LSA:Landesverband/Organisation/Schatzmeister

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Alles was ihr eigentlich nicht wissen wollt, ich aber ständig gefragt werde.
Seid nett zum Schatzmeister. Der Schatzmeister hat Vetorecht.

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Kontakt- & Kontoinformationen

Bankverbindung

Inland

Kontoinhaber: Piratenpartei Sachsen-Anhalt
Kontonummer: 382319255
BLZ: 80053762
Bank: Saalesparkasse Halle

Ausland

IBAN: DE69 8005 3762 0382 3192 55
BIC: NOLADE21HAL

Verwendungszweck

Verwendungszweck für Mitgliedsbeitrag:
<Name>1, <Vorname>1, <Mitgliedsnummer>, Mitgliedsbeitrag <Jahr>
 
Verwendungszweck bei Spenden:
Spende <Spendenzweck>, <Name>1, <Vorname>1, <Adresse oder Mitgliedsnummer>2
 
1 Wenn Ihr von Eurem eigenen Konto überweist, könnt Ihr den Namen auch weglassen, weil steht ja schon beim Kontoinhaber. 2 Für Piraten des LV Sachsen-Anhalt reicht anstatt der Adresse die Mitgliedsnummer.
Spendenzweck allgemein: LV LSA


Postanschrift

Piratenpartei Sachsen-Anhalt
Landesgeschäftsstelle
Schatzmeister
Lüneburger Str. 23
39106 Magdeburg

oder

Piratenpartei Sachsen-Anhalt
Schatzmeister
Postfach 110145
06015 Halle

E-Mail

Meine E-Mail-Adresse ist schatzmeister(ät)piraten-lsa(dot)de oder ernst.romoser (at) piraten-lsa (dot) de

Kontostand

Der Kontostand hier ist veraltet. Er kann dem Protokoll der Vorstandssitzungen entnommen werden.

Cashkonto 08.12.13 21.718,08 EUR
Girokonto 08.12.13  2.264,50 EUR
Barkasse  08.12.13    457,22 EUR

Gesamt    08.12.13 24.439,80 EUR

Kontostand per 30.11.13

Betrag Konto/Kasse
24.431,80 EUR Summe
2.256,50 EUR davon Giro-Konto
21.718,08 EUR davon Cash-Konto
457,22 EUR davon Barkasse LV

Verfügbarer Betrag LV

XXX € per 30.11.13
davon vkv XXX €

Schuldposten

Betrag Gläubiger
XXX € Summe
XXX € Verbindlichkeiten gegen Bund aus Beiträgen1
990,00 € Rücklagen Parteienfinanzierung2
50,00 € Rücklagen Buchhaltung3

1Der Bund bekommt 40% aus den eingegangenen Beiträgen.
2Aus der Parteienfinanzierung verbleiben 10% als Sockel.
3Kosten Buchhaltung 2011: ca. 3300 €.

Verbindlichkeiten Untergliederungen

Betrag Datum Bezeichnung
XXX EUR Summe
404,12 EUR 28.02.2012 Stammtisch Dessau1
315,00 EUR 28.02.2012 Stammtisch Harz1
2440,48 EUR 28.02.2013 RV Altmark (Altmarkkreis Salzwedel, LK Stendal)2
1735,49 EUR 28.02.2013 RV Anhalt (LK Anhalt-Bitterfeld, Salzlandkreis)2
1130,86 EUR 28.02.2013 KV Börde2

1Komplett verfügbar, da Spenden.
2Barkasse nicht bekannt. Eventuell noch kleinere Änderungen wegen Umlagen Mitgliedsbeiträge.

Virtuelle Konten

Betrag Datum Bezeichnung
4891,31 EUR 30.12.2013 Summe
307,10 EUR 30.12.2013 VKV Halle3
521,83 EUR 30.12.2013 VKV Burgenlandkreis3
346,64 EUR 30.12.2013 VKV Dessau3
638,71 EUR 30.12.2013 VKV Harz3
442,59 EUR 30.12.2013 VKV Jerichower Land3
1220,66 EUR 30.12.2013 VKV Magdeburg3
481,98 EUR 30.12.2013 VKV Mansfeld-Südharz3
508,14 EUR 30.12.2013 VKV Saalekreis3
523,66 EUR 30.12.2013 VKV Wittenberg3

3Keine Spenden, Mittel können vom LV auch begründet anderweitig verwendet werden.

Barkasse Untergliederungen

Nur zur Info, Zahlen werden nicht mit eingerechnet.

Betrag Datum Bezeichnung
203,95 31.12.2013 Barkasse RV Altmark (Altmarkkreis Salzwedel, LK Stendal)

Kassenbücher

2013: Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez

2012: Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez

2011: Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez

2010: Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez

2009: Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov/Dez


FAQ

Da außer der Frage nach dem Kontostand eigentlich immer die gleichen Fragen gestellt werden, hier sind sie beantwortet:

Einnahmen

Spenden

Spenden ab 1000 EUR werden hier veröffentlicht.

