HH:Landesprogramm/Anträge/Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Inhalte / Einschaltquoten (0001)

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Pictogram voting keep-light-green.svg Der Antrag Einschaltquoten (0001) wurde am 27.08.2012 eingereicht.

Am 08.09.2012 wurde er vom 14. Landesparteitag angenommen.


Antrag

Antragstitel: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Inhalte / Einschaltquoten

Antragsteller:

StreetDogg

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

Im Landesprogramm der Piratenpartei Hamburg wird der Unterabschnitt Inhaltliches Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im neuen Kapitel Öffentlich-rechtlicher Rundfunk um folgenden Absatz ergänzt:

Die Sendungen des öffentlich-rechtlichen TV-Programms können inzwischen unabhängig vom Medium Fernsehen konsumiert werden. Die digitale Bereitstellung von Eigenproduktionen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ermöglicht ihre Verbreitung und ihren Konsum auch über das Internet und neuartige Empfangsgeräte. Die bisherige Messung der Fernseheinschaltquoten gibt daher weder die tatsächliche Reichweite noch den Erfolg der produzierten Sendungen zutreffend wieder. Bei der Selektion und Produktion von Sendungen müssen objektive Qualitätskriterien herangezogen werden, die dafür sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag erfüllt. Die gemessene Einschaltquote der TV-Konsumenten als alleiniges Kriterium lehnen wir ab.


Begründung

http://argtool.shakedown42.de/Statement.php?id=343 liefert auch Gründe, warum die Quotenmessung bei freien Lizenzen sinnlos wird.

Die Quotenmessung wird durch die vielseitigen Verbreitungswege immer witzloser. Vor allem, wenn man die Sendungen unter freie Lizenzen stellt, verbreiten sie sich ohnehin mehr über andere Wege als die eigentliche Ausstrahlung im TV. Die Quote sagt dann nicht wirklich sonderlich viel über die tatsächliche Reichweite einer Sendung aus.

In der Vergangenheit gab es immer mal wieder Politiker, die Einfluss auf die Programmgestaltung der ÖR Sender nehmen wollten mit der Begründung, dass die Quoten nicht gut genug wären. Selbst bei der Diskussion um den ZDF-Chefredakteur Brender hat das eine Rolle gespielt.

Wenn wir diesen Antrag beschließen, können wir uns guten Gewissens einmischen und diesen Leuten sagen, dass sich wieder einkriegen sollen. Außerdem können wir uns allgemein gegen Quotenfixierung stellen. Die Quote ist das entscheidende Kriterium für Privatsender, weil sie den Wert ihrer Werbezeiten bestimmt. Dadurch entsteht dort ein kommerzieller Druck möglichst massenkompatible Angebote zu machen. Für die öffentlich-rechtlichen Sender ist das nicht wünschenswert. Erstens gibt es ja bereits Sender, die möglichst massenkompatible Produktionen machen, nämlich die Privaten, und zweitens ist der Sinn der öffentlich-rechtlichen Sender das Niveau der Medienlandschaft zu heben und gute Qualität abzuliefern, die am freien Markt nicht von alleine entsteht. Die Finanzierung der ÖRs hängt nicht von der Quote ab, daher gibt es auch keinen Grund sich dem Quotendruck mit seinen Folgen für die Inhalte freiwillig zu unterwerfen.


Informationen und Diskussion

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