HH:Wahlprogramm/Anträge/Verkehr: Modul 04

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Pictogram voting delete.svg Der Antrag Verkehr: Modul 04 wurde am 16.01.2011 eingereicht.

Am 16.01.2011 wurde er vom 12. Landesparteitag abgelehnt.


Antrag

Antragstitel: Verkehr: Modul 04

Antragsteller:

Andreas Gerhold

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

Antrag an das Wahlprogramm:

Planung und Vergabe der Verkehrsleistungen im ÖPNV
Wir erkennen die unterschiedlichen Bedingungen der Infrastruktur und erstreben Wettbewerb, wo er die Bildung von Monopolen und Oligopolen verhindert. Wir setzen uns dafür ein, bestehende Monopole aufzulösen und plädieren für eine Infrastruktur in staatlicher Trägerschaft, wenn Wettbewerb aus strukturellen Gründen nicht möglich ist. Für dieses Ziel sind differenzierte Lösungen und das Überwinden festgefahrener Denkschemata nötig. Örtliche und überörtliche Versorgungsinfrastruktur müssen sich den Veränderungen durch die Bevölkerungsentwicklung anpassen können. Verkehrsbeziehungen sind möglichst zu bündeln. Dabei haben in der Planung Verkehrsmittel Vorrang, die ökonomisch und ökologisch langfristig die beste Bilanz vorweisen können.
Da der ÖPNV ein wesentlicher und wichtiger Bestandteil der Mobilität ist, wird dieser von der öffentlichen Hand finanziell gestützt. Diese Unterstützung muss zielgerichtet und transparent für den ÖPNV eingesetzt werden. Die Piratenpartei fordert deshalb, die Vergabekriterien wie folgt anzupassen:
Kreative Lösungen für die Verkehrsnetze
Vor der Ausschreibung zur Vergabe von Verkehrsleistungen ist ein Planungs- und Gestaltungswettbewerb auszuloben, der die Verkehrsleistungen optimiert und die Vernetzung verschiedener Verkehrsträger im Verkehrsgebiet verbessert. Dabei ist ausdrücklich dazu zu ermutigen, neue Ansätze und Ideen für die Erschließung von Quartieren zu finden, die aufgrund ihres Verkehrsaufkommens mit den traditionellen Angeboten des Öffentlichen Personennahverkehrs nur schlecht erschlossen werden können; hier ist beispielsweise Raum zu schaffen für Bürgerbus-Initiativen und für die Integration des Taxi-Gewerbes in ein bedarfsgeregeltes Angebot etwa von Rufbus-Linien. Kriterien für die Bewertung der eingereichten Vorschläge können beispielsweise die Direktheit der Verbindungen oder Maßnahmen zur Anschlusssicherung an Umsteigepunkten sein.
Voraussetzung für einen solchen Wettbewerb ist eine transparente Dokumentation des bestehenden Verkehrsangebots, der stationären Einrichtungen des ÖPNV und der realen Verkehrsströme aller Verkehrsträger einschließlich des Individualverkehrs. Dazu gehört auch die Bestandsaufnahme der bereits im ÖPNV tätigen Unternehmen und ihrer Angebote, um die Vorgaben für den Planungs- und Gestaltungswettbewerb daraus ableiten zu können.
In den Gestaltungswettbewerb können weiterhin der Ausbau und die Ausgestaltung der Haltestellen mit einbezogen werden, da diese einen wesentlichen Einfluss auf die Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehres haben. Eventuelle bauliche Veränderungen obliegen weiterhin der öffentlichen Hand oder dem Eigentümer der Infrastruktur, wie beispielsweise beim Bahnnetz.
Wettbewerb der Verkehrsbetreiber
Für den Betrieb des ÖPNV fordert die Piratenpartei einen funktionierenden Wettbewerb unter den Verkehrsbetreibern. Um dies sicherzustellen, sind die Verkehrsleistungen entsprechend den Ergebnissen der Gestaltungswettbewerbe auszuschreiben und den Ergebnissen der Ausschreibung folgend zu vergeben. Um die Monopol- und Oligopolstellung der dominierenden Verkehrsbetreiber zu verringern, ist bei vergleichbarem Angebot der Verkehrsbetreiber mit dem geringeren Marktanteil zu bevorzugen.
Transparenz der Vergabe von Verkehrsleistungen
Um Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten, ist es notwendig alle Angebote, die auf eine Ausschreibung eintreffen, zu veröffentlichen. Die Anbieter wollen von der Öffentlichkeit beauftragt werden und es ist daher ein generelles Recht der Öffentlichkeit, die Angebote einsehen zu können. Nach der Angebotsphase sind die Entscheidungs- und Abwägungsprozesse für die Öffentlichkeit möglichst transparent zu gestalten.
Ein Verzicht auf eine Ausschreibung ist so wenig akzeptabel wie eine anschließende politische Entscheidung gegen den Gewinner der Ausschreibung. Derartige nachträgliche Einflüsse auf das Ausschreibungsverfahren führen zu Intransparenz und Lobbyismusvorwürfen. Zweifel an der fachlichen Qualifikation eines Bewerbers müssen frühzeitig angemeldet werden und bereits in die Bewertung des Angebots einfließen.