HH:Satzung/Anträge/Allgemeine Drei-Wochen-Frist für Anträge - Änderung §8a Abs. 6 (0001)

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Pictogram voting info.svg Der Antrag Allgemeine Drei-Wochen-Frist für Anträge - Änderung §8a Abs. 6 (0001) wurde am 27.08.2012 eingereicht.


Antrag

Antragstitel: Allgemeine Drei-Wochen-Frist für Anträge - Änderung §8a Abs. 6

Antragsteller:

Fridtjof und Burkhard Masseida

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg
  1. § 13, Abs. 3 der Satzung der Piratenpartei Hamburg wird gestrichen.
  2. § 8a Abs. 6 wird ersetzt durch:
    Anträge sollen spätestens drei Wochen vor dem Landesparteitag beim Landesvorstand eingereicht und der Parteiöffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Wird ein Antrag verspätet eingereicht, entscheidet der Landesparteitag, ob er sich mit diesem Antrag trotzdem befassen möchte. Anträge zur Änderung der Satzung oder des Landesprogramms müssen in jedem Fall fristgerecht eingereicht werden.