Mitgliedsbeiträge

Reguläre Mitgliedsbeiträge

Der reguläre Jahresmitgliedsbeitrag beträgt laut §5 (1) der Bundesfinanzordnung 48,00 € pro Kalenderjahr.
So viel Spass für so wenig Geld! Hier ist der Mitgliedsantrag (PDF) .
Ausfüllen - Ausdrucken - Unterschreiben - Übermitteln
Bei unterjährigen Eintritten ist der Mitgliedsbeitrag laut §5 (2) der Bundesfinanzordnung anteilig ab dem Beitrittsmonat mit 4,00 € monatlich zu berechnen und bei Beginn der Mitgliedschaft fällig.

Ermäßigte Mitgliedsbeiträge

Mitglieder die sich nicht in der Lage sehen den regulären Mitgliedsbeitrag zu zahlen, können beim Landesschatzmeister einen verminderten Beitrag von 12 Euro formlos schriftlich oder per E-Mail beantragen. Die Bewilligung ist reine Formsache gilt aber immer nur bis Jahresende, also bitte rechtzeitig daran denken fürs nächste Jahr einen neuen Antrag zu stellen.

freiwillige Zahlung höherer Mitgliedsbeiträge vs. Spende vs. Zweckspende

Mitglieder die sich in der Lage sehen und bereit sind höhere Mitgliedsbeiträge zu zahlen dürfen dies gern tun. Die Bundesfinanzordnung schlägt in § 5 (3) einen freiwilligen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1% des Jahresnettoeinkommens vor.
Was denn jetzt, höherer Beitrag oder Spende?
Das Einkommensteuergesetz und das Finanzamt betrachten in Bezug auf die steuer- bzw. einkommensmindernde Wirkung sowohl Mitgliedsbeiträge, als auch Spenden an Parteien als Zuwendungen. Denen ist das egal. Dem Beitragszahler kann es somit auch egal sein. Dem Landesverband aber nicht. Entscheiden musst Du Dich.
40 % der Mitgliedsbeiträge müssen laut § 6 (1) der Bundesfinanzordnung an den Bundesverband abgeführt werden.
100 % der Spenden bleiben bei der einnehmenden Gliederung, also beim Landesverband oder den Untergliederungen. Sie werden, wenn ein Zweck angegeben, dem jeweiligen Zweck/Budget „zugeführt“. Spendenzweck kann zum Beispiel LV LSA, Stammtisch Harz oder Wahlkampf 2013 sein.

Sachspenden

Alles, was man an Dingen der Piratenpartei ohne Bezahlung übergibt wie Bastelmaterial für Infostände, Inventar, Technik.

Sachspenden werden wie Aufwandsspenden behandelt. Bitte nach Möglichkeit immer vorher mit dem Landesvorstand absprechen.

Formular ausfüllen, mit Rechnung einreichen.

Es ist sehr hilfreich, wenn man den Kaufbeleg dazu vorliegen hat. Ansonsten muß der Schatzmeister nämlich schätzen - und das sollte er sehr vorsichtig tun.
Bei neuwertigen Dingen Kaufpreis ansetzen, ansonsten AfA-Tabellen heranziehen.

Ausgaben

Wer Geld ausgeben will muss dies vorher beim Vorstand beantragen. Dies gilt auch und insbesondere für Ausgaben die ihr im Namen oder für die Partei tätigen wollt, mit der Absicht sie zu spenden.

Kurzanleitung Ausgaben

Antrag -> Bewilligung -> Ausgabe -> Abrechnung -> Erstattung ->optional: Verzicht auf Erstattung = Aufwandsspende

Ausführliche Anleitung Ausgaben

Antrag

Anträge mit Diskussionsbedarf können auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt werden.

Bewilligung

Ausgabe

Abrechnung & Erstattung

Reisekosten
  1. Antrag an den Landesvorstand stellen mit Grund der Reise und Höhe der voraussichtlichen Reisekosten. Hierfür kann auch das "Mach mir mal nen RK-Umlauf"-Tool genutzt werden.
  2. Reisen
  3. Reisekostenabrechnungsformular ausfüllen und zusammen mit den Belegen einreichen:
    • Bei Bahnfahrten die Fahrkarten
    • Bei Autofahrten einen Ausdruck der Route aus Google-Maps mit Kilometerangabe. Erstattet werden 0,20 Euro pro Kilometer.
    • Es können Übernachtungs- und Verpflegungskosten geltend gemacht werden. Details stehen im Formular.
Die Reisekosten können ganz oder teilweise der Partei gespendet werden. Dafür gibt es ein Feld im Formular. Wichtig: Ohne vorherige Beantragung der Reisekosten, nachträglicher Abrechnung und Einreichung der Belege wird keine Spende draus.
Auslagenerstattung

Auch hier: Keine Ausgabe ohne vorherigen Beschluss!

Bestätigung von Auslagen ausfüllen und mitsamt Rechung einreichen.

Mahnwesen