HH:Satzung/Anträge/Überarbeitung § 8 der Satzung – Organe und Gruppen

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Pictogram voting keep-light-green.svg Der Antrag Überarbeitung § 8 der Satzung – Organe und Gruppen wurde noch nicht eingereicht.

Am 22.10.2011 wurde er vom 13. Landesparteitag angenommen.


Antrag

Antragstitel: Überarbeitung § 8 der Satzung – Organe und Gruppen

Antragsteller:

Burkhard Masseida

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

§ 8 der Satzung wird folgendermaßen neu gefasst:

§ 8 Organe und Gruppen des Landesverbandes
(1) Die Organe des Landesverbandes sind
a. der Landesparteitag
b. der Landesvorstand
c. das Landesschiedsgericht
(2) Der Landesparteitag beschließt Grundsätze für diese Organe.
(3) Die Organe geben sich eine Geschäftsordnung.
(4) Den Mitgliedern des Landesverbandes steht es grundsätzlich frei, Gruppen zu bilden und sich existierenden Gruppen anzuschließen. Gruppen mit eingeschränktem Zugang sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Der Landesparteitag kann für die Gründung und Arbeit von Gruppen verbindliche Regeln aufstellen. Gruppen sind nicht autorisiert, sich ohne Genehmigung des Landesvorstands oder des Landesparteitags im Namen des Landesverbandes zu äußern oder den Eindruck zu erwecken, sie würden dies tun.
(5) Alle Sitzungen der Organe und Gruppen sollten für alle Piraten offen sein. Ein Ausschluss von Piraten darf nur bei störendem oder unangemessenen Verhalten erfolgen und muss mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Ein Ausschluss von Piraten muss schriftlich begründet werden.