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NDS:Mitgliederversammlungen/2021.1/PP Antraege

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Wichtig!

Die Fristen für die Einreichung von Satzungsänderungsanträgen (SÄAs) ist nach der letzten Änderung auf der LMVNDS13.3 in der Satzung folgendermaßen geregelt:

§ 12 Die Landesmitgliederversammlung ...
4. Anträge zur ordentlichen Landesmitgliederversammlung sind fristgerecht vor der Versammlung beim Landesvorstand einzureichen. Anträge zur Geschäftsordnung sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Später gestellte Anträge können während der Landesmitgliederversammlung nur mit der Zustimmung der einfachen Abstimmungsmehrheit behandelt werden.
a. Einreichungsfrist: Anträge sind bis 23 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand einzureichen.
b. Änderungsfrist: Fristgerecht eingereichte Anträge sind bis 16 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung änderbar. Innerhalb dieser Frist können nur noch Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen beim Landesvorstand eingereicht werden.

Bis zum 16.09.2021 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.a. beim Vorstand eingereicht werden ("neue" Anträge). Diese Anträge dürfen noch für 7 Tage vom Antragsteller geändert/überarbeitet werden!

Bis zum 23.09.2021 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.b. beim Vorstand eingereicht werden (Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen).

Der Eingangszeitpunkt ist der erste Moment in dem entweder

- ein Mitglied des LaVo oder ein Bearbeiter seiner offiziellen Eingangskanäle diesen zur Kenntnis genommen hat, (d.h. ihr könnt das jedem einzelnen LaVo-Mitglied schicken)

- der Antrag im Projekt LMV-Antraege liegt, (das ist der hier: https://ticket-piraten-nds.de/projects/lmv-antraege )

- der Antrag im Projekt "vorstand@piraten-nds.de" liegt und klar als Antrag an die LMV erkennbar ist. (d.h. ihr schickt euren Antrag mit dem Wort "Antrag"+$xy in der Betreffzeile an vorstand@piraten-nds.de , dann wird der ins Projekt übertragen)

DANACH könnt IHR den Antrag hier im unteren Bereich "Satzungsänderungen außerhalb der AG Satzung" selbst eintragen. Falls ihr Probleme mit Wiki-Code habt, und euch nicht traut, das selbst einzutragen, erwähnt das im Antrag an den Vorstand, damit dieser jemanden beauftragt, das für euch zu tun.

Wichtig! Die alleinige Eintragung des Antrags ins Wiki gilt nicht als Einreichung! Ihr müsst den Antrag unbedingt auf einem der drei oben aufgezählten Wege dem Vorstand zukommen lassen.

==

Die Anträge im Ticketingsystem stehen dort um überprüft, verarbeitet und dokumentiert zu werden. Die Tickets dienen nicht der Diskussion oder Kommentierung der Anträge, macht das bitte in der ML, in Pads oder hier im Wiki, wenn die Anträge übertragen worden sind.

Nur die Antragsteller und die "Ticketschubser" schreiben etwas in diesen Tickets!

Inhaltsverzeichnis

Die Antragsreihenfolge ab WP 001 orientiert sich an dem Abstimmungsergebnis in der 2. Kammer des Ständigen Mitgliederentscheids (SME)

WP 000 - Gummibäume an die Straßen (Antragsvorlage)

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 20xx-xx-xx #(Nummer): Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 20xx.x - Gummibäume an die Straßen
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Text:
Antragsteller: Hans GuckindieLuft
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 20xx beschließen:

Gummibäume an die Straßen

Gummibäume sind so schön elastisch. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, zukünftig nur noch Gummibäume an die Straßen zu pflanzen.

==Begründung:==

Mit Gummibäumen passieren weniger schwere Unfälle.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: 3,99 pro Baum, wird im Rahmen der parlamentarischen Arbeit ermittelt.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
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Ergebnis:
Zusatzinfos: § 42, Abs. 23 im Gummibaum-Gesetz muss dazu geändert werden. Aber das müssen wir erst noch schaffen.

WP 000a1 Streichung 1 - Reden im Landtag in die Mediathek

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #000a1: Streichung 1 - Reden im Landtag in die Mediathek
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ticket: 2075

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Streichung 1 - Reden im Landtag in die Mediathek

Der Beschluss
https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2017.1/PP_Antraege#WP_008_-_Reden_im_Landtag_in_die_Mediathek
wird aufgehoben.

Begründung:
Zwar hat sich die Geschäftsordnung des Landtages in diesem Punkt nicht geändert, aber zumindest sind nach aktuellem Stand alle Plenarsitzungen ab 2014 über die Seite des Landtages Niedersachsen vollständig abrufbar, sofern einzelne Abgeordnete dem diesbezüglich ihres Beitrages nicht widersprochen haben [1]. Damit ist der Umsetzungsforderung genüge getan.

[1] https://landtag-niedersachsen-tv.im-en.com/index.php?jahr=2014

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 000a2 Streichung 2 - Nachhaltige Energieversorgung hier: Bezug auf Kernkraft

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #000a2: Streichung 2 - Nachhaltige Energieversorgung hier: Bezug auf Kernkraft
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Text:
Antragsteller: Jana Klemp

Ticket: 2076

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Streichung 2 - Nachhaltige Energieversorgung hier: Bezug auf Kernkraft

Im Abschnitt 6.1 [1] werden im ersten Satz die Worte "und Kernkraft" gestrichen.

Begründung:
Mit Ende des Jahres 2022 ist die Energieerzeugung aus Kernkraft beendet. [2] Ein Bezug auf Verzicht aus dieser Energiequelle ist nicht mehr notwendig.

[1] https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_LTW_2017#Nachhaltige_Energieversorgung
[2] https://www.bmu.de/media/atomkraftwerke-in-deutschland-abschaltung-der-noch-betriebenen-reaktoren-gemaess-atomgesetz-atg/

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 000a3 Streichung 3 - Atomenergie hier: Bezug auf Kernkraft, Salzstock Gorleben, Bundesratsinitiative

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #000a3: Streichung 3 - Atomenergie hier: Bezug auf Kernkraft, Salzstock Gorleben, Bundesratsinitiative
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Text:
Antragsteller: Jana Klemp

Ticket: 2077

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Streichung 3 - Atomenergie hier: Bezug auf Kernkraft, Salzstock Gorleben, Bundesratsinitiative

Im Abschnitt 6.1.1 [1] werden im Satz 1 das Wort "Kernkraftwerke," sowie die Absätze 3 und 4 gestrichen.

Begründung:
Mit Ende des Jahres 2022 ist die Energieerzeugung aus Kernkraftwerken beendet. [2] Ein Bezug auf Verzicht aus dieser Energiequelle ist nicht mehr notwendig.

In einem deutschlandweiten Verfahren wird nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ein Endlager gesucht. Weiterhin hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung am 28.09.20 bekannt gegegen, dass der Salzstock Gorleben als Endlager nicht geeignet ist. [3] Somit sind auch diese Askpekte erfüllt.

[1] https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_LTW_2017#Atomenergie
[2] https://www.bmu.de/media/atomkraftwerke-in-deutschland-abschaltung-der-noch-betriebenen-reaktoren-gemaess-atomgesetz-atg/
[3] https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 000b1 Änderung 1 Bürger werden zu Menschen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #000b1: Änderung 1 Bürger werden zu Menschen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ticket: 2078

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Änderung 1 Bürger werden zu Menschen

Im gesamten Programm 2017 wird aus dem Terminus "Bürger" in jeglicher Form - mit Ausnahme der Wortverbindungen "Bürgerbegehren", "Bürgerentscheid" und "Bürgermeister" - der Terminus "Menschen".

Diese Regelung gilt weiterhin für alle noch zu fassenden Programmbeschlüsse zur Landtagswahl 2022.

Begründung:
Wir verstehen uns als Partei für alle Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft und Staatsbürgerschaft. "Bürger" ist ein Terminus, der sich hier auf die deutsche Staatsbrügerschaft bezieht (1) und somit diesem Anspruch nicht gewahr wird.

Insgesamt käme dies nach aktuellem Stand des Programmentwurfs 65 x zum Tragen.

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Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 000b2 Änderung 2 Alternative Energiequellen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #000b2: Änderung 2 Alternative Energiequellen
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Text:
Antragsteller: Jana Klemp

Ticket: 2079

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Änderung 2 Alternative Energiequellen

Im Abschnitt 6.1.2 [1] werden die Worte "den Ausstieg aus der Kernkraft" durch die Worte "eine alternative Energieversorgung" ersetzt.

Der so geänderte Satz lautet dann:

"Um eine alternative Energieversorgung zeitnah zu erreichen, setzen wir auf umweltverträgliche Verfahren."

Begründung:
Mit Ende des Jahres 2022 ist das Ende der Energieerzeugung aus Kernkraftwerken beschlossen. [2] Ein Bezug auf Verzicht aus dieser Energiequelle ist nicht mehr notwendig.

[1] https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_LTW_2017#Alternative_Energiequellen
[2] https://www.bmu.de/media/atomkraftwerke-in-deutschland-abschaltung-der-noch-betriebenen-reaktoren-gemaess-atomgesetz-atg/

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 000b3 Änderung 3 Wohnortnahe Krankenversorgung in Krankenhäusern mit öffentlichen und gemeinnützigen Trägern

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #000b3: Änderung 3 Wohnortnahe Krankenversorgung in Krankenhäusern mit öffentlichen und gemeinnützigen Trägern
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ticket: 2080

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Änderung 3 Wohnortnahe Krankenversorgung in Krankenhäusern mit öffentlichen und gemeinnützigen Trägern

Im aktuellen Abschnitt 8.1.1 "Wohnortnahe Krankenversorgung in Krankenhäusern mit öffentlichen und gemeinnützigen Trägern" (1) wird im letzten Absatz in Satz 1 zwischen "auf" und "eine" das Wort "über" eingesetzt.

Hinweis: Der Absatz würde in der Folge lauten:

Wir wissen, dass dies eine große Aufgabe wird – die niedersächsische Krankenhausgesellschaft beziffert allein den aktuellen Investitionsbedarf auf über eine Milliarde Euro. Wir wissen aber auch, dass jetzt gehandelt werden muss, um die Kosten nicht noch weiter ansteigen zu lassen und eine drohende Monopolbildung bei den privaten Trägern abzuwenden.

Begründung:
Schon in einer Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung aus dem Juni 2018 wird von einem Investitionsdefizit von mindestens 1,3 Mrd. Euro gesprochen. (2) Diesem Anstieg soll hiermit Rechnung getragen werden.

400 Millionen sind zwar im Zuge der Corona-Sofortmaßnahmen an die Kliniken geflossen, jedoch nicht in Infrastruktur, sondern um Verbrauchsmaterial beschaffen zu können. (3)

(1) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_LTW_2022#Wohnortnahe_Krankenversorgung_in_Krankenh.C3.A4usern_mit_.C3.B6ffentlichen_und_gemeinn.C3.BCtzigen_Tr.C3.A4gern
(2) https://www.nkgev.info/presseleser/keine-verbesserung-fuer-die-niedersaechsischen-krankenhaeuser-in-sicht.html
(3) https://piraten-nds.de/2020/03/17/coronahilfe-muss-mehr-sein-als-tropfen-auf-heisse-steine/

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 000b4 Änderung 4 Unabhängige Kontrolle der Polizeibehörden

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #000b4: Änderung 4 Unabhängige Kontrolle der Polizeibehörden
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ticket: 2081

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Änderung 4 Unabhängige Kontrolle der Polizeibehörden

Im aktuellen Abschnitt 9.3.2. "Unabhängige Kontrolle der Polizeibehörden" [1] wird nach dem zweiten Absatz folgender Text angefügt:

Um diese Möglichkeit den beamteten Polizeibediensteten auch sanktionslos sicher zu ermöglichen, muss das Beamtenrecht dahingehend geändert werden, dass eine Einhaltung des Dienstweges bei Beschwerden nicht mehr nötig ist.

Begründung:
Nach § 104 NBG [2] ist bei Beschwerden der Dienstweg einzuhalten. Damit ist im allgemeinen der direkte Dienstvorgesetzte erster Ansprechpartner. Das widerspricht dienstrechtlich sowohl der Möglichkeit, die schon jetzt existente Beschwerdestelle zu nutzen, wie auch unserer Forderung, sich direkt an den Beauftragten zu wenden. Das scheint zwar nur ein Vergessen gewesen zu sein bei der Schaffung der Beschwerdestelle, da sich durchaus auch beamtete Polizeibedienstete an die Beschwerdestelle wenden. Aber es kann mit unserem Vorschlag gleich korrigiert werden und zeigt, dass wir auf solche Dinge achten.

[1] https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_LTW_2017#Unabh.C3.A4ngige_Kontrolle_der_Polizeibeh.C3.B6rden
[2] § 104 NBG https://t1p.de/omua

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 000b5 Änderung 5 Angemessene Entschädigung zu Unrecht Inhaftierter

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #000b4: Änderung 5 Angemessene Entschädigung zu Unrecht Inhaftierter
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ticket: 2082

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Änderung 5 Angemessene Entschädigung zu Unrecht Inhaftierter

Im aktuellen Abschnitt 9.3.4 "Angemessene Entschädigung zu Unrecht Inhaftierter" [1] wird die Zahl "25" durch die Zahl "75" ersetzt.

Hinweis: Der entsprechende Abschnitt lautet dann:

Kommt es dann zu einer Verurteilung, die sich im Nachhinein als unrecht herausstellt, hat man einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung, sofern man inhaftiert wurde. Dann aber mit einem Taschengeld von € 75,- pro Hafttag abgefunden zu werden, ist skandalös und eines Rechstaates unwürdig...

Begründung:
Am 18.09.2020 bestätigte der Bundesrat die vom Bundestag verabschiedete Erhöhung von € 25,- auf € 75,- pro Hafttag. [2] Infolge dessen muss der Text angepasst werden.

[1] https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_LTW_2022#Angemessene_Entsch.C3.A4digung_zu_Unrecht_Inhaftierter
[2] https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/993/993-pk.html?nn=4352766#top-94

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 000b6 Änderung 6 Transparenz bei der Vergabe der Filmförderung

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #000b6: Änderung 6 Transparenz bei der Vergabe der Filmförderung
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ticket: 2090

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Änderung 6 Transparenz bei der Vergabe der Filmförderung

Der Beschluss der LMV19.1b "Transparenz bei der Vergabe der Filmförderung" [1] wird in der Überschrift abgeändert von "Filmförderung" zu "Kulturförderung"

Begründung:
Filmförderung ist nur ein kleiner Teil der Kulturförderung. Auch bei allen anderen Förderungen kultureller Inhalte bestimmen intransparent agierende Gremien, wer welche Fördermittel erhält. Beim Topf für die Freien Bühnen ist es ein beim MWK angesiedelter Niedersächsischer Theaterbeirat aus nominell fünf Personen, ebensoviele sind es im Bereich Musik mit der Niedersächsischen Musikkommission. Bei dem für so genannte Kleine Kultureinrichtungen sind es die Landschaftsverbände in Niedersachsen, bei dem für sozio-kulturelle Zwecke das MWK selbst. [2] Nur, um mal ein paar zu nennen. Ein Verpflichtung zur öffentlichen Tagung findet sich nirgends.

