NDS:Mitgliederversammlungen/2014.1/SAe Antraege

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Landesmitgliederversammlung 2014.1 der Piratenpartei Niedersachsen


Wichtig!

Die Fristen für die Einreichung von Satzungsänderungsanträgen (SÄAs) ist nach der letzten Änderung auf der LMVNDS13.3 in der Satzung folgendermaßen geregelt:

§ 12 Die Landesmitgliederversammlung ...
4. Anträge zur ordentlichen Landesmitgliederversammlung sind fristgerecht vor der Versammlung beim Landesvorstand einzureichen. Anträge zur Geschäftsordnung sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Später gestellte Anträge können während der Landesmitgliederversammlung nur mit der Zustimmung der einfachen Abstimmungsmehrheit behandelt werden.
a. Einreichungsfrist: Anträge sind bis 23 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand einzureichen.
b. Änderungsfrist: Fristgerecht eingereichte Anträge sind bis 16 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung änderbar. Innerhalb dieser Frist können nur noch Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen beim Landesvorstand eingereicht werden.


Durch Annahme des Antrags https://ticket.piraten-nds.de/issues/13611 müsst ihr folgendermaßen verfahren, um einen Antrag fristgerecht und gültig einzureichen:

Bis zum 29. Januar um 24:00 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.a. beim Vorstand eingereicht werden ("neue" Anträge). Diese Anträge dürfen noch für 7 Tage vom Antragsteller geändert/überarbeitet werden!

Bis zum 5. Februar um 24:00 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.b. beim Vorstand eingereicht werden (Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen).

Der Eingangszeitpunkt ist der erste Moment in dem entweder

- ein Mitglied des LaVo oder ein Bearbeiter seiner offiziellen Eingangskanäle diesen zur Kenntnis genommen hat, (d.h. ihr könnt das jedem einzelnen LaVo-Mitglied schicken)

- der Antrag im Projekt LMV-Antraege liegt, (das ist der hier: https://ticket.piraten-nds.de/projects/lmv-antraege )

- der Antrag im Projekt "vorstand@piraten-nds.de" liegt und klar als Antrag an die LMV erkennbar ist. (d.h. ihr schickt euren Antrag mit dem Wort "Antrag"+$xy in der Betreffzeile an vorstand@piraten-nds.de , dann wird der ins Projekt übertragen)

DANACH könnt IHR den Antrag hier im unteren Bereich "Satzungsänderungen außerhalb der AG Satzung" selbst eintragen. Falls ihr Probleme mit Wiki-Code habt, und euch nicht traut, das selbst einzutragen, erwähnt das im Antrag an den Vorstand, damit die jemand beauftragen das für euch zu tun.

Wichtig! Die alleinige Eintragung des Antrags ins Wiki gilt nicht als Einreichung! Ihr müsst den Antrag unbedingt auf einem der drei oben aufgezählten Wege dem Vorstand zukommen lassen.


oder,

wenn ihr den exquisiten Service der NDS AG Satzung nutzen wollt, schickt ihr euren Antrag an deren Mailingliste, dann überprüfen die den Antrag für euch und helfen bei der Wiki-Formatierung. Und wenn ihr lieb fragt, pflegen die ihn vielleicht auch ins Wiki ein, so sie den Zeit haben.

AG Satzung

==

Bitte verwendet die Vorlage der AG Satzung, sowohl wenn ihr die Anträge über die AG Satzung oder selbst direkt einreicht und hier unten eintragt.

==

Die Anträge im Ticketingsystem stehen dort um überprüft, verarbeitet und dokumentiert zu werden. Die Tickets dienen nicht der Diskussion oder Kommentierung der Anträge, macht das bitte in der ML, in Pads oder hier im Wiki, wenn die Anträge übertragen worden sind.

Nur die Antragsteller und die "Ticketschubser" schreiben etwas in diesen Tickets!


Inhaltsverzeichnis

Satzungsänderungsanträge über AG-Satzung

NDS:AG Satzung/2014.1/Disclaimer

NDS:AG Satzung/2014.1/Gesamte Satzung


Satzungsänderungen außerhalb der AG Satzung

Obacht!

