maut an die Bereitstellung eines ticketfreien ÖPNV-Angebotes gebunden wird. Eine City-Maut ist nicht mit einer allgemeinen PKW-Maut mit all ihren Problemen bezüglich Datenschutz und Mobilitätsgerechtigkeit zu vergleichen.

Ende Antragstext


Sonstiger Antrag Nr.
Beantragt von
Thomas Hegenbarth
Thema
Sozial gerechte Bodennutzung für NRW
Antragstext

Der LPT möge folgenden Antrag beschließen:

Die Piratenpartei NRW fordert eine sozial gerechte Bodennutzung (SoBoN) für NRW

Ziel ist es, der akuten Wohnungsnot sowie der zunehmenden Verdrängung von erschwinglichem Wohnraum aus den attraktiveren Innenstadt- oder Stadtteillagen entgegen zu wirken. Für diese, in jeder Kommune im einzelnen festzulegenden Bereiche, soll ein angepasstes Maßnahmenpaket gelten, in dem es unter anderem künftig auf allen neuen privatwirtschaftlichen Wohnungsbauflächen ab einer festzulegenden Größe 30% geförderter Wohnungsbau zu erstellen gilt.

Nicht nur innerstädtische Kernbereiche und bevorzugte Stadtteillagen werden durch die Integration des geförderten Wohnungsbaus in alle SoBoN-Planungen für eine bessere soziale Durchmischung der Stadt sorgen.

Um dieses Ziel zu erreichen, fordert die Piratenpartei NRW daher eine landesweite angepasste, kommunale Initiative und Prüfung für ein solches umfassendes Maßnahmenpaket.

Begründung

Begründung

Die 30 %-Quote orientiert sich an erfolgreichen Problemlösungen aus anderen Städten mit wachsenden Einwohnerzahlen und beträchtlichen Zuzügen wie derzeit in einigen Städten NRWs. Die in München geltende sozialgerechte Bodennutzung' gibt es schon seit 1994 hat sich bewährt und gilt vielen Städten, auch in abgewandelter Form, in ganz Deutschland als Vorbild (4) Basis dafür ist u.a. das durch den Gesetzgeber schon 1993 in Kraft getretene Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz. Dieses ermöglicht den Kommunen einen Teil der Kosten städtebaulicher Planungen von den Planungsbegünstigten tragen zu lassen.

Ein Beispiel: Defacto wurden in der Millionenstadt Köln z.B. 2012 ungefähr 650 geförderte Wohnungen erstellt. In der 1.4 Mio. Einwohnerstadt München sind dies im gleichen Zeitraum über 2000. Wohnungsbaupolitik ist einer der zentralen Handlungsfelder für eine gute Stadtentwicklung. Hier muss man klotzen, nicht kleckern.

Zu den Fakten: der Anteil aller Wohnungen durch Förderprogramme des sozialen Wohnungsbaus ist in vielen Städten in NRW dramatisch gesunken. Die Zahlen in NRW sind in den letzten zehn Jahren um 40 Prozent (1) gesunken. In Köln z.B. haben 270.000 Kölner Haushalte Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, Ende 2011 gab es jedoch nur 41.600 solcher Wohnungen. 1990 waren dies noch 105.000 Sozialwohnungen. (2) Gerade in vielen NRW Städten ist der Anteil besonders hoch, so beträgt nach einer Marktstudie von 2008 des Immobilienverbands Deutschland (IVD) der durchschnittliche Anteil für die Wohnungsausgaben in Köln den besonders hohen Wert von 42,5%. Zu befürchten ist, dass weitere Bürger mit mittlerem und unterem Einkommen angesichts steigender Wohnungsmieten die Innenstädte verlassen müssen und das soziale Ungleichgewicht zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen weiter verstärkt.

Natürlich berücksichtigen wir das die regionale und individuelle Situation einer Kommune sehr anders sein kann, da nicht alle unter einer gleichen Wohnungsnot leiden wie Düsseldorf, Köln, Bonn, Münster oder auch Meerbusch und Mettmann (3) Gerade unser Flächenland NRW ist geprägt durch extrem unterschiedliche Bevölkerungsentwicklungen.

Nicht Teil des Antrages:

Quellen:

(1) http://www.derwesten.de/politik/in-nrw-fehlen-sozialwohnungen-id6943334.html (2) Stadt Köln, Wohnungsmarkt Arbeitsbericht 2010/2011 http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf56/arbeitsbericht_2010.pdf http://www.ksta.de/koeln/mieten-wohnen-wird-zum-luxus,15187530,16948702.html (3) http://www.rp-online.de/region-duesseldorf/meerbusch/nachrichten/bestand-an-sozialwohnungen-halbiert-1.3216435 http://www.rp-online.de/region-duesseldorf/mettmann/nachrichten/in-mettmann-fehlen-sozial-wohnungen-1.3195789 (4) Landeshaupstadt München, Die sozialgerechte Bodennutzung http://www.muenchen.de/rathaus/dms/Home/Stadtverwaltung/Kommunalreferat/pdf_immo/sobon2010/SoBoN%202010.pdf

Unterstützer



Sonstiger Antrag Nr.
007
Beantragt von
Daniel Schwerd
Thema
Antragstext

Antrag wurde zurückgezogen.

Begründung

Antrag wurde zurückgezogen.



Sonstiger Antrag Nr.
008
Beantragt von
Daniel Schwerd
Thema
Antragstext

Antrag wurde zurückgezogen.

Begründung

Antrag wurde zurückgezogen.



Sonstiger Antrag Nr.
009
Beantragt von
Rainer Wüllner
Thema
Die medienpolitische Position zum Thema Haushaltsabgabe
Antragstext

Eine Rundfunkgebühr, der sich kein Bürger entziehen kann, entspricht weder dem Menschenbild noch dem Staatsverständnis der Piratenpartei NRW.

Am 1.1.2013 hat der neue Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag den alten Rundfunkgebührenstaatsvertrag abgelöst. Folge des neuen Vertrages ist die Verpflichtung jedes Haushalts zur Zahlung einer sogenannten Rundfunkgebührenpauschale. Auch Bewohner unseres Landes, die bisher kein Rundfunkgerät angemeldet hatten, sind seit Anfang des Jahres zur Zahlung der neuen Haushaltsabgabe verpflichtet.

