NDS:Wahlprogramm LTW 2022

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Wahlprogramm der Piratenpartei Niedersachsen zur Landtagswahl 2022 im Entwicklungsstadium. Eingearbeitet sind die Beschlüsse der LMV 18.1 in 2019, der LMV 19.1, der LMV 21.1, der LMV 22.1 und der LMV 22.2

Inhaltsverzeichnis

Präambel

Die Piratenpartei umspannt alle gesellschaftlichen Schichten und gehört keinem traditionellen politischen Lager an. Piraten arbeiten themen- und lösungsorientiert an den Problemstellungen der Gegenwart und Zukunft.

Wir wollen die Freiheit des Einzelnen bewahren. Der Schutz der Privatsphäre und die Gerechtigkeit in einer modernen Welt sind hohe Güter, welche wir energisch einfordern. Grundlegend wichtig sind für uns Bildung, Wissen und Kultur sowie der freie Zugang dazu. Wir stehen für die Mitbestimmung der Bürger an den Entscheidungen der Politik. Verwaltungen müssen transparenter handeln. Informationelle Selbstbestimmung und Datensparsamkeit zum Schutz jedes Einzelnen sind wichtige Elemente unserer Politik. Nachhaltiger Umgang mit den natürlichen Ressourcen und eine dem Gemeinwohl dienende Infrastruktur sind nach unserer Ansicht für alle Menschen zukunftsentscheidend. Die digitale Revolution bietet progressive Möglichkeiten für unsere Demokratie, die wir breit etablieren werden. Die Grundlage für all dies ist das »Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe«. Ebenso ist evidenzbasierte Wissenschaft eine Grundlage unserer Entscheidungen.

Arbeits- und Sozialpolitik

Ein Mensch kann nur in Würde leben, wenn er ein Recht auf Versorgung seiner Grundbedürfnisse und gesellschaftliche Teilhabe hat. Wir, die PIRATEN Niedersachsen, fordern deshalb eine an den Bedürfnissen der Menschen orientierte Arbeits- und Sozialpolitik.

Arbeitspolitische Zielsetzungen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für das Recht auf zwei persönliche Feiertage für jeden volljährigen Menschen in Niedersachsen außerhalb von schulischer Ausbildung ein. Die jeweiligen Tage werden genau wie Urlaub angekündigt, deren Nutzung kann nur unter den gleichen Bedingungen wie Urlaub verweigert oder aufgehoben werden. Ebenso gelten die gleichen Bedingungen in der Lohnfortzahlung. Denn Niedersachsen hat mit zehn landesweiten Feiertagen zusammen mit Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein bundesweit die geringste Zahl an landesweiten Feiertagen, die mit zwölf Tagen in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und dem Saarland am höchsten ist. Diese Differenz ergibt sich aus regionalen religiösen Feiertagen, deren Kriterien in Niedersachsen nicht in ihrer Gesamtheit zutreffen. Im Sinne einer freien Religionsausübung ist es jedoch notwendig, zumindest die Möglichkeit dazu zu geben. Natürlich soll niemand gezwungen werden, diese Tage und die dann auch noch zur Religionsausübung zu nehmen. Aus Gründen der Gleichbehandlung ist es jedoch anzustreben, dass man diese Tage auch mit anderen Inhalten füllen kann.

Aktuell ist eine Teilhabe in unserer auf Geldwirtschaft ausgerichteten Gesellschaft nur mit einem Einkommen möglich. Dieses kann nur durch Erwerbsarbeit erzielt werden, weshalb Vollbeschäftigung herrschen müsste. Das war bisher das Ziel der Wirtschaftspolitik und sollte durch wirtschaftsfördernde Maßnahmen sowie durch staatlich finanzierte Arbeitsplätze erreicht werden. Wenn jedoch öffentliche Mittel eingesetzt werden, muss dies möglichst zielführend geschehen. Darum setzen wir uns für ein garantiertes Einkommen ein. Genauso wie die öffentliche Sicherheit, die Verkehrswege und weite Teile des Bildungssystems soll auch die Existenzsicherung ohne direkte Gegenleistung zur Verfügung gestellt werden. Daher stehen wir für Lösungen, die eine finanziell sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe individuell und bedingungslos garantieren und dabei auch wirtschaftliche Freiheit erhalten und ermöglichen. Wir wollen die Armut verhindern, nicht den Reichtum.

Testgebiete für Bedingungsloses Grundeinkommen

Wir sind der Überzeugung, dass die überwältigende Mehrheit der Menschen eine sichere Existenz als Grundlage für die Entfaltung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsmöglichkeiten nutzen wird. Eine sichere Existenz schafft Freiräume für selbstbestimmte Bildung und Forschung sowie wirtschaftliche Innovation. Sie erleichtert und ermöglicht ehrenamtliches Engagement, die Pflege von Angehörigen, die Fürsorge für Kinder, unabhängigen Journalismus, politische Aktivität und die Schaffung von Kunst und freier Software. Davon profitiert die gesamte Gesellschaft.

Hierfür streben wir Modellversuche an, die eine breite wissenschaftlich fundierte Basis für die Einschätzung der Auswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) bieten. Dazu sind zwei Regionen festzulegen, die in Sachen struktureller Arbeitslosigkeit, Armutsrisiko, Verschuldungsquote der öffentlichen Hand und weiterer im Beratungsprozess zu definierender Kriterien diametral verschieden sein, um eine Auswertung der Zahlungswirkung anhand der Extreme vornehmen zu können. Eine weitere Kontrollregion, die dem statistischen Durchschnitt entspricht, ist denkbar. In jedem der Gebiete sind wenigstens 1000 Personen zur Teilnahme aufgerufen.

Die Teilnahme am Modellversuch ist für jeden Einwohner freiwillig. Das BGE ist ein steuerfreies Einkommen und an jeden Einwohner zusätzlich zum Einkommen auszuzahlen. Sozialleistungen wie Kindergeld, Wohngeld, Grundsicherung im Alter und ALGII entfallen, jeder Teilnehmer erklärt sich dazu bereit. Um Ausfallzeiten bei der Rente zu vermeiden, sind entsprechende Anwartschaften aus dem BGE zu bedienen, ebenso die Beiträge zur Krankenversicherung.

Das Projekt soll auf wenigstens fünf Jahre angelegt sein, die auszuzahlenden Beträge sollen sich an der jeweils aktuellen Pfändungsfreigrenze orientieren.

Sie steht jedem zu, der zu einem festzulegenden Stichtag mindestens seit sechs Monaten in den Anspruchsgebieten mit Erstwohnsitz gemeldet war bzw. in dieser Zeit dort geborenen wurde, und solange, wie im Anspruchsgebiet der einzige gemeldete Erstwohnsitz besteht. Zuziehende Menschen haben weiterhin Anspruch auf die allgemeinen Leistungen nach den Sozialgesetzen, wegziehende Menschen haben diesen Anspruch erneut.

Uns ist klar, dass diese Ausgestaltung Bedingungen definiert. Für die Durchführung eines wissenschaftlichen Modellversuchs sind diese jedoch notwendig. Der Versuch endet vorzeitig bei der Einführung eines bundesweiten BGE

Beratungsstellen für ausländische Arbeitnehmer

Da alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft gleich sind, gilt dies auch für den Arbeitsmarkt. Jeder Arbeitnehmer soll einen vergleichbaren Lohn für vergleichbare Arbeit bekommen. Dieser soll sich ausschließlich an seiner Qualifikation orientieren und unabhängig von der Herkunft des Arbeitnehmers sein. Das Recht auf persönliche Lohnverhandlungen ist davon natürlich nicht betroffen.

Seit Inkrafttreten des Arbeitnehmerendsendegesetzes kommt es zu einem verstärkten Zustrom insbesondere osteuropäischer Arbeitnehmer. Diese kennen ihre Rechte oftmals nicht. Deshalb fordern wir die Einrichtung von Beratungsstellen für ausländische Arbeitnehmer. Die Piratenpartei Niedersachsen fordert die (Wieder-)Einführung von in der Vergangenheit existenten und weiteren Beratungsstellen für ausländische Arbeitnehmer unabhängig von der Branche. Da alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft gleich sind, gilt dies auch für den Arbeitsmarkt.

Bei der Verbesserung der Arbeitssituation muss der öffentliche Dienst mit gutem Beispiel vorangehen.

Abschaffung der Zeitverträge im öffentlichen Dienst

Daher ist es unser Ziel in Niedersachsen, Zeitverträge im öffentlichen Dienst abzuschaffen bzw. vorhandene in unbefristete Arbeitsverträge umzuwandeln.

In der Agentur für Arbeit sowie in den Bereichen Gesundheitsversorgung und Soziales der öffentlichen Hand werden Mitarbeiter mit Zeitverträgen eingesetzt. Die in der freien Wirtschaft gängige Argumentation, Zeitverträge seien eine Voraussetzung, um flexibel auf die Wirtschaftslage reagieren zu können, kann für Kommunen, Land und Staat nicht gelten. Dem Staat sollte es möglich sein, eine mittel- bis langfristige Personalplanung zu realisieren, die den neu eingestellten Mitarbeitern eine Perspektive ohne Zeitverträge bietet und sie nicht erpressbar macht.

Berufliche Chancen Alleinerziehender erhöhen

Noch immer tragen Alleinerziehende ein überdurchschnittliches Armutsrisiko. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für dafür ein, dass bei der Besetzung von Stellen in landeseigenen öffentlichen Verwaltungen und Betrieben in Niedersachsen allein erziehende Elternteile mit Kindern im Alter innerhalb der Schulpflicht bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt werden. Der Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung ist besonders zu berücksichtigen. Weitere organisatorische Ansätze zur Vereinbarkeit von Kind und Beruf sind zu fördern.

Stärkung der Rechte Sexarbeitender

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Stärkung der Rechte Sexarbeitender ein. Die Entscheidung zur freiwilligen Ausübung der Sexarbeit fällt

• unter das Recht auf freie Berufswahl sowie

• unter das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.

Die Entscheidung zur Ausübung der Sexarbeit ist daher von Staat und Gesellschaft zu akzeptieren. Eine Diskriminierung und Kriminalisierung von Sexarbeitenden und ihren Kunden lehnen wir ab.

Selbstbestimmt tätige Sexarbeitende sind keine Opfer. Vielmehr üben sie ihren Beruf eigenverantwortlich auf der Grundlage einer freien Entscheidung aus. Ihre Tätigkeit bedarf besonderer Fähigkeiten und Kenntnisse und verdient gesellschaftliche Anerkennung. Deshalb werden wir alle Sonderregelungen zur Reglementierung von Sexarbeit dahingehend prüfen, ob sie geeignet, erforderlich und angemessen sind, die Anerkennung und die Rechte von Sexarbeitenden sicherzustellen.

Die Stärkung der Rechte selbstbestimmt tätiger Sexarbeitender ist das beste Mittel gegen jedwede Fremdbestimmung. Sie dient der rechtlichen Gleichbehandlung, sowie der freien und ungehinderten Berufsausübung.

Gesellschaftliche Forderungen

Neben der arbeitspolitischen Perspektive setzen wir uns ebenfalls für eine Sozialpolitik ein, die sich der gesellschaftlichen Probleme bewusst ist und diesen entgegenwirkt.

Ein Grundrecht auf Wohnung

Wir unterstützen Bemühungen, das Recht auf angemessenen Wohnraum als Grundrecht in der niedersächsischen Landesverfassung und im Grundgesetz zu verankern.

Wir sehen den Staat in der Pflicht, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, um jedem Bürger einen ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass das Land Niedersachsen erneut eine Landeswohnungsbaugesellschaft gründet. Sie soll gemeinnützig agieren und mit nicht abgerufenen Wohnungsbaufördermitteln preisgünstigen, nicht gewinnorientierten Wohnraum schaffen. Mit wenigstens 100 Mio. Euro pro Jahr ist sie auch ohne diesen Rückgriff auszustatten.

Sorge zu tragen ist für eine akzeptable gesellschaftliche Durchmischung der Bewohnerschaft. Als diese sehen wir einen Anteil von einem Drittel an neu erstelltem Wohnraum an, der pro Projekt in Zahl und Fläche ab drei Wohneinheiten gefördert zur Verfügung stehen muss.

Die Verdrängung von Mietern durch Spekulanten sehen wir als Verstoß gegen die im Grundgesetz festgelegte Allgemeinwohlverpflichtung von Eigentum an.

Zusätzlich unterstützen wir aber auch die wichtige Rolle der Privatinvestoren bei der Schaffung von Wohnräumen.

Bezahlbaren Wohnraum erhalten

Wohnraum ist insbesondere im großstädtischen Bereich nach wie vor knapp, eine nachhaltige Entspannung ist nicht zu erwarten. Im Gegenteil, große Städte wachsen immer schneller. Eher ist eine Ausweitung der Bebauungsflächen realistisch einschließlich der damit einhergehenden Bodenversiegelung. Demgegenüber gibt es vielfach Wohnraum im innerstädtischen Bereich, der aus verschiedenen auf Gewinnerzielung ausgerichteten Gründen leer stehen bleibt. Daher setzen wir uns für die Einführung eines Wohnraumschutzgesetzes am Beispiel Hamburg ein. Damit soll sichergestellt werden, dass theoretisch verfügbarer Wohnraum zu angemessenen Preisen auch praktisch verfügbar ist.

Hilfen für wirtschaftlich Benachteiligte

Energiesparen ist sowohl für die Energiewende als auch für die Haushaltskasse notwendig. Haushalte mit geringen Einkommen haben aber kaum die finanziellen Möglichkeiten, energiefressende Geräte durch neue energieeffiziente Geräte zu ersetzen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Ausstattung von wirtschaftlich benachteiligten Haushalten mit energieeffizienten Geräten (insbesondere Kühl- und Gefrierschränke) ein.

Es gibt in Niedersachsen nur in wenigen Gebieten ein Sozialticket. Jeder Mensch hat aber das Recht sich frei zu bewegen. Die Kosten für den ÖPNV sind aber so hoch, dass wirtschaftlich benachteiligte Menschen einen nur sehr begrenzten Bewegungsradius haben. Daher treten wir für ein landesweites Sozialticket ein. Die Kostenobergrenze ist der im ALG II Regelbedarf enthalte Anteil für Verkehr.

Selbsthilfe stärken

Selbsthilfegruppen spielen eine tragende Rolle in unserer heutigen Gesellschaft. Sie sind ein Ort an dem sich Menschen mit ähnlichen Problemen, Lebenssituationen oder Anliegen begegnen und austauschen können. Typische Themenfelder von Selbsthilfegruppen sind chronische oder seltene Krankheiten, die Bewältigung von Lebenskrisen oder belastende soziale Situationen.

Um die fortwährende Arbeit und die fortschreitende gesellschaftliche Etablierung von Selbsthilfegruppen auch in Zukunft zu gewährleisten, setzen wir uns für eine institutionelle Förderung dieser durch das Land ein.

Im Falle von chronischen Krankheiten sind Selbsthilfegruppen bereits als ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung anerkannt und erhalten finanzielle Unterstützung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Wir sind jedoch davon überzeugt, dass auch Selbsthilfegruppen welche sich mit sozialen Belangen beschäftigen – wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder Migration – durch ihr Wirken staatliche Stellen personell wie finanziell entlasten, auch indem sie dazu beitragen das seelische Wohlbefinden ihrer Mitglieder zu erhalten und somit Folgeerkrankungen wie Depressionen verhindern. Vor allem aber bieten Selbsthilfegruppen durch ihre Zusammensetzung aus selbst Betroffenen die Möglichkeit, Unterstützung in der eigenen Lebenssituation zu erfahren, ohne sich der Stigmatisierung, die von öffentlichen Stellen häufig ausgeht, ausgesetzt zu fühlen. Dennoch sind sie bisher darauf angewiesen sich über ihre Mitglieder und durch Spenden zu refinanzieren. Dies ist gerade im sozialen Bereich ein Problem.

Schutzeinrichtungen vor Beziehungsgewalt erweitern

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Gleichbehandlung der Geschlechter ein. Dazu gehört auch, unabhängig vom Geschlecht von Gewalt bedrohten Menschen in Not Zuflucht zu gewähren. Wir wollen daher die bislang zwei Einrichtungen für Männer finanziell aus der Landeskasse unterstützt sehen und setzen uns für eine Ausweitung des Angebots an derartigen Hilfseinrichtungen ein. Dies darf nicht zu Lasten der Unterstützung für Frauenhäuser gehen. Ihr Angebot ist wenigstens unter gleichen Bedingungen beizubehalten und wenn notwendig auszuweiten. Um allen Menschen Zugang zu ermöglichen, müssen sie barrierefrei gestaltet sein.

Um auch Menschen, die sich einem anderen Geschlecht als männlich oder weiblich zuordnen, diesen Schutz zu bieten, sind Öffnungsmöglichkeiten der reinen auf Männer und Frauen ausgelegten Einrichtungen zu erkunden.

Schaffung eines Landes-Antidiskriminierungsgesetzes

Leider muss man immer wieder feststellen, dass auch in Niedersachsen Menschen von öffentlichen Stellen ungleich behandelt werden, sei es im ÖPNV, im ÖPV, beim Jobcenter, bei Bürgerämtern, bei Ausländerbehörden etc.. Auch typisches "Racial Profiling" z.B. in Verkehrsmitteln oder an öffentlichen Plätzen durch Ordnungskräfte ist festzustellen. Daher setzen wir uns dafür ein, dem Beispiels Berlins zu folgen und ebenfalls ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz einzuführen, das damit insbesondere die Anforderungen im AGG (Allgemeinen Gleichstellungsgesetz) auf den öffentlichen Sektor überträgt.

Jugendförderung

So lehnen wir den stetigen Rückzug des Landes aus der Finanzierung der Jugendarbeit ab und setzen uns statt dessen für einen Ausbau der Mittel der Niedersächsischen Landesjugendarbeit ein. Dabei sollen wenigstens Rückgänge der Vergangenheit und die Inflationsrate ausgeglichen werden. Die Förderung der Kinder- und Jugenderholung soll wieder aufgenommen, die Zuschüsse für die bauliche Unterhaltung von Bildungsstätten wieder wenigstens auf das Maß von 2004 erhöht werden. Denn Jugendarbeit ist ein wichtiges Element der Gesellschaft und sorgt für geringere Ausgaben in der Zukunft. Alle Vereine, die Jugendarbeit leisten, sowie alle Jugendhäuser sind zu erhalten und zu unterstützen. Jugendhäuser sind wichtige gesellschaftliche Begegnungsstätten. Wie die Sport- und Musikvereine fördern sie den kulturellen Austausch, vermindern sprachliche und kulturelle Barrieren und erleichtern unser aller Zusammenleben. Zur Förderung der Bildung von Kindern und Jugendlichen setzen wir uns darüber hinaus für den Erhalt und Ausbau kostenfreier Büchereien ein.

Kinder- und Jugendrechte im Parlament erweitern

Wir setzen uns für die Schaffung einer unabhängigen Landesbeauftragung für Kinder- und Jugendrechte ein. Dazu gehört das eigenständige Vorschlagen von Initiativen in den Fraktionen, die den Interessen von Kindern gesetzgebenden Charakter verleihen sollen genau so, wie die Überprüfung der Auswirkung von Gesetzen auf Kinder und Jugendliche, sofern dies nicht im vorherigen Beteiligungsverfahren geschehen ist. Dies wäre eine Ergänzung zur Kinderkommission und zeigt den Stellenwert der Gesetzesnorm. Denn Kinderrechte sind Bestandteil der Landesverfassung.

Weiterhin soll die Kinder- und Jugendkommission des Landtages Niedersachsen zu mindestens 50% mit Personen unter 18 Jahren besetzt sein. Denn solange nur Erwachsene deren Interessen vertreten, sind sie nicht vertreten.

Gewalt als gesamtgesellschaftliches Problem

Gewalt betrachten wir als ein gesamtgesellschaftliches Problem, das nicht durch reflexartige, einfache Schuldzuweisungen unter den Teppich gekehrt werden darf. Darum lehnen wir es ab, Menschen zu stigmatisieren, die ihre Freizeit mit Computerspielen, Paintball oder vergleichbaren Aktivitäten verbringen.

Stattdessen wollen wir den verantwortungsbewussten Umgang mit solchen spielerischen Freizeitaktivitäten fördern und Maßnahmen zur Konfliktlösung und Gewaltprävention ausbauen. Die schulpsychologische Beratung soll dahingehend erweitert werde, pädagogisch-psychologische Fachkräfte flächendeckend in Schulen, Beratungsstellen und Jugendzentren sowie in der Erwachsenenbildung einzusetzen.

Mobbing als gesamtgesellschaftliches Problem betrachten

Um Mobbing im Rahmen des Schulbesuchs zu begegnen setzen wir uns für die Umsetzung folgender Maßnahmen ein:

  1. Bezogen auf Schulen soll die verbindliche und qualitative Ausbildung aller Lehrenden und sozialarbeiterisch Tätigen in der Mobbingprävention und -intervention bereits während des Studiums erfolgen.
  2. Verbindliche Fortbildungen aller bereits im Dienst befindlichen Lehrenden und sozialarbeiterisch Tätigen in der Mobbingprävention und -intervention.
  3. An jeder Schule in Niedersachsen muss ein/e Sozialarbeiter/in mit einer festbesetzten Vollzeitstelle eingestellt und eingesetzt werden, finanziert durch das Land Niedersachsen.
  4. Regelmäßige Präventions- und Aufklärungsarbeit an den Schulen, durch Seminare von Experten in der Anti-Mobbing-, Anti-Gewalt-, Drogen- und Kriminalprävention.
  5. Die Unterstützung der Schulen bei der Bildung von Mobbing-Interventionsteams.
  6. Eine Meldepflicht für Mobbing- und Gewalt-Fälle an Schulen in ganz Niedersachsen durch die Schulleitungen.
  7. Unabhängig und neutral konzipierte Untersuchungsmöglichkeiten seitens der Schulbehörden.
  8. Klare Anweisungen auf Ministerialebene an die Schulen, Fälle von Mobbing und Gewalt offensiv zu behandeln und auf keinen Fall zu verharmlosen oder sogar zu vertuschen.


Uns ist bewusst, dass hierbei Mobbing via Webseiten, sozialer Medien und Massengerdiensten eine besondere Herausforderung sind. Sofern dies in den vorangegangenen Maßnahmen nicht ausreichend berücksichtigt werden kann und insbesondere außerhalb des schulischen Umfelds, setzen wir uns auch speziell gegen diese Form des Mobbings ein. Durch enge Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen und aktive Mitarbeit an Aufklärungsprojekten tragen wir unseren Teil zur Prävention von Internetmobbing bei. Mobbing darf nicht zum Hindernis für den wünschenswerten Umgang mit dem Internet werden. Des weiteren unterstützen wir jegliche evidenzbasierten Bemühungen, auch Mobbing außerhalb des Netzes zu bekämpfen.

Kostenfreie Bestätigung unabänderlicher Ereignisse

Die Ausstellung jeweils einer Geburts- und Sterbeurkunde soll kostenlos sein. Denn Geburt und Tod sind das Einzige, was wirklich unabänderliche Ereignisse im Leben sind. Abgesehen davon, der Staat will mehr Geburten. Warum er dann die Eltern für die Bestätigung einer solchen bezahlen lässt, ist nicht nachvollziehbar.

Wickelstationen in Toiletten in öffentlichen Gebäuden

Sind die Kinder dann da, müssen sie auch versorgt sein. Daher setzen wir uns für Wickelstationen in Toiletten öffentlicher Gebäude ein, die von allen Geschlechtern genutzt werden können. Dies kann mittels Einrichtung auf Uni-Sex-Toiletten oder in solchen für Männer erfolgen wenn parallel dazu Möglichkeiten für Frauen zur Verfügung stehen. Eine jederzeitige Nutzung ist sicherzustellen. Ersatzweise ist die Einrichtung derartiger Möglichkeiten in einer öffentlichen Toilette pro 20.000 Einwohner einzurichten. Bei Neubauten öffentlicher Gebäude soll ein eigener Wickelraum verbindlich eingeplant werden, der geschlechterunabhängig genutzt werden kann.

Kostenfreie Menstruationsartikel verpflichtend auf öffentlichen Toiletten

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Bereitstellung von kostenlosen Menstruationsartikeln wie Binden oder Tampons auf öffentlichen Toiletten ein. Diese sollen verpflichtend allen Personen, die diese benötigen, zu Verfügung gestellt werden. Der Zugang zu diesen soll nicht nur in Damentoiletten möglich sein, weil manche Personen, die diese benötigen, keinen Zugang zu Damentoiletten haben.

Inklusionspolitik

Mittendrin statt nur dabei – ungehindert behindert

Inklusion: Von Inklusion wird gesprochen, wenn jeder Mensch als Individuum von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Ebenfalls ein wichtiges Ziel unserer Sozialpolitik ist die konsequente Umsetzung des Inklusionsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention. Dabei stellt die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen den rechtlichen Rahmen für eine Gesellschaft dar, an der jeder nach seinen Möglichkeiten gleichberechtigt teilnehmen kann. Dies bedeutet aus unserer Sicht eine Herausforderung für alle staatlichen Institutionen und für die Zivilgesellschaft und erfordert politisches Handeln und landesweite Strategien.

Ein wichtiger Aspekt ist es, die Teilhabe der Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die gesetzlichen Richtlinien angepasst werden und insbesondere in Ämtern und Behörden sowie in Bildungseinrichtungen die Barrierefreiheit massiv ausgebaut wird. Deren Umsetzung im ÖPNV muss schneller als bislang geschehen. Um dies zu unterstützen, muss barrierefreies Bauen ein fester Bestandteil der Architektenausbildung werden.

Im Bereich der schulischen Inklusion sind die Klassengrößen unbedingt zu verkleinern und die sachliche und personelle Ausstattung an den individuellen Erfordernissen auszurichten, sowie kurzfristig und unbürokratisch bereitzustellen.

Auch die Eingliederung ins Berufsleben ist ein Schritt in Richtung Inklusion. Aus diesem Grund kritisieren wir, dass Unternehmen sich aus der Pflicht, Menschen mit Behinderungen eine Anstellung zu ermöglichen, "freikaufen" können. Der Druck auf niedersächsische Unternehmer, mehr Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen und Arbeitsplätze entsprechend zu gestalten, muss wachsen. Dabei darf kein weiterer Niedriglohnsektor entstehen. Menschen mit Behinderungen sollen in regulärer, tariflich gebundener Erwerbsarbeit ihren Platz finden.

Um Teilhabe in der Öffentlichkeit zu erleichtern, setzen wir uns für mindestens eine barrierefrei erreichbare so genannte "Toilette für Alle" für Menschen mit komplexen Behinderungen in jedem öffentlichen Gebäude mit Publikumsverkehr ein, die stets verfügbar ist. Ersatzweise ist eine derartige öffentliche Toilette pro 50.000 Einwohner einzurichten. Bei der Einrichtung sind die Kommunen bei Bedarf finanziell zu unterstützen.

Behindertenbeiräte: Betroffenenselbstorganisationen, die aktuell auf kommunaler Ebene bestehen.

Um Betroffenen mehr Mitsprachemöglichkeiten zu geben, setzen wir uns dafür ein, dass Behindertenbeiräte ein Vetorecht erhalten und von den Betroffenen demokratisch gewählt statt wie bisher eingesetzt werden. Zusätzlich sollen die Beteiligungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler und Landesebene ausgebaut werden, indem weitere Selbsthilfegruppen und Verbände gefördert werden.

Insgesamt muss Inklusion in Niedersachsen selbstverständlich werden, weshalb wir uns für landesweite Foren einsetzen. Dort sollen alle Beteiligten der Inklusion vertreten sein, um einen gesellschaftlichen Veränderungsprozess in Gang zu bringen.

Förderprogramme des Landes sollen verpflichtende Vorgaben zur Barrierefreiheit, auch im digitalen Raum, enthalten. Ein spezielles Förderprogramm soll gezielt barrierefreie Innovationen im Digitalbereich und im Zusammenhang künstlicher Intelligenz adressieren.

So sollen Genehmigungen, die über die Landesnahverkehrsgesellschaft vergeben werden, neben den schon existenten Vorgaben für mobilitätseingeschränkte Menschen auch sicherstellen, dass digitale Angebote bei der Nutzung aller Verkehrsmittel barrierefrei genutzt werden können – von der Bestellung über die Buchung und Bezahlung bis zu Fahrgastinformationen.

Ebenso sind Vergaberichtlinien dahingehend zu überarbeiten, dass überall dort, wo Barrierefreiheit eine Rolle spielt, diese zwingend zu berücksichtigen ist. Auch dies sowohl real wie in digitalem Bereich.

Barrierefreiheit in Sport, Freizeit, Kultur und Tourismus sicherstellen

In Sport, Freizeit, Kultur und Tourismus sind Barrierefreiheit und Inklusion für eine uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von zentraler Bedeutung. Barrierefreiheit ist das grundlegende Gestaltungsprinzip zur Gewährleistung der gleichberechtigten und wirksamen Teilhabe Aller.

Durch Barrierefreiheit der physischen, bebauten Umwelt, von Gütern und Dienstleistungen, von Informationen und der Kommunikation ist Menschen mit Behinderungen der Zugang in gleicher Weise möglich wie Menschen ohne Behinderungen. Barrierefreiheit ist stets auch eine Frage der Qualität. Dafür müssen sich viele Akteur*innen einsetzen und Entscheidungsgremien aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft müssen sich dazu klar bekennen. Inklusiv ausgerichtete, barrierefreie Angebote auf den Gebieten Sport, Freizeit, Kultur und Tourismus erfordern finanzielle Ressourcen für Neu-, Um- und Ausbauten, verstärkte bewusstseinsbildende Öffentlichkeitsarbeit, Personalmittel und gezielte Formate der Partizipation.

Infolgedessen unterstützen wir die landespolitisch umsetzbaren Forderungen des 63. Treffen der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern, die "Magdeburger Erklärung". Im einzelnen umfasst dies folgende Punkte, für die wir uns zur Schaffung der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Grundlagen einsetzen:

Menschen mit Behinderungen nehmen gleichberechtigt an Aktivitäten des Sports teil

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf sportliche Betätigung. Dieses Recht verpflichtet, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Vereinen und weiteren sportlichen Angebotsstrukturen zu fördern. Inklusiver Sport verlangt, dass Sportvereine sich sowohl stärker den Bedarfen von Menschen mit Behinderungen zuwenden, als auch das Interesse am Sport wecken. Strukturen der Unterstützung, Assistenz und Beratung müssen auf- und ausgebaut werden, um die nachhaltige Nutzung sportlicher Angebote zu ermöglichen.

Die UN-BRK zielt auf den barrierefreien Zugang zu Sport- und Spielstätten ab. Kommunen und Träger von Einrichtungen müssen ihre Sportstätten im Bestand sowie bei Neubauten barrierefrei gestalten. Der Ausbau inklusiver Sportangebote und barrierefreier Sportstätten ist kontinuierlich fortzuführen.

Menschen mit Behinderungen nehmen gleichberechtigt an Aktivitäten der Freizeit teil

Aktivitäten in der Freizeit können Benachteiligungen und Ausgrenzungen entgegenwirken. Sie liefern einen wichtigen Beitrag für Partizipation und Emanzipation. Die Angebote zur Freizeitgestaltung müssen für alle Menschen barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar sein; nicht nur Teilnahme, sondern aktive Teilhabe sind dabei zu gewährleisten.

Menschen mit Behinderungen sind Teil des kulturell - künstlerischen Lebens und gestalten es aktiv mit

Alle Menschen haben das Recht am kulturell-künstlerischen Leben teilhaben zu können, unabhängig davon, ob sie selbst Kultur schaffen oder Kulturangebote nutzen. Die Vielfalt in der Gesellschaft ist in der aktiven Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen als Kulturschaffende sicher zu stellen. Zugänglichkeit, Auffindbarkeit und Nutzbarkeit von Orten der Kultur müssen gewährleistet sein. Die kulturellen Darbietungen oder Dienstleistungen müssen zudem ermöglichen, eigenes künstlerisches Potenzial zu entfalten. Für Menschen mit Behinderungen ist die Möglichkeit, kulturell-künstlerische Aktivitäten selbst auszuüben und Kultur in ihrer Vielfalt zu erleben sicherzustellen. In Produktion, Präsentation, Vermittlung und Rezeption von Kunst und Kultur müssen Menschen mit Behinderungen gefördert werden. Kunst und Kultur sind für alle da. Kulturstätten jeglicher Art sind barrierefrei vorzuhalten.

Menschen mit Behinderungen können alle touristischen Angebote uneingeschränkt nutzen

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf barrierefreies Reisen. Darum ist es wichtig, barrierefreie Tourismusangebote zu schaffen. „Tourismus und das Reisen für Alle“ muss programmatischer Leitgedanke bei der Angebotsentwicklung, dem Marketing und beim kulturellen Erleben sein. Barrierefreiheit ist Qualitätsmerkmal und dient als Markenzeichen des zeitgemäßen Tourismus in Deutschland. Anspruchsgerechte Angebote sollten sich diesbezüglich und als Anreiz durch ein Gütesiegel auszeichnen.

Nachteilsausgleiche sozialer gestalten

Menschen mit Behinderungen haben in bestimmten Fällen Anrecht auf einen Ausgleich daraus entstehender Nachteile. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass diese Nachteilsausgleiche, die in der Verantwortung des Landes liegen, entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung jährlich angepasst werden. Die Höhe des Ausgleichs ist sozialwissenschaftlich zu begründen. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass Nachteilsausgleiche, die in anderen Bundesländern existieren, in Niedersachsen ebenfalls erhältlich sind. Dazu gehört bspw. das Taubblindengeld, welches in verschiedenen Bundesländern existiert.

Vermittlung der Deutschen Gehörlosensprache forcieren

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die Lehrpersonen und pädagogischen Fachkräfte an allgemeinbildenden Schulen Gebärdensprachkurse besuchen, die ein entsprechendes Sprachniveau vermitteln, wobei dieses in Anlehnung an den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) zu bestimmen ist. Ebenso muss gewährleistet sein, dass an allen (universitären) Ausbildungsstätten während der Ausbildung von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften ein Niveau in der Deutschen Gebärdensprache von mindestens B2 erreicht wird.

Im Zuge dessen soll weiterhin eine akademische Ausbildung für die Tätigkeit als Dolmetscher/in für die Deutsche Gebärdensprache eingerichtet werden.

Parallel kann dann auch eine Vermittlung der Deutschen Gebärdensprache in den Schulen stattfinden. Dafür bieten sich entsprechende Schulungen in der nicht mit schulischen Inhalten zu befüllenden Nachmittagsbetreuung im Ganztagsangebot an. Hier wollen wir die Einrichtung derartiger Kurse finanziell unterstützen. Denn das Erlernen der Gebärdensprache sorgt auch für deren stärkerer Verbreitung in Berufen, die nach er Schulzeit ergriffen und gerade im sozialen und dienstleistenden Bereich gebraucht werden.

Landtagssitzungen für Hörgeschädigte zugänglich machen

Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass über die Webseite des NDR ausgestrahlte Sitzungen des Niedersächsischen Landtags mittels Gebärdensprachdolmetschern Menschen mit Hörschädigung zugänglich gemacht werden.

Alle Assistenzhunde gleich behandeln

Während im Niedersächsischen Hundegesetz bspw. beim nicht beizubringenden Sachkundenachweis Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde explizit benannt sind, sind Assistenzhunde im Niedersächsischen Waldgesetz bei der Befreiung vom Leinenzwang nicht benannt, Blindenhunde allerdings schon. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass entsprechend ausgebildete Assistenzhunde in allen ordnungsrechtlichen Grundlagen den Blindenführhunden gleichgesetzt werden.

Persönliche Assistenz unabhängig gewährleisten

Abschließend stellen wir fest, dass es auch nicht sein kann, dass Menschen mit Behinderungen kein Vermögen über 50.000 Euro besitzen dürfen, wenn sie Eingliederungshilfen oder eine persönliche Assistenz erhalten möchten. Deshalb werden wir uns für eine Bundesratsinitiative einsetzen, nach der diese Maßnahmen nicht mehr unter die Sozialhilfe fallen, wenn diese Grenze erreicht ist.

Bildung

Wir, die PIRATEN Niedersachsen, treten für ein freies und demokratisches Bildungswesen ein. Jeder Mensch muss ungehinderten Zugang zu Bildungseinrichtungen haben, ungeachtet seiner wirtschaftlichen Lage oder gesellschaftlichen Herkunft. Bildung gehört zur Existenzsicherung und gesellschaftlichen Daseinsfürsorge und ist daher eine gesellschaftliche Aufgabe.

Keine Bildungsgebühren

Wir lehnen jede Form von an den Erwerb von Bildung gebundenen Abgaben an öffentlichen Stellen ab. Konkret setzen wir uns für staatlich finanzierte Lernmittel an allgemeinbildenden Schulen ein. Dies gilt besonders für Schulbücher und Lernhefte, aber auch vorgegebene technische Ausstattungen.

Mittelfristig soll dieses Ziel auch durch die Forderung nach Lernmitteln unter freien Lizenzen finanzier- und erreichbar werden. Hierzu werden zum Beispiel geeignete Personen beauftragt, Lehrmittel zu entwickeln, die dann unter freien Lizenzen bereitgestellt werden. Die so geschaffenen Werke sind für jeden frei zugänglich.

Ideologiefreier Unterricht

Wir setzen uns dafür ein, jedem Kind eine von Ideologien unabhängige, freie und offene Bildung zu ermöglichen. Daher ist sowohl das sogenannte "Homeschooling" als auch die Errichtung neuer, privat getragener Bildungseinrichtungen mit besonderen Anforderungen und Bestimmungen zu begleiten und auch, wenn nötig, zu untersagen.

Schulbeginn innerhalb der Tageszeit

Der Biorhytmus von Kindern ist anders als der von Erwachsenen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für Pilotprojekte eines Schulbeginns um 9:00 Uhr ein. Diese sollen vorzugsweise an echten Ganztagsschulen durchgeführt werden. Die notwendigen Regelungen werden wir unterstützend begleiten.

Leitsätze zur Bildungspolitik

Freie Bildung heißt freie Entwicklung

Alle Bildungsmaßnahmen haben eine freie Entwicklung des Kindes in allen seinen Facetten und die Entfaltung einer individuellen Persönlichkeit zu unterstützen. Der Werdegang des Kindes, der Jugendlichen oder der jungen Erwachsenen kann unterschiedliche Wege nehmen. Soziale, fachliche, kommunikative und personelle Kompetenzen sind gleichrangig zu behandeln.

Lernen in Partnerschaft

Der Erziehungsauftrag der Eltern muss durch die gesellschaftlich getragenen Bildungsmaßnahmen und Institutionen unterstützt werden. Lehrinhalte und Lehrpläne sind Schülern, ihren Eltern und den Studierenden offen zu legen. Alle Lernenden haben ein Mitwirkungsrecht.

Diversität in der Bildungslandschaft

Die Rahmenbedingungen für individuelle Lernwege, Schularten, Schulformen und Bildungseinrichtungen müssen so gestaltet sein, dass die Vielfalt gesellschaftlich getragener und freier Einrichtungen möglich ist. Der Besuch jeder gewünschten Einrichtung muss unabhängig vom Einkommen der Betroffenen möglich sein. Als Nachweis des Bildungsweges gilt ein Bildungspass.

Dezentral an Lösungen arbeiten

Die kommunalen und privaten Träger von Lern- und Bildungseinrichtungen sind aufgerufen, die Zusammenarbeit der Einrichtungen untereinander voranzutreiben und aktiv zu unterstützen.

Lebenslanges Lernen möglich machen

Die Schulkarriere und darauf folgende (berufliche) Ausbildung soll in den Vorgang des lebenslangen Lernens eingebettet werden, denn bewusstes und gezieltes Lernen findet nicht nur in der Zeit der Kindheit und Jugend statt.

Lernen ist ein sehr individueller Prozess und bedarf ganz unterschiedlicher Lernbedingungen. Dies wird berücksichtigt, wenn z. B. aus festen Schulklassen Lerngruppen entstehen, in denen jeder in seinem individuellen Tempo lernen kann. Die finanziellen Mittel für Räumlichkeiten und Lehrpersonen müssen dafür nach Bedarf verteilt werden können.

Lerninhalte sollen in Zukunft in "Bildungsbausteine" gefasst werden und Lernende können Bildungsbausteine und Bildungseinrichtungen unterschiedlich und individuell wählen. Dieser modulartige Aufbau ermöglicht von der Person abhängige Lernwege. Frühes oder auch schnelleres Absolvieren und auch späteres Nachholen und Kombinieren von Qualifikationen ist grundlegendes Element eines zeitgemäßen, neuen Bildungswesens. Schulen und Bildungseinrichtungen sollen lebenslanges individuelles Lernen fördern, indem sie Stellen für eine entsprechende Bildungsberatung einrichten.

Ausbildungs- oder Studiengänge werden als eine Kombination von Bildungsbausteinen beschrieben und die Abgrenzung von beruflicher Bildung und schulischen Bildung wird aufgehoben. Letztlich bewertet eine Bildungskommission auf regionaler Ebene die Lernleistungen in den Modulen und benennt die Qualifikationsstufe, bzw. den Abschluss.

Schüler- und Elternwille in der Bildung

Schule ist auch ein Lebensraum und dieses Umfeld muss in Zusammenarbeit und unter Mitbestimmung aller Beteiligter - Schüler, Lehrer und Eltern - gestaltet werden.

Eltern sind die Basis

Eltern haben den ersten Erziehungsauftrag, daher muss ein Bildungssystem, will es erfolgreich sein, die Akzeptanz der Eltern haben. Bei allen notwendigen Veränderungen ist es unser Ziel, die Lernenden und ihre gesetzlichen Vertreter umfassend zu informieren und in die Planung und Umsetzung einzubinden.

Demokratische Schulstrukturen

Zusätzlich fordern wir den Ausbau demokratischer Strukturen im Schulalltag, indem die Schüler stärker in den Lehrbetrieb mit einbezogen werden. Demokratiekompetenz ist hier ein wichtiges Bildungsziel. Dieses Ziel kann durch Mitsprachemöglichkeiten der Schüler bei der Gestaltung von Unterrichtsprozessen unterstützt werden.

