HH:Landesparteitag/Anträge/Meinungsbild: Körperliche Unversehrtheit (0001)

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Pictogram voting keep-light-green.svg Der Antrag Meinungsbild: Körperliche Unversehrtheit (0001) wurde am 22.08.2012 eingereicht.

Am 08.09.2012 wurde er vom 14. Landesparteitag angenommen.


Antrag

Antragstitel: Meinungsbild: Körperliche Unversehrtheit

Antragsteller:

JoWa2211

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

Der Landesparteitag wird gebeten ein Meinungsbild zu folgender Fragestellung festzustellen:

Möchtest du, dass die Piratenpartei folgende Position einnimmt?

Die Piratenpartei lehnt sämtliche medizinisch nicht notwendigen chirurgischen Eingriffe an Kindern unter 14 Jahren ab. Solche Eingriffe sollten nur mit Einwilligung der betroffenen Person erfolgen, welche von Kindern nicht wirksam erteilt werden kann. Die Piratenpartei setzt sich daher dafür ein, dass solche Eingriffe grundsätzlich verboten und als Körperverletzung strafbar sind.

Unter diese Regelung fallen beispielsweise Schönheitsoperationen, aber auch Beschneidungen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes wiegt schwerer als die Entscheidungsfreiheit (und im Falle von rituellen Beschneidungen Religionsfreiheit) der Eltern.


Begründung

Im auch von Deutschland und Israel unterzeichneten und ratifizierten internationalen Übereinkommen über die Rechte des Kindes (der Kinderrechtskonvention) steht in Artikel 24: “Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen”.

Die Piraten mögen sich in diesem Sinne gegen die nicht medizinisch indizierte Eingriffe an unmündigen Menschen unabhängig vom Geschlecht aussprechen.

Die unveräußerlichen Menschenrechte sind Individualrechte. Keine Gemeinschaft darf sich über das Recht eines Einzelnen hinwegsetzen.

Die Religionsgemeinschaft hat kein Gruppenrecht um potentielle Neumitglieder per Zwang einzugliedern. Wenn man von Achtung der Religonsfreiheit spricht, muss man im Kontext der Beschneidung nicht an die der Eltern, sondern an die des Kindes denken.

Denn Kinder religiöser Eltern sind nicht automatisch selber religiös. Sie sind an erster Stelle Mensch. Sie können alle mal religiös werden. Religionsfreiheit schließt “Freiheit von Religionen” mit ein.

Geltende Gesetze müssen für alle Menschen gleich gelten. Es dürfen keine Parallelgesellschaften mit eigenen Rechten gebildetet werden, da das Menschrecht ansonsten zu einem Geburtspriveleg verkommt.

Piraten stellen das Selbstbestimmungsrecht des Individuums in den Mittelpunkt. Insofern sehen wir die Entscheidungsgewalt über nicht medizinisch indizierte Eingriffe dort. Nicht reversible Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit (Tatoos, Amputationen, Ohrringe-Stechen) sind nicht zulässig. Sie stellen allesamt einen schweren Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes dar. Es gilt zu warten bis das Kind als mündig wird und sich selbst bestimmten Prozeduren unterwerfen will.

Insofern ist es von Eltern und Religionsgemeinschaften anmaßend über die Identität des Kindes zu bestimmen, da hier konkrekte Annahmen über die Persönlichkeit des Kindes getroffen werden.

Die Piratenpartei Hessen hat ein solches Meinungsbild mit positivem Befund erhoben.
https://vote-politik.piratenpartei-hessen.de/auswertung.php?id=75065
http://www.heise.de/tp/blogs/8/152613