Einst wurde der Öffentlich Rechtliche Rundfunk unter Prämisse der Staats- und Wirtschaftsferne gegründet. Durch die gesetzlichen Kompetenzen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices (ehemalige GEZ) und infolge der Realitäten in den Rundfunkgremien halten wir das Prinzip der Staatsferne konterkariert. Darüber hinaus sind Werbeeinahmen und Schleichwerbe-/ Korruptionsskandale in der Vergangenheit kein Indiz für die gebotene Wirtschaftsferne der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten.

Hinzu kommt die Definition des Grundversorgungsbegriffs im wortwörtlichen Sinne und die gegenüberstehenden finanziellen Dimension der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten. Aus unserer Sicht ist hier ein eklatantes Missverhältnis von Auftragsstellung im Verhältnis zur Finanzierung der Rundfunkanstalten zu sehen.

Des Weiteren können im 21.Jahrhundert aufgrund der gegebenen technischen Möglichkeiten die Programmangebote der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten adäquat ersetzt werden.

Zusätzlich halten wir sowohl die Einwohner Nordrhein Westfalens als auch uns selbst für qualifiziert genug, sich eigenständig zu bilden als auch zu informieren.

Was den Unterhaltungsbereich angeht, ist uns bis heute nicht klar, inwieweit dieser mit dem gesetzlichen Auftrag der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten in Einklang zu bringen ist.

Aufgrund dieser Sachverhalte halten wir weder den Willen noch die Fähigkeit zu einer tiefgreifenden Reform der Rundfunkanstalten für gegeben und sehen folglich keine Grundlage zur Zahlung einer verpflichtenden Haushaltsabgabe.

Begründung

Die Haushaltsabgabe ist seit Anfang des Jahres ein verpflichtender Beitrag zur Finanzierung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks. Durch die Nichtan- bzw. abmeldung vieler Bürger von der Rundfunkgebühr sahen sich die Verantwortlichen sowohl die Finanzierungsgrundlage als auch die Akzeptanz des Öffentlichen Rundfunks in Gefahr.

Ihnen war bewusst, dass mit dem Verlust der Meinungsführerschaft des Fernsehmediums in Zukunft die Bevölkerung immer weniger bereit sein wird, eine Gebühr zu akzeptieren, der sich kaum einer entziehen kann.

Dabei sollte beachtet werden, dass die heutigen technischen Möglichkeiten die Vorrausetzung bieten, einen Grossteil seines Medienkonsums abseits der Fernsehanstalten zu bestreiten.

Anstatt mit der Zeit zu gehen, haben die Landespolitiker die Entscheidung getroffen alles möglich zu tun, um ihre Rundfunkanstalten (und damit ein probates Machtinstrument) zu erhalten.

Der Unmut gegenüber diesem Verhalten ist in der ganzen Bevölkerung zu spüren. Aber bis heute haben es die meisten der politischen Parteien versäumt, den Kritikern einer allgemeinen Rundfunkgebühr eine politische Stimme zu geben.


Wichtig ist hierbei zu beachten:

1. Bei diesem Antrag geht es nicht darum, ob man Öffentlich Rechtliches Programm oder die Privatsender favorisiert. Es geht eher um die Frage, ob die Öffentlich Rechtlichen Sender ihren Auftrag erfüllen und ob die finanzielle/organisatorische Entwicklung hier noch in einem akzeptablen Verhältnis steht.

2. Unser Staatsverständnis sollte von kompetenten und freien Bürgern ausgehen (hieraus speist sich auch die Forderung nach Bürgerbeteiligung/Direktdemokratie!). Eine Zwangsgebühr passt nicht zu diesem Staatsverständnis.

3. Die Piratenpartei wird niemals so stark sein, dass sie diese Forderung 1:1 umsetzen kann. Aber mit dieser Forderung sind evtl. doch wünschenswerte Reformen der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten möglich.

4. Beliebte Formate/Sendungen bei den Öffentlich Rechtlichen Sendern haben sich beim Publikum etabliert. Somit ist davon auszugehen, dass diese Formate in einem anderen Umfeld weiterhin das Publikum erreichen werden. Es wird bei einem vernünftigen Preis/Leistungsverhältnis genug Zuschauer geben, die freiwillig zahlen. Allerdings dann ohne Zwangsgebühren.

5. Im politischen Wettbewerb ist es notwendig, dass sich die Parteien durch klare Positionen voneinander abgrenzen. Bei einer weichgespülten Kompromissposition besteht die Gefahr, dass die eigene Position beim Wähler nicht wahrgenommen wird.

6. Kompromisspositionen sind meist politisch unbrauchbar!

Bis heute ist Begriff Grundversorgung durch die Politiker nicht hinreichend definiert. Jeder möge für sich selbst kurz einmal diesen Begriff mit Leben füllen.

Und nun schaut nach, was die ARD aus diesem einfachen deutschen Wort macht:

Die Grundversorgung umfasst »die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik. Darin finden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine besondere Eigenart ihre Rechtfertigung«. Grundversorgung ist eindeutig nicht als Minimalversorgung zu verstehen, sondern schließt die gesamten Programmangebote in den Bereichen Bildung, Information und Unterhaltung ein, bestätigt damit den umfassenden »klassische(n) Auftrag« der Rundfunkanstalten. Der Begriff der Grundversorgung ist zudem gegenständlich und zeitlich offen sowie dynamisch. Er ist damit eng gekoppelt an die – ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene – Bestands- und Entwicklungsgarantie, nach der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten, insbesondere zur Erfüllung des Grundversorgungsauftrags, offen stehen.

http://www.ard.de/intern/rechtsgrundlagen/grundversorgung/-/id=54408/1cm440t/

Scheinbar haben wir ein Sprachproblem !



Sonstiger Antrag Nr.
010
Beantragt von
Pierre Jung ,Andreas Rohde ,Björn Liebig ,Oliver Betsteller ,Manfred Schramm
Thema
Nein zur Citymaut
Antragstext

Piratenpartei NRW möge folgenden Text als Position beschliessen: Eine Citymaut die zur Ausgrenzung und/oder zur finanziellen Belastung von Bürgern und dem Lieferverkehr führt, die beide auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, lehnt die Piratenpartei NRW entschieden ab.

Begründung

Einschränkung persönlicher Freiheit Weiterhin muss das teure Mautsystem durch die eingenommenen Gelder über einen langen Zeitraum refinanziert werden. Einnahmen könnten deshalb nicht in eine Verbesserung der Infrastruktur investiert werden. Als Insellösung hilft sie bestimmt nicht, die kommunalen Finanzprobleme zu lösen.