[1] https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2019.1b/PP_Antraege#WP_009_-_Transparenz_bei_der_Vergabe_der_Filmf.C3.B6rderung
[2] PDFs unter https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/kultur/landeskulturfoerderung/antragsverfahren-zur-landeskulturfoerderung-127364.html

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 001 - Reguläre Staatskirchenleistungen aufheben

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #001: Reguläre Staatskirchenleistungen aufheben
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 90.57%, Dagegen: 3,77%, Enthaltung 5,66%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 96,0%, Dagegen 4,0%
Ticket: 1940
SME: 073 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Reguläre Staatskirchenleistungen aufheben

Modul 1:
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine zeitnahe Abschaffung aller Staatsleistungen an die im Grundgesetz dafür benannten Religionsgemeinschaften ein. Wie vom Grundgesetz gefordert, soll die Ablösung mit einem Landesgesetz durchgeführt werden, dessen Grundlagen vom Bundesgesetzgeber zu legen sind. Niedersachsen soll sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass alle Länder und der Bund eine gemeinsame Kommission mit diesem Ziel unter Hinzuziehung aller Beteiligten einrichten, die zudem den Wert der verstaatlichten kirchlichen Besitztümer und der bisher ausgezahlten Entschädigungsleistungen an die beiden Kirchen ermittelt und einen Vorschlag für eine abschließende Entschädigungszahlung erarbeiten soll. Denn Staatskirchenleistungen sind ein Relikt der Vergangenheit.

Modul 2:
Bestenfalls sollen derartige Leistungen an die Kirchen in dem Maß gezahlt werden, welches konfessionslosen Gemeinschaften zugestanden wird.

==Begründung:==
Modul 1:
Staatsleistungen sind entstanden, um Säkularisierungen von Kirchengut, hauptsächlich während der Reformationszeit, durch den Westfälischen Frieden oder eben durch Reichsdeputationshauptschluss von 1803 auszugleichen. Der Staat eignete sich kirchliches Vermögen und Territorium an, übernahm aber gleichzeitig die Gewähr für die finanzielle Ausstattung der Kirchen. Diese Ansprüche der Kirchen haben sich über die Weimarer Republik bis zum heutigen Tage erhalten. (1)

Nach Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 138 Weimarer Reichsverfassung werden die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung abgelöst, wobei die Grundsätze hierfür vom Reich, heute vom Bund aufzustellen sind. Dieser Gesetzgebungsauftrag ist seit 1919 nicht erfüllt worden, so dass es an einer wesentlichen Voraussetzung für eine Ablösung der Staatsleistungen mangelt. Für eine Kürzung der Staatsleistungen bedürfte es neuer Vertragsverhandlungen.

Rechtsgrundlage für die Zahlung dieser staatlichen Leistungen ist in Niedersachsen der Loccumer Vertrag vom 19.03.1955 sowie das Niedersachsenkonkordat vom 26.02.1965. Das Land Niedersachsen zahlt seit dieser Zeit die Staatsleistungen, deren Höhe laufend den Veränderungen der Besoldung der Landesbeamten angepasst wird.

Waren es im Haushaltsjahr 2016 noch sage und schreibe 44.614.000 €, so ist der Haushaltsansatz für 2019 schon bei 47.969.000 € (2) Auf die nächste Legislatur bezogen ergäbe es ein Einsparpotential von bis zu rund 230 Mio. €. Damit ließen sich selbst nach Abzug einmalig zu zahlenden Staatsleistungen unsere anderen Punkte wahrscheinlich weitgehend finanzieren.

Nicht nachvollziehbar ist, warum nicht längst entsprechende Schritte gemacht wurden. Denn selbst die Kirchen sehen ein, dass dieses Relikt aus alten Zeiten nicht mehr zeitgemäß ist. (3)

Diese Forderung ist in verkürzter Form bereits Element des Allgemeinen Niedersächsischen Programms (4)

Nodul 2:
Demgegenüber wird übrigens der Humanistische Verband Niedersachsen (5) gemäß 684 37-3 lediglich mit 264.000 € bedacht. Da ist es nicht einzusehen, warum die evangelische und die katholische Kirche mehr bekommen sollen.

(1) http://www.taz.de/!5064407/
(2) http://www.humanistische-union.de/typo3/ext/naw_securedl/secure.php?u=0&file=uploads/media/v225_29b_Staatsleistungen2019-2_Jahr2019.pdf&t=1570041717&hash=9ec64ee1bc8f729ba399f425a1f276ec
(3) https://www.dw.com/de/kirchen-zur-abl%C3%B6sung-der-staatsleistungen-bereit/a-17214285
(4) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Allgemeines_Programm#Trennung_von_Staat_und_Kirche
(5) http://www.hvd-niedersachsen.de/humanistischer-verband.html

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 002 - Kostenfreie Bestätigung unabänderlicher Ereignisse

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #002: Kostenfreie Bestätigung unabänderlicher Ereignisse
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Text:
Antragsteller: Dirk Grundke

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 85,71 %, Dagegen: 2,86 %, Enthaltung 11,43 %
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 96,77 %, Dagegen 3,23 %
Ticket: 3809
SME: 115 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Kostenfreie Bestätigung unabänderlicher Ereignisse

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die für Angehörige kostenfreie Ausstellung jeweils einer Geburts- und Sterbeurkunde ein. Unabänderliche Lebensereignisse müssen allseits gebührenfrei sein.

==Begründung:==
Behörden sind berechtigt, für Dienstleistungen Gebühren in der Höhe der anfallenden Kosten zu berechnen. Aber sie müssen es nicht. So sieht das Niedersächsische Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) in seinem Paragraph 2 verschiedenste Ausnahmen vor, bei denen keine Gebühren anfallen. Dieser Punkt wäre um die Fälle der Erstausstellung von Geburts- und Sterbeurkunden zu erweitern. Denn Geburt und Tod sind das Einzige, was wirklich unabänderliche Ereignisse im Leben sind. Abgesehen davon, der Staat will mehr Geburten. Warum er dann die Eltern für die Bestätigung einer solchen bezahlen lässt, ist nicht nachvollziehbar.

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 003 - Schutzeinrichtungen vor Beziehungsgewalt erweitern

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #003: Schutzeinrichtungen vor Beziehungsgewalt erweitern
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 81,4%, Dagegen: 2,33%, Enthaltung 16,28%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 96,89%, Dagegen 3,11%
Ticket: 1968
SME: 065 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Schutzeinrichtungen vor Beziehungsgewalt erweitern

Modul 1:
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Gleichbehandlung der Geschlechter ein. Dazu gehört auch, unabhängig vom Geschlecht von Gewalt bedrohten Menschen in Not Zuflucht zu gewähren. Wir wollen daher die bislang zwei Einrichtungen für Männer finanziell aus der Landeskasse unterstützt sehen und setzen uns für eine Ausweitung des Angebots an derartigen Hilfseinrichtungen ein. Dies darf nicht zu Lasten der Unterstützung für Frauenhäuser gehen. Ihr Angebot ist wenigstens unter gleichen Bedingungen beizubehalten und wenn notwendig auszuweiten. Um allen Menschen Zugang zu ermöglichen, müssen sie barrierefrei gestaltet sein.

Modul 2:
Um auch Menschen, die sich einem anderen Geschlecht als männlich oder weiblich zuordnen, diesen Schutz zu bieten, sind Öffnungsmöglichkeiten der reinen auf Männer und Frauen ausgelegten Einrichtungen zu erkunden.

==Begründung:==
Ohne Zweifel ist die Gewalt gegen Frauen ein ernstes gesellschaftliches Problem. Dem wird mit der Existenz von 41 Frauenhäusern in Niedersachsen Rechnung getragen (1). Diese werden gemäß der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind" (2) gem. Haushaltsplanentwurf 2019 mit durchschnittlich € 109.000 pro Einrichtung gefördert (3) in Gänze mit € 4,4 Mio Euro. In diesem Punkt haben es übrigens die Grünen nicht so mit dem Kampf für gleiche Rechte der Geschlechter. (4)

Demgegenüber gibt es ganze zwei Einrichtungen, die sich der Zuflucht für Männer verschrieben haben. Beide Einrichtungen, in Oldenburg (5) eine 3-Zimmer-Wohnung, in Osterode ein Haus mit vier Einzelzimmern zzgl. Gemeinschaftsraum und Küche (6), bekommen keinerlei finanzielle Unterstützung von Bund oder Land. Beiden stünde gem. 5.2.1 der Richtlinie für Frauen eine Summe von 4.000 Euro pro Belegungsplatz jährlich zu.

Hier ist es angemessen, eine Gleichbehandlung anzumahnen. Sowohl was die Verbreitung betrifft - mindestens noch jeweils eine Einrichtung für Männer im Süden und Westen Niedersachsens und zur Not, wenn sich keine private Initiative findet eben in Landesverantwortung - wie auch was die finanzielle Unterstützung jeder dieser Einrichtungen angeht. Der Bedarf dafür ist gemäß einer Dunkelfeldstudie des Landeskriminalamtes Niedersachsen aus dem Jahre 2014 (für Paarbeziehungen in 2012) (7) mehr als gegeben. Danach sind 9,4 % aller Frauen, aber auch lediglich ein Drittel weniger, nämlich 6,1 %, aller Männer in einer Paarbeziehung von Gewalt betroffen.

Zieht man von den rund 2,3 Millionen männlichen Niedersachsen zwischen 20 und 60 Jahren ein Drittel ab, das statistisch gesehen nicht in einer Partnerschaft lebt (8) ergäbe sich eine Zahl von rund 84.000 Opfern in dieser Altersgruppe im Untersuchungsjahr.

Dass alle Schutzräume barrierefrei zu sein haben, versteht sich fast von selbst. Wohl nicht für die Landesregierung, die in 2018 gerade einmal Mittel für die Herstellung von Barrierefreiheit in sechs Frauenhäusern bereit gestellt hat. (9)

Modul 2:
Niedersächsische Schutzräume für Menschen außerhalb der weiblichen und männlichen Geschlechter sind nicht bekannt. Ebensowenig solche, die darauf hinweisen, dass man dort unabhängig von der sexuellen Identität Zuflucht suchen kann. Hier wäre es ein Zeichen an die Community, wenn wir dies herausstellend fordern. In Berlin wurde eine derartige Einrichtung, die sich allerdings nur speziell an queere Geflüchtete richtet, durch private Initiative geschaffen. (10)

Zu Modul 1:
(1) http://www.soziales.niedersachsen.de/soziales_gesundheit/frauenfoerderung/frauenhaeuser/frauenhaeuser-151.html
(2) http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&psml=bsvorisprod.psml&feed=bsvoris-vv&docid=VVND-VVND000038671
(3) https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/haushalt/haushaltsrecht_inklusive_haushaltsplane/haushaltsplan_2019/haushaltsplanentwurf-2019-166031.html Einzelplan 05, Seite 49
(4) http://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/fileadmin/docs/fraktion/infopakete/infopaket_frauenhaeuser_sicher_finanzier.pdf
(5) https://www.maennerwohnhilfe.de/maennerwohnung-in-oldenburg/
(6) http://maennerhaus-harz.de/
(7) https://www.mi.niedersachsen.de/aktuelles/presse_informationen/dunkelfeldstudie-zu-gewalterfahrungen-inpaarbeziehungen-in-niedersachsen--125894.html
(8) https://www.parship.de/presse/pressemeldungen/2018/deutschlands-single-studie-single-gesellschaft-168-millionen-alleinstehende-leben-in-deutschland/
(9) https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/presseinformationen/land-investiert-1-million-euro-in-barrierefreie-frauenhaeuser---foerderung-geht-nach-delmenhorst-helmstedt-hildesheim-lingen-nordhorn-und-meppen-171851.html
Zu Modul 2:
(10) https://www.neues-deutschland.de/artikel/1000123.schutzraum-fuer-queere-fluechtlinge.html

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 004 - Altlastenfond erweitern

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #004: Altlastenfond erweitern
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 81,13%, Dagegen: 1,89%, Enthaltung 16,98%
Geglättetes Ergebnis: Geglättetes Ergebnis: Dafür: 97,72%, Dagegen 2,28%
Ticket: 1969
SME: 075 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Altlastenfond erweitern

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, die "Förderrichtline Altlasten" zu erweitern. Sie soll die generelle Unterstützung von Privateigentümern natürlichen Personen bei der Sanierung kontaminierter Flächen beinhalten, sofern ihnen diese Belastung beim Erwerb der Fläche nicht bekannt war und sich nicht ausschließlich auf Maßnahmen des Gewässerschutzes beschränken. Denn wo das Verursacherprinzip nicht greift, darf dies nicht zu unverschuldeten Folgen führen.

==Begründung:==
Die erneuerte Förderrichtlinie Altlasten (1) beschränkt sich auf den Gewässerschutz. Die Beseitigung sonstiger Altlasten, die die Gewässer nicht bedrohen, ist somit nicht bedacht. Ein typisches Beispiel, wo dies nicht ausreichend ist, ist dass der Verursacher der Verunreinigungen wegen einer Firmeninsolvenz nicht herangezogen werden kann. Saniert dann eine Kommune oder ein Unternehmen die Fläche, kann diese freiwillige Maßnahme gefördert werden. Sie bezieht sich somit nicht auf Privateigentümer, die unverschuldet in die gleiche Situation gekommen sind, wie ein Fall aus Hannover zeigt. (2) Da für Privateigentümer eine derartige finanzielle Belastung üblicherweise noch schwerer zu tragen ist, als für Kommunen oder Unternehmen, sollten wir uns für eine vollständige Übernahme der Kosten durch die Gemeinschaft einsetzen. Demgegenüber gibt bzw. gab es zumindest Zuschüsse in Nordrhein-Westfalen an juristische Personen (3) und Sachsen an juristische und natürliche Personen (4).

Man sieht also, dass auch, wenn es sich bei der gesetzlichen Grundlage um ein Bundesgesetz handelt, hier das Bundesbodenschutzgesetz, bei dem übrigens der BUND eine entsprechende Regelung wünscht (5), sich auf Landesebene mittels einer Richtlinie der gewünschte Zustand herstellen lässt.

Dass das Ganze prinzipiell auch anders zu regeln ist, zeigt Österreich. Dort gibt es eine landesweit einheitliche Gesetzgebung, die den Verkäufer für unbekannte Verunreinigungen haftbar macht. Er muss auf einem umfassenden Gewährleistungsverzicht bestehen; unterlässt er dies, muss er für eine etwaige Dekontaminierung zahlen. (6) Was natürlich noch immer nicht das Problem löst, wenn kein Vorbesitzer mehr greifbar ist. Aber es wäre ein Anfang, die so genannte Zustandstörerhaftung in Deutschland umzukehren.

Diese ist zwar seit eines Verfassungsgerichtsurteils aus 2000 begrenzt (7), aber auch das löst das Problem nicht grundlegend.

(1) https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/umweltschutz/forderrichtlinie_altlasten_gewasserschutz/foerderrichtlinie-altlasten-gewaesserschutz-102864.html
(2) http://www.youtube.com/watch?v=1FsdtwrzRjc
(3) http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/altlasten_bodenschutz/Foerderung.html
(4) https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4509.htm
(5) https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/landwirtschaft/landwirtschaft_bodenschutz_im_bund_hintergrund.pdf Seite 9
(6) http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/4886638/Baugrunde_Kontaminierte-Boden-als-Haftungsfalle
(7) https://messerschmidt-kollegen.de/aktuelles/news_bundesverfassungsgericht_begrenzt_zustandsstoererhaftung.html

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: mit Änderung "Privateigentümer" wird ersetzt durch "natürliche Personen"

WP 005 - Verbandsklagerecht im Tierschutz erweitern

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #005: Verbandsklagerecht im Tierschutz erweitern
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 80,49%, Dagegen: 10,81%, Enthaltung 8,7%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 88,16%, Dagegen 11,84%
Ticket: 1970
SME: 079 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Verbandsklagerecht im Tierschutz erweitern

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die umfassende Weiterentwicklung des Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen ein. Insbesondere sollen nicht in das Gesetz eingeflossene Stellungnahmen von Tierschutzorganisationen eingearbeitet werden. Denn Tierschutz ist als Staatsziel in der Landesverfassung verankert. Dem soll weitest machbar Rechenschaft getragen werden.