Vor der Schule

Die frühkindliche Bildung hat für unsere Bildungsziele eine zentrale Bedeutung. Sie muss dafür sorgen, dass alle Kinder mit guten Grundvoraussetzungen in die Schule kommen. Trotz aller Unterschiede in ihren persönlichen Stärken sind Kinder so zu fördern, dass sie unabhängig von ihrer sozialen oder kulturellen Herkunft und Unterschieden bei den körperlichen oder seelischen Voraussetzungen zur vollen Entwicklung ihres Potentials gefördert werden.

Frühkindliche Sprachförderung geändert

Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die Sparmaßnahmen bei der frühkindlichen Sprachförderung rückgängig gemacht werden und die zeitliche Begrenzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich" aufgehoben werden. Das Förderprogramm und die damit verbundenen finanziellen Mittel müssen langfristig Bestand haben.

Ganzheitlicher Bildungsauftrag: Ein Bildungsauftrag, der nicht nur intellektuelle Fähigkeiten sondern auch emotionale und psychische Aspekte umfasst.

Bildungsauftrag in Kindergrippen und -tagesstätten

Die Zeit des Krippenbereichs bis zum dritten Geburtstag spielt eine besonders wichtige Rolle im Sinne eines ganzheitlichen Bildungsauftrags. Die Erzieherausbildung braucht für dieses Konzept eine breite fachliche, pädagogisch-didaktische und sozialpädagogische Ausrichtung. Das ist Voraussetzung für eine sozial abgesicherte und gesunde Entwicklung der Kinder.

Ein weiteres Ziel von uns ist die Bestätigung von konkreten Bildungsaufträgen an Kindertagesstätten und die Finanzierung entsprechend der Regelung für Schulen. Ziel der Kindertagesstättenpädagogik ist es, einen guten Einstieg in die Schule zu ermöglichen. Eine Zusammenarbeit zwischen örtlichen Schule oder Vorschulen ist ausdrücklich erwünscht. Die vorbereitende Förderung individueller Fähigkeiten des Kindes steht im Mittelpunkt der vorschulischen Pädagogik. Förderungsbedürftige Kinder müssen eine intensive Förderung erhalten, um Defizite bis zum sechsten Lebensjahr auszugleichen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern muss dabei aktiv gefördert werden. Alle Kinder sind im Alter von vier Jahren durch entsprechend geschultes Personal in ihren Entwicklungsfortschritten einzuschätzen.

Situation im KiTa-Bereich verbessern

Um die Möglichkeiten der Förderung zu nutzen, sollte jedes Kind die Möglichkeit haben, in eine Kindertagesstätte zu gehen, wenn die Eltern das so möchten. Der Zugang dazu darf nicht an eventuell mangelnden finanziellen Möglichkeiten der Eltern scheitern. Wir setzen uns deshalb für einen komplett kostenfreien Besuch einschließlich Verpflegung ein. Auf Wunsch soll auch eine ganztägige Betreuung in wohnortnahen oder wahlweise arbeitsplatznahen Kindertagesstätten mit sinnvollen Öffnungszeiten für Kinder möglich sein, wo dies aus den beruflich-organisatorischen Gründen der Eltern notwendig ist. Generell streben wir jedoch eine Regelbetreuungszeit von 6, maximal 8 Stunden für ein- bis zweijährige Kinder an, da diese in dieser frühen Lebensphase ansonsten nur noch am Wochenende durchgehend Zeit mit den Erziehenden verbringen können. Eltern sollen die Kindertagesstätte für ihre Kinder frei wählen dürfen.

Weiterhin setzen wir uns für die umfassende Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Betreuungsmöglichkeiten und Arbeitsvergütung, sowie eine landesweite Ausbildungsvergütung für Auszubildende der sozialpädagogischen Assistenz und Erzieher (m/w/d) auch in der Vollzeitausbildung in Kindertagesstätten und Horten ein. So wollen wir Regelungen rückgängig machen, die den Einsatz fachfremden Personals für die Betreuung der Kinder möglich machen. Der Aufbau von inklusiven Kitas und die dazugehörende Fortbildung zu Heilerziehenden soll initiiert und gefördert werden. Zeiten für die Vor- und Nachbereitung müssen realistisch bemessen sein. Gruppengrößen müssen massiv verringert werden, der Betreuungsschlüssel muss angepasst werden. Leitungspersonen sollen von der Betreuungstätigkeit freigestellt sein.

Zudem fordern wir größtmöglichen Infektionsschutz für alle Kitas, in denen ein guter Luftaustausch nicht sicher gewährleistet werden kann. Dazu soll eine vollständige Kostenübernahme für mobile Luftfilter und Lüftungsanlagen sichergestellt werden. Nicht erst seit Corona ist die Notwendigkeit dafür gegeben, auch zu "normalen" Erkältungszeiten besteht für Kinder und Erziehungspersonal ein erhöhtes Infektionsrisiko.

Die Schulzeit

Digitales Unterrichtsangebot statt Präsenzpflicht

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Online-Unterricht und Präsenzunterricht gleichwertige Formen sind, sofern gleiche Voraussetzungen hinsichtlich der Teilnahmemöglichkeit bestehen. Deshalb setzen wir uns für die Umwandlung der Präsenzpflicht in ein digitales Unterrichtsangebot ein, sofern äußere Umstände es rechtfertigen, dass digitaler Unterricht weniger gesundheitsgefährdend ist, als Präsenzunterricht. Dies zu gewährleisten ist landesseitig sicherzustellen, dass Schulen, Lehrende und Lernende mit für den Unterricht ausreichenden Netzkapazitäten, Hard- und Software ausgestattet sind.

Die ersten Schuljahre

Da Bildung ein Grundrecht darstellt, müssen alle einen freien Zugang dazu bekommen. Lehrer brauchen ausreichend Spielraum zu pädagogischer Arbeit. Hier müssen sie durch Erzieher in ihrem Auftrag unterstützt werden.

Die ersten Schuljahre dienen dazu, die grundlegenden Kulturtechniken, Sozialverhalten in Gruppen und das Lernen zu lernen. Ziel ist es, die Grundlage für ein breites Allgemeinwissen und spezielle Fertigkeiten zu legen. Handwerkliche und praktische Fertigkeiten sowie künstlerische Elemente stehen gleichberechtigt neben der Förderung theoretischer Potentiale.

Computer gehören heutzutage zum Lebensalltag der Kinder. Sie sollen behutsam an den Computer als ein mögliches Arbeitsmittel herangeführt werden. Die Lehrkräfte begleiten die Schüler bei ihren ersten Erfahrungen.

Gesamtschule als Regelschulform

Im Anschluss an diese grundlegenden Jahre muss es mehrere flexible und durchlässige Möglichkeiten zur weiteren Beschulung im Sinne des bausteinförmigen Aufbaus der Bildung geben. Wir vertreten die Ansicht, dass Durchlässigkeit ein wichtiges Merkmal eines guten Bildungssystems darstellt. Nur so kann die Schullaufbahn an die persönlichen Lebensbedingungen und -entwicklungen des Lernenden angepasst werden. Aus diesem Grund bevorzugen wir das Gesamtschulkonzept gegenüber einem mehrgliedrigen Schulsystem und setzen uns dafür ein, die Gesamtschule zur Regelschule in Niedersachsen zu machen.

Um den persönlichen Lernprozess des Einzelnen zu berücksichtigen, treten wir dennoch weiterhin für die Existenz verschiedener paralleler Schulformen ein. Grundsätzlich sollen dabei für die Gründung aller Schulformen die gleichen Voraussetzungen gelten. Für Gesamtschulen, Oberschulen und Gymnasien soll jeweils eine Zweizügigkeit (zwei Klassen pro Jahrgang) als ausreichend angesehen werden. Lehrkräfte sollen speziell für die jeweilige Schulform geschult sein, um den besonderen Bedürfnissen der Schüler gerecht werden zu können.

Jeder Schüler ist anders

Differenzierung: Differenzierung geht davon aus, dass unterschiedliche Lerner unterschiedliche Voraussetzungen haben. Sie hat das Ziel, möglichst vielen Schülern bestmögliche Lernvoraussetzungen anzubieten.

Deutliche Differenzierung der Lernangebote ermöglicht individuelle Geschwindigkeiten beim Ablegen von Abschlüssen. Schüler sollen jederzeit die nächsthöhere Abschlussstufe an einer Schule oder Bildungseinrichtung ihrer Wahl ablegen können. Unterbrechungen durch Praktika, Auszeiten oder Berufstätigkeit sind erlaubt und haben keine nachteilige Wirkung auf den Bildungsweg.

Auch Kinder mit Lernstörungen, sogenannten Verhaltensauffälligkeiten und Hochbegabungen haben ein Recht auf eine individuell passende Förderung. Die Bildung von gesonderten Klassen zur intensiven Betreuung von Kindern mit Behinderungen soll bei Bedarf möglich sein. Nur in Ausnahmefällen dürfen getrennte Einrichtungen als Lösung eingerichtet werden. Ebenso können Hochbegabte durch die Bildung von Sonderklassen gefördert und gefordert werden. Eine Integration innerhalb einer Klasse bedarf immer zusätzlicher pädagogischer Kräfte, um den Lehrer zu unterstützen.

Allen Lernenden sollte, unabhängig von Herkunft und individuellen Schwächen, ermöglicht werden, einen Bildungsstand zu erreichen, der ihren Fähigkeiten gerecht wird. Benachteiligungen durch Herkunft wird am besten schon in der frühkindlichen Bildung begegnet. Außerdem ist das Erkennen von Schwächen, z. B. der Sprachschwäche oder Legasthenie, sowie ein kostenfreies Bildungsangebot vom Kindergarten bis zur Hochschule ein zentraler Punkt.

Begleitende Maßnahmen wie z. B. Erzieher an Grundschulen, Nachmittagsbetreuung in Kindergärten sowie Hortbetreuung, die an die entsprechenden Schulen angeschlossen ist, sind sinnvolle Ergänzungen.

Eine zunehmende Bedeutung hat die Schulsozialarbeit. Sie muss mitarbeitergerecht gestärkt werden. Daher setzen wir uns für eine landesweit einheitliche Finanzierung durch das Land und eine den Bedürfnissen angepasste Erhöhung der Stellen für Schulsozialarbeit an allen Schulen ein. Eine gute Kooperation zwischen den verschiedenen, an Schulen verorteten Berufsgruppen (Lehrkräfte, Sozialpädagogen, Schulpsychologen, Förderlehrkräfte, Pädagogischen Mitarbeitern, Schulbegleiter), ist zu gewährleisten. Dem Aufgabenfeld ist eine angemessene Raumversorgung mit Beratungsräumen, Gruppenräumen und Büro mit entsprechender Ausstattung zu stellen. Grundvoraussetzung sind gleiche und transparente Arbeitsbedingungen und damit einhergehend eine angemessene und gerechte Bezahlung (und somit der Differenz für Schulsozialarbeiter zwischen Bezahlung nach TV-L und TVöD) für alle in der Schulsozialarbeit beschäftigten. Eingebettet sein soll die Tätigkeit in ein Konzept "Schulische Sozialarbeit". Denn in einer sich ändernden Schulwelt leisten Schulsozialarbeiter einen wertvollen Dienst, die späteren gesellschaftlichen Problemen entgegenwirkt.

13 Schuljahre bis zum Abitur

Wir, die PIRATEN Niedersachsen, wollen in Deutschland eine Informations- und Wissensgesellschaft aufbauen. Dabei können wir es uns nicht erlauben, dass Schüler auf Grund von überzogenen Anforderungen nicht ihre vollen Fähigkeiten entwickeln können. Die Piratenpartei Niedersachsen begrüßt die Rückkehr zu 13 Schuljahren bis zum Abitur. Gymnasien soll es, wenn die Nachfrage besteht, jedoch ermöglicht werden, das G8 und G9 Abitur parallel anzubieten. Dazu sind diese Schulen mit entsprechenden Mitteln auszustatten, ohne andere Gymnasien zu benachteiligen. Die Möglichkeiten zur Selbstorganisation der Schulformen sollen ausgeschöpft werden.

Verkappte Ganztagsschulen

Die Ganztagsschule muss ihrem Namen gerechter werden. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass sie nur so genannt werden darf, wenn sie an fünf Tagen pro Woche Betreuung gewährleisten kann. Die Teilnahme muss flexibel sein.

Gesicherte Unterrichtsversorgung

Auch fordern wir dauerhaft und verlässlich die Unterrichtsversorgung über 100% hinaus, damit auch beim Ausfall einzelner Lehrkräfte der geplante Unterricht durchgeführt werden kann. Derzeit gibt es viele Benachteiligungen von Schülern, wenn einzelne Lehrkräfte nicht zum Unterricht erscheinen können.

Keine Lobbyisten in Schulen

Direkte oder indirekte finanzielle Einflussnahme von staatlichen oder privaten Lobbyisten auf Schulen lehnen wir ab! Wir begrüßen es, wenn externer Sachverstand und Erfahrung Eingang in die Schulen findet. Dies darf nicht vergütet werden und muss in einem schulischen Zusammenhang stehen. Genauso lehnen wir verdeckte Finanzierungen von Schulmaterial durch Wirtschaftsunternehmen an Schulen ab und sprechen uns generell gegen Informationsangebote der Bundeswehr an allgemeinbildenden Schulen aus.

Ist Dir auch so heiß?

Der Klimawandel lässt die Sommer wärmer werden. Wir setzen uns daher für eine wissenschaftlich ermittelte Temperaturgrenze ein, ab der generell der Präsenzunterricht im Sommerhalbjahr ausgesetzt wird. Eine einheitliche, alle Lernenden einschließende Höchsttemperatur, ab der "Hitzefrei" gewährt wird, ist daher sinnvoll.

Lehrinhalte modernisieren

Vielfach sind Lehrinhalte noch immer nicht technologischen und gesellschaftlichem Wandel angepasst. Die Piratenpartei Niedersachsen wird dies ändern.

Medienkompetenz

Die Piratenpartei Niedersachsen begrüßt die Aufnahme der Vermittlung von Medienkompetenz in das Kerncurriculum des Pflichtfachs Informatik, das ab dem Schuljahr 2023/24 stufenweise im Bereich der Sekundarstufe 1 ab Klasse 10 eingeführt wird. Allerdings halten wir dies für zu spät und mit einer Wochenstunde für das Gesamtfach auch nicht für ausreichend. Schon heute ist davon auszugehen, dass spätestens ab Klasse 5 digitale Medien und soziale Netzwerke konsumiert und bedient werden. Insofern setzen wir uns dafür ein, den konkreten Bereich der Medienkompetenz bereits ab diesem Zeitpunkt zu vermitteln. Die Ausstattung mit digitalen Arbeitsmitteln und ein ausreichend schneller und offener Internetzugang für alle Lernenden ist eine Voraussetzung für den Zugang zur Informations- und Wissensgesellschaft und einer aktiven Teilhabe an dieser.

Unabhängige Politische Bildung

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, die Landeszentrale für Politische Bildung zur einer unabhängigen Landesbehörde für Medien- und politische Bildung weiterzuentwickeln. Sie setzt sich im Wesentlichen aus Beschäftigten und den von ihnen benutzten Arbeitsmitteln der Staatskanzlei und des Kultusministeriums zusammen. Diese Behörde soll unter anderem das Wissen über unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie die politischen Strukturen und historischen Zusammenhänge vermitteln und verbreiten. Außerdem soll sie das politische und ehrenamtliche Engagement fördern und die politische Meinungsbildung stärken. Daneben soll sie die Medienkompetenz in Schulen sowie Beruf und Alltag fördern.

Um diese Ziele zu erreichen, stellt die Landesbehörde Veröffentlichungen zu politische bedeutenden Themen sowie zu Themen zur Medienkompetenz und Mediennutzung zur Verfügung, führt eigene Veranstaltungen und Projekte durch oder fördert Veranstaltungen von anerkannten Bildungsträgern.

Die Behörde soll auch zentrale Anlaufstelle für Bürger in Fortbildungsfragen zu Medienkompetenz und politischer Bildung sein.

Erweiterung des Sexualkundeunterrichts

Der Sexualkundeunterricht in Niedersachsen ist an die heutige Zeit anzupassen und den zuständigen Lehrkräfte Materialien und Diskussionsgrundlagen an die Hand zu geben, die sie zu einem modernen und aufgeklärten Sexualkundeunterricht befähigen. Dies umfasst insbesondere die Aufklärung über aktuelle und durch elektronische Medien verteilte Inhalte wie Internetpornografie, Grooming oder Sexting. Denn viele Lernende werden außerhalb des Unterrichts mit diesen Inhalten konfrontiert und mit ihren Eindrücken pädagogisch allein gelassen.

Der Sexualkundeunterricht ist dahingehend zu erweitern, dass dieser weniger auf den zwei Geschlechtern und der Heterosexualität basiert. Themen wie gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr und ein Coming-Out werden noch immer kaum im Unterricht behandelt, obwohl sie durchaus zur Realität vieler Menschen werden können. Diesem sollte durch umfassende und zeitgemäße Aufklärung in den Schulen vorgebeugt werden!

Buntes Leben braucht Bildungsangebote

Eine vielfältige Gesellschaft braucht Bildungsangebote, welche ihr gerecht werden. Kindern und Jugendlichen muss frühzeitig Respekt und Akzeptanz von pluralen Lebensmodellen vermittelt werden. Die pädagogische Betreuung in Kindergärten und Schulen braucht ausgebildete Fachkräfte, welche regelmäßig weitergebildet werden. Es braucht klare Gesetze, welche Bildungseinrichtungen dazu verpflichten, entsprechende Hilfsangebote von gemeinnützigen Vereinen wie SCHLAU e.V. einzuholen, um z.B. im Teenageralter Coming-Out-Schritte besser zu begleiten. Darüber hinaus braucht es Kampagnen, die das Kultusministerium mitträgt und bei denen es Schulen auffordert, sich zu beteiligen, so z.B. zum Internationalen Tag gegen Homophobie (IDAHO) am 17. Mai etc.

Vielfalt fächerübergreifend vermitteln

Es muss selbstverständlich werden, dass verschiedene sexuelle Orientierungen schon immer existiert haben und zum Leben gehören. Es reicht daher nicht aus, die Aufklärung darüber allein im Sexualkundeunterricht abzuhandeln. Eine fächerübergreifende Bildung ist notwendig um die Komplexität des Themas abzubilden. In Schulbücher müssen daher dringend Themen aus dem Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Transsexuellen-, Transgender-, Intersexuellen- und Queer- (LSBTTIQ) -Bereich aufgenommen werden und diese Menschen dabei sichtbar dargestellt werden.

Zeitgemäßes Unterrichtsmaterial schaffen

Die Piratenpartei Niederachsen setzt sich weiterhin dafür ein, zeitgemäßes Unterrichtsmaterial zu diesen Themen in den Sexualkundeunterricht aufzunehmen. Dieses Unterrichtsmaterial soll beispielsweise im Bereich Pornographie unter anderem schriftliches und visuelles Material beinhalten, das deren Produktionsbedingungen, rezeptiven Codes und Bedeutungen erläutert. Beispielhaft seien hier Filmdokumentationen über die amerikanische Pornoindustrie genannt, die sich mit dem Themenkomplex durchaus kritisch beschäftigen, indem sie die verschiedenen Seiten der Pornografieproduktion und des -konsums betrachten und in einen gesellschaftspolitischen Zusammenhang stellen. Gleiches gilt für die Bereiche Sexting oder Grooming.

Das weitere Lehrmaterial muss an die Realität der Lernenden angepasst und das Lehrpersonal auf seine Aufgaben adäquat vorbereitet werden, damit sie Diskussionen über die benannten Themen mit Souveränität und Sicherheit führen können und die Lernenden sich in ihren Themen ernst genommen und aufgeklärt fühlen.

Rechtliche Situation klarstellen

Durch die besondere Bildungssituation im Themenkomplex Pornografie im Rahmen des Sexualkundeunterrichts muss es zumindest in eingeschränktem Maße möglich sein, FSK16 oder FSK18 Bilder und audiovisuelle Medien auch mit minderjährigen Lernenden gemeinsam zu sichten. Damit sind explizit keine Primärquellen gemeint, sondern kontextgebende, einordnende Film- und Bilddokumente, die sich kritisch mit den Entstehungsbedingungen von Pornografie, sowie dem in Pornographie propagierten Bild von Sexualität und dem damit verbundenen Menschenbild und Geschlechterrollen auseinandersetzen. Die Sichtung erfolgt auf dem Prinzip der Freiwilligkeit.

Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte

Die Piratenpartei Niederachsen setzt sich dafür ein, diese Inhalte in das Kerncurriculum Biologie für Lehrkräfte aller Schulformen hinsichtlich der Sexualkunde aufzunehmen. Weiterhin soll fortlaufende Weiterbildung desjenigen Lehrpersonals, das den Sexualkundeunterricht an diesen Schulen übernimmt. Falls die Schule diesen Aspekt des fächerübergreifenden Unterrichts an externes Fachpersonal auslagern möchte, sollte das im Rahmen einer Qualitätssicherung des Unterrichts möglich gemacht werden. Die Weiterbildung darf intern oder durch freie Träger durchgeführt werden und ist mindestens einmal im Schuljahr zu absolvieren. Externes Fachpersonal muss ebenfalls über die Erfahrung dieser Weiterbildungen verfügen, um für den Sexualkundeunterricht in Betracht gezogen zu werden.

Kooperation mit freien Trägern ausbauen

Um die Erstellung von zeitgemäßem Unterrichtsmaterial und die qualifizierte Weiterbildung des Lehrpersonals zeitnah und hochwertig in die Wege zu leiten, erscheint es ebenfalls zielführend, auf das Wissen freier Träger zurückzugreifen. Eine hohe Qualität der Materialien und eine Aktualität der Weiterbildung muss hierbei jedoch gewährleistet sein.

Mitbestimmung der Kinder und Jugendlichen sicherstellen

Die Lernenden sollen in der Frage, wer ihnen den Sexualkundeunterricht vermittelt, mitbestimmen dürfen. Nicht immer sind Fachkräfte für Biologie geeignet, dieses sensible Thema souverän zu vermitteln – in manchen Fällen böte sich beispielsweise eine Vertrauenslehrkraft eher an. In den Gremien der Schülervertretung soll deshalb regelmäßig darüber abgestimmt werden, welche Lehrerenden den Sexualkundeunterricht an der Schule halten oder ob das Thema lieber externem Fachpersonal anvertraut werden soll. Das Gremium der Schülervertretung wacht zudem darüber, ob der Sexualkundeunterricht tatsächlich in dem im Lehrplan festgelegten Rahmen stattfindet und darf das Kollegium im Falle einer Versäumnis ermahnen. Die Kosten der Weiterbildung des ausgewählten Lehrpersonals und die Kostenübernahme des externen Personals sind unter keinen Umständen auf die Schüler und Schülerinnen umzulegen!

Umgestaltung der künstlerisch darstellenden Fächer

Die Piraten Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass die in den künstlerisch darstellenden Fächern erbrachten Leistungen künstlerischer Art nicht mehr benotet werden. Vielmehr sollen sich die Noten auf die Elemente des Rahmenlehrplans Kunst und Musik beziehen, die reine Wissens- und Interpretationselemente abfragen, die größere Anteile am Unterricht bekommen sollen. Davon ausgenommen sein können Schwerpunktschulen, Schwerpunktklassen und Prüfungskurse an allgemeinbildenden Schulen.

Schulsport reformieren

Im Schulsport ist größerer Wert auf die Vermittlung theoretischer und sportbiologischer Inhalte zu legen. Diese soll Teile des praktischen Unterrichts ersetzen. Wie bei den künstlerisch darstellenden Fächern sind Talent und Begabung mit entscheidend für die erbrachte Leistung. Daneben spielt hier die körperliche Leistungsfähigkeit eine besondere Rolle. Somit sind nicht absolute Leistungen zu bewerten, sondern allenfalls Leistungssteigerungen. Weiterhin halten wir es für zielführend, in einer modernen Welt zu agieren, innerhalb des Schulfachs Sport auch Kenntnisse im Bereich E-Sport zu vermitteln.

Alternativen zum Religionsunterricht verbindlich machen

Wir setzen uns für ein verbindliches Angebot des Faches "Werte und Normen" in allen allgemeinbildenden Schulen ab der 1. Klasse ein. Die bisherigen Einschränkungen hinsichtlich der Erteilung eines derartigen Unterrichts sind aufzuheben. Die Erteilung kann durch Dritte vorgenommen werden. Ersatzweise für "Werte und Normen" kann auch "Humanistische Lebenskunde" erteilt werden.

Erste Hilfe

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die altersgerechte Erste-Hilfe-Ausbildung als integralen Bestandteil der allgemeinen Schulbildung aus. Denn so kann schon jeder Schüler diese Hilfe leisten und nicht erst mit der Ausbildung für den Führerschein.

Hochschulpolitik

Wissenschaft als Grundlage der gesellschaftlichen Entwicklung

Evidenzbasierte Wissenschaft ist ein wesentlicher Teil der Kultur und dient nicht nur als Grundpfeiler für technologische Entwicklung, sondern auch für die intellektuelle Entfaltung. Dazu leisten sowohl die erzielten Ergebnisse und deren Anwendungen als auch der Prozess des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns ihren Beitrag. Die Wertschätzung und Förderung der evidenzbasierten Wissenschaft sind daher eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht durch kurzsichtige wirtschaftliche Interessen gesteuert werden darf. Insbesondere die Grundlagenforschung, die keinen direkten praktischen oder finanziellen Nutzen anstrebt, muss gefördert werden, sofern sie grundsätzlich humanitären Zwecken dient.

Hürden zum Hochschul- und Universitätszugang abbauen

Hürden - insbesondere finanzieller Natur - wollen wir aufheben. Wir lehnen somit Studiengebühren ab, insbesondere versteckte Studiengebühren in den Semesterbeiträgen und so genannte Langzeitstudentenstudiengebühren. Der Numerus Clausus soll generell abgeschafft werden, die allgemeine Hochschulreife beinhaltet bereits die Gestattung zu jeglicher Art von Studium. Jeder Interessent muss die Möglichkeit haben, einen Studienabschluss entsprechend seiner Wünsche und Neigungen anzustreben. Darüber hinaus wollen wir für die Schaffung spezieller Kindereinrichtungen für Studierende und Lehrende mit Kindern sorgen, um das Besuchen bzw. Abhalten von Lehrveranstaltungen auch mittels digitalem Zugang zu erleichtern. Deren Schaffung ist landesseitig zu unterstützen.

Denn Hochschulen und Universitäten müssen in Forschung, Lehre und Verwaltung als auch Studium familienfreundlicher gestaltet werden. Auch darüber hinaus gibt es viele Gründe, warum Studierende Präsenzveranstaltungen wie Vorlesungen nicht besuchen können. Seien es überfüllte Hörsäle, die Pflege von Angehörigen, Nebenjobs, um sich das Studium zu finanzieren. Auch das Nacharbeiten von Vorlesungen mithilfe von Skripten oder Mitschriften von Kommilitonen ist nicht immer möglich bzw. umständlich und zeitraubend.

Recht auf Zugang zum Masterstudium erleichtern

Für den Masterstudiengang tritt man gegen Bewerbungen aus ganz Europa weitgehend anhand des Bachelorabschlusses an, sofern dieser als Zulassungskriterium von der jeweiligen Universität definiert wurde. Dies lässt außer Acht, dass durch unterschiedliche finanzielle Voraussetzungen zur Erreichung dieses Abschlusses auch unterschiedliche Abschlussqualitäten eine Folge sind. Auch der Grad der Schwierigkeit, ein entsprechendes Ergebnis zu erzielen, kann aller Vergleichbarkeit zum trotz differieren. Daher setzen wir uns für den automatischen Zugang zum Masterstudium nach Abschluss eines zugehörigen Bachelorstudiums ein. Bei Mangel an Studienplätzen ist als Auswahlkriterium die Wartezeit des Bewerbers der Abschlussnote vorzuziehen. Der Zugang zu Bildung muss möglichst vorgaben- und diskriminierungsfrei sein. Ausnahmen können nur dann gemacht werden, wenn aus nicht durch die Hochschulen verantwortbaren Gründen eine Durchführung des Masterstudiengang nicht für alle dafür Qualifizierten möglich ist.

Demokratische und selbstverwaltete Hochschulen und Universitäten

Das demokratische Prinzip muss auch an Hochschulen gelten. Daher sollen an Hochschulen und Universitäten Beschäftigte und Studierende in den Gremien entsprechend stärker ihrem tatsächlichen Anteil an Personen vertreten sein. Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass zumindest folgende innerhalb der "Kampagne zur Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes" aufgestellten Forderungen umgesetzt werden:

- Allgemein mindestens paritätische Besetzung aller Gremien und Organe
- Jede Statusgruppe muss in jeder Kommission gleichberechtigt sitzen
- Übertragung der Entscheidungs- und Kontrollbefugnisse von Hochschulleitung und Hochschulrat auf Senat und Fakultätsrate
- Es muss die Möglichkeit vorgesehen sein, einen studentischen Vizepräsidenten aus der Studentenschaft zu bestimmen
- Hochschul- und Stiftungsräte dürfen keine Beschlusskompetenz haben, solange sie nicht demokratisch legitimiert sind
- Es muss grundsätzlich eine (Hochschul-)Öffentlichkeit von Sitzungen und geeignete Dokumentation dieser gewährleistet sein
- Bei einem Weiterbestehen der Hochschulräte müssen diese derart gestaltet sein, dass sie transparent ernannt werden und eine angemessene Abbildung gesellschaftlicher Realitäten realisieren
- Es muss eine Lösung entwickelt werden, wie Promovierende einheitlich vertreten werden können
- Das ehrenamtliche Engagement in demokratischen Strukturen ist mit einer geeigneten Geschäftsstelle zu unterstützen
- Es darf keine neuen Stiftungshochschulen geben, bisher bestehende müssen evaluiert werden
- Das Letztentscheidungsrecht in der Studienqualitätskommissionen muss bei den Studierenden liegen
- Private Hochschulen müssen gleiche demokratische Strukturen implementieren wie die staatlichen Hochschulen
- Drittmittel müssen fortan auch dem Senat angezeigt werden
- Generelle Abschaffung aller Studiengebühren einschließlich des Verwaltungskostenbeitrags
- Gesetzliche Zivil- und Transparenzklausel

Bekenntnis zum "Templiner Manifest"

Mit dem "Templiner Manifest" hat die GEW eine Kampagne für den "Traumjob Wissenschaft" gestartet. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Realisierung der darin genannten Ziele zur Arbeits- und Forschungsgestaltung an Hochschulen ein. Im Einzelnen handelt es sich inhaltlich um die Punkte:

- Promotionsphase besser absichern und strukturieren
- Promovierten Wissenschaftlern verlässliche Perspektiven geben
- Daueraufgaben mit Dauerstellen erfüllen
- Prekäre durch reguläre Beschäftigung ersetzen
- Im Gleichgewicht lehren, forschen und leben
- Ausgeglichenes Geschlechterverhältnis durchsetzen
- Gleichberechtigt mitbestimmen
- Mobilität fördern, nicht bestrafen
- Hochschule und Forschung bedarfs- und nachfragegerecht ausbauen
- Alle Beschäftigungsverhältnisse tarifvertraglich aushandeln

Darüber hinaus müssen Mitarbeiter, die Daueraufgaben übernehmen, auch dauerhaft angestellt werden. Es müssen mehr unbefristete Stellen für Wissenschaftler geschaffen werden, um mehr finanzielle Sicherheit zu bieten, und einen Verlust der klügsten Köpfe für die öffentliche Forschung zu verhindern.

Grundfinanzierung und akademischen Mittelbau stärken

Damit die niedersächsischen Hochschulen ihren Aufgaben weiterhin umfassend und unabhängiger von Drittmitteln nachkommen können, muss die Grundfinanzierung deutlich gesteigert werden. Die Finanzierung von Forschungsprojekten und -einrichtungen ist transparent zu dokumentieren, um potentielle Interessenskonflikte und Einflussnahmen erkennen zu können. Insbesondere bei der Verwendung wissenschaftlicher Studien als Grundlage für politische Entscheidungen muss rigoros auf die Einhaltung entsprechender Transparenzanforderungen geachtet werden. Einrichtungen und Forschungsbereiche, welche den Kriterien der Nachvollziehbarkeit und wissenschaftlicher Überprüfbarkeit nicht genügen, sollen vom Staat weder direkt bezuschusst noch indirekt (beispielsweise durch Zulassung und Anerkennung entsprechender Bildungswege) gefördert werden.

Transparente Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Forschung soll allen Menschen zugute kommen. Niedersächsische Hochschulen und durch das Land Niedersachsen mehrheitlich mitfinanzierte Forschungseinrichtungen und -vorhaben sollen ihre Ergebnisse und Rohdaten allen Menschen zur Verfügung stellen. Sind an der Finanzierung sowohl öffentliche als auch private Geldgeber beteiligt, ist eine angemessene Berücksichtigung öffentlicher Interessen sicher zu stellen. Alle Gremien einer Hochschule sollen öffentlich tagen, soweit nicht datenschutzrechtlich relevante Inhalte besprochen werden.

Offener Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen

Wissenschaftliche Entwicklung kann nur durch den stetigen Austausch von Erkenntnissen gesichert und zum Wohle der Menschen verwendet werden. Rechtliche Schranken, die der Verhinderung von freiem Wissensaustausch insbesondere zum Zwecke der Überprüfung, der weitergehenden Forschung und der Bildung dienen, sind zu vermeiden. Aus öffentlicher Hand (teil-)finanzierte wissenschaftliche Informationen und Forschungsergebnisse sollen auch der Öffentlichkeit zugute kommen und dabei für alle Bürger einfach und frei zugänglich sein.

Ethische Neutralität und Ideologiefreiheit der Wissenschaft

Wissenschaftliche Erkenntnisse an sich unterliegen keiner ethischen Bewertung. Einschränkungen oder Verbote aus politischen, religiösen oder sonstigen ideologischen Gründen sind deshalb abzulehnen. Konkrete Verfahrensweisen sowie praktische Anwendungen neu gewonnener Erkenntnisse müssen hingegen auf deren Vereinbarkeit mit ethischen und gesellschaftlichen Normen überprüft und bei Notwendigkeit eingeschränkt werden. Eine solche Überprüfung muss einerseits die möglichen Gefahren und Risiken betrachten. Andererseits ist der Nutzen sowohl für die Wissenschaft als auch für die Gesellschaft als Ganzes in Betracht zu ziehen. Pseudowissenschaftliche Forschung und Lehre halten wir nicht für unterstützungswürdig.

Lehrstühle für quantensichere Verschlüsselung

Die Entwicklung von Verschlüsselungsverfahren, die resistent gegen die Entschlüsselung durch Quantencomputer sind, ist für unsere Gesellschaft und Wirtschaft überlebenswichtig. Da die Entwicklung auf Dauer und unabhängig angelegt sein muss, ist diese am besten in Form eines Lehrstuhls an Universitäten aufgehoben. Die Sicherstellung der Daten- und Informationssicherheit ist eine Zukunftsaufgabe, die nicht aufgeschoben werden darf. Wir fordern daher Lehrstühle für quantensichere Verschlüsselung an den Universitäten Niedersachsens.

Lehrstühle für Gendermedizin in Niedersachsen

Jedes Jahr sterben in Deutschland Frauen an nicht diagnostizierten Herzinfarkten oder falschen Diagnosen anderer Krankheiten. Ursächlich ist die Fehlinterpretation der Symptome, die bei Frauen andere als bei Männern sind. Die gleichen Medikamente werden Frauen wie Männern verschrieben obwohl Medikamente bei Frauen und Männern unterschiedlich wirken können. Krankheiten wie Endometriose werden als “Frauenleiden” verniedlicht und die Forschung nach Medikamenten liegt brach. Wir setzen uns daher für die Schaffung von Lehrstühlen für Frauenspezifische Gesundheitsforschung (Gendermedizin oder auch Geschlechtsspezifische Medizin genannt) ein. Die Benachteiligung von Frauen in der Medizin und Pharmazie muss beendet werden.

Lehrstühle für Inklusive Schulentwicklung

Wir setzen uns für den Erhalt, ersatzweise die Neuschaffung, wenigstens eines Lehrstuhls für "Inklusive Schulentwicklung" ein. Bislang gab es diesen an der Sonderpädagogischen Hochschule Hannover als einzigen in Niedersachsen. Er fiel Sparmaßnahmen zum Opfer, was gerade im Hinblick auf die Ausbildung von Lehrkräften im Umgang mit der Beschulung inklusiver Lernender fatal war. Hier ist das Land Niedersachsen gefordert, die Auswirkungen seiner unverantwortlichen Sparpolitik im Hochschulbereich rückgängig zu machen.

Open Source in der Bildung

Alle von Lehrkräften im Rahmen ihrer normalen Arbeitszeit erstellten Werke sind als Auftragsarbeit zu betrachten. Dies betrifft beispielsweise auch die Aufgabenerstellungen für Klassenarbeiten. Die erstellten Produkte sollen zentral gesammelt und unter freien Lizenzen jedermann zugänglich gemacht werden. Das Kultusministerium soll die dafür notwendige Infrastruktur schaffen.

Auch setzen wir uns für die Veröffentlichung aller Klausuren mit Lösungen der Universitäten und Fachhochschulen auf einem Bildungsserver des Landes Niedersachsen ein. Dadurch werden die Kosten für Studierende und Eltern reduziert. Kostenfreie Materialien für Vorlesungen und Übungen oder die Möglichkeit zur Klausurvorbereitung unabhängig vom Budget zeigen deutlich die Vorteile von freien Lizenzen für eine gerechte Bildung.

Open Source: Open Source nennt man Software, die unter einer Lizenz steht, die besagt, dass der Quelltext öffentlich zugänglich ist und frei kopiert, modifiziert und verändert wie unverändert weiterverbreitet werden darf.

Nicht nur die Materialien sollten an Schulen und Universitäten unter freien Lizenzen stehen, es sollten dort auch freie Betriebssysteme und Open Source einen höheren Stellenwert erhalten. Die immer größer werdende Bedeutung von Open Source in Wirtschaft und Forschung soll sich zukünftig auch im Bildungswesen ausdrücken. Das ist nötig, um den Anschluss an die Entwicklungen in der Informationstechnik zu sichern. Dies soll sowohl durch die Erfahrung beim Einsatz als auch durch inhaltliche Vermittlung des Open-Source-Gedankens im Unterricht erreicht werden.

Datenschutz als Grundlage der freien Entfaltung

Wir, die PIRATEN Niedersachsen, wollen, dass Sie wieder komplett über Ihre eigenen Daten verfügen können. Datenschutz ist in der Informationsgesellschaft wichtiger denn je zuvor. Allein darum muss die Landesbeauftragung für Datenschutz ein Weisungsrecht gegenüber Landes- und Kommunalbehörden bekommen, wenn sie darlegt, dass die von vorgesetzten Behörden und Institutionen oder der Landesregierung kommende Weisungen nicht gesetzeskonform sind.

Einführung eines jährlichen Datenbescheids

Zudem wird elektronische Datenverarbeitung in allen Bereichen eingesetzt und Sie könnten schnell den Überblick verlieren, wer welche Daten von Ihnen gesammelt hat. Ob beim Meldeamt, an der Universität oder im öffentlichen Raum: Anlasslose Überwachung und sinnlose Datensammelei lehnen wir ab. Darum setzen wir uns dafür ein, dass Landes- und Kommunalbehörden und andere staatliche Landesinstitutionen in Niedersachsen, die personenbezogene Daten verarbeiten, übermitteln oder speichern, die betroffenen Personen jährlich mit einem Datenbescheid über Art, Zweck, Herkunft und die rechtliche Grundlage der Speicherung informieren. Werden bestehende Daten an Dritte weitergegeben, sind die Betroffenen sofort zu informieren. Die Information über zu zwischenzeitlicher Löschung anstehende Daten sollen mittels eines gesonderten Bescheides mitgeteilt werden. Denn zur Selbstbestimmung über die eigenen Daten gehört auch zu wissen, welche Daten gesammelt wurden. Ist in diesen Daten eine elektronische Kommunikationsmöglichkeit vorhanden, wird diese zur Übermittlung genutzt. Dabei ist verschlüsselte Übertragung verbindlich.

Schutz personenbezogener Daten

Informationelle Selbstbestimmung: Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren. Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein Datenschutz-Grundrecht

Adressdaten und andere Daten zu Personen, die von Behörden, Firmen oder Dienstleistern erhoben werden, unterliegen den Grundsätzen der informationellen Selbstbestimmung. Werden derartige Daten ohne ausdrücklich Zustimmung gesammelt, vernetzt, ausgewertet oder an Dritte weitergegeben, so verletzt dies Ihre Grundrechte.

Opt-In: Opt-In bedeutet, dass ohne ausdrückliche Einverständniserklärung einer Person, deren Daten weder gespeichert oder ausgewertet noch vernetzt oder an Dritte weitergegeben werden oder anderweitig genutzt werden dürfen.

Datenweitergabe durch Meldeämter beschränken

Aktuell ist eine Weitergabe von Daten der Meldeämter ohne große Hürden möglich. Es besteht hier lediglich die Möglichkeit in wenigen begründeten Ausnahmefällen eine Auskunftssperre zu verhängen. Meldeämter sollten vor der Weitergabe von Meldedaten kritisch prüfen, ob die Auskunft notwendig ist. Stimmt das Meldeamt einem Antrag auf Meldeauskunft zu, so ist der Betroffene auf Kosten des Antragstellers schriftlich über die Identität, die ladungsfähige Adresse und den Zweck der Anfrage zu informieren und über seine Rechte aufzuklären. Dem Betroffenen ist eine angemessene Frist einzuräumen, um Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen. Vor Ablauf dieser Frist und des Widerspruchsverfahrens dürfen keine Daten an den Antragsteller weitergegeben werden.