Straßenbenutzungsgebühren fördern eine Zweiklassengesellschaft, die die reichen Autofahrer bevorzugen und die armen Autofahrer benachteiligen würden. Hier entsteht eine Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit und eine Verkehrspolitik, die seine Bürger bevormundet und ihnen vorschreibt, wann, wohin und aus welchem Grund sie fahren dürfen. Die täglichen Verkehrsspitzen würden kaum abgebaut, da der Flexibilität der meisten Arbeitnehmer durch betriebliche und vor allem familiäre Notwendigkeiten enge Grenzen gesetzt sind.

Die vielen Fortbewegungsmittel in der Innenstadt - wie zum Beispiel das Fahrrad - sind für Pendler aufgrund der Entfernungen meist keine Option. Vor allem im ländlichen Raum fehlen echte Alternative zum Auto. Der ÖPNV ist in der Fläche oft nicht ausreichend. Deshalb kann die Lenkungswirkung einer City-Maut auch nur gering sein. Ganz davon abgesehen, dass die innerstädtischen Anwohner wohl kaum eine Maut akzeptieren würden.

Die City-Maut ist nicht geeignet, um die mit dem Verkehr verbundenen Umweltprobleme wie lokale Belästigungen durch Luftschadstoffe und Lärm in den Griff zu bekommen. Dies gilt erst recht für globale Klimarisiken. Kostet das Fahren in den Innenstädten Geld, wird es Ausweichreaktionen geben, durch die noch mehr Kraftstoff verbraucht werden könnte. Nicht zuletzt gibt es zahlreiche Probleme mit dem Datenschutz, die gegen die Einführung der City-Maut sprechen.

Viele Menschen empfinden die starken Steigerungen der Mobilitätskosten als existenzbedrohend. Im Zeitraum 1995 bis März 2012 sind die Kosten für Erwerb und Unterhalt eines Autos gemäß des Kraftfahrer-Indizes um mehr als die Hälfte gestiegen, die Kraftstoffpreise sogar um 120 Prozent. Die nominalen Lebenshaltungskosten insgesamt stiegen dagegen „nur“ um 29 Prozent an. Angesichts explodierender Mieten vor allem in Großstädten wird die Verteuerung der Mobilität auch zur sozialen Frage. Zulieferer werden die Kosten für die Einfahrt in den Innenstadtbereich auf die Endverbraucherpreis aufschlagen, weshalb die verkauften Waren am Ende sogar teurer würden oder aber Lohndumping in der Zulieferbranche wäre die Folge.Die steigenden Preise und die erhöhten Zufahrtskosten könnten die Innenstädte als Einkaufs- und Freizeitorte unattraktiv machen und eine Zersiedelung auf die „grüne Wiese“ bewirken. Zudem würde eine City-Maut auch Touristen abschrecken. Die Einführung der Einfahrtsgebühr sei ohnehin nur möglich, wenn der öffentliche Personennahverkehr und die Radwege vor allem in den Außenbereichen schon ausreichend ausgebaut sind. Andernfalls führt die City-Maut zum verkehrstechnischen Ausschluss der Bewohner von Vororten und Randgebieten.

Es gibt viel wirksamere Alternativen zur City-Maut, die den Verkehr verbessern, ohne die Menschen mit weiteren Belastungen zu gängeln. Bessere Effekte auf die Umwelt- und Verkehrssituation lassen sich durch intelligente Verkehrsführung (z.B. „grüne Welle“), optimiertes Parkraummanagement und bessere Kombinierung von ÖPNV, Individualverkehr, Radfahren und Zufußgehen erzielen. Daneben sind ein leistungsfähiger ÖPNV sowie attraktive und sichere Verbindungen im Fußgänger- und Radverkehr für eine Entlastung der Straßen dringend erforderlich. Die Innenstädte müssen mit dem PKW zu bezahlbaren Preisen erreicht werden können, denn zu einer lebendigen Stadt gehört auch ein stadtverträglicher Autoverkehr.

Der deutsche Staat nimmt über spezifische Steuern und Abgaben von den Autofahrern pro Jahr 53 Milliarden Euro ein, für den Erhalt und den Ausbau der Straßen gibt er jedoch nur 19 Milliarden Euro ausgibt. Fast zwei Drittel des Geldes werden somit für andere Zwecke als die Straßeninfrastruktur verwendet. Eine zusätzliche finanzielle Belastung der Autofahrer wäre daher hochgradig ungerecht .

Die Citymaut scheitert in ganz Europa und man sollte seine Schlüsse aus dem warum ziehen.

Hintergrund: http://www.stauwarnung.com/653/pro-und-contra-city-maut-die-wichtigsten-argumente-auf-dem-pruefstand/ http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1139612%2C%2C https://lqpp.de/nw/initiative/show/397.html?tab=suggestions



Sonstiger Antrag Nr.
011
Beantragt von
Daniel Düngel, schwarzbart, MetalPirate87, Manfred Schramm, Martin Böckel, Simone Brand, Jürgen Weiler, Frank Mueller, Oemer Tuku, Netnrd,bubiman, Christopher Schrage, CaeVye, Dirk Florian B., schreibrephorm,TeeJane, Ralf Hurnik, Hollarius, CptLeto, Holger Knöpker,Volker Neubert, Hans Immanuel,
Thema
Der Landesvorstand muss Konsequenzen aus dem #Gutachtengate ziehen!
Antragstext

Der Landesparteitag stellt fest, dass

a) der Landesvorstand bei den Vorkommnissen um die Einladung zur #AVPAMPA und dem zu spät veröffentlichten Gutachten den Grundprinzipien der PIRATEN zuwider gehandelt hat und hierdurch ein erheblicher Vertrauensschaden ausgelöst wurde;

b) die Glaubwürdigkeit der PIRATEN durch diese Vorgänge in der Öffentlichkeit extrem gelitten hat;

c) die dafür verantwortlichen Vorstandsmitglieder Konsequenzen ziehen sollten.

optionaler Bestandteil 1 des Antrags

Es ist der Wunsch des Landesparteitags, dass die an den beschriebenen Vorgängen beteiligten Vorstandsmitglieder Ihre Kandidatur auf der Landesliste der Piratenpartei Deutschland, Landesverband NRW zur Bundestagswahl am 22.09.2013 NICHT vollziehen.

optionaler Bestandteil 2 des Antrags

Der Landesvorstand wird beauftragt, eine rechtliche Klärung vorzunehmen, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen die aufgestellte Landesliste der Piratenpartei Deutschland, Landesverband NRW zur Bundestagswahl am 22.09.2013 noch nachträglich durch den Landesverband bzw. die auf der Aufstellungsversammlung bestimmten Vertrauenspersonen geändert werden kann.