==Begründung:==
Nach 2013 weisen wir auch im Bundeswahlprogramm 2017 darauf hin, dass wir uns dort, wo noch kein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen besteht, für dessen Einführung einsetzen. (1) Niedersachsen gehört zwar seit 2017 nicht mehr zu den betroffenen Bundesländern (2), die Regelungen sind aber für Tierschutzorganisationen enttäuschend (3).

In Kontakt stehend mit dem Vorsitzenden des Deutschen Tierschutzbundes Landesverband Niedersachsen zitiere ich aus einer Mail vom 07.10.16:

"Mit "umfassend" ist letztendlich alles gesagt. Nachfolgend die wichtigsten Punkte, die seitens des Deutschen Tierschutzbundes Landesverband Niedersachsen in der Kritik stehen:
- Nur Feststellungsklage. Auch irreversible Entscheidungen/Anordnungen können erst im Nachgang überprüft werden (z.B. Anordnung der Tötung von Tieren).
- Die Mitwirkung für eine Anordnung oder Nichtanordnung durch die zuständigen Tierschutzbehörden im Rahmen von Paragraph 16a TSchG ist nicht vorgesehen. Das Gesetz ist so verfasst, dass eine Klage dagegen möglich erscheint. Aufgrund der Voraussetzung, dass vorher eine Mitwirkung erfolgt sein muss, wird das Klagerecht gegen Tierschutzbehörden faktisch ausgeschlossen.
- Mitwirkung bei Tierhaltungsanlagen ist erst ab 450 m3 möglich. Die Tierhaltungsanlagen in Tierversuchslaboren sind ausgenommen.
- Bearbeitungsfristen wurden willkürlich und ausnahmslos festgelegt. Sie können durch die Behörden einseitig auf 2 Wochen verkürzt werden.
- Es liegt im Ermessen der Behörde, ob überhaupt Einsicht in Unterlagen gewährt wird. Es kann sich hier auf die Geheimhaltung von Geschäftsinteressen berufen werden."

Wie erwartet, wurden die oben genannten Kritikpunkte nicht eingearbeitet. Dies nachzuholen, gilt es zu erreichen. Das sagen die kleinen Wörtchen "weitest möglich" und "umfassend". Insofern ist es fast eine Farce, dass Tierschutz in Niedersachsen Verfassungsrang hat (4), wenn doch so herzlich wenig dafür getan wird, dass die Rechte der Tiere geschützt werden können.

Abgesehen davon fehlt beispielsweise in der Auflistung, dass Stiftungen (5) klageberechtigt wären.

(1) https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2017/Wahlprogramm#Verbandsklagerecht
(2) https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/recht/verbandsklage/
(3) https://www.tierschutzbund.de/news-storage/recht/290317-niedersachsen-verbandsklagerecht-enttaeuschend/
(4) http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/w2w/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VerfNDV2Art3&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-VerfNDV2Art6b
(5) https://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell/stellungnahme-verbandsklagerecht

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 006 - Die Strom- und Wärmeerzeugung durch Biogas und Biomasse auf die Verwertung von biologischen Reststoffen und Wildpflanzen beschränken

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #006: Die Strom- und Wärmeerzeugung durch Biogas und Biomasse auf die Verwertung von biologischen Reststoffen und Wildpflanzen beschränken
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 78,95%, Dagegen: 10,53%, Enthaltung: 10,53%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 88,24%, Dagegen 11,76%
Ticket: 1975
SME: 049 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Die Strom- und Wärmeerzeugung durch Biogas und Biomasse auf die Verwertung von biologischen Reststoffen und Wildpflanzen beschränken

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die Strom- und Wärmeerzeugung durch Biogas und Biomasse auf die nachhaltige Verwertung von biologischen Reststoffen und Wildpflanzen beschränkt wird. Hierfür werden wir uns sowohl im Land Niedersachsen wie im Rahmen einer Bundesratsinitiative darüber hinaus engagieren.

==Begründung:==
Der entscheidende Anteil der Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien im Rahmen der Energiewende kann in Deutschland nur mit Photovoltaikanlagen bereitgestellt werden, da hierfür ausreichend versiegelte Flächen sowie Dach- und Fassadenflächen zur Verfügung stehen. Für die Nutzung der im Überfluss vorhandenen Sonnenenergie und Erdwärme stehen mit Solarmodulen, Solartürmen, der Nutzung der oberflächennahen Geothermie zum Beispiel mit Wärmepumpen oder auch der Nutzung der Tiefenwärme ausreichende Technologien zur Wärmeerzeugung zur Verfügung, welche die Umwelt nur gering belasten (z.B. bei der Produktion der Anlagen). Die Strom- und Wärmeerzeugung mit Anlagen, die Biomasse als Energieträger einsetzen, kann daher auf einen ergänzenden Beitrag zur Strom- und Wärmeerzeugung biologische Reststoffe aus einer nachhaltigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung beschränkt werden. Auch wenn Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugt wird, ist seine CO2 Bilanz nur anscheinend klimaneutral. Denn bei der Ernte, beim Transport und der Verarbeitung entsteht CO2. Ebenso muss man das bei der Produktion und der Anwendung von Düngemittel und Pflanzenschutzmitteln erzeugte CO2 mit berücksichtigen. Nach einer Untersuchung des Umweltbundesamts entstehen beim Einsatz von Erdgas zur Stromerzeugung 446g CO2-Äquivalent pro Kilowattstunde (kWh) und bei der Stromerzeugung mit Biogas 423 g CO2-Äquivalent /kWh.(4)

Anmerkung: Eine Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen zur Biokraftstofferzeugung ist zukünftig nicht erforderlich. Eine Erzeugung von synthetischen Kraftstoffen durch Strom und mit Sauerstoff und Kohlendioxid ist bereits heute technisch möglich.(5) Auch eine Erzeugung von Biokraftstoffen durch Algenzucht auf versiegelten Industrieflächen ist eine interessante umweltschonende technische Möglichkeit.(6) Da ein beendeter Versuch, mit Wildwiesenpflanzen statt mit Maismonokulturen Energie zu erzeugen, positiv ausgefallen ist (7), sollte hier auch aufgrund der Nebeneffekte die Möglichkeit bestehen, diese Art der Grundstoffgewinnung zu nutzen.

(1) "Orangebuch" der AG Energiepolitik der Piratenpartei Deutschland https://energiepolitik.piratenpartei.de/wp-content/uploads/sites/6/2017/02/OrangeFull20170220.pdf Kapitel3
(2) Energiedaten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Tab. 20, Stand 05.04.2016 http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/Binaer/energie-daten-gesamt,property=blob,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.xls (für das Jahr 2015) zuzüglich der eigenen Abschätzung für das Jahr 2016
(3) "Orangebuch" der AG Energiepolitik der Piratenpartei Deutschland https://energiepolitik.piratenpartei.de/wp-content/uploads/sites/6/2017/02/OrangeFull20170220.pdf
(4) Umweltbundesamt Hintergrund September 2015: "Stromsparen Schlüssel für eine umweltschonende und kostengünstige Energiewende" https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/hintergrundpapier_stromsparen_web.pdf, Seite 17 Abbildung 11
(5) Die Firma "sunfire" aus Dresden (http://www.sunfire.de/en/) stellt aus Kohlendioxid, Wasserdampf und regenerativer elektrischer Energie flüssige Kraftstoffe her und wurde für ihre Technologie bereits ausgezeichnet: https://www.fona.de/de/20506
(6) Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft: http://www.bdl.aero/de/themen-positionen/umwelt/biokraftstoffe/ "report 2015 Energieeffizienz und Klimaschutz", Seite 16f
(7) https://www.ljn.de/fileadmin/dateien/ljn.de/News/20_06__Brosch_EaW.pdf

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Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 007 - Kirchentagsfinanzierung privatisieren

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #007: Kirchentagsfinanzierung privatisieren
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 78,26%, Dagegen: 10,87%, Enthaltung 10,87%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 87,8%, Dagegen 12,2%
Ticket: 1976
SME: 082 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Kirchentagsfinanzierung privatisieren

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass Kirchentage und ähnliche konfessionelle Großveranstaltungen ohne den Einsatz allgemeiner Steuermittel finanziert werden. Denn sie sind als legitime Privatsache der Kirchen bzw. Besucher zu sehen.

==Begründung:==
Katholiken- und Kirchentage finden in der Regel im Wechsel alle zwei Jahre statt. Niedersachsen hatte seit 1949 bereits 4mal den evangelischen Kirchentag und 2mal den Katholikentag zu Gast. Am 27.05.16 verkündete Landesbischof Ralf Meister den Mitgliedern des in Hannover versammelten Kirchenparlaments: "Hannover wird wieder den Kirchentag ausrichten, im Jahr 2023 oder 2025" (1)

Regelmäßig werden diese Veranstaltungen von der öffentlichen Hand unterstützt, obwohl dies die Kirchenstaatsverträge nicht vorschreiben. Der letzte Kirchentag in Leipzig wurde mit 500.000 Euro vom Bund, drei Millionen Euro durch den Freistaat Sachsen und einer Million durch die Stadt Leipzig finanziert bei einem Gesamtbudget von 9,9 Millionen Euro. Und dabei war das noch eine der preisgünstigeren Veranstaltungen dieser Art (2). Die Haushaltsplanung, die eventuelle Mittel für den Kirchentag berücksichtigt, fiele also genau in das letzte Jahr der kommenden Legislatur, sollte man sich auf 2023 einigen und brächte uns ein gutes aktuelles Wahlkampfthema.

Es ist nicht einzusehen, warum die öffentliche Hand in einem säkularen Staat neben der ohnehin zweifelhaften Zahlungen aus Uraltverträgen auch nur einen Euro für solche Veranstaltungen ausgibt. Beim evangelischen Kirchentag 2005 in Hannover waren es auf Landesebene allein € 3,1 Mio., die Stadt Hannover gab nochmals € 2,3 Mio. dazu. (3)

(1) http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Hannover-wird-wieder-einen-Kirchentag-ausrichten
(2) http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/katholikentag-2016-in-leipzig-streit-ueber-subvention-a-991928.html
(3) https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/1972-2004

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 008 - Katzenschutzverordnung für Niedersachsen einführen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #008: Katzenschutzverordnung für Niedersachsen einführen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 77,14 %, Dagegen: 11,43 %, Enthaltung 11,43 %
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 87,42 %, Dagegen 12,58 %
Ticket: 3810
SME: 106 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Katzenschutzverordnung für Niedersachsen einführen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für Einführung einer Katzenschutzverordnung ein, die die verbindliche Kastration freilebender, verwilderter Katzen unter Kostentragung des Landes verwirklicht. Denn die Kastration schützt die Tiere tatsächlich vor einem unwürdigen Leben als Gebärmaschine und entlastet zusätzlich Tierheime. hilft, das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpoöulationenen einzudämmen.

==Begründung:==
Im Koalitionsvertrag 2013 kündigt die Landesregierung "eine Landesverordnung zur Katzenkastration..., sobald das Tierschutzgesetz des Bundes dieses zulässt," an . (1) Nach einer Antwort auf eine FDP-Anfrage (2) aus dem Dezember 13 hat Niedersachsen erkannt, dass der "Erlass einer auf Paragraph 13 b TierSchG basierenden Landesverordnung" möglich ist. Passiert ist selbstverständlich - herzlich wenig.

Zwar gibt es mittlerweile eine entsprechende Grundlage, die es Kommunen ermöglicht, eigene Satzungen aufzustellen und das Land bezuschusst dies sogar nicht unerheblich (3). Aber das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Unterstützung jederzeit einem wie auch immer zustande kommenden Sparzwang unterworfen wird und dann wegfällt. Von daher muss die Landesregierung nur eine entsprechende Regelung auf Landesebene schaffen, um den Flickenteppich (4), den die aktuelle Regelung geschaffen hat, zu vervollständigen und die Unterstützung zu verstetigen. Abgesehen davon reichen die bereitgestellten Gelder in keiner Weise. (5)

Denn um das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen einzudämmen, schlägt der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen eine möglichst flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen vor. Von den Tierheimen und Interessengruppen wird dies ebenfalls gefordert (6)

Zum Beleg eine Antwort der 2. Vorsitzenden und Pressesprecherinder Katzenhilfe Hannover vom 07.10.19:

"Sehr geehrter Herr Ganskow,

vielen Dank für Ihre Mail vom 04.10.2019 und dem Interesse für eine landesweite Kastrationsverordnung zu plädieren.

Selbstverständlich favorisiert die Katzenhilfe Hannover e.V. ebenfalls eine landesweite Kastrations- und Registrierpflicht von Katzen.

Wir haben nach 7 Jahren "Kampf" letztes Jahr über die von uns gestellte Petition an den Rat der Stadt Hannover die Katzenschutzverordnung durchsetzen können, nachdem wir seit 2011 (dem letzten Scheitern auf eine Verordnung) alle von uns abgehandelten Tierschutzfälle in Bezug auf die Straßenkatzen, dokumentiert und der zuständigen Veterinärbehörde zur Verfügung gestellt haben.

Zu unserer Freude konnten wir an der Verordnung mitarbeiten und haben in zahlreichen Gesprächen mit den zuständigen Veterinären unsere Erfahrungswerte mit einbringen können. Hannover hat eine sehr umfassende Katzenschutzverordnung, die auch die "Hinterhofzüchter" mit in die Pflicht nimmt.

Leider ist es aber so, dass einzelne Kommunen noch immer keine Notwendigkeit auf eine Kastrationsverordnung sehen, obwohl das Tierschutzgesetz 2015 um den Paragraph 13 b erweitert worden ist...

Wir sind nicht nur im Stadtgebiet Hannover tätig, wenn es unsere finanziellen Mittel, als auch die Zeit zuläßt, bringen wir uns auch in der Region der Stadt Hannover ein, um dort Kastrationsaktionen durchzuführen. Insbesondere in den ländlichen Gegenden sollte eine Populationskontrolle gewährleistet werden und dass geht nur über die entsprechende Verordnung.

Die Katzenhilfe Hannover ist ein kleiner privater Katzenschutzverein, der die Tierschutzarbeit ausschließlich von den wenigen Mitgliedsbeiträgen (derzeit 160 Mitglieder) und Spenden bestreitet. Daneben halten wir zwei Mal im Jahr ein Fest ab, um so auf uns und die Arbeit aufmerksam zu machen und damit verbunden an "Einnahmen" zu kommen. Derzeit bestreiten wir den Katzenschutz mit drei aktiven Mitarbeiterinnen. Alle Mitarbeiter des Vereins sind ausschließlich im Ehrenamt tätig!

Wir waren Anfang des Jahres in Eilvese tätig, da in diesem Ort etliche Streunerkatzen unter erbärmlichen Umständen leben, sich aber keiner der ortsansässigen Tierschutzvereine für diese Katzen verantwortlich gefühlt hat. Wir haben binnen dreieinhalb Wochen 43 Katzen einfangen, kastrieren und registrieren lassen, obwohl es nicht annähernd zu unserem Einzugsgebiet zählt. Auf Nachfrage beim Tierheim Hannover, ob dieses auch ein paar Kastrationen finanziell übernehmen könnten, haben wir ein Absage bekommen, unter der Begründung, dass es nicht deren Einzugsbereich ist!

