HH:Satzung/Anträge/Neustrukturierung der Organe, Gremien und Gruppen des Landesverbandes

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Pictogram voting delete.svg Der Antrag Neustrukturierung der Organe, Gremien und Gruppen des Landesverbandes wurde am 07.10.2009 eingereicht.

Am 17.10.2009 wurde er vom Antragsteller zurückgezogen.


Antrag

Antragstitel: Neustrukturierung der Organe, Gremien und Gruppen des Landesverbandes

Antragsteller:

Fridtjof Bösche

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass in der Landessatzung

  • § 5 Absatz 1 ersetzt wird durch
    Die Landesmitgliederversammlung Die Organe, Gruppen und Gremien des Landesverbandes sind
    a) der Landesparteitag
    b) der Landesvorstand
    c) die Bezirksverbände
    d) das Landesschiedsgericht
  • § 5 Absatz 2 ersetzt wird durch
    Alle Sitzungen der Organe, Gruppen und Gremien werden angekündigt. Protokolle und Ergebnisse werden, soweit zulässig, zeitnah veröffentlicht.
  • § 5 Absatz 3 ersetzt wird durch
    Alle Sitzungen der Organe, Gruppen und Gremien sollten für alle Piraten offen sein. Ein Ausschluss von Piraten, darf nur bei störendem oder unangemessenen Verhalten erfolgen und muss mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden. Ein Ausschluss von Piraten muss schriftlich begründet werden.
  • § 5 die Absätze
Der Landesparteitag beschließt Grundsätze für die Organe, Gruppen und Gremien.
und
Die Organe, Gruppen und Gremien geben sich eine Geschäftsordnung.
hinzugefügt werden.


Änderung im Kontext

§ 8 ORGANE, GRUPPEN UND GREMIEN DES LANDESVERBANDES Organe, Gremien und Gruppen des Landesverbandes

(0) [gestrichen durch 4. Landesmitgliederversammlung am 1. Juni 2008]

(1) Die Landesmitgliederversammlung Die Organe, Gruppen und Gremien des Landesverbandes sind

a) der Landesparteitag
b) der Landesvorstand
c) die Bezirksverbände
d) das Landesschiedsgericht

2) Der Landesvorstand Alle Sitzungen der Organe, Gruppen und Gremien werden angekündigt. Protokolle und Ergebnisse werden, soweit zulässig, zeitnah veröffentlicht.

(3) Die Bezirksverbände Alle Sitzungen der Organe, Gruppen und Gremien sollten für alle Piraten offen sein. Ein Ausschluss von Piraten, darf nur bei störendem oder unangemessenen Verhalten erfolgen und muss mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden. Ein Ausschluss von Piraten muss schriftlich begründet werden.

(4) Der Landesparteitag beschließt Grundsätze für die Organe, Gruppen und Gremien.

(5) Die Organe, Gruppen und Gremien geben sich eine Geschäftsordnung.