Sofern die Rechtslage eine Änderung ermöglicht, wird der Landesvorstand gebeten, die notwendigen Schritte einzuleiten und zu überwachen, um die an den beschriebenen Vorgängen beteiligten Vorstandsmitglieder von der Liste zu streichen.

Begründung

Die beschriebenen Vorgänge haben der Piratenpartei Deutschland immensen Schaden zugefügt. Hierfür ist zwingend eine Konsequenz erforderlich.

Da bis zum heutigen Tag der Antragstellung keine Handlung des Landesvorstands erkennbar ist, muss der Landesparteitag über die Umstände beraten.

Die hier aufgeführten Anträge reiche ich hilfsweise ein, um die Frist zur Antragseinreichung zu wahren. Wünschenswert wäre, dass der Landesvorstand von sich aus handelt und der Landesparteitag hierüber nicht mehr beraten muss.

Zudem weise ich darauf hin, dass alle Bestandteile dieses Antrages modular abgestimmt werden sollen.



Sonstiger Antrag Nr.
012
Beantragt von
Daniel Düngel, Andreas Ronig, Dave-Kay, wako, Volker Neubert,Paxlei, Harald Franz, , Torsten Schrammen, Georg Früh, Peter Klein,Susanne Thomas, Hans Immanuel, corax, bubiman (nur falls es KEINEN Rückzug von der Liste gibt),Jürgen Weiler, Ralf Hurnik (nur falls es KEINEN Rückzug von der Liste gibt), Gernot Engler, Jochen Lobnig,Dietrich Singh, Piratenschlumpf (nur falls es KEINEN Rückzug von der Liste gibt), Sven Brandhorst,ninthprime, Sandra Leurs, Klaus Graf (nur falls es keinen Rückzug von der Liste gibt), MetalPirate87,Manfred Schramm(nur falls es KEINEN Rückzug von der Liste gibt), CaeVye, Simone Brand(nur falls es KEINEN Rückzug von der Liste gibt),Frank Mueller, Patrick Schiffer, Netnrd (Die Anträge sind nur teilweise konkurrierend. Wenn der von uns im Konkurrenzantrag geäußerten Bitte nicht nachgekommen wird, ließe sich dieser Antrag als Vorratsantrag beschließen.), Dirk Florian B.(Schließe mich vorringen Anmerkungen an), Oemer Tuku (Falls es keinen Rückzug von der Liste gibt), Hollarius, Holger Knöpker
Thema
Aufstellungsversammlung in Meinerzhagen für ungültig erklären, neue Liste aufstellen!
Antragstext

Der LPT möge beschließen, dass die im Januar auf der in Meinerzhagen durchgeführten Aufstellungsversammlung gewählte Landesliste der Piratenpartei Deutschland, Landesverband NRW zur Bundestagswahl am 22.09.2013 aufgrund nicht satzungskonform eingehaltener Fristen, nicht beim Landes/Bundeswahlleiter eingereicht werden soll.

Der Landesvorstand soll noch in der kommenden Woche zu einer neuen Aufstellungsversammlung einladen. Die auf dieser neuen AV beschlossene Liste möge die in Meinerzhagen aufgestellte Liste ersetzen.

Begründung

obsolet.

Dieser Antrag ist konkurrierend zur Antrag 011 und sollte gemeinsam behandelt werden!



Sonstiger Antrag Nr.
13
Beantragt von
Frank Knott
Thema
Übernahme Kosten für Wahlparteitag der Bundesebene
Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen: Der Landesverband NRW stellt dem Bundesverband zur Durchführung eines Bundesparteitags zur Neuwahl des Bundesvorstands 60.000 Euro zur Verfügung, falls ein solcher Parteitag bis spätestens 31. August 2013 ausgerichtet wird.

Begründung

Mitmach-Demokratie kostet Geld. Eine Neuwahl des Bundesvorstands darf nicht an fehlenden Finanzmitteln des Bundes scheitern. Wenn auf Bundesebene ein Wahlparteitag bis zu dem genannten Termin gewünscht ist, wollen wir das unterstützen.



Programmanträge

Programmantrag Nr.
001
Beantragt von
Christian Nissen für die PG Fanrechte
Typ 
Programm
Text 
Der LPT der Piratenpartei NRW möge beschließen, folgenden Text ins Programm aufzunehmen.

Quellenangaben dienen dem besseren Verständnis des Antrags und nicht als Teil des Antragstexts zu sehen.

(Modul 1 - Einleitung)

Piraten für Fanrechte

Die Piratenpartei NRW setzt sich für die Wahrung der Rechte von Fans und für einen sachlichen Dialog auf Augenhöhe zwischen allen Interessensgruppen beim Fußball und anderen Sportarten ein.

Der derzeitige Druck der Innenminister des Bundes und der Länder sowie der Polizeibehörden auf die Verbände, repressive Maßnahmen gegen große Teile der Fanszenen neu zu schaffen oder bestehende zu verschärfen, muss gestoppt werden. Die Verfolgung und Sanktionierung von Straftaten muss im gesetzlichen Rahmen von der Polizei durchgeführt werden, statt sie in das Vereinsrecht zu verlagern, wo Mittel und Verfahren rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht genügen.

Modul 2 - Kollektivstrafen & Hilfspolizei

Gegen Kollektivstrafen

Die Praxis, Vereine oder Fangruppierungen für die Vergehen einzelner Anhänger in Sippenhaft zu nehmen und Pläne, dieses Vorgehen gesetzlich zu legitimieren, lehnen wir entschieden ab.

Ebenso sehen wir Piraten keine Rechtsgrundlage für die Versuche einiger Vereine hohe Strafzahlungen an Dritte weiter zu leiten, die die Verbände und Vereine miteinander vereinbart haben.

Ein friedliches und respektvolles Miteinander ist nur ohne solche Drohkulissen möglich, die für die überwiegend jugendlichen Betroffenen langfristig stark negative Folgen haben.

Modul 3 - Gewalttäter Sport

Gewalttäter Sport

Die Datei "Gewalttäter Sport" ist eine von der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze geführte Datei, in der Informationen zu Personen gesammelt werden, deren Personalien im Rahmen von Sportveranstaltungen – meistens beim Fußball – erfasst wurden.

