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Der Antrag freie Lizenzen (0002) wurde am 27.08.2012 eingereicht.
Am 09.08.2012 wurde er vom 14. Landesparteitag abgelehnt.
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Antrag
Antragstitel: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Inhalte / freie Lizenzen
Antragsteller:
StreetDogg
Antragstext
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Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg
Im Landesprogramm der Piratenpartei Hamburg wird das neue Kapitel Öffentlich-rechtlicher Rundfunk um folgenden Unterabschnitt ergänzt:
- Bereitstellung von öffentlich-rechtlichen Inhalten
- Um die Grundversorgung sicherzustellen, produzieren die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von ihren Gebühren eigene Inhalte. Die Piratenpartei Hamburg möchte diese Werke der Gesellschaft zur freien Benutzung, Veränderung und Weitergabe zur Verfügung stellen. Dafür sollen alle Eigenproduktionen und alle überwiegend durch Rundfunkgebühren finanzierten Inhalte unter freie Lizenzen gestellt werden. Eine kommerzielle Weiterverwertung soll dabei ausgeschlossen werden.
- Den Urhebern öffentlich finanzierter Werke sollen in Verträgen grundsätzlich die größtmöglichen Nutzungsrechte eingeräumt werden. Total-Buy-Out-Verträge dürfen generell kein Mittel des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein.
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Anmerkung
Dieser Antrag konkurriert mit diesem: Öffentlich-rechtlicher_Rundfunk_-_Inhalte_/_freie_Lizenzen_(0001)
Begründung
Die Begründung ist im Grunde ebenfalls diese: http://argtool.shakedown42.de/Statement.php?id=343 - allerdings wird in diesem Antrag auf eine Freigabe für die kommerzielle Nutzung verzichtet.
Informationen und Diskussion
LQFB