Besserer Datenschutz an Universitäten

Auch an den Universitäten muss der Datenschutz verbessert werden. Während die Verwaltung immer mehr auf elektronische Systeme umgestellt wird, wird ausgerechnet in diesem Bereich gespart. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass an Universitäten Stellen für hauptamtliche und unabhängige Datenschutzbeauftragte geschaffen werden. Diese sollen in Vollzeit dafür sorgen, dass bestehende Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Dabei sollen sie mit der studentischen Selbstverwaltung zusammenarbeiten. Indem die studentischen Selbstverwaltungen eingebunden werden, wird gewährleistet, dass die Interessen der Studierenden berücksichtigt werden. Zusätzlich soll gemeinsam ein jährlicher Bericht veröffentlicht werden, der Datenpannen und Verstöße sowie Verbesserungen im Datenschutz transparent macht.

Verbandsklagerecht im Datenschutz

Insgesamt wollen wir ein Datenschutzrecht, welches das Recht auf umfassende Information mit der Möglichkeit zur Durchsetzung von Verbraucherinteressen verbindet. Die Piratenpartei Niedersachsen fordert ein umfassendes Datenschutzverbandsklagerecht für Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen. Minimum ist, dass das Klagerecht eine Musterfeststellungsklage ermöglicht, um eine Rechtsfrage verbindlich für alle betroffenen Bürger zu klären. Dies würde die Aufdeckung von Missständen und die Durchsetzung von Bürgerrechten deutlich erleichtern. Dies ist Ziel einer entsprechenden Bundesratsinitiative.

Sicherheit im Bankensektor

Die Piratenpartei Niedersachsen fordert von allen Niedersächsischen Sparkassen und Volksbanken, dass zukünftig sämtliche EC-Karten mit RFID-Chip zusammen mit einer geeigneten elektromagnetischen Abschirmung ausgeliefert werden. Der Chip ermöglicht das kontaktlose Bezahlen an entsprechenden Terminals und firmiert unter der Bezeichnung "Girogo". Es bedarf keiner PIN oder Unterschrift, der Bezahlvorgang ist nicht verschlüsselt. Kunden der Sparkassen werden weder über die datenschutzrechtlichen Risiken noch über Schutzmaßnahmen aufgeklärt, zudem hat der Kunde keine Wahl und bekommt automatisch eine EC-Karte mit der RFID-Antenne ausgerüstet, weswegen die Bleihülle eine große Rolle spielt. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass Sparkassen diese Karten nur noch in den Verkehr bringen dürfen, wenn der Kunde umfassend über die RFID-Funktion aufgeklärt worden ist.

Keine Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Ein weiterer wichtiger Bereich des Datenschutzes ist die Beobachtung und Überwachung des öffentlichen Raums. Unabhängig davon, ob Überwachungsmaßnahmen durch private oder öffentliche Hand betriebene werden, lehnen wir diese strikt ab. Aktuelle Maßnahmen und der Einsatz neuer Technologien bei der öffentlichen Überwachung sind kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls rückgängig zu machen. Das Gefühl, durch Kameras beobachtet zu werden, vermittelt keine Sicherheit, sondern schränkt die persönliche Freiheit ein.

Prävention statt Videoüberwachung

Prävention: vorbeugende Maßnahmen, um ein unerwünschtes Ereignis oder eine unerwünschte Entwicklung zu vermeiden.

Während Videoüberwachung immer weiter verbreitet ist, wird bei Präventionsarbeit und städtebaulichen Maßnahmen gespart, die Ihre langfristigen Sicherheit verbessern würden. Deshalb wollen wir, dass bei derzeitig bestehenden Videoüberwachungen systematisch durch öffentlichen Stellen in Niedersachsen überprüft wird, ob sie erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sind. Genügen bestehende oder geplante Maßnahmen nicht den gesetzlichen Vorgaben, sind sie abzulehnen. Eine anlasslose Überwachung von Menschen durch Kameras ist ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Keine Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln

Auch die Videoüberwachung öffentlicher Verkehrsmittel lehnen wir ab, weil sie Ausdruck eines pauschalen Verdachts Ihnen als Fahrgast gegenüber ist. Landesbetriebe oder öffentlich beauftragte Dienstleistungsunternehmen sollen sich von derartigen anlasslosen Maßnahmen distanzieren und bereits installierte Videokameras entfernen. Mit Unternehmen, die diese Bedingungen in den in Niedersachsen eingesetzten Bussen und Bahnen nicht erfüllen, sollen zukünftig keine Verträge mehr geschlossen werden. Kameras helfen niemandem in gefährlichen Situationen. Stattdessen kann Gewalt tatsächlich verhindert werden, indem das Begleitpersonal aufgestockt wird. Dies wollen wir umsetzen und damit für mehr echte Sicherheit sorgen.

Direkte Demokratie - Mitreden statt Abnicken

Politik muss wieder Sache aller Menschen werden. Zu oft erleben Sie und wir als Einwohner dieses Landes, dass politische Entscheidungen über unsere Köpfe hinweg getroffen werden. Dabei sind wir doch alle von den Folgen dieser Entscheidungen betroffen. Wir, die PIRATEN Niedersachsen, leben eine andere Politik vor, eine bürgernahe Politik, die wir aus dem Alltag in den Landtag tragen wollen. Dort werden wir die Rechte der Abgeordneten stärken und dafür sorgen, dass diese unabhängig und unbeeinflusst Politik für alle Einwohner machen können. Für Sie, die Menschen Niedersachsens, wollen wir Möglichkeiten schaffen, selbst aktiv an der politischen Gestaltung des Landes mitzuwirken.

Das Parlament und die Abgeordneten

Ein informiertes Parlament

Der niedersächsische Landtag hat die Aufgabe, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren und unsere Interessen als Einwohner zu vertreten. Dabei darf er nicht behindert werden. Deshalb müssen Anträge von Parlamentariern zügig, vollständig und umfassend von der Regierung beantwortet werden. Alle Unterlagen und Akten müssen außerdem lückenlos und ungeschwärzt vorgelegt werden.

Zu oft werden Mandatsträger an ihrer Arbeit gehindert, weil ihnen die Einsicht in Dokumente und Informationen verweigert werden. Als Vertreter des Volkes darf dies nicht länger der Fall sein. Denn nur ein informierter Landtag kann unabhängig und im Interesse der Einwohner arbeiten.

Ein starkes Parlament

Immer mehr Gesetze und Verordnungen, die sich auf Ihren und unseren Alltag in Niedersachsen auswirken, werden international oder auf europäischer Ebene beschlossen. Wir erleben mit Besorgnis, dass viele dieser Gesetze und internationalen Verträge nicht ausreichend demokratisch legitimiert sind. Verhandlungen finden oft hinter verschlossenen Türen statt. Abkommen, die unzureichend demokratisch legitimiert sind, führen zu einem schleichenden Abbau unserer Rechte. Das darf nicht sein! Wir wollen dem niedersächsischen Landtag eine stärkere Einbindung in die europäischen Entscheidungsprozesse ermöglichen. Um das zu erreichen, fordern wir die Zustimmungspflicht einer qualifizierten Mehrheit des niedersächsischen Landtages, immer wenn die Landesregierung auf übergeordneter Ebene tätig wird. Unser Landtag wird gewählt, um die Interessen der Einwohner Niedersachsens bei europäischen und internationalen Verhandlungen zu vertreten und darf dies nicht mehr der Landesregierung in alleiniger Regie überlassen. Damit die Mandatsträger dies tun können, sind alle Dokumente zu internationalen Verhandlungen dem Landtag vor der Entscheidung offen zu legen. Wir werden daher weiterhin internationalen Abkommen jeglicher Art ablehnen wenn:

- Intransparente Verhandlungsführung und mangelhafte Beteiligung der Zivilgesellschaft herrschen,
- die Möglichkeit eingeräumt wird, unter direkter Beteiligung von Unternehmen, unter Ausschluss der Zivilgesellschaft oder unter Umgehung der Zustimmung von Parlamenten Veränderungen vorzunehmen oder aber Vereinbarungen unabänderbar zu machen,
- Parlamente in ihren Entscheidungsbefugnissen eingeschränkt werden,
- mittels Schiedsgerichten Unternehmen ein einseitiges Klagerecht gegen Staaten ermöglicht wird,
- die öffentliche Daseinsvorsorge behindert oder gar ausgehebelt wird,
- keine verbindlichen und einklagbaren sozialen, ökonomischen und ökologischen Mindeststandards, Arbeitsnormen und Arbeitnehmerrechte sowie für Daten- und Verbraucher- und Umweltschutz bestehen, deren Verletzung zur Erhebung von Strafzöllen und anderen Anti-Dumping-Maßnahmen berechtigt. Sie werden vielfach nicht klar definiert, sondern nur gegenseitig anerkannt. Das löst eine Abwärtsspirale bei Standards aus.

Ein der Digitalisierung verpflichtetes Parlament

Die Digitalisierung umfasst alle Lebensbereiche. Daher setzen wir uns für die Einrichtung eines Landtagsausschusses "Digitales Leben" ein. Seine Aufgabe sind primär alle Inhalte, die sich mit Datenschutz, Netzausbau und Netzzugang einerseits aber auch dem Wandel von Arbeit, Bildung und Gesellschaft beschäftigen. Denn die bisherige Zuordnung zu "Arbeit, Wirtschaft und Verkehr" ist nicht zielführend. Vielmehr muss die federführende Verantwortung bei den Gesetzesvorlagen in allen Bereichen unter den Auswirkungen auf das Leben in einer digitalisierten Umwelt in den Händen eines eigenständigen Ausschusses liegen.

Ein ehrliches Parlament

Derzeit dürfen im Niedersächsischem Landtag teilweise Aussagen zu Protokoll gegeben werden, ohne dass sie auf der Sitzung tatsächlich vorgetragen werden. Hierdurch wird eine öffentliche Debatte behindert. Parlamentarier haben zudem die Möglichkeit, nachträglich redaktionelle Korrekturen am Protokoll vorzunehmen. Da hier großes Missbrauchspotential besteht, lehnen wir diese Praxis ab.

Ein transparenteres Parlament

Die Unverbindlichkeit der Bekanntmachung von an den Landtag gerichteten Mitteilungen, Denkschriften und sonstige Schreiben, in denen kein Beschluss erbeten wird, ist aufzuheben. Bislang ist dies in einer Kann-Bestimmungen geregelt. Doch solche sind immer anfällig für Auslegungen hinsichtlich der Ausführungsnotwendigkeit.

Ein demokratischer gewähltes Parlament

Die Parlamente sollen an die Bedürfnisse nachfolgender Generationen denken. Da ist es nur fair, wenn diese frühzeitig mitbestimmen darf, wer ihre Geschicke lenkt. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich daher für die Absenkung des aktiven Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre ein.

Dabei sollen alle Menschen unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft unter gleichen Bedingungen wie Deutsche die Zukunft Niedersachsens mitbestimmen dürfen. Denn wer hier wohnt, ist nicht nur kommunal von den dortigen Entscheidungen betroffen. Dies streben wir über eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes an.

Wie bei den Kommunalwahlen soll die Möglichkeit bestehen, seine Stimmen zwischen verschiedenen Kandidaten und Parteien aufzuteilen. Dabei sollen jeweils fünf Stimmen für die Direktkandidaten und für die Listenkandidaten zur Verfügung stehen. Sichergestellt sein muss dabei die Teilnahmemöglichkeit von Sehbehinderten mittels geeigneter Schablone.

Gerade kleine Parteien bieten Alternativen zu klassischen Positionen. Allerdings sind ihre Chancen in Parlamente einzuziehen durch die aktuelle 5%-Hürde eher gering. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine Neudefinition der 5%-Hürde ein. Künftig sollen maximal 5% der abgegebenen Stimmen unberücksichtigt bleiben. Zusätzlich soll möglich sein, dass zur Landtagswahl zugelassene Parteien ab einem Ergebnis von 1,0 % pro erreichtem Prozentpunkt ein Grundmandat verbunden mit einem Antrags- und Rederecht im Plenum des Landtags erhält.

Bewusstes Wählen stärkt die Auseinandersetzung mit den Parteien. Daher setzen wir uns für eine zufällige Positionierung der Parteien und Kandidaten auf den Stimmzetteln ein. Dies soll den Effekt des stärkeren Einflusses der früheren Informationen als der späteren verhindern, welcher der Partei zugute kommt, die bei der letzten Wahl die meisten Stimmen bekommen hat und an erster Stelle steht. Ein barrierefreier Zugang für blinde und sehbehinderte Menschen ist sicherzustellen.

Briefwahlen zu manipulieren ist einfach. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für den Ausschluss des Versandes von Briefwahlunterlagen an eine andere als im Melderegister hinterlegte Adresse prinzipiell ein. Ausnahme sind Kranken- und Pflegeeinrichtungen, die nicht einem dauerhaften Aufenthalt dienen.

Diese Neuregelungen sollen sowohl zu Wahl des Landtags und dort wo noch nicht geschehen zur Wahl der kommunalen Parlamente gelten.

Ein unabhängiger Abgeordneter

Wie bei der jetzigen Rechtslage bezüglich der Beschlussfähigkeit, sind Abgeordnete bei fast allem, was sie tun, von der Unterstützung ihrer Fraktion abhängig. Fraktionslose Abgeordnete sind so massiv benachteiligt. Sollten Abgeordnete nicht in erster Linie den Menschen und ihrem eigenen Gewissen verpflichtet sein, und nicht einer Parteilinie? Wir sind gegen den Fraktionszwang und setzen uns deshalb für das freie Mandat ein. Denn nur indem wir die Rechte der einzelnen Abgeordneten und fraktionsloser Gruppen stärken, können wir den bestehenden Fraktionszwang beenden.

Durch eine Gesetzesänderung könnte man hier die Rechte der Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag deutlich stärken und die Debatte im Parlament bereichern. Wir finden, Abgeordnete sollten im Landtag auch alleine Gesetzesentwürfe, Entschließungsanträge und große Anfragen einreichen dürfen. Außerdem wollen wir, dass die Teilhabe- und Rederechte von Abgeordneten auch bei einer von der jeweiligen Fraktion abweichenden Meinung gewährleistet werden. Es ist wichtig, dass auch Debatten, die innerhalb von Parteien stattfinden, im Parlament ausdiskutiert werden können.

Keine Demokratie ohne Bürger

Im folgenden Kapitel wird vielfach von "Bürgern" gesprochen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die Instrumente der Direkten Demokratie auf die Bürgerinnen und Bürger, also die mit deutscher (bei Beteiligung auf Landesebene) oder zusätzlich EU-Staatsangehörigkeit (bei Beteiligung auf kommunaler Ebene), ausgerichtet sind. Wir setzen uns jedoch dafür ein, dass diese Instrumente allen Einwohnern Niedersachsens unabhängig von der Staatsbürgerschaft unter den selben Voraussetzungen wie Deutschen zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für alle weiteren Kapitel, in denen auf direktdemokratische Instrumente verwiesen wird.

Demokratische Kommunen

Mitentscheiden ist Mitbestimmen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die kommunalen Parlamente in Niedersachsen ein so genanntes Ratsreferendum zu jeglichen Themen durchführen können. Denn momentan besteht diese Möglichkeit nur, wenn innerhalb von zwei Jahren ein Bürgerentscheid aufgehoben werden soll.

Doch bislang dürfen neben Deutschen nur Bürger der Europäischen Union in Kreisen und Gemeinden kommunale Parlamente wählen und direktdemokratische Elemente nutzen. Dies wird insbesondere damit begründet, dass der Lebensmittelpunkt und die Eingliederung nur lokal begrenzt möglich sei. Jedoch betreffen viele Entscheidungen auf kommunaler Ebene alle Menschen in der jeweiligen Kommune. Daher setzt sich die Piratenpartei Niedersachsen dafür ein, dass alle Einwohner Niedersachsens wahlberechtigt bei Kommunalwahlen sind, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, sofern sie ein gültiges Aufenthaltsrecht für Deutschland haben und die für Deutsche geltenden Voraussetzungen erfüllen.

Um überhaupt auf dem Wahlschein zu erscheinen, müssen Kandidaten in Bereichen, wo sie oder ihre Partei nicht vertreten sind, so genannte Unterstützerunterschriften sammeln. Obwohl man bei der Kommunalwahl die Möglichkeit hat, seine Stimme zwischen verschiedenen Kandidaten und Parteien aufzuteilen, wird dennoch nur eine Unterschrift als gültig anerkannt. Wir setzen uns dafür ein, dass auch die Kandidatur mehrerer Kandidaten derart unterstützt werden kann. Das gebietet unser Verlangen nach demokratischer Vielfalt.

Integrierte Stichwahl: Es gibt nicht nur eine Stimme, sondern zusätzlich eine zweite. Diese kommt zum Tragen, wenn kein Kandidat die Hälfte der Stimmen bekommt. Es kommt zu einer Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten. Nun wird der zweite Wahlvorschlag aller Stimmzettel ausgewertet, die sich für keinen dieser beiden Kandidaten entschieden haben. Dieses Verfahren wurde in Niedersachsen 2010 abgeschafft.

Ein Kernthema der PIRATENPARTEI ist die Bürgerbeiteilung. Niedersachsen hat aufgeholt gegenüber anderen Bundesländern. Ein Bürgermeister wird nur noch auf fünf Jahre gewählt, aber das ist noch immer eine lange Zeit und erfordert hohe Ansprüche an die Wahl. Gibt es viele Kandidaten, kann es passieren, dass eine Stimmenmehrheit nicht sehr groß ist. Das stellt seine demokratische Legitimation nicht in Frage, wird aber den Rückhalt in der Bevölkerung nicht verbessern. Mit modernen Wahlverfahren kann man Mehrheiten mit breiter gesellschaftlicher Akzeptanz schaffen.

Daher wollen wir wenigstens die integrierte Stichwahl bei der Bürgermeisterwahl erhalten. Zum Einen wird strategisches Wählen verhindert, zum Anderen werden klare Mehrheiten geschaffen.

Demokratisches Land

Auch zwischen den Wahlen sollen Sie als Bürgerinnen und Bürger Entscheidungen über Sachfragen treffen können. Darum wollen wir die Quoren für die vorhandenen Formen der Bürgerbeteiligung (Volksinitiativen, Bürgerbegehren und Volksbegehren, Bürgerentscheid und Volksentscheid) erheblich senken und die Verfahren anwenderfreundlich gestalten.

Die Formulierung für eine erfolgreiche Volksinitiative in Niedersachsen soll dahingehend konkretisiert werden, dass der Landtag sich mit einer Volksinitiative, die die notwendige Unterschriftenzahl erreicht hat, in einer Plenarsitzung befassen und dabei auch dem Initiator Gehör geben muss. Die erforderliche Zahl von Bürger-Unterschriften wird auf 30.000 festgelegt und kann auch durch eine online-Petition nachgewiesen werden. Da auch an den Landtag gerichtete Online-Petitionen eben digital mitgezeichnet werden können, sollte es genauso gut möglich sein, dies auch bei Unterstützerunterschriften für alle Formen der direkten Demokratie zu tun, die vor ähnlichen Problemen stehen, sowie für die Zulassung zu Wahlen auf Landes- und Kommunalebene.

Für ein Volksbegehren in Niedersachsen müssen bisher über 600.000 Unterschriften (10 Prozent der Wahlberechtigten) gesammelt werden. Diese Zahl soll deutlich gesenkt werden, damit eine Bürgerbeteiligung nicht nur auf dem Papier möglich ist. Die Abschaffung des Zustimmungsquorums von 25 Prozent (bei einfachen Gesetzen) bzw. 50 Prozent (bei Verfassungsänderungen) der Stimmberechtigten beim Volksentscheid muss vorgenommen werden.

Wir schließen uns hinsichtlich Bürgerentscheiden und Bürgerbegehren weiterhin den Forderungen des Vereins »Mehr Demokratie e.V.« an. Demnach müssen Rat und Bürger mittels einer Fairnessklausel auf die gleiche Stufe gestellt werden. Ein Abstimmungsheft ist eine in der Schweiz bekannte Hilfe, um Bürgern eine sachlich gehaltene Information über das Thema des Bürgerentscheides an die Hand zu geben. Dies soll eingeführt werden. Das Zustimmungsquorum von 20% der Stimmberechtigten muss komplett wegfallen, jegliche Art von Zustimmungsquorum muss entfallen.

Obligatorisch sein müssen Bürgerentscheide bei Gemeindefusionen und weitreichenden Finanzfragen wie sie sich zur kommunalen Bauleitplanung ergeben, die in anderen Bundesländern bereits möglich sind und auch genutzt werden. Auch an Entscheidungen zum Landeshaushalt und bei Großprojekten sollen die Bürgerinnen und Bürger des Landes durch einen Bürgerhaushalt mitbestimmen können. Bürger bestimmen, welche Prioritäten sie bei den Ausgaben setzen und können so ihre Ansichten einbringen, welche Einnahmen oder Ausgaben sie erhöhen oder kürzen würden. Der Landtag verpflichtet sich, sich mit den Ergebnissen des Bürgerhaushalts auseinander setzen und etwaige Abweichungen davon zu begründen.

Die Entscheidung der Landesregierung, Bürgerbegehren zu Entscheidungen zur Trägerschaft von Krankenhäusern oder des Rettungsdienstes sowie Krankenhausstandorten zu unterbinden, wollen wir rückgängig machen.

Demokratie für Alle

Wie auf Landesebene sollen auch auf kommunaler Ebene Plattformen für Online-Petitionen für die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet werden. Diese und andere Beteiligungsformen sind bislang ausschließlich ein Thema für Erwachsene.

Wir wollen auch Kinder und Jugendliche an diesem Prozess beteiligen. Auf kommunaler Ebene sollen flächendeckend und verpflichtend Kinder- und Jugendparlamente mit eigenem Etat entstehen. Diese Parlamente sollen das Recht erhalten, in kommunalen Gremien gehört zu werden. Besonders bei Themen, die Kinder und Jugendliche betreffen, kann deren Erfahrungsschatz bei Entscheidungsprozessen enorm hilfreich sein. Damit das für alle zufriedenstellend funktionieren kann, werden geeignete Voraussetzungen geschaffen. Dazu gehören Betreuer, Fahrdienste und Räume mit geeigneter technische Ausstattung. Diese Unterstützung kann durch Parteien, Vereine und anderen Organisationen erbracht werden. Die Jugendparlamente sprechen nicht nur auf den Ratsversammlungen, sondern berichten auch in Jugendeinrichtungen über ihre Arbeit und holen Meinungsbilder ein. So machen sie Werbung für Demokratie und politische Arbeit - beides wichtige Themen, die Spaß machen können. Das ist zumindest unsere Erfahrung.

Drogenpolitik

Die deutsche Drogenpolitik setzt seit 40 Jahren fast ausschließlich auf Prohibition (Verbot und Strafverfolgung) und klammert sich an das unrealistische Ziel einer drogenfreien Gesellschaft. Einige Stoffe bleiben verboten, obwohl sie in Studien als wenig sucht- und gesundheitsgefährdend eingestuft werden. Zugleich werden nachweislich gefährliche Substanzen wie Alkohol und Tabak in der Gesellschaft akzeptiert, ebenso Pharmaprodukte mit hohen Suchtpotential. Der Gesetzgeber hält an Gesetzen fest, die nicht wirkungsvoll die Jugend schützen, die nicht die tatsächliche Gefährlichkeit berücksichtigen, die Polizei und Gerichte überlasten, sowie uns Bürger Jahr für Jahr Milliarden an wirkungslos verschwendeten Steuergeldern kosten.

Eine repressionsfreie Drogenpolitik

Wir, die PIRATEN Niedersachsen, stehen für eine repressionsfreie Drogenpolitik und wollen ein Ende der gescheiterten Verbote. Wir lehnen die heutige, wissenschaftlich nicht haltbare Unterscheidung in legale und illegale Stoffe ab. Stattdessen fordern wir die objektive Bewertung und Handhabung aller psychoaktiven Substanzen alleine aufgrund ihres Gefahrenpotentials. Die Bevormundung Erwachsener beim verantwortungsvollen Umgang mit Rausch- und Genussmitteln widerspricht unserer Grundüberzeugung und unserem Verständnis einer mündigen Gesellschaft. Die Konsumenten dürfen nicht mehr wie bisher kriminalisiert werden. Der damit verbundene Schwarzhandel muss durch kontrollierte Erwerbsstrukturen ersetzt werden. So ergeben sich Rahmenbedingungen, die viele Probleme beseitigen, die alleine durch gefährliche Beimischungen und mangelnde Hygiene entstehen.

Regeln, helfen und leiten statt strafen

Prävention (Vorbeugung) muss ehrlich und sachlich sein, um nachhaltig überzeugen zu können. Damit wir für eine neue Drogenpolitik die notwendigen neuen Regelungen finden können, müssen alle Beteiligten und Betroffenen an den Überlegungen beteiligt werden. Nur dann können wir gemeinsam neue Konzepte gestalten, die ideologiefrei und realitätsorientiert die richtigen Schritte in Richtung Zukunft gehen. Gesetze, Verordnungen und Abgaberegelungen dürfen nur noch zum Schutz vor tatsächlichen Gefahren erlassen werden, nicht aufgrund ideologischer oder wirtschaftlicher Argumente. Ein barrierefreier und unzensierter Zugriff auf alle Informationen zu jeglichen Drogen ist jedem Menschen zu gewährleisten.

Cannabis als Heilpflanze

Die Cannabispflanze enthält eine Reihe von Wirkstoffen, die ein hohes Potenzial für die medizinische Nutzung haben. Es gibt ungefähr 60 verschiedene dieser Wirkstoffe, sogenannte Cannabinoide, und alle weisen ein unterschiedliches Wirkungsprofil auf.

Diese Substanzen bieten Linderung bei vielen schwerwiegenden Leiden und Krankheiten. Deren Verschreibung in Form von cannabinoidhaltigen Medikamenten soll von niedergelassenen Ärzten hürdenlos und für alle Krankheitsbilder vorgenommen werden können, bei denen die Wirksamkeit solcher Medikamente belegt ist. Sie sind den verkehrsfähigen Medikamenten gleich zu stellen. Die Kosten sind uneingeschränkt von den Krankenkassen zu tragen. Weitere Studien sind auf wissenschaftlicher Basis zu beauftragen. Eine Begutachtung des behandelnden Arztes über die Fähigkeit des Patienten bezüglich der Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss des Medikaments sollte rechtsverbindlich sein.

Entkriminalisierung von Cannabis

Aber nicht nur die medizinische Verwendung von Cannabis muss aktualisiert werden. Wir, die PIRATEN Niedersachsen, begrüßen die auf Bundesebene geäußerte Absicht, die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften einzuführen. Als Sofortmaßnahme setzen wir uns für eine Menge von 30 Gramm für den duldbaren Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum für Volljährige ein, um zumindest die Kriminalisierung der Cannabis-Konsumenten zu beenden und die Behörden zu entlasten. Legalisiert werden muss weiterhin der Eigenanbau zur Deckung des eigenen Bedarfs.

Zudem sind sämtliche Urteile im Zusammenhang mit Besitz von Cannabis zum Eigenbedarf rückwirkend aufzuheben. Hierfür werden wir uns im Rahmen einer Bundesratsinitiative einsetzen.

Diamorphin-Programm für Schwerstabhängige

Auch der Heroinkonsum wurde in der Vergangenheit weitgehend werteorientiert diskutiert. Eine sachorientierte Auseinandersetzung mit dem Problem fand nicht statt.

Bestenfalls wurden Schwerstabhängige mit Ersatzstoffen behandelt, um sie zur Abstinenz zu führen. Wer keinen Therapieplatz erhielt, beim Beikonsum erwischt wurde oder wegen der fehlenden Rauschwirkung der Ersatzstoffe in der psychischen Abhängigkeit verblieb, wurde in die Kriminalität gedrängt und in der Folge Opfer von Verelendung und gesellschaftlicher Ächtung. Auch Suchtkranke verdienen es jedoch, mit den besten zur Verfügung stehenden Medikamenten und Therapien behandelt zu werden. Durch erfolgreiche Pilotprojekte z. B. in Hannover und Hamburg konnten der sinnvolle Einsatz von reinem künstlichen Diamorphins nachgewiesen werden. Dank kontrollierter Abgabe und Konsum des Diamorphins gelang es, Schwerstabhängige zu stabilisieren. Bei Einigen reduzierte sich der Bedarf, andere wurden sogar dauerhaft abstinent. Bei allen Teilnehmern zeigten sich erhebliche Verbesserungen. Hatte sich ihr Leben vorher ausschließlich um Beschaffungskriminalität und das Besorgen der nächsten Dosis gedreht, gewannen sie nun ihre Selbstbestimmung zurück und fanden neuen Lebensmut. In der frei gewordenen Zeit fanden viele Wohnung und Arbeit und begannen wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Der körperliche Zustand der Konsumenten verbesserte sich grundlegend. Die durch gefährliche Beimischungen (Talkum, Paracetamol, Glasstaub, Strychnin, Psychopharmaka, usw.) und Verschmutzung durch Keime und Bakterien im „Straßenheroin“ entstandenen gesundheitlichen Probleme traten nicht mehr auf. Infektionen wie zum Beispiel mit Hepatitis-C und HIV wurden verhindert.

Auf Basis dieser Erfahrungen muss kontrolliert verabreichtes Diamorphin als Medikament im Rahmen einer wirksamen Therapie betrachtet und als weiterer Baustein in der Behandlung Suchtkranker etabliert werden.

Wir fordern daher eine Ausweitung des Diamorphin-Programmes. Das Land soll die Einrichtung entsprechend gesicherter Arztpraxen und Ambulanzen unterstützen.

Einrichtung von Drogenkonsumräumen

Wir, die PIRATEN Niedersachsen, setzen uns für die staatliche Einrichtung von Drogenkonsumräumen ein, um eine Möglichkeit zum fachlich beaufsichtigten Konsum zu bieten. Damit einher zu gehen hat die Bereitstellung von Instrumentarien zur Untersuchung von Drogen auf Fremdstoffe. Da Drogensüchtige in den "Fixerstuben" auch saubere Spritzen bekommen, werden weniger gebrauchte Spritzen im öffentlichen Raum - etwa auf Spielplätzen und in Parks - entsorgt, die dann Kinder, Besucher und Tiere gefährden.

Informationelle Selbstbestimmung im Drogenbereich

Verbot von Einstellungstests auf Drogen

Die informationelle Selbstbestimmung ist auch im Bereich der Drogenpolitik zu gewährleisten, d. h. jeder Einzelne entscheidet selbst, welche persönlichen Daten er freigibt. Besonders große Unternehmen und Konzerne führen immer häufiger Einstellungstests durch, bei denen eine medizinische Untersuchung auf Drogenkonsum stattfindet. Diese Tests werden den Bewerbern, die sich hierzu schriftlich einverstanden erklären müssen, indirekt aufgezwungen. Bei Verweigerung der Tests haben die Bewerber keine Chance, die Arbeitsstelle zu bekommen. Interessanterweise wird in diesen Tests Alkoholmissbrauch nicht überprüft, obwohl dieser nachweislich große Probleme im Arbeitsleben produziert.

Wir wenden uns strikt gegen die Praxis vieler Unternehmen, Drogentests zum Standard bei Einstellungsverfahren zu machen. Diese gesetzliche Grauzone muss endlich geregelt werden. Den Arbeitgebern müssen diese Tests untersagt werden, sofern es sich dabei nicht um sensible Arbeitsbereiche handelt.

Hierbei soll Niedersachsen ein Vorreiter sein. Damit sollen auch bundesweit die Bestrebungen großer Unternehmen gestoppt werden, ihre Mitarbeiter völlig zu durchleuchten.

Umgang mit Daten

Mitarbeitern einiger Behörden ist es auch ohne jede fachliche Qualifikation erlaubt, reine Vermutungen über einen möglichen Drogenkonsum in persönliche Akten einzutragen. Derartige Einträge werden in der Folge nicht mehr hinterfragt und können so zu ungerechtfertigten Hürden für die Betroffenen werden. Diese Praxis muss unterbunden werden.

Auch im Rahmen von Ermittlungen des Landeskriminalamtes kommt es immer wieder dazu, dass Leute unschuldig des Konsums, Besitzes oder Verkaufs von illegalen Drogen verdächtigt werden. Eine erkennungsdienstliche Behandlung findet hierbei oft in rechtlich fragwürdigem Rahmen statt. Die so festgestellten, sehr persönlichen Daten müssen nach ergebnislos gebliebenen Ermittlungen umgehend wieder gelöscht werden. Dies wird heute nicht so praktiziert. Vielmehr sind Betroffene gezwungen, mittels selbst bezahltem rechtlichem Beistand eine solche Löschung durchzusetzen.

Wir fordern die Löschung personenbezogener Daten, falls sich ein Verdacht nicht bestätigt. Eine weitere Verwendung der Daten und die Weitergabe sollen auf jeden Fall unterbleiben.

In staatlichen Hilfsprogrammen, zum Beispiel bei der Methadon-Substitution, müssen teilnehmende Personen ihren behandelnden Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden, um die Krankenkassenleistung bekommen zu können. Diese entwürdigende Anforderung ist aufzuheben. Drogenkranke Menschen sind, wie alle anderen Menschen auch, als Patienten zu behandeln.

Die E-Zigarette

Viele Menschen in Deutschland benutzen heute die E-Zigarette als Genussmittel. Die dafür verwendeten Flüssigkeiten, Liquids genannt, bestehen aus einer flüssigen Trägersubstanz mit Aromen und können zusätzlich Nikotin enthalten. Bei der Verdampfung des Liquids in der E-Zigarette entsteht kein Rauch und nach dem derzeitigem Stand der Untersuchungen werden auch keine anderen Dämpfe frei, die für Dritte schädlich sein könnten.

Über eine Bundesratsinitiative wollen wir weitergehende Qualitätsstandards festlegen, die als Grundlage für Produktion, Vertrieb und Handel von E-Zigaretten und die Liquids dienen sollen. Diese Standards sollen z. B. gelten für die verpflichtete Angabe der Nikotinkonzentration oder für Zulassungsregeln für Produzenten. Sämtliche Regelungen und Einschränkungen sollen nur zum Zwecke des Verbraucherschutzes getroffen werden. Die Einbeziehung von E-Zigaretten in das »Nichtraucherschutzgesetz« entbehrt dagegen jeder Grundlage und wird von uns ebenso wie die Beschränkung der Nutzung der E-Zigarette auf Raucherbereiche abgelehnt.


Energie

Die Piratenpartei Niedersachsen steht für den nachhaltigen Umgang mit natürlichen Rohstoffquellen und setzen uns für eine schnellere Transformation des Energiesektors hin zu einer regenerativen Energieversorgung ein. Dabei wollen wir kommunale Vorhaben stärker als bisher gezielt fördern.

Die Erfordernisse des Artenschutzes sind gleichrangig mit den Erfordernissen der Energiewende zu berücksichtigen. Im Zweifel gilt aber der Vorrang des Artenschutzes.

Wann immer möglich, muss Energie sparsam verwendet bzw. der Verbrauch gesenkt werden. Hierzu gehören die intelligente Steuerung der Bereitstellung, die Steigerung der technischen Effizienz und bedarfsgerechte bezahlbare Tarife.

Unser aller Zukunft hängt wesentlich von der dauerhaften Verfügbarkeit einer bezahlbaren Energieversorgung ab. Wir, setzen uns daher für einen mit allen Beteiligten abzustimmenden, nationalen Energieplan zum Erreichen der oben genannten Ziele ein. Unser Konzept ist kurzfristig umsetzbar. Es bringt zudem sowohl ökologische als auch regional- und volkswirtschaftliche Vorteile.

Die fortschreitende Privatisierung der Stromnetze hat sich als Irrweg erwiesen. Als Teil der Daseinsvorsorge sollte die Stromversorgung nicht in den Händen einer kleinen Gruppe von marktbeherrschenden Anbietern liegen. Energienetze in kommunaler Hand bedeuten auch, dass die Wertschöpfung in den Kommunen bleibt.

Eine kommunale und dezentrale Energieversorgung halten wir für flexibler, effizienter und demokratischer. Wer zudem Anteile an einem Windrad hält, Mitglied in einer Energiegenossenschaft ist, sich gar ein Solarmodul auf sein Dach baut, wird die Energiepolitik meist aufmerksam verfolgen oder sich sogar mit anderen zusammenschließen und selbst energiepolitisch aktiv werden.

Unsere Hauptforderungen sind:
100% Erneuerbarer Strom bis 2030
100% Erneuerbare Energieversorgung bis 2035
Kohleausstieg deutlich vor 2030
Dezentrale Strukturen bevorzugen
Subventionen und Vorteile für fossile Energieträger streichen
Trassenbau sofort stoppen und vor weiterem Ausbau transparent prüfen
Menschen einbeziehen
Transparenz und echten Markt im Energiesektor schaffen

Für eine nachhaltige Energieversorgung setzen wir uns ein...

Wir wollen eine langfristig gesicherte nachhaltige Energieversorgung für alle. Dazu muss die Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen so schnell wie möglich auf das notwendigste reduziert und durch nachhaltige und umweltschonende Verfahren ersetzt werden.

Infrage kommen die in Niedersachsen praktisch unbegrenzt verfügbaren Ressourcen Sonne, Wind und Geothermie sowie in geringem Umfang auch Biomasse. Wir setzen hauptsächlich auf Photovoltaik-Anlagen und Windkraft. Der Ausbau von effizienten Verteilungsnetzen und zusammen mit umweltverträglichen Energiespeichern gehört zu den Voraussetzungen einer zukunftsfähigen Infrastruktur für Energie sollen sie die Energieversorgung in Niedersachsen in Zukunft sicherstellen können.


Photovoltaik ist das Arbeitspferd der Energiewende

Die Photovoltaik ist eine sehr effiziente Technologie der Stromerzeugung mit weiterhin großem Entwicklungspotenzial. Der eingetretene Preisverfall bei den Anlagen macht Photovoltaik zu einer preisgünstigsten Stromquelle. Versiegelte Flächen sollen so konsequent wie möglich für Photovoltaik genutzt werden, beispielsweise Dach- und Fassadenflächen sowie Parkplätze sind gute Standorte für eine verbrauchsnahe Erzeugung. Photovoltaik über landwirtschaftlich genutzten Flächen kann die Ernteerträge verbessern, da sie zum Beispiel Verdunstung reduziert oder Tieren einen Unterstand bieten.

Photovoltaikanlagen sollen durch Entbürokratisierung und Streichung von Abgaben entlastet werden. Kleine und mittlere PV Anlagen sollen besonders gefördert werden.

Windenergie als Ergänzung

Windenergieanlagen produzieren relativ häufig gerade dann Strom, wenn Photovoltaik wenig oder nicht verfügbar ist, so dass wir sie in diesem Rahmen für eine gute Ergänzung zur Photovoltaik halten. Windenergie ist dezentral verfügbar und schafft regional Arbeitsplätze und Wertschöpfung.

Die bürokratischen Hürden müssen gesenkt werden, um den stockenden Ausbau wieder zu beschleunigen. Dazu gehört auch, für bestehende Anlagen, Repowering, ohne unnötige Hürden zu ermöglichen. Pauschale Abstandsregeln für den Bau von Windkraftanlagen lehnen wir ab. Die angebliche Belastung durch Infraschall ist nicht real und damit kein Argument für einen Mindestabstand. Abstände sind ggf. nach den lokalen Gegebenheiten zu entscheiden.

Dabei muss der weitere Ausbau, Onshore und Offshore, allerdings umweltschonend und unter Bürgerbeteiligung erfolgen. Die nötige Akzeptanz der Bevölkerung für den weiteren Ausbau der Windenergie lässt sich nur erhalten, wenn die Lebensqualität der Menschen geschützt wird. Deshalb müssen Kommunen und Bürger bereits in der Planungsphase neuer Windkraft-Anlagen beteiligt werden. Windkraftparks sollten in lokalen Vorranggebieten gebündelt werden.

Zu beachten sind dabei sowohl die Effektivität, Umweltverträglichkeit wie auch der ressoucenschonende Einsatz. Wir präferieren daher vertikale Windkraftanlagen.

Power to Gas

Netzstromüberschüsse können als Gas gespeichert werden, bis sie benötigt werden. Außerdem können Druckluftspeicherkraftwerke sehr schnell und effizient zum Abdecken von Lastspitzen eingesetzt werden. Damit diese Verfahren wirtschaftlich werden, treten wir u.a. für die Abschaffung der Stromsteuer und die Befreiung von zu speicherndem Strom von den Netznutzungsentgelten ein.

Biomasse

Da zur Zeit Synthesekraftstoffe, die aus Monomeren unter Einsatz von Strom hergestellt werden, keinen guten Wirkungsgrad haben, setzen wir uns für weitere Grundlagenforschung zur Verbesserung der Herstellungsprozesse ein.

Biokraftstoffe wie Biodiesel, Rapsöl, Ethanol und Methan aus Biogas können einen Beitrag zur Reduzierung fossiler Energieträger leisten und Landwirten ein zweites finanzielles Standbein geben.

Strom und Wärmeenergie aus Biomasse sollen dabei in erster Linie in lokalen Kreisläufen aus Rest- und Abfallstoffen erzeugt werden. Den Anbau von sogenannten Energiepflanzen für Biogasanlagen auf für den Anbau von Nahrungsmitteln geeigneten Böden wollen wir auf 20% der Fläche des jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebes beschränken. Voraussetzung dafür ist, dass die Böden nicht für die Erzeugung höherwertiger Lebensmittel oder zur Selbstversorgung mit Futtermitteln geeignet sind.

Biogas soll für die Einspeisung in das Erdgasnetz aufbereitet und in dieses eingespeist werden. Damit kann es sehr energieeffizient vor Ort z.B. in Blockheizkraftwerken zur Erzeugung von Wärme und Strom genutzt werden. Des weiteren dient dann das Erdgasnetz als kurzzeitiger Energiespeicher.