Die Art, wie diese Datei derzeit geführt wird, ist aus Sicht der Piratenpartei datenschutzrechtlich bedenklich und stellt einen Verstoß gegen grundlegende juristische Standards dar.

Die Piratenpartei fordert daher die Abschaffung der Datei Gewalttäter Sport, mindestens aber die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien, wie der Unschuldsvermutung.

Hierzu gehört, dass Eintragungen in die Datei "Gewalttäter Sport" erst bei rechtskräftiger Verurteilung oder mindestens dringendem Tatverdacht, eine Gewalttat begangen zu haben, erfolgen dürfen. Derzeit liegt dies allein im Ermessen der Beamten, die den Vorgang bearbeiten. Bei Unschuld oder Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit muss der Eintrag unverzüglich gelöscht werden.[1]

Um den Betroffenen das Beschreiten des Rechtsweg zu ermöglichen, müssen diese direkt nach der Eintragung schriftlich, unter Angabe aller gespeicherten Daten, informiert werden.

Modul 4 - Einschränkung der Freiheit der Person

Keine Einschränkungen der Freiheit der Person

Die Piraten lehnen die Praxis vieler Polizeibehörden, Fans ohne richterliche Anordnung mit sogenannten "Bereichsbetretungsverboten"[2] oder Ausreiseverboten zu belegen, sowie Bestrebungen dies bundesweit zu ermöglichen, entschieden ab. Diese Einschränkung der Grundrechte der Betroffenen ist für uns nicht hinnehmbar.

Modul 5 - Stadionverbote

Stadionverbote

Derzeit werden, insbesondere vom Deutschen Fußball-Bund (DFB), bundesweite Stadionverbote häufig auf Verdacht ausgesprochen, ohne dass die Betroffenen sich zur Sache äußern könnten. Dies hat nicht selten große soziale Folgen, gerade für jene Betroffene, die im Stadion einen ihrer Lebensmittelpunkte haben.[3][4][5]

Die Piraten stehen für ein Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben ein und fordern daher die Vergabe von bundesweiten Stadionverboten einzelfallgerecht und unter Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards inkl. fairer, verpflichtender Anhörung des Betroffenen und seiner Vertreter zu regeln. Zusätzlich sind bei den Anhörungen auch immer die jeweils zuständigen Fanbeauftragten und Vertreter der Fanszene hinzuzuziehen.

Sinn dieses Vorgehens ist es festzustellen, ob von dem Fan akute Gefahr ausgeht, oder ob man ihn nicht mit Hilfe geeigneter Maßnahmen auf den richtigen Weg zurückführen kann. Liegen die Ursachen des Fehlverhaltens des Fans außerhalb des Stadions, verlagert man mit einem Stadionverbot das Problem nur und verstärkt es unter Umständen sogar.

Hooligans und organisierte Gewalttäter werden durch Stadionverbote nicht von der Begehung von Straftaten außerhalb der Stadien abgehalten. Hier muss zur Gewaltprävention die Arbeit der Fanprojekte und Fanbeauftragten unterstützt werden, um zu verhindern, dass Jugendliche in die Hooliganszenen abdriften.

Modul 6 - Einlasskontrollen

Einlasskontrollen

Bei den Einlasskontrollen zu den Stadien ist unbedingt darauf zu achten, dass die Würde der Stadionbesucher gewahrt bleibt. Vollkörperkontrollen sehen wir als menschenunwürdige Maßnahme, die in keinem Verhältnis zu den zu verhindernden Ordnungswidrigkeiten steht, und lehnen diese entschieden ab.

Begründung

Quellen

  • [1] Liste der Eintragungsgründe in die Datei "Gewalttäter Sport": [1]
  • [2] Artikel auf dradio.de zu den Bereichsbetretungsverboten: [2]
  • [3] TAZ.de: Pauschal abgestraft: [3]
  • [4] TAZ.de: Stadionverbot per Fingerzeig: [4]


Begründung

Anhänger von Sportvereinen werden von den Innenministern seit Jahren als Objekte zum Profilieren missbraucht. Außerdem wird im Umfeld von Stadien

Die Piratenpartei und die Piratenfraktionen setzen sich bereits jetzt dagegen ein (Link) und sollte das Ziel einer Verbesserung des derzeitigen Zustands auch ins Programm aufnehmen.

Diskussion
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-sport


Programmantrag Nr.
002
Beantragt von
Christian Nissen für die PG Fanrechte
Typ 
Wahlprogramm, Grundsatzprogramm
Text 
Der LPT der Piratenpartei NRW möge beschließen, folgenden Text ins Programm aufzunehmen.

Quellenangaben dienen dem besseren Verständnis des Antrags und nicht als Teil des Antragstexts zu sehen.

Position der Piratenpartei zu Pyrotechnik in Sportstätten

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, den kontrollierten Einsatz von Pyrotechnik durch Fans, dort wo es die lokalen Gegebenheiten zulassen, zu ermöglichen.

Pyrotechnik ist für viele Fans fester Bestandteil der Fankultur und ein wichtiges Mittel ihren Emotionen Ausdruck zu verleihen. Die bisherigen Versuche den Einsatz von Pyrotechnik zu unterbinden sind gescheitert und haben nur zu einer immer stärker werdenden Überwachung und Gängelung der Fans geführt.

Derzeit wird Pyrotechnik heimlich ins Stadion geschafft und dort verdeckt, im Schutz der Masse, gezündet. Das hierdurch entstehende Verletzungsrisiko ließe sich bei kontrollierter Nutzung innerhalb extra dafür vorgesehener Zonen erheblich reduzieren.

Dort wo der Einsatz von Pyrotechnik durch Fans möglich ist, (z.B. in Norwegen oder Österreich) hat man sehr positive Erfahrungen damit gemacht[1] und auch in Deutschland gibt es, z.B. beim Eishockey[3][4], bereits positive Erfahrungen damit.

Wir fordern daher, dass der DFB den 2011 begonnenen Dialog zur Legalisierung von Pyrotechnik wieder aufnimmt, (weitere Infos unter [4]) und die Politik parallel die rechtlichen Voraussetzungen dafür schafft, dies zu ermöglichen.

Begründung

Quellen

Begründung

Pyrotechnik in Stadien ist einer der Punkte, an denen sich immer wieder Streit zwischen Fangruppen, den Vereinen / Verbänden und Ordnungshütern entzündet.

Man wird Pyrotechnik nie komplett aus den Stadien raushalten können, wenn man nicht zu drakonischen Maßnahmen greifen möchte.

