HH:Landesparteitag/Anträge/Wahlverfahren für Parteiämter: Instant-Runoff bzw. Single Transferable Vote
Der Antrag Wahlverfahren für Parteiämter: Instant-Runoff bzw. Single Transferable Vote wurde am 10.10.2011 eingereicht. Am 22.10.2011 wurde er vom 13. Landesparteitag angenommen. |
Antrag
Antragstitel: Wahlverfahren für Parteiämter: Instant-Runoff bzw. Single Transferable Vote
Antragsteller:
Antragstext
Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg
Der Parteitag möge die Geschäftsordnung derart ergänzen, dass die Parteiämter nach dem im folgenden beschriebenen Single Transferable Vote-Verfahren mit Stimmübertragung nach der Gregory-Methode gewählt werden können. Der Spezialfall, dass nicht etwa wie im Falle der Beisitzer oder Schiedsrichter mehrere, sondern nur eine Person gewählt wird, ist gleichbedeutend mit dem Instant-Runoff-Verfahren. Wahl Es gibt nur einen Wahlgang, außer es wird wegen absoluter Stimmgleichheit eine Stichwahl notwendig. Jeder Wähler nummeriert beliebig viele Kandidaten, die er gerne wählen würde, nach seiner bevorzugten Präferenz durch. Die Zahlen sollten bei 1 anfangen und durchgängig aufsteigen, "Lücken" machen den Stimmzettel aber nicht ungültig, und haben auch faktisch keinerlei Wirkung auf die Auszählung. Gleiche Nummern für verschiedene Kandidaten sind dagegen verboten und machen den Stimmzettel ungültig. Weist der Wähler einem Kandidaten überhaupt keine Nummer zu, und läßt das zugehörige Feld leer, so gilt dies als Ablehnung des Kandidaten. Gibt der Wähler nur einem einzigen Kandidaten seine Stimme, so ist auch ein Kreuz oder eine andere, eindeutige Kennzeichnung anstelle einer Zahl erlaubt. Auszählung
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Begründung
Mit diesem Verfahren sparen wir uns mehrere Wahlgänge, um den Preis einer etwas komplizierteren Auszählung. Letztendlich liest sich das alles aber komplizierter, als es in Wirklichkeit ist. Vom Ergebnis her entspricht das Verfahren in etwa dem bisherigen Verfahren, bloß dass man vorher festlegt, welchen Kandidaten man in den weiteren Wahlgängen und Stichwahlen die Stimme geben würde. Bei Mehrfach-Ämtern (bspw. Beisitzern) macht sich allerdings bemerkbar, dass bereits erfolgreiche Wähler für die weiteren Posten abgewertet werden, das Ergebnis repräsentiert daher eher das komplette Spektrum der Wählerschaft, anstatt dass eine Mehrheit sich vollständig gegenüber einer Minderheit durchsetzen könnte.
mögliche Nachteile
Theoretisch ist es möglich, dass halbwegs beliebte Kandidaten früh ausscheiden, weil sie zwar viele Zweit-, aber nur sehr wenige Erststimmen erhalten haben. Das ist aber beim herkömmlichen Verfahren mit einer Stimme und mehreren Wahlgängen exakt genauso. Um das zu vermeiden könnte man bspw. die Schulze-Methode anwenden, aber dann müsste man die Auswertung am Computer machen, weil das Auszählen und Errechnen mit Zettel und Papier bei weitem zu aufwändig ist.