BW:Antragsfabrik2013/Virtuelle Versammlungen

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Vorlage:BW Satzungsänderungsantrag2013

Antrag

Änderungsantrag Nr.
SÄA030
Beantragt von
Justus
Betrifft
Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / §9b(2) und neuer Abschnitt
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschliessen, in §9b (2) wird die Formulierung "alle 15 Monate." ersetzt durch "alle 15 Monate in einer Präsenzsitzung. Der Landesparteitag kann höchstens 6 mal jährlich als virtuelle Versammlung tagen, näheres regelt die Verlaufsordnung von virtuellen Versammlungen." An geeigneter Stelle wird der nachgestellte Abschnitt D in die Satzung eingefügt.

Alt: § 9b (2) Der Landesparteitag tagt mindestens alle 15 Monate. Die Einberufung erfolgt [...]

Neu: § 9b (2) Der Landesparteitag tagt mindestens alle 15 Monate in einer Präsenzsitzung. Der Landesparteitag kann höchstens 6 mal jährlich als virtuelle Versammlung tagen, näheres regelt die Verlaufsordnung von virtuellen Versammlungen. Die Einberufung erfolgt [...]

Abschnitt D: Verlaufsordnung für virtuelle Versammlungen

§1 Allgemeines

(1) Für die Einladung gilt §9b (2) entsprechend.
(2) Eine virtuelle Versammlungen hat vier Phasen: höchstens vier Wochen Antragssammlung, mindestens vier Wochen Diskussion, mindestens vier Wochen Abstimmung und ein Stichtag für die Auszählung. Näheres regeln die entsprechend benannten Abschnitte dieser Verlaufsordnung von virtuellen Versammlungen.
(3) Der zeitliche Ablauf einer virtuellen Versammlungen wird vom Landesvorstand festgelegt und in der Einladung den Stimmberechtigten mitgeteilt.
(4) Der Landesvorstand stellt eine zentrale Informations Plattform (zIP) zur Information der Stimmberechtigten zur Verfügung. Dort können Fragen an die Antragsteller gestellt werden, und die Gruppe der Antragsteller und -befürworter und die Gruppe der Antragsgegner können dort ihre Stellungnamen abgeben. Die Plattform soll möglichst barrierefrei gestaltet sein.
(5) Während einer laufenden virtuelle Versammlungen darf keine andere virtuelle Versammlungen stattfinden. Als einzige Ausnahme darf während der Abstimmungsphase eine neue virtuelle Versammlungen bereits die Antragssammlungsphase durchführen.
(6) Eine virtuelle Versammlungen beginnt mit der Antragssammlung und endet mit dem Stichtag der Auszählung.
(7) Der Landesvorstand kann, mit Ausnahme von §6 Auszählung (1), eine Einzelperson oder eine Gruppe von Einzelpersonen zur Wahrnehmung seiner Aufgaben gemäß dieser Verlaufsordnung von virtuellen Versammlungen beauftragen.

§2 Antragssammlung

(1) Jeder stimmberechtigte Pirat kann Anträge zu Wahlprogramm oder Positionspapieren an die virtuelle Versammlungen stellen.
(2) Anträge müssen spätestens vier Wochen vor der Abstimmungsphase beim Landesvorstand eingereicht werden und einen Antragstitel, einen Antragstext und eine Antragsbegründung enthalten.
(3) Es können höchstens 40 Anträge je virtuelle Versammlungen behandelt werden.
(4) Jeder Antrag erhält vom Landesvorstand eine eindeutige fortlaufende Antragsnummer. Die Reihenfolge der Behandlung der Anträge wird durch den Zeitpunkt ihrer Einreichung beim Landesvorstand bestimmt.
(5) Der Landesvorstand kann die Reihenfolge in Ausnahmefällen begründet ändern, um beispielsweise Anträge auszusortieren die die Störung der virtuelle Versammlungen zum Ziel haben. Kontroverse Themen können vom Landesvorstand an die Präsenzsitzung verwiesen werden.
(6) Nicht behandelte Anträge können auf Antrag der jeweiligen Antragsteller an die nächste virtuelle Versammlungen gestellt werden. Diese Anträge behalten untereinander ihre Reihenfolge werden aber vor neueingereichten Anträgen behandelt.

§3 Diskussion

(1) Während der Diskussionsphase dürfen auf der zIP ausschliesslich Informationen zur aktuellen virtuelle Versammlungen und den in ihr behandelten Anträgen zu finden sein.
(2) Der Landesvorstand hat die Aufgabe die Diskussion auf der zIP bei Bedarf zu moderieren.
(3) Nach Ende der Diskussionsphase dürfen die Inhalte auf der zIP, mit Ausnahme der Moderation gemäß §3 (2), bis zum Ende der Abstimmungsphase nicht mehr verändert werden, dieser Zustand des zIP ist die finale Fassung.