Speicher

Ohne einen massiven Ausbau von Energiespeichern auf allen Ebenen, ist die Energiewende nicht durchführbar. Durch den rasanten technischen Fortschritt ist zunächst noch nicht auszumachen welche Speichertechnologien sich durchsetzen werden. Durch Subvention einer bestimmten Technologie darf hier nicht in negativer Weise Einfluss auf den Markt genommen werden.

Bei kleinen Speichern sind Batteriespeicher die beste Lösung und sollen gefördert werden. Sonst sollen allgemein Speicher gefördert werden. Für eine erfolgreiche Energiewende sind dezentrale Speicher aller Art notwendig.

Stromspeicher, die am Stromnetz betrieben werden, werden doppelt mit Abgaben belastet, weil sie als Verbraucher und Erzeuger zählen. Als netzdienliche Elemente sollen für Speicher keine dieser Abgaben anfallen.

Wir brauchen ein Energiespeicherfördergesetz, um Investitionsanreize zum Aufbau von Stromspeichern zu schaffen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Förderung einen bedarfsgerechten dezentralen Ausbau berücksichtigt.

Um saisonale Schwankungen bei der Verfügbarkeit von Energie auszugleichen und Erzeugungsspitzen zu nutzen, benötigen wir auch Energiespeicher mit hoher Kapazität in großem Umfang. Diese Speicher sind eines der wichtigsten Elemente einer zukunftsfähigen Energieinfrastruktur. Bereits heute gibt es eine Vielzahl unterschiedlichster Speichertechnologien für Wärme und Strom. Die weitere Entwicklung und Markteinführung von Langzeitspeichern muss intensiv unterstützt werden.

Energiewende sichern und nachhaltig umsetzen

Wie erwähnt, sehen wir die Energiewende mit dem Ziel eines klimaneutralen Deutschlands zusammen den mit dem Erhalt der Artenvielfalt als vorrangige Ziele an. Dazu sind bestehende, diese Ziele erreichende Energieerzeugungsanlagen dem Bau neuer Anlagen vorzuziehen.

Die PIRATEN Niedersachsen fordern daher den Erhalt aller funktionsfähigen Windkraft- und Solaranlagen, die aus der Förderung fallen, sofern an gleicher Stelle keinen neuen leistungsfähigeren Anlagen aufgestellt werden.

Funktionsfähige Anlagen, die nicht weiter betrieben werden sollen, müssen einem lokalen Energieversorger übereignet werden. Dieser übernimmt den weiteren Betrieb der Anlagen mit allen Rechten und Pflichten. Anlagen, deren Betrieb nicht zu gewährleisten sind, können begründet ausgeschlagen werden.

Kleinanlagen für die Windstromerzeugung zur Eigenversorgung (ohne Netzanschluss und ohne Synchronisation) sollen nur dann genehmigungsfrei sein, wenn es sich um solche mit vertikalem Betrieb handelt.

... nicht nachhaltige Energieversorgung lehnen wir konsequent ab

Fossile Energieträger

Anlagen, die fossile Energieträger nutzen, sollen nur noch betrieben werden, wenn eine sichere Energieversorgung in Niedersachsen sonst nicht gewährleistet werden kann. Verträge mit Energieversorgern sollen so angepasst werden, dass die versprochene Bezahlung über die vereinbarte Lieferzeit hinweg weiterhin besteht, die versprochene Leistung jedoch eine Andere ist. Ziel ist es, dass sich die Konzerne der veränderten Güternachfrage anpassen und sich neu aufstellen können.

Öffentliche Subventionen für die fossile und nukleare Energiegewinnung untergraben den von uns angestrebten Wechsel hin zu einer zukunftsfähigen, klimafreundlichen und möglichst autarken Energieversorgung in Europa. Subventionen und Beihilfen für fossile und atomare Energien sind sofort zu beenden.

Neben den direkten Subventionen sind das Abwälzen von Kosten für die Erschließung und den Rückbau von Kraftwerken, Bergschäden, Schadstoffemissionen, Grundwasserhaltung und -entnahme, Steuerbefreiungen und gesetzliche Haftungsfreistellungen versteckte Subventionen. Eine nachhaltige Entwicklung ist nur möglich, wenn die Verursacher von Kosten und Risiken für die Allgemeinheit auch den wahren Preis für dieses Handeln zahlen.

Für die Beseitigung von Folgeschäden sowie Rückbau und Renaturierung sind externe gesicherte Rücklagen durch die Verursacher zu schaffen.

CO2-Emissionen sind deutlich stärker durch Steuern bzw. Abgaben zu belasten, die sozial gerecht zu gestalten sind.

Öl und Gas

Für bestehende Förderanlagen ist zu prüfen, wann deren Weiterbetrieb enden kann und ein sicherer, endgültiger Verschluss der Bohrlöcher möglich ist.

Fracking

Fracking zur Gewinnung fossiler Energieträger ist eine Hochrisikotechnologie, die Wasser und Böden bedroht und zu unabsehbaren Ewigkeitsschäden führen kann. Es steht der Umsetzung der Energiewende und dem Klimaschutz im Wege, denn die Klimabilanz des auf diese Weise geförderten Gases ist schlechter als die von Braunkohle. Daher fordern wir ein sofortiges ausnahmsloses EU-weites Verbot sämtlicher Formen von Fracking bei der Erforschung, Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger, auch wenn nicht giftige Stoffe eingesetzt werden. Das gilt auch für Versuche der Gasgewinnung durch das Anbohren bisher unberührter Kohleflöze. Der Import von Kohlenwasserstoffen, die mittels Fracking gewonnen wurden, ist zu unterbinden. Dies schließt ein, dass auch so genanntes LNG-Gas nur dann importiert werden darf, wenn dabei der Import von Fracking-Gas ausgeschlossen ist.

Kernenergie

Wir begrüßen das Ende der Energieerzeugung aus Kernkraft (umganssprachlich Atomkraft genannt) in Deutschland zum Ende des Jahres 2022. Die Wiedereinführung unter dem Deckmantel der Nachhaltigkeit oder anderer vorgeblich klimaschützender Begründungen lehnen wir genauso konsequent ab, wie zur nicht realisierbaren Deckung von angeblichen Versorgungslücken. Dies gilt gleichermaßen für jegliches Investment öffentlicher Institutionen in derartige Technologien.

Wiederbelebte Ideen zu Kleinanlagen sind unabhängig von den Fragen der Sicherheit weder wirtschaftlich sinnvoll noch können sie einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung der Klimakrise beitragen.

Altlasten von der Energieerzeugung aus Kernenergie sind weiterhin Bestandteil der aktuellen Politik. Eine weitreichende Inspektion und Wartung von Atommüll Endlagern sind wichtige Bestandteile, um einen Austritt von Radioaktivität zu verhindern. Es gibt nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Möglichkeit für eine sichere Endlagerung. Die im Atomgesetz vorgeschriebene sichere Endlagerung kann darum nicht stattfinden. Nuklearer Abfall muss grundsätzlich so gelagert werden, dass bei Bedarf eine Rückholung und Wartung der Lagervorrichtungen jederzeit erfolgen kann, dies betrifft auch leicht- und mittelradioaktiven Müll. Die Lagerung muss stets überwacht werden. Die Gefahrenstoff-Sicherheitsauflagen müssen für alle diese Anlagen gelten. Der Rückbau der alten Atommeiler muss unter fortlaufender Aufsicht der Öffentlichkeit erfolgen. D. h. die Strahlenbelastung und der Verbleib des Abraums müssen genau dokumentiert und öffentlich bekannt gemacht werden.

Alle Anlagen in Verbindung mit Stromerzeugung aus Kernspaltung, die Abfälle produzieren, müssen als illegal angesehen werden. Betriebsgenehmigungen müssen zurückgezogen, Stilllegungsverfügungen erlassen werden. Transporte nuklearen Materials aus und für die Stromerzeugung sind einzustellen.

Im Rahmen eines Ende der Kernenergieerzeugung unterstützen wir auch Bemühungen, die Brennelementefabrik in Lingen still zu legen.

Wir werden auch die bis 2031 anstehende Entscheidung über ein Endlager besonders beobachten. Verstärkt, wenn einer der zur Diskussion stehenden Orte in Niedersachsen in die engere Wahl kommen sollte. Für unverantwortlich halten wir ins Auge gefasste Standorte nahe bewohnter Gebiete wie den Schacht Konrad im Stadtgebiet von Salzgitter für so genannte leicht- und mittelkontaminierte Bestandteile.

Ebenso sollen Atomzwischenlager und Logistikzentren für Atommüll nicht in Hochwasser- oder Erdbebengefährdeten Gebieten gebaut und betrieben werden dürfen. Atomkraftwerke stehen prinzipiell an Flüssen, um aus ihnen Kühlwasser zu gewinnen. Das alles sind potentielle Überschwemmungsgebiete. Daher lehnen wir die Nutzung ehemaliger Kernkraftwerk-Standorte als Zwischenlager ab.

Umweltschutz

Um eine alternative Energieversorgung zu erreichen, setzen wir auf umweltverträgliche Verfahren. Bei der Fertigung von Energieanlagen sollen geschlossene Stoffkreisläufe etabliert werden. Dort, wo Umweltgifte nicht ersetzbar sind, wie z. B. Schwermetalle im Produktionsprozess, wollen wir dafür sorgen, dass deren Austreten in die Umwelt verhindert und die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe sichergestellt wird. Naturschutz-, Wasserschutz-, FFH- und andere mit Schutzrechten belegte Gebiete sollen für die Energieerzeugung nicht in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für Anlagen, die in intakten Waldgebieten zum Einsatz kommen sollen.

Forschung

Weiteren Forschungen zu zukunftsfähigen Technologien zur regenerativen Energiegewinnung und effektiver und nachhaltiger CO2 – Vermeidung stehen wir positiv gegenüber. So setzen wir uns für ein Pilotprojekt zur Erzeugung von Strom und Süßwasser unter Zuhilfenahme von Solarthermie in Niedersachsen ein. Weiterhin zählen wir dazu auch neue Maßnahmen zur Energieeinsparung. Bei privaten Haushalten und Industriebetrieben besteht weiterhin einiges an Potenzial. Auch Forschung darüber, wie mit Altlasten aus der Atomkraft am besten umgegangen wird, wollen wir fördern. Dabei achten wir darauf, dass nur Verfahren gefördert werden, die von den Menschen in Niedersachsen akzeptiert und unterstützt werden.

Dekarbonisierung des Verkehrs

Der Landverkehr ist bereits dabei, sich in die Richtung des elektrischen oder batterieelektrischen Betriebs zu entwickeln. Hier ist eine stärkere Förderung des Aufbaus und Vereinheitlichung der Infrastruktur notwendig. Für den See- und den Luftverkehr sind Lösungen für längere Strecken zu fördern. Für den Bau von Speichern sind Förderprogramme aufzulegen.

Stromnetz

Ein wichtiger Aspekt der Versorgungssicherheit ist die Dezentralisierung der Energiegewinnung und -verteilung.

Hier setzen wir auf kleinteilige Strukturen, weil wir glauben, dass diese mehr Sicherheit schaffen als große, zentralisierte Einheiten. Zudem sind die Betriebs- und Ausfallrisiken bei kleinteiligen Strukturen geringer. Wir wollen die Energiewirtschaft so organisieren, dass Beschaffung, Erzeugung und Verteilung möglichst dezentral und transparent erfolgen.

Energie lokal und regional dort zu erzeugen, wo sie gebraucht wird, senkt die Verteilungsverluste. Zukunftsfähig ist ein intelligentes Energienetz, das Energieerzeuger, Speicher und Kunden effizient miteinander verknüpft und eine Steuerung des Verbrauchs ermöglicht.

Der Netzzugang einer Vielzahl von Versorgern bedingt den Einsatz intelligenter Managementsysteme.

Wir finden, dass der Netzausbau zur Umsetzung der Energiewende nur in geringen Maßen notwendig ist, da schon heute ausreichend Trassen vorhanden sind. Die Stromleitungen vieler wichtiger Trassen müssen jedoch aus Altersgründen schnellstmöglich erneuert werden. Hierbei kann durch neue Leitungstechnologie die Kapazität der Trassen verdoppelt werden, ohne dass erhebliche Mehrkosten entstehen oder neue Trassenführungen notwendig werden (z. B. mittels HGÜ, Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung).

Die Notwendigkeit des Netzausbaus durch neue Stromtrassen ist in jedem Einzelfall konkret nachzuweisen.

Ein überregionales Stromnetz ist erforderlich, damit Schwankungen in der Wind- und Solarenergie, sowie bei Angebot und Nachfrage, durch Stromimporte bzw. Exporte ausgeglichen werden können. Wir wollen daher die lokalen Netze mit Nachbarnetzen und diese wiederum mit größeren regionalen und internationalen Einheiten koppeln und durch jeweils in die Region passende Energiespeicher puffern. Durch einen derartigen Regionenverbund kann der aufwendige und Großanlagen bevorzugende Energietransport über große Entfernungen, etwa von Offshore-Windparks mit HGÜ-Trassen, auf wenige Punkt-zu-Punkt-Verbindungen reduziert werden.

Dezentralisierung schließt die Förderung volkswirtschaftlich sinnvoller Großprojekte nicht aus. So sind beispielsweise grenzüberschreitende Verbünde von Windkraftanlagen und Verteilungsnetzen sowie internationale Forschungs- und Entwicklungsprojekte grundsätzlich im Sinne unseres energiepolitischen Ansatzes, sofern sie vor allem auf Kooperation und Nachhaltigkeit ausgerichtet sind und sich planerisch an realistischen Bedarfszahlen orientieren.

Energie in Bürgerhand

Wir setzen uns für ein Landesförderprogramm mit dem Ziel ein, die Position der Kommunen in der Stromversorgung wieder zu stärken. Die Energiekonzepte und Sicherheitsstandards auf kommunaler Ebene sollen auf einheitlichen Standards basieren.

Wer in seinem Garten Gemüse anbaut und es selbst verzehrt, zahlt dafür natürlich keine Abgabe oder Steuer. Dasselbe muss für die eigene Energie gelten. Der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem erneuerbarem Strom muss steuer- und abgabenfrei sein. Das gilt auch für EE-Strom, den Unternehmen auf ihrem eigenen Gelände erzeugen und verbrauchen. Die Abgabe von Strom auf dem Betriebsgelände z.B. an Mitarbeiter zum Laden von Elektrofahrzeugen, oder an Pächter der firmeneigenen Kantine, dürfen ein Unternehmen nicht in den Status eines Stromversorgers versetzen.

Bürgerbeteiligung

Wir wollen ermöglichen, dass sich die Menschen vor Ort selbst direkt an den Fragen der Energieversorgung beteiligen können, etwa über Miteigentümerschaft an bzw. Mitbestimmungsregelungen in den jeweiligen Stadtwerken, zum Beispiel über einen genossenschaftlichen Ansatz. Öffentliche Einrichtungen, Gesellschaften in öffentlicher Hand und Gesellschaften, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, sollen ausschließlich erneuerbaren Strom beziehen.

Darum sprechen wir uns für das Konzept der „Bürgerenergieparks“ aus, Windparks im Besitz und unter Kontrolle von denen, die damit zu leben haben, etwa als Energiegenossenschaften. Bürgerenergieparks müssen aber mehr sein als eine Kapitalanlage für Wohlhabende. Echte Beteiligung aller vom Windpark betroffener Menschen setzt voraus, dass auch solche mit geringerem Einkommen Anteile erwerben können. Darüber hinaus sollten unmittelbar Anwohnende ein Vorkaufsrecht haben.

Die Menschen sollen bei Fragen der Energieversorgung gehört werden und sich an Diskussionen aktiv mit einbringen können. Wir setzen uns für die umfassende Berücksichtigung von Bürgerinteressen beim Stromtransport in Niedersachsen ein. Unabdingbar ist dabei eine stärkere Bürgerbeteiligung bei Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Entbürokratisierung

Für den Aufbau der Kapazitäten im Bereich der erneuerbaren Energien sind bürokratische Hürden zu entfernen und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zeitlich deutlich zu verkürzen. Es sind Strukturen zu schaffen, die die gesamten Aspekte der Genehmigung bündeln, sodass nicht eine Vielzahl von Stellen einzelne Entscheidungen treffen müssen.

Datenschutz

Datenschutz steht bei uns bei der Energiewende mit an vorderster Stelle. Jeder muss das Recht haben, die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten jederzeit ohne Begründung und ohne finanzielle Nachteile zu unterbinden.

Werden SmartMeter zur Feststellung und Übermittlung der Verbräuche eingesetzt, fordern wir für jedes über den aggregierten Verbrauch hinaus gehende Datum die Erfordernis des schriftlichen Einverständnisses. Verbräuche dürfen dabei nicht unter einer Woche aggregiert werden. Mehrkosten dürfen nicht auf den Verbraucher abgewälzt werden.

Energiesektor

Wir fördern heterogene Strukturen im Energiesektor. Beschaffung, Gewinnung und Verteilung von Energie soll vielfältig im Sinne eines Energiemixes aus Energie auf Basis erneuerbarer Energieträger erfolgen. Um die nachhaltige Versorgung zu sichern, und die Konzentration auf wenige Anbieter zu vermeiden, soll die Hoheit über lokale Strom-, Gas- und Wärmenetze, sowie deren Regulierung, wieder in die öffentliche Hand übertragen werden.

Insbesondere müssen alle existierenden Gasspeicher in öffentlicher Hand sein, da sie Bestandteil der kritischen Infrastruktur sind.

Zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit sollen Konzepte erarbeitet werden, sodass die KRITIS Anforderungen leicht auf kleinteiligen und dezentralen Strukturen umgesetzt werden können und eine Kontrolle diesbezüglich einfach erfolgen kann.

Transparenz

Politische Entscheidungen, bauliche Planungen und finanzielle Aufstellungen sollen umfassend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Die Betreiber sowie die aufsichtführenden Behörden werden grundsätzlich verpflichtet, alle Geo-, Umwelt- und sonstigen Monitorringdaten permanent aktualisiert der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Wie der Staat hilft

Zur Sicherstellung des gleichberechtigten Netzzugangs aller Marktteilnehmer ist eine neutrale, rekommunalisierte Netzinfrastruktur erforderlich. So lassen sich für regionale Netze auf Stadt- und Landkreisebene im Jahresmittel ausgeglichene Energiebilanzen erzielen. Kleinere, autarke Netze mit lokalen Stromspeichern und dezentralen Anbietern erhöhen die Versorgungssicherheit verringern die Gefahr von großen Stromausfällen. Außerdem wird so der Aufbau einer dezentralen Energiespeicherinfrastruktur neben großen, zentralen Lösungen gefördert. Die bundesweite Koordination dieser Maßnahmen soll Aufgabe einer in ihren Kompetenzen gestärkten Bundesnetzagentur sein. Auf Landesebene muss das Parlament diese Vorhaben durch aktive Förderung und Gesetzesänderungen, unterstützen.

Der Umstieg auf regenerative Energien muss unserer Meinung nach auch durch Förderprogramme vorangetrieben werden. Diese müssen langfristig angelegt sein und Planungssicherheit bieten. Die damit verbundenen Zuschüsse, Einspeisevergütungen, Prämien und Steuervorteile müssen ökologisch und ökonomisch sinnvoll, sozial ausgewogen sowie unmittelbar für die Schonung von Ressourcen wirksam sein. Beispiele hierfür sind die Förderung von dezentralen Anlagen, Wärmedämmmaßnahmen sowie kostenlose Angebote zur Energieberatung. Es sollen besonders niederschwellige Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen werden, die es insbesondere einzelnen Menschen, Genossenschaften und regionalen Versorgern vereinfacht zu investieren.

Zur Steigerung der Energieeffizienz von einzelnen Produkten setzen wir auf ein so genanntes Top-Runner-Programm: Die effizientesten Produkte im Markt werden jeweils zum Standard für die Branche erhoben. Dieser Standard muss zu einem gewissen Zeitpunkt in der Zukunft erreicht werden muss, z.B. in fünf Jahren. Dadurch wird eine schnelle, marktgetriebene Effizienzsteigerung erreicht.

Flucht und Migration

Abschiebungen verhindern

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, Abschiebungen und Ausweisungen generell nicht mehr durchzuführen. Als besonders schutzwürdig und somit nicht abzuschieben oder auszuweisen sehen wir

1. Personen, die das Kriterium einer Schwerbehinderung erfüllen,
2. Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
3. Minderjährige,
4. Personen, bei denen psychische Traumata festgestellt wurden,
5. Personen, die in ihrer Heimat für Vergehen bedroht sind, für das es hier keine Bestrafung gäbe
6. Personen, die länger als fünf Jahre geduldet sind
7. Personen mit festem Arbeitsverhältnis
8. Schwangere ab der 14. Schwangerschaftswoche
9. Personen, die in Deutschland aufgewachsen sind
10. Personen, die zu einer der vorgenannten Personen in familiärer Beziehung 1. und 2. Grades stehen und mit ihnen zusammen leben wollen

an.

Weiterhin soll es ab sofort keine Abschiebungen mehr geben

1. in den Monaten, in denen in den Herkunftsstaaten dem hiesigen Winter vergleichbare Temperaturen herrschen,
2. in den hiesigen Nachtstunden
3. in Staaten, in denen Bürgerkrieg herrscht,
4. in Staaten, in denen eine nennenswerte staatliche Struktur einer kriminellen Struktur gewichen ist,
5. in Staaten, in denen UN-Truppen oder solche aus NATO-Staaten zur Sicherung stationiert sind.

Denn niemand verlässt ohne Anlass seine Heimat, es gibt handfeste Gründe dafür. Diese Ausnahmen sollen bei allen Betroffenen angewandt werden, die sich der Regeln der freiheitlich-demokratischen Grundordnung angenommen haben.

Des weiteren setzen wir uns für die sofortige Schließung des Abschiebegefängnisses in Langenhagen ein. Alternativen dazu dürfen nicht eingerichtet werden.

Anerkennung von sexueller Verfolgung und Folgen des Klimawandels als Aufenthaltsgrund

In vielen Ländern der Welt werden Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung diskriminiert oder kriminalisiert. Diese Nachstellungen - gleich ob sie staatlich gelenkt oder nur geduldet sind - dürfen ebenfalls nicht zu einer Abschiebung führen. Jegliche Nachweispflicht zum Anspruch auf diesen Grund muss entfallen.

Abweichende geschlechtliche oder sexuelle Identität bzw. Orientierung darf nicht als Krankheit oder Perversion eingestuft werden.

Weiterhin muss die Flucht vor den Folgen des Klimawandels unabhängig von den konkreten Hintergründen ein Aufenthaltsrecht zur Folge haben. Denn niemand darf in einen Teil der Welt abgeschoben werden, wo ein Überleben aus Gründen des Klimawandels lebensgefährlich oder gar unmöglich ist.

Abschaffung Residenzpflicht

Genau so und zudem ein Gesetz, das wir für überflüssig halten und daher abschaffen wollen, ist die Residenzpflicht, derzufolge sich Asylbewerber rund um die Uhr im Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde aufhalten müssen. Selbst das kurzfristige Verlassen des Bezirks ist prinzipiell strafbar. Die Residenzpflicht ist eine deutsche Besonderheit, sie existiert in keinem anderen Land der Europäischen Union. Wir werden uns dafür einsetzen, diese Einschränkung generell abzuschaffen. Das Land Niedersachsen soll mit allen Bundesländern, insbesondere mit den Umliegenden, Verträge schließen, die den Geflüchteten erlauben, frei durch sie zu reisen.

Freier Internetzugang für Geflüchtetenunterkünfte

Die Piratenpartei Niedersachsen fordert für alle Sammelunterkünfte für Geflüchtete einen kostenlosen WLAN-Zugang um diesen die Möglichkeit zu geben, miteinander bei getrennter Unterbringung zu kommunizieren. Oft ist Internet die einzige Möglichkeit, mit der in der Heimat verbliebenen Familie den Kontakt aufrecht zu erhalten. Der frei zugängliche Internetzugang ist selbstverständlich jedermann zugänglich. Um auch Menschen ohne mobiles Endgerät nicht auszuschließen, hat jede Sammelunterkunft für Geflüchtete mindestens einen PC mit Internetzugang bereitzustellen.

Geschlechter-, Familien- und Jugendpolitik für Gegenwart und Zukunft

Wir, die PIRATEN Niedersachsen, stehen für eine zeitgemäße Geschlechter- und Familienpolitik. Diese basiert auf dem Prinzip der freien Selbstbestimmung über Angelegenheiten des persönlichen Lebens. Wir setzen uns dafür ein, dass die Politik den vielfältigen Lebensstilen gerecht wird. Jeder Mensch muss sich frei für den selbstgewählten Lebensentwurf und die von ihm gewünschte Form gleichberechtigten Zusammenlebens entscheiden können. Das Zusammenleben von Menschen darf nicht auf der Bevorzugung oder Ausbeutung Einzelner gründen.

Freie Selbstbestimmung unabhängig von sexueller Identität und geschlechtlicher Vielfalt

Wir stehen daher für eine Politik, die die freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität und Orientierung respektiert und fördert. Fremdbestimmte Zuordnungen zu einem Geschlecht oder zu Geschlechterrollen lehnen wir ab. Daher wollen wir geschlechtszuweisende Operationen bei Kindern (sofern diese sich nicht selbst dafür entschieden haben) ebenso abschaffen, wie den Zwang zum geschlechtseindeutigen Vornamen. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechterrolle, der sexuellen Identität oder Orientierung ist Unrecht, weshalb wir auch die Erfassung des Merkmals "Geschlecht" durch staatliche Behörden ablehnen.

Infolgedessen sind wir aufgeschlossen gegenüber dem Forderungspapier des LSVD Niedersachsen-Bremen zur Landtagswahl 2022. Dieses enthält eine Vielzahl von Punkten, die ausschließlich auf bundespolitischer Ebene beschlossen werden können. Diese Aspekte werden wir erfolgsversprechend über die Fachministerkonferenzen einbringen, wenn wir in der Regierung vertreten sind. Um daraus resultierend keine falschen Erwartungen zu wecken, konzentrieren wir uns in der Folge auf die Aspekte, die in landespolitischer Verantwortung umsetzbar sind.

Unsere diesbezüglichen schulpolitischen Inhalte finden sich im Bereich Bildungspolitik unter der Überschrift "Erweiterung des Sexualkundeunterrichts".

Bekämpfung von queerfeindlicher Hasskriminalität

Queerfeindliche Hasskriminalität trifft Menschen, die in ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität von der CIS-Heteronormativität abweichen. Wir erkennen an, dass es sich dabei in den wenigsten Fällen um eine Angst handelt, wie sie durch Begriffe wie "Homophobie" oder "Transphobie" in der Gesellschaft vielfach genutzt werden. Daher sprechen wir in der Folge von Straftaten gegen die sexuelle Identität und geschlechtliche Vielfalt.

Wir setzen uns für die Unterstützung von Initiativen ein, welche die Akzeptanz und Selbstbestimmung sexueller Identität und geschlechtlicher Vielfalt fördern. Ziel soll sein, eine Auseinandersetzung mit der Ablehnung ebendieser in der Gesellschaft zu initiieren und einen positiven Wandel zum Respekt von selbstbestimmten Lebensentwürfen zu erwirken.

Straftaten gegen die sexuelle Identität und geschlechtliche Vielfalt sollen in die polizeiliche Kriminalstatistik separat aufgenommen werden, um den Umfang der Problematik sichtbar zu machen.

Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität in die Landesverfassung

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass der Artikel 3 Absatz 3 der Niedersächsischen Verfassung um die Merkmale der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität erweitert wird. Beispielsweise Bremen ist Niedersachsen schon einen großen Schritt voraus und hat den Punkt der sexuellen Vielfalt im Jahr 2000 in seine Verfassung aufgenommen.

Sexuelle Identität und geschlechtliche Vielfalt in die Gesetze

Bislang ist lediglich in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien festgeschrieben, dass bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu beachten sind. Daher setzen wir uns dafür ein, dass alle Vorlagen die Auswirkungen auf die sexuelle Identität und geschlechtliche Vielfalt ausweisen.

Schaffung eines LSBTIQ*-Beirats

Gesetzesvorhaben zu LSBTIQ*-Themen haben häufig eine parteipolitische Färbung und selten Expertise von der queeren Community, insbesondere, wenn sie von nicht dieser verschriebenen Parteien kommen. Hier gilt es, in allen Fällen sicherzustellen, dass eine fachliche Stellungnahme vorliegt. Wir dringen auf die Schaffung eines Beirates, der automatisch bei Gesetzesvorhaben mit Wirkung auf die LSBTIQ*-Community eingebunden wird.

Finanzierung queerer Projekte

In Niedersachsen gibt es viele queere Projekte zur Beratung, Aufklärung, Schaffung von Anlaufstellen und weiteren Themen. In den meisten Fällen befinden diese sich in den größeren Städten, die oftmals mit kommunalen Mitteln unterstützt werden. Diese freiwilligen Leistungen unterliegen den haushaltsrechtlichen Möglichkeiten, die in den Zeiten knapper Kassen als erstes dem Rotstift zum Opfer fallen. Demgemäß profitiert der ländliche Raum, dem auch in guten Zeiten derartige Mittel nicht zur Verfügung stehen, wenig bis gar nicht von diesen Projekten. Daher werden wir in den Haushaltsverhandlungen Wert darauf legen, für eine auskömmliche und bedarfsgerechte Finanzierung zu Erhalt und Ausbau von queeren Projekten, Safe Places und Beratungsstrukturen in Niedersachsen zu sorgen.

Ausstellung von Urkunden für Transpersonen

Jeder Mensch erhält in seinem Leben Zeugnisse verschiedenster Art, egal ob in der Schule, der Universität oder den sonstigen mit seinem Namen verbundenen Urkunden. Transgeschlechtliche Menschen können Schulzeugnisse nach der Namens- und Personenstandsänderung zwar neu beantragen, bekommen jedoch nur eine Zweitschrift mit den geänderten Daten. Bei jungen Menschen werden diese noch eine ganze Zeit genutzt und die Erfahrung vieler Transpersonen zeigt, dass häufig der Grund für die Zweitschrift erfragt wird und dies bei wahrheitsgemäßer Beantwortung einem Zwangsouting gleich kommt.

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass von Schulen, Universitäten und Behörden in Niedersachsen ausgestellte Urkunden nach einer Geschlechtsänderung mit dem neu gewählten Namen als neue Erstschrift ausgestellt werden. Eine als Zweitschrift ausgestellte Urkunde führt oftmals zum Zwangsouting.

Schaffung von Anlaufstellen für LSBTIQ* bei Behörden

Viele queerfeindliche Übergriffe werden oft aus Schamgefühl nicht zur Anzeige gebracht. Das ist aber nicht der einzige Grund. Gerade LSBTIQ*-Menschen haben Angst, nicht ernst genommen oder gar bei der Polizei Opfer von Queerfeindlichkeit zu werden. Wir setzen uns daher für die Schaffung von Anlaufstellen für LSBTIQ* bei allen Landesbehörden, insbesondere Polizei und Staatsanwaltschaften ein. Diese kommen auch bei Stellung von Anzeigen aufgrund von LSBTIQ*-feindlichen Angriffen, Opferberatung und Information zum Einsatz. Dazu müssen die Grundlagen in der Ausbildung gelegt werden.

Sport- und Toilettenanlagen für alle Geschlechter bereitstellen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine Änderung der Niedersächsischen Bauordnung dahingehend ein, dass Maßnahmen, wie adäquate Umkleiden, Dusch- und WC-Anlagen Voraussetzung für den Betrieb von Sportanlagen werden, um auch trans- und intergeschlechtlichen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich im Sport frei entfalten zu können. Umbaumaßnahmen bestehender Sportstätten sollen finanziell unterstützt werden. Hinsichtlich von WC-Anlagen sehen wir so genannte Uni-Sex-Toiletten, wie sie bereits vielfach für die behindertengerechten Toiletten genutzt werden, als adäquate Möglichkeit der Umsetzung. Diese sollen in allen öffentlichen Gebäuden und auf Sportanlagen Standard werden.

Kinder und hilfsbedürftige Menschen benötigen besonderen Schutz

Unabhängig vom gewählten Lebensmodell brauchen Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder hilfsbedürftige Menschen versorgt werden, einen besonderen Schutz. Kinder zu haben, darf nicht zu Diskriminierung oder Benachteiligung führen. Aus der geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung darf sich weder ein Vorrecht noch eine Verpflichtung zu einer höheren oder geringeren Einbindung in die Kinderversorgung ergeben. Wir setzen uns dafür ein, noch bestehende, gesellschaftliche Erwartungshaltungen abzubauen, und eine tatsächlich freie, individuelle Entscheidung zu ermöglichen.

Für das Ermöglichen jeder Betreuungsform

Wer für einen selbstbestimmten Lebensentwurf von Familien einsteht, darf keine Betreuungsform bevorzugen oder benachteiligen. Wir wollen alle Betreuungsformen gleich behandeln, sei es die Betreuung durch eine staatliche Kindertagesstätte, einen Kinderladen, Tagesmütter (oder -väter) oder durch die eigenen Eltern. Wir glauben, dass die Mehrheit der Eltern selbst am ehesten in der Lage ist, solche Fragen zum Wohl ihrer Kinder zu entscheiden.

Das einseitige Subventionieren einzelner Betreuungsformen lehnen wir daher ab. Stattdessen wollen wir uns dafür einsetzen, dass perspektivisch jede Betreuungsform gleichberechtigt allen Eltern finanziell möglich ist, faktisch zur Verfügung steht und die Fremdbetreuenden ein gutes pflegerisches und erzieherisches Angebot unterbreiten können.

Wir beobachten in Niedersachsen in vielen Gemeinden eine weitaus höhere Nachfrage nach Betreuungsplätzen in allen Altersgruppen. Wir sehen daher die Landesregierung Niedersachsens in der Pflicht, die Kommunen beim Bau und der Ausstattung derartiger Einrichtungen finanziell zu unterstützen, sowie sich gegenüber dem Bund und der Europäischen Union für praxisgerechte Regelungen für Tagesmütter und -väter einzusetzen.

Davon unberührt wollen wir auf Bundesebene die Besteuerung von Familien reformieren und das Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe für alle Familienmitglieder realisieren. Beides ermöglicht die Betreuung durch die Eltern.

Jugendförderung

Den stetigen Rückzug des Landes aus der Finanzierung der Jugendarbeit lehnen wir ab und setzen uns statt dessen für einen Ausbau der Mittel der Niedersächsischen Landesjugendarbeit ein. Dabei sollen wenigstens Rückgänge der Vergangenheit und die Inflationsrate ausgeglichen werden. Die Förderung der Kinder- und Jugenderholung soll wieder aufgenommen, die Zuschüsse für die bauliche Unterhaltung von Bildungsstätten wieder wenigstens auf das Maß von 2004 erhöht werden. Denn Jugendarbeit ist ein wichtiges Element der Gesellschaft und sorgt für geringere Ausgaben in der Zukunft. Alle Vereine, die Jugendarbeit leisten, sowie alle Jugendhäuser sind zu erhalten und zu unterstützen. Jugendhäuser sind wichtige gesellschaftliche Begegnungsstätten. Wie die Sport- und Musikvereine fördern sie den kulturellen Austausch, vermindern sprachliche und kulturelle Barrieren und erleichtern unser aller Zusammenleben. Zur Förderung der Bildung von Kindern und Jugendlichen setzen wir uns darüber hinaus für den Erhalt und Ausbau kostenfreier Büchereien ein.

Gesundheit und Pflege

Freiheit bedeutet auch, bis ins hohe Alter ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Alte Menschen sind dazu oft auf die Solidarität der – noch – jüngeren angewiesen. Deshalb wollen wir, die PIRATEN Niedersachsen, dass auch künftig Gesunde für Kranke, Arbeitende für Arbeitslose, Junge für Alte und Alte für Junge eintreten. Nur eine solidarische Gesellschaft kann Freiheit und Selbstbestimmung für jeden ermöglichen.

Das Gesundheitswesen ist für uns eine Solidaraufgabe und kein Geschäftsmodell. Geburtshilfe, Krankenversorgung, Verbraucherschutz, Polizei oder Feuerwehr – viele öffentliche Aufgaben können nicht kostendeckend erbracht werden und sind trotzdem oder gerade deshalb Eckpfeiler staatlicher Grundsicherung. Der Staat bekommt unserer Meinung nach genau hierfür unsere Steuern.

Rekommunalisierung und verbesserte Finanzierung von Krankenhäusern

Rekommunalisierung: Als "Rekommunalisierung" bezeichnet man die Rückführung privatisierter Infrastrukturen in die Hand der Landkreise und Städte. Die Krankenversorgung und der Betrieb von Krankenhäusern waren lange Zeit Aufgaben, die bei den Landkreisen, Kommunen und gemeinnützigen, privaten Trägern (z. B. Kirchen, Stiftungen, Vereinen) mit finanzieller Unterstützung des Landes lagen. Krankenbetreuung war und ist ein marktwirtschaftliches Verlustgeschäft – zumindest dann, wenn tarifliche Löhne gezahlt werden und ein öffentliches Bau- und Betriebsmanagement finanziert werden muss. Gegen Ende des letzten Jahrhunderts begannen daher Länder und Kreise, die Zahl der eigenen Krankenhausplätze (sogenannte Krankenhausbetten) abzubauen – ersatzlos oder indem man sie privatisierte, also kommerzielle Träger (Firmen) die Krankenhäuser übernahmen. Diese Firmen versprachen sich Gewinne aus einer Krankenbetreuung, wenn sie Tarife frei aushandeln und ohne öffentliche Aufsicht nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten arbeiten könnten. Dass dies nicht in jedem Fall erfolgreich war, belegen die Fälle, in denen privatisierte Krankenhäuser letztlich geschlossen wurden oder nur mit Hilfen aus der öffentlichen Hand erhalten werden konnten.

Wohnortnahe Krankenversorgung in Krankenhäusern mit öffentlichen und gemeinnützigen Trägern

Niedersachsen ist ein Flächenland. Wir wollen trotzdem überall in Niedersachsen eine ausreichende Zahl wohnortnaher Krankenhausbetten zur Verfügung stellen. Medizinische Versorgung auf höchstem, technischem Niveau darf keine Frage des Wohnorts oder der Wirtschaftlichkeit sein – Krankenversorgung ist Teil der staatlichen Daseinsfürsorge.

Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass sich private, kommerzielle Krankenhausträger auf die gewinnträchtigeren, städtischen Standorte konzentrieren. Viele Krankenhäuser in kommunaler Hand oder gemeinnütziger Trägerschaft, vor allem auf dem Land, wurden geschlossen und Bettenzahlen in der Fläche abgebaut.

Bettenzahlen: Die medizinische Versorgung im stationären Bereich wird allgemein als Zahl der Krankenhausbetten im Verhältnis zur Einwohnerzahl beschrieben. Niedersachsen gehört zu den Bundesländern mit der niedrigsten Krankenhausbettenzahl je Einwohner.

Um Verluste in der Fläche im Sinne einer Art Finanzausgleich zwischen den Standorten ausgleichen zu können, wollen wir auch die Standorte in Ballungsgebieten und Mittelzentren wieder in öffentliche bzw. gemeinnützige Hand bringen und die Krankenhausversorgung in Niedersachsen flächendeckend rekommunalisieren.

Wir wissen, dass dies eine große Aufgabe wird – die niedersächsische Krankenhausgesellschaft beziffert allein den aktuellen Investitionsbedarf auf über eine Milliarde Euro. Wir wissen aber auch, dass jetzt gehandelt werden muss, um die Kosten nicht noch weiter ansteigen zu lassen und eine drohende Monopolbildung bei den privaten Trägern abzuwenden. Hierzu setzen wir uns für folgende Punkte ein:

1. Die notwendigen Investitionskosten von Krankenhäusern werden zu 100% vom Land Niedersachsen getragen.
2. Die auf Bundesebene erstellten Verrechnungssätze für die Vergütung von Krankenhausleistungen dürfen vom Land nicht mehr unterschritten werden.
3. Die Vergütungen für notfallmedizinische Behandlungen dürfen nicht unter den verursachten Kosten liegen.

In unterversorgten Gebieten erhalten Kommunen das Recht, haus- und fachärztliche Vertragsarztsitze zu übernehmen und dort Ärzte anzustellen, wenn bestehende Kassensitze keine neuen Inhaber finden. Zudem sollen mobile Arztpraxen in öffentlicher Hand Einzug in die Regelversorgung finden können.

Wieder flächendeckende Geburtshilfe

Zusätzlich wollen wir dafür sorgen, dass eine wohnortnahe Geburtshilfe wieder flächendeckend möglich ist, weil wir auch die Geburtshilfe als Teil der elementaren Daseinsvorsorge und als staatliche Aufgabe für Sie als Einwohner ansehen. Durch eine Anpassung der Förderrichtlinien sollen die Krankenhäuser in Niedersachsen wieder eigene geburtshilfliche Abteilungen in öffentlichen Krankenhäusern bereitstellen können. Denn der Abbau von diesen Abteilungen und ihre Konzentration auf einzelne Standorte führen zu unzumutbaren und teilweise kritischen Situationen für werdende Mütter und deren Nachwuchs.

Hintergrund: Inzwischen gibt es eine Reihe von Landkreisen in Niedersachsen ohne eigene geburtshilfliche Abteilungen. Wir sehen diese Entwicklung mit Sorge.

Ausbau des Bestandes von Babyklappen

Geboren um zu leben. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich sich für den Erhalt und Ausbau des Bestandes an sogenannten “Babyklappen“ ein. Sie ermöglichen eine wirklich anonyme Geburt und reduzieren mögliche Kindstötungen bzw. das Aussetzen von Kindern an anderen Orten. Wir streben eine gesetzliche Regelung an, die eine Babyklappe in jedem Geburts- und Krankenhaus mit Geburtsstation in Niedersachsen vorsieht. Vier davon in ganz Niedersachsen sind definitiv zu wenig. Zudem bleibt die Möglichkeit, sich umzuentscheiden und das Kind wieder zurückzuholen. Auch entfällt die nach § 219 StGB notwendige Beratung.

