Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung 006a
Inhaltsverzeichnis
Antragstitel
Höhe Mandatsabgaben Antragsteller
Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Es wird beantragt in der Finanzordnung Abschnitt B "Beiträge" an den nach Antrag Satzungsänderung 006 neu gefaßten §8 einen Abs. 3 hinzuzufügen.
Neue Fassung
§8 Mandatsträgerbeitrag
Antragsbegründung
Ein üblicher Mandatsträgerbeitrag beträgt zwischen 10 und 20% der Diäten. Dieser Abschnitt genügt dem Grundsatz der Transparenz und gibt dabei analog zu §5 Abs. 3 der Beitragsordnung eine Empfehlung, die jedoch immer noch vom Schatzmeister mit der Fraktion - nach der Situation der Abgeordneten - detailliert ausgehandelt werden kann (Lebenshaltungs- und Abgeordnetenbürokosten, Voll- oder Teilzeitparlament...).
Datum der letzten Änderung
30.03.2012 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
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Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
Pro/Contra-Argument: ...
- dein Argument
- dein Gegenargument
Pro/Contra-Argument: ...
... Diese Regelung ist schon sympatischer als Antrag 6, weil sie nur eine Empfehlung ausspricht. dennoch halte ich zum derzeitigen Zeitpunkt eine Satzungsregelung in dieser Richtung für verfrüht. Wir sollten hier auf Freiwilligkeit setzen.(jurist58)
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
Piraten, die sich vrstl. enthalten
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