HH:Satzung/Anträge/Weitere Regelungen zu Gebietsversammlungen (0001)

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Pictogram voting keep-light-green.svg Der Antrag Weitere Regelungen zu Gebietsversammlungen (0001) wurde am 16.10.2012 eingereicht.

Am 10.11.2012 wurde er vom 15. Landesparteitag angenommen.


Antrag

Antragstitel: Weitere Regelungen zu Gebietsversammlungen

Antragsteller:

Burkhard Masseida

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

§ 10 (1) wird folgendermaßen geändert:

Der Landesparteitag und die Gebietsversammlungen lassen grundsätzlich Gäste zu. Auf Beschluss der Versammlung können Gäste jederzeit von der Sitzung ausgeschlossen werden.

§ 17 bekommt folgende Überschrift:

Die Beschlussfassung des Landesparteitages und der Gebietsversammlungen

§ 17 (1) wird folgendermaßen geändert:

Der Landesparteitag und die Gebietsversammlungen wählen mit einfacher Mehrheit in öffentlicher Abstimmung einen Piraten zum Versammlungsleiter, einen weiteren Piraten zum Wahlleiter sowie ausreichend Piraten zu Wahlhelfern.

§ 17 (3) wird folgendermaßen geändert:

Der Landesparteitag und die Gebietsversammlungen fassen Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Wenn im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl der beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt.

Begründung

Dieser Antrag wurde seinerzeit gemeinsam mit der Einführung von Gebietsversammlungen eingereicht, taucht aber im Protokoll des Parteitags nicht auf. Deswegen sollten wir ihn einfach erneut beschließen. Es wird klargestellt, dass einige Regeln für Landesparteitage auch für Gebietsversammlungen gelten.