Bitte verwendet die Vorlage der AG Satzung, sowohl wenn ihr die Anträge über die AG Satzung oder selbst direkt einreicht und hier unten eintragt. Die gleiche Vorlage steht auch nochmal am Ende dieser Seite.


Satzungsänderungen den Vorstand betreffend

Satzungsänderungsantrag zu §14 von FlorianSchmidt

Antragsteller: Florian Schmidt
Ticket: #18218

Thematik

  • -

Änderung

  • siehe unten

Begründung

  • Es ist wichtig, der Jugend ein Gehör zu verschaffen. Die Hamburger haben schon länger erfolgreich einen Jugendvertreter in deren Vorstand.

Gegenargumente

  • Die Mitglieder der Piratenpartei haben ein Durchschnittsalter von ca. 37 Jahren, viele der Besucher von Mitgliederversammlungen sind älter. Müsste dann nicht auch ein "Seniorenvertreter" Mitglied des Vorstands sein? Thomas Ganskow
  • Fängt man an, eine Gruppe herauszuheben, führt dies automatisch zu Begehrlichkeiten bei einer anderen Gruppe. Das vorherige Argument ist ein Beispiel dafür. Thomas Ganskow
  • Im allgemeinen haben wir den Grundsatz, dass Funktionen und Mandate nach Qualifikation vergeben werden sollen und andere Kriterien keine Rolle spielen sollen. Dieser Antrag verträgt sich nicht mit dieser Linie, die den Wählern bestenfalls die Wahl zwischen Ablehnung und Zustimmung, nicht aber die Wahl zwischen verschiedenen Bewerbern ermöglicht. Thomas Ganskow
  • Durch die Formulierung "bis er durch Nachwahl formell bestätigt wurde" wird festgelegt, dass der Vertreter automatisch gewählt wird. Dies widerspricht ebenfalls den Grundsätzen der Piratenpartei. Thomas Ganskow

Hinweise

  • -

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung

§ 14 Der Landesvorstand

  1. Der Landesvorstand besteht aus mindestens 4 und höchstens 8 Mitgliedern. Die Landesmitgliederversammlung wählt grundsätzlich einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden, einen Schatzmeister sowie einen Beisitzer. Zusätzlich kann die Landesmitgliederversammlung einen zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, einen stellvertretenden Schatzmeister, einen Generalsekretär, einen politischen Geschäftsführer und so viele weitere Beisitzer wählen, bis die Höchstanzahl von Mitgliedern erreicht ist.
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  2. ...
  3. ...
  4. ...
  5. ...
  6. ...
  7. ...
  8. Entscheidungen kommen durch eine Mehrheitsentscheidung der anwesenden Stimmberechtigten zustande. Beisitzer im Vorstand haben Stimmrecht.

§ 14 Der Landesvorstand

  1. Der Landesvorstand besteht aus mindestens 4 und höchstens 9 Mitgliedern. Die Landesmitgliederversammlung wählt grundsätzlich einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden, einen Schatzmeister sowie einen Beisitzer. Zusätzlich kann die Landesmitgliederversammlung einen Jugendvertreter, einen zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, einen stellvertretenden Schatzmeister, einen Generalsekretär, einen politischen Geschäftsführer und so viele weitere Beisitzer wählen, bis die Höchstanzahl von Mitgliedern erreicht ist.
    1. Der Jugendvertreter vertritt die Belange der Jugend und muss Mitglied der Piratenpartei Niedersachen sein. Bei Rücktritt, Ausfall oder Abwahl des Jugendvertreters kann ein nachrückender stellvertretender Jugendvertreter kommisarisch das Amt übernehmen, bis er durch Nachwahl formell bestätigt wurde. Der Jugendvertreter und sein Stellvertreter müssen zuvor auf einer Mitgliederversammlung der Jungen Piraten Niedersachsen gewählt worden sein.
  2. ...
  3. ...
  4. ...
  5. ...
  6. ...
  7. ...
  8. Entscheidungen kommen durch eine Mehrheitsentscheidung der anwesenden Stimmberechtigten zustande. Alle Miglieder des Vorstands haben volles Stimmrecht.