Eine landesweite Kastrationsverordnung würde sicher hilfreich sein; wird selbstverständlich von allen Tierschützerin favorisiert und im Laufe der Jahre würde sich eine solche Verordnung auch amortisieren und das Katzenleid deutlich drosseln."

(1) https://www.stephanweil.de/wp-content/uploads/sites/42/2017/04/koalitionsvereinbarung_rot-gr__n_20130214.pdf S. 70
(2) https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_17_2500/1001-1500/17-1048.pdf
(3) https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/tiergesundheit_tierschutz/landesbeauftragte_fur_den_tierschutz/aktion-zur-kostenlosen-kastration-von-verwilderten-hauskatzen-2020-193975.html
(4) https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/heimtiere/katzen/katzenschutz/gemeinden-mit-katzenkastrationspflicht/
(5) https://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Hannover-Land-zahlt-Kastration-von-Katzen
(6) https://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Zu-viele-Katzen-in-Tierheimen-Betreiber-fordern-Kastrationspflicht-in-MV

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: geändert

WP 009 - Wickelstationen in Toiletten in öffentlichen Gebäuden

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #009: Wickelstationen in Toiletten in öffentlichen Gebäuden
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 76,27%, Dagegen: 6,78%, Enthaltung 16,95%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 88,23%, Dagegen 11,77%
Ticket: 1977
SME: 070 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Wickelstationen in Toiletten in öffentlichen Gebäuden

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für Wickelstationen in Toiletten öffentlicher Gebäude ein, die von allen Geschlechtern genutzt werden können. Dies kann mittels Einrichtung auf Uni-Sex-Toiletten oder in solchen für Männer erfolgen wenn parallel dazu Möglichkeiten für Frauen zur Verfügung stehen. Eine jederzeitige Nutzung ist sicherzustellen. Ersatzweise ist die Einrichtung derartiger Möglichkeiten in einer öffentlichen Toilette pro 20.000 Einwohner einzurichten.

==Begründung:==
In den USA gibt es mittlerweile die gesetzliche Pflicht auf Wickelstationen in Toiletten für Männer. Hier gibt es durchaus Stimmen, die dem auch nicht abgeneigt sind.(1)

Da wir jedoch derartige Spezialfälle nicht wollen, sollten unsere Wünsche umfassender sein.

Auch hier sollte ersatzweise die Möglichkeit zur Implementierung in allgemeinen öffentlichen Toiletten möglich sein.

(1) http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/791617/wo-maenner-in-osnabrueck-wickeln-koennen

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 010 - Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #010: Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 76,09%, Dagegen: 4,35%, Enthaltung 19,57%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 94,6%, Dagegen 5,4%
Ticket: 1978
SME: 080 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass jegliche Straßensanierung aus den allgemeinen Steuereinnahmen finanziert und jegliche Regelung zur Sonderfinanzierung aufgehoben wird. Denn die darauf gründenden kommunalen Straßenausbaubeitragssatzungen (Strabs) haben zur Folge, dass die öffentliche Hand solange oberflächlich saniert, bis unter Kostenbeteiligung der Anlieger eine Grundsanierung notwendig ist.

==Begründung:==
Die Straßenausbaubeitragssatzung basiert auf einer Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), die in den 80er Jahren die damalige Landesregierung unter Ernst Albrecht (CDU) beschlossen hat. Das führt dazu, dass die Kommunalaufsicht von den Kommunen verlangt, alle Möglichkeiten zur Finanzierung ihrer Aufgaben auszuschöpfen, da sonst die Gefahr besteht, dass der Haushalt nicht genehmigt wird. (1)

Eine Initiative zur Aufhebung der Regelungsgrundlage scheiterte im Landtag. (2) Die Begründung von Innenminister Pistorius ist natürlich Quatsch. Denn ohne Landesgesetz gäbe es gar keine Möglichkeit, entsprechende Satzungen zu ermöglichen.

Das ergibt sich aus einer entsprechenden Antwort auf eine Anfrage im Landtag:

"Das Instrument der wiederkehrenden Beiträge für Verkehrsanlagen tritt neben das Instrument der einmaligen Straßenausbaubeiträge nach Paragraph 6 NKAG. Zukünftig sollen die Gemeinden nach eigenem Ermessen entscheiden können, ob sie ihren Investitionsaufwand für Straßensanierungen über einmalige Straßenausbaubeiträge, über wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen nach Paragraph 6 b NKAG-E oder über allgemeine Finanzmittel decken wollen. Daher ist mit der Novellierung des NKAG auch eine Änderung des Paragraph 111 Abs. 5 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (Artikel 2 des Gesetzentwurfs) verbunden." (3)
und einer Pressemitteilung zum Einbringen des Gesetzentwurfes durch die FDP. (4)

Guckt man sich die landesweiten Einnahmen aus der "Strabs" an, stellt man fest, dass es die berühmt-berüchtigten Peanuts sind. Ausgehend von 50 Mio. € handelt (5) es sich gerade mal um etwas über € 6,- pro Einwohner und Jahr.

Das ändert jedoch nichts daran, dass noch immer die Anlieger zur Kasse gebeten werden, wenn die Kommunen auf eine frühzeitige Sanierung verzichten und nicht die oben genannte Finanzierung "über allgemeine Finanzmittel" wählt. Und nicht umsonst haben verschiedene Kreisverbände die Forderung nach einer Aufhebung der Strabs in ihr Kommunalwahlprogramm 2016 aufgenommen. Da ist es nur folgerichtig, wenn zumindest wir dies auch auf Landesebene umsetzen wollen.

(1) https://www.neuepresse.de/Region/Laatzen/Nachrichten/Laatzen-Region-untersagt-Abschaffung-der-Strassenausbaubeitraege
(2) https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Strassenausbaubeitraege-Land-lehnt-Abschaffung-trotz-aller-Proteste-strikt-ab
(3) PDF unter https://www.nilas.niedersachsen.de/starweb/NILAS/servlet.starweb?path=NILAS/lisshfl.web&id=nilaswebfastlink&format=WEBLANGFL&search=WP=17%20AND%20DART=D%20AND%20DNR=5053
(4) https://www.mi.niedersachsen.de/aktuelles/presse_informationen/entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-niedersaechsischen-kommunalabgabengesetzes-und-anderer-gesetze-142472.html
(5) https://www.nwzonline.de/politik/niedersachsen/hannover-strassenausbaubeitraege-reform-ist-eine-scheinloesung_a_50,4,4048767352.html

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 011 - Verzicht auf finanzielle Förderung weltlicher Veranstaltungen Dritter mit kirchlicher Beteiligung

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #011: Verzicht auf finanzielle Förderung weltlicher Veranstaltungen Dritter mit kirchlicher Beteiligung
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 76,09%, Dagegen: 10,87%, Enthaltung 13,04%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 87,5%, Dagegen 12,5%
Ticket: 1979
SME: 083 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Verzicht auf finanzielle Förderung weltlicher Veranstaltungen Dritter mit kirchlicher Beteiligung

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass eine Voraussetzung für die direkte oder indirekte finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand an Veranstaltungen der Verzicht auf religiöse Bestandteile sein soll.

==Begründung:==
Wir wollen einen säkularen Staat. Teilweise haben wir Beschlusslagen zu geldwerten Leistungen, die neben den kirchenvertragsrechtlich zugesicherten gewährt werden und die wir ablehnen. (1) Dann sollten wir auch wollen, dass es keine Geldflüsse mehr geben wird, die nicht gesetzlich geregelt sind.

Wenn schon Veranstaltungen wie "Der Tag der Tracht" (2) mit einem Gottesdienst beginnen, dann sollte nicht auch noch bspw. eine Sparkasse, bei der wir uns dafür stark machen, dass deren Gewinne in die kommunale Kasse fließen (3) dort als Sponsor auftreten dürfen.

Eine auf Sparkassen bezogene Regelung wäre im Nds. Sparkassengesetz einzufügen (4), für andere öffentliche Einrichtungen und Organisationen in deren Regelungsgrundsätzen.

Diese Forderung ist in verkürzter Form bereits Element des niedersächsischen Parteiprogramms. (5)

(1) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_LTW_2017#.C3.9Cberpr.C3.BCfung_der_Staatskirchenvertr.C3.A4ge
(2) https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/event/stade/c-sonstiges/tag-der-tracht-kommt-nach-stade_e69272
(3) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_LTW_2017#Gewinnaussch.C3.BCttung_der_Sparkasse_an_die_Kommunen
(4) http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/Niedersaechsisches_Sparkassengesetz_NSpG_Landesrecht_Nieders-d450999,1.html
(5) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Parteiprogramm#Trennung_von_Staat_und_Kirche

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Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:


WP 012 - Eine Kinder- und Jugendkommission mit Kindern und Jugendlichen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #012: Eine Kinder- und Jugendkommission mit Kindern und Jugendlichen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 76,0 %, Dagegen: 16,0 %, Enthaltung 8,0 %
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 82,61 %, Dagegen 17,39 %
Ticket: 2045
SME: 094 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Eine Kinder- und Jugendkommission mit Kindern und Jugendlichen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die mindestens 50%ige Besetzung der Kinder- und Jugendkommission des Landtages Niedersachsen mit Personen unter 18 Jahren ein. Denn solange nur Erwachsene deren Interessen vertreten, sind sie nicht vertreten.

==Begründung:==
Nun gibt es sie also, die Kinder- und Jugendkommission des Landtages Niedersachsen, die sich speziell um die Belange dieser Gruppe kümmern soll. (1) Aber wir wissen ja, dass dies nicht zwangsläufig der Fall sein muss. Kinder und Jugendliche können immer noch am besten für sich selbst sprechen.

Die gesetzliche Grundlage, die zur Einsetzung der Kommission geführt hat, muss nur entsprechend geändert werden. Inklusive eines Verfahrens, wie die Kommissionmitglieder außerhalb des Landtages gefunden werden..

https://soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_jugend_amp_familie/kinder_und_jugendkommission_niedersachsen/

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:


WP 013 - Berücksichtigung sexueller Vielfalt bei öffentlich-rechtlichen Medien verankern

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #013: Berücksichtigung sexueller Vielfalt bei öffentlich-rechtlichen Medien verankern
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Dafür: 76,0 %, Dagegen: 18,0 %, Enthaltung 6,0 %
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 80,85 %, Dagegen 19.15 %
Ticket: 2046
SME: 093 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Berücksichtigung sexueller Orientierung und geschlechtlicher Vielfalt bei öffentlich-rechtlichen Medien verankern

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die Verwirklichung der Gleichberechtigung unabhängig von der sexuellen Identität als Teil der Programmgrundsätze öffentlich-rechtlicher Medien festgeschrieben wird. Denn sexueller Orientierung und geschlechtlicher Vielfalt muss überall Rechnung getragen werden.

==Begründung:==

Das Kriterium der sexuellen Vielfalt fehlt in den Bestimmungen der Landesmedienanstalt (1), des NDR (2), des ZDF (3) und des DeutschlandRadio (4). Die dortige Festschreibung dient der Manifestierung teils schon gelebter Realität und ist ein Zeichen an die Community, dass zumindest wir ihr Rechnung tragen.

Warum das insbesondere bei der Landesmedienanstalt noch nicht aufgenommen wurde, erschließt sich nicht. Denn dort zumindest ist bereits ein LSVD-Vertreter in die Vollversammlung aufgenommen worden. (5)

(1) http://www.schure.de/22620/nmedieng.htm#p14
(2) https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/staatsvertrag100.pdf Paragraph Paragraph 5 und 7
(3) http://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=536&Itemid=28#%C2%A7%205
(4) http://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=545#%C2%A7%206
(5) http://nds-bremen.lsvd.de/presse/vielfalt-medien-staerken/?lang=en

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: mit Ergänzungen


WP 014 - Feiertagsregelungen ausweiten

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #014: Feiertagsregelungen ausweiten
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Dafür: 74,0 %, Dagegen: 20,0 %, Enthaltung 6,0 %
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 78,72 %, Dagegen 21,28 %
Ticket: 2047
SME: 087 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Feiertagsregelungen ausweiten

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, Montage nach weltlichen Feiertagen die auf einen Sonntag fallen, als zusätzlich frei für Arbeitnehmer zu definieren. Denn in verschiedenen europäischen Staaten gibt es diese Regelung schon.

==Begründung:==

2016 war es mal wieder so weit, der 1. Mai fiel auf einen Sonntag - und das führte bei vielen Arbeitnehmern zum Verdruss. Da bietet es sich an, dies aufzunehmen und eine ähnliche Regelung wie sie in England, Spanien, Belgien und Luxemburg (1) landesweit und für alle Feiertage gilt, in einer auf weltliche Feiertage (Neujahr, Tag der Arbeit, Tag der Deutschen Einheit) beschränkten Form in Niedersachsen einzufügen.

Auf weltliche Feiertage beschränkt, weil wir doch sowieso wenig von verordneten religiösen Feiertagen halten, was wir mit einer derartigen Ergänzung des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes (2) nochmal hervorheben können. Dies bietet sich zwischen Paragraph 1.1 und 1.2 an. 2022 fällt der 1. Mai auf einen Sonntag (3), da können wir an diesem Tag mit einem solchen Ziel gut Werbung machen. 2023 und damit unmittelbar nach dem Termin der nächsten Wahlen zum Landtag wäre der Neujahrstag ein Sonntag. (4) Sollte somit der erste Antrag sein, den wir dann im Landtag einbringen.

Der 23. Mai ist übrigens 2021 wieder ein Sonntag. Parallel zu Pfingsten. Da wäre der Montag sowieso frei. In solchen Fällen ist dann gesonderter Klärungsbedarf.

Bei anzunehmender Ablehnung eines entsprechenden Beschlussantrages im Parlament allein schon eine geharnischte Pressemitteilung wert. Übrigens auch, wenn es erstaunlicherweise 2022 nicht mit dem Einzug in den Landtag klappen sollte.

(1) http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/werden-sonntaegliche-feiertage-in-deutschland-bald-montags-nachgeholt-14195433.html
(2) http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14920&article_id=61491&_psmand=33
(3) https://www.schulferien.org/deutschland/feiertage/2022/
(4) https://www.arbeitstage.org/niedersachsen/feiertage-2023-niedersachsen/

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:


WP 015 - Keine Gottesdienste bei staatlich mitfinanzierten Anlässen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #015: Keine Gottesdienste bei staatlich mitfinanzierten Anlässen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 76,09%, Dagegen: 10,87%, Enthaltung 13,04%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 87,5%, Dagegen 12,5%
Ticket: 1980
SME: 084 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Keine Gottesdienste bei staatlich mitfinanzierten Anlässen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass bei offiziellen Anlässen, an denen das Land Niedersachsen finaziell beteiligt ist, keine Gottesdienste ausgerichtet werden. Denn weltliche Anlässe sind von religiösen Veranstaltungen zu trennen. Ausnahmen bilden reine Trauergottesdienste.

==Begründung:==
Wir wollen einen säkularen Staat. Dann sollten wir auch wollen, dass offizielle Veranstaltungen, bei denen das Land Niedersachsen (Mit-)Ausrichter ist, nicht von Gottesdiensten flankiert werden, wie dies beim Tag der Niedersachsen (1) oder aufgrund der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit (2) der Fall war und ist.

Wenn bspw. aus Anlass von Katastrophen wie Flugzeugabstürzen, Bahnunglücken oder auch Terrorismus der Staat in der Verantwortung steht, den Menschen Halt zu geben, sollte ihm diese nicht verwehrt werden.

