HH:Satzung/Anträge/§ 8d Abs. 2 präzisieren

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Pictogram voting keep-light-green.svg Der Antrag § 8d Abs. 2 präzisieren wurde am 31.07.2012 eingereicht.

Am 08.09.2012 wurde er vom 14. Landesparteitag angenommen.


Antrag

Antragstitel: § 8d Abs. 2 präzisieren

Antragsteller:

Burkhard Masseida

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

§ 8d (2) wird folgendermaßen geändert:

Gebietsversammlungen dürfen nur für Gebiete abgehalten werden, für die unterhalb des Landesverbandes kein zuständiger Bezirks- oder sonstiger Gebietsverband existiert.


Änderungsübersicht

§ 8d Abs. 2 Beantragte Änderung
Gebietsversammlungen dürfen nur für Gebiete abgehalten werden, in denen unterhalb des Landesverbandes keine Bezirks- oder sonstigen Gebietsverbände existieren. Gebietsversammlungen dürfen nur für Gebiete abgehalten werden, für die unterhalb des Landesverbandes kein zuständiger Bezirks- oder sonstiger Gebietsverband existiert.


Begründung

Die Bundestagswahlkreise sind nicht deckungsgleich mit den Bezirken. Der Landesvorstand muss ermächtigt sein, bspw. eine Gebietsversammlung für den Wahlkreis Bergedorf-Harburg (inkl. Wilhelmsburg) einberufen zu können, obwohl in dem Gebiet sogar zwei Bezirksverbände existieren.

Hinweise

In LiquidFeedback wurde die Initiative 582 mit 36 zu 2 zu 0 Stimmen angenommen, allerdings aus Zeitgründen nur als Meinungsbild eingestellt.