Satzungsänderungsantrag zu §14 von Uwe Bock

Antragsteller: Uwe Bock
Ticket: #18130

Thematik

  • Verlängerung der Amtszeit des Vorstands

Änderung

  • siehe unten

Begründung

  • Der Vorstand sollte für 4 Jahre gewählt werden. Da sich durch die ständigen Wahlen und ständigen Einarbeitungszeiten die Vorstände nicht auf Ihrer richtige Arbeit konzentrieren können ist es sinnvoll die Amtszeit von einem Jahr zu verlängern. Auch kann dadurch in der Öffentlichkeit ein größerer Wiedererkennungswert geschaffen werden.

Gegenargumente

  • -

Hinweise

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung

§ 14 Der Landesvorstand

  1. ...
  2. ...
  3. ...
  4. Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von der Landesmitgliederversammlung in geheimer Wahl gewählt. Ist ein Vorstandsamt durch Rücktritt oder eine geheim abzustimmende Abwahl unbesetzt, so kann dieses von der Landesmitgliederversammlung durch Nachwahl neu besetzt werden. Die Amtszeit eines nachgewählten Vorstandsmitgliedes endet spätestens mit der Neuwahl des Vorstandes.
    1. Ist der Landesvorstand bei der Tagung der Landesmitgliederversammlung länger als 11 Monate im Amt, muss er neu gewählt werden.
    2. Die Wahl sollte im ersten Quartal eines Jahres stattfinden.

§ 14 Der Landesvorstand

  1. ...
  2. ...
  3. ...
  4. Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von der Landesmitgliederversammlung in geheimer Wahl gewählt. Ist ein Vorstandsamt durch Rücktritt oder eine geheim abzustimmende Abwahl unbesetzt, so kann dieses von der Landesmitgliederversammlung durch Nachwahl neu besetzt werden. Die Amtszeit eines nachgewählten Vorstandsmitgliedes endet spätestens mit der Neuwahl des Vorstandes.
    1. Ist der Landesvorstand bei der Tagung der Landesmitgliederversammlung länger als 3 Jahre + 11 Monate im Amt, muss er neu gewählt werden.
    2. Die Wahl sollte im ersten Quartal eines Jahres stattfinden.



Satzungsänderungen nicht den Vorstand betreffend


Satzungsänderungsantrag zur Präambel von Thomas Ganskow und Martina Broschei

Antragsteller: Thomas Ganskow, Martina Broschei
Ticket: #18204

Thematik

  • Ausübung aktiver Gewalt als Mittel zur Erreichung politischer Ziele wird bislang nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Änderung

  • Mit der Änderung wird eine Ablehnung von aktiver Gewalt zur Erreichung politischer Ziele deutlicher als bislang klargemacht.

Begründung

Mehrere Aspekte kommen hier zum Tragen.

1) Die Tatsache, dass die Präambel bislang einen bundesweiten und nationalen Bezug hatte, wird eliminiert und dem Land Niedersachsen angepasst.

2) Dieser neue Teil der Präambel trägt der Tatsache Rechenschaft, dass die Partei sich nicht mehr formiert, sondern seit längerem existiert.

3) Der wichtigste Aspekt ist allerdings die Absage an jegliche Form von aktiver Gewalt im Rahmen der politischen Auseinandersetzung.

Die Ereignisse um das sog. "Flaggengate" von Bochum haben deutlich gemacht, dass die bisherige vorbehaltslose Unterstützung bspw. antifaschistischer Organisationen leicht dazu genutzt werden kann, deren Ziele und Vorgehensweisen als die Ziele und Vorgehensweise der Piratenpartei darzustellen. Nicht zu leugnen ist dabei, dass unter der Antifaflagge Gewalt verschiedenster Ausprägung vorzugsweise gegen staatliche Stellen nicht unüblich ist.