Screening im Gesundheitswesen

Vorsorge ist besser als Nachsorge! Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die stärkere Nutzung wissenschaftlich anerkannter Vorsorgeuntersuchungen als bisher ein. So wollen wir die Hygienevorschriften erweitern, dass ein Test auf multiresistente Keime bei planbaren Krankenhausaufenthalten bereits im Vorfeld zu erfolgen hat. Alle anderen Patienten sollen prinzipiell bei Beginn ihres Krankenhausaufenthaltes auf MRSA und andere multiresistente Keime untersucht werden.

Rettungsdienste und Erste Hilfe

Absenkung der Hilfsfrist

Die Hilfsfrist bezeichnet die Zeit zwischen Alarmierung und Eintreffen des ersten Rettungsmittels, zumeist Notarztwagenbesatzungen. Die bisherigen Regelungen haben ihre Grundlage im Jahr 1993. Nach knapp 25 Jahren ist es an der Zeit, in einer immer älter und damit auch für die Inanspruchnahme von Rettungsdiensten anfälligeren Gesellschaft, über eine Verkürzung der Hilfsfrist nachzudenken. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, die bisherigen Regelungen für 95% der Einsatzfälle innerhalb von 15 Minuten am Einsatzort zu sein auf 12 Minuten zu senken.

Mindeststandards für die Ausstattung des Rettungsdienstes

Wir setzen uns für das Festschreiben hoher und verbindlicher Mindeststandards für die technische und personelle Ausstattung im Rettungsdienst und Krankentransport im niedersächsischen Rettungsdienstgesetz ein. Die unabhängig zu ermittelnden Mindeststandards müssen dabei regelmäßig an aktuelle, medizinische Standards angepasst werden. Das Ziel ist, eine optimale Versorgung von Patienten und Hilfebedürftigen zu gewährleisten.

Defibrillatoren in Polizeifahrzeugen

Schnelle Hilfe rettet Leben. Die Piratenpartei setzt sich für die Ausstattung sämtlicher Funkstreifenwagen der Polizei mit halbautomatischen Defibrillatoren für die Laienanwendung (sogenannte AED) ein. Die Polizisten können dann bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bereits unterstützte lebensrettende Reanimationsmaßnahmen durchführen. Es ist sicherzustellen, dass alle im Streifendienst aktiven Polizeibeamten regelmäßig in erweiterter Erster Hilfe geschult werden.

Erste Hilfe

Aber nicht nur die professionelle Erstversorgung muss verbessert werden, sondern auch die Kenntnisse über die Erste Hilfe, damit wir alle in Notsituationen richtig reagieren können. Aus diesem Grund wollen wir die Finanzierung von Erste-Hilfe-Lehrgängen reformieren und die Kurse attraktiver gestalten. Erste Hilfe an Mitmenschen in Notsituationen darf weder an mangelnden Kenntnissen Hilfeleistender noch an finanziellen Aspekten der Ausbildung zur Ersten Hilfe scheitern. Wir halten es zudem für sinnvoll, schon vor Erwerb des Führerscheins mit den Grundkenntnissen der Ersten Hilfe vertraut zu sein. Daher streben wir deren altersgerechte Ausbildung als integralen Bestandteil der allgemeinen Schulbildung an

Hintergrund: Die Pflicht, Erste Hilfe zu leisten, gehört zu den Bürgerpflichten und leitet sich in Deutschland aus dem StGB §323c ab, nach dem die "Unterlassene Hilfeleistung" unter Strafe steht. Eine Verpflichtung, die Grundlagen der Ersten Hilfe zu erlernen, besteht jedoch nur im Zusammenhang mit dem Erwerb des Führerscheins und den damit verbundenen "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen".

First-Responder ausbilden

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Flächendeckende Ausbildung und Ausrüstung von First-Respondern ein. Angesiedelt werden sollen diese bei den örtlichen Feuerwehren und Hilfsorganisationen.

Facharzt für Notfallmedizin einführen

Wir PIRATEN setzen uns dafür ein, auf Bundesebene die Ausbildung von Notärzten zu reformieren. Entgegen der bisherigen Praxis, dass auch Assistenzärzte mit einem Lehrgang von 80 Stunden sich als Notarzt betätigen können, sollte nach europäischem Vorbild eine Facharztausbildung Notfallmedizin geschaffen werden, die so wie alle anderen Fachärzte über 5 Jahre geht.

Pflege

Kontrollen in Pflegeheimen grundsätzlich unangekündigt durchführen

Die Coronakrise hat vielfältige Probleme in der Pflege offenbart. Hier sollte die Politik zum Schutz der Menschen eingreifen und tätig werden. Die bestehenden und zukünftigen Regelungen, Verordnungen und Gesetze nützen nichts, wenn die Träger der Einrichtungen von Kontrollen wissen. In diesem Fall können sie Missstände beheben oder verschleiern, was keinen Mehrwert für die Menschen bedeutet, sondern die Pflegekräfte teilweise noch zusätzlich belastet. Pflegekräfte die Missstände anprangern werden gemobbt, weswegen sie das Risiko einer Meldung scheuen und das einzig wirksame Mittel sind verdachtsunabhängige, regelmäßige Kontrollen.

Mindeststandards bei der Arbeitszeit von Pflegekräften einhalten

Bislang sind die Arbeitszeitbedingungen kein Bestandteil der Festlegung von Pflegeschlüsseln. Demgegenüber gibt es aktuelle arbeitswissenschaftliche Vorschläge, wie Schichtpläne und Arbeitszeiten aufgebaut werden. Werden diese eingehalten, kommt es zu verbindlicheren Bedingungen für Pflegekräfte, die gleichzeitig eine Überbelastung verhindern. Dies dient sowohl dem Wohl der Beschäftigten wie auch der zu pflegenden Personen. Daher setzen wir uns dafür ein, über eine Bundesratsinitiative einen Mindeststandard festzulegen, der die Arbeitszeit von Pflegekräften regelt. Dieser orientiert sich an aktuellen arbeitswissenschaftlichen Untersuchungen und wird Bestandteil der Verhandlungen über Pflegeschlüssel.

Kammerwesen in Pflege- und Therapieberufen

Anstehende Kammern müssen ohne eine Pflichtmitgliedschaft existieren können. So gibt es zwar viele Gründe, warum eine Kammer, also eine berufsständische Vertretung der Pflege- bzw. Therapiefachkräfte, eine sinnvolle Möglichkeit zur Etablierung einer Mitsprache in der Politik sein kann. Damit einher gehen muss die verbürgte Einbeziehung in Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Pflege- bzw. Therapiearbeit haben. Verbunden sein sollte dies mit einer möglichst breit legitimierten Grundlage für die Schaffung. Wir setzen uns daher dafür ein, dass es nur dann zu einer Entscheidung über die Schaffung einer Kammer kommt, wenn von vornherein eine freiwillige Mitgliedschaft sicher gestellt ist. Es soll die Finanzierung mittels verschiedener Möglichkeiten bei allen potenziellen Mitgliedern abgefragt werden.

Inneres und Recht

Für das Funktionieren von Demokratie und Staatswesen ist es essentiell, dass jeder seine Rechte und Pflichten in freier Selbstbestimmung wahrnehmen kann. Daher lehnen wir, die PIRATEN Niedersachsen, alle Maßnahmen ab, die Grundrechte beschneiden und Versammlungen behindern. Dies beinhaltet auch die sich immer stärker ausweitende Überwachung unbescholtener Menschen. Wir sehen hier eine Beschneidung von Grundrechten. Um auf diese stetig hinzuweisen, fordern wir, dass das Land Niedersachsen aktiv für die Schaffung eines anzustrebenden Staatsvertrages zwischen dem Bund und den Ländern eintritt, mit dem der 23. Mai als "Tag des Grundgesetzes" zum bundeseinheitlichen Feiertag erklärt wird. Denn Grundrechte müssen wieder als wichtiger Wert anerkannt sein. Ersatzweise ist der 13. April oder 30. Mai als landesweiter Feiertag einzuführen, als Tag, an dem die Landesverfassung beschlossen wurde.

Versammlungen & Demonstrationen

Versammlungsrecht

Das Recht auf offene Diskussion und öffentliche Meinungsäußerung ist ein wesentlicher Bestandteil einer lebendigen und freien Demokratie. So bietet das Versammlungsrecht grundsätzlich jedem die Möglichkeit, seine Meinung friedlich und im Rahmen des Grundgesetzes zu äußern. Dieses Recht wird zum Beispiel auch bei Demonstrationen ausgeübt.

Das vom niedersächsischen Landtag 2011 verabschiedete geänderte Versammlungsrecht ist ähnlich wie in Bayern oder Baden-Württemberg ein Versammlungsverhinderungs-Gesetz, für dessen Durchsetzung zudem unnötige Bürokratie aufgebaut wird. Wir wollen diese Änderungen rückgängig machen und setzen uns für ein für alle Seiten anwendbares und rechtssicheres Versammlungsgesetz ein.

Überarbeitung des Versammlungsgesetzes

In einem neuen Versammlungsgesetz sollen die in den letzten Jahrzehnten durch Gerichte aufgegebenen Anforderungen eingearbeitet werden. Es gibt eine Vielzahl richterlicher Entscheidungen, die bisher nicht in das niedersächsische Gesetz eingeflossen sind.

Wir wollen insbesondere die Kommunikation zwischen den Versammlungsleitern, den Teilnehmern und den Behörden erleichtern und fördern. Hierzu zählt auch, dass mögliche Auflagen frühzeitig übersandt werden. Es soll eindeutige Auflagenkataloge für jede Kommune geben, die Behördenwillkür nicht mehr zulässt. Diese Kataloge sollen als grundlegender Standard für alle Versammlungen gelten.

Darüber hinausgehende Auflagen, die sich durch Sonderfälle durchaus ergeben können, müssen konkretisiert und begründet werden. Es muss für jeden ohne Jurastudium möglich sein, die Auflagen und die Gründe der Erteilung sofort zu verstehen. Bei Problemen mit nicht eindeutigen und nachvollziehbaren Auflagen müssen Behörden ausführliche Hilfestellungen geben.

Der Versammlungsleitung obliegt die Verantwortung für die Versammlung. Sie kann daher auch für Verstöße gegen Auflagen und Gesetze herangezogen werden, die Dritten innerhalb der Versammlung vorgeworfen werden. Daher setzen wir uns dafür ein, dass der Versammlungsleitung zu Polizeiaktionen führende Ereignisse sobald wie möglich schriftlich mitgeteilt werden. Dazu gehören auch die Vorwürfe gegen Versammlungsteilnehmer bei vorläufigen und vollzogenen Festnahmen.

Förderung von Versammlungen

Wer eine Versammlung nach den Regeln unseres Grundgesetzes durchführt, muss auch das Recht haben, seine Meinung entsprechend zu äußern.

Daher müssen auch neue Formen von Versammlungen in Zukunft bei der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Die in den letzten Jahren immer öfter stattfindenden Flashmobs werden zurzeit nicht vom Versammlungsrecht erfasst bzw. ermöglicht.

Friedliche Gegendemonstrationen müssen umfänglicher berücksichtigt werden. Das Blockieren von Demonstrationszügen lehnen wir allerdings ab.

Flashmobs: Der Begriff Flashmob bezeichnet einen kurzen, scheinbar spontanen Menschenauflauf auf öffentlichen oder halböffentlichen Plätzen, bei denen sich die Teilnehmer persönlich nicht kennen und ungewöhnliche Dinge tun. Es sind also Versammlungen ohne Versammlungsleiter.

Überwachung

Kein Staatstrojaner in Niedersachsen

Ermittlungsmethoden, die Computer und Handys ausspionieren, stellen einen massiven und unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, das Telekommunikationsgeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung dar. Allein die Erwägung derartiger Maßnahmen markiert einen Vertrauensbruch des Staates Ihnen gegenüber. Wir lehnen daher den Einsatz von Spionagesoftware durch staatliche Behörden, deren Legalisierung durch Gesetze sowie die Finanzierung und Entwicklung derartiger Software kategorisch ab.

Die bisherigen Einsätze des Staatstrojaners und der Umgang mit den hierbei angefallenen Daten müssen eingehend untersucht werden. Alle relevanten Unterlagen zu den Einsätzen und Verträge zwischen Dienstleistern und Behörden sollen unverzüglich öffentlich zugänglich gemacht werden.

Sicherstellung der Einhaltung des Datenschutzes bei Überwachungskameras

Wir lehnen die Videoüberwachung öffentlicher und privater Räume grundsätzlich ab. Wird trotzdem eine begründete Überwachung bestimmter Orte gestattet, sind die Kameras so einzustellen, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen auf jeden Fall eingehalten werden. Sollte dies unmöglich sein, sind sie außer Betrieb zu nehmen.

Auf Versammlungen sollen Ordnungskräfte Videoaufzeichnungen nur anfertigen dürfen, wenn dies unumgänglich ist. In diesen Fällen fordern wir mehr Transparenz und Information durch die Behörden ein. Es muss sicherstellt werden, dass Aufzeichnungen unmittelbar nach Ende der Versammlung unwiderruflich gelöscht werden. Dies betrifft auch Übersichtsaufnahmen oder solche, die zu Übungszwecken erstellt wurden. Der Versammlungsleitung muss es jederzeit möglich sein, das Löschen der Aufzeichnungen zu überprüfen.

Keine Überwachung und Verfolgung durch Drohnen

In den letzten Jahren sind durch Forschung und Entwicklung immer kleinere und leistungsfähigere Flugkörper entstanden, die unbemannt und teilweise autonom den Luftraum durchfliegen können – so genannte Drohnen oder Minicopter.

Wir stehen den Einsätzen dieser Flugobjekte kritisch gegenüber, da sich hier umfassende Datenschutz- und Bürgerrechtsfragen ergeben. Nach halten wir die gesetzlichen Grundlagen zur Nutzung und zum Einsatz für unzureichend.

Wir wollen daher den Einsatz von Minicoptern durch polizeiliche Einsatzkräfte unterbinden. Der Einsatz von Drohnen bei Demonstrationen bedeutet einen massiven Eingriff in die Versammlungsfreiheit, da hierbei Demonstranten systematisch abgefilmt und überwacht werden. Es ist für uns kein zu tolerierendes Risiko, Menschen durch den Ausfall von Technik körperlich zu gefährden oder Schaden zukommen zu lassen. Wir werden uns dafür einsetzen, bisher nicht öffentlich gemachte polizeiliche Drohneneinsätze aufzuarbeiten und die Daten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Allerdings kann es durchaus sinnvoll sein, bei großflächigen Unfällen, Brandgebieten, Hochwasser, usw. Drohnen zur Aufklärung in betroffene Gebiete zu entsenden.

Selbstverständlich unterstützen wir diese schnelle und effektive Hilfe von Rettungskräften, im Einsatz um Leben, Eigentum oder zur Abwendung von Naturkatastrophen.

Auch Landwirtschaft, Forschung und Wissenschaft können von den günstigen Anschaffungs- und Unterhaltungskosten der Drohnen profitieren. So können beispielsweise Vermessungen kostengünstig erfolgen, oder schwer zugängliche Gebiete ohne Eingriffe in die Natur erforscht werden. Auch diese Nutzung von Drohnen unterstützen wir unter der Voraussetzung, dass kein Eingriff in die Grundrechte stattfindet. Im Zweifel bedarf es einer vorab zu erteilenden Genehmigung des Landesdatenschutzbeauftragten.

Und auch im privaten Bereich werden Drohnen immer beliebter. Durch den Einsatz einer Kamera werden diese aber schnell zu einem Risiko für den Datenschutz. Wir setzen uns für die Stärkung der informationellen Selbstbestimmung ein, und lehnen den nicht ausreichend regulierten Einsatz mit Kameras bestückter Drohnen über dem eigenen Grundstück ab, sofern damit datenschutzrelevante Belange betroffen sind. Hier wollen wir die Bevölkerung stärker sensibilisieren, aufklären und die bestehenden Regelungen verfeinern.

Den Einsatz von Drohnen bei der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex) lehnen wir ebenso ab wie den Einsatz von bewaffneten Drohnen bei militärischen Einsätzen.

Verzicht auf Einsatz von Massenüberwachungsmaßnahmen

Die Polizeidienste greifen bei ihren Ermittlungen in den letzten Jahren verstärkt auf die Nutzung von technischen Hilfsmitteln zurück, die wir als für den Datenschutz und die individuelle Freiheit eines jeden Einzelnen als bedenklich erachten. Wir setzen uns daher dafür ein, dass die dazu bislang berechtigten Institutionen in Niedersachsen auf den Einsatz von Vorratsdatenspeicherung, automatischer Kennzeichenerfassung (Section Control), Funkzellenabfragen, Rasterfahndung durch Stille SMS und ähnlichen auch zukünftigen Massenüberwachungsmaßnahmen verzichten. Weiterhin werden wir eine Bundesratsinitiative zur generellen Abschaffung beantragen. Denn die anlasslose Überwachung der Bevölkerung ist ein Eingriff in die Privatsphäre.

Stille SMS: Mithilfe einer "Stillen SMS" stellen Strafverfolgungsbehörden unbemerkt den Aufenthaltsort eines Mobiltelefons fest. Betroffene werden über eine erfolgte Ortung nicht informiert, obwohl diese einen massiven Grundrechtseingriff darstellt. Eine Aufsicht und die Einordnung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme kann aufgrund fehlender Dokumentation zum Einsatz der Stillen SMS nicht vorgenommen werden.)

Zur rückwirkenden Aufklärung solcher Maßnahmen fordern wir umgehend eine Veröffentlichung bisheriger Einsätze, bei denen eine Ortung mit Hilfe der Stillen SMS erfolgte. Zukünftig wollen wir eine stärkere Kontrolle der Polizeibehörden zum Beispiel durch die Notwendigkeit einer richterlichen Anordnung, bevor ein Einsatz der Stillen SMS in Frage kommt. Selbstverständlich muss auch eine lückenlose Dokumentation geführt werden.

Bewährte Ermittlungsmethoden statt Vorverurteilung

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass auch in Zukunft nur gegen denjenigen ermittelt wird, gegen den ein konkreter Anfangsverdacht vorliegt. Wir lehnen daher Predictive Policing, also die vermeintliche Identifizierung potentieller Straftäter im Voraus, ab.

Predictive Policing: ist eine Technik, bei der aufgrund von statistischen Rückschlüssen auf zukünftige Täterschaft aufgrund persönlicher und politischer Merkmale geschlossen wird. Dies nimmt keine Rücksicht auf das Individuum. Ganze Gruppen von Menschen würden kollektiv verdächtigt. Neben dieser grundsätzlichen moralischen Problematik, würden sich außerdem durch Vorurteile verursachte juristische Ungleichbehandlungen verschiedener Gruppen in der Lernphase der automatisierten Systeme ebenfalls übernommen und anschließend durch scheinbare Objektivität legitimiert.

Polizei und Justiz

Identifikationsnummer für Polizisten

Die tägliche Polizeiarbeit wäre ohne die Möglichkeit der Anwendung von Zwangsmitteln in vielen Situationen unmöglich. Auch angemessene körperliche Gewalt kann ein grundsätzlich legitimes und erforderliches Zwangsmittel darstellen.

Als Träger des staatlichen Gewaltmonopols trägt jedoch gerade die Polizei eine besondere Verantwortung, der sie leider nicht immer gerecht wird. Insbesondere auf Versammlungen kommt es immer wieder zu rechtswidrigen Übergriffen einzelner Polizisten. Häufig erhalten die Betroffenen keine Auskunft zum Namen des Beamten, obwohl dieser verpflichtet ist, seinen Namen auf Verlangen mitzuteilen.

Aus diesem Grund setzen wir uns für die Einführung einer deutlich erkennbaren, individuellen Identifikationsnummer für Polizeibeamte auf Versammlungen ein. Um die Anonymität des Beamten zu gewährleisten, soll diese Nummer für jeden Einsatz neu vergeben werden. Die Aufschlüsselung wird nur für Ermittlungsbehörden möglich sein.

Unabhängige Kontrolle der Polizeibehörden

Statt der bislang beim Innenministerium angesiedelten Beschwerdestelle setzen wir uns für die Schaffung der Stelle eines unabhängigen Beauftragten des Landtages für die Polizeibehörden ein.

Der Polizeibeauftragte hat die Grundrechte zu schützen, den Landtag bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle zu unterstützen sowie als Eingabe- und Beschwerdestelle für Menschen und Polizeibedienstete zu dienen. Als unabhängiger Ansprechpartner für Polizei und Menschen soll er aufklären und vermitteln. Er hat dem Landtag einen Tätigkeitsbericht vorzulegen, in dem er insbesondere auf das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Polizei eingeht. Um diese Möglichkeit den beamteten Polizeibediensteten auch sanktionslos sicher zu ermöglichen, muss das Beamtenrecht dahingehend geändert werden, dass eine Einhaltung des Dienstweges bei Beschwerden nicht mehr nötig ist.

Der Polizeibeauftragte soll mit den gleichen Ermittlungsbefugnissen wie ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss ausgestattet werden. Er soll sowohl interne polizeiliche Probleme untersuchen, als auch externe, durch das Handeln der Polizei entstandene Ereignisse aufklären. Mit Einwilligung des betroffenen Bürgers kann er eingereichte Beschwerden an die für Straf- oder Disziplinarverfahren zuständigen Stellen weiterleiten. Grundsätzlich soll er aber den Verschwiegenheitspflichten unterliegen, die auch für den Wehrbeauftragten gelten.

Befugniskriminalität identifizieren und bekämpfen

Unter Befugniskriminalität soll all die Kriminalität zusammengefasst werden, die mit Hilfe von beruflichen Befugnissen begangen wird. Wir setzen uns dafür ein, dass Analysen hinsichtlich möglicher Befugniskriminalität bei Institutionen standardmäßig angefertigt werden. Mit Hilfe dieser Analysen sollen geeignete Vorkehrungen getroffen werden, damit dieser Art der Kriminalität besser entgegengewirkt werden kann.

Hierbei soll besonders bei der Erteilung von neuen Befugnissen, wie es zum Beispiel aktuell bei Sicherheitsbehörden der Fall ist, darauf geachtet werden, dass die Software, die Gesetze und die Prozesse so gestaltet werden, dass Straftaten erschwert und leicht ermittelt werden können. Allgemein soll Befugniskriminalität in ähnlicher Weise wissenschaftlich und gesellschaftlich behandelt werden wie die organisierte Kriminalität.

Schwerpunktsstaatsanwaltschaft Ermittlungsbehörden, Ämter und Körperschaften des öffentlichen Rechts – Whistleblower Kontaktstelle

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Einrichtung einer von den örtlichen Ermittlungsbehörden unabhängigen „Schwerpunktstaatsanwaltschaft Ermittlungsbehörden, Ämter und Körperschaften des öffentlichen Rechts – Whistleblower Kontaktstelle“ auf Landesebene" ein, die immer dann ermittelt, wenn Beamte, Angestellte oder Mitarbeiter der Polizei, des Landesamtes für Verfassungsschutz, einer anderen Behörde im Land Niedersachsen oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, eine strafrechtlich zu überprüfende Handlungen begangen haben.

Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft soll eine anonyme Kontaktstelle für Whistleblower bereitstellen, damit Verdachtsfälle repressionsfrei gemeldet werden können.

Kontrollen in der Öffentlichkeit beschränken

Bei den nach NPOG § 13 f. nicht näher benannten Orten, an denen Überprüfungen von Menschen und Gegenständen vorgenommen werden können, handelt es sich um Schrödingers Orte. Denn wie eine Anfrage an das Innenministerium ergab, gibt es solche Orte zwar nicht, dennoch dürfen sie aus einsatztaktischen Gründen nicht bekannt werden. Eine solche Situation ist mit unserem Anspruch an Transparenz staatlichen Handelns nicht in Einklang zu bringen. Daher setzen wir uns für die barrierefreie Bekanntmachung von Kriterien ein, nach denen aufgrund der örtlichen Situation Kontrollen von Menschen und Gegenständen vorgenommen werden dürfen. Die daraus resultierenden Orte sollen ebenfalls bekannt gemacht werden.

Abschwächung der Datensammlungen über Fans

Die Datei „Gewalttäter Sport“ ist eine vom Bundeskriminalamt geführte Datei, in der Informationen zu Personen gesammelt werden, deren Personalien im Rahmen von Sportveranstaltungen – meistens beim Fußball, aber auch beim Eishockey – erfasst wurden. Wir setzen uns dafür ein, dass aus Niedersachsen keine Informationen mehr in das System eingepflegt werden, mindestens aber die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien wie der Unschuldsvermutung erhalten bleiben. Hierzu gehört, dass Eintragungen in die Datei „Gewalttäter Sport“ erst bei rechtskräftiger Verurteilung oder mindestens dringendem Tatverdacht, eine Gewalttat begangen zu haben, erfolgen dürfen. Derzeit liegt dies allein im Ermessen der Beamten, die den Vorgang bearbeiten. Bei Unschuld oder Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit muss der Eintrag unverzüglich gelöscht werden. Um den Betroffenen das Beschreiten des Rechtsweges zu ermöglichen, müssen diese direkt nach der Eintragung in geeigneter Form unter Angabe aller gespeicherten Daten informiert werden.

Zusätzlich zur Datei "Gewalttäter Sport" werden in verschiedenen Polizeibehörden eigene Datenbanken gepflegt, in denen nicht verurteilte Fußballfans verzeichnet sind. Diese Dateien sind nach unserem Ermessen nicht rechtmäßig. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, diese sogenannten "SKB-Dateien" unverzüglich zu löschen und auch künftig nicht mehr anzulegen sind.

Bessere Ausstattung von Polizei und Justiz

Auch wenn wir einzelnen polizeilichen Maßnahmen kritisch gegenüberstehen, weil wir dem Schutz der Bürgerrechte Priorität einräumen, wollen wir die Effektivität der Polizei erhöhen. Wir fordern daher die personelle und materielle Ausstattung des Polizeivollzugsdienstes zu verbessern.

Die Anschaffung von Ausrüstung darf nicht dem einzelnen Beamten aufgebürdet werden. Gleichzeitig müssen ausreichend Polizisten beschäftigt werden, um die Arbeit angemessen bewältigen zu können. Vor allem die Präsenz – und damit eine verbesserte Erreichbarkeit und Ansprechbarkeit vor Ort – ist sicherzustellen. Dabei sollen Polizeikräfte vorzugsweise dort aktiv zum Einsatz kommen, wo bislang Kameras passiv agieren.

Die Justiz muss in die Lage versetzt sein, unabhängig in angemessener Zeit Entscheidungen fällen zu können. Die aktuellen Verfahrenszeiten sind im Hinblick auf den allgemeinen Anspruch auf Rechtssicherheit nicht akzeptabel.

Angemessene Entschädigung zu Unrecht Inhaftierter

Kommt es dann zu einer Inhaftierung oder Verurteilung, die sich im Nachhinein als unrecht herausstellt, hat man einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung, sofern man inhaftiert wurde. Dann aber mit einem Taschengeld von € 75,- pro Hafttag abgefunden zu werden, ist skandalös und eines Rechtsstaates unwürdig. Die Piratenpartei Niedersachsen strebt über die Justizministerkonferenz eine Entschädigung nach den Vorgaben des StrEG von € 200,- pro Tag oder einen entsprechend höheren nachgewiesenen Verdienstausfall an. Ersatzweise für eine bundesweit einheitliche Lösung soll das Land Niedersachsen für den Ausgleich der Differenz zur gegenwärtigen Regelung für in Niedersachsen gesprochenes Unrecht zahlen. Ein jährlicher Inflationsausgleich ist zu berücksichtigen. Eventuelle Einkünfte aus Arbeit im Gefängnis sind gegenzurechnen.

Sicherheitsbewusstsein stärken

Gefühlte Sicherheit ist eine Voraussetzung für persönliches Wohlbefinden. Deutschland weist in vielen Bereichen eine der niedrigsten Kriminalitätsraten weltweit auf.

Forschungsergebnisse zeigen aber, dass das hohe Maß an Sicherheit in Deutschland kaum kommuniziert wird. Das Kriminalitätsrisiko wird als Folge mangelhafter Informationen teilweise überschätzt.

Wir wollen daher ein Informationsprogramm zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins und zur sachlichen Information über Kriminalität in Niedersachsen auflegen. Hierbei soll die tatsächliche Bedrohungslage durch Kriminalität anhand von Statistiken im Vergleich mit alltäglichen Risiken betrachtet werden, um einer verzerrten Wahrnehmung entgegen zu wirken.

Sicherheitsforschung demokratisieren

Steuerfinanzierte Sicherheitsforschung muss sich wieder an Ihren Bedürfnissen und Grundrechten orientieren. Wir brauchen keine weiteren Technologien, die Sie stärker überwachen, erfassen und kontrollieren.

Stattdessen wollen wir eine Sicherheitsforschung fördern, sich wieder stärker an Prävention orientiert. Dabei sollen Forschungsprojekte vor allem auf soziale Teilhabe und Bildung setzen. Daher müssen bestehende und zukünftige Projekte gründlich auf Wirksamkeit, Kosten, Grundrechtseingriffe und mögliche Alternativen untersucht werden.

Wir wollen, dass in Zukunft Bürgerrechtsorganisationen und Nichtregierungsvertreter darüber mitentscheiden, welche Projekte gefördert werden sollen. Über die Ausschreibung eines Projekts soll erst entschieden werden, wenn die Auswirkungen des jeweiligen Forschungsziels auf unsere Grundrechte eine öffentliche untersucht worden sind.

Brand- und Katastrophenschutz

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine umfassende Modernisierung der Strukturen, Gesetze und Verordnungen des Brand- und Katastrophenschutzes in Niedersachsen ein. Ein Leben in Niedersachsen soll für jeden Einwohner sicher sein und jeder Einwohner soll im Fall der Fälle schnelle und situationsgerechte Hilfe erhalten. Hierbei soll ein Fokus auf die künftigen Herausforderungen in diesem Bereich gelegt werden, der größtenteils von ehrenamtlichen Kräften bestritten wird.

Schnelleinsatzgruppen "ULF" schaffen

Konzeptionierung und flächendeckende Aufstellung von Schnelleinsatzgruppen "ULF". Dabei soll die Ausrüstung und personelle Ausstattung vereinheitlicht werden. Ziel ist es, in ganz Niedersachsen schnellstmöglich Hilfe zu leisten. Dafür sollen Organisationen des Katastrophenschutzes mit dieser Aufgabe betraut werden.

ULF: Unbemannte Luftfahrtsysteme

Wasserrettung verpflichtend aufstellen

Auch einen flächendeckenden Wasserrettungsdienst in Niedersachsen muss es geben. Hierzu sollen zum einen Hilfsfristen für die reguläre Wasserrettung als auch für Taucheinsatzgruppen festgelegt werden. Des weiteren sollen flächendeckend Einheiten dieses Fähigkeitsspektrums für den Katastrophenschutz aufgestellt werden, um zum Beispiel im Hochwassereinsatz bundesweit helfen zu können. Dabei soll zwischen Katastrophenschutz und Wasserrettungsdienst unterschieden werden, um im Katastrophenfall den regulären Wasserrettungsdienst nicht zu gefährden.

Dekontamination Verletzter

Das Land Niedersachsen hat kein Konzept und keine weiterführende Ausstattung für die Dekontamination von CBRN-Verletzten Daher muss ein Konzept zur Beseitigung dieser Kompetenzlücke erstellt werden. Das Land NRW hat bereits ein Konzept und die technische Ausstattung für derartige Schadenslagen und sichert so aktiv die Bevölkerung.

Flächendeckende Aufstellung von spezialisierten Einheiten zur Bekämpfung von CBRN-Gefahren

Wir fordern ein Konzept und dessen Umsetzung zur flächendeckenden Aufstellung von spezialisierten Einheiten zur Erkennung und Bekämpfung von CBRN-Gefahren. Dies dient dem Schutz der Bevölkerung vor den gestiegenen Gefahren durch eine immer weiter technologisierte Welt.

CBRN: Chemisch/Biologisch/Radioaktiv/Nuklear

Hytrans-Fire-System für den Katastrophenschutz in Niedersachsen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Beschaffung von mehreren Hytrans-Fire-Systemen für den Katastrophenschutz ein. Länder wie Baden-Württemberg oder NRW haben bereits diese Systeme zum Schutz ihrer Bevölkerung beschafft.

First-Responder ausbilden

In einem Flächenland wie Niedersachsen sind die Distanzen zwischen Rettungswachen groß, die Einsatzgebiete noch größer und die Hilfsfristen so relativ schwierig einzuhalten. Hierbei können First-Responder eine sinnvolle Ergänzung in der Rettungskette sein. Sie überbrücken die Zeit bis zum eintreffen des Rettungsdienstes und können lebensrettende Sofortmaßnahmen qualitativ umsetzen. Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen die hohe Wirksamkeit solcher Einheiten. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Flächendeckende Ausbildung und Ausrüstung von First-Respondern ein. Angesiedelt werden sollen diese bei den örtlichen Feuerwehren und Hilfsorganisationen.

Einsatzbereitschaft von Örtlicher Gefahrenabwehr, Zivil- und Katastrophenschutz

Wir benötigen eine Anpassung der entsprechenden Gesetze, um zu gewährleisten, dass nur einsatzbereite, den Vorgaben entsprechende Einheiten, staatliche Mittel und Förderungen bekommen und die Träger dieser Einheiten einen Nachweis über ihre Tätigkeiten erbringen. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob der Träger staatlicher Natur ist oder ein Verein/Verband. Die Überwachung soll durch die jeweils übergeordnete Stelle erfolgen. Dies kann z. B. in Form von Alarmübungen durchgeführt werden. Einheiten, die wiederholt die Anforderungen nicht erfüllen, müssen an ihre Leistungsfähigkeit angepasst werden.

Ausbildung im Katastrophenschutz für Mitarbeiter der Landesbehörden

In diesem Zusammenhang setzen wir uns auch dafür ein, dass eine Ausbildung im Katastrophenschutz für Mitarbeiter der Landesbehörden angeboten wird. Damit soll im Fall von Großschadenslagen die Möglichkeit geschaffen werden, Mitarbeiter der Landesbehörden zur direkten Gefahrenabwehr einsetzbar zu machen. Dies soll sie grundlegend befähigen, den Fachkräften des Katastrophenschutzes zuzuarbeiten.

Feuerwehrhäuser und Katastrophenschutzstützpunkte modernisieren

Aber auch bei Stützpunkten und Fahrzeugen müssen Versäumnisse der Vergangenheit behoben werden.

Für Feuerwehr und Katastrophenschutzstützpunkte sollen die Vorgaben der Unfallkassen verpflichtend zur zeitnahen Umsetzung gebracht werden. Hierbei sind die Träger der entsprechenden Einrichtungen über die entsprechenden Gesetze dazu zu verpflichten, diese kritischen Infrastrukturen auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten und dies nicht von der aktuellen Haushaltslage abhängig zu machen.

Daher setzen wir uns ebenfalls für eine Änderung der Brand- und Katastrophenschutzgesetze ein, die ein Maximalalter für Fahrzeuge zum Ziel hat. Ehrenamtliche Kräfte, die in ihrer Freizeit ihre Gesundheit für die Allgemeinheit riskieren, sollen ein Recht auf angemessene Ausstattung haben. So ist von entsprechenden Fachleuten ein Maximalalter bei Großfahrzeugen von 20, beziehungsweise bei Kleinfahrzeugen von 15 Jahren empfohlen worden. Eine derartige Regelung sollte gesetzlich verankert werden, damit sie nicht Opfer einer Sparpolitik der kommunalen Träger wird.

Stärkere Überwachung der Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben im Bereich der kritischen Infrastrukturen insbesondere des Brand- und Katastrophenschutz

Die Schaffung einer unabhängigen Stelle im Bereich des NLBK (Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz), die die Einhaltung der Brand- und Katastrophenschutzgesetze überwacht, halten wir ebenfalls für notwendig. Hier soll auch Tätigen aus diesem Bereich die Möglichkeit gegeben werden, anonym Verstöße durch die Träger der entsprechenden Einrichtungen zu melden, ohne dass ihnen Nachteile aus solchen Meldungen erwachsen. Dabei ist diese Stelle verpflichtet, derartigen Verstößen nachzugehen und entsprechend der Schwere des Verstoßes geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um ein fortbestehen des Verstoßes zu unterbinden.

Trennung von Polizei und nicht-polizeilicher Gefahrenabwehr

Zur Zeit ist der Zivil- und Katastrophenschutz sowie die Überwachung von Werkfeuerwehren und Betrieben nach Störfallverordnung bei den Polizeidirektionen angesiedelt. Damit sind die Kompetenzen an einem Ort angesiedelt, der eigentlich andere Aufgaben hat und dessen Leitung keinerlei Ausbildung in diesem Bereich hat. Anzustreben wäre die Ansiedelung beim Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz in Celle. Dort ist bereits qualifiziertes Fachpersonal vorhanden und kann durch das nicht polizeiliche Personal der Polizeidirektionen ergänzt werden.

Katastrophenschutzstäbe schulen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine verpflichtende Schulung von Mitgliedern der Stäbe im Katastrophenschutz ein. Dies soll auf Grundlage des Katastrophenschutzgesetzes passieren und ein qualitatives Mindestmaß an Kompetenz innerhalb der Stäbe sicherstellen um die Bevölkerung effektiver zu schützen. Denn wie die Beispiele aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz rund um die Unwetter des Jahres 2021 zeigen, bestehen oftmals große Lücken.

Staatsorganisation und Recht

Digitale Netzwerke in die Landesverfassung

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine Erweiterung der Landesverfassung ein, die die Meinungsfreiheit in allen Medien sicherstellt. So soll der neue Passus als Artikel 3 (4) lauten: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften

Wir fordern, das Weisungsrecht der Landesregierung gegenüber ihren Staatsanwälten aufzuheben. Insbesondere darf es keine Dienstanweisungen geben, die sich auf einzelne Verfahren beziehen.

Dezentralisierung

Im Sinne der Subsidiaritätsforderungen der Europäischen Union setzt wir uns für eine konsequente Dezentralisierung und damit Stärkung der Kommunen und Länder ein.

Subsidiaritätsforderung: Entscheidungen sollen immer in der untersten möglichen politischen Gliederung getroffen werden.

Keine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben

Wir lehnen die Privatisierung hoheitlicher Aufgaben des Staates ab. Das Gewaltmonopol des Staates darf unter keinen Umständen an Privatfirmen delegiert werden. Aufgaben der Polizei und des Strafvollzugs müssen vollständig in staatlicher Hand bleiben. Auch in anderen Bereichen ist die Auslagerung grundsätzlich nur dann zu billigen, wenn die Bereithaltung der Kapazitäten durch den Staat aufgrund zu hoher Kosten oder zu seltener Inanspruchnahme nicht möglich ist und hierdurch keine Grundrechte gefährdet werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass private Anbieter in der Regel teurer sind, da sie gewinnorientiert arbeiten.

Verfassungsschutz überdenken

In der Vergangenheit häuften sich Unregelmäßigkeiten und schwere Fälle von Amtsmissbrauch durch Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. Der hierdurch entstehende Schaden für die Demokratie wird durch keinen möglichen Nutzen aufgewogen. Der Verfassungsschutz ist ein Fremdkörper in der Demokratie und wir fordern seine Abschaffung. Solange die hierfür notwendigen Mehrheiten fehlen, muss im zumindest eine wesentlich stärkere demokratische Kontrolle gewährleistet werden. Den Mitgliedern des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes des Landtags Niedersachsens müssen deutlich mehr Befugnisse und Einsichtsrechte eingeräumt werden. So muss die Größe des Parlamentarischen Kontrollgremiums ausgeweitet und die Verwendung von Geldern durch den Verfassungsschutz stärker kontrolliert werden. Wir fordern, das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten unbedingt durchzusetzen. Alle von Maßnahmen des Verfassungsschutzes Betroffenen sollen nach Ablauf einer festgeschriebenen Frist Aufforderungslos über Ermittlungen und Ergebnisse informiert werden. Anwaltliche Akteneinsicht muss gewährt werden.

Verfassungsbeschwerden in Niedersachsen ermöglichen

Während den Bürgern in vielen anderen Bundesländern längst die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde auf Landesebene offensteht, müssen wir uns in Niedersachsen an das Bundesverfassungsgericht wenden. Diesen Beschwerdeweg sehen wir als klaren Mangel an, da in der Gesetzgebung viele landesspezifische Besonderheiten eine Rolle spielen, dass sie in Karlsruhe nicht in der gebotenen Weise berücksichtigt werden können. Deshalb fordern wir, die Landesverfassung um das Recht auf Popularklage zu erweitern.

Popularklage: Als Popularklage bezeichnet man im Rechtswesen eine Klage, die von jemandem erhoben wird, der nicht unmittelbar betroffen ist. In Deutschland ist die Popularklage bislang nur in der Verfassung des Freistaates Bayern vorgesehen.

Gesetzes-TÜV gegen Grundrechtseingriffe

Wir fordern eine unabhängige wissenschaftliche Überprüfung bestehender und zukünftiger Überwachungsbefugnisse des Staates. Indem wir eine unabhängige Institution schaffen, die frei von Wirtschafts- und Parteiinteressen neue Gesetzesvorhaben überprüft, werden die Bürgerrechte gestärkt und zukünftige Gesetze sicher verfassungskonform erlassen. Ein verpflichtender "Gesetzes-TÜV" soll im Vorfeld über mögliche Risiken und Alternativen zu Eingriffen in die Bürgerrechte informieren. Forschungseinrichtungen und Bürgerrechtsorganisationen sollen in den Prozess mit einbezogen werden. Die Ergebnisse der Überprüfungen sollen für jeden öffentlich zugänglich sein, um eine nachvollziehbare und sachliche Debatte anzuregen, bevor Gesetze erlassen werden.