Erfahrungen aus den 90gern in Deutschland, aber auch aktuelle im europäischen Ausland zeigen, dass die Duldung von Pyrotechnik dazu führt, dass die Probleme stark abnehmen. Unter anderem deswegen, weil sich die Fanszenen selber darum kümmern, dass niemand Unsinn anstellt, aber auch weil der Reiz des Verbotenen wegfällt. Dies sehen wir als den einzig sinnvollen Weg an, die Problematik zu entschärfen.

Diskussion
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-sport



Programmantrag Nr.
003
Beantragt von
Oliver Bayer
Typ 
Grundsatzprogramm
Text 
Die Piratenpartei NRW möge den folgenden Wortlaut an geeigneter Stelle in ihr Grundsatzprogramm aufnehmen:

Die Schuldenbremse hilft uns nicht weiter

Ein Verbot der Nettokreditaufnahme für das Land Nordrhein-Westfalen halten die PIRATEN NRW für volkswirtschaftlich und gesellschaftlich problematisch. Ein ausgeglichener Haushalt stellt keinen Wert an sich dar. Die Herausforderungen und Probleme des Landes lassen sich nicht allein auf die Verminderung öffentlicher Schulden reduzieren.

Die sogenannte Schuldenbremse verhindert Investitionen, die langfristig erhebliche Kosteneinsparungen für öffentliche Haushalte versprechen. Im Gegenzug fördert sie langfristige finanzielle Risiken durch die vielfältigen Umgehungsmöglichkeiten von der Verschuldung staatlicher Unternehmen bis zum alternativen Finanzierungmodell der "Öffentlich-privaten Partnerschaft" (ÖPP).

Begründung

Das finale Verbot der Nettokreditaufnahme für die Länder tritt erst mit dem Haushaltsjahr 2020 in Kraft, die Schuldenbremse wirkt jedoch bereits jetzt.

"Bildung für alle", der Ausbau und die Modernisierung von Infrastruktur, sozialer Wohnungsbau ..und andere Investitionen in die Zukunft setzen darauf, dass die heutigen Ausgaben weit geringer sind als die zukünftigen Kosten, sollten diese Ausgaben heute nicht getätigt werden. Mit der Schuldenbremse ist solch ein langfristiges Denken nicht mehr möglich. Im Gegenteil: Kosten werden auf die Zukunft geschoben, in dem sie in staatliche Unternehmen oder PPP/ÖPP-Projekte ausgelagert werden. Langfristig kostet diese Auslagerung den Staat mehr als eine Kreditaufnahme zu den günstigen Bedingungen des Landes.

Die Definition der Schuldenbremse ist sowieso schwammig, da in "Notsituationen" – und dazu zählt die Finanzkrise – eben doch eine Verschuldung erlaubt ist und es keine verbindlichen Tilgungsfristen gibt. Dies fördert ungehemmtes Ausgeben in selbstdefinierten "Notsituationen". Im Fall des Falles wird es Politikern sowieso egal sein: Die Schuldenbremse hat viele Umgehungsmöglichkeiten, verhindert jedoch ein vernünftiges Haushalten in normalen Zeiten.

Zudem gibt es einen Spielraum bei der Berechnung der konjunkturellen Komponente und die Trennung in konjunkturelle und strukturelle Schulden ist generell schwierig. Durch die Funktion von Staatsschulden auf dem Finanzmarkt ergeben sich bei einer entsprechenden Verknappung zusätzliche, ungewollte, Effekte.



Programmantrag Nr.
004
Beantragt von
Oliver Bayer
Typ 
Grundsatzprogramm
Text 
Die Piratenpartei NRW möge den folgenden Wortlaut an geeigneter Stelle in ihr Grundsatzprogramm aufnehmen:

Wir stehen zur Schuldenbremse

Politiker sparen ungern und haben so in der Vergangenheit die öffentlichen Haushalte immer stärker belastet. Diese Ausgabendynamik muss gebrochen werden. Daher wurde im Einklang mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft im Grundgesetz eine "Schuldenbremse" definiert, nach der auch der nordrhein-westfälische Haushalt ab dem Haushaltsjahr 2020 kein strukturelles Haushaltsdefizit mehr haben darf.

Die PIRATEN NRW halten sich an das Grundgesetz und werden auch darauf drängen, dass die Schuldenbremse eingehalten und nicht leichtfertig aufgeweicht wird. Mit der sukzessiven Etablierung der Schuldenbremse bis 2020 sind auch eine Überprüfung der Umgehungsmöglichkeiten und entsprechende Maßnahmen und Regelungen dagegen erforderlich.

Begründung

Mit-Autor: Robert Arnold

Zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin wurden in Art. 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und im Grundgesetz (Art. 109 Abs. 3 und Art 143d Grundgesetz) eine "Schuldenbremse" definiert.

Das Verbot der Kreditaufnahme zwingt die Politiker zu Transparenz: Sie werden gezwungen, immer anzugeben, wo das Geld herkommen soll, das sie für ihre Projekte ausgeben wollen. Die Schuldenbremse ist ein unverzichtbares Instrument, die Politiker zu Ehrlichkeit gegenüber den Bürgern zu zwingen.

Die Schuldenbremse, wie sie aktuell im Grundgesetz verankert ist und mit 2/3-Mehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat verabschiedet wurde, ermöglicht, dass der Staat konjunkturausgleichend durch Haushaltsdefizite und -überschüsse wirkt: Sie schreibt lediglich vor, dass es ab 2020 ein konjunkturunabhängiges, d.h. strukturelles Defizit bei den Ländern nicht mehr geben darf (vorausgesetzt die Länder verabschieden entsprechende Regelungen). Außerdem können die Länder Ausnahmen für Naturkatastrophen und "außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen" (Artikel 109, Absatz 3 Grundgesetz) beschließen.

Theoretisch könnten zwar Investitionen, die in der Zukunft Geld sparen, auch dann sinnvoll sein, wenn ihre Finanzierung ein Haushaltsdefizit erzeugen würde. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn die entsprechenden Staatsschulden im Rahmen der Abschreibungen auch tatsächlich getilgt werden. Dies ist jedoch in keiner Gebietskörperschaft in Deutschland seit dem 2. Weltkrieg geschehen.

Die Piraten werden darauf achten, dass die Regelungen der Schuldenbremse aus dem Grundgesetz nicht umgangen werden und die Prioritätensetzung der Politik dadurch für die Bürger transparent wird. Die politische Prioritätensetzung darf weder durch "Öffentlich-Private-Partnerschaften" noch durch Staatsbetriebe oder durch hohe Globalposten im Haushalt verschleiert werden.