(1) http://www.tdn-hildesheim.info/b%C3%BChne-antenne-niedersachsen
(2) https://himmlisch-evangelisch.wir-e.de/gottesdienst

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Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 016 - Keine Erdölförderung in der niedersächsischen Nordsee

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #016: Keine Erdölförderung in der niedersächsischen Nordsee
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 74,58%, Dagegen: 10,17%, Enthaltung 15,25%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 88,0%, Dagegen 12,0%
Ticket: 1981
SME: 072 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Keine Erdölförderung in der niedersächsischen Nordsee

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Nichtzulassung von Öl-Erkundungs- und Förderbohrungen im niedersächsischen Teil der Nordsee ein. Anliegerländer und -staaten werden aufgefordert, das Selbe zu tun. Die Gefahren insbesondere für das Wattenmeer sind unabschätzbar. Da jegliche Förderung von Bodenschätzen dem Bundesbergrecht unterliegt, streben wir hierzu eine Bundesratsinitiative an.

==Begründung:==
Zwar hat sich Niedersachsen bislang dagegen verwehrt, entsprechende Aktionen zu gestatten (1). Das muss aber nicht heißen, dass das so bleibt.(2) Denn auch in Schleswig-Holstein wurde am 03.11.16. wieder einmal ein Versuch gestartet, weitere Erkundungsbohrungen im dortigen Teil des Nationalparks Wattenmeer zu starten. (3) Hierauf richtet sich der zweite Satz.

Unter anderem ist das Gesetz über den Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" (NWattNPG) (4) entsprechend zu ergänzen. Dort findet sich nicht einmal ein Verweis auf die Unzulässigkeit von Bohrungen welcher Art auch immer. Anders als in Schleswig-Holstein (5), was aber auch noch verbesserungswürdig wäre. Allerdings reicht das nicht, auch das Bundesbergrecht ist zu ändern. Denn wie jegliche Förderung von Bodenschätzen unterliegt analog zum Fracking die Genehmigung dem Bergrecht des Bundes.

Dass die Gefahren für Nordsee und insbesondere das Wattenmeer bestehen würden, sollte klar sein, ist aber auch durch Studien belegt. (6)

(1) https://www.welt.de/regionales/hamburg/article131947901/Niedersachsen-lehnt-Oelbohrungen-im-Nationalpark-Wattenmeer-ab.html
(2) https://www.bund-niedersachsen.de/service/presse/detail/news/keine-oelbohrungen-im-nationalpark-wattenmeer-bund-niedersachsen-fordert-ministerpraesident-stephan/
(3) http://www.ltsh.de/presseticker/2016-11/03/15-56-14-0a2b/pi.txt
(4) http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=WattenmeerNatPG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
(5) http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/18s1/page/bsshoprod.psml;jsessionid=9A9CBF58C82AEA73904EE289958FB91B.jp12?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-NParkGSH1999rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint
(6) http://www.energycomment.de/license-to-spill-kurzstudie-zu-den-risiken-der-oelfoerderung-in-der-nordsee/

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 017 - Verlässliche Finanzierung der Kinder- und Jugend-Ombudsstelle

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #017: Verlässliche Finanzierung der Kinder- und Jugend-Ombudsstelle
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 73,68%, Dagegen: 0,00%, Enthaltung 26,32%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 100%, Dagegen 0%
Ticket: 1982
SME: 056 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Verlässliche Finanzierung der Kinder- und Jugend-Ombudsstelle

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, die Kinder- und Jugend-Ombudsstelle durch die Gesellschaft verlässlich zu finanzieren. Denn ihre Aufgabe im Rahmen der Arbeit der öffentlichen Jugendhilfe ist es, das Machtungleichgewicht zwischen Beteiligten (Kindern/Jugendlichen, Eltern und Jugendämter) auszugleichen, mit dem Ziel eine gerechte Entscheidung bei Streitfragen zu erreichen. Hier wirkt sie späteren gesellschaftlichen Problemen entgegen.

==Begründung:==
Die "BerNi e.V. Hannover, Niedersachsen Beratungs- und Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen, Hannover" hat sich zur Aufgabe gemacht, betroffene Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Familien trägerunabhängig zu beraten, bei Interessenkonflikten mit dem öffentlichen und/oder freien Träger zu vermitteln und ggf. auch die gerichtliche Durchsetzung fachlich begründeter Ansprüche mit anwaltlicher Hilfe zu unterstützen. Sie strebt dazu die Zusammenarbeit mit Jugendämtern sowie Trägern der Freien Jugendhilfe an. Berni e.V. muss sich bislang ausschließlich aus privaten Beitträgen von Mitgliedern, Förderern und Spenden. (1) Die Ombudsstelle unterstützt die Initiative, Ombudschaft im behördlichen Verfahren im SGB VIII zu verankern.

Sie ist eine private Initiative und daher auf Spenden angewiesen, wie vergleichbare Einrichtungen fast im ganzen Bundesgebiet. Lediglich in Nordrhein-Westfalen gibt es eine staatliche Finanzierung, die jedoch nicht auf Dauer ausgerichtet ist (2). Unser Ziel soll sein, die dauerhafte Finanzierung aus öffentlichen Mitteln sicherzustellen. Dies korrespondiert mit einem entsprechenden Programmpunkt der Piraten NRW (3).

(1) http://berni-ev.de/sites/default/files/BerNi_6%20Jahre%20Ombudschaft.pdf S. 11
(2) http://ombudschaft-nrw.de/pdf/Jahresbericht%202015.pdf Kapitel 6
(3) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.2/Antr%C3%A4ge/WP052.0

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 018 - Mindestqualifikationen bei der Vergabe von Betreuungsleistungen festlegen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #018: Mindestqualifikationen bei der Vergabe von Betreuungsleistungen festlegen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 73,68%, Dagegen: 10,53%, Enthaltung: 15,79%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 87,5%, Dagegen 12,5%
Ticket: 1983
SME: 053 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Mindestqualifikationen bei der Ausschreibung und Vergabe von Betreuungsleistungen festlegen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, bei der Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen Regeln für die Mindestqualifikation zur Übernahme von Aufgaben einzuführen, wo in der Vergangenheit Mängel in der Durchführung aufgrund geringer Qualifikation festgestellt wurden, wie bspw. in der Bewachung und Betreuung von Flüchtlingsunterkünften. Eine Liste von Mindestqualifikationen für bestimmte Tätigkeiten ist zu erstellen. Wo es dann Anbieter gibt, die mit höher ausgebildetem Personal agieren als andere, ist dies bei der Vergabeentscheidung zu berücksichtigen. Denn besondere Aufgaben bedingen besondere Qualifikationen.

==Begründung:==
Besondere Qualifikation bedingt eine höhere Entlohnung, als die nach Mindestlohn, der bislang ausreichend ist, da es keinerlei über das (tarifliche) Mindestlohngesetz hinausgehende Bestimmungen im NTVergG Paragraph 4 gibt. Für höhere Qualifikation bekommt man als Auftragsgeber im allgemeinen auch eine bessere Leistung, im Sicherheitsgewerbe ist bspw. die der "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" möglich. Aber es ist nicht nur die faktische Qualifikation, auch was die soziale Qualifikation betrifft, kann ein höheres Niveau erwartet werden. Wenn nun, wie nicht unüblich, bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften Kräfte mit geringster Qualifikation nach Paragraph 34a Sachkundeprüfung nach Gewerbeordnung (1) zum Mindestlohn eingesetzt werden, kommt es zu Situationen, wie in Burbach (2), Hamburg (3) oder Darmstadt (4).

Nun kann man natürlich sagen, der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft hat sich eigene Standards auferlegt (5) und daher muss man keine gesetzliche Regelung schaffen. Aber wir wissen ja, wie das mit freiwilligen Selbstverpflichungen ist. Denn der BDSW sagt selber, dass die gesetzlichen Grundlagen nicht ausreichend sind. (6) Hier wäre somit das NTVergG entsprechend zu erweitern.

Anmerken möchte ich noch, dass dieser Antrag aus einer Mitteilung einer sich beruflich wie ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe tätigen Person an den Landesvorstand entstanden ist, die auf die entsprechende Problematik aufmerksam machte. Denn demnach wird eine entsprechende Vereinbarung des Innenministeriums mit den privaten Unternehmen der Sicherheitsbranche (7) nicht konsequent erfüllt.

(1) https://de.wikipedia.org/wiki/Bewachungserlaubnis
(2) http://www.spiegel.de/panorama/misshandlung-in-fluechtlingsheim-burbach-fakten-ueber-sicherheitsfirmen-a-994378.html
(3) http://www.taz.de/!5035126/
(4) http://www.echo-online.de/lokales/darmstadt/der-wachdienst-spielt-polizei_16314313.htm
(5) https://www.bdj.de/fileadmin/fotos/ATLAS/BDSW_Positionspapier.pdf
(6) https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-GewO-BewachV/bdsw.pdf?__blob=publicationFile&v=6
(7) http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14797&article_id=63094&_psmand=33

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: mit Erweiterungen

WP 019 - Landesbeauftragung für Kinder- und Jugendrechte

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #019: Landesbeauftragung für Kinder- und Jugendrechte
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 73,58%, Dagegen: 9,43%, Enthaltung 17,98%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 88,64%, Dagegen 11,36%
Ticket: 1984
SME: 074 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Landesbeauftragung für Kinder- und Jugendrechte

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Schaffung einer unabhängigen Landesbeauftragung für Kinder- und Jugendrechte ein. Dazu gehört das eigenständige Vorschlagen von Initiativen in den Fraktionen, die den Interessen von Kindern gesetzgebenden Charakter verleihen sollen genau so, wie die Überprüfung der Auswirkung von Gesetzen auf Kinder und Jugendliche, sofern dies nicht im vorherigen Beteiligungsverfahren geschehen ist. Dies wäre eine Ergänzung zur Kinderkommission und zeigt den Stellenwert der Gesetzesnorm. Denn Kinderrechte sind Bestandteil der Landesverfassung.

==Begründung:==
Kinder spielen in Politik und Gesellschaft noch immer eine untergeordnete Rolle. Deshalb brauchen die Kinder eine staatliche Institution, die sich landesweit wirkungsvoll für ihre Rechte einsetzt. Kinder sollen einen Beauftragten bekommen, der sich für ihre Rechte verantwortlich fühlt, sich auf allen Ebenen für kinderfreundliche Reformen engagiert, sowie aktuelle Gesetzgebungs- und Verwaltungsverfahren auf deren Kinderfreundlichkeit und die Vereinbarkeit mit der UN-Kinderrechtskonvention (1) überprüft und deren Umsetzung auf Landes- und kommunaler Ebene forciert sowie eigene Initiativen startet, um den Interessen von Kindern gesetzgebenden Charakter zu verschaffen.

Diese Beauftragung dient damit der Zusammenarbeit mit der Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte (2), die seit November 2015 existiert und ist als Ergänzung zur Kinderkommission (3) des niedersächsischen Landtages zu sehen.

Hingewiesen sei darauf, dass der NRW-Fraktion bestätigt wurde, "dass die Einrichtung und Besetzung einer unabhängigen Stelle eines Landesbeauftragten für Kinderrechte unverzichtbar ist, um die UN-Menschenrechte der Kinder und Jugendlichen in NRW wirklich umzusetzen und zu achten." (4) Das Land Sachsen-Anhalt hat eine entsprechende Beauftragung ausgesprochen. Dort ist sie jedoch dem Sozialministerium angegliedert und somit nicht unabhängig. (5)

Funfact: 1998 gab es einen SPD-Gesetzentwurf auf Bundesebene. (6) Dabei ist es dann auch erstmal geblieben, als man wieder in Regierungsverantwortung war... Orientieren kann sich daran aber ein Landesgesetzentwurf. Eine dann aufgrund privater Initiative 2015 im Bundestag durchgeführte Anhörung zu einer entsprechenden Petition (7) hat auch noch kein Ergebnis gebracht.

(1) http://www.kinderpolitik.de/kinderrechte/25-jahre-un-kinderrechtskonvention
(2) http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/kinderrechte/monitoring-von-kinderrechten/
(3) http://www.kinderschutz-niedersachsen.de/index.cfm?uuid=17E0F710E08140F9BAE9AF88959FE0E3&and_uuid=412AD877F06695DBD1A8C4731A6DD61C
(4) http://www.xtranews.de/2016/06/23/nrw-piraten-beantragen-experten-bestaetigen-id16186181.html
(5) http://www.kinderbeauftragter.sachsen-anhalt.de/
(6) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/13/108/1310880.asc
(7) http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/68119

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 020 - Schutzregelungen für Nationalparks verstärken

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #020: Schutzregelungen für Nationalparks verstärken
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 72,88%, Dagegen: 13,56%, Enthaltung 13,56%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 84,31%, Dagegen 15,69%
Ticket: 1985
SME: 071 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Schutzregelungen für Nationalparks verstärken

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Begrenzung der wirtschaftlichen Nutzung auf 25% der jeweiligen Fläche der Niedersächsischen Nationalparks ein. Dies entspricht internationalen Abkommen. Dazu fordern wir insbesondere für den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer verbindliche Entwicklungspläne, in denen der schrittweise Abbau der wirtschaftlichen Aktivitäten festgeschrieben wird. Eine Nutzung zur Förderung fossiler Brennstoffe lehnen wir ab, Flächen zum Aufbau von Windenergieanlagen sehen wir kritisch und halten ihn nicht für notwendig.

==Begründung:==
Harz und Nordsee sind die beiden Nationalparks in Niedersachsen (1) Obwohl sie unter besonderem Schutz stehen, werden sie wirtschaftlich genutzt. Die Nordsee durch Fischerei, Rohstoffförderung und neuerdings Windparks, der Harz durch Holzeinschlag und Tourismus. Nichts davon soll grundlegend untersagt werden, insbesondere Fischerei und Tourismus haben ihre Berechtigung und werden teilweise durch Regelungen bereits reglementiert. Namentlich genannt seien hier die Fangqouten in der Nordsee. (2)

Wer aber einen Nationalpark möchte, der muss langfristig auch zu den vorgesehenen, international vereinbarten Richtlinien stehen. Und das bedeutet, dass innerhalb von 30 Jahren nach Gründung ein Anteil von mindestens 75 Prozent der Fläche dem naturnahen Zustand entsprechen, also aus der wirtschaftlichen Nutzung herausgenommen werden muss. (3) Für das Niedersächsische Wattenmeer wäre das dieses Jahr (4) Für den Nationalpark Harz sind dort zwar noch 20 Jahre Zeit. Doch schon jetzt sind 52 Prozent der Fläche des Nationalparks als Naturdynamikzone ausgewiesen. Ziel ist es, bis 2022 die 75 Prozent-Hürde zu überschreiten.(5) Inwieweit man tatsächlich davon sprechen kann, dass das gesamte Nationalpark-Gebiet unbewirtschaftet ist (6), lasse ich mal dahin gestellt sein, wenn man die nicht-wirtschaftliche Nutzung damit erklärt, dass man keine Entgelder nimmt.

Das geht nur mit entsprechenden Plänen. Da bei einem solchen Unterfangen sehr viele konkurrierende Interessen ausgeglichen werden müssen, sollten an der Ausarbeitung dieses Plans alle relevanten Gruppen beteiligt sein. Dazu gehören neben der Nationalparkverwaltung die Energie-, Hafen-, Tourismus- und die Fischereiwirtschaft ebenso wie die Umweltverbände, die Wissenschaft und die Politik. Nicht immer ist dies in den entsprechenden Beteiligungsverfahren gesichert.
Hinsichtlich des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer gibt es eine korrespondierende Beschlussfassung in Schleswig-Holstein. (7)

Wer kann sich vorstellen, dass die Amerikaner einen Bohrturm im Grand Canyon errichten? Niemand. Bei unserem Nationalpark Wattenmeer hat man hingegen das Gefühl, die Bohrinsel Mittelplate (Schleswig-Holstein) gehöre hier ebenso selbstverständlich hin wie die Miesmuschel oder die Nordseekrabbe. Wer die Ölförderung im Nationalpark kritisch kommentiert, dem wird gesagt, dass die Mittelplate schließlich schon vorher da war. Wir Piraten akzeptieren diese Antwort nicht.