Überflüssige Gesetze abschaffen – veraltete Gesetze reformieren - bestehende Gesetze umfassend darstellen

Für einen durchschnittlichen Menschen ist es unmöglich, den Überblick über alle Gesetze und Verordnungen zu behalten. Auch Verwaltungen werden durch nicht mehr erforderliche Regelungen und Vorschriften ohne sachlichen Grund in Anspruch genommen. Dies führt zu einer unnötigen Belastung der Verwaltungen und auch der Finanzhaushalte. Wir setzen uns daher dafür ein, den Bestand an Gesetzen systematisch nach Erforderlichkeit zu untersuchen und ggf. zu reduzieren. Zugleich wollen wir die vorhandenen Gesetze nach Möglichkeit vereinfachen und zusammenfassen. Auch mit dem Erlass neuer Regelungen soll sparsam verfahren werden.

Dort, wo Kommentare zu Gesetzen des Landes Niedersachsen in ihren wichtigen Elementen mittels geeigneter Regelungen zu Bestandteilen der Gesetzesauslegung werden, müssen diese auch umfassend öffentlich zugänglich dargestellt werden.

Als ein aufzuhebendes Gesetz sehen wir das Nachbarrechtsgesetz an. Das BGB regelt in seinen §§ 904-923 u. 1004 das Nachbarrecht grundlegend. Da Spezifikationen in den meisten Bundesländern unterschiedlich sind, bietet sich hier eine Vereinfachung hin zum Bundesgesetz an, um neu hinzuziehenden Mitmenschen den Einstieg zu erleichtern. Wie in Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern bereits geschehen.

Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte

Recht haben und Recht bekommen ist insbesondere in Verwaltungsverfahren nicht immer sichergestellt. Dann muss es auch außerhalb der Klage, die oftmals mit Kosten verbunden ist, die Möglichkeit geben, eine Entscheidung überprüfen zu lassen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich daher für die verbindliche Wiedereinführung der Möglichkeit ein, gegen die meisten Entscheidungen der Behörden (Verwaltungsakte) Widerspruch einzulegen zu können. Die jetzige Kann-Regelung ist willkürlich und bietet keine Rechtssicherheit. Weiterhin belastet sie die Justiz mit vielfach überflüssiger Arbeit.

Entschädigung rechtswidrig erlassener Verwaltungsakte

Durch rechtswidrig erlassene Verwaltungsakte entstehen für die Betroffenen immer wieder Nachteile. Wir wollen eine durch unabhängige Begutachtung festzulegende Entschädigung bei solchen Maßnahmen einführen. So werden Betroffene angemessen entschädigt, ohne den Gerichtsweg beschreiten zu müssen. Außerdem ist dies ein Anreiz für Behörden und Gesetzgeber, Verwaltungsvorgänge so zu verbessern, dass weniger Fehler passieren.

Wiedereinführung eines Sammlungsgesetzes

Ein Gesetz, das zu 01.01.2007 abgeschafft wurde, aber das wir nicht für überflüssig halten, ist das Sammlungsgesetz. In Anlehnung daran setzten wir uns für dessen Wiedereinführung ein. Denn wer spendet sollte sicher sein, dass sein Geld auch die erreicht, die es erreichen soll. Die Erfahrungen zeigen, dass die Aufhebung zu einer Vielzahl von Sammlungen geführt hat, die in betrügerischer Absicht durchgeführt wurden. Vorteile des Gesetzes liegen in der besseren Überprüfbarkeit von Spendensammler und Spendenverwendung. Dort, wo bislang nicht negativ aufgefallene Organisationen und Institutionen agieren, soll ein Anzeigeverfahren ausreichend sein.

Recht auf bürgeranwaltliche Vertretung schaffen

In fast allen Fällen, in denen sich Menschen gegen einen Verwaltungsakt zusammenschließen oder auch als Einzelbetroffene mit einer Verwaltungsentscheidung nicht einverstanden sind, sind sie in einem eventuellen verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf sich selbst und ihre eigenen finanziellen Mittel zur juristischen Unterstützung gestellt. Demgegenüber ist der Antragsgegner – die staatliche Verwaltung – mit nahezu unerschöpflichem Etat personeller und finanzieller Art aus Steuermitteln – also auch den Steuerzahlungen des Betroffenen – ausgestattet. Um hier eine Chancengleichheit annähernd sicherstellen zu können, fordert die Piratenpartei Niedersachsen die Einrichtung der Stelle eines staatlich finanzierten und den Wünschen des Betroffenen dienenden bürgeranwaltlichen Vertretung, wenn es um Projekte geht, die einem Planfeststellungsverfahren oder einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.

Verbandsklagerecht für Bürgerinitiativen schaffen

Für diese Fälle setzen wir uns für ein Verbandsklagerecht für Bürgerinitiativen ohne die zwingende Zugehörigkeit zu einem anerkannten Verband oder eine anerkannte Interessenvertretung ein. Ihnen muss dabei der Rückgriff auf alle Gesetze und Verordnungen gestattet sein.

Faire öffentliche Beschaffung

Die öffentliche Beschaffung ist eines der am meisten regulierten Tätigkeitsfelder öffentlichen Handelns. Eine Vielzahl von Regelungen soll sicherstellen, dass keinerlei Wettbewerbsverzerrungen in der Bedienung öffentlicher Aufträge zum Tragen kommen. Da es dabei immer um Steuergeld geht, welches eingesetzt wird, ist es für uns besonders wichtig, dass dies auch in Übereinstimmung mit gesellschaftlichen Kriterien erfolgt. Einige davon aus dem Lohnbereich finden sich im Kapitel "Arbeit und Soziales". Wir schlagen weiterhin folgende Änderungen vor:

Reform des Landesvergabegesetzes

Landesvergabegesetz: Im Landesvergabegesetz werden die Richtlinien für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen geregelt.

Bis zur Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens setzen wir uns für eine Reform des Landesvergabegesetzes ein. Demnach müssen Unternehmen in Niedersachsen, die sich um öffentliche Aufträge etwa von Kommunen oder Behörden des Landes bewerben,
- ihren Arbeitnehmern mindestens einen Stundenlohn zahlen, der bei dauerhaftem Bezug vor Altersarmut schützt. Der Wert ist jährlich neu zu berechnen und liegt zur Zeit bei ca. € 15,-.
- ihren beschäftigten Leiharbeitern und Werkvertragskräften den gleichen Lohn wie den Stammarbeitskräften zahlen.
- Deren Anteil an der Gesamtbelegschaft soll 5% nicht überschreiten.
- Diese Auflagen gelten auch für nachgeschaltete Unternehmen (sog. Subunternehmer).

Zudem sollen bei öffentlichen Ausschreibungen Mindeststandards für Umwelt- und Energieeffizienzkriterien bei öffentlichen Beschaffungen und Aufträgen eingehalten werden.

Bei der Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen sind Regeln für die Mindestqualifikation zur Übernahme von Aufgaben einzuführen, wo in der Vergangenheit Mängel in der Durchführung aufgrund geringer Qualifikation festgestellt wurden, wie bspw. in der Bewachung und Betreuung von Unterkünften für Geflüchtete. Eine Liste von Mindestqualifikationen für bestimmte Tätigkeiten ist zu erstellen. Wo es dann Anbieter gibt, die mit höher ausgebildetem Personal agieren als andere, ist dies bei der Vergabeentscheidung zu berücksichtigen. Denn besondere Aufgaben bedingen besondere Qualifikationen.

Beschaffung muss sozialen Ansprüchen folgen

Das Vergabegesetz gilt mehrere Aspekte wie den der Umweltverträglichkeit, der Sozialverträglichkeit und der Einhaltung von ILO-Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen, die in eine Vergabeentscheidung einfließen können. Allerdings ist nicht geregelt, nach welchen Kriterien derartige Aspekte zu berücksichtigen sind. Wir wollen, dass sie zu zu einem automatischen Bestandteil des Angebots werden. So ist nicht nur eine Vergleichbarkeit gegeben, es wird auch sicher gestellt, dass diese Aspekte Berücksichtigung finden. Auch wäre damit die Zweiklassengesellschaft von Verstößen aufgehoben. Solange dies noch nicht Realität ist, muss ein Verstoß gegen die freiwillig gemachten Zusagen gleichermaßen geahndet werden, wie ein Verstoß gegen verbindlich gemachte Zusagen, was bislang noch nicht der Fall ist.

Lügen nicht belohnen

Es darf keine Bevorzugung von Unwahrheiten geben. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass es nicht mehr möglich sein soll, eine Vertragsstrafe zu senken, weil sie unverhältnismäßig hoch erscheint.

Je Verstoß gegen die Vergaberichtlinien ist gemäß des Vergabegesetzes 1% des Auftragswertes einzubehalten. Ebendort ist auch geregelt, dass bei unverhältnismäßig hoher Vertragsstrafe der Auftraggeber diese auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf einen angemessenen Betrag herabsetzen kann. Je mehr Verstöße, desto geringer kann also die Konsequenz für den Einzelfall ausfallen. Das ist eine Bevorzugung derer, die viele Verstöße begehen und kann nicht im gesamtgesellschaftlichen Interesse sein.

Abgesehen davon, dass nicht definiert ist, was eine unverhältnismäßig hohe Strafe ist und unter welchen Voraussetzungen einer Bitte um Herabsetzung nachgekommen werden kann oder soll, handelt es sich hierbei um ein Bonussystem für denjenigen, der schon mit einer großen Anzahl von Verstößen kalkuliert, um einen Auftrag zu bekommen.

Infrastruktur bei Internet, Bauen und Verkehr

Wir, die PIRATEN Niedersachsen, setzen uns für einen freien Zugang zu Wissen und digitalen Informationen ein. Das Internet ist eine Technologie, die für jeden Gestaltungs- und Teilhabemöglichkeiten, sowie eine stärkere, direkte Vernetzung untereinander bietet, die räumlich und zeitlich unabhängig ist. Der Zugang zum Netz ist jedoch von technischen und sozialökonomischen Voraussetzungen abhängig, so dass keine flächendeckende Beteiligung am digitalen Wissen gewährleistet ist.

Wir sehen es im Rahmen der Daseinsfürsorge als eine Aufgabe des Landes Niedersachsen, ein niederschwelliges Angebot an Internetzugangsmöglichkeiten zu verwirklichen und zu fördern. Zugang zum Internet ist im 21. Jahrhundert entscheidend für die Teilhabe des Einzelnen an der Gesellschaft und deren Mitgestaltung. Wo die bisherige Landesregierung versagt hat, stehen wir PIRATEN Niedersachsen für eine echte Zukunft.

Durch die wirtschaftliche Entwicklung, den demografischen Wandel und die Besiedlung in einem Flächenland ergeben sich für den Verkehr in Niedersachsen besondere Herausforderungen. Diese ist nur durch die Zusammenarbeit aller Beteiligten zu bewältigen.

Zu einer nachhaltigen Verkehrspolitik gehört unter anderem der Ausbau klimafreundlicher Verkehrsangebote und die Schaffung städtischer und ländlicher, vor allem flächendeckender Verkehrsinfrastrukturen. Die optimale Ausnutzung bestehender Trassen für Bahn- und Straßenverkehr ist dabei Neubauten vorzuziehen. Aber auch die Wohnraumpolitik ist ein wichtiger Infrastrukturpunkt für Niedersachsen.

Niemand wird bezweifeln, dass allgemein zugängliche Straßen Teil der Infrastruktur sind, die von der öffentlichen Hand zu unterhalten ist. Viele Kommunen haben das eingesehen und örtliche Satzungen abgeschafft, die eine Mitfinanzierung durch die Anliegerschaft vorsahen. Wir setzen uns somit dafür ein, dass jegliche Regelung zur Sonderfinanzierung durch Anwohnende aufgehoben wird. Denn die darauf gründenden kommunalen Straßenausbaubeitragssatzungen (Strabs) haben zur Folge, dass die öffentliche Hand solange oberflächlich saniert, bis unter Kostenbeteiligung der Anlieger eine Grundsanierung notwendig ist.

Straßenbeleuchtungen und Beleuchtungskörper auf privaten und öffentlichen Grundstücken, die in Straßenrichtung ausgerichtet oder vom fahrenden Verkehr wahrgenommen werden können, dürfen den fahrenden Verkehr nicht gefährden und müssen daher blendfrei sein. Die Lichtquellen dürfen nicht sichtbar sein und müssen insektenfreundliche Leuchtmittel tragen.

Breitbandausbau

Regionen ohne Breitbandtechnologie werden von der kulturellen, politischen und technischen Entwicklung abgehängt. Breitband-Internetverbindungen sollen wie Strom, Straßen, Telefon und andere Infrastruktur flächendeckend verfügbar sein. Beim Bau und der Sanierung von Straßen müssen vorausschauend Leerrohre gelegt werden, um einen kostengünstigen Breitbandausbau zu ermöglichen. Wir wollen unterversorgte Gebiete finanziell fördern, um den Ausbau voranzutreiben. Das Land soll einen Beauftragten einsetzen, dessen Aufgabe es ist, in den Kommunen gezielt über die Fördermittel zu informieren und für den Breitbandausbau zu werben. Das Erreichen von mindestens 1 Gigabit/s muss in ganz Niedersachsen unverzüglich das Ziel sein. Breitband-Internetverbindungen müssen mittels neuer Technologie wie Strom, Straßen, Telefon und andere Infrastruktur flächendeckend verfügbar sein. Das schließt die Abdeckung auch von schnellem Mobilfunk (5G) bis an die letzte Milchkanne zwingend mit ein.

Haftungsfreistellung für Betreiber von digitalen Netzwerken

Auch die Regelungen zur sogenannten "Störerhaftung" wollen wir ändern und befürworten die Haftungsfreistellung für private Betreiber drahtloser und kabelgebundener Netzwerke. Die Betreiber solcher Netzwerke sollen den gleichen Schutz wie Access Service Provider genießen. Die Haftungsfreiheit entfällt, wenn ein Tatbestand zweifelsfrei einem Nutzer zugeordnet werden kann. Damit wollen wir das Problem der Störerhaftung in Zusammenhang mit drahtlosen und kabelgebundenen Netzwerken angehen. Der Betrieb offener WLAN-Netzwerke durch sogenannte "Open Wireless Communities", aber auch der Betrieb von Familiennetzen, soll so in Zukunft auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt werden. Hierfür wollen wir eine erneute Bundesratsinitiative starten.

Betreiberhaftung: Zurzeit haften Betreiber von nicht-gewerblichen öffentlichen, digitalen Netzwerken für ihre Nutzer. Dies erschwert in der Praxis vor allem das Betreiben von offenen WLAN-Netzwerken, da der Betreiber beispielsweise für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer des Netzwerkes haftet, obwohl dieser die Tat nicht verübt hat.

Access Service Provider: Im deutschsprachigen Raum auch oft nur Provider, weniger häufig auch nur Internetanbieter oder Internetprovider genannt, sind Anbieter von Diensten, Inhalten oder technischen Leistungen, die für die Nutzung oder den Betrieb von Inhalten und Diensten im Internet erforderlich sind.

Grenzen für Vorschriften im Bebauungsplan

Bebauungspläne dürfen die Gestaltungsfreiheit der Bauherren nicht einschränken. Abgesehen von Sicherheitsaspekten soll es nur wenige zulässige Einschränkungen geben, wie beispielsweise bestimmte Mindestabstände zu Nachbargrundstücken und eine Obergrenze für die Bauhöhe.

Vorgaben der Bebauungspläne erschweren bzw. verhindern teilweise den Bau von Niedrig- und Nullenergiehäusern, insbesondere wenn diese von der traditionellen Bauform abweichen. Auch andere Vorschriften, beispielsweise zur Haus- und Dachfarbe, sind für uns nicht nachvollziehbar. Abgesehen davon verteuern sie nicht selten den eigentlichen Bau und stehen somit im Widerspruch zum Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu errichten.

Wir streben mehr Transparenz und Überlegen in der Politik bei Bauentscheidungen an. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Erweiterung der Veröffentlichungspflichten auf Bauschildern ein. Zukünftig sollen neben den bisherigen Veröffentlichungen bei öffentlichen oder dem rechtlich gleichgestellten Bauten auch Angaben zu Zeitplan der Bauarbeiten, an der Entscheidung beteiligten Gremien, Kosten für die öffentliche Hand und Ansprechpartner bei der Verwaltung enthalten sein. Zusätzlich sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben im Internet an geeigneter Stelle zu veröffentlichen.

Barrierefreies Bauen als Standard

Neben der Förderung von neuem Wohnraum ist die Mobilität von Menschen mit Behinderungen ein wichtiger Aspekt im Bereich Bauen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die gesetzlichen Richtlinien angepasst werden und insbesondere in Ämtern und Behörden sowie in Bildungseinrichtungen die Barrierefreiheit massiv ausgebaut wird. Um dies zu unterstützen, muss barrierefreies Bauen ein fester Bestandteil der Architektenausbildung werden.

Energieeffiziente, emissionsarme und raumschonende Mobilität im Interesse der Gesundheit aller ist ein wesentliches Ziel unserer Verkehrspolitik. Wir setzen uns für die Förderung von innerstädtischem ÖPNV und regionalem Nahverkehr, sowie einen Ausbau des Radwegenetzes auf allen Ebenen ein. Ziel ist das gleichberechtigte Nebeneinander von zu Fuß-, Rad-, motorisiertem Individual- und öffentlichem Personennahverkehr.

Schiene vor Straße

Wir, die PIRATEN Niedersachsen, setzen uns für eine Entlastung der Straßen zugunsten des Schienenverkehrs sowohl im Güter- wie im Personenverkehr ein. Dabei geht Reaktivierung stillgelegter Trassen vor Ausbau bestehender und Neubau. Um die Attraktivität des ländlichen Raums zu steigern oder mindestens zu erhalten sollen auch dort, wo es wirtschaftlich sinnvoll ist, stillgelegte Haltepunkte reaktiviert bzw. neu eingerichtet werden. Zur besseren Erreichbarkeit streben wir - sofern an der Trasse befindlich - die Verlagerung von ortsfernen Bahnhöfen in den Ort hinein an.

Pilotprojekte für den fahrscheinlosen öffentlichen Personennahverkehr

Um die Mobilität aller zu verbessern, setzen wir uns für einen Fahrscheinlosen öffentlichen Personennahverkehr mit Taktfahrplan und flexible Lösungen wie Rufbusse und Ähnliches ein. Vergleichbare Projekte anderer Städte zeigen die positiven Auswirkungen dieser Maßnahme auf Lebensqualität und Stadtentwicklung. Dazu sollen Verkehrsträger gefördert werden, die eine Pilotphase zu entsprechenden Projekten durchführen. Diese sollen wissenschaftlich begleitet werden, um neue Erkenntnisse in die Verbesserung der Effektivität des Nahverkehrs einfließen zu lassen. Das Land stellt für den Verkehrsträger, der dieses Projekt am besten umsetzt, eine Förderung von 75% des Umsatzes des beauftragten Verkehrsunternehmens pro Jahr für fünf Jahre zur Verfügung. Sollte die geförderte Stadt/Gemeinde innerhalb von fünf Jahren nach dem Förderungsende wieder kostenpflichtige Fahrscheine einführen, sind die Fördermittel zurückzuzahlen.

Fahrscheinfreiheit auch für Fahrräder

Ebenso soll bei zukünftigen Ausschreibungen der Landesnahverkehrsgesellschaft die für Fahrgäste kostenfreie Fahrradmitnahme im Schienenpersonennahverkehr in Niedersachsen (Niedersachsentarif) als zu erbringende Leistung festgelegt werden. Ersatzweise sind nachgewiesene Einnahmeausfälle aus der Landeskasse zu finanzieren.

Strecken mit Motorrad-Fahrverboten minimieren

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die ausschließliche Zulassung von Fahrverboten motorisierter Fahrzeuge, insbesondere Motorrädern, dort ein, wo mildere Mittel, wie eine verstärkte Verkehrskontrolle oder bauliche Maßnahmen, technisch nicht möglich sind. Existente Verbote sind diesbezüglich zu überprüfen. Grundlage sollten wenigstens neutrale und aussagekräftige Verkehrszählungen und Lärmmessungen sein. Die Einführung des Tiroler Modells ist denkbar.

Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs

Zur Steigerung der Luft- und Lebensqualität und aus Klimaschutzgründen setzt sich die Piratenpartei für eine Attraktivitätssteigerung des Rad- und Fußverkehrs ein. Neben Infrastrukturmaßnahmen setzen wir, die PIRATEN Niedersachsen, uns daher konkret für die Umsetzung dreier Ergänzungen der StVO ein, die mittels Modellversuchen vorbereitet und dann mittels Bundesratsinitiative gesetzlich fixiert werden sollen:

- Einführung eines Ampelgrünpfeils (geradeaus) an Kreuzungen, an welchen der Radverkehr das Rotlicht ohne erhöhte Gefahr missachten kann

- Grünpfeile mit zeitlicher Spezifizierung für Fußgänger und Radfahrer an Kreuzungen, wenn durch geringes Verkehrsaufkommen keine Gefahr durch Rotlichtmissachtung besteht.

- Die Einführung einer zusätzlichen "Alle-Grün"-Ampelphase, welche an großen Kreuzungen eingebaut werden kann, um allen Radfahrern ein gleichzeitiges Queren der Fahrbahnen zu ermöglichen.

- Schaffung einer landesweit gültigen verbindlichen Regelung von Streu- und Räumpflichten auf Radwegen bei Schnee.

Kultur- und Medien

Kultur soll allen Menschen und nicht nur einer Elite zur Verfügung stehen. Der Zugang zu Kunst, Medien und Kultur im Allgemeinen soll jedem ermöglicht bzw. erleichtert werden. Darum werden wir, die PIRATEN Niedersachsen, bestehende Projekte zur digitalen Archivierung kultureller Güter unterstützen. Mit Hilfe moderner Technologien können jetzt und in Zukunft alle Kulturgüter in Museen, Archiven, Sammlungen und Bibliotheken flächendeckend digitalisiert erfasst werden. In elektronischer Form stehen dann jegliche Kulturschätze unseres Landes allen Menschen zur Verfügung.

Aber unter Kultur verstehen wir nicht nur "altes" Kulturgut. Elektronische Spiele oder die Produktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehören für uns genauso dazu, wie Ausdrucksformen im öffentlichen Raum. Die unnötige politische Einflussnahme auf die Inhalte der modernen Medien wollen wir unterbinden.

E-Sport-Vereine anerkennen

Zu den modernen Formen von Kultur zählen wir beispielsweise den E-Sport. Die Kurzbezeichnung E-Sport steht für "elektronischer Sport“, eine zeitgemäße Form des sportlichen Wettkampfs. Dieser wird mit Computerspielen über das Internet oder auf Lokalen-Netzwerk-Turnieren ausgetragen. Im Zuge des weltweiten Ausbaus des Internets hat der E-Sport sich zu einer Breitensportart nicht nur der Jugend entwickelt. Immer mehr Spieler organisieren sich in entsprechenden Vereinen. Ebenso wie traditionelle Sportvereine leisten die E-Sport-Vereine dabei einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Viele bemühen sich beispielsweise, Eltern und Jugendlichen den E-Sport näher zu bringen, Vorurteile abzubauen und auf diese Weise Medienkompetenz zu vermitteln. Diese Arbeit muss genauso gewürdigt werden wie diejenige von Sportvereinen und als gemeinnützig anerkannt werden.

Zugangshürden minimieren

Kultur ist kein Selbstzweck. Sie ist der Schlüssel zur Bildung. Daher darf auch sie nicht Zutrittshürden aufgrund finanzieller Umstände zum Opfer fallen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass alle dem Land Niedersachsen gehörenden oder von ihm verwalteten oder geförderten kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen durch Schüler prinzipiell kostenfrei besucht werden können. Zudem sind dort Vergünstigungen für Studenten und Rentner ohne eine Altersgrenze zu gewähren. Ein entsprechendes Gesetz werden wir auf den Weg bringen.

Mit Hilfe moderner Technologie können wir unser kulturelles Erbe erfassen, archivieren, digitalisieren und jedermann frei zugänglich machen. Indem wir die kulturellen Errungenschaften Niedersachsens elektronisch zur Verfügung stellen, machen wir unser Bundesland auch zu einem attraktiven Kultur- und Wirtschaftsstandort. Außerdem wollen wir, dass Sie die Ergebnisse der digitalen Erfassung übersichtlich katalogisiert im Internet finden und genießen können.

Alle Inhalte landeseigener oder durch Landesmittel unterstützter kultureller Einrichtungen sind unter http://kulturerbe.niedersachsen.de/viewer/ oder unter https://nds.museum-digital.de/ aufzuführen. Alternativ unterstützen wir auch den Ausbau des genossenschaftlichen Projekts digiCULT-Verbund eG zur Erfassung, Bewahrung und Verbreitung von Kulturgut genauso wie die Initiativen der Deutschen Digitalen Bibliothek und von Europeana. Wir setzen uns dafür ein, dass sich Niedersachsen bei diesen nicht-kommerziellen Projekten langfristig engagiert. Über diese Seiten direkt und indirekt abrufbare Fotos sind unter freier Lizenz bereitzustellen.

digiCULT: Ein Verbund von Museen zur digitalen Erfassung und Publikation von Museumsbeständen. Momentan nehmen bereits z. B. Museen der Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg daran teil, Niedersachsen ist leider noch außen vor. Die erhobenen Daten werden wiederum anderen Projekten wie der internationalen Kulturdatenbank Europeana zur Verfügung gestellt.

Legale Graffiti ermöglichen

Weiterhin setzen wir für die Bereitstellung nicht zum Eingangsbereich zählender Außenwände dem Land Niedersachsen gehörender Bauwerke für die Benutzung zu öffentlichem Graffiti ein. Entsprechende Wände sind zu kennzeichnen. Vorgaben des Denkmalschutzes und Gestaltungsvogaben sind zu berücksichtigen.

Verfügbarkeit von Medieninhalten

Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist bereits ein großer Teil des Programmangebots digital verfügbar, sowohl gleichzeitig mit der Ausstrahlung als auch "archiviert" in so genannten Mediatheken. Hier sehen wir im Bereich der Archivierung und der dauerhaften Bereitstellung ein Problem. Denn die Hauptaufgabe des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht ja darin, die Bevölkerung mit unabhängiger Berichterstattung und kulturellen Beiträgen zu versorgen. Diese gebührenfinanzierten Inhalte sind aber seit der Umsetzung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags nur für sehr kurze Zeit in den Online-Mediatheken der Rundfunkanstalten abrufbar. Will jemand zu einem späteren Zeitpunkt auf einen bestimmten Medieninhalt, z. B. eine interessante Reportage, zugreifen, so muss er dafür eine Gebühr entrichten. Unter Umständen ist der Medieninhalt überhaupt nicht mehr erhältlich, und das, obwohl für seine Produktion und Bereitstellung bereits Rundfunkgebühren gezahlt worden sind.

Wir setzen uns dafür ein, dass allen Menschen alle Medieninhalte zeitlich unbegrenzt und ohne Bezahlung zur Verfügung gestellt werden. Aus Rundfunkgebühren finanzierte Sendungen und Online-Inhalte sollen zudem unter freie Lizenzen gestellt werden und somit von jedem frei getauscht werden dürfen.

Werbung in öffentlich-rechtlichen Medien begrenzen

Da die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien durch Gebührengelder ausreichend ist, setzen wir uns dafür ein, dass Werbung ausschließlich für Programmbestandteile gemacht werden darf. Zu enge Beziehungen mit den werbenden Unternehmen können so weitestgehend ausgeschlossen werden, wodurch dann auch keine Konflikte z.B. mit Nachrichtensendungen oder Enthüllungsmagazinen entstehen können. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein Gutachten des Bundesfinanzministeriums. Zudem ist gesetzlich geregelt, dass Werbung, Sponsoring und Teleshopping im Programm von Bürgerfunk unzulässig sind. Gleiches Recht für alle.

Personelle Umbesetzung des Rundfunkrates

Ein anderes Problem beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk sehen wir darin, wie die verwaltenden Rundfunkräte zusammengesetzt sind. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender sollen so genannte staatsferne Körperschaften sein, d. h. sie sollen unabhängig vom Staat die Pressefreiheit garantieren. Um Unabhängigkeit und Programmvielfalt zu gewährleisten, werden die öffentlich-rechtlichen Sender von einem Verwaltungsrat gesteuert. Dieser Verwaltungsrat ist überwiegend mit Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen wie Kirchen, Gewerkschaften oder Verbänden besetzt. Doch dass auch die Vertreter von politischen Parteien in den Rundfunkrat des NDR berufen werden, lehnen wir grundsätzlich ab. Neben einem Einfluss auf die Programmgestaltung muss vor allem eine Einflussnahme auf die Personalpolitik des NDR ausgeschlossen werden. Der Verwaltungsrat des NDR darf kein Instrument der Parteipolitik sein.

Im Gegensatz dazu setzen wir uns dafür ein, dem Chaos Computer Club entweder einen Sitz in der Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt oder im NDR-Rundfunkrat einzuräumen. So werden endlich auch die Internetnutzer angemessen vertreten, die bisher als gesellschaftlich relevante Gruppe vernachlässigt werden. Dies ist umso notwendiger, als Internetnutzer mit der Neuordnung des Gebührensystems an der Finanzierung des Gesamtangebots des Senders beteiligt sind.

Weitere zur berücksichtigende Gruppen sind aufgrund der geänderten Zusammensetzung der Gesellschaft und der daraus resultierenden gerechtfertigten Ansprüche Vertreter von säkularen, weltanschaulichen Vereinigung (z.B. IBKA oder Humanistische Union), einer Organisation der Lesbisch/Schwul/Bi/Trans-Bewegung (z.B. LSVD), gesellschaftskritischen bundesweit agierenden Organisation (z.B. Attac), eine Vertretung von Asylsuchenden u. Migranten (z.B. Pro Asyl oder Nds. Flüchtlingsrat), jeweils eine Organisation der Freien Berufe (z.B. BFB), des Tierschutzes (z.B. Deutscher Tierschutzbund oder ProVieh), des Erziehungs- und Bildungswesens (z.B. Deutscher Volkshochschulbund) und des Kinderschutzes (z.B. Deutscher Kinderschutzbund). Alle nicht durch Staatskirchenverträge gedeckte Privilegien aus den Bestimmungen über öffentlich-rechtliche Medien sollen aufgehoben werden. Denn Kirchen sind nicht anders zu behandeln, als andere Interessenvereinigungen.

Für die Besetzung aller Gremien sollen die gleichen Ausschlusskriterien gelten, die schon jetzt für das ZDF Gültigkeit haben. Überschneidungen von teilnehmenden Organisationen innerhalb eines Senders in verschiedenen Gremien sind zu vermeiden.

Berücksichtigung sexueller Orientierung und geschlechtlicher Vielfalt bei öffentlich-rechtlichen Medien verankern

In der Folge setzen wir uns dafür ein, dass die Verwirklichung der Gleichberechtigung unabhängig von der sexuellen Identität und geschlechtlichen Vielfalt als Teil der Programmgrundsätze öffentlich-rechtlicher Medien festgeschrieben wird. Denn diesem muss überall Rechnung getragen werden.

Öffentlichkeit der Mediengremien

Diese Mediengremien entscheiden nicht nur über Programm, sie entscheiden auch über die Verteilung des Geldes der Gebührenzahler und sonstige Einnahmen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für öffentliche Sitzungen von Mediengremien öffentlich-rechtlicher Sender ein. Davon ausgeschlossen sollen nur Sitzungsteile sein, die den Daten- und Persönlichkeitsschutz sicherstellen müssen. Denn Transparenz ist insbesondere dort notwendig, wo es um die Verteilung öffentlicher Mittel geht.

Transparenz beim Sponsoring bei öffentlich-rechtlichen Sendern

Sponsoring von im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gezeigten Produktionen erfolgt zumeist durch Produktplatzierungen. Dadurch werden den Zuschauern, meist unbemerkt, Werbeinhalte präsentiert. Früher nannte man das Schleichwerbung. Daher halten wie die eindeutige Kennzeichnung von Sponsorenleistungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk für unumgänglich. Für die Zukunft wird ein Verzicht auf Sponsoring bei Eigenproduktionen angestrebt. Denn anders als bei Werbung lässt sich Sponsoring insbesondere bei zugekauften Produktionen nicht immer vermeiden.

Stärkung der Unabhängigkeit und Meinungsfreiheit von Redakteuren gegenüber ihren Verlagen und Sendern

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass Journalisten mehr Freiheiten erhalten, auch entgegen der wirtschaftlichen oder politischen Interessen der Verlage berichten zu dürfen. Denn mehr Innere Pressefreiheit ist in Deutschland seit Jahren nötig.

Sicherheit für Redakteure in Hinblick auf verfolgbare Delikte

Um Sicherheit hinsichtlich der Gesetzesmäßigkeit von Veröffentlichungen zu gewährleisten, setzen wir uns für die Aufstellung einer Liste der strafrechtlich zu verfolgenden Delikte durch Medienschaffende ähnlich der im Hessischen Pressegesetz ein. Die Verbreitung von mittels Whistleblowing erlangten Informationen wäre damit von einer strafrechtlichen Verfolgung ausgeschlossen, sofern die Inhalte nicht selbst strafbar wären.

Transparenz bei der Vergabe der Kulturförderung

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die Bewertung der Kriterien zur Förderungserlangung in einem offenen, transparenten Verfahren erfolgt. Weiterhin setzen wir uns für die Veröffentlichung der Ergebnisse bezogen auf die einzelnen Förderkriterien ein. Denn bei unter staatlicher Beteiligung erstellten Projekten muss Transparenz in der Entscheidungsfindung gegeben sein.

Gerechterer Denkmalschutz

Keine Belastung durch Denkmalschutz

Denkmale kommen der Allgemeinheit zugute, sie sollen nicht zu Belastungen des Einzelnen führen. Daher setzen wir uns dafür ein, dass bei Bauimmobilien, die dem Denkmalschutz unterliegen, alle aufgrund des Denkmal-Status' anfallenden Mehrkosten von der öffentlichen Hand übernommen werden, sofern das Objekt zum Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht unter Denkmalschutz stand. In Anspruch genommene Steuervorteile sind gegenzurechnen. Dies soll bis zu einer Veräußerung der Immobilie gelten.

Kein Verfall von Denkmalen zulassen

Denkmale müssen in Niedersachsen nicht erhalten bleiben, wenn dies wirtschaftlich unzumutbar ist. Somit setzen wir uns dafür ein, dass ausreichendes Personal in den Denkmalschutzbehörden vorhanden ist, frühzeitig auf diese Gefahr hinzuweisen. So lässt sich vermeiden und durchsetzen, dass dieser Grund herbeigeführt wird, um ein Denkmal abreißen zu können.

Schau mal, Schatz

Nur ein gerechter Ausgleich aller Interessen sichert historisch wertvolle Funde der Allgemeinheit. Darum setzen wir uns dafür ein, dass dem Finder von als Schatz zu definierenden Objekten wenigstens die Hälfte des Wertes zusteht, wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert besitzen. Dieser soll dabei die Grundlage der Berechnung bilden. Die bisherige Regelung, dass ein Finderlohn nach Belieben und im Rahmen der verfügbaren Mittel des Landeshaushalts gezahlt werden kann, lässt nicht vermuten, dass tatsächlich alle gefundenen kulturell wertvollen Objekte der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Funde bis zu einem ermittelten Wert von € 5.000,- sind gemäß § 984 BGB zu behandeln. Ist die Entdeckung bei unerlaubten Nachforschungen gemacht worden, ist von der Gewährung einer Belohnung abzusehen. Gleiches gilt, wenn der Fund nicht gemäß den Bestimmungen des Gesetzes angezeigt wurde.

Landleben

Entwicklung des Ländlichen Raums

Grundlage der Entwicklung des ländlichen Raumes ist die flächendeckende Bereitstellung von schnellen Breitbandanschlüssen (mindestens 1 Gigabit Mbit/s). Dies schließt die Abdeckung auch von schnellem Mobilfunk (5G) bis an die letzte Milchkanne zwingend ein. Daneben sieht die Piratenpartei Niedersachsen folgende Notwendigkeiten, für deren Umsetzung sie sich einsetzt:

Damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert wird, sind Anreize für „Home-Office“ zu schaffen, beispielsweise durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen.

Zur Vermeidung von langen Pendelzeiten für Beschäftigte in urbanen Zentren, sowie zur Unterstützung junger StartUps, soll im ländlichen Raum flächendeckend der Aufbau von „Co-Working-Areas“ motiviert werden.

Zur Unterstützung der Versorgung des ländlichen Raumes mit schnellem Breitband sollen Kommunen/Städte Möglichkeiten der öffentlichen Bauinfrastruktur nutzen, um die Vergrößerung der Reichweite durch „Freifunk“- Netze zu ermöglichen

Eine flächendeckende und möglichst wohnortnahe ärztliche Versorgung hat auch auf Grund des demographischen Wandels im ländlichen Raum enorme Bedeutung. Hierzu sollen unterstützend Möglichkeiten der Telemedizin als Standardangebot etabliert werden.

Zur Erhöhung der Mobilität sind gezielte Projekte für die Bereitstellung von Fahrzeugen (Car-Sharing) und/mittels autonomen Fahren aufzulegen, die nach Möglichkeit als Blaupause für die flächendeckende Versorgung dienen können.

Der ÖPNV muss massiv ausgebaut werden. Nur so werden sich die ökologischen Notwendigkeiten durch ein vermindertes Pendelns Berufstätiger reduzieren lassen. So bieten Rufbussysteme wie in der Region Hannover Anreize für den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr.

Kulturelle Angebote und solche zur Freizeitgestaltung müssen stärker gefördert werden, um auch außerhalb der Arbeitswelt die Notwendigkeit zum Pendeln in die Ballungszentren zu minimieren.

Um ausreichende Einkaufsmöglichkeiten vor Ort zu haben, sollen Kooperativen und Genossenschaftliche Angebote finanziell unterstützt werden.

Landwirtschaft

Moderne, nachhaltige und digitale Landwirtschaft

Eine moderne, nachhaltige und digitale Landwirtschaft ist ein wichtiger Zukunftsfaktor. Grundlage der Digitalisierung der Landwirtschaft ist die flächendeckende Bereitstellung von schnellen Breitbandanschlüssen (mindestens 1 Gigabit). Dies schließt die Abdeckung auch von schnellem Mobilfunk (5G) zwingend ein.

Wir unterstützen die Forschung im Bereich automatisierter Roboter, wie beispielsweise für das Jäten von Unkraut, ist die Grundlage, um den Einsatz von Pestiziden/Bioziden wie Glyphosat deutlich zu verringern bzw. langfristig zu vermeiden.

Unabhängig der Nutzung von herstellerspezifischen Lösungen muss die Datenhoheit aller erhobenen Daten beim Landwirt liegen. Die Förderung der Bereitstellung von einheitlichen Standards oder gegebenenfalls. Einrichtung eines „Agrardatenportals" unter Treuhand, auf dem diese Daten dann gespeichert werden, oder ein "Code of Conduct" mit den Herstellern ist dafür eine elementare Voraussetzung.

Wir fordern und unterstützen eine kostenfreie Nutzung öffentlicher Kataster-, Satelliten- oder Wetterdaten, die von den zuständigen Bundes- und Landesämtern systematisch erhoben und ausgewertet werden. Diese müssen auf Open Data-Basis bereitgestellt werden.

Zur besseren Auffindbarkeit, Bereitstellung und Nachnutzung aller bislang verstreut liegenden oder gar nicht auffindbaren öffentlich erhobenen Daten setzen wir uns für die Schaffung eines "Landwirtschaftsdatenportals" ein, um aus diesen Daten entsprechende Forschungen und Entwicklungen zu unterstützen.

Prozesse zwischen Behörden und Erzeugenden müssen so gestaltet werden, dass die Daten medienbruchfrei ausgetauscht werden können. Dabei sollen, auch zur Erhöhung der Interoperabilität, grundsätzlich offene Standards zum Einsatz kommen. Die Übertragung der Daten soll dabei grundsätzlich verschlüsselt erfolgen.

Zur Bündelung der notwendigen Aktivitäten ist ein entsprechendes „Kompetenzzentrum“ aufzubauen und auszustatten, auf dessen Grundlage dann regionale „digital hubs“ anzusprechende Personen für die Erzeugenden vor Ort sein sollen.

Zur Erhöhung der Transparenz bei der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, der Transparenz der Produktionsverfahren und Rückverfolgbarkeit soll die Bereitstellung dieser Daten vereinfacht digitalisiert werden. Hierzu soll ein zentrales Informationsportal für alle Interessierten eingerichtet werden.

Die Aus- und Weiterbildung im Agrarsektor ist so anzupassen, dass neben der Vermittlung von traditionellen Techniken auch die Grundlagen zur Nutzung der Digitalisierungsmöglichkeiten vermittelt werden. Dadurch wird einerseits der Beruf attraktiver und andererseits auch dem Mangel an Fachkräften vorgebeugt.

Durch den Klimawandel muss die Landwirtschaft Anbaumethoden und Sorten an die neuen Verhältnisse anpassen. Wegen der Temperaturerhöhung ist mit Problemen bei der Wasserversorgung der Pflanzen zu rechnen. Die zunehmenden Starkregenfälle führen zu einer stärkeren Erosion und können die Pflanzen direkt (mechanisch) beschädigen. Mit Ernteausfällen ist zu rechnen. Forschungsprojekte und Umstellungen, um die Landwirtschaft unter veränderten klimatischen Verhältnissen funktions- und wettbewerbsfähig zu halten, sind fortzuführen, bzw. zu fördern.

Alternative Anbaumethoden, die flächen- und ressourcenschonend sind, wie z.B. aufgeständerte Photovoltaik über Anbauflächen, oder Indoor-Farming und Aquaponing sowie der urbane Gemüseanbau auf Dächern etc. sollen erprobt und erfolgreiche Methoden gefördert werden.

Stärkung des Vorkaufsrechts für landwirtschaftliche Betriebe

Unser Ziel ist, die landwirtschaftlichen Nutzflächen im Eigentum von aktiven Landwirten zu belassen und diesen den Erwerb weiterer Nutzflächen zu erleichtern. Damit soll erreicht werden, dass landwirtschaftliche Flächen nicht in den Besitz z.B. von Investmentfonds gelangen und zu Spekulationsobjekten werden. Das zweite wichtige Ziel ist, die Gesamtfläche landwirtschaftlicher Nutzflächen nicht weiter zu verringern. Das ist notwendig um die Erzeugung regionaler Lebensmittel zur Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen.