Dafür dies abzulehnen ist auch die Pirantifa/Unvereinbarkeitserklärung http://wiki.piratenpartei.de/Pirantifa/Unvereinbarkeitserkl%C3%A4rung nicht ausreichend, da sie Gewalt nur gegenüber verschiedenen Diskriminierungsformen, nicht aber allgemein ablehnt. Zudem ist eine ausschließliche Ablehnung so genannter rechter Gewalt nicht ausreichend. Niemand weiß, welche Ausprägungen anderer politischer Grundströmungen in der Zukunft das Tagesgeschäft bestimmen werden. War es in den 70ern die Gewalt der RAF, war es in jüngster Vergangenheit die des NSU.

Der Freiheitsbegriff wurde eingeführt, um die Grenzen der individuellen Freiheit in dieser Auseinandersetzung aufzuzeigen, die dem Vernehmen nach beim BPT 14.1 mehrmals in der Androhung von Gewalt mündete.

Das Positionspapier unter http://wiki.piratenpartei.de/Landesverband%20Niedersachsen/LPT2009.1/Positionspapier/Gegen%20Rechtsextremismus ist ebenfalls nicht ausreichend, da es sich erneut nur gegen Gewalt in bestimmten Fällen ausspricht und keine Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Gewalt macht. Ähnlich undifferenziert sind die konkurrierenden Anträge unter https://ticket.piraten-nds.de/issues/18113 und https://ticket.piraten-nds.de/issues/18246 Kürzer ist nicht immer besser.

Zudem ist eine ausschließliche Ablehnung so genannter rechter Gewalt nicht ausreichend. Niemand weiß, welche Ausprägungen anderer politischer Grundströmungen in der Zukunft das Tagesgeschäft bestimmen werden. War es in den 70ern die Gewalt der RAF, war es in jüngster Vergangenheit die des NSU.

Gegenargumente

  • -

Hinweise

  • Es gibt Konkurrenzanträge. Einer davon nicht fristgerecht.

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung

Präambel, Landessatzung,

Die Piratenpartei Deutschland formiert sich zur politischen Willensbildung des deutschen Volkes und im Widerstand zu gesellschaftlichen Prozessen und politischen Strömungen die einer rechtsstaatlichen, freiheitlichen und demokratischen Grundordnung entgegenstehen.

Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied

  • der Staatsangehörigkeit,
  • des Standes,
  • der Herkunft,
  • der ethnischen Zugehörigkeit,
  • des Geschlechts,
  • der sexuellen Orientierung,
  • des Bekenntnisses,

die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer Modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab.

Präambel, Landessatzung, 1. Teil

1. Modul:

Die Piratenpartei Niedersachsen hat sich entwickelt zur politischen Willensbildung der Bewohner in Niedersachsen und im friedlichen Widerstand zu gesellschaftlichen Prozessen und politischen Strömungen, die einer rechtsstaatlichen, freiheitlichen und demokratischen Grundordnung entgegenstehen. Die von ihr unterstützte Symbolik handelt nach diesen Grundsätzen. Jegliche Art von aktivem gewalttätigem Auftreten sehen wir als Mittel, das der politischen Auseinandersetzung nicht dient.

2. Modul:

Nicht damit in Einklang zu bringen sind somit Versuche, die eigenen Ideale anderen Menschen außerhalb dieser Grenzen zu vermitteln. Zwar ist unsere Politik geleitet vom Wunsch nach größtmöglicher individueller Freiheit. Doch hat diese dort ein natürliches Ende, wo sie die Freiheit eines anderen beschränkt. An diesem Punkt streben wir die friedliche Kooperation der einzelnen Menschen an. Nur dann sehen wir ein nachhaltiges Zusammenleben als möglich an.


Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied

  • der Staatsangehörigkeit,
  • des Standes,
  • der Herkunft,
  • der ethnischen Zugehörigkeit,
  • des Geschlechts,
  • der sexuellen Orientierung,
  • des Bekenntnisses,

die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer Modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Niedersachsen entschieden ab.


