HH:Wahlprogramm/Anträge/Egalitäre Kompensationssysteme (0001)

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Pictogram voting delete.svg Der Antrag Egalitäre Kompensationssysteme (0001) wurde am 18.08.2012 eingereicht.

Am 03.09.2012 wurde er vom Antragsteller zurückgezogen.


Antrag

Antragstitel: Egalitäre Kompensationssysteme

Antragsteller:

Anne Alter

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

Die Piratenpartei setzt sich für die Anerkennung egalitärer Kompensationssysteme gerade für Empfänger von Transferleistungen als Mittel zur gesellschaftlichen Teilhabe ein. Hierbei darf kein kommerzielles Interesse bestehen und auch keine Vergütung in einer anerkannten Währung erfolgen. Alle erbrachten Leistungen sind gleich zu bewerten. Das Leistungsspektrum unterliegt den üblichen gestzlichen Einschränkungen (Handwerk, medizinsche oder juristische Leistungen etc.) Egalitäre Kompensationssysteme haben den Charakter von nachbarschaftlicher Hilfeleistung und sind diesen gleichzusetzen.

1. Egalitäre Kompensationssysteme und Transferleistungen

Die Teilnahme an egalitären Kompensationssystemen darf unter diesen Bedingungen nicht zu einer Minderung der Sozialleistungen oder zu einer Anrechnung führen. Der Leistungsempfänger muss von den Mitarbeitern der ARGE gezielt auf die Möglichkeit einer Teilnahme an egalitären Kompensationssystemen hingewiesen werden. Hierzu ist entsprechendes Informationsmaterial bereitzuhalten. Die Teilnahme ist freiwillig und kann von dem Leistungsempfänger jederzeit aufgenommen oder beendet werden.

2. Egalitäre Kompensationssysteme und Selbständigkeit

Die Steuerpflicht für die "Erträge" aus egalitären Kompensationssystemen für Selbständige ist aufzuheben.


Begründung

Egalitäre Kompensationssysteme (=Tauschringe) sind eine Möglichkeit für Empfänger von Transferleistungen, in den Genuss von Services zu kommen, die für sie normalerweise nicht bezahlbar sind. Sie sind teilweise schon seit Jahren erfolgreich aktiv und etabliert und tragen vor allem in Städten zur Belebung des sozialen Lebens sowie zu einer Erhöhung der Lebensqualität und zur gesellschaftlichen Teilhabe bei. Werden diese Leistungen auf die staatliche Leistung angerechnet, wird sie für den Empfänger praktisch unmöglich gemacht, da Transferleistungen im vollen Umfang für das Bestreiten des Lebensunterhalts bzw. der Grundbedürfnisse benötigt werden. Die Teilnahme an egalitären Kompensationssystemen steigert zudem das Selbstbewusstsein und führt zur Pflege und dem Knüpfen von Kontakten und beugt so der sozialen Isolation vor. Da die ARGE ohnehin nicht in der Lage zu sein scheint, ihrer Kernaufgabe, der Vermittlung von Arbeit, nachzukommen, ist sie anzuhalten, für egalitäre Kompensationssysteme zu werben und Leistungsempfänger aktiv und unaufgefordert auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen, die sinnvoller ist, als das Anordnen immer neuer Zwangsmaßnahmen wie Bewerbungstrainings etc.

Für Selbständige mit prekärem Einkommen gilt dasselbe Problem wie für Empfänger von Transferleistungen: Müssen diese versteuert werden, reduziert sich das für die Deckung des Lebensbedarfs benötigte Einkommen. Die Anzahl der gut verdienenden Selbständigen, die an egalitären Kompensationssystemen teilnehmen, dürften sich in derart überschaubaren Grenzen bewegen, dass sie zu vernachlässigen sind. Hier ist die Teilnahme eher als soziale Aufgabe zu sehen, die unterstützt und nicht verkompliziert oder behindert werden sollte.