Wir setzen uns daher für ein vorrangiges Vorkaufsrecht landwirtschaftlicher Nutzflächen durch Landwirte ein. Mit der Ausübung des Vorkaufsrecht ist die Verpflichtung zur landwirtschaftlichen Nutzung für mindestens 25 Jahre verbunden. Das Vorkaufrechts natürlicher Personen (auch GbR) liegt über dem von Genossenschaften, das der Genossenschaften über dem von anderen Gesellschaftsformen. Ist die Fläche verpachtet, liegt ein vorrangiges Vorkaufsrecht beim landwirtschaftlichem Pächter. Für Pächter, die den Kaufpreis nicht aufbringen können, ist ein Fonds über die N-Bank aufzulegen, der die Finanzierung sicher stellt.

Weiterhin wollen wir den Erwerb landwirtschaftlicher Nutzflächen durch Nichtlandwirte wirksam reduzieren. Dazu gehört, dass die Nutzung als Reiterhöfe oder ähnlichen Nutzungen zur Freizeitgestaltung nicht mehr als Landwirtschaftliche Nutzungen eingestuft werden. Landwirtschaftliche Nutzung ist nur gegeben, wenn die Flächen zur Erzeugung von Lebensmitteln (somit auch Fischerei) oder der Forstwirtschaft dienen.

Nachhaltigkeit ist unser Maßstab

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich ein für eine Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischereiwirtschaft, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist. Das Land Niedersachsen soll mit Initiativen im Bundesrat darauf hinwirken. In der Land- und Forstwirtschaft, dem Gartenbau und in der Fischereiwirtschaft ist daher ein Wandel notwendig. Wo nachhaltige Bewirtschaftung in Ansätzen schon verwirklicht ist, muss sie unterstützt und weiter ausgebaut werden.

Darüber hinaus stellen wir die Frage, welche sozialen und wirtschaftlichen Strukturen in diesem Sektor zu fördern oder ganz neu aufzubauen sind, damit Nachhaltigkeit sich durchsetzt. Eingebunden in die EU und Weltwirtschaft sind Nachhaltigkeitskriterien europa- und weltweit zu beachten und dürfen nicht an der Landesgrenze ausgeblendet werden (z.B. durch Torfimporte, Futtermittelimporte).

Lebendige Böden – Wertschätzung erhöhen

Fruchtbare Böden sind die Grundlage für Land- und Forstwirtschaft, für unsere Nahrungsmittel. Über komplexe Umsetzungsprozesse ermöglichen sie das Pflanzenwachstum in ihrem Gefüge aus Mineralien, organischen Stoffen und Bodenorganismen, aus Poren und wassergefüllten Kapillaren. Im Boden wird das Grundwasser gefiltert, chemische Stoffe werden umgebaut. Böden sind Puffer in Wasser- und Nährstoffkreisläufen. Sie haben die tragende Rolle für unsere Siedlungen, Industrie und Infrastruktur. Wir, die PIRATEN Niedersachsen, setzen uns ein für die Wertschätzung von Böden mit ihren wichtigen Funktionen und deren Erhalt. Beeinträchtigungen (u.a. durch Schadstoffzufuhr, Überdüngung, Verdichtung, Humusverlust, Erosion, Torfabbau, Versiegelung, Spekulation auf Boden) sind keine Bagatellen, die einem kurzfristigen Wirtschaftserfolg untergeordnet werden können, sondern müssen aktiv ausgeräumt werden.

Saatgut – der Keim der Selbstbestimmung

Wir, die PIRATEN Niedersachsen, setzen uns dafür ein, dass Saatgut allen, die es nutzen wollen, als Gemeingut zugänglich wird. Wir treten ein für den Erhalt und Weiterentwicklung der Sortenvielfalt samenfester Kulturpflanzen. Die Zulassung von Saatgut ist nach dessen Nutzen als Feld- oder Gartenfrucht und für die Ernährung zu bemessen. Sie wird bundesweit entzogen, wenn nachweislich Risiken für den Erhalt der Artenvielfalt, für das Bodenleben oder das Grundwasser bestehen.

Vielfalt und kurze Wege

Wir, die PIRATEN Niedersachsen, setzen uns ein für eine Landwirtschaft der Vielfalt. Regionale Besonderheiten sollen in der Unterschiedlichkeit von Erzeugnissen, Anbaumethoden, Tierhaltungsformen, Betriebsstrukturen und Bewirtschaftungsformen ihren Ausdruck finden und sich entwickeln können. Einheitliche Standards werden dort festgeschrieben werden, wo sie für die Gesunderhaltung von Mensch, Tier und Umwelt unerlässlich sind. Wir unterstützen eine Landwirtschaftspolitik, die kurze Wege zur Versorgung der Bevölkerung sucht, und zwar vom Erzeuger über den Verarbeiter, Vermarkter bis hin zum Verbraucher, damit auch die Kette der Wertschöpfung innerhalb einer möglichst eng umgrenzten Region bleibt. Sie nutzt und fördert die Kenntnisse der Landwirte, Verarbeiter, Händler und Konsumenten vor Ort und achtet deren Recht auf Selbstbestimmung.

Tierschutz in der Nutztierhaltung

Wir, die PIRATEN Niedersachsen, setzen uns für tiergerechte Haltungsformen in der Nutztierhaltung ein. Gute Haltungsformen orientieren sich an den Bedürfnissen der Tiere. Die jetzigen Standards sind jedoch in vielen Punkten noch nicht optimal. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Standards in der Tierhaltung nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist unser Ziel. Dabei sollen Kleinbetriebe einmalige finanzielle Unterstützungen für Investitionen zur Umsetzung neuer Standards erhalten können.

Antibiotika-Einsatz in der "Tierproduktion"

Die durch den massiven Einsatz von Antibiotika in der Tierproduktion verursachte Entstehung resistenter Erreger stellt nach wie vor eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung dar, akut gefährdet ist die Gesundheit der Landwirte selbst.

Wir treten dafür ein, dass der Antibiotika-Einsatz in der Nutztierhaltung neu bewertet und streng reglementiert wird. Eine Vergabe nach dem Gießkannenprinzip - der ganze Tierbestand wird mit Antibiotika behandelt, auch wenn nur wenige Tiere erkrankt sind - muss unterbunden werden.

Die bisherigen Strategien zur Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes waren nur bedingt erfolgreich. So konnte die in Tonnen gemessene Menge an Antibiotika zwar reduziert werden. Sehr problematisch ist aber, dass der Einsatz sog. Reserve-Antibiotika zugenommen hat.

Zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes ist in erster Linie die Vermeidung der krankheitsverursachenden Bedingungen. Dazu zählen u.a. Optimierung der Hygiene und Haltungsbedingungen und die Fütterung von qualitativ hochwertigem silagefreien Grundfutter

Gentechnikfreie Region Niedersachsen

Wir, die PIRATEN Niedersachsen, setzen uns dafür ein, dass ganz Niedersachsen eine gentechnikfreie Region bleibt und die Freisetzung und der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Niedersachsen generell nicht gestattet werden.

Kleintierförderung wie Großtierförderung

Welcher Gattung eine gefährdete Nutztierrasse ist, darf bei der Bewertung der Erhaltungswürdigkeit keine Rolle spielen. Wir setzen uns daher dafür ein, gefährdete einheimische Nutztierassen von Kaninchen, Geflügel, Hunden und Bienen festzulegen, die bislang noch nicht in der entsprechenden Förderrichtlinie erfasst sind. Deren Erhalt unterstützen wir.

Offene Standards und freie Software

Transparenz in der Verwaltung gehört zu unseren wichtigsten Zielen. Sie bildet die Grundlage für unsere freiheitlich-demokratische Informations- und Wissensgesellschaft. Deshalb setzen wir, die PIRATEN Niedersachsen, uns dafür ein, dass Ihnen, allen Menschen, öffentliche Informationen uneingeschränkt zur Verfügung stehen, sofern dem nicht Datenschutzrichtlinien entgegenstehen.

Freier Zugang zu öffentlichen Daten

Freier Zugang zu öffentlichen Informationen

Open Data: Unter Open Data (engl. „offene Daten“) verstehen wir, dass sämtliche von der öffentlichen Hand finanzierten oder selbst erstellten Daten und Informationen für die Allgemeinheit verfügbar und nutzbar gemacht werden. Ausgenommen sind selbstverständlich alle Daten, die unter den Datenschutz oder das Persönlichkeitsrecht fallen.

Politische und verwaltungstechnische Entscheidungen können nur dann von uns Bürgern nachvollzogen werden, wenn wir verstehen, wie diese Entscheidungen zustande gekommen sind. Darum müssen alle für die Entscheidungen bedeutsamen Daten und Informationen öffentlich und frei zugänglich sein. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass jedermann freien Zugang zu allen öffentlichen Informationen bekommen. Diese umfassen alle Daten, deren Erstellung direkt oder indirekt durch öffentliche Gelder finanziert wurde. Darunter fallen z.B. wissenschaftliche Forschungsergebnisse, Lehrmaterialien, Software, Planungen, Protokolle, Mitteilungen oder Rundfunksendungen. Wir werden Open Data in die Verwaltung, Politik und Denkweise des Landes Niedersachsen einführen.

Zudem wollen wir sicherstellen, dass diese Informationen so einfach wie möglich erreichbar sind. Das bedeutet für uns, dass der Zugang nicht durch komplizierte Antragsverfahren, restriktive Lizenzen, Gebühren oder technische Mittel erschwert werden darf. Mit Hilfe der modernen technischen Wege können die Informationen kostengünstig und schnell veröffentlicht werden. Eine Begründung für die Herausgabe von Informationen sollte dann nicht mehr notwendig sein. Daten der Verwaltung und Politik sollen Ihnen uneingeschränkt zur Verfügung stehen, solange es sich nicht um personenbezogene Daten oder wenige klar zu definierende und begründete Ausnahmefälle handelt.

Dies gilt auch für Datensätze durch Mess- und Sensorinstrumente der öffentlichen Hand. Sie sollen mit einer maximalen Verzögerung von 48 Stunden über eine offene (Software-)Schnittstelle durch das Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden. Wir fordern vor allem, dass Privatleute und Firmen beim Generieren, Bereitstellen und Öffnen von Mess- und Sensordaten Unterstützung durch das Land , z.B. in Form von (Dach-)Flächen, fachlichen Expertenmeinungen, Ressourcen (Strom- und Datennetze), Ausstattung wie auch der oben genannten offenen (Software-)Schnittstelle erhalten können. Datensätze, deren personenbezogenen Daten nicht pseudonymisiert und anonymisiert werden können, sind von einer Veröffentlichung ausgenommen. Es wird jedes Jahr erneut eine Prüfung stattfinden, ob eine vollständige Bereinigung der Datensätze von personenbezogenen Daten inzwischen sichergestellt werden kann. Alle Datensätzen müssen der Allgemeinheit zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Das Land Niedersachsen soll für das Anbieten der Datensätze keine monetären Gegenleistungen verlangen. Alle Datensätze sind zu jedem Zeitpunkt abrufbar – eine maximale Speicherdauer ist nicht vorgesehen.

Durch die Veröffentlichung können im Einzelfall Mehrkosten entstehen, weil einige kommerzielle Anbieter gar nicht oder nur durch Zahlung erhöhter Lizenzgebühren beauftragt werden können. Langfristig gehen wir jedoch von einem erheblichen Einsparpotenzial aus, weil die Daten beliebig wiederverwendet werden können. Die Erzeugung von freien Texten, Bildern, Filmmaterialien oder Software kann im Bedarfsfall öffentlich ausgeschrieben werden.

Öffentliche Standards und freie Software

Zusätzlich werden wir uns dafür einsetzen, dass die Verwaltungen des Landes und der Kommunen vollständig auf offene Dateiformate umsteigen. Ein Dateiformat ist dann offen, wenn es herstellerunabhängig standardisiert und für jeden kostenlos verwendbar ist. Dadurch ist es möglich, dass dieses Format gelesen und geschrieben werden kann, ohne eine spezielle Anwendung (Software) oder gar ein bestimmtes Betriebssystem zu benötigen. Ein weitverbreitetes Beispiel ist das OpenDocument-Format, das sowohl von kommerzieller als auch von kostenloser, quelloffener Bürosoftware (z. B. OpenOffice/LibreOffice) verwendet werden kann. So können nicht nur Behörden einfacher und kostengünstiger Daten austauschen. Alle Menschen können dann ungehindert Daten mit Behörden austauschen, unabhängig davon, welches elektronische Gerät Sie benutzen, welches Betriebssystem Sie verwenden und mit welcher Anwendung Sie die Daten bearbeiten. Da es kein kommerzielles Interesse gibt, diese offenen und standardisierten Formate zu verändern, können Behörden wie wir alle sicher sein, dass alle Informationen auf lange Sicht lesbar bleiben werden und ohne Bedenken archiviert werden können.

Natürlich müssen alle Informationen, ob bereits archiviert oder nicht, in einfach durchsuchbarer Form zur Verfügung gestellt werden.

Weiterhin werden wir durchsetzen, dass Rohdaten in maschinenlesbaren Formaten und mit offenen Schnittstellen bereitgestellt werden. Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass jeder Computer diese offenen Daten automatisiert und ohne menschliches Zutun lesen und verarbeiten kann. Dies ermöglicht es kommerziellen wie nicht-kommerziellen Organisationen (z. B. Firmen oder Vereinen), Forschungseinrichtungen und auch jedem interessierten Menschen, diese Daten weiterzuverwenden. Als Beispiel seien hier die Datensätze erwähnt, die das Landesamt für Landesvermessung und Geobasisinformation erhebt. Sollten Daten nur in so genannten proprietären, d. h. herstellerabhängigen Formaten vorliegen, dann sollen offene Schnittstellen diese in frei lesbare Formate umwandeln. Wir erhoffen uns neben dem informationellen Nutzen, d. h. der freien Wissenserweiterung für jedermann, auch einen möglichen wirtschaftlichen Mehrwert. Wir erwarten, dass Forschung, Wissenschaft und Privatwirtschaft mit diesen Daten neue und innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln werden.

Einheitliche Software und Open Source Lizenzen bei öffentlichen Aufträgen

Open-Source-Lizenz: Software steht unter einer Open-Source-Lizenz, wenn der Programmiercode öffentlich zugänglich ist und kostenfrei kopiert und verändert werden darf.

Neben der besseren Kommunikation zwischen den Verwaltungen und uns allen setzen wir uns auch dafür ein, dass Informationen zwischen den Kommunen besser ausgetauscht werden können. Aus diesem Grund ist es eines unserer Ziele, dass bei einem landesweiten Auftrag ein einheitliches Produkt entsteht.

Aktuell werden je nach Anbieter unterschiedliche kommunale Lösungen erarbeitet. Durch die Verwendung von einheitlicher Software und Open-Source-Lizenzen wird nicht nur der Datenaustausch zwischen den Kommunen vereinfacht, sondern auch der unnötige Doppelaufwand bei der Entwicklung und die damit verbundenen Kosten vermieden.


Staat und Kirche

Wir, die PIRATEN Niedersachsen, achten die religiösen Überzeugungen jedes Bürgers. Wir sind der festen Meinung, dass sie ein essenzieller Bestandteil der Privatsphäre sind. Daher lehnen wir jegliche Einflussnahme, Förderung oder Behinderung von staatlicher Seite ab.

Trennung von Staat und Religion

Eine bevorzugte Behandlung einzelner religiöser Gemeinschaften durch den Staat wird der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Vielfalt Deutschlands nicht gerecht. Eine solche Bevorzugung verstößt darüber hinaus gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes (Art. 3 GG). Wir setzen uns für einen weltanschaulich neutralen Staat ein und streben eine strikte Trennung von staatlichen und kirchlichen Angelegenheiten an.

Freiheit und Vielfalt der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Einstellungen kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Es gehört für uns zu den Pflichten eines Staatswesens diese Freiheiten zu garantieren. Dabei verstehen wir unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung. Obwohl unsere Verfassung allen Bürgern die Religionsfreiheit garantiert, ist eine staatliche Bevorzugung der traditionellen christlichen Kirchen zu erkennen.

Aus all diesen Gründen haben wir einige konkrete Forderungen aufgestellt. Dabei ist es uns wichtig, dass wir keine gegenseitigen Feindbilder aufbauen. Wir suchen den Dialog mit den Religionen und fordern den Dialog der Religionen untereinander. Unsere Forderungen sind grundsätzlicher Art, die Inhalte der Glaubenslehren spielen bei unseren Überlegungen keine Rolle.

Überprüfung der Staatskirchenverträge und finanziellen Leistungen an Kirchen

Wir wollen, dass überprüft werden soll, wie die Staatskirchenverträge, sowohl das katholische Konkordat und Konventionen als auch die evangelischen Kirchenverträge, gekündigt werden können. Dies entspricht den Forderungen von IBKA, gbs und Humanistischer Union. Folgerichtig lehnen wir sämtliche staatlichen Leistungen an die Kirchen ab. Es ist auch nicht einzusehen, dass der Staat die Mitgliedsbeiträge der Kirchen in Form der Kirchensteuer einzieht oder dass zu diesem Zwecke die Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen erfasst wird. Dies sind Aufgaben der Kirchen selbst. Auch sind nicht in besagten Verträgen benannte Sonderregelungen wie die Befreiung von Verwaltungs- oder Gerichtsgebühren aufzuheben. Diese und alle weiteren Regelungen, die die Kirchen gegenüber anderen Vereinigungen bevorzugen, sollen aus allen niedersächsischen Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und Richtlinien gestrichen werden.

Reguläre Staatskirchenleistungen aufheben

Eine zeitnahe Abschaffung aller Staatsleistungen an die im Grundgesetz dafür benannten Religionsgemeinschaften ist unser Zeil. Wie vom Grundgesetz gefordert, soll die Ablösung mit einem Landesgesetz durchgeführt werden, dessen Grundlagen vom Bundesgesetzgeber zu legen sind. Niedersachsen soll sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass alle Länder und der Bund eine gemeinsame Kommission mit diesem Ziel unter Hinzuziehung aller Beteiligten einrichten, die zudem den Wert der verstaatlichten kirchlichen Besitztümer und der bisher ausgezahlten Entschädigungsleistungen an die beiden Kirchen ermittelt und einen Vorschlag für eine abschließende Entschädigungszahlung erarbeiten soll. Denn Staatskirchenleistungen sind ein Relikt der Vergangenheit.

Bestenfalls sollen derartige Leistungen an die Kirchen in dem Maß gezahlt werden, welches konfessionslosen Gemeinschaften zugestanden wird.

Kirchliche Sozialeinrichtungen

Sinnvolle kulturelle und soziale Aktivitäten der Kirchen sollen weiterhin nach den gleichen Grundsätzen aller anderen gesellschaftlichen Gruppierungen gefördert werden. Jedoch lehnen wir es ab, Veranstaltungen von missionarischem Charakter finanziell oder anderweitig zu unterstützen.

Kirchentagsfinanzierung privatisieren

Kirchentage und ähnliche konfessionelle Großveranstaltungen sollen ohne den Einsatz allgemeiner Steuermittel finanziert werden. Denn sie sind als legitime Privatsache der Kirchen bzw. Besucher zu sehen.

Keine offizielle Teilnahme von Regierungsmitgliedern an Gottesdiensten

Die offizielle Teilnahme von Mitgliedern der Landesregierung bei Gottesdiensten aus nicht politisch notwendigem Anlass im Land Niedersachsen lehnen wir ab. Denn weltliches und kirchliches gehört getrennt.

Gottesdienste bei staatlichen Veranstaltungen minimieren

Daher lehnen wir auch ab, dass bei offiziellen Anlässen, die durch das Land Niedersachsen ausgerichtet oder von ihm maßgeblich finanziert werden, Gottesdienste stattfinden. Denn weltliche Anlässe sind von religiösen Veranstaltungen zu trennen. Ausnahmen bilden reine Trauergottesdienste.

Religiöse Bildung und Kultur

Im Bildungsbereich fordern wir, dass die traditionell theologischen Fakultäten an staatlichen Universitäten in religionswissenschaftliche Fakultäten umgestaltet werden. Die Kirchen- und Glaubensbindung dieser Institutionen widersprechen der Freiheit der Wissenschaft. Wenn an Schulen ein Unterricht über die vielfältigen religiösen Überzeugungen (z.B. Ethikunterricht) angeboten wird, muss dieser allen Schülern und Schülerinnen offen stehen. Religionsunterricht nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften darf nicht zwingend angeboten werden.

In öffentlichen Schulen dürfen, wie in allen anderen öffentlichen Institutionen, keine sakralen Symbole zur Schau gestellt werden. Die öffentlich-rechtlichen Medien dürfen keine der Religionsgemeinschaften bevorzugen, wie dies heute z. B. durch die Besetzung der Rundfunkräte oder in den Programmen geschieht.

Zudem setzen wir uns für ein verbindliches Angebot des Faches "Werte und Normen" in allen allgemeinbildenden Schulen ab der 1. Klasse ein. Die bisherigen Einschränkungen hinsichtlich der Erteilung eines derartigen Unterrichts sind aufzuheben. Die Erteilung kann durch Dritte vorgenommen werden. Ersatzweise für "Werte und Normen" kann auch "Humanistische Lebenskunde" erteilt werden.

Abschaffung von Sonderregeln im Feiertagsgesetz

An den so genannten "stillen Tagen“, vor allem am Karfreitag, sind fast alle Veranstaltungen untersagt, die über den diesen Feiertagen entsprechenden "ernsten Charakter” hinausgehen. Dies betrifft Sportveranstaltungen, Theateraufführungen, Volksfeste, musikalische Darbietungen, Filmvorführungen sowie weitere Freizeitangebote und gesellschaftliche Bereiche. Dies sehen wir als einen unnötigen Eingriff in die persönliche Freiheit. Wir wollen, dass der Staat hier die Freiheit des Einzelnen achtet. Daher setzen wir uns dafür ein, das Feiertagsgesetz zu ändern und diese Regelungen abzuschaffen. Wer seinem Glauben nachkommen möchte, kann dieses tun, darf aber keinen anderen Menschen dadurch einschränken.

Demgenüber wollen wir Montage nach weltlichen Feiertagen, die auf einen Sonntag fallen, als zusätzlich frei für Arbeitnehmer definieren. Denn in verschiedenen europäischen Staaten gibt es diese Regelung schon.

Keine Friedhofspflicht für die Asche Verstorbener

Ebenfalls als nicht mehr zeitgemäß sehen wir die Friedhofspflicht für die Asche Verstorbener, wie sie im Niedersächsischen Bestattungsgesetz vorgeschrieben ist. Die Asche eines Verstorbenen soll nach dessen Anweisungen behandelt werden. Fehlen solche Anweisungen, dann sollte die Asche entsprechend den Wünschen der Personen behandelt werden, die für die Bestattung sorgen.

Kostenfreier Kirchenaustritt

Jeder Mensch sollte unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft selbst bestimmen können. In Niedersachsen werden derzeit 25 Euro für einen Kirchenaustritt verlangt. Wir möchten, dass der Austritt und ein Wechsel zwischen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften kostenfrei ist.

Arbeitsrecht

Schlussendlich wollen wir selbstverständlich, dass auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in kirchlichen Einrichtungen ohne Ausnahme das allgemeine Arbeits- und Sozialrecht gilt.


Transparenz in Politik und Verwaltung

Transparente Strukturen und der allgemeine Zugang zu Informationen sind zentrale Voraussetzungen für echte, politische Teilhabe. Nur wenn Menschen überblicken können, wie Behörden und politische Gremien arbeiten, können sie eine echte Wahl treffen. Wir, die PIRATEN Niedersachsen, setzen uns für mehr Transparenz und Öffentlichkeit in der Politik ein. Transparenz und Öffentlichkeit sind das beste Mittel gegen Korruption und Hinterzimmerpolitik. Wir wollen gesetzliche Schranken für die Einflussnahme von Lobbyvertretern auf die Politik.

Informationen und Daten, die wir alle durch unsere Steuergelder mitfinanziert haben, sollen dem Gemeinwohl dienen. Darum sollen sie kostenfrei in freien Formaten und unter freien Lizenzen (Creative-Commons-Lizenzen) zugänglich sein und jedermann zur Information aber auch zur Weiternutzung zur Verfügung stehen. Das gilt für Daten, die Behörden erheben oder erzeugen ebenso wie für Ergebnisse aus Forschung, Lehre und Wissenschaft, die mit öffentlichen Geldern mitfinanziert wurden.

Entscheidungen transparent nachvollziehen

Die Mitglieder des Landtages sind die Vertreter des Volkes. Um Ihnen als Bürger Teilhabe und Identifikation mit der Demokratie zu erlauben, fordern wir, die PIRATEN Niedersachsen, alle Informationen, auf die die Volksvertreter bei ihren Entscheidungen zurückgreifen, für jedermann lückenlos und ungeschwärzt zur Verfügung zu stellen, solange nicht im Einzelfall gewichtige Gründe, wie z.B. die Privatsphäre, dagegen sprechen. So können Sie die Entscheidungen nachvollziehen und werden in die Lage versetzt, das politische Handeln der Volksvertreter zu bewerten und bei Wahlentscheidungen zu berücksichtigen. Diese Informationen sollten in allgemein verständlicher Form zeitnah öffentlich zugänglich sein.

Transparenz der Politik auf allen Ebenen

Zusätzlich sollten Sie in Niedersachsen die Möglichkeit bekommen, an allen Sitzungen, Besprechungen und Treffen im Landtag und auf kommunaler Ebene persönlich teilzunehmen, sie in einem Livestream zu begleiten oder im Nachhinein eine Aufzeichnung der Sitzung einzusehen. Öffentlichkeit von Sitzungen sollte der Normalfall, Nicht-Öffentlichkeit eine im Einzelfall zu begründende Ausnahme sein. Alle Sitzungsunterlagen, Tagesordnungen, Anträge und Beschlüsse sollten frühzeitig und allgemein zugänglich online veröffentlicht werden.

Transparenz bei Abgeordneten

Außerdem fordern wir, das niedersächsische Abgeordnetengesetz endlich an die Anforderungen der UN-Konvention gegen Korruption anzupassen. Korruption, Vorteilsnahme und der Umgang mit Spenden müssen eindeutig geregelt werden. Wir wollen alle Abgeordneten verpflichten, sämtliche Einkünfte, die sie während ihrer Amtszeit beziehen, detailliert in mindestens halbjährigen Abständen offen zu legen. (Bei besonders geschützten Berufsgruppen ist lediglich die Branche und die Höhe der Einkünfte mitzuteilen.)

Drehtür-Lobbyismus: Der rasche Berufswechsel zwischen Politik und Wirtschaft wird von Kritikern der engen Verflechtung beider Bereiche als "Drehtür-Effekt" oder auch "Revolving Door"-Phänomen bezeichnet.)

Um dem sogenannten Drehtür-Lobbyismus Einhalt zu gebieten, soll ein Wechsel ehemaliger Volksvertreter in Lobbytätigkeiten generell, also nicht nur im Bereich der zuvor bearbeiteten Fachgebiete, für eine Karenzzeit von drei Jahren verboten sein. Bis zu einer gesetzlichen Umsetzung setzen wir uns für eine Mitteilungspflicht der ehemaligen Abgeordneten ein. So könnte einem Abgeordneten auch nach dem Ausscheiden aus dem Landtag bei verbotener Lobbytätigkeit ein Ordnungsgeld durch den Landtagspräsidenten auferlegt werden.

Spenden sollten nur von Parteien bzw. Wählergemeinschaften angenommen werden dürfen. Für parteilose und fraktionslose Abgeordnete wird gegebenenfalls eine Sonderregelung geschaffen.

Weiterhin setzen wir uns für die Einführung eines Lobbyregisters ein, was die Regelungen für den Bundestag nicht unterschreiten darf. Es führt dazu, politische Einflussnahme zu erkennen. Dies soll rückwirkend zum Beginn der 18. Legislaturperiode eingeführt werden.

Eine Einflussnahme kann aber auch indirekt erfolgen. Deshalb müssen Nebeneinkünfte transparent gestaltet sein. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Veröffentlichungspflicht von Reden, Vorträgen, Präsentationen und ähnlichem gegen offen oder verdeckt gezahltes Entgelt ein, die durch Mandatsträger des Landtages Niedersachsen und Regierungsmitglieder bei privaten, nicht mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehenden Veranstaltungen gehalten werden. Die Veröffentlichung findet unter freier Lizenz statt. Eine entsprechende Richtlinie ist zu erlassen.

Da sich auch aus dem Abstimmungsverhalten Rückschlüsse auf politische Einflussnahme ziehen lassen und gleichzeitig eine Transparenz hinsichtlich der Einhaltung von "Wahlversprechen" hergestellt werden kann, setzt sich die Piratenpartei Niedersachsen dafür ein, über die Seiten der Landtagsverwaltungen im Internet barrierearm einsehen zu können, wie die Landtagsabgeordneten bei sämtlichen Abstimmungen im Landtag gestimmt haben.

Transparenz und Bürgerbeteiligung

Wir wollen für den Landtag und für die kommunale Ebene Verwaltungs-Informations-Systeme und Online-Antragssysteme schaffen und allen Menschen die Möglichkeit geben, den Mandatsträgern online öffentliche Anfragen zu stellen.

Transparenz der Behörden

Das Staatsgefüge ist kein Selbstzweck - auch die Ämter, Behörden und Ministerien handeln in Ihrem Auftrag und mit Ihren Steuermitteln. Der Staat steht in der Pflicht, sein Handeln Ihnen als Bürger umfassend offen zu legen. Alle Informationen, die staatlichen Stellen vorliegen, Behördenentscheidungen betreffen oder die amtlich erhoben oder erzeugt werden, sollen uns allen uneingeschränkt zugänglich sein, soweit dem keine Bürgerrechte oder Datenschutzbestimmungen entgegen stehen.

Und wie Parlamentarier der Transparenz verpflichtet sein sollen, so muss dies auch im Rahmen von Auftragsvergaben bei öffentlichen Institutionen gelten, um Schaden vom Steuerzahler wegzunehmen. Bis Ende 2008 wurde bei der Oberfinanzdirektion Hannover ein zentrales Unzuverlässigkeitsregister geführt. Da es seit dem Bestrebungen auf Bundesebene gibt, ein bundesweit einheitliches Korruptionsregister zu installieren, wurde dies jedoch nicht fortgesetzt. Dies ist bis dato noch nicht abgeschlossen und es ist nicht erkennbar, wann es soweit sein wird. Der Ausschluss von Unternehmen erfolgt daher - wenn überhaupt - lediglich im jeweils eigenen Zuständigkeitsbereich des öffentlichen Auftraggebers. Dies ist nicht ausreichend. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Einführung eines Korruptionsbekämpfungsgesetzes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein, mit dessen Hilfe bereits der Korruption auffällig gewordene Firmen behandelt werden. Das Korruptionsbekämpfungsgesetz von Nordrhein-Westfalen kann hier als Vorbild dienen.

Transparenz des Haushaltens

Einführung der Doppik auf Landesebene

Die transparente Darstellung staatlicher Finanzen ist ein hohes Gut. Wir setzen uns deshalb für die zeitnahe Einführung der Doppik - das ist ein transparentes Buchführungssystem für Verwaltungen - auf Landesebene ein. Bei der Umsetzung müssen die Liegenschaften des Landes oder einer Kommune mit ihrem tatsächlich realisierbaren Wert eingehen. Es sollen keine überhöhten Werte mehr für die Berechnung der öffentlichen Vermögenswerte zu Grunde gelegt werden. So wird das öffentliche Eigentum zukünftig als verlässlichere Sicherheit für aufgenommene Kredite dienen können und einer Überschuldung vorgebeugt.

Doppik: Die doppelte Buchführung in Konten (Doppik) wird seit dem Haushaltsjahr 2012 in den Kommunen im Land Niedersachsen genutzt. Auf Landesebene gibt es die Doppik in Niedersachsen bisher nicht. Sie hat unbestreitbare Vorteile bei der transparenten Darstellung der staatlichen Finanzen. So werden beispielsweise der Werteverfall von Immobilien durch Abschreibungen erfasst und spätere Generationen betreffende Pensionslasten von Beamten ehrlich dargestellt.

Transparenzrecht

Wir wollen ein Transparenzgesetz schaffen, das die Veröffentlichungspflichten auf den verschiedenen staatlichen Ebenen regelt und dem Informationszugang eine rechtliche Basis gibt, die keinerlei Schranken bspw. finanzieller Natur beinhalten darf. Nachfolgendes Landesrecht, wie zum Beispiel das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz, muss entsprechend angepasst werden.

Dazu gehört weiterhin die Offenlegung der Gesamteinkommen von kommunalen Spitzenbeamten sowie Geschäftsführern, Vorständen und Verwaltungs- und Aufsichtsräten in Einrichtungen wirtschaftlicher öffentlich-rechtlicher Natur in Niedersachsen ein. Dies betrifft insbesondere öffentlich-rechtliche Sparkassen, Medien und Wohnungsbau-, Verkehrs- sowie Ver- und Entsorgungsbetriebe. Zwar sind Einkommen prinzipiell Privatsache. Wo sie öffentlich finanziert werden, hat aber die Allgemeinheit ein Recht auf Information.


Tierschutz

Verbandsklagerecht im Tierschutz erweitern

Eine umfassende Weiterentwicklung des Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen ist notwendig. Insbesondere sollen nicht in das Gesetz eingeflossene Stellungnahmen von Tierschutzorganisationen eingearbeitet werden. Denn Tierschutz ist als Staatsziel in der Landesverfassung verankert. Dem soll weitest machbar Rechenschaft getragen werden.

Tierschutz in der Nutztierhaltung

Wir, die PIRATEN Niedersachsen, setzen uns für tiergerechte Haltungsformen in der Nutztierhaltung ein. Gute Haltungsformen orientieren sich an den Bedürfnissen der Tiere. Die jetzigen Standards sind jedoch in vielen Punkten noch nicht optimal. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Standards in der Tierhaltung nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist unser Ziel. Dabei sollen Kleinbetriebe einmalige finanzielle Unterstützungen für Investitionen zur Umsetzung neuer Standards erhalten können.

Landesweite Katzenschutzverordnung einführen

Wir setzen uns für Einführung einer Katzenschutzverordnung ein, die die verbindliche Kastration freilebender, verwilderter Katzen unter Kostentragung des Landes verwirklicht. Denn die Kastration schützt die Tiere tatsächlich vor einem unwürdigen Leben als Gebärmaschine und entlastet zusätzlich Tierheime. hilft, das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen einzudämmen. Zwar gibt es eine Grundlage, die es Kommunen ermöglicht, eigene Satzungen aufzustellen und das Land bezuschusst dies sogar nicht unerheblich. Aber das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Unterstützung jederzeit einem wie auch immer zustande kommenden Sparzwang unterworfen wird und dann wegfällt. Von daher muss die Landesregierung nur eine entsprechende Regelung auf Landesebene schaffen, um den Flickenteppich, den die aktuelle Regelung geschaffen hat, zu vervollständigen und die Unterstützung zu verstetigen. Abgesehen davon reichen die bereitgestellten Gelder in keiner Weise.

Katzen und Hunde nur in absoluten Ausnahmefällen schießen

Wir sehen die Aufhebung der Erlaubnis zur Tötung von Katzen außerhalb von allgemein geschützten Naturgebieten als notwendig an. Denn der Streifraum auch als Haustiere geführter Katzen kann wesentlich größer als 300 Meter von ihrer Heimat entfernt sein. Und das ist aktuell der Rahmen, der die Grenze definiert. Ein Abschuss ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Katze eindeutig Vögel oder Reptilien wildert, was zu belegen wäre und darüber hinaus eine Kontaktaufnahme mit dem Besitzer nicht möglich ist, sowie in allgemeinen Schutzgebieten.

Die Möglichkeit des Abschusses von freilaufenden Hunden außerhalb von allgemein geschützten Naturgebieten wollen wir komplett aufheben. Denn alle Hunde haben das gleiche Recht auf Leben. Ausnahmen, die nur bestimmten Formen von Nutzhunden das Leben auch bei Fehlverhalten schützen, sind nicht nachvollziehbar.

Der Wolf gehört zu Niedersachsen

Der Wolf (Canis lupus) bekommt eine immer größere Bedeutung in der Fauna Niedersachsens. Wir setzen uns für einen naturverträglichen Umgang mit dem Wolf ein. Wo möglich, sollen die bisherigen Verordnungen Gesetzescharakter erhalten, um damit die Ernsthaftigkeit des Anliegens zu unterstreichen. Wir unterstützten alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten, den Wolf in Niedersachsen zu integrieren, sowie jegliche Programme, die für eine friedliche Koexistenz zwischen Mensch, Nutztier und Wolf sorgen sollen und wissenschaftlich fundiert sind. Es ist zu definieren, dass es sich beim Wolf um ein natürlich vorkommendes Tier handelt. Bislang nicht durch Unterstützungsmaßnahmen geförderte Anspruchsgruppen müssen den geförderten gleichgestellt werden.

Bessere Straßenbeleuchtung: Insekten schützen

Straßenbeleuchtungen müssen in einer Lichtfarbe erfolgen, die möglichst wenig Insekten anzieht. Insbesondere ist auf einen niedrigen UV-Anteil im Licht zu achten. Dies lässt sich mittels einer Änderung des Niedersächsischen Straßengesetzes verwirklichen.

Umwelt und Klima

Die Achtung des Lebens jeglicher Art ist Grundprinzip der PIRATEN Niedersachsen. Wir setzen uns für einen schonenden Umgang mit der Umwelt und den Erhalt der Natur ein. Der Schutz und die Wiederherstellung von Naturräumen, insbesondere denen mit hoher Artenvielfalt in Flora und Fauna, ist uns ein wichtiges Anliegen.

Wir sind uns dabei bewusst, dass dies oftmals im Gegensatz zu wirtschaftlichen Interessen steht. Es gilt, einen gerechten Ausgleich zwischen dem ökonomischen Interesse und dem ökologischen Anspruch zu schaffen, wobei letzterer im Zweifelsfall den Ausschlag geben soll.

Wir setzen uns daher dafür ein, dass ganz Niedersachsen eine gentechnikfreie Region wird und die Freisetzung und der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht gestattet ist.

Illegale Sperrmüllentsorgung vermindern, Rohstoffvernichtung vermeiden

Wir setzen uns dafür ein, dass die Entsorgung von Sperrmüll für den Bereitsteller entgeltfrei zu erfolgen hat. Weiterhin sollen die Satzungen zur Regelung der kommunalen Abfallbewirtschaftung keine Regeln enthalten dürfen, die die private Entnahme von Gegenständen aus bereitgestelltem Sperrmüll untersagt. Langfristiges Ziel soll sein, offensichtlich als Abfall vorgesehene Güter als gemeinfrei zu definieren, das heißt, niemand hat mehr ein Eigentumsrecht an derartigen Gütern. Denn eine direkte Weiternutzung im ursprünglichen Gedanken ist besser, als jede andere Verwertung.

Lebensmittelverschwendung begrenzen

Wir setzen uns für die Schaffung einer Richtlinie ein, die Unternehmen der Lebensmittelindustrie und des Lebensmitteleinzelhandels dazu anhält, nicht mehr für den Verkauf geeignete aber dennoch genießbare Waren der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Dies kann in der Weitergabe an karitative Organisationen oder durch die Bereitstellung zur kostenfreien Mitnahme geschehen. Sicherzustellen ist dabei die vorzugsweise Verteilung an Bedürftige. Die Möglichkeit zum Weiterverkauf derartiger Waren ist durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Denn Lebensmittel gehören auf den Tisch, nicht in die Tonne.

Nordsee und Nationalparks schützen

Um den eingeschlagenen Weg der Reduzierung von Plastikmüll zu verbreitern, verfolgen wir die verstärkte Schaffung von Alternativen und Bildung in diesem speziellen Bereich der Umweltpolitik. Die bisher dazu sowohl auf europäischer wie auch auf Landesebene eingeleiteten Maßnahmen halten wir für nicht ausreichend, die Verschmutzung der Meere durch Plastikmüll nachhaltig zu vermindern. Zudem setzen wir uns für die Aufhebung jeglicher Regelungen ein, die die Verklappung von Abfällen in der Nordsee zulassen. Denn die Nordsee darf nicht zur Müllkippe verkommen.

Die Begrenzung der wirtschaftlichen Nutzung auf 25% der jeweiligen Fläche der Niedersächsischen Nationalparks muss Wirklichkeit werden. Dies entspricht internationalen Abkommen. Dazu fordern wir insbesondere für den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer verbindliche Entwicklungspläne, in denen der schrittweise Abbau der wirtschaftlichen Aktivitäten festgeschrieben wird. Eine Nutzung zur Förderung fossiler Brennstoffe lehnen wir ab. So setzen wir uns insbesondere für die Nichtzulassung von Öl-Erkundungs- und Förderbohrungen im niedersächsischen Teil der Nordsee ein. Anliegerländer und -staaten werden aufgefordert, das Selbe zu tun. Die Gefahren insbesondere für das Wattenmeer sind unabschätzbar. Da jegliche Förderung von Bodenschätzen dem Bundesbergrecht unterliegt, streben wir hierzu eine Bundesratsinitiative an.

Letztendlich ist die Abschaffung des Bundesberggesetzes unser Ziel. Nicht nur, dass das Umweltverträglichkeitsrecht dafür eine sinnvolle und weitergehende Rechte der Menschen beinhaltende Alternative ist. Es ist auch ein Relikt der 1980er Jahre, das nur aus Gründen der Zentralisierung und der Einschränkung der Bürgerrechte geschaffen wurde. Bis dies umgesetzt ist, setzen wir uns dafür ein, dass dem Bundesberggesetz unterliegende Rohstoffförderungen fossiler Brennstoffe mit dem nach Gesetz möglichen Höchstsatz von 40% Abgabenquote belegt werden.

