HH:Satzung/Anträge/Wahl des Landesvorstandes

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Pictogram voting delete.svg Der Antrag Wahl des Landesvorstandes wurde am 07.10.2009 eingereicht.

Am 17.10.2009 wurde er vom Antragsteller zurückgezogen.


Antrag

Antragstitel: Wahl des Landesvorstandes

Antragsteller:

Fridtjof Bösche

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass der Landesvorstand direkt gewählt wird. Hierzu wird § 12 der Landessatzung wie folgt geändert:

  • Absatz 3, Satz 1,
in geheimer Wahl
wird ersetzt durch
in geheimer und direkter Wahl
  • Der Absatz
Das Amt des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und des Schatzmeisters werden in getrennten Wahlgängen gewählt.
wird Zwischen Absatz 3 und Absatz 4 eingefügt.


Änderung im Kontext

12 DER LANDESVORSTAND

(3) Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Landesmitgliederversammlung in geheimer und direkter Wahl für die Dauer von 2 Jahren gewählt.

(4) Das Amt des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und des Schatzmeisters werden in getrennten Wahlgängen gewählt.

(4) (5) Der Landesvorstand tritt mindestens einmal im Quartal zusammen. Diese Versammlung wird fernschriftlich, mit einer Frist von 10 Tagen, unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.

(5) (6) ...

...