BW:Arbeitsgruppen/Entscheidwas/Umfrage2
- Wir haben eine gute Diskussionsgrundlage
- Es ist viel passiert seit Flein
- In Heidelberg wird es Anträge zum #EntscheidWas geben
- Und vorher stelle ich nochmal ne Frage...
Besondere Grüße übrigens an 164 Piraten aus Baden-Württemberg!
Vorwort zur UmfrageLiebe Piraten, Ihr erinnert Euch: Der Landesparteitag in Flein hatte mit großer Mehrheit gesagt: Wir wollen was entscheiden können, auch zwischen den Parteitagen. Allerdings erhielt keiner der beiden vorgelegten Anträge – weder SMV noch Virtuelle Versammlung mit Briefwahl – die notwendige Mehrheit auf dem Parteitag. Der Parteitag entschied sich daher, noch einmal in eine moderierte Diskussionsphase einzusteigen. In einer ersten LimeSurvey-Umfrage schaffte es ein eigentlich nur als Abrundung eingestreuter Aspekt in mehrfacher Hinsicht auf Platz eins: Obgleich sich das Votum des Parteitages auf Entscheidungen zwischen den Parteitagen bezog, erschien den Antwortenden der Aspekt einer Online-Teilnahme am Landesparteitag so wichtig, dass er sich in doppelter Hinsicht an die Spitze setzen konnte:
Mehr über die Ergebnisse der Umfrage findet ihr hier: EntscheidWas Umfrage 1 Durch den darauf folgenden Beschluss des Basisentscheids in Neumarkt, die Bundestagswahl und mehrere Bundesparteitage waren wir abgelenkt, und haben hier – scheinbar – den Faden verloren. Tatsächlich war dies allerdings nicht der Fall, denn mit vielen neuen Informationen und erfrischenden neuen Ansätzen wurde, vor allem auf Bundesebene, viel erreicht:
Als Ergebnis dieser Entwicklungen macht es aus meiner Sicht als vom Landesparteitag in Flein beauftrgten Moderators der #EntscheidWas-Diskussion Sinn, die folgenden Anträge in Heidelberg (LPT 2014.1 am 15./16.2.2014) einzubringen:
Obwohl ich selbstverständlich eine sehr ausgeprägte Meinung zu allen diesen Anträgen habe, werde ich sie gegenüber dem Landesparteitag – entsprechend meiner Beauftragung durch euch – nach bestem Wissen und Gewissen neutral vorstellen und auch Vorschläge zu einer strukturierten Diskussion machen. Mit einer Ausnahme: Für den zweiten dieser Anträge werde ich mich auch ganz persönlich aktiv einsetzen, um den Auftrag von 164 Piraten aus der ersten LimeSurvey-Umfrage zum #EntscheidWas umzusetzen :) Lieben Gruß vom
Die AnträgeHier folgen kurze Beschreibungen der Anträge, die eingereicht werden sollen. Die eigentlichen Antragstexte sind noch nicht fertig und werden von Eurem Feedback profitieren.
Verifikation des Bundes verwendenDer Bundesverband führt zur Zeit – hauptsächlich für den Basisentscheid – eine Verifizierung der Mitglieder durch. Dabei wird Eure Identität überprüft, um sicherzustellen, dass hinter der Mitgliedsnummer auch ein echter Mensch steckt und jeder Mensch auch nur einmal im System ist. Das entspricht einem Teil der Akkreditierung bei Parteitagen und ist notwendig, um sogenannte »Sockenpuppen« zu vermeiden. Wir brauchen genau diese Überprüfung auch und sollten die Verifizerung des Bundes daher auch auf Landesebene verwenden. Fragen der Abwicklung und des Datenschutzes sind bereits auf Bundesebene geklärt und dokumentiert, so dass dadurch viel Aufwand gespart wird. Und weil Die Verifizierung selbst nur eure Indetität feststellt, legen wir uns auch nicht auf ein irgendein Abstimm-System oder einen Verwendungszweck fest. Die Verwaltungspiraten sind bereits dran und klären, dass wir schon direkt auf dem Landesparteitag in Heidelberg verifizieren können.