Satzungsänderungsantrag zur Präambel von Ortwin Regel

Antragsteller: Ortwin
Ticket: #18113

Thematik

  • Kurzer Hintergrund zu dem Antragsdoppel: Im Zuge der Flaggen-Debatte ist die Idee entstanden, auch in der Präambel zur niedersächsischen Satzung eine Position zum Umgang mit Gewalt zu beziehen. Zwar halte ich das für eher unnötig, und empfehle also quasi eine Nichtbehandlung meiner eigenen Anträge. Allerdings sehe ich auch die Gefahr, dass durch eine ungünstige Formulierung die Präambel in unangemessener Weise verunstaltet werden könnte. Insofern verstehe ich die Anträge als Alternative zum noch einzureichenden http://wiki.piratenpartei.de/PraeambelaenderungNiedersachsen , sollte dies behandelt werden. Und Niedersachsen.

Änderung

  • Sieh unten

Begründung

  • Möglichst präzise formuliert, worum es mir (und hoffentlich den meisten anderen?) geht, und das noch an der dafür passenden Stelle.

Gegenargumente

  • -

Hinweise

  • Es gibt Konkurrenzanträge. Einer davon nicht fristgerecht.
  • Der Antragsteller hat angekündigt, seinen Antrag zurückzuziehen zu wollen. Dies wird auf der LMV endgültig bestätigt. Jedes anwesende Mitglied des LVs kann den Antrag übernehmen. anue 15:28, 6. Feb. 2014 (CET)

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung

Die Piratenpartei Deutschland formiert sich zur politischen Willensbildung des deutschen Volkes und im Widerstand zu gesellschaftlichen Prozessen und politischen Strömungen die einer rechtsstaatlichen, freiheitlichen und demokratischen Grundordnung entgegenstehen.

Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied

  • der Staatsangehörigkeit,
  • des Standes,
  • der Herkunft,
  • der ethnischen Zugehörigkeit,
  • des Geschlechts,
  • der sexuellen Orientierung,
  • des Bekenntnisses,

die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer Modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab.

Die Piratenpartei Niedersachsen formiert sich zur politischen Willensbildung des deutschen Volkes und im friedlichen Widerstand zu gesellschaftlichen Prozessen und politischen Strömungen die einer rechtsstaatlichen, freiheitlichen und demokratischen Grundordnung entgegenstehen.

Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied

  • der Staatsangehörigkeit,
  • des Standes,
  • der Herkunft,
  • der ethnischen Zugehörigkeit,
  • des Geschlechts,
  • der sexuellen Orientierung,
  • des Bekenntnisses,

die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer Modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art sowie Gewalt gegen Menschen zur Durchsetzung politischer Ziele lehnt die Piratenpartei Niedersachsen entschieden ab.



Satzungsänderungsantrag zur Präambel von Phil Wendland

Antragsteller: Phil
Ticket: #18191

Thematik

  • -

Änderung

  • Sieh unten

Begründung

  • -

Gegenargumente

  • -

Hinweise

  • Es gibt Konkurrenzanträge. Einer davon nicht fristgerecht.
  • * Der Antragsteller hat angekündigt, seinen Antrag zurückzuziehen zu wollen. Dies wird auf der LMV endgültig bestätigt. Jedes anwesende Mitglied des LVs kann den Antrag übernehmen. anue 15:29, 6. Feb. 2014 (CET)

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung

Die Piratenpartei Deutschland formiert sich zur politischen Willensbildung des deutschen Volkes und im Widerstand zu gesellschaftlichen Prozessen und politischen Strömungen die einer rechtsstaatlichen, freiheitlichen und demokratischen Grundordnung entgegenstehen.

Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied

  • der Staatsangehörigkeit,
  • des Standes,
  • der Herkunft,
  • der ethnischen Zugehörigkeit,
  • des Geschlechts,
  • der sexuellen Orientierung,
  • des Bekenntnisses,

die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer Modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab.

Die Piratenpartei Deutschland formiert sich zur politischen Willensbildung des deutschen Volkes und im Widerstand zu gesellschaftlichen Prozessen und politischen Strömungen die einer rechtsstaatlichen, freiheitlichen und demokratischen Grundordnung entgegenstehen.

Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied

  • der Staatsangehörigkeit,
  • des Standes,
  • der Herkunft,
  • der ethnischen Zugehörigkeit,
  • des Geschlechts,
  • der sexuellen Orientierung,
  • des Bekenntnisses,

die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer Modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art, sowie Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele in einem demokratischen Rechtsstaat lehnt die Piratenpartei Niedersachsen entschieden ab.


Satzungsänderungsantrag zu § 3, Abs. 5 von Thomas Ganskow

Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket: #17967

Thematik

  • Nicht immer sind Datenänderungen rechtssicher dokumentiert, bspw. wenn ein KV aus einer Mitteilung per Mail die Änderungen im CRM vornimmt, ohne dafür ein Ticket zu eröffnen.

Änderung

  • Datenänderungen müssen rechtssicher dokumentiert sein.

Begründung

Es ist unabdingbar für die ordnungsgemäße Verwaltung, dass Datenänderungen der Mitgliederbetreuung belegbar vorliegen. Mit der Selbstverwaltung des jeweiligen Mitgliederbestands ist das nicht mehr zwangsläufig gegeben. So kommt es durchaus vor, dass Meldungen per Mail an den zuständigen KV direkt in das CRM (Mitgliederdatenverwaltungssystem) eingefügt werden, ohne dies bspw. innerhalb eines Redmine-Tickets zu dokumentieren.

In den meisten Fällen klappt das auch problemlos. Wo allerdings Eingabefehler oder andere Probleme auftauchen und es zu Nachfragen in der Mitgliederbetreuung kommt, muss die Möglichkeit gegeben sein, Fehlersuche zu betreiben. Das geht am einfachsten für alle Beteiligten - auch für den betroffenen KV bei zwischenzeitlichem Wechsel in der dortigen Mitgliederbetreuung - wenn ein Ticket erstellt wurde. Ob dies dann dem LV zugewiesen ist oder beim KV verbleibt ist dabei egal.

Gleichzeitig stellt diese Regelung eine erhöhte Sicherheit für das Mitglied dar, dass sein Anliegen auch tatsächlich verarbeitet wurde.

Gegenargumente

  • -

Hinweise

  • -

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung

§3, Abs. 5, Landessatzung

  1. Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer anderen Gliederung geht die Mitgliedschaft in der Regel über. Der Pirat hat den Wohnsitzwechsel unverzüglich der dem neuen Wohnsitz entsprechenden niedrigsten Gliederung anzuzeigen.

§3, Abs. 5, Landessatzung

  1. Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer anderen Gliederung geht die Mitgliedschaft in der Regel über. Der Pirat hat den Wohnsitzwechsel unverzüglich der dem neuen Wohnsitz entsprechenden niedrigsten Gliederung anzuzeigen. Die zuständige Gliederung informiert die Landesmitgliederbetreuung zeitnah in geeigneter Form.


Satzungsänderungsantrag zu § 5, Abs. 2 von Thomas Ganskow

Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket: #17968

Thematik

  • Nicht immer sind Austritte rechtssicher dokumentiert, bspw. wenn ein KV aus einer Mitteilung per Mail die Änderungen im CRM vornimmt, ohne dafür ein Ticket zu eröffnen.

Änderung

  • Austritte müssen rechtssicher dokumentiert sein.

Begründung

Es ist unabdingbar für die ordnungsgemäße Verwaltung, dass Austritte der Mitgliederbetreuung belegbar vorliegen. Mit der Selbstverwaltung des jeweiligen Mitgliederbestands ist das nicht mehr zwangsläufig gegeben. So kommt es durchaus vor, dass Meldungen per Mail an den zuständigen KV direkt in das CRM (Mitgliederdatenverwaltungssystem) eingefügt werden, ohne dies bspw. innerhalb eines Redmine-Tickets zu dokumentieren.