Uns kann auch nicht reichen, dass sich ein ehemaliger niedersächsischer Umweltminister dazu durchgerungen hat, sich gegen Explorationsbohrungen auszusprechen (8,) solange dafür nicht die gesetzlichen Grundlagen geändert sind. Denn die beruhen auf einer jahrzehnte alten Erlaubnis (9), die unter anderem dazu geführt hat, dass genau die jetzt zur Disposition stehenden Gebiete vom Weltkulturerbegesetz ausgeschlossen sind.

Die Einschränkung der Windkraftanlagen resultiert aus dem 2016 als Positionspapier angenommenen WP065. (10) Denn auch dazu sind Positionspapiere da: Um daraus weitere konkrete Punkte zu entwickeln.

(1) https://www.reiseland-niedersachsen.de/erleben/natur/nationale-naturlandschaften/nationalparke
(2) https://www.bmel.de/DE/Wald-Fischerei/05_Fischerei/D-Fischerei/_Texte/fangquoten-nordsee.html
(3) http://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/Bilanz_ueber_20_Jahre_Nationalpark_Niedersaechsisches_Wattenmeer.pdf Ende Seite 7
(4) https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalpark_Nieders%C3%A4chsisches_Wattenmeer
(5) https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalpark_Harz
(6) https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/bewirtschaftung-und-jagd-im-nationalpark-harz-148104.html
(7) http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2016.2/Antr%C3%A4ge/Umweltschutz,_Landwirtschaft,_Forsten_und_Fischerei
(8) https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/umweltminister-stefan-wenzel-dea-sollte-anspruch-fuer-probebohrungen-im-wattenmeer-vor-cuxhaven-zurueckgeben---shell-verzicht-auf-erdoelsuche-in-der-arktis-beispielhaft-144482.html
(9) http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/wattenmeer-russischer-konzern-will-nach-neuem-oel-suchen-a-1128304.html
(10) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2016.2/PP_Antraege#WP_065_-_Ausbau_der_Stromerzeugung_mit_Windkraftanlagen_in_Niedersachsen_begrenzen

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: mit Änderungen

WP 021 - Ein ökologisches Jagdrecht für Niedersachsen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #021: Ein ökologisches Jagdrecht für Niedersachsen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 72,0 %, Dagegen: 14,0 %, Enthaltung 14,0 %
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 83,72 %, Dagegen 16,28 %
Ticket: 2057
SME: 102 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Ein ökologisches Jagdrecht für Niedersachsen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für ein ökologisch-orientiertes Jagdrecht am Beispiel Nordrhein-Westfalens (Stand Juni 2015) ein. Eine Ausweitung der Liste der dem Jagdrecht unterliegenden Arten lehnen wir ab. Denn dieses schafft einen Ausgleich zwischen den Ansprüchen der Natur und denen der Jägerschaft.

==Begründung:==

Das neu geschaffene Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen (1) ist unter anderem dem Eintreten der dortigen Piraten-Fraktion zu verdanken (2) Dort sind auch Regelungen enthalten, die zwar dem Bundesjagdrecht (3) unterliegen, für die es jedoch keine Regelungen im Landesjagdrecht gab und im niedersächsischen Jagdrecht (4) gibt. Muss es auch nicht, weil das Jagdrecht gem. Art. 74, Abs. 1, Satz 28 Grundgesetz ein konkurrierendes Recht zu dem des Bundes ist. Und da gilt dann gem. Art. 72 Abs. 3 das später Beschlossene.

Es könnte sich das NRW-Jagdrecht natürlich auch wieder ändern, deshalb ist klargestellt, welche Version wir meinen. Nämlich die, der auch die Piraten zugestimmt haben.

Als Elemente, die nicht im niedersächsischen Jagdrecht und dem des Bundes verankert sind sind beispielhaft zu benennen:

- Die Beendigung des Einsatzes von bleihaltiger Büchsenmunition
- Die Beendigung der Baujagd auf Fuchs oder Dachs
- Die Beendigung der Lockjagd auf Rabenkrähen außerhalb der Einzeljagd
- Die Verschärfung der Voraussetzungen zum Abschuss von Hunden
- Die Beendigung des Abschusses von Katzen
- Die Beendigung von Totschlagfallen zur Fangjagd

"Am Beispiel von" sagt nichts anderes aus, als dass das, was zum Zeitpunkt der Beschlusslage gültig ist, als Grundlage genommen wird. Von daher sind Spielräume möglich, die im Beteiligungsprozess auf parlamentarischer Ebene sowieso nicht auszuschließen sind.

Mit dem dritten Satz des Antrags ist unsere Beschlusslage zum Wolf bedacht (5), der weder niedersächsischem noch bundesrechtlichem Jagdrecht unterliegt.

(1) https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/oekologisches_jagdgesetz_nrw_broschuere.pdf
(2) https://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Positionspapiere#Positionspapier_zur_geplanten_Neufassung_des_Landesjagdgesetzes_NRW
(3) https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bjagdg/gesamt.pdf
(4) http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=JagdG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
(5) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_LTW_2017#Der_Wolf_geh.C3.B6rt_zu_Niedersachsen

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Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 022 - Katzen nur noch in absoluten Ausnahmefällen schießen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #022: Katzen nur noch in absoluten Ausnahmefällen schießen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: 68,0 %, Dagegen: 22,0 %, Enthaltung 10%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 75,56 %, Dagegen 24,33 %
Ticket: 2058
SME: 105 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Katzen nur noch in absoluten Ausnahmefällen schießen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Aufhebung der Erlaubnis zur Tötung von Katzen außerhalb von allgemein geschützten Naturgebieten ein. Denn der Streifraum auch als Haustiere geführter Katzen kann wesentlich größer als 300 Meter von ihrer Heimat entfernt sein. Und das ist aktuell der Rahmen, der die Grenze definiert. Ein Abschuss ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Katze eindeutig Vögel oder Reptilien wildert, was zu belegen wäre und darüber hinaus eine Kontaktaufnahme mit dem Besitzer nicht möglich ist, sowie in allgemeinen Schutzgebieten.

==Begründung:==

Ohne Zweifel können insbesondere verwilderte Katzen eine Gefahr für die natürliche Fauna in Form von Kleinsäugern, Reptilien, Vögeln und Insekten sein. (1) Aber nicht einmal der NABU hält das Abschießen von Katzen generell für richtig. (2)

Für den Abschuss von Beute tragenden Katzen allein aufgrund des Antreffens in einer größeren Entfernung als 300 Meter von der nächsten Bebauung gibt es keinen vernünftigen Grund. Denn wo hat sie die wohl geschlagen und wohin will sie mit ihr? Nein, hier wird massiv in das Eigentumsrecht der Besitzer, in die emotionellen Beziehung ganzer Familien zu ihren Tieren eingegriffen. Denn nur wegen des Aufgreifens mit Beute muss sie noch lange nicht streunend oder verwildert sein.

Der Tatsache, dass das Verhältnis der Gesellschaft zum Tier sich in den letzten Jahrzehnten wesentlich verändert hat, die Mitgeschöpflichkeit des Tieres sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene Verfassungsrang hat und das Tierschutzrecht novelliert wurde, muss auch Eingang in den Jagdschutz finden.

Nach Paragraph 1 Satz 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Der größtmögliche Schaden für ein Tier ist der Tod, der Abschuss. Nach Paragraph 4 (1) TierSchG darf ein Wirbeltier nur unter Betäubung oder sonst nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Eine Ausnahme besteht unter anderem für die Tötung eines Wirbeltieres im Rahmen der waidgerechten Jagdausübung.

Diese Ausnahme greift in einer Vielzahl von Fällen nicht, da Katzen nicht zu den bejagbaren Tierarten des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) gehören. Auch findet der Jagdschutz gegenüber Haustieren nach Paragraph 23 BJagdG i.V. mit Paragraph 29 Abs. 1 Satz 3 NJagdG hier ebenfalls häufig keine Anwendung. Dieser setzt voraus, dass es sich um wildernde Katzen handelt.

Katzen dürfen abgeschossen werden, wenn sie mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt wildernd angetroffen werden. Hier nahm der Gesetzgeber an, dass es sich um verwilderte Katzen handelt, die ihren Nahrungsbedarf nicht über den "menschlichen Dosenöffner" decken, sondern in "freier Wildbahn". Doch das Streifgebiet insbesondere männlicher Katzen kann, wie Biologen zeigten, deutlich größer als 600 Meter im Durchmesser sein. (3) Somit liegt nahe, dass die meisten Katzen de facto gar nicht wildern, sondern sich lediglich innerhalb des arttypischen Bewegungsradius bewegen. Dem trägt die Tatsache Rechnung, dass die Jagdgesetze anderer Bundesländer von 500 Metern sprechen (4) - was die Sache nicht besser macht. Welcher Jäger hat eigentlich immer ein entsprechend langes Maßband dabei? Und welche Katze bleibt so lange sitzen, damit das Maßband ausgerollt werden kann?

Dass das Töten von Haustieren im Bundesjagdgesetz unter "Jagdschutz" aufgeführt ist, zeigt, dass es den Jägern und den Gesetzgebern nicht um Wild-, Arten- oder Tierschutz, sondern ausschließlich um den Schutz der Jagd, also um den Erhalt der Jagdbeute geht.

Nordrhein-Westfalen hat dieser Sichtweise als erstes Bundesland Rechnung gezollt und das Töten von Katzen explizit in der Neufassung des dortigen Jagdgesetzes verboten. (5)

Soweit will ich aber nicht gehen. Denn will der Gesetzgeber nun tatsächlich, dass die natürliche Fauna geschützt wird, soll er dies auch tatsächlich dadurch zum Ausdruck bringen, dass er nicht nur Fauna sondern auch Flora schützt. Und dazu das gesamte zu schützende Gebiet unter Naturschutz stellen bzw. einer ähnlich wirksamen Regelung unterziehen (FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete u.a.). Ganz abgesehen davon, dass es für ein von einer Katze erlegtes Tier keinen Unterschied macht, ob es nun 3 oder 300 Meter von der nächsten Bebauung entfernt erbeutet wird.

Paragraph 29 Abs. 1 Satz 3 NJagdG ist anzupassen.

(1) http://www.waldwissen.net/wald/tiere/saeuger/wsl_hauskatzen_wald/index_DE
(2) https://nrw.nabu.de/natur-und-landschaft/landnutzung/jagd/jagdbare-arten/beutegreifer/06992.html
(3) http://edoc.hu-berlin.de/dissertationen/kalz-beate-2001-02-28/HTML/chapter2.html 2.2
(4) https://www.juraforum.de/ratgeber/tierschutz/jaeger-erschiesst-katze-rechtslage
(5) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000107#det333483 Paragraph 19 Abs. 1 Punkt 12

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Ergebnis: angenommen
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WP 023 - Gleichstellungsbeauftragten für queere Lebensweise einführen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #023: Gleichstellungsbeauftragten für queere Lebensweise einführen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 66,0 %, Dagegen: 16,0 %, Enthaltung 18,0 %
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 80,49 %, Dagegen 19,51 %
Ticket: 2059
SME: 103 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Gleichstellungsbeauftragten für queere Lebensweise einführen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Schaffung eines unabhängigen Gleichstellungsbeauftragten für queere Lebensweise ein, um den Herausforderungen der an den Staat herangetragenen Herausforderungen Rechnung zu tragen. Dies scheint uns umso notwendiger, als dass selbst heute noch konservativen Kreisen eine unfreundliche Ferne zu Toleranz gegenüber der Community nicht abzusprechen ist.

==Begründung:==

Unlängst hat sich die Bundesrepublik erstmals dazu bekannt, dass seit ihrer Gründung Queere Personen aufgrund der Verfassungsfeindlichkeit des Paragraph 175 zu unrecht verfolgt wurden.

Mittlerweile sind die Opfer zwar rehabilitiert. (1) Eine Aufarbeitung dieser Staatschuld ist aber noch nicht erfolgt. Hier sollte ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit des "Gleichstellungsbeauftragten liegen. Dazu kommt, dass die Entschädigungsleistung geradezu lächerlich ist. (2) Auch hier hätte er sich für eine bessere Entschädigung einzusetzen.

Darüber hinaus bedarf es der Ausarbeitung von Lösungsansätzen gegen eine wieder aufkeimende "Schwulenfeindlichkeit", die Ehrenamtliche weit über jede Belastungsgrenze führt. Auch bedarf es einer koordinierteren Absprache mit Behörden um Problemfelder genauer abgrenzen zu können, die über das bisherige entgegenkommen aller Beteiligten geht und eines "verbindlichen" Ansprechpartners bedarf"

(1) http://www.queer.de/detail.php?article_id=28478
[2) https://www.spiegel.de/panorama/justiz/paragraf-175-entschaedigung-schwuler-maenner-kommt-nur-schleppend-voran-a-1196888.html

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Ergebnis: zurückgezogen
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WP 024 - Schaffung einer Bienenwachs-Analyse-Möglichkeit

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 3811 #024: Schaffung einer Bienenwachs-Analyse-Möglichkeit
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: 65,71 %, Dagegen: 14,29 %, Enthaltung 20,0 %
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 82,14 %, Dagegen 17,86 %
Ticket:
SME: 109 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Schaffung einer Bienenwachs-Analyse-Möglichkeit

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Schaffung einer umfassenden, unentgeltlichen Bienenwachs-Analyse-Möglickeit in Niedersachsen ein. Ziel ist es, alle Imker vor verunreinigtem Wachs aus dem Handel zu schützen, was zu einer Gefahr für die Bienenvölker werden kann. Aber auch Verbraucher werden durch sauberes Wachs geschützt.

==Begründung:==

Bayern hat die Möglichkeit geschaffen, zumindest bei der Wahl zwischen Rückständen aus Bienenarznei- und Pflanzenschutzmitteln oder hinsichtlich Verfälschungen einmal pro Jahr und Imker kostenfrei analysieren zu lassen. Was leider nur bayerische Imkereien in Anspruch nehmen können.(1)

Das erscheint mir zu wenig, weshalb ich im Antragstext nicht auf Bayern als Beispiel verwiesen habe. Vielmehr sollte es unser Ziel sein, den Imkern generell auf Allgemeinkosten die Möglichkeit zu geben, die Grundlage ihrer Produkte testen zu lassen. Das dient nicht nur einem umfassenden Verbraucherschutz, sondern ist auch Ausdruck dessen, dass es die Bundesregierung noch immer nicht geschafft hat, eine EU-Verordnung zur Schaffung einer Bienenwachsverordnung umzusetzen. (2) Dann hätten wir nämlich auch das Problem mit verunreinigtem Wachs nicht mehr ungeregelt.