Online-Teilnahme an ParteitagenIn der ersten Umfrage zum #EntscheidWas wurde deutlich, dass es euch sehr wichtig ist, dass mehr Piraten an den (Präsenz-) Parteitagen teilnehmen können, auch wenn sie – aus den verschiedensten Gründen nicht anreisen können. Um dies zu ermöglichen, wollen wir in der Satzung verankern, dass die notwendige Möglichkeit zur Teilnahme an der Diskussion auch durch Streaming und Redebeiträge übers Internet geschaffen wird. Dabei soll es aber weiterhin einen zentralen Veranstaltungsort geben, und wenn einmal eine Leitung zusammenbricht, soll nicht gleich die ganze Versammlung ungültig werden. Für die Teilnahme an der Abstimmung kann ein beliebiges Verfahren gewählt werden. Zunächst bietet es sich an, mit einigen Satelliten-Veranstaltungsorten zu beginnen, an denen Wahlhelfende jeweils eine Urne betreuen. Wenn wir ein geeignetes elektronisches Verfahren beschließen sollten, könnte auch dieses zur Anwendung kommen und auch eine Teilnahme von zuhause aus ermöglichen. Der Antrag verankert die Möglichkeit einer solchen Beteiligung in der Satzung und ermöglicht so die konkrete Ausgestaltung über eine vom Parteitag festzulegende Geschäftsordnung.
Übertragung von Bundesverfahren auf den LandesverbandNachdem der Bund – überraschend – schneller war, als wir in Baden-Württemberg, bietet es sich an, die auf Bundesebene definierten Verfahren zur Mitbestimmung ausserhalb von Parteitagen auch auf Landesebene zur Beschlussfassung zu verwenden. Dieser Antrag sieht vor, genau das zu tun: Alle auf Bundesebene definierten Verfahren sollen – mit geeigneter Einschränkung der Abstimmenden – auch auf Landesebene gelten. Ohne sie explizit zu benennen werden sowohl die Satzungsanteile als auch die Entscheids- oder Geschäftsordnungen immer automatisch sinngemäß übernommen.
Übernahme des BasisentscheidsDer auf dem Bundesparteitag in Neumarkt beschlossene Basisentscheid erlaubt geheime Abstimmungen mit Hilfe dezentraler Urnen und pseudonymisierte Online-Abstimmungen; Mitglieder können zusätzlich Briefabstimmung beantragen. Beschlüsse des Basisentscheides stehen derzeit den "Sonstigen Anträgen" eines Bundesparteitages gleich; für Programm und Satzung sind Empfehlungen an den Bundesparteitag möglich. Ein entsprechender Änderungsantrag zur Erweiterung wurde in Bochum II nicht verhandelt. Eingereichte Anträge müssen ein 10%-Quorum (bei konkurrienden Anträgen 5%) von Unterstützern erfüllen, um zur Abstimmung zugelassen zu werden. Die Abstimmungen finden gebündelt in Abständen von mindestens einem Monat statt. Ein Eilverfahren ist in besonders dringenden Fällen möglich. Der Basisentscheid sieht keine Stimmrechtsübertragungen vor. Stattdessen sollen die Teilnehmer aber begründete Abstimmempfehlungen austauschen können. Der Basisentscheid verwendet bei der Online-Abstimmung Einmal-Pseudonyme und kryptographisch signierte Belege, mit denen die Teilnehmer ihre eigene Stimme und deren korrekte Erfassung im Ergebnis nachweisen bzw. überprüfen können. Eine geheime Offline-Abstimmung kann von 5% der Teilnehmer beantragt werden. Der Vorstand oder gewählte Verantwortliche sorgen für die Abwicklung des Verfahrens und die Einhaltung vorgegebener Regeln, z.B. dass nicht gleiche Anträge immer wieder abgestimmt werden oder dass nur noch umsetzbare Anträge zur Abstimmung gelangen. Der Antrag überträgt den jeweis auf Bundesebene gültigen Basisentscheid – wahlweise auch nur die Urnen- oder die online-Variante – auf die Landesebene. Diese könnten parallel zu den Bundesabstimmungen durchgeführt und Ressourcen gespart werden.
