HH:Landesparteitag/Anträge/Wahlverfahren für Parteiämter: Instant-Runoff bzw. Single Transferable Vote

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Pictogram voting keep-light-green.svg Der Antrag Wahlverfahren für Parteiämter: Instant-Runoff bzw. Single Transferable Vote wurde am 10.10.2011 eingereicht.

Am 22.10.2011 wurde er vom 13. Landesparteitag angenommen.


Antrag

Antragstitel: Wahlverfahren für Parteiämter: Instant-Runoff bzw. Single Transferable Vote

Antragsteller:

Burkhard Masseida

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

Der Parteitag möge die Geschäftsordnung derart ergänzen, dass die Parteiämter nach dem im folgenden beschriebenen Single Transferable Vote-Verfahren mit Stimmübertragung nach der Gregory-Methode gewählt werden können. Der Spezialfall, dass nicht etwa wie im Falle der Beisitzer oder Schiedsrichter mehrere, sondern nur eine Person gewählt wird, ist gleichbedeutend mit dem Instant-Runoff-Verfahren.

Wahl

Es gibt nur einen Wahlgang, außer es wird wegen absoluter Stimmgleichheit eine Stichwahl notwendig.

Jeder Wähler nummeriert beliebig viele Kandidaten, die er gerne wählen würde, nach seiner bevorzugten Präferenz durch. Die Zahlen sollten bei 1 anfangen und durchgängig aufsteigen, "Lücken" machen den Stimmzettel aber nicht ungültig, und haben auch faktisch keinerlei Wirkung auf die Auszählung. Gleiche Nummern für verschiedene Kandidaten sind dagegen verboten und machen den Stimmzettel ungültig.

Weist der Wähler einem Kandidaten überhaupt keine Nummer zu, und läßt das zugehörige Feld leer, so gilt dies als Ablehnung des Kandidaten.

Gibt der Wähler nur einem einzigen Kandidaten seine Stimme, so ist auch ein Kreuz oder eine andere, eindeutige Kennzeichnung anstelle einer Zahl erlaubt.

Auszählung

  1. Kandidaten, die nicht die Unterstützung mindestens der Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten konnten, unabhängig von Priorisierungen, scheiden satzungsgemäß von vorn herein aus. Sofern nicht mehr Kandidaten übrig bleiben, als Ämter vergeben werden, ist die Auszählung beendet, und diese Kandidaten sind gewählt.
  2. Die Stimmzettel werden nach dem jeweils am höchsten priorisierten, noch nicht ausgeschiedenen Kandidaten sortiert und gezählt.
  3. Um gewählt zu werden, benötigt ein Kandidat eine Mindestanzahl an Stimmen von (gültigeStimmen / (Ämter+1)) +1. Bei einer einfachen Wahl zum Vorgesetzten o.ä. also 50% +1, bei bspw. zwei Beisitzern 33% + 1, etc.
  4. Erreicht ein Kandidat diese Quote, ist er gewählt. Wurden damit ausreichend Kandidaten gefunden, so ist die Auszählung beendet. Wenn nicht, nehmen die Stimmzettel dieses Kandidaten mit dem überschüssigen Stimmgewicht weiter an der Wahl teil, und es geht wieder zu Phase 2. zurück. Die Stimmzettel werden mit ihrem nun folgenden Stimmgewicht gekennzeichnet, welches sich folgendermaßen errechnet: (Stimmenzahl - Quote) / (Stimmenzahl - erschöpfte Stimmzettel (= keine weitere Option)). Natürlich ist 1 das höchste mögliche Stimmgewicht.
  5. Erreicht kein Kandidat die Quote, scheidet derjenige mit den wenigsten Stimmen aus, und seine Stimmzettel werden (natürlich mit 100% Stimmgewicht) an die nächst-priorisierten Kandidaten weitergegeben. Entspricht die Zahl der übrigen Kandidaten der der zu vergebenen Ämter, sind diese gewählt und die Auszählung wird beendet. Ansonsten weiter bei Phase 2.


Begründung

Mit diesem Verfahren sparen wir uns mehrere Wahlgänge, um den Preis einer etwas komplizierteren Auszählung. Letztendlich liest sich das alles aber komplizierter, als es in Wirklichkeit ist. Vom Ergebnis her entspricht das Verfahren in etwa dem bisherigen Verfahren, bloß dass man vorher festlegt, welchen Kandidaten man in den weiteren Wahlgängen und Stichwahlen die Stimme geben würde. Bei Mehrfach-Ämtern (bspw. Beisitzern) macht sich allerdings bemerkbar, dass bereits erfolgreiche Wähler für die weiteren Posten abgewertet werden, das Ergebnis repräsentiert daher eher das komplette Spektrum der Wählerschaft, anstatt dass eine Mehrheit sich vollständig gegenüber einer Minderheit durchsetzen könnte.

mögliche Nachteile

Theoretisch ist es möglich, dass halbwegs beliebte Kandidaten früh ausscheiden, weil sie zwar viele Zweit-, aber nur sehr wenige Erststimmen erhalten haben. Das ist aber beim herkömmlichen Verfahren mit einer Stimme und mehreren Wahlgängen exakt genauso. Um das zu vermeiden könnte man bspw. die Schulze-Methode anwenden, aber dann müsste man die Auswertung am Computer machen, weil das Auszählen und Errechnen mit Zettel und Papier bei weitem zu aufwändig ist.