Zwar gibt es eine Fördermöglichkeit durch die Landwirtschaftskammer, aber es ist nicht erkennbar, in welcher Höhe. Zudem ist auch dafür wieder ein Wirrwarr an Angaben zu machen. (3) Wie üblich in Deutschland. Teuer ist die einzige außerbayerische Möglichkeit zusätzlich und eine Förderung für Privatleute nicht vorgesehen. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Vorsitzenden des Landesverband Hannoverscher Imker e.V. vom 08.10.19:

Sehr geehrter Herr Ganskow,

an der Uni Hohenheim, Institut für Bienenkunde (Dr. Wallner), gibt es die Möglichkeit Wachsanalysen durchführen zu lassen. Unter dem nachfolgenden Link https://bienenkunde.uni-hohenheim.de/rueckstaende erhalten Sie nähere Infos, auch zu den Kosten.

Fördermittel können Sie nur über einen Imkerverein beantragen. Privatpersonen sind in Niedersachsen nicht antragsberechtigt.

(1) http://www.tgd-bayern.de/artikel-bienen.php?DOC_INST=9&SUB=79
(2) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32014R0232
(3) https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/5/nav/513/article/8263.html

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Ergebnis: angenommen
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WP 025 - Umgestaltung der Schuldenbremse

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #025: Umgestaltung der Schuldenbremse
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 65,22%, Dagegen: 8,7%, Enthaltung 26,09%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 88,24%, Dagegen 11,76%
Ticket: 1986
SME: 081 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Umgestaltung der Schuldenbremse

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine auskömmliche finanzielle Ausstattung der öffentlichen Haushalte ein. Von daher halten wir die Einschränkung durch die derzeitige Form der sogenannten "Schuldenbremse" für nicht sinnvoll. Denn die öffentlichen Haushalte sind für die Daseinsvorsorge aller Menschen zuständig, womit eine rein betriebswirtschaftliche Sichtweise aus ethischen Gründen nicht angebracht ist.

Nur die öffentlichen Haushalte sollen für die Finanzierung von Bildung, Infrastruktur und anderen Investitionen sorgen und dies sollte nicht durch künstliche Bremsen eingeschränkt oder durch Schattenaushalte umgangen werden. Allerdings sind wir auch für eine öffentliche Kontrolle der Ausgaben durch die Bürger. Dies soll durch entsprechende Bürgerhaushalte erfolgen, die gewährleisten, dass keine Prestigeprojekte für Einzelinteressen finanziert werden müssen. Zwar sind die Kredite von heute die Schulden der nachfolgenden Generationen. Doch gerade in Zeiten von Zinsen im Null-Prozent-Bereich müssen Öffnungsklauseln ermöglichen, jahrzentelang unterlassene Investitionen in Infrastruktur in Angriff zu nehmen.

==Begründung:==
Die Niedersächsische Landeshaushaltsordnung regelt die Kreditaufnahme des Landes. (1) Bis auf weiteres kommen wir nicht darum herum, sie als gegeben zu akzeptieren: Artikel 109 GG hat die Länder dazu verpflichtet, eine solche einzuführen. (2)

Seit 2020 greift sie - theoretisch. Die Neuaufnahme von strukturellen Schulden ist gemäß Landesverfassung komplett untersagt. Damit ist sie allerdings nicht ultimativ gestaltet und kann somit ohne weiteres in ihrer Ausgestaltung zum Thema einer zukünftigen Landtagsfraktion werden. Sie wird in der Folge ohnehin jede Landtagsfraktion darin begleiten, in Haushaltsberatungen und laufenden Anträgen darauf Rücksicht nehmen zu müssen.

Was sind nun die Inhalte einer Schuldenbremse?

Schulden können sinnvoll sein, wenn diese für Investitionen verwendet werden, wie Bildung und sinnvolle Infrastruktur und nicht für die Rettung von Unternehmen mit den falschen Geschäftsmodellen wie Banken oder Prestigeprojekten wie Elbphilharmonie oder Stuttgart 21 oder bezogen auf Niedersachsen, den Jade-Weser-Port. Können Investitionen nicht für die erstgenannten Zwecke eingesetzt werden, führt dies langfristig zu Nachteilen und erhöhten Kosten, die die Gemeinschaft ähnlich belasten, wie die Schulden an sich, wenn nicht sogar stärker. Wer propagiert mehr als wir, dass bspw. das Sparen an Bildung das Sparen an der falschen Stelle ist?

Schuldenbremsen sind auch nicht "demokratieschonend", da sie den Ausbau und die Weiterentwicklung der "lokalen Demokratie - Bürgerbeteiligung und Bürgerhaushalte" auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene behindern, wenn nicht gar unmöglich machen. Scheitern sinnvolle aus Bürgerhand entwickelte Ideen an der Maßgabe, dafür keine zusätzlichen Gelder aufnehmen zu dürfen, misslingt der Versuch der Bürgerbeteiligung. Wenn einerseits aus den Voraussetzungen der direktdemokratischen Beteiligungsinstrumente sinnvollerweise der Nachweis einer Finanzierung herausgenommen wurde, soll diese Entwicklung nicht durch die sog. Schuldenbremse wieder aufgehoben werden können.

Die Schuldenbremsen beschneiden massiv die Investitionsmöglichkeiten der öffentlichen Haushalte, so dass Ihnen nur der Weg über ÖPP-Projekte (Schattenhaushalte) bleibt, welche für die Bürger sehr teuer sind und die Kosten noch stärker auf zukünftige Generationen verlagern, weshalb wir sie zu recht ablehnen.

Der Sinn der Schuldenbremsen ist stark anzuzweifeln, da die Bundesrepublik selbst die entsprechenden Konvergenzkriterien auf EU-Ebene von 2001 bis 2015 nicht erfüllt (3) aber auf der anderen Seite für sich Ausnahmetatbestände geltend macht, um Strafzahlungen zu vermeiden. Diese Möglichkeit steht auch den Bundesländern zu, weshalb Niedersachsen auch mit Bezug auf die erhöhten Aufwendungen im Rahmen der Finanzierung des Geflüchtetenaufkommens die Einführung verschoben hat. Und 2020 zur vorgeblichen Bewältigung der Corona-Folgen eine Vielzahl von vernachlässigten Projekten auf den Weg gebracht hat, die mittels Nachtragshaushalten beschlossen wurden.

Griechenland ist eine Blaupause dafür, wie eine Demokratie beseitigt wird, wenn Schulden für die falschen, privaten Gläubiger, gemacht werden und nicht sinnvoll in den Aufbau des Landes investiert wird.

All das lässt eine strikte Schuldenbremse anhand der nackten Zahl nicht zielführend erscheinen. Das sollten wir dem Wähler auch so klarmachen. Denn wer nicht jetzt investiert, der zahlt doppelt. (4)

(1) http://www.schure.de/6400003/lho.htm#p18
(2) http://www.bpb.de/apuz/126016/konzept-und-herausforderungen-der-schuldenbremse?p=all
(3) https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/haushaltsplus-deutschland-erfuellt-wohl-erstmals-seit-2001-wieder-die-maastricht-kriterien/23728076.html?ticket=ST-35624123-Sk4AXyp4o9I2tPdCMWTm-ap3
(4) https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/informationen_zu_den_auswirkungen_des_coronavirus/nachtragshaushalt_2020/nachtragshaushalt-2020-landesregierung-schnurt-grosses-massnahmenpaket-zur-bekampfung-der-auswirkungen-des-corona-virus-186424.html
(5) https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/landesregierung-bringt-2-nachtragshaushalt-auf-den-weg-8-4-milliarden-euro-sichern-niedersachsens-zukunft-nach-der-corona-krise-189614.html
(6) https://www.tagesschau.de/ausland/krugman-interview-101.html

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 026 - Einrichtung von Drogenkonsumräumen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #026: Einrichtung von Drogenkonsumräumen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 65,22%, Dagegen: 17,39%, Enthaltung 17,39%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 78,95%, Dagegen 21,05%
Ticket: 1987
SME: 086 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Einrichtung von Drogenkonsumräumen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die staatliche Einrichtung von Drogenkonsumräumen ein, um eine Möglichkeit zum fachlich beaufsichtigten Konsum zu bieten. Damit einher zu gehen hat die Bereitstellung von Instrumentarien zur Untersuchung von Drogen auf Fremdstoffe. Da Drogensüchtige in den "Fixerstuben" auch saubere Spritzen bekommen, werden weniger gebrauchte Spritzen im öffentlichen Raum - etwa auf Spielplätzen und in Parks - entsorgt, die dann Kinder, Besucher und Tiere gefährden.

==Begründung:==
Der Antrag basiert auf der bundespolitischen Beschlusslage. (1) Zwar gibt es seit 2002 mit der DrogKVO die Möglichkeit zur Einrichtung so genannter Drogenkonsumräume. (2) Allerdings existiert davon nur ein einziger in Niedersachsen, genauer gesagt, in Hannover (3) Für 2019 zeigt die Statistik dass die Zahl der Drogentoten in Niedersachsen mit 80 Fällen nachezu gleich zu 2018 mit 81 Fällen, da aber um über 20% gegenüber 2017 zugenommen hat (4), die meisten waren langjährige Heroinkonsumenten. Demgegenüber stagniert die Zahl im Bereich der Polizei Hannover Hannover, also der einzigen Region, in der es einen Drogenkonsumraum gibt, seit einigen Jahren im niedrigen zweistelligen Bereich. (5) 2019 war es zum ersten Mal seit langer Zeit mit 9 Toten einstellig. (6) Es ist somit an der Zeit, derartige Räume auch anderweitig im Land einzurichten. Dies entspricht auch einer Forderung der Deutschen Aidshilfe (7)

Wenn dies nicht durch private Initiativen geschieht, dann muss eben das Land Niedersachsen einspringen. Denn dass für 2013 davon auszugehen ist, dass bundesweit ca. 200 Menschen durch die Hilfen in Drogenkonsumräumen überlebt haben, spricht für ihre Relevanz. (8) Nordrhein-Westfalen führt den Rückgang der Drogentoten seit den 90er Jahren um 80% im Übrigen auf die 10 dortigen Drogenkonsumräume zurück. (9) Dass dies damit einher geht, Drug-Checking zu ermöglichen, um die über die durch den Konsum entstehende gesundheitliche Belastung zu minimieren, sollte selbstverständlich sein.

(1) https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2017/Wahlprogramm#Verbraucherschutz_.E2.80.93_auch_f.C3.BCr_Drogenkonsumenten
(2) http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=DrogKRV+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
(3) http://drogenkonsumraum.net/
(4) https://www.lka.polizei-nds.de/a/presse/pressemeldungen/zahl-der-drogentote-in-niedersachsen-nahezu-unveraendert-114865.html
(5) https://www.pd-h.polizei-nds.de/kriminalitaet/polizeiliche-kriminalstatistik-2018-113630.html
(6) https://www.sn-online.de/Aus-der-Region/Stadt-Hannover/Uebersicht/Erinnerungsveranstaltung-Suchtkranke-gedenken-der-2019-in-Hannover-verstorbenen-Drogenkonsumen (7) https://pr-board.de/gesundheit/deutsche-aidshilfe-zu-hiv-infektionszahlen-erfolg-ausbauen-luecken-schliessen/
(8) http://alternativer-drogenbericht.de/drogenkonsumraeume-retten-menschenleben/
(9) http://www.derwesten.de/politik/weniger-drogentote-in-nrw-dank-fixerstuben-id10491031.html

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 027 - Naturdenkmale erhalten

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #027: Naturdenkmale erhalten
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 64,71%, Dagegen: 20,59%, Enthaltung 14,71%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 75,86%, Dagegen 24,14%
Ticket: 1988
SME: 031 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Naturdenkmale erhalten

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass der höchsten Existenz bescheinigenden Biotop-Wertstufe zurechenbare Naturelemente automatisch zu Naturdenkmälern ernannt werden. Denn seltene Natur ist unwiederbringlich und muss besonderen Schutz erfahren.

==Begründung:==
Als Partei der Nachhaltigkeit dürfen wir es den wirtschaftlichen Interessen nicht so leicht machen, wertvolle Natur zu vernichten. Es gibt fünf Biotop-Wertstufen (1), die oberste bezieht sich teils auf ausgestorben geltende oder vom Aussterben bedrohte Arten. Ziel ist es, Paragraph 28 BNatSchG zu manifestieren, der die Ausrufung als Naturdenkmal wegen Seltenheit, Eigenart oder Schönheit festschreibt, sofern sie rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen darstellen. Dies würde ein Entfernen oder erlaubtes Vernichten ungleich erschweren. Das wird aber nur mit dieser Ergänzung festgestellt.

Paragraph 21 NAGBNatSchG ist zu ergänzen.

Grundlage unter http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BNatSchGAG+ND&max=true&aiz=true#jlr-BNatSchGAGNDpP21

(1) http://www.naturschutzgebiete.niedersachsen.de/startseite/naturschutz/biotopschutz/biotopkartierung/kartierschluessel/einstufungen_biotoptypen/106307.html weiter zur Verlinkung der Liste "Einstufung der Biotoptypen in Niedersachsen (Kap. 2), aus: Inform. d. Naturschutz Niedersachsen 32, Nr. 1 (1/12)" als PDF

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 028 - Filmförderkriterium "Familienfreundlichkeit" wieder einführen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #028: Filmförderkriterium "Familienfreundlichkeit" wieder einführen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 64,0 %, Dagegen: 24,0 %, Enthaltung 12,0 %
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 72,73 %, Dagegen 27,27 %
Ticket:
SME: 088 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Filmförderkriterium "Familienfreundlichkeit" wieder einführen

Modul 1:
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Wiedereinführung des Punktes "Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Bereich der Film- und audiovisuellen Medienwirtschaft" bei der niedersächsischen Filmförderung ein. Denn bei unter staatlicher Beteiligung finanzierten Projekten soll die Familienfreundlichkeit generell eine Rolle spielen.

Modul 2:
Dies ist ein Beispiel für die konkrete Umsetzung der Familienfreundlichkeit als Grundlage für jegliche Förderung im kulturellen Bereich, die wir anstreben.

==Begründung:==

Modul 1:
Mit der Inkraftsetzung der neuen Version der Filmförderrichtlinie am 27.02.2013 ist dieser Inhalt als einer der Punkte, die förderungswürdig sind, gegenüber der vorhergehenden Version (1) entfallen. Warum Familienfreundlichkeit im Sinne von familienfreundlichen Bedingungen bei der Produktion seit dem bei der Filmförderung keine Rolle mehr spielen soll, ist nicht nachvollziehbar.

Modul 2:
Wie schon bei der Umwandelung der Transparenzforderung in der Filmförderung zu eine in der gesamten Kulturförderung sollte auch hier die Forderung auf den gesamten Kulturbereich ausgeweitet sein.

Aktuelle Grundlage der FFR von 2018 verlinkt unter https://www.nordmedia.de/pages/foerderung/beratung___antragstellung/subpages/foerderrichtlinie_der_nordmedia/index.html

(1) https://docplayer.org/127471334-1-2-die-gewaehrung-der-zuwendung-erfolgt-entsprechend-den-regelungen-der-verordnungen-der-europaeischen-gemeinschaften-eg.html 4.2

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Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 029 - Schaffung eines Landes-Antidiskriminierungsgesetzes

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #029: Schaffung eines Landes-Antidiskriminierungsgesetzes
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 62,86 %, Dagegen: 11.43 %, Enthaltung 25,71 %
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 84,61 %, Dagegen 15,39 %
Ticket: 3820
SME: 112 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Schaffung eines Landes-Antidiskriminierungsgesetzes

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dem Beispiels Berlins zu folgen und ebenfalls ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz einzuführen, das damit insbesondere die Anforderungen im AGG (Allgemeinen Gleichstellungsgesetz) auf den öffentlichen Sektor überträgt.