Wir lehnen die CO2-Verpressung, das so genannte Carbon Capturing and Sequestering, ab. Hierbei handelt es sich um Greenwashing zur Verlängerung der Nutzung von fossilen Brennstoffen. Zudem sind die Gefahren durch Verpressen von CO2 im Boden nicht kalkulierbar. Insofern befürworten wir die Beibehaltung der aktuellen Gesetzeslage, fordern jedoch die Erweiterung auf den gesamten niedersächsischen Teil der Nordsee.

Erweiterung des Landesumweltinformationsgesetzes...

Das niedersächsische Landesumweltinformationsgesetz (NUIG) soll zur Grundlage einer umfassenden informationellen Dienstleistung für alle Menschen weiterentwickelt werden. Behörden sind in der Pflicht, Umweltinformationen selbständig bereitzustellen. Durch öffentliche Stellen erhobene Umweltdaten sind Teil der öffentlichen Daten, die jedem zur Verfügung stehen sollen (open data.) Daher müssen Behörden diese Informationen von sich aus und nicht erst auf Anfrage bereitstellen.

All diese Informationen sollen unter freien Lizenzen und in offenen Dateiformaten veröffentlicht werden. So können Sie online auf einem Portal mit übergreifenden Suchfunktionen einfach und kostenfrei darauf zugreifen.

... und der Notwendigkeit zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein gesetzlich vorgesehenes, systematisches Prüfungsverfahren, mit dem die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen von Vorhaben bestimmten Ausmaßes auf die Umwelt (Natur, Gesellschaft, Wirtschaft) im Vorfeld der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens festgestellt, beschrieben und bewertet werden. Wir setzen uns für die Ausweitung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ein. Die verpflichtende Prüfung ist um das Ersuchen durch eine als "Interessenvertretung Umwelt" anerkannte Organisation zu erweitern. Denn nur wenn diese generell beteiligt sind, ist ein nachhaltiger Umgang mit der Umwelt angemessen sichergestellt. Ansonsten kann sie ein zahnloser Tiger sein.

Koordination von Hochwasserschutzmaßnahmen

Wir setzen uns für eine länderübergreifende Koordination von Hochwasserschutzmaßnahmen ein. Was bislang für Elbe und Weser gemacht wurde, muss seine Fortsetzung in der Behandlung der anderen Flüsse Niedersachsens mit einem Zuflussgebiet über die Landesgrenzen hinaus haben. Wo es zudem noch die paradoxe Situation gibt, dass darauf hingearbeitet wird, das Wasser durch die einzelnen Regionen durchzuleiten, obwohl eine Verteilung im Anflussgebiet sinnvoller, umweltgerechter und kostengünstiger wäre, ist ebenfalls eine Koordination notwendig.

Flächenversiegelung verringern

Nur unversiegelter Boden ermöglicht den Abfluss wertvollen Regenwassers in Erde. Wir setzen uns für die Entsiegelung von öffentlichen Flächen ein, die nicht zwangsweise mit einer dichten Schicht belegt werden müssen. Die Notwendigkeit zur Versiegelung neuer Flächen ist stets zu prüfen. Die Förderung der Entsiegelung bei privaten Flächen soll nicht ausgeschlossen sein.

Altlastenfond erweitern

Wir wollen eine Erweiterung der "Förderrichtlinie Altlasten". Sie soll die generelle Unterstützung von natürlichen Personen bei der Sanierung kontaminierter Flächen beinhalten, sofern ihnen diese Belastung beim Erwerb der Fläche nicht bekannt war und sich nicht ausschließlich auf Maßnahmen des Gewässerschutzes beschränken. Denn wo das Verursacherprinzip nicht greift, darf dies nicht zu unverschuldeten Folgen führen.

Erhalt und Förderung der niedersächsischen Moore

Biotop: Konkreter Lebensraum mit abgrenzbarer, einheitlicher Beschaffenheit der unbelebten Faktoren und der darin vorkommenden Pflanzen und Tiere

Ein weiterer Bereich zum Erhalt der Natur und Umwelt ist die Förderung der niedersächsischen Moore. Neben ihrer Bedeutung für den Erhalt einer Biotoptypen- und Artenvielfalt in Niedersachsen erfüllen die Moore auch als CO2-Speicher eine wichtige Funktion. Gerade in der Abwägung gegenüber wirtschaftlichen Interessen ist dem Erhalt der Moore Vorrang einzuräumen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass der Schutzstatus der Moore in Niedersachsen verbessert wird. Dies umfasst alle Vorhaben, die natürliche Nieder- und Hochmoore erhalten sowie solche Biotope wieder herstellen.

Durch Forschung und breit angelegte Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit soll die Bedeutung der Moore und der Verantwortung dafür ein höherer Stellenwert eingeräumt werden.

Naturdenkmale erhalten

Als Partei der Nachhaltigkeit können wir es den wirtschaftlichen Interessen nicht so leicht machen, wertvolle Natur zu vernichten. Es gibt fünf Biotop-Wertstufen, die oberste bezieht sich teils auf ausgestorben geltende oder vom Aussterben bedrohte Arten. Ziel ist es, Paragraph 28 BNatSchG zu manifestieren, der die Ausrufung als Naturdenkmal wegen Seltenheit, Eigenart oder Schönheit festschreibt, sofern sie rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen darstellen. Dies würde ein Entfernen oder erlaubtes Vernichten ungleich erschweren. Das wird aber nur mit dieser Ergänzung festgestellt. Wir setzen uns daher dafür ein, dass der höchsten Existenz bescheinigenden Biotop-Wertstufe zurechenbare Naturelemente automatisch zu Naturdenkmälern ernannt werden. Denn seltene Natur ist unwiederbringlich und muss besonderen Schutz erfahren.

Freier Zugang zu Naturschönheiten, Erholung in freier Natur

Hochmoore gehören zu den Naturschönheiten Niedersachsens. Wir setzen uns dafür ein, den eintrittsfreien Genuss aller Naturschönheiten als allgemeines Recht in die Landesverfassung aufzunehmen. Uns allen ist der kostenlose Zugang zum Strand, zu Seen, Flüssen, Wäldern und anderen Naturschönheiten zu ermöglichen. Das Befahren von Gewässern und das Sammeln von Pilzen und Wildkräutern soll Ihnen erlaubt bleiben, ebenso die Mitnahme wild wachsender Waldfrüchte in geringer Menge für den eigenen Gebrauch. Dabei wird jeder Mensch verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen und die bestehenden rechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

Klimaschutzmaßnahmen verstärken

Wir, die PIRATEN Niedersachsen, setzen uns für eine sofortige Umsetzung der notwendigen Klimaschutzmaßnahmen ein, um den globalen Temperaturanstieg auf ein Maß zu begrenzen, das auch nachfolgenden Generationen ein menschenwürdiges Leben auf der Erde ermöglicht. Darum ist eine Einhaltung des 2015 in Paris verkündeten Zieles, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen, unsere moralische Pflicht gegenüber allen zukünftigen Generationen. Wir sehen die Notwendigkeit sofort zu handeln als Chance, Neuland zu betreten; technologisch, ökonomisch und vor allem ökologisch. Wichtig ist uns, dass die Maßnahmen, die die Wissenschaft als notwendig und sinnvoll erachtet, umgesetzt werden, dabei aber niemand zurückgelassen wird und Freiheit, Selbstbestimmtheit und Würde des Einzelnen gewahrt werden.

Unsere Hauptforderungen zum Klimaschutz sind:

  • Chancen moderner Technik und neuer Technologien nutzen

Digitalisierung entschlossen nutzen, existierende Techniken konsequent einsetzen, umweltdienliche Forschungs- und Pilotprojekte gezielt fördern

  • Grünere Innenstädte

Mehr Grünflächen, mehr Bäume, mehr Lebensqualität, gesünderes Leben Subvention ökologischer und klimafreundlicher Landwirtschaft, Ernährungsbildung forcieren

  • Natürliche CO2-Speicherung

naturnahe Wälder, Humusaufbau, Pflanzenkohle

  • Müll vermeiden, Kreislaufwirtschaft fördern

Rohstoffrückgewinnung gewährleisten, Lebensmittelentsorgung minimieren

  • Klimaschutz global stärken

Gegenseitig unterstützen – gemeinsam handeln

Chancen moderner Technik und neuer Technologien nutzen

Umwelttechnologien und Digitalisierung sind große internationale Zukunftsmärkte. Demnach sollte es das Bestreben Niedersachsens sein, sich als führender Standort für Umwelttechnologie zu positionieren. Deshalb fordern wir, die Chancen und Möglichkeiten von Digitalisierung, moderner Technik, Innovationen und neuen Technologien bestmöglich zu nutzen, indem umweltdienliche Forschungsprojekte, Pilotprojekte und vorhandene, aber noch zu teure zukunftsweisende Technologien gefördert und zielgerichtet subventioniert werden. Der Schwerpunkt sollte dabei auf der Weiterentwicklung von Energiespeichern, erneuerbaren Energien und neuer Technologien für die ökologische Landwirtschaft sowie auf der Entwicklung neuer Verkehrsmittel und Fortbewegungsmöglichkeiten, wie autonom fahrender Autos, liegen.

Bei den Sektoren Verkehr und Gebäude ergibt sich zusätzliches Einsparpotential, wenn diese mit dem Energiesektor gekoppelt werden, erneuerbarer Strom also zur Mobilität und zum Heizen, oder der Fahrzeugakku als Speicher für die Wärmepumpe genutzt wird. Anreize für einen schnellen Ausbau der Erneuerbaren sorgen dafür, Menschen und Unternehmen zu entlasten, die Selbstversorgung zu fördern und die CO2-Emissionen deutlich zu senken.

Grünere Innenstädte

Innenstädte werden außerhalb der Geschäftszeiten häufig als unattraktiv empfunden. Darum verbringen viele Stadtbewohner ihre Freizeit lieber außerhalb der Stadt wodurch es an Wochenenden und Feiertagen häufig zu erhöhtem Verkehrsaufkommen kommt. Eine Belebung und Begrünung der Innenstädte und deren Gestaltung zum attraktiven öffentlichen Lebensraum sind daher nicht nur ein effektiver Beitrag zum Klimaschutz, sondern steigern auch die Lebensqualität in den Städten. Darum setzen wir uns neben der Einbindung der Bürger durch direkt-demokratische Verfahren das Anlegen von weiteren Grünflächen, das Anpflanzen von mehr Bäumen und das Gestalten von zusätzlichen Parkanlagen. Entsprechende Förderprogramme für die finanziell gebeutelten Kommunen müssen aufgelegt werden.

Gesünder leben

Mit der Ernährung können wir einen großen Einfluss darauf nehmen, wie viel Treibhausgase durch unsere Nahrungsmittelerzeugung entstehen. Die CO2-Fußabdrücke von tierischen Lebensmitteln sind deutlich höher als die pflanzlicher Lebensmittel. Da wir insbesondere am Überfluss von Kalorien, Fetten, Fleisch und Zucker leiden, lautet die wichtigste Regel einer gesunden und klimafreundlichen Ernährung: „Weniger ist mehr“. Eine große Wirkung wird dabei durch einen verringerten Fleischkonsum erzielt. Dafür aber als Lenkungsinstrument eine Fleischsteuer einzusetzen, lehnen wir ab. Stattdessen fordern wir die Subvention der Massentierhaltung durch Agrarfabriken abzubauen und diese Gelder in klimafreundliche, nachhaltige sowie ökologische Landwirtschaft zu investieren. Landesmittel dürfen ausschließlich dorthin fließen. Als hilfreich sehen wir auch die Vermittlung von Ernährungslehre im Biologieunterricht der allgemein bildenden Schulen.

Natürliche CO2-Speicherung

Einen wichtigen Schlüssel zur CO2-Reduzierung sehen wir in der Landwirtschaft und der Nutzung von Böden. Humusaufbau ist der natürliche Weg des CO2-Entzugs aus der Atmosphäre und der natürlichen Kohlenstoff-Speicherung im Boden und ermöglicht es deshalb, große Mengen CO2 langfristig der Atmosphäre zu entziehen. Wir fordern daher, die landwirtschaftlichen Methoden zum Humusaufbau, wie etwa die Nutzung von Pflanzenkohle, wieder zu beleben, weiterzuentwickeln und stärker in die Aus- und Weiterbildung einzubringen. Durch naturnahe Wälder, Entsiegelung, Renaturierung von Mooren und Maßnahmen zur Bodengesundung soll wieder mehr Bodenfläche für Wachstum und Humusaufbau zur Verfügung stehen, weitere Versiegelung und Rohstoffabbau müssen reduziert werden. Hier müssen die Bemühungen des Landes massiv verstärkt werden.

Müll vermeiden, Kreislaufwirtschaft fördern

Um Ressourcen zu schonen und unnötigen CO2-Ausstoß und Müll zu vermeiden, setzen wir uns dafür ein, langlebige und hochwertige Produkte zu fördern. Produkte sollen einfacher und kostengünstig repariert werden können und unabhängige Fachwerkstätten in Niedersachsen sollen mit Ersatzteilen und Serviceanleitungen versorgt werden. Dies muss landesseitig unterstützt werden.

Produkte müssen zukünftig im Sinne der Kreislaufwirtschaft so konzipiert werden, dass sie am Ende ihrer Lebensdauer in ihre Einzelkomponenten zerlegt und wieder vollständig in biologische und technische Kreisläufe zurückgeführt werden können (Cradle-to-Cradle).

Als ersten Schritt soll jegliche Art von über den allgemeinen Haus- und Biomüll hinausgehenden Abfalls kostenfrei auf Wertstoffhöfen in haushaltsüblichen Mengen entsorgt werden können. So wird die Wahrscheinlichkeit verringert, dass illegale Müllberge die Umwelt belasten.

Klimaschutz global stärken

Wir setzen uns dafür ein, den Klimaschutz global zu stärken. Denn für einen erfolgreichen Klimaschutz müssen alle Länder und Regionen zusammenarbeiten und gemeinsam vorgehen. Wissen, Erfahrungen, Technologie und Strategien müssen grenzenlos ausgetauscht werden, um weltweit schnelle Fortschritte erzielen zu können. Finanzschwache Regionen sind dabei besonders zu unterstützen. Dafür muss sich Niedersachsen im Rahmen seiner internationalen Beziehungen stark machen..

Verbraucherschutz

Für uns, die PIRATEN Niedersachsen, ist der Verbraucherschutz ein landespolitisches Kernanliegen. Unser Ziel ist es, mit den Mittel der Informationsgesellschaft die Transparenz zu schaffen, die für souveränen Konsum Voraussetzung sind. Das Verankern des Verbraucherschutzes in die Landesverfassung, die Förderung der Verbraucherbildung, die bessere finanzielle Ausstattung und das Verbandsklagerecht für Verbraucherverbände sind weitere Instrumente zur Stärkung des Verbraucherschutzes.

Durch mangelhafte Verbraucherinformation sind wir als Konsumenten der Freiheit beraubt, selbst zu bestimmen, welche vertraglichen Übereinkünfte wir eingehen, wie mit unseren persönlichen Daten umgegangen wird, welche Arbeitsbedingungen und Produktionsprozesse wir mit unseren Kaufentscheidungen unterstützen und welche Inhaltsstoffe wir mit Nahrung, Getränken und Genussmitteln zu uns nehmen. Die fehlende Transparenz dieser Bereiche ist ein inakzeptabler Eingriff in grundlegende Selbstbestimmungsrechte von uns allen. Eine jederzeit aktuelle und umfassende Online-Verbraucherinformation soll Abhilfe schaffen.

Ein starker Verbraucherschutz nützt auch der Wirtschaft. Wenn schwarze Schafe vom Markt verschwinden, stärkt dies die Unternehmen, die den Verbraucherschutz ernst nehmen.

Ganz praktisch fordern wir eine deutlichere Preisauszeichnung der Grundpreise von Konsumartikeln. Der Preis pro Mengeneinheit (beispielsweise 100 Gramm) soll zukünftig in der Darstellung (Schriftgröße) genauso wie der Packungspreis behandelt werden. So wird es einfacher, neue Packungsgrößen und somit eventuell versteckte Preiserhöhungen zu erkennen. Dazu werden wir eine Bundesratsinitiative anstoßen.

Verbraucherschutz in der Landesverfassung

Wir fordern, dass der Verbraucherschutz als eines der Staatsziele mit in die Niedersächsische Landesverfassung aufgenommen wird. Dadurch sorgen wir dafür, dass der Verbraucherschutz bei der Gesetzgebung, aber auch vor Gericht seiner Bedeutung angemessen beachtet wird.

Umfassende Online-Verbraucherinformation

Damit Sie sich über die verschiedenen Produkte informieren können, wollen wir, dass möglichst bald eine amtliche, jedermann zugängliche Online-Datenbank aufgebaut wird. In dieser Datenbank sollen die Hersteller – zu Beginn freiwillig, nach einer Übergangszeit jedoch verbindlich – beim Vertrieb eines Produktes alle Inhaltsstoffe, Herkünfte sowie die zugehörigen Produkt- und Produktionsinformationen – zum Beispiel auch zur Tierhaltung – umfassend und detailliert dokumentieren. Dazu gehören auch Angaben zum Anteil gentechnisch veränderter Bestandteile im Produkt und deren Verwendung im Zusammenhang mit der Herstellung (zum Beispiel Gewürze oder Tierfutter).

Die Datenbank soll es Ihnen als Verbraucher jederzeit erlauben, beim Einkauf im Ladengeschäft, im Internet oder bei Versandgeschäften ergänzende Informationen zu den Packungsaufdrucken online einzusehen.

Parallel hierzu wollen wir die Verbraucherschutzbehörden mit Befugnissen ausstatten, die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen, Fehldeklarationen zu ahnden, Produkte ggf. auf Kosten der Hersteller vom Markt zu nehmen oder einem Hersteller bei wiederholten Verstößen die Produktion oder Vermarktung problematischer Produkte zu untersagen.

Ziel ist es, dass in absehbarer Zeit nur Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Getränke vermarktet werden, zu denen Sie als Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen können.

Für ein solches Projekt muss Niedersachsen mit den anderen Bundesländern zusammenarbeiten – im Bund und auf EU-Ebene. Das Vorhaben hat aber auch wirtschaftliche Perspektiven, weil sich auf Grundlage dieser Daten eine Reihe sinnvoller Dienstleistungen entwickeln werden (Ernährungsscouts, Produktführer und Ähnliches).

Vollständige Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen

Die Kontrollen in Betrieben zur Herstellung, Verarbeitung und dem Handel von Lebensmitteln, einschließlich der Gastronomie, dienen uns allen. Durch sie kann sichergestellt werden, dass Vorschriften eingehalten und ggf. Mängel beseitigt werden, die die Gesundheit gefährden können. Längst ist es überfällig, dass die Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht werden. Jedem muss es ermöglicht werden, sich so ein Bild von Betrieben mit guten oder schlechten Ergebnissen zu machen um seine Konsumentscheidungen abzuwägen. Für jeden Betrieb erhöht sich der Anreiz, nur gute Ergebnisse zu erbringen.

Wir fordern deshalb die Schaffung eines frei zugänglichen Informationssystems, mit dem Sie Zugang zu den Ergebnissen aller durchgeführten amtlichen Lebensmittelkontrollen haben.

Verbraucherzentralen stärken

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen leistet einen wichtigen Beitrag für die unabhängige Information und Beratung der Verbraucher. Die Verbraucherzentralen bilden in der politischen Debatte einen unverzichtbaren Gegenpol zu rein wirtschaftlichen Interessen. Wir unterstützen die Verbraucherzentralen bei der Verteidigung von Datenschutzinteressen und in ihrem Kampf gegen betrügerische oder versteckte Kostenfallen im Internet – und wir teilen ihre Ablehnung des "gläsernen Konsumenten".

Wir wollen daher eine Erhöhung des Landeszuschusses für die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Schaffung einer Bienenwachs-Analyse-Möglichkeit

Im Rahmen des Verbraucher- aber auch des Bienenschutzes setzen wir uns für die Schaffung einer umfassenden, unentgeltlichen Bienenwachs-Analyse-Möglichkeit in Niedersachsen ein. Ziel ist es, alle Imker vor verunreinigtem Wachs aus dem Handel zu schützen, was zu einer Gefahr für die Bienenvölker werden kann. Aber auch Verbraucher werden durch sauberes Wachs geschützt.

Wirtschaft und Finanzen

Wir, die PIRATEN Niedersachsen, fordern eine ökologische und an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtete Wirtschaftspolitik. Steuer- und Leistungsgerechtigkeit sind die Grundlagen unserer Finanzpolitik. Nur wenn sich jeder entsprechend seiner Leistungsfähigkeit an den gesamtstaatlichen und gesamtgesellschaftlichen Aufgaben beteiligt, kann das sozialstaatliche System überleben.

Die Finanzverwaltung muss sicherstellen, dass alle Menschen und Unternehmen ihren Anteil an der Steuerlast tragen. Eine gerechte und effiziente Steuererhebung und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung erfordert, dass die Finanzämter über entsprechende personelle und sachliche Mittel verfügen.

Auch setzen wir uns für fairen Wettbewerb, für die Förderung von Innovationen sowie gegen privatwirtschaftliche Monopole und übermäßige staatliche Regulierung der Unternehmen ein.

Verantwortungsvolle Investitionen

Divestment im Norden – Geld raus aus nicht nachhaltiger Wirtschaft

Wir, die PIRATEN Niedersachsen, setzen uns für die ethisch-nachhaltige Anlage öffentlicher Gelder ein. Wir wollen ausschließen, dass Vermögen des Landes, seiner Unternehmen und Stiftungen sowie öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Anstalten in Aktien, Anleihen oder Beteiligungen von und an Unternehmen investiert werden, die - der Produktion und dem Handel mit Öl, Gas, Kohle und Atomenergie zuzuordnen sind, - der Rüstungs- und Überwachungsindustrie angehören, - die nachweislich umweltschädliche oder unter nicht mit den Menschenrechten in Einklang zu bringende Produkte herstellen oder vertreiben, - die durch sonstige ethisch nicht akzeptable Verhaltensweisen auffallen.

Dazu sollen die klassischen Anlageziele der Sicherheit, Liquidität und Rendite verbindlich um eine vierte Dimension der Ethik und Nachhaltigkeit durch entsprechende Empfehlungen des Landtags ergänzt werden.

Die Beteiligung an entsprechenden Unternehmen soll nur dann aufrecht erhalten oder eingegangen werden können, wenn der Einfluss des Landes dahingehend ausgeübt wird, die Abkehr von den Ausschlussgründen bewirken zu wollen.

Keine Fördermittel für nicht nachhaltige Produkte

Daher setzen wir uns ebenfalls dafür ein, die Förderkriterien des Landes und der nachgeschalteten Unternehmen und Institutionen so zu erweitern, dass keinerlei staatliche Finanzierung in Projekte fließt, die das Ziel haben, Öl-, Gas-, Kohle-, Atomenergie-, Rüstungs- oder Überwachungsprodukte zu erzeugen. Ebenso nicht in solche, die umweltschädigend agieren oder die Menschenrechte und ethische Grundsätze nicht berücksichtigen. Dazu sind auf Ethik und Nachhaltigkeit abzielende Kontrollinstrumente einzuführen. Ausnahme können die Bereiche der betroffenen Einrichtungen sein, die besagten Kriterien nicht widersprechen. Bestehende Förderkriterien, die die Ziele der Nachhaltigkeit oder anderer benannter Kriterien ausschließen, wollen wir aufheben.

Voraussetzungen für Zustimmung zu Internationalen Handelsabkommen

Die Piratenpartei Niedersachsen befürwortet freie und faire Handelsbeziehungen zwischen gleichberechtigten Partnern. Wir setzen uns jedoch für eine Ablehnung im Bundesrat ein, wenn:

  • Intransparente Verhandlungsführung und mangelhafte Beteiligung der Zivilgesellschaft herrschen,
  • die Möglichkeit eingeräumt wird, unter direkter Beteiligung von Unternehmen, unter Ausschluss der Zivilgesellschaft oder unter Umgehung der Zustimmung von Parlamenten Veränderungen vorzunehmen oder aber Vereinbarungen unabänderbar zu machen,
  • Parlamente in ihren Entscheidungsbefugnissen eingeschränkt werden,
  • mittels Schiedsgerichten Unternehmen ein einseitiges Klagerecht gegen Staaten ermöglicht wird,
  • die öffentliche Daseinsvorsorge behindert oder gar ausgehebelt wird,
  • keine verbindlichen und einklagbaren sozialen, ökonomischen und ökologischen Mindeststandards, Arbeitsnormen und Arbeitnehmerrechte sowie für Daten- und Verbraucher- und Umweltschutz bestehen, deren Verletzung zur Erhebung von Strafzöllen und anderen Anti-Dumping-Maßnahmen berechtigt. Sie werden vielfach nicht klar definiert, sondern nur gegenseitig anerkannt. Das löst eine Abwärtsspirale bei Standards aus.

Steuerpolitik

Ein transparentes, sozial ausgewogenes und verständliches Steuerrecht

Steuerlich entlasten wollen wir insbesondere kleine Betriebe, die Arbeits - und Ausbildungsplätze erhalten und neue schaffen. Zu belasten sind die, die unsere Umwelt und somit Zukunft belasten. So setzen wir uns für die Einführung des Kies-Euro ein. Der Kies-Euro ist eine zweckgebundene Abgabe auf die Förderung von Sand und Kies von 3 Euro pro geförderter Tonne. Diese Abgabe soll zur Hälfte der Forschung an Recyclingbaustoffen und zur Hälfte der Renaturierung der von der Förderung betroffenen Gelände zu Gute kommen. Denn Kies ist eine natürliche Ressource, deren Abbau Spuren hinterlässt. Bei 40 Millionen Tonnen pro Jahr, sehr große Spuren.

Wir treten für ein einfaches und gerechtes Steuersystem ein.

Die Belastung durch Steuern muss sozial gerecht erfolgen. Bürger mit höherer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit müssen mehr zur Staatsfinanzierung beitragen als Bürger mit geringerer Leistungsfähigkeit. Die von den anderen Parteien über Jahrzehnte erfolgte Senkung der Spitzensteuersätze hat sich als Fehler erwiesen und ist Ursache einer stetig steigenden Kluft zwischen Reich und Arm. Wir wollen diese Entwicklung korrigieren. Steuergerechtigkeit bedeutet auch, dass alle Einkünfte und Vermögenszuwächse der Besteuerung unterliegen müssen.

Steuergesetze sollen möglichst einfach und verständlich formuliert werden. Dort wo komplizierte Regelungen rechtlich notwendig sind, müssen diese vom Staat durch zusätzliche Erläuterungen für den Steuerzahler verständlich gemacht werden. Sie als Bürger dürfen nicht auf Steuerberater angewiesen sein, um sicher zu stellen, dass sie nicht zu viele Steuern bezahlen.

Grunderwerbsteuer reformieren

Wir setzen uns für eine Reform der Grunderwerbssteuer ein. Konkret soll dies folgende Punkte umfassen:

1. Keine Grunderwerbssteuer für Eigentumsübertragungen von Immobilien deren Besitzer in öffentlicher Hand sind.
2. Der Kauf einer grunderwerbssteuerfreien Immobilie im Leben.
3. Grunderwerbssteuer für abzugsfähig stellen.

Finanzverwaltung

Steuergerechtigkeit herstellen

Wir lehnen es ab, dass die Finanzverwaltungen Urteile des Bundesfinanzhofs häufig nicht über den Einzelfall hinaus anwenden und jeder Bürger sein Recht erneut einklagen muss. Wir wollen die Anzahl der Steuerarten verringern. Viele Steuern verursachen für Wirtschaft und Staat einen unverhältnismäßig hohen Aufwand. Hierbei ist insbesondere auf Ebene der Kommunen ein ausreichender Einnahmeausgleich sicherzustellen. Wir wollen eine Vereinfachung des Steuerrechts, keine pauschale Steuersenkung für einzelne Personen- oder Interessensgruppen.

Zusätzlich fordern wir, dass die Finanzämter sowohl personell als auch sachlich besser ausgestattet werden. Hierdurch soll nicht nur die Bearbeitungszeit von Steuererklärungen verkürzt werden, sondern insbesondere auch die Steuergerechtigkeit erhöht werden.

Steuererklärungen großer Unternehmen müssen gründlicher überprüft werden, dazu gehören zeitnahe Betriebsprüfungen und eine umfassendere Nutzung der sogenannten digitalen Steuerprüfung. Die Zusammenarbeit der Länderfinanzverwaltungen muss verbessert werden. Die Finanzverwaltungen müssen in die Lage versetzt werden, Steuerhinterziehung konsequent zu bekämpfen.

Fortsetzung des Regelbetriebes von Linux in den Finanzbehörden Niedersachsens

Wir PIRATEN Niedersachsen fordern die Fortsetzung des Regelbetriebes von Linux in den Finanzbehörden Niedersachsens. Überall dort wo es möglich ist, soll ebenfalls auf Open Source Software umgestellt werden.

Zur Sicherstellung des Softwareentwicklung fordern wir ein Institut zur Entwicklung von Software für die Landesbehörden ein. Aufgabe ist die Entwicklung und Pflege von Software für die Verwaltungen in Niedersachsen, vorzugsweise auf Basis des Betriebssystems LINUX. Ein weiteres Aufgabenfeld besteht in der Überprüfung der Bedienbarkeit und der Sicherheit der Software.

Landes- und Kommunalhaushalte

Umgestaltung der Schuldenbremse

Wir setzen uns für eine auskömmliche finanzielle Ausstattung der öffentlichen Haushalte ein. Von daher halten wir die Einschränkung durch die derzeitige Form der sogenannten "Schuldenbremse" für nicht sinnvoll. Denn die öffentlichen Haushalte sind für die Daseinsvorsorge aller Menschen zuständig, womit eine rein betriebswirtschaftliche Sichtweise aus ethischen Gründen nicht angebracht ist.

Nur die öffentlichen Haushalte sollen für die Finanzierung von Bildung, Infrastruktur und anderen Investitionen sorgen und dies sollte nicht durch künstliche Bremsen eingeschränkt oder durch Schattenaushalte umgangen werden. Allerdings sind wir auch für eine öffentliche Kontrolle der Ausgaben durch die Bürger. Dies soll durch entsprechende Bürgerhaushalte erfolgen, die gewährleisten, dass keine Prestigeprojekte für Einzelinteressen finanziert werden müssen. Zwar sind die Kredite von heute die Schulden der nachfolgenden Generationen. Doch gerade in Zeiten von Zinsen im Null-Prozent-Bereich müssen Öffnungsklauseln ermöglichen, jahrzehntelang unterlassene Investitionen in Infrastruktur in Angriff zu nehmen.

Kommunale Insolvenz

Bund und Länder haben in den letzten Jahren immer mehr Belastungen auf die Kommunen abgewälzt. Zusammen mit einer falschen Steuerpolitik hat dies zu einer Überschuldung der niedersächsischen Kommunen beigetragen. Es ist absehbar, dass die meisten niedersächsischen Kommunen ihre Schulden aus eigener Kraft nicht mehr abbauen können. Wir setzen uns daher für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Einführung eines geordneten Insolvenzverfahrens für Kommunen durch eine Bundesratsinitiative ein.

Durch einen konsequenten Schnitt auf der Gläubigerseite könnte die Handlungsfähigkeit der Kommunen wieder hergestellt werden. Es ist in Verhandlungen über die Abfindung der Gläubiger einzusteigen. Mehrheitlich sind diese bei Banken und Finanzinvestoren zu finden.

Durch die wiedergewonnene Handlungsfähigkeit der Kommunen würden gerade das Handwerk und der Mittelstand in der jeweiligen Region profitieren. Durch einen sanierten Haushalt könnten viele, bisher aufgeschobene, Investitionen durchgeführt werden.

Ablehnung Öffentlich-Privater Partnerschaften

Die Aufrechterhaltung einer grundlegenden Infrastruktur für Bildung, Gesundheit, Energieversorgung, Transport usw. ist Aufgabe des Staates. Eine weitere Privatisierung in diesen Bereichen sehen wir kritisch. Ziel muss es sein, dass Kommunen ihre Infrastruktur selbst finanzieren können. Genossenschaften von Menschen, in der die Nutzer einer Infrastruktur diese selber betreiben, sehen wir als eine mögliche und sinnvolle Alternative zu einer weiteren Verschuldung der Kommunen. Da das Ziel der Genossenschaften nicht die Gewinnmaximierung sondern die Erfüllung der gewählten Funktion ist, arbeiten diese sozial verträglicher als gewinnorientierte Unternehmen.

Wir setzen uns für verantwortungsvolles, wirtschaftliches Handeln ein, und lehnen deswegen das Modell der Öffentlich Privaten Partnerschaften grundsätzlich ab. Diese lassen sich mit unserem Demokratieverständnis nicht vereinbaren. Verträge, die Bund, Länder und Kommunen mit Privatunternehmen schließen, müssen für die Volksvertreter, aber auch direkt von allen Menschen, kontrollierbar sein. Geheimverträge müssen deshalb vermieden werden. Der Schutz des Geschäftsgeheimnisses eines Privatunternehmens darf nicht über der staatlichen Pflicht zum nachvollziehbaren Handeln stehen. Es ist verlockend, statt einer einmaligen Investition, auf ein Leasingmodell zu setzen, bei dem der aktuelle Haushalt dank der deutlich kleineren, sofort fälligen Summe nicht blockiert wird. Dadurch werden jedoch zukünftige Haushalte auf Jahrzehnte belastet und es kommt zu einer versteckten Verschuldung, die nicht in der Bilanz auftaucht.

Transparenter Landeshaushalt auch bei Bürgschaften

Soweit trotzdem zur Vermeidung von Kreditaufnahmen des Landes Aufgaben auf private Träger verlagert und durch Bürgschaften des Landes abgesichert werden, fordern wir deren transparente Offenlegung. Diese Bürgschaften belasten den Landeshaushalt erst dann mit Zahlungen, wenn das Land als Bürge in Anspruch genommen wird. Was vordergründig als Vorteil und sinnvoll erscheint, birgt tatsächlich gewaltige Risiken für künftige Haushalte und dient ausschließlich dem Zweck, Ausgaben aus dem Haushalt auszulagern, um diesen noch verfassungsgemäß zu halten.

Wir setzen uns dafür ein, dass alle vom Land gewährten Bürgschaften im Einzeln offengelegt und die enthaltenen Risiken regelmäßig vom Finanzausschuss des Landtages überprüft werden. Für erkannte hohe Risiken müssen Rücklagen gebildet werden, um zukünftige Generationen nicht zu belasten. Für den Bundeshaushalt soll durch Niedersachsen eine entsprechende Initiative über den Bundesrat eingebracht werden.

Doppik auch auf Landesebene

Insgesamt setzen wir uns dafür ein, dass die Haushalte transparenter werden und fordern deshalb die zeitnahe Einführung der Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) auf niedersächsischer Landesebene. Bei der Umsetzung muss darauf geachtet werden, dass die Liegenschaften der Stadt mit ihrem tatsächlich realisierbaren Wert bewertet und keine angenommenen unrealistischen Werte als Grundlage für das Vermögen der Stadt zu Grunde gelegt werden. So können die Werte als Sicherheiten für zukünftige Kreditaufnahmen dienen und einer Überschuldung vorbeugen.

Wirtschaftspolitik

Beendigung der Pflichtmitgliedschaft in Kammern

Wir treten dafür ein, dass Unternehmen sich freiwillig für oder gegen die Mitgliedschaft in einer Industrie- und Handels-, Landwirtschafts- oder Handwerkskammer entscheiden können.

Auch zur Gründung anstehende Kammern müssen ohne eine Pflichtmitgliedschaft existieren können. So gibt es zwar viele Gründe, warum eine Kammer, also eine berufsständische Vertretung der Pflegefachkräfte, eine sinnvolle Möglichkeit zur Etablierung einer Mitsprache in der Politik sein kann. Damit einher gehen muss die verbürgte Einbeziehung in Entscheidungen sein, die Auswirkungen auf die Pflegearbeit haben. Verbunden sein sollte dies mit einer möglichst breit legitimierten Grundlage für die Schaffung.

Wir setzen uns daher dafür ein, dass es nur dann zu einer Entscheidung über die Schaffung einer Pflegekammer kommt, wenn von vornherein eine freiwillige Mitgliedschaft sicher gestellt ist.

Es soll die Finanzierung mittels verschiedener Möglichkeiten bei allen potenziellen Mitgliedern abgefragt werden.

Gleiches gilt für in Planung befindliche Kammern für medizinische Hilfsberufe im Therapiebereich.

Pflichtmitgliedschaften erachten wir nur da für notwendig, wo die Kammern für eine wirksame Berufsaufsicht zuständig sind (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte oder ähnlichen Berufsgruppen). Hier treten wir zusätzlich für eine bessere öffentliche und transparente Beaufsichtigung dieser Berufsgruppen ein. Wir werden entsprechende Änderungsinitiativen des Landes Niedersachsen über den Bundesrat beantragen.

Neuordnung des Glücksspielmarktes

Zur Liberalisierung in der Wirtschaftspolitik gehört für uns auch, dass wir eine umfassende Neuordnung des Glücksspielmarktes fordern. Wir streben eine bundeseinheitliche Regelung an, die sowohl den Anforderungen des europäischen Wettbewerbsrechts als auch dem Internetzeitalter gerecht wird.

Eine Neuordnung muss die Interessen der Bevölkerung an effektiver Suchtprävention besonders berücksichtigen.

Grundlage einer Neufassung des Glücksspielrechts könnte das im September 2011 verabschiedete Glücksspielgesetz Schleswig-Holsteins bilden, das von der EU-Kommission ohne Einschränkungen akzeptiert wurde.

Geldwäsche in Spielhallen muss unterbunden werden. Regelmäßige Kontrollen sind flächendeckend durchzuführen, um Manipulationen zu verhindern.

Bankentrennung in Niedersachsen

Wir sind für die schnellstmögliche Einführung des Trennbanken-Systems für die Sparkassen und die Nord/LB in Niedersachsen. Durch die rechtliche Trennung der Banken in eine Geschäftsbank und in eine so genannte Investmentbank (Wertpapier-Handelsbank) wird verhindert, dass bei Wertpapiermarkt-Turbulenzen die Kundengelder für den Handel mit Wertpapieren haften und der eigentliche Geschäftsbetrieb einer Bank in Mitleidenschaft gezogen wird. Im schlimmsten Fall droht die Zahlungsunfähigkeit der Bank und der Totalverlust der Kundengelder, sowie die Einstellung des Zahlungsverkehrs und die Rückzahlung der Darlehen.

NordLB und Sparkassen werden angehalten, innerhalb von 2 Monaten eine Versammlung der Anteilseigner einzuberufen, um darüber zu entscheiden, ob sie als Geschäftsbank oder Investmentbank geführt werden wollen. Nach dieser Entscheidung hätten die Banken 9 Monate Zeit, um die Trennung zu vollenden. Kreuzbeteiligungen jeder Art müssen verboten sein. Jede systematische Umgehung führt zwangsläufig zur Aberkennung der Banklizenz als Geschäftsbank. Eine nachträgliche Umwandlung in eine Investmentbank ist möglich.

Investmentbanken sind nur als Partnerschaften zu führen. Die Eigentümer haften für ihr Handeln. Sie dürfen Filialen unterhalten, aber nicht über Sparkassen verfügen. Der Umgang mit Bargeld des Kunden ist nicht gestattet. Eigenhandel wird gestattet, sofern eine Finanztransaktionssteuer von 0,1 % entrichtet wird. Hierfür werden wir uns über eine Bundesratsinitiative für eine bundeseinheitliche Steuer einsetzen. Alle Derivate sind über registrierte Makler bzw. Börsen abzuwickeln.

Geschäftsbanken dürfen keine Geschäfte auf eigene Rechnung tätigen. Aktien dürfen im Namen und auf Rechnung von Kunden ge- und verkauft werden. Fonds dürfen nur vertrieben werden, wenn diese Produkte von der Bank selber erschaffen worden sind. Hypotheken und Darlehen dürfen nur weiterverkauft werden, wenn diese zwei Jahre lang ordnungsgemäß bedient worden sind.

Gewinnausschüttung der Sparkasse an die Kommunen

Wir sind für eine Ausschüttung der Gewinne der in öffentlicher Hand befindlichen Sparkassen an die Kommunen. Der Gewinn sollte nach Abzug eines angemessenen Betrages zur Stärkung des Eigenkapitals und der Risikovorsorge an die Kommunen ausgezahlt werden. Über die Verwendung dieses Gewinns müssen die gewählten Volksvertreter entscheiden können.

Unterstützung VW-Gesetz

Die im VW-Gesetz verankerten besonderen Stimmrechtsbeschränkungen befürworten wir. Für viele Menschen in Niedersachsen und für das Land insgesamt spielt der VW-Konzern eine herausragende wirtschaftliche und soziale Rolle. Auch wenn die besonderen Schutzrechte, die dieser Bedeutung gerecht werden, ebenfalls in der Satzung der VW AG mit 98% der Aktionärsstimmen verankert wurden, spiegeln die Regelungen des VW Gesetzes die Verantwortung der Wirtschaft für die Mitarbeiter von VW und den Menschen in Niedersachsen wider. Diese Verantwortung darf nicht den alleinigen Interessen der Wirtschaft untergeordnet werden.

Wir unterstützen daher das Land Niedersachsen und die Bundesrepublik Deutschland in ihrer rechtlichen Wertung gegenüber der Kommission der Europäischen Union.

Die Wertung der Bundesregierung in Bezug auf den Stimmrechtsanteil ist rechtlich zulässig. Auch ohne ein Gesetz hat eine Gesellschaft das Recht gemäß des Aktiengesetzes eine von 75 % abweichende Bestimmung festzulegen. Von diesem Recht haben die Aktionäre des VW-Konzerns Gebrauch gemacht.

Im Falle der Änderung nach den Wünschen der EU-Kommission besteht die Möglichkeit, dass die Arbeitnehmerrechte im VW-Konzern eingeschränkt werden. Dies stellt weiterhin eine Bedrohung der Arbeitsmarktstruktur in Niedersachsen dar, da indirekt die Standortgarantie für die im Land verteilten Produktionsstätten bedroht ist.