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Der Antrag Gebührenbefreiung von Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften in zivilrechtlichen Streitigkeiten abschaffen (0001) wurde am 19.10.2012 eingereicht.
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Antrag
Antragstitel: Gebührenbefreiung von Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften in zivilrechtlichen Streitigkeiten abschaffen
Antragsteller:
Paul Meyer-Dunker
Antragstext
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Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg
Momentan sind Kirchen, sonstige Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen im Landesjustizkostengesetz von der Zahlung von Gebühren an Zivilgerichten befreit.
Diese bevorzugte Stellung ist nicht nachvollziehbar und gehört abgeschafft. Die Kosten können von den Religionsgemeinschaften problemlos selbst getragen werden und es ist nicht im Sinne des Gemeinwesens wenn durch diese Regelung insbesondere die größtenteils erfolglose Klagewut der Kirchen durch die Allgemeinheit subventioniert wird. Es ist auch nicht nachvollziehbar weshalb die finanzielle Förderung von Religionsgemeinschaften in Zivilrechtlichen Streitigkeiten für die Wahrnehmung ihrer Rechte die sie als Religionsgemeinschaft haben notwendig ist.
Deswegen plant die Piratenpartei Hamburg das Landesjustizkostengesetz so zu ändern dass den Zivilgerichten in entsprechenden Rechtsstreitigkeiten auch die Gebührenerhebung bei Religionsgemeinschaften ermöglicht wird.
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