In den meisten Fällen klappt das auch problemlos. Wo allerdings Eingabefehler oder andere Probleme auftauchen und es zu Nachfragen in der Mitgliederbetreuung kommt, muss die Möglichkeit gegeben sein, Fehlersuche zu betreiben. Das geht am einfachsten für alle Beteiligten - auch für den betroffenen KV bei zwischenzeitlichem Wechsel in der dortigen Mitgliederbetreuung - wenn ein Ticket erstellt wurde. Ob dies dann dem LV zugewiesen ist oder beim KV verbleibt ist dabei egal.

Gleichzeitig stellt diese Regelung eine erhöhte Sicherheit für das Mitglied dar, dass sein Anliegen auch tatsächlich verarbeitet wurde.

Gegenargumente

  • -

Hinweise

  • -

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung

§5, Abs. 2, Landessatzung

  1. Die Beendigung der Mitgliedschaft ist der niedrigsten Gliederung schriftlich anzuzeigen.

§5, Abs. 2, Landessatzung

  1. Die Beendigung der Mitgliedschaft ist der niedrigsten Gliederung schriftlich anzuzeigen. Die zuständige Gliederung informiert die Landesmitgliederbetreuung zeitnah in geeigneter Form.


Satzungsänderungsantrag zu § 12 von Thomas Ganskow

Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket: #17970

Thematik

  • Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, den genauen Wortlaut von Antragstexten in der Beratung optimieren zu lassen. Dem soll mit diesem Antrag die Möglichkeit gegeben werden.

Änderung

  • Wir haben aktuell nicht mehr die Möglichkeit, satzungsgemäß Änderungen an Beschlusstexten in der Versammlung vorzunehmen. Bestenfalls könnte dies bislang über die GO geschehen. Wird diese nicht angenommen, entfällt die Möglichkeit der Anpassung.

Begründung

Mit der in Osnabrück vorgenommenen Satzungsänderung im § 12 haben wir uns die Möglichkeit genommen, in der Beratung zu Tage getretene Schwächen eines Antrags zu beseitigen und ihn somit mehrheitsfähig zu machen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Versammlung zur Programmfindung zum LPT 2013 in Celle, wo dadurch eine Vielzahl von Anträgen positiv beschlossen werden konnten. Denn es ist egal durch welche Vorauswahl und Optimierungsmaßnahmen ein Antrag entstanden ist. Es gibt nahezu immer im Entstehungsprozess noch nicht bedachte Aspekte. Und wozu das führen kann, haben wir bei der Beratung des Bundestagswahlprogramms 2013 in Bochum erfahren, als die Beschlussfassung zu einem großen und wichtigen Antrag zum Thema Inklusion an einem einzigen Wort gescheitert ist, welches missverständlich hätte sein und leicht ausgetauscht werden können. Solchen Restriktionen sollten wir uns nicht aussetzen.

Gegenargumente

  • -

Hinweise

  • -

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung

§12, Landessatzung

  1. Die Landesmitgliederversammlung ist das oberste Organ des Landesverbandes. Sie beschließt die Richtlinien und Ausrichtung der Arbeit der Piratenpartei Niedersachsen welche der Landesvorstand umzusetzen hat. Sie ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene und entspricht dem Parteitag gemäß §9 des Gesetzes über die politischen Parteien.
  2. Die Landesmitgliederversammlung tagt mindestens einmal jährlich. Hierbei zählen sowohl reguläre als auch außerordentliche Mitgliederversammlungen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn mindestens 10% der stimmberechtigten Piraten in Niedersachsen es beantragen.
  3. Die Einladung hat spätestens vier Wochen vor regulären bzw. eine Woche vor außerordentlichen Mitgliederversammlungen schriftlich zu erfolgen. Sie hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Die elektronische Zusendung ist zulässig wenn das Mitglied dem nicht widersprochen hat. Stehen Satzungsänderungen oder Wahlen an, so gelten die in § 17 und § 21 genannten Fristen entsprechend.
  4. Anträge zur ordentlichen Landesmitgliederversammlung sind fristgerecht vor der Versammlung beim Landesvorstand einzureichen. Anträge zur Geschäftsordnung sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Später aus aktuellen Anlässen zu neuen Gegenständen gestellte Anträge können während der Landesmitgliederversammlung nur mit der Zustimmung der einfachen Abstimmungsmehrheit behandelt werden. Anträge zur Änderung oder Ergänzung fristgerechter oder nachträglich zugelassener Anträge können jederzeit gestellt werden.
    a) Einreichungsfrist: Anträge sind bis 23 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand einzureichen.
    b) Änderungsfrist: Fristgerecht eingereichte Anträge sind bis 16 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung änderbar. Innerhalb dieser Frist können nur noch Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen beim Landesvorstand eingereicht werden.
  5. Weiteres wird in der Geschäftsordnung geregelt.

