HH:Landesparteitag/Anträge/Schaffung eines Landesprogramms auf Basis des bisherigen Wahlprogramms - 0001

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Pictogram voting keep-light-green.svg Der Antrag Schaffung eines Landesprogramms auf Basis des bisherigen Wahlprogramms - 0001 wurde am 10.08.2012 eingereicht.

Am 08.09.2012 wurde er vom 14. Landesparteitag angenommen.


Antrag

Antragstitel: Schaffung eines Landesprogramms auf Basis des bisherigen Wahlprogramms

Antragsteller:

Burkhard Masseida

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

Die Piratenpartei Hamburg schafft sich ein Landesprogramm, welches das Bundesparteiprogramm ergänzt. Bei zukünftigen Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft gilt das Landesprogramm als Wahlprogramm. Außerdem stellt es Leitlinien zur Verfügung für die Hamburger Bezirksverbände, Piraten in den Bezirksversammlungen, sowie für Hamburger Piraten in anderen Parlamenten wie dem Bundestag, falls es solche irgendwann geben wird. Für Anträge zur Änderung des Landesprogramms wird satzungsgemäß eine ⅔-Mehrheit benötigt.

Als Basis für das Landesprogramm dient das bisherige Wahlprogramm zur Bürgerschaftswahl 2011. Dieses wird großteils übernommen. Alle bisher in das alte Wahlprogramm aufgenommene Anträge werden ohne weitere Einzeldiskussionen schriftlich über einen einzigen, langen Stimmzettel zur Abstimmung gestellt. Nur Anträge, die eine ⅔-Mehrheit erreichen, werden übernommen. Falls einige der Anträge von den ursprünglichen Antragstellern als so veraltet angesehen werden, dass sie sie lieber nicht im neuen Programm sähen, so werden diese auf dem Stimmzettel extra gekennzeichnet.


Begründung

Dieses Thema dient der Klärung, wie der Landesverband zukünftig mit Programmanträgen umgehen möchte. Es handelt sich also um ein Metathema, keinen inhaltlichen Antrag zum Programm.

Bisher sieht es so aus, dass bei uns in der Satzung ein "Landesprogramm" erwähnt wird, zu dessen Änderung auf Parteitagen eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Dieses Programm hat es in dieser Form noch nie gegeben. Auf Bundesebene wird zwischen dem Partei- (bzw. Grundsatz-)programm und dem Wahlprogramm unterschieden, die beide in der Bundessatzung mit der Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit versehen sind. Das Grundsatzprogramm ist längerfristig angelegt, das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2009 wurde auf dem vergangenen Bundesparteitag zu den Akten gelegt, und ein neues für die kommende Bundestagswahl 2013 gestartet.

Als wir im vergangenen Winter sehr kurzfristig ein Wahlprogramm brauchten, haben wir uns einfach darauf geeinigt, dass das "Landesprogramm" aus der Satzung mit dem Grundsatzprogramm vergleichbar wäre, und unser Wahlprogramm daher keine Zweidrittelmehrheiten erfordern würde, weil dieses in unserer Landessatzung nicht explizit erwähnt wird.

Diese Handhabung des Themas wird durch diesen Antrag revidiert. Die Praxis und eine LiquidFeedback-Initiative haben gezeigt, dass wir mit unserem bisherigen Wahlprogramm ziemlich zufrieden sind, und es für zukünftige Wahlen ergänzen, nicht ersetzen möchten. Es ist aber nur konsequent, darauf dann die ⅔-Mehrheit anzuwenden, wie sie in der Satzung vorgesehen ist.

LiquidFeedback: 17 zu 2 zu 5 angenommen