Programmantrag Nr.
005
Beantragt von
Roland John für AK Bauen und Verkehr, unterstützt von Oliver Bayer, Thomas Hegenbarth u.a.
Typ 
Grundsatzprogramm
Text 
Die Piratenpartei NRW möge in das Grundsatzprogramm einen Abschnitt Bauen und Verkehr einfügen. (Grundlegende Auszüge aus Wahlprogramm, neu sind City-Maut (Modul 4) sowie SoBoN (Modul 6))

Bauen und Verkehr

Modul 1: (Präambel)

Überschrift: Die Bedeutung des Themas Bauen und Verkehr für NRW

Eine nachhaltige Entwicklung des Verkehrs, des Bauens und der Stadtentwicklung hat für die ökologische, soziale und ökonomische Entwicklung in NRW einen hohen Stellenwert. Die Überwindung der Folgen des demografischen Wandels und der wirtschaftsstrukturellen Entwicklung müssen durch eine Zusammenarbeit aller Beteiligten erreicht werden. Zu einer nachhaltigen Entwicklung gehören unter anderem die Bereitstellung eines klimafreundlichen Verkehrsangebotes sowie die Schaffung eines attraktiven Wohnumfeldes.

Modul 2:

Überschrift: Nahverkehr vernetzen

Das Nahverkehrsnetz in den großen Ballungsräumen in NRW ist zu Stoßzeiten überlastet. Außerdem ist es unflexibel und in den Randbereichen am Übergang zwischen verschiedenen Trägern oft schlecht ausgebaut. Insbesondere im Ruhrgebiet sind die Netze zentrenorientiert – aus einer Tradition die noch auf das Kaiserreich zurückgeht. Die Reformversuche sind bisher an den Beharrungskräften der lokalen Nahverkehrsunternehmen größtenteils gescheitert. Ziel ist, den Nahverkehr kostengünstiger, attraktiver, benutzerfreundlicher und umweltfreundlicher zu machen. Der ÖPNV soll mit öffentlichen PKW und Fahrrädern vernetzt werden. Alles soll in ein System integriert werden.

Modul 3:

Überschrift: Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)

Die Angebote des ÖPNV können durch vielfältige Maßnahmen attraktiver gestaltet werden und so die Auslastung der öffentlichen Verkehrsmittel verbessern. Die PIRATEN NRW fordern ein engmaschigeres Netz der Verkehrslinien, eine Taktverdichtung sowie bedarfsgerechte Platzangebote. Verbesserte Verbindungen aus dem Umland in die Stadtzentren gehören ebenfalls dazu. Gesicherte Umsteigeverbindungen an zentralen Plätzen und Vorrangschaltungen für den ÖPNV an Signalanlagen sind anzustreben.

Die PIRATEN NRW streben einen flächendeckenden ticketfreien Öffentlichen Personennahverkehr an. Bis zur Einführung erhöht ein einfach und übersichtlich gestaltetes Tarifsystem die Nutzungschancen. Es muss die Möglichkeit geschaffen werden, Einzelfahrscheine für einen bestimmten Zeitraum unabhängig von der Fahrtrichtung zu nutzen.

Modul 4:

(ohne Überschrift) Die verschiedenen Kommunen und Regionen benötigen zur Finanzierung und Flankierung des ticketfreien Öffentlichen Personennahverkehrs die Möglichkeit, unterschiedliche Konzepte und Rahmenbedingungen nutzen zu können. Um die Einführung eines ticketfreien ÖPNV zu erleichtern, wollen die PIRATEN NRW den Kommunen auch die Einführung einer "City-Maut" oder vergleichbaren Gebühr für das Befahren von Innenstadtbereichen mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ermöglichen. Die Einnahmen sollen zur Verbesserung des ÖPNV im Geltungsbereich der Mautpflicht zweckgebunden sein.

Modul 5:

Überschrift: Güterverkehr auf der Schiene

Die Kapazität des Schienennetzes für den Güterverkehr ist weitgehend erschöpft. Neu- und Ausbauprojekte im Schienennetz konzentrieren sich auf prestigeträchtige Hochgeschwindigkeitsstrecken im Personenverkehr. Um das Wachstum im Güterverkehr bewältigen zu können und weiteren Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, muss planvoll in das Schienennetz investiert werden. Der Bundesverkehrswegeplan sieht Investitionen von rund 60 Milliarden Euro in einzelne Strecken vor. Aus unserer Sicht sollte stattdessen mehr Gewicht auf die Ertüchtigung vorhandener Strecken und auf die Beseitigung von Flaschenhälsen gelegt werden.

Modul 6:

Überschrift: Sozial gerechte Bodennutzung für NRW

Die Piratenpartei NRW fordert eine sozial gerechte Bodennutzung (SoBoN) für NRW.

Ziel ist es, der akuten Wohnungsnot sowie der zunehmenden Verdrängung von erschwinglichem Wohnraum aus den attraktiveren Innenstadt- oder Stadtteillagen entgegen zu wirken. Für diese, in jeder Kommune im einzelnen festzulegenden Bereiche, soll ein angepasstes Maßnahmenpaket gelten, in dem es unter anderem künftig auf allen neuen privatwirtschaftlichen Wohnungsbauflächen ab einer festzulegenden Größe 30% geförderter Wohnungsbau zu erstellen gilt.

Nicht nur innerstädtische Kernbereiche und bevorzugte Stadtteillagen werden durch die Integration des geförderten Wohnungsbaus in alle SoBoN-Planungen für eine bessere soziale Durchmischung der Stadt sorgen.

Um dieses Ziel zu erreichen, fordert die Piratenpartei NRW daher eine landesweite angepasste, kommunale Initiative und Prüfung für ein solches umfassendes Maßnahmenpaket.

Begründung

Antragsbegründung:

Bereits in den vorangegangenen Wahlprogrammen nahm Bauen und Verkehr einen großen und populären Teil ein. Dies sollte auch im Grundsatzprogramm gewürdigt werden. Daher möchten wir wesentliche Teile der Wahlprogramme im Grundsatzprogramm festschreiben und situationsbedingt immer wieder ergänzend mit neuen Positionen begleiten.