§12, Landessatzung

  1. Die Landesmitgliederversammlung ist das oberste Organ des Landesverbandes. Sie beschließt die Richtlinien und Ausrichtung der Arbeit der Piratenpartei Niedersachsen welche der Landesvorstand umzusetzen hat. Sie ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene und entspricht dem Parteitag gemäß §9 des Gesetzes über die politischen Parteien.
  2. Die Landesmitgliederversammlung tagt mindestens einmal jährlich. Hierbei zählen sowohl reguläre als auch außerordentliche Mitgliederversammlungen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn mindestens 10% der stimmberechtigten Piraten in Niedersachsen es beantragen.
  3. Die Einladung hat spätestens vier Wochen vor regulären bzw. eine Woche vor außerordentlichen Mitgliederversammlungen schriftlich zu erfolgen. Sie hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Die elektronische Zusendung ist zulässig wenn das Mitglied dem nicht widersprochen hat. Stehen Satzungsänderungen oder Wahlen an, so gelten die in § 17 und § 21 genannten Fristen entsprechend.
  4. Anträge zur ordentlichen Landesmitgliederversammlung sind fristgerecht vor der Versammlung beim Landesvorstand einzureichen. Anträge zur Geschäftsordnung sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Später aus aktuellen Anlässen zu neuen Gegenständen gestellte Anträge können während der Landesmitgliederversammlung nur mit der Zustimmung der einfachen Abstimmungsmehrheit behandelt werden. Anträge zur Änderung oder Ergänzung fristgerechter oder nachträglich zugelassener Anträge können jederzeit gestellt werden.
    a) Einreichungsfrist: Anträge sind bis 23 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand einzureichen.
    b) Änderungsfrist: Fristgerecht eingereichte Anträge sind bis 16 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung änderbar. Innerhalb dieser Frist können nur noch Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen beim Landesvorstand eingereicht werden.
  5. Eine Abänderung der Anträge in der Beratung durch den Antragsteller ist zulässig, wenn die Mehrheit der Versammlung dem zustimmt.
  6. Weiteres wird in der Geschäftsordnung geregelt.



Satzungsänderungsantrag zu §'Nummer' von 'Dein Name'

Antragsteller: Dein Name
Ticket: Link zu dem Ticket im Ticketingsystem

Thematik

  • Hier bitte in die Thematik einführen.
  • Bitte beschreibe das Problem, das du mit dem Antrag beheben möchtest.

Änderung

  • Bitte beschreibe hier in Prosa, was genau du ändern möchtest
  • ..

Begründung

  • Bitte begründe deinen Änderungsvorschlag.

Gegenargumente

  • Bitte beschreibe, was gegen deinen Änderungsvorschlag spricht.

Hinweise

  • Hier ist Raum für allgemeine Hinweise zu der behandelten Thematik.

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung
  1. Bitte trage hier den Original-Paragraphen der Satzung ein, den du ändern möchtest.
  2. Die aktuelle Satzung findest du hier: Satzung Landesverband Niedersachsen
  3. Betrachte dort den Quelltext und kopiere den entsprechenden Paragraphen hier her.
  1. Bitte trage hier den geänderten Paragraphen der Satzung ein, wie du ihn ändern möchtest.
  2. Änderungen sind dabei grün hervorzuheben.
  3. (entfällt)