NDS:Mitgliederversammlungen/2014.1/So Antraege
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Wichtig!
Die Fristen für die Einreichung von Anträgen ist nach der letzten Änderung auf der LMVNDS13.3 in der Satzung folgendermaßen geregelt: § 12 Die Landesmitgliederversammlung
...
Bis zum 29. Januar um 24:00 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.a. beim Vorstand eingereicht werden ("neue" Anträge). Diese Anträge dürfen noch für 7 Tage vom Antragsteller geändert/überarbeitet werden! Bis zum 5. Februar um 24:00 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.b. beim Vorstand eingereicht werden (Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen). Der Eingangszeitpunkt ist der erste Moment in dem entweder - ein Mitglied des LaVo oder ein Bearbeiter seiner offiziellen Eingangskanäle diesen zur Kenntnis genommen hat, (d.h. ihr könnt das jedem einzelnen LaVo-Mitglied schicken) - der Antrag im Projekt LMV-Antraege liegt, (das ist der hier: https://ticket.piraten-nds.de/projects/lmv-antraege ) - der Antrag im Projekt "vorstand@piraten-nds.de" liegt und klar als Antrag an die LMV erkennbar ist. (d.h. ihr schickt euren Antrag mit dem Wort "Antrag"+$xy in der Betreffzeile an vorstand@piraten-nds.de , dann wird der ins Projekt übertragen) DANACH könnt IHR den Antrag hier im unteren Bereich "Satzungsänderungen außerhalb der AG Satzung" selbst eintragen. Falls ihr Probleme mit Wiki-Code habt, und euch nicht traut, das selbst einzutragen, erwähnt das im Antrag an den Vorstand, damit die jemand beauftragen das für euch zu tun. Wichtig! Die alleinige Eintragung des Antrags ins Wiki gilt nicht als Einreichung! Ihr müsst den Antrag unbedingt auf einem der drei oben aufgezählten Wege dem Vorstand zukommen lassen. == Ihr könnt die SÄA-Vorlage der AG Satzung als Leitfaden/Inspiration gebrauchen, falls ihr unsicher seid, wie ihr den Antrag aubauen sollt. |
Inhaltsverzeichnis
Mahnwesen installieren von Annemarie & Karl-Heinz Pfeiffer
Antragsteller: Annemarie Pfeiffer & Karl-Heinz Pfeiffer
Ticket: #18219
Antragstext
Der Landesparteitag beauftragt den Landesvorstand mit der Einführung eines Mahnwesens. Das Mahnwesen soll weitestgehend automatisiert werden. Der Mahnprozess ist darauf auszurichten, in absehbarer Zeit eine große Anzahl nicht zahlender Mitglieder zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags zu bewegen. Mitglieder die auch nach 2-maliger erfolgloser Mahnung nicht zur Zahlung zu bewegen sind, sind letztendlich aus der Mitgliederdatenbank zu streichen. Die Reform ist bis zum 01.06.2014 umzusetzen. Eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 Euro pro Mahnung halten wir für angemessen.
Die rückständigen, fälligen Beiträge bis zur Streichung aus der Mitgliederdatenbank sind im gerichtlichen Mahnverfahren einzutreiben.
Begründung
Zahlt ein Mitglied seinen Mitgliedsbeitrag nicht, so verletzt es die Satzung der Partei (siehe Bundessatzung Abschnitt B, §7, Abs. 1 bis 4. Satzungsverletzungen werden mit Ordnungsmaßnahmen geahndet. Ist ein Mitglied dauerhaft, auch nach 2.maliger Kontaktaufnahme, nicht zur Zahlung des rückständigen Beitrages zu bewegen, so ist die Streichung aus der Mitgliederdatenbank die einzige Maßnahme um weiteren Schaden von der Partei abzuwenden. Denn in der Masse verursacht jedes nicht zahlende Mitglied Aufwand in Geld und Zeit.
