HH:Satzung/Anträge/Tilgung der Gründungsversammlung als Organ des Landesverbands

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Pictogram voting keep-light-green.svg Der Antrag Tilgung der Gründungsversammlung als Organ des Landesverbands wurde am 21.05.2008 eingereicht.

Am 01.06.2008 wurde er vom 4. Landesparteitag angenommen.


Antrag

Antragstitel: Tilgung der Gründungsversammlung als Organ des Landesverbands

Antragsteller:

Fridtjof Bösche

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 8 Abs. 0 und § 20 der Satzung der Pitarenpartei Deutschland Landesverband Hamburg ersatzlos gestrichen werden.


Begründung

Ihre Rechmäßigkeit bekam diese Satzung durch ihre Beschließung auf der Gründungsversammlung. Änderungen sind nicht rückwirkend gültig. Für die Rechtmäßigkeit dieser Satzung ist § 20 daher nicht mehr nötig. Weiter ist die Gründungsversammlung selbst als Organ des Landesverbands nicht mehr von nöten und kann abgeschafft werden. Fridtjof 12:48, 21. Mai 2008 (CEST)