HH:Landesprogramm/Anträge/Umfangreiche Beweisverwertungsverbote

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Pictogram voting keep-light-green.svg Der Antrag Umfangreiche Beweisverwertungsverbote wurde am 01.08.2012 eingereicht.

Am 08.09.2012 wurde er vom 14. Landesparteitag angenommen.


Antrag

Antragstitel: Umfangreiche Beweisverwertungsverbote

Antragsteller:

Burkhard Masseida

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

Das Landesprogramm der Piratenpartei Hamburg soll im Kapitel Innere Sicherheit um folgenden Abschnitt ergänzt werden:

Umfangreiche Beweisverwertungsverbote
Auch wer zum Ziel von Strafermittlungen geworden ist hat Rechte, die von den Strafverfolgungsbehörden geachtet werden müssen. Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für die Schaffung umfangreicher Verwertungsverbote für illegal erlangte Beweismittel in Strafverfahren ein. Auch wer zum Ziel von Strafermittlungen geworden ist, besitzt unveräußerliche Bürger- und Menschenrechte, die von den Strafverfolgungsbehörden geachtet werden müssen. Um dies auch durchzusetzen, muss eine Missachtung mit realen Konsequenzen belegt werden.
Insbesondere wenn in die Grundrechte verdächtiger Bürger oder Dritter eingegriffen wird, ist es für einen Rechtsstaat und seine Strafverfolgungsbehörden essenziell, nicht selbst das Gesetz zu brechen und dabei die Rechte seiner Bürger zu missachten. Derzeit sind spürbare Konsequenzen für Strafverfolger allerdings nahezu ausgeschlossen, wenn Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen nachträglich für unzulässig erklärt werden. Selbst Zufallsfunde, die mit dem eigentlichen Anlass der Maßnahme nicht im Zusammenhang stehen, werden in solchen Fällen regelmäßig als vollwertige Beweismittel für weitere Verfahren anerkannt.
Die Piratenpartei Hamburg ist der Meinung, nur ein vollständiger Ausschluss durch illegale Ermittlungsmaßnahmen erworbener Beweismittel aus dem gesamten Verfahren ist geeignet, der durch die regelmäßige Überschreitung der grundgesetzlich festgelegten Grenzen der Strafprozessordnung entstehenden, schleichenden Aushöhlung der Bürgerrechte Einhalt zu gebieten. Dies schließt auch alle Beweise ein, deren Erhebung erst durch die Erkenntnisse der illegalen Maßnahme angeregt wurde ('Frucht vom verbotenen Baum'). Es ist zu erwarten, dass die resultierende Disziplinierung zu einer erhöhten Sorgfalt der Einsatzkräfte bei der Wahl und Anwendung ihrer Instrumente und bei der Ausführung ihrer Arbeit führt, ohne dass es zu einer nennenswerten Beeinträchtigung der Ermittlungsarbeit kommt.


Begründung

Skandale wie #0zapftis (Staatstrojaner) oder #Handygate (Funkzellenabfrage Dresden) als Spitze des Eisbergs zeigen, dass die rechtsstaatliche Kontrolle über die Strafverfolgungsorgane nicht funktioniert. Illegale und grundgesetzwidrige Maßnahmen zur Beweismittelerhebung werden durchgeführt, und die deutsche Strafprozessordnung erlaubt dann trotzdem die Verwertung dieser illegal erlangten Beweise. Ein umfangreiches Verwertungsverbot inkl. aller "Früchte des verbotenen Baumes" erscheint als die beste Methode, diese bedenkliche Tendenz stoppen.

Selbstverständlich wird es einen Mega-Shitstorm gegen das Gesetz geben, sollte irgendwann ein Schwerverbrecher auf Grund ausgeschlossener Beweise unbestraft davon kommen. Das ist aber keineswegs ein Gegenargument gegen diese Regelung, die bspw. in den USA seit Ewigkeiten gilt, ohne dass dort der Rechtsstaat zusammengebrochen und die Strafverfolgung machtlos ist.

Entweder wäre dieser Straftäter im Zweifelsfall sowieso davon gekommen, wenn es keine legale Möglichkeit gegeben hätte an die Beweise zu kommen, oder die ermittelnden Beamten haben in diesem Fall eine grobe Pflichtverletzung begangen, die disziplinarrechtlich zu ahnden sein könnte.

Mit so einer Beweisverbotsregelung wären die Ermittler jedenfalls in Zukunft gezwungen, sich bei ihren Ermittlungen endlich strikt an die Gesetze zu halten, weil es sich nicht mehr lohnt "Fünfe gerade sein" zu lassen und einen auf Schimanski zu machen. Auch das Problem, dass überarbeitete Ermittlungsrichter teilweise jeden vorformulierten Durchsuchungsbefehl blind unterzeichnen, wäre dann keines mehr, weil die Staatsanwälte diese dann zukünftig so formulieren müssten, dass er auch die höheren Instanzen übersteht.

Hinweise

LiquidFeedback: 39 zu 3 zu 4 angenommen, allerdings aus Zeitgründen nur als "Meinungsbild"

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Siehe: https://lqpp.de/hh/initiative/show/600.html Initiative 600