HH:OptOutDay 2012

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Projektseite der Aktivitäten des LV Hamburg zum Opt Out Day 2012

Deine Daten gehören Dir! – 20.09.2012

Der OptOutDay findet am 20.09.2012 überall in Deutschland statt, wo Leute zu den Meldeämtern gehen! Organisierte Aktionen werden über www.optoutday.de koordiniert.

OptOutDay Hamburg

Kundgebung

Eine Kundgebung für Hamburg inkl. Übergabe der ausgefüllten Widerspruchsformulare findet statt um 13 Uhr vor dem Kundenzentrum Hamburg-Mitte, Steinstraße 1.

Ansprechpartner ist Burkhardt

Wo finde ich das passende Formular?

Formulare für Hamburg bekommt ihr bei der Piratenpartei Hamburg, direkt auf der Kundgebung, oder als Datei zum Ausdrucken (PDF). Formulare für andere Bundesländer hält die Webseite www.optoutday.de bereit.

Infostand Spitalerstrasse

Ab 10 Uhr stehen wir mit einem Infostand an der Spitalerstrasse ungefähr auf der Höhe der HASPA. Angemeldet ist der Infostand bis 17 Uhr, wie lange er besetzt wird machen wir von den Entwicklungen des Tages abhängig.

Der Flyer

Es gibt einen Flyer fuer Hamburg zur Aktion (PDF).

Diese liegen auch in der LGS und können noch an den Infoständen bis zum zum 20.09. verteilt werden.

Was ist Opt-Out?

Opt-Out ist ein anderes Wort für die Widerspruchslösung. Im Gegensatz zur Einwilligungslösung wird bei diesem rechtlichen Konstrukt angenommen, dass der Nutzer seine Zustimmung erteilt, wenn er einer Datenweitergabe nicht explizit widerspricht. Opt-Out führt dazu, dass der Bürger von sich aus aktiv werden muss, wenn er seine Daten schützen möchte. Tut er dies nicht, wird sein Einverständnis vorausgesetzt. Das Gegenteil von Opt-Out ist Opt-In, auch Einwilligungslösung genannt, bei der eine aktive Zustimmung der Betroffenen notwendig ist.

Opt-Out ist in der Privatwirtschaft für die Weitergabe von privaten Daten weit verbreitet. Der Nutzer wird nur selten gefragt, ob er möchte, dass seine Daten von Dritten verwendet werden. Schließlich wissen Datensammler, dass kaum jemand dem freiwillig zustimmen würde.

Das Fehlen einer Einwilligungslösung macht sich auch bei Behörden bemerkbar. Meldeämter dürfen laut derzeitiger Rechtslage ein Einverständnis der Bürger zur routinemäßigen Weitergabe ihrer Meldedaten voraussetzen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern hat Hamburg allerdings zur Zeit noch (!) ein relativ bürgerfreundliches Meldegesetz.

Bestimmte Arten der Melderegisterauskunft, die anderswo der Opt-Out-Regelung unterliegen, sind in Hamburg über Opt-In geregelt oder gar nicht erlaubt. Andere, wie z. B. die Weitergabe von Meldedaten an Parteien oder Religionsgemeinschaften, verlangen weiterhin, dass der betroffene Bürger aktiv widerspricht.

Bürger können die Weitergabe ihrer Daten zu diesen Zwecken derzeit nur durch einen schriftlichen Widerspruch unterbinden.

Was bringt das neue Meldegesetz?

Derzeit wird auf Bundesebene an einem neuen, einheitlichen Meldegesetz gearbeitet, das die Gesetze der Länder ablösen soll. In den Medien wurde dieses Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)" als 57-Sekunden-Gesetz bekannt, weil es während des EM-Halbfinales von einer Handvoll Parlamentarier vor ansonsten leeren Stühlen durchgewunken wurde, obwohl in letzter Sekunde noch weitreichende Änderungen zu Lasten der Verbraucher vorgenommen worden waren.

Unabhängig von diesen Änderungen wäre das Gesetz in der ursprünglichen Form in einigen Punkten ohnehin ein Rückschritt gegenüber dem bisherigen Hamburgischen Meldegesetz. Über dieses neue Gesetz wird nun am 21.09. im Bundesrat beraten.

Der OptOutDay möchte Bürger dazu aufrufen, von ihrem Recht Gebrauch zu machen und Nein zur weitgehend unkontrollierten Weitergabe ihrer Daten zu sagen, sowie zum neuen Gesetzentwurf auch. Wir fordern für ein bundesweites Meldegesetz

  • datenschutzfreundliche Einwilligungslösungen statt Opt-Out,
  • die Ablehnung des MeldFortG im Bundesrat und Überweisung in den Vermittlungsausschuss,
  • keine Verschlechterung der datenschutzrechtlichen Stellung der Hamburger gegenüber dem Status Quo und
  • die Umsetzung aller Forderungen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, wie in ihrer Entschließung vom 22. August dargelegt.