HH:Satzung/Anträge/Untergliederung in Bezirksverbände

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Pictogram voting keep-light-green.svg Der Antrag Untergliederung in Bezirksverbände wurde am 10.10.2012 eingereicht.


Antrag

Antragstitel: Untergliederung in Bezirksverbände

Antragsteller:

Burkhard Masseida

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

§ 7 der Satzung wird neu gefasst:

§ 7 Gliederung
  1. Im Gebiet des Landesverbandes können Untergliederungen geschaffen werden. Diese heißen Bezirksverbände.
  1. Für Bezirksverbände gelten die verwaltungsrechtlichen Grenzen der Bezirke der Freien und Hansestadt Hamburg. Mehrere aneinander grenzende Bezirke können zu einem Bezirksverband zusammengefasst werden. Die Bezirksverbände sind innerparteilich den Kreisverbänden anderer Landesverbände gleichgestellt.
  1. Mitglieder des Landesverbandes, die im Gebiet eines Bezirksverbandes wohnen, sind gleichzeitig Mitglieder dieses Bezirksverbandes.
  1. Die Gründung eines Bezirksverbandes bedarf einer ¾-Mehrheit der Teilnehmer der Gründungsversammlung. Jedes Mitglied nach Absatz (3) muss zur Gründungsversammlung in Textform (Brief, E-Mail oder Fax) mit einer Frist von vier Wochen im Voraus eingeladen werden.
  1. Bezirksverbände müssen mindestens sieben Mitglieder haben. Sinkt die Mitgliederzahl eines Bezirksverbandes dauerhaft darunter, können sie vom Landesparteitag aufgelöst werden.
  1. Zum <Datum des LPT> existierende Bezirksverbände sind reguläre Bezirksverbände.

Falls der Antrag zu den Gebietsversammlungen angenommen wird, entfällt Absatz (4) Satz 2.


Begründung

Bisher enthält der Paragraf nur einen Satz:

Der Landesverband kann sich in Bezirksverbände gliedern.

Das ist suboptimal, weil es suggeriert, dass der Landesverband sich aufteilt, anstatt dass die Mitglieder eines Bezirks einen Bezirksverband gründen. Außerdem erscheint es sinnvoll festzulegen, unter welchen Bedingungen Bezirksverbände gegründet werden können.

Ob zur Gründungsversammlung des Bezirksverbands Bergedorf nun wirklich mit 4-wöchiger Frist eingeladen wurde, und ob tatsächlich eine Abstimmung über die Gründung durchgeführt wurde, die mit ¾-Mehrheit ausfiel, entzieht sich meiner Kenntnis, aber es ist unstreitig, dass der BZV von den Bergedorfer Piraten gewollt wurde und wird, und daher zu Recht existiert. Deswegen wird das noch mal explizit festgelegt.