SMV à la carteDer Antrag (vgl. die Variante für den Bund) sieht eine virtuelle Fortsetzung des Präsenzparteitages vor, ähnlich wie in Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Sachsen. Das Grundmodul definiert ein Verfahren, das politische Stellungnahmen abgeben kann. Alle Teilnehmer könne Anträge stellen, die eines 10%-Quorum benötigen, um nach einer Diskussionsphase zur online-Abstimmung zugelassen zu werden. Die Teilnemer erscheinen im System unter einem Pseudonym, das nur in besonderen Fällen aufgelöst werden kann. Es sind keine Stimmrechtsübertragungen vorgesehen. Die virtuelle Versammlung kann ihre Geschäftsordnung nicht ändern. Nach 60 Tagen Passivität zählt man fürs Quorum nicht mehr mit. Über weitere, erfahrungsgemäß kontrovers diskutierte Entscheidungen kann die Versammlung durch den modularen Aufbau des Antrages frei entscheiden. Es gibt alternative Module für Stimmrechtsübertragungen (pro Abstimmung, pro Themenbereich oder global, jeweils mit Verfall nach 60 Tagen), die Identifikation der Teilnehmer untereinander (pseudonym oder durch bürgerliche Identität), den Regelungsbereich des Verfahrens (nur »sonstige«, auch Programm, auch Satzung), die Taktung der Abstimmungen sowie die Änderbarkeit der GO durch die virtuelle Versammlung. Alle im obigen Sinn »kritischen« Entscheidungen haben Satzungsrang und können auf dem nächsten Landesparteitag durch eine zu der Entscheidung in Heidelberg passende Geschäftsordnung ergänzt werden.
OnlineabstimmungMit der »Onlineabstimmung« können wir das Landesprogramm erweitern und sonstige politische Beschlüsse fassen, ohne dazu immer auf Parteitage fahren müssen. Viermal im Jahr werden die Anträge innerhalb eines Monats diskutiert und abgestimmt. Damit wir auch zu tagespolitischen Geschehnissen Stellung beziehen können, gibt es zusätzlich ein Schnellverfahren mit einer Laufzeit von 3,5 Tagen. Als Plattform dient das im Landesverband Bayern entwickelte »Pirate Feedback«, das statt der aus »Liquid Feedback« bekannten »Kettendelegationen« die sogenannte »Präferenzdelegation« vorsieht. Als Benutzernamen werden durch den Generalsekretär vergebene Nummern verwendet, die nur in der Mitgliederverwaltung mit euch verknüpft sind. Wenn ihr eure ID nicht aktiv selbst veröffentlicht, z.B. um euch für Delegationen zu bewerben, bleibt ihr gegenüber den anderen Teilnehmern im System anonym. Dadurch und durch die Begrenzung der Delegation sehen wir unseren Antrag als Konsensantrag. Das dem »Pirate Feedback« zugrunde liegende »Liquid Feedback« ist vielen von uns schon bekannt und es können leicht landesweit Schulungen organisiert werden. Das System selbst kann schnell und effektiv aufgesetzt und konfiguriert werden. Dadurch ist ein Start der »Onlineabstimmung« am 1. Januar 2015 möglich. Anträge können ab 1. Dezember 2014 eingereicht werden.
Die UmfrageGefragt wurde danach, wie wichtig es Euch ist, dass der jeweilige Antrag behandelt wird. Hier Eure Antworten (in Punkten):
Hier die vollständigen Ergebnisse: Datei:Umfrage 266722 BW Zweite Umfrage zum EntscheidWas Baden Wrttemberg.pdf
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