Hinweise
- anue 20:28, 10. Feb. 2014 (CET)
- Jemand(TM) (möglicherweise der Antragsteller selbst) hatte einen Satz aus diesem Antrag gestrichen. Dies ist nicht zulässig, außerdem gilt sowieso nur der Text, wie er fristgerecht zuletzt im Redmine TIcketingsystem steht!
- anue 23:51, 2. Feb. 2014 (CET)
- Da ein mögliches Mahnwesen die Finanzordnung der Bundessatzung berührt, hier der entsprechende Abschnitt:
http://wiki.piratenpartei.de/Satzung#.C2.A7_7_Verzug
"Abschnitt B: Finanzordnung
B. MITGLIEDSBEITRAG
§ 7 Verzug
(1) Ein Mitglied befindet sich im Verzug, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht zur Fälligkeit entrichtet wurde.
(2) Ein Mitglied, das sich mit seinem Beitrag um mehr als 12 Monate im Verzug befindet, kann aus der Mitgliederdatenbank gestrichen werden und verliert dadurch seine Mitgliedschaft in allen Gliederungen der Piratenpartei. Vor der Streichung ist das Mitglied mindestens zweimal zu mahnen. Zwischen den Mahnungen muss ein Abstand von mindestens 30 Tagen liegen.
(3) Zuständig für die Streichungen ist der Bundesverband.
(4) Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen. Gegen die Streichung ist Widerspruch beim zuständigen Schiedsgericht zulässig."
- => die im Antrag beschriebene Streichung nach 2 erfolglosen Mahnungen darf frühestens nach 12 Monaten Verzug vorgenommen werden, egal wann die beiden Mahnungen stattgefunden haben.
Zahlungsverkehr Beiträge von Karl-Heinz Pfeiffer
Antragsteller: Karl-Heinz Pfeiffer
Ticket: #18223
Antragstext
Der Landesparteitag beauftragt den Landesvorstand mit der Umstellung/Erweiterung des Zahlungsverkehrs für Mitgliedsbeiträge auf Lastschriftverfahren. Das Beitragseinzug soll weitestgehend automatisiert werden. Der Zahlungsverkehr ist darauf auszurichten, in absehbarer Zeit eine große Anzahl Mitglieder zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags per Lastschrift zu bewegen.
Begründung
Zahlt ein Mitglied seinen Mitgliedsbeitrag per Lastschriftverfahren sind vielerlei Einspar- und Optimierungspotenziale möglich:
- Automatische Buchung der Zahlung und Generierung von Meldungen an den Bund.
- Verminderung des Aufwandes bei der Akkreditierung auf Parteitagen
- Aktuellere Buchhaltungszahlen
- erheblich weniger Arbeitsaufwand
Denn in der Masse verursacht jedes Mitglied Aufwand und somit Kosten, welche durch die Einführung vom o.a. Lastschriftverfahren gemindert werden können. Dann können sich die Schatzmeister und deren Helferlein sich um neue, wichtige Aufgaben kümmern.
Vorschlag
AG gründen und mit den erforderlichen Kompetenzen ausstatten
Hinweise
- Mir entzieht sich der Sinn dieses Antrages - anue 23:57, 2. Feb. 2014 (CET)
- Es gibt/gab bereits ein SEPA-Lastschriftverfahren in NDS:
- Dieses Verfahren soll - soweit ich weiß - durch das SEPA-Lastschriftverfahren ersetzt werden, dass mit dem zentralen Beitragskonto verbunden ist:
Antrag von Phil Wendland
Antragsteller: Phil
Ticket: #18190
Der Parteitag möge folgende Erklärung beschließen:
Wir Piraten lehnen Gewalt zur Durchsetzung politischer Ansichten in einem demokratischen Rechtsstaat ab. Die Piraten in Niedersachsen lehnen jede Form der Unterstützung von Gruppen, Vereinen oder Zusammenschlüssen ab, die Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung in einem Rechtsstaat anwenden, propagieren oder dulden.