Begründung:
Es gibt bereits ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als Bundesgesetz. Dies regelt allerdings nur den Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität durch private Akteure (z. B. Arbeitgeber, Vermieter, Anbieter von Waren und Dienstleistungen.

Leider muss man immer wieder feststellen, dass auch in Niedersachsen Menschen von öffentlichen Stellen ungleich behandelt werden, sei es im ÖPNV, im ÖPV, beim Jobcenter, bei Bürgerämtern, bei Ausländerbehörden etc.. Auch typisches "Racial Profiling" z.B. in Verkehrsmitteln oder an öffentlichen Plätzen durch Ordnungskräfte ist festzustellen.

Die Betroffenen haben kaum eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Dabei wurden seit 2000 vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien erlassen, die erst durch ein Vertragsverletzungsverfahren in Deutschland umgesetzt worden sind. Leider regelt das AGG nur das Verhalten nichtöffentlicher Stellen. Es ist somit überfällig, auch die öffentlichen Stellen einzubeziehen, welches Ländersache ist. Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind zu verhindern oder zu beseitigen.

Zwar ist Niedersachsen Teil der "Koalition gegen Diskreminierung" (1) und beispielsweise Hannover leistet sich eine Antidiskriminierungsstelle (2), aber das kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich diese Institutionen eben nicht speziell auf die öffentliche Verwaltung beziehen, sondern eher das Ziel haben, das AGG umzusetzen.

(1) https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/was-wir-machen/projekte/koalition-gegen-diskriminierung/koalition-gegen-diskriminierung-node.html
(2) https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Soziales/Integration-Einwanderung/Antidiskriminierungs%C2%ADstelle-ADS

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 030 - Hunde nur noch in absoluten Ausnahmefällen schießen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #030: Hunde nur noch in absoluten Ausnahmefällen schießen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 62,86 %, Dagegen:22,86 %, Enthaltung 14,20 %
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 73,33 %, Dagegen 26,67 %
Ticket: 3821
SME: 107 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Hunde nur noch in absoluten Ausnahmefällen schießen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abschaffung der Möglichkeit des Abschusses von freilaufenden Hunden außerhalb von allgemein geschützten Naturgebieten ein. Denn alle Hunde haben das gleiche Recht auf Leben.

==Begründung:==

Dieser Teil des Jagdrechts (1) strotzt nur so von Angriffspunkten. Ein wildernder Hund, der nicht unter menschlichem Einfluss steht, darf geschossen werden. Steht er unter menschlichem Einfluss, darf er es nicht? Eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraph 42 NJagdG wäre es dann nicht mal. Außerdem wird hier eine "Zwei-Klassen-Gesellschaft" von Hunden eingeführt. Der private Hund darf abgeschossen werden, nicht aber der "Jagd-, Rettungs-, Hirten-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthund", auch wenn er wildert. Dies teilt die Hunde ganz klar in "wertlos" und "wertvoll" ein. Dabei ist uns doch jedes Leben eines Hundes unabhängig von seinem Einsatzzweck gleich viel wert.

Was weiterhin in Kraft bleibt, ist die Verpflichtung für Hundehalter nach Paragraph 33.1.1 NWaldG, wonach dafür zu sorgen ist, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde
a) nicht streunen oder wildern und
b) in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine geführt werden, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind. (2)

Paragraph 29 Abs. 1 Satz 2 NJagdG ist anzupassen.

(1) https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=JagdG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-JagdGNDpP29
(2) https://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1851/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-WaldLGNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-WaldLGNDV4P33

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 031 - Abschiebungen verhindern

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #031: Abschiebungen verhindern
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 64,71%, Dagegen: 20,59%, Enthaltung 14,71%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 75,86%, Dagegen 24,14%
Ticket: 2061
SME: 095 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Abschiebungen verhindern

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, Abschiebungen und Ausweisungen generell nicht mehr durchzuführen. Als besonders schutzwürdig und somit nicht abzuschieben oder auszuweisen sehen wir

1. Personen, die das Kriterium einer Schwerbehinderung erfüllen,
2. Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
3. Minderjährige,
4. Personen, bei denen psychische Traumata festgestellt wurden,
5. Personen, die in ihrer Heimat für Vergehen bedroht sind, für das es hier keine Bestrafung gäbe
6. Personen, die länger als fünf Jahre geduldet sind
7. Personen mit festem Arbeitsverhältnis
8. Schwangere ab der 14. Schwangerschaftswoche
9. Personen, die in Deutschland aufgewachsen sind
10. Personen, die zu einer der vorgenannten Personen in familiärer Beziehung 1. und 2. Grades stehen und mit ihnen zusammen leben wollen

an.

Weiterhin soll es ab sofort keine Abschiebungen mehr geben

1. in den Monaten, in denen in den Herkunftsstaaten dem hiesigen Winter vergleichbare Temperaturen herrschen,
2. in den hiesigen Nachtstunden
3. in Staaten, in denen Bürgerkrieg herrscht,
4. in Staaten, in denen eine nennenswerte staatliche Struktur einer kriminellen Struktur gewichen ist,
5. in Staaten, in denen UN-Truppen oder solche aus NATO-Staaten zur Sicherung stationiert sind.

Denn niemand verlässt ohne Anlass seine Heimat, es gibt handfeste Gründe dafür. Diese Ausnahmen sollen bei allen Betroffenen angewandt werden, die sich der Regeln der freiheitlich-demokratischen Grundordnung angenommen haben.

==Begründung:==

Mit dieser Aussage soll die Landesregierung an die Regelungen in Artikel 33 der UN-Flüchtlingskonvention hingewiesen werden. (1) Und an das, was man Menschlichkeit nennt.

Ich hatte eigentlich auch nicht daran gedacht, im ersten Teil Schwangere mit aufzunehmen zu müssen. Denn da gibt es schon Urteile (2). Aber das ist nur die halbe Wahrheit. Neuere Urteile sprechen davon, dass erst mit der Mutterschutzfrist zumindest in Niedersachsen ein eingeschränkter Schutz gilt (3) (4). Die beginnt aber erst acht Wochen vor der Geburt (5). Demgegenüber ist hier die 14. Schwangerschaftswoche gewählt, weil nur bis zu dieser ein regulärer Schwangerschaftsabbruch möglich ist. Denn der könnte die Folge sein, wenn man sein Kind nicht dort sterben sehen möchte, wohin man wieder abgeschoben wird. Danke, christliches Abendland.

(1) http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/gesetzetexte/gfk.prn.pdf
(2) https://www.onlineurteile.de/artikel/auslaenderbehoerde-darf-schwangere-nicht-abschieben
(3) http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE130000275&psml=bsndprod.psml&max=true
(4) http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE190000633&psml=bsndprod.psml&max=true
(5) https://www.smart-rechner.de/mutterschutz/ratgeber/mutterschutzfrist.php

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 032 - Landschaftspflege in Niedersachsen vernetzen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #032: Landschaftspflege in Niedersachsen vernetzen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 60,53%, Dagegen: 2,63%, Enthaltung 36,94%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 95,83%, Dagegen 4,17%
Ticket: 1989
SME: 055 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Landschaftspflege in Niedersachsen vernetzen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass im Bereich Landschaftspflege eine Struktur aufgebaut wird, die eine bessere Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz in Niedersachsen organisiert. Sie soll allen Beteiligten offen stehen. Einer entsprechenden Datenbank soll aufgebaut werden.

==Begründung:==
Bereits jetzt gibt es vielfältige Verzahnungen von Landwirtschaft und Naturschutz: "Nebenprodukte" der landwirtschaftlichen Tätigkeit sind z.B. Weiden für bodenbrütende Vogelarten, offene Heideflächen oder gefestigte Deiche nach der Schafbeweidung. Diese Leistungen der Landwirtschaft können nicht über Verkaufserlöse aus der Produktion vergolten werden, sondern benötigen ein anderes Einkommen. Es gibt Förderprogramme, Erlasse, Richtlinien, die diese Leistungen z.T. entgelten. Ein Beispiel ist die Förderung von Weidemilch.

Unsere PM (1) dazu macht auch deutlich: Es fehlt eine Übersicht über Förderinstrumente und eine klare Struktur sowohl hinsichtlich der Ziele, der Fördertöpfe, der zu Beteiligenden als auch der Zuständigkeiten. All dies muss besser gebündelt werden.

(1) http://www.ml.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/meyer-und-wenzel-setzen-impulse-fuer-landwirtschaft-und-natur-in-der-emsregion-132030.html

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Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos: Durch entsprechende Beschlussfassung im "Niedersächsischen Weg" erfüllt.

WP 033 - Nachbarrechtsgesetz aufheben

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #033: Nachbarrechtsgesetz aufheben
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür:60,0 %, Dagegen: 11,43 %, Enthaltung 28,57 %
Geglättetes Ergebnis: Dafür:84,0 %, Dagegen 16,0 %
Ticket: 3822
SME: 108 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Nachbarrechtsgesetz aufheben

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Aufhebung des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes ein. Wie in Mecklenburg-Vorpommern sollen zukünftig die entsprechenden Regelung des BGB zum Zuge kommen. Denn dies führt zur Rechtsvereinfachung.

==Begründung:==

Neben Bremen und Hamburg verzichtet auch Mecklenburg-Vorpommern (1) als einziges Flächenland auf ein Nachbarrechtsgesetz. Dies sollte flankiert von Maßnahmen über die Information zur Rechtslage ohne entsprechendes Gesetz für Niedersachsen ebenfalls machbar sein.

Das BGB regelt in seinen Paragraph Paragraph 904-923 u. 1004 das Nachbarrecht grundlegend. Da Spezifikationen in den meisten Bundesländern unterschiedlich sind, bietet sich hier eine Vereinfachung hin zum Bundesgesetz an, um neu hinzuziehenden Mitmenschen den Einstieg zu erleichtern.

Dies wäre ein praktisches Beispiel für unseren Punkt, überflüssige Gesetze abschaffen zu wollen. (2) Denn praktische Beispiele sind immer besser, als ein offener Text, wie er Beschlusslage ist. Und eigentlich sollten wir nicht erst erkunden, was wir als überflüssig erachten, wenn wir im Landtag sind, sondern nachdem der Altbeschluss zehn Jahre (3) alt ist, wissen, was wir wollen.

(1) http://www.regierung-mv.de/Publikationen/?id=288&processor=veroeff
(2) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_LTW_2017#.C3.9Cberfl.C3.BCssige_Gesetze_abschaffen_.E2.80.93_veraltete_Gesetze_reformieren_-_bestehende_Gesetz_umfassend_darstellen
(3) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_2013#.C3.9Cberfl.C3.BCssige_Gesetze_abschaffen_.E2.80.93_veraltete_Gesetze_reformieren

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 034 - Keine offizielle Teilnahme von Regierungsmitgliedern an Gottesdiensten aus weltlichem Anlass

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #034: Keine offizielle Teilnahme von Regierungsmitgliedern an Gottesdiensten aus weltlichem Anlass
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 58,7%, Dagegen: 23,91%, Enthaltung 17,39%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 71,06%, Dagegen 28,94%
Ticket: 1990
SME: 085 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Keine offizielle Teilnahme von Regierungsmitgliedern an Gottesdiensten aus weltlichem Anlass

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für den Verzicht auf offizielle Teilnahme von Mitgliedern der Landesregierung bei Gottesdiensten aus weltlichem, nicht politisch notwendigem Anlass im Land Niedersachsen ein. Denn weltliches und kirchliches gehört getrennt.

==Begründung:==
Wir wollen einen säkularen Staat. Dann sollten wir auch wollen, dass die Vertreter der Regierung nicht an Veranstaltungen wie aus Anlass des Erntedankfestes (1) teilnehmen.

Das Recht als Privatperson solchen Veranstaltungen beizuwohnen soll natürlich nicht beschränkt werden. Im Gegenteil, dies unterstreicht unseren Anspruch, wonach die Ausübung des Glaubens Privatsache ist. Auch aus diesem Grund soll der Verzicht auf die offizielle Teilnahme an Gottesdiensten bei weltlichen Veranstaltungen beschränkt sein.

Wenn es einen direkten Bezug zum Regierungsamt gibt, müssen Ausnahmen möglich sein. Ob das auch der Fall ist, wenn ein Umweltminister zur Woche der Brüderlichkeit auf die Kanzel steigt (2), sollte seiner Stellenbeschreibung zu entnehmen sein. Wenn zum Erntedankfest jemand offiziell für Landwirtschaft Zuständiges bei einem Erntedank-Gottesdienst redet, kann damit also weiterhin teilnehmen.

Diese Regelung wäre in der GO der Landesregierung zu verankern. (3) Darauf sollten wir hinwirken. Nicht erst, wenn jemand von uns ein Ministeramt hat.

(1) https://www.landeserntedankfest-niedersachsen.de/presseinformation/
(2) https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2016/07/2016_07_20_1
(3) http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/Gemeinsame_Geschaeftsordnung_der_Landesregierung_und_der_Min-d311881,1.html

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: mit Änderungen

WP 035 - Umgestaltung der musischen Fächer

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #035: Umgestaltung der musischen Fächer
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 54,29 %, Dagegen: 22,86 %, Enthaltung 22,86 %
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 70,37 %, Dagegen 29,63 %
Ticket: 3823
SME: 111 wird mit Beschluss aufgehoben

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Umgestaltung der musischen künstlerisch darstellenden Fächer

Die Piraten Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass die in den musischen künstlerisch darstellenden Fächern erbrachten Leistungen künstlerischer Art nicht mehr benotet werden. Vielmehr sollen sich die Noten auf die Elemente des Rahmenlehrplans Kunst und Musik beziehen, die reine Wissens- und Interpretationselemente abfragen, die größere Anteile am Unterricht bekommen sollen. Davon ausgenommen sein können Schwerpunktschulen für diese Fächer, Schwerpunktklassen und Prüfungskurse an allgemenbildenenden Schulen.

Begründung: Guckt man sich die Elemente der Rahmenlehrpläne Musik (1) und Kunst (2 - 4) genauer an, sieht man, dass in beiden Bereichen viele praktische Inhalte vorhanden sind, bei denen unzweifelhaft diejenigen im Vorteil sind, die dafür ein Talent mitbringen oder diesbezüglich durch das Elternhaus gefördert werden. Zwar kann es nicht schaden, in beiden Fächern bestimmte Grundtechniken zu erlernen, eben dann, wenn eine außerschulische Förderung nicht gegeben ist, aber dies zu bewerten, geht mit unserem Anspruch an Wissen nicht einher.

Abgesehen davon ist es fast ausgeschlossen, eine objektive Bewertung dieser inhaltlichen Elemente vorzunehmen, wenn man davon ausgeht, dass unterschiedliche Fähigkeiten "mitgebracht" werden.

Demgegenüber bieten beide Fächer Elemente, die Kunst und Musik in einen politischen, philosophischen und gesellschaftlichen Kontext stellen und ihre Entwicklung betrachten. Diese Elemente sollten ausgebaut werden, da sie die Grundlage dafür sind, Kunst und Musik verstehen zu können.

Wer sich allerdings für eine Schule mit Schwerpunkten im musischen und/oder künstlerischen Bereich entscheidet, tut dies im Regelfall, weil die praktischen Elemente besonders ansprechend sind. Insofern soll man davon ausgehen können, dass her auch die Voraussetzungen dafür bestehen, sich einer Benotung ebendieser aussetzen zu wollen.

(1) https://www.nibis.de/musik_5330
(2) https://www.nibis.de/kunst-im-primarbereich_4494
(3) https://www.nibis.de/kunst-im-sekundarbereich-i_5788
(4) https://www.nibis.de/kunst-im-sekundarbereich-ii_5753

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: mit Änderungen