Die Module 1,2,3 und 5 sind Auszüge aus dem Wahlprogramm 2012. Das Modul 4 beschreibt eine Möglichkeit finanzielle Anreize zur Verbesserung des ÖPNV zu setzen. Modul 6 soll unseren Ansatz zu Gentrifizierung widerspiegeln. Die Module 4 und 6 werden auch als Positionspapiere eingereicht, falls eine Ergänzung des Grundsatzsprogramms um den Komplex Bauen und Verkehr nicht erwünscht ist.


Detailbegründung Modul4:

Die PIRATEN betrachten Mobilität als ein Grundrecht. Aus diesem Grund treten wir für einen allgemein zugänglichen, ticketfreien ÖPNV ein. Dieser wird nach seiner Einführung nicht nur einen maßgeblichen Anteil an der Reduzierung von Abgasemissionen beitragen sondern auch die Mobilität im Sinne der Teilhabe von den individuellen finanziellen Lebensumständen entkoppeln.

Die PIRATEN treten ein für eine Verlagerung von Verkehr weg vom Automobilverkehr zugunsten des öffentlichen Personennahverkehrs. Dafür sind Umfang, Frequenz und die Qualität der Verkehrssysteme einschließlich Park & Ride Angebote zu verbessern. Nur so sind die umweltpolitischen Ziele der Reduzierung von Kohlendioxidemissionen und Flächenverbrauch durch Verkehrsflächen zu erreichen. Darüber hinaus wird ein Rückgang des Automobilverkehrs als wünschenswerter Nebeneffekt begrüßt und unterstützt.

Die PIRATEN stehen für die Herstellung einer Kostentransparenz bei verschiedenen Verkehrsträgern. Dabei sind die externen Effekte (Umweltkosten, Infrastrukturkosten, Flächenkosten für ruhenden Verkehr, u.v.m.) zu internalisieren und dem jeweiligen Verkehrsträger und seinen Nutzern anzulasten. Im Falle der Kosten des öffentlichen Personenverkehrs ist dies die gesamte Gesellschaft und im Falle des individual-motorisierten Verkehrs ist dies der individuelle Verkehrsteilnehmer. Diese Kostengerechtigkeit entspricht dem Verursacherprinzip.

Es gibt viele Möglichkeiten, den ticketfreien ÖPNV oder auch deutliche Attraktivitätssteigerungen im ÖPNV zu erreichen. Auf regionaler und kommunaler Ebene stellt sich dabei immer die Frage der notwendigen Begleitmaßnahmen (Flankierung) und der Finanzierung. Da auf diesen Ebenen keine allgemeine Finanzierung, keine Kraftstoffabgabe o.ä. möglich ist, müssen in irgendeiner Weise zweckgebundene Abgaben erhoben und Rahmenbedingungen durch das Land geschaffen werden. Jede Kommune oder Region benötigt andere Lösungen. Eine Möglichkeit ist die City-Maut.

Die sozialen Auswirkungen einer City-Maut werden dadurch kompensiert, dass die Einführung der Maut an die Bereitstellung eines ticketfreien ÖPNV-Angebotes gebunden wird. Eine City-Maut ist nicht mit einer allgemeinen PKW-Maut mit all ihren Problemen bezüglich Datenschutz und Mobilitätsgerechtigkeit zu vergleichen.


Detailbegründung Modul6:

Die 30 %-Quote orientiert sich an erfolgreichen Problemlösungen aus anderen Städten mit wachsenden Einwohnerzahlen und beträchtlichen Zuzügen wie derzeit in einigen Städten NRWs. Die in München geltende sozialgerechte Bodennutzung' gibt es schon seit 1994 hat sich bewährt und gilt vielen Städten, auch in abgewandelter Form, in ganz Deutschland als Vorbild (4) Basis dafür ist u.a. das durch den Gesetzgeber schon 1993 in Kraft getretene Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz. Dieses ermöglicht den Kommunen einen Teil der Kosten städtebaulicher Planungen von den Planungsbegünstigten tragen zu lassen.

Ein Beispiel: Defacto wurden in der Millionenstadt Köln z.B. 2012 ungefähr 650 geförderte Wohnungen erstellt. In der 1.4 Mio. Einwohnerstadt München sind dies im gleichen Zeitraum über 2000. Wohnungsbaupolitik ist einer der zentralen Handlungsfelder für eine gute Stadtentwicklung. Hier muss man klotzen, nicht kleckern.

Zu den Fakten: der Anteil aller Wohnungen durch Förderprogramme des sozialen Wohnungsbaus ist in vielen Städten in NRW dramatisch gesunken. Die Zahlen in NRW sind in den letzten zehn Jahren um 40 Prozent (1) gesunken. In Köln z.B. haben 270.000 Kölner Haushalte Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, Ende 2011 gab es jedoch nur 41.600 solcher Wohnungen. 1990 waren dies noch 105.000 Sozialwohnungen. (2) Gerade in vielen NRW Städten ist der Anteil besonders hoch, so beträgt nach einer Marktstudie von 2008 des Immobilienverbands Deutschland (IVD) der durchschnittliche Anteil für die Wohnungsausgaben in Köln den besonders hohen Wert von 42,5%. Zu befürchten ist, dass weitere Bürger mit mittlerem und unterem Einkommen angesichts steigender Wohnungsmieten die Innenstädte verlassen müssen und das soziale Ungleichgewicht zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen weiter verstärkt.

Natürlich berücksichtigen wir das die regionale und individuelle Situation einer Kommune sehr anders sein kann, da nicht alle unter einer gleichen Wohnungsnot leiden wie Düsseldorf, Köln, Bonn, Münster oder auch Meerbusch und Mettmann (3) Gerade unser Flächenland NRW ist geprägt durch extrem unterschiedliche Bevölkerungsentwicklungen.

Nicht Teil des Antrages: Quellen: (1) http://www.derwesten.de/politik/in-nrw-fehlen-sozialwohnungen-id6943334.html (2) Stadt Köln, Wohnungsmarkt Arbeitsbericht 2010/2011 http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf56/arbeitsbericht_2010.pdf http://www.ksta.de/koeln/mieten-wohnen-wird-zum-luxus,15187530,16948702.html (3) http://www.rp-online.de/region-duesseldorf/meerbusch/nachrichten/bestand-an-sozialwohnungen-halbiert-1.3216435 http://www.rp-online.de/region-duesseldorf/mettmann/nachrichten/in-mettmann-fehlen-sozial-wohnungen-1.3195789 (4) Landeshaupstadt München, Die sozialgerechte Bodennutzung http://www.muenchen.de/rathaus/dms/Home/Stadtverwaltung/Kommunalreferat/pdf_immo/sobon2010/SoBoN%202010.pdf