§4 Abstimmung

(1) Beschlüsse der virtuelle Versammlungen werden durch Briefwahl getroffen.
(2) Jeder Stimmberechtigte erhält mit der Einladung seine Wahlunterlagen oder wird dort informiert wie er seine Wahlunterlagen erhält.
(3) Wahlunterlagen dürfen erst ausgehändigt werden, wenn der stimmberechtigte Pirat die finale Fassung der zIP besuchen konnte und diesen Besuch bestätigt hat.
(4) Der ausgefüllte Stimmzettel wird in einen unmarkierten Umschlag gesteckt, ist dieser innere Umschlag markiert wird die Stimmabgabe ungültig. Dieser innere Umschlag wird zusammen mit dem datiert unterschriebenen Akkreditierungsschein in einen weiteren Umschlag gesteckt und ausreichend frankiert an die Urne versendet.

§5 Wahlunterlagen

(1) Die Wahlunterlagen bestehen aus einem Akkreditierungsschein und einem Stimmzettel deren Aussehen vom Landesvorstand bestimmt wird.
(2) Die Wahlunterlagen müssen auf beidseitig leerem, weißen Din A4 Papier ausgedruckt werden, andere Papierformen oder -farben machen den Stimmzettel ungültig.
(3) Der Stimmzettel muss jeden Antrag mit der eindeutigen Antragsnummer und Antragstitel nennen und eine Möglichkeit bieten jeden Antrag mit Ja oder Nein zu kennzeichnen.

§6 Auszählung

(1) Am Stichtag der Auszählung öffnet eine Mehrheit des Landesvorstandes mit mindestens ebensovielen Zeugen die Urne und entnimmt die dort enthaltenen Briefe.
(2) Die Auszählung erfolgt öffentlich, an einem in der Einladung festgelegten Ort und beginnt zu einem in der Einladung festgelegten Zeitpunkt.
(3) Der Transport der Briefe von der Urne zum Auszählungsort sollte von möglichst vielen Zeugen beobachtet werden können.
(4) Der Landesvorstand prüft die Akkreditierungsinformationen der eingegangenen Briefe und sortiert diese so, dass Mehrfachabgaben erkannt werden können.
(5) Der Landesvorstand prüft die Akkreditierungsinformationen der jeweils letzten Abgaben eines stimmberechtigten Piraten. Ungültige Abgaben werden ausgesondert, die inneren Umschläge der gültigen Abgaben werden in eine Urne geworfen.
(6) Die Urne mit den gültigen Abgaben wird geöffnet und die Stimmen nach §7 Wahlverfahren ausgezählt.

§7 Wahlverfahren

(1) Ein Antrag gilt als angenommen wenn er die absolute Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen erhält.
(2) Bei Anträgen die sich inhaltlich ganz oder teilweise ausschliessen gewinnt der Antrag mit der höheren Zustimmung (Approval-Voting), eine Stichwahl findet nicht statt.
(3) Eine Stimme gilt als Enthaltung wenn weder Ja noch Nein angekreuzt wurde.

Begründung

Unterm Strich handelt es sich um eine Briefwahl mit Onlinediskussion. Virtuell wird hier in der Bedeutung "etwas das nicht in der Form existiert in der es erscheint" nicht "online" verwendet. Das System ist billig, und für den verwendeten Zweck sicher und geheim genug um als verblindliches demokratisches System im Sinne des Parteien- und Grundgesetzes zu gelten.

Hier noch ein paar detaillierte Kommentare zu einigen Paragraphen und Absätzen:

§1 (2) Die vier Phasen der virtuelle Versammlungen sind in der Länge vom Landesvorstand festzulegen. Besonders zu beachten ist hier die Höchstlänge der Antragseinreichung, wenn noch mindestens 40 "Altanträge" mit Wunsch auf Wiedereinreichung vorhanden sind, kann der Vorstand natürlich auch ohne eine solche Phase eine virtuelle Versammlungen abhalten.
§1 (4) Die zIP ist hier nicht genauer festgelegt, sondern es wird dem Landesvorstand auferlegt eine Plattform zu schaffen die den Anforderungen dieses Antrages genügt. Alternativ kann auch ein sonstiger Antrag für ein spezielles Tool eingereicht werden.
§1 (5) Durch die Überlappung von Antragssammlung und Abstimmung kann der Abstand von einer Abstimmung zur nächsten auf 4 Wochen Diskussion eingeschränkt werden. Damit können wir im Zweimonatsturnus neue Inhalte beschliessen.
§1 (7) Hier findet sich ein kleiner Trick um nicht ständig "vom Landesvorstand oder von einer vom Landesvorstand beauftragten Einzelperson oder einer vom Landesvorstand beauftragten Gruppe von Einzelpersonen" schreiben zu müssen. Mit Ausnahme der bezeichneten Stelle in §6 (1) kann man also alle Vorkommnisse von "Landesvorstand" mit einer beliebigen Kommission besetzen.
§2 (1) Begrenzt den Einsatzbereich der virtuelle Versammlungen auf ausschliesslich das Wahlprogramm oder Positionspapiere. Dies verhindert insbesondere das Anpassen der Verlaufsordnung von virtuellen Versammlungen oder Personalfragen die in einer Präsenzsitzung geklärt werden sollten.
§2 (2) Regelt die Form der Antragseinreichung, die 4 Wochen sind ein Rückbezug auf §1 (2).
§2 (3) Diese Begrenzung soll dazu dienen, dass nicht unüberschaubar viele Anträge in einem Durchlauf behandelt werden. Die Obergrenze sollte so gewählt werden, dass sie für eine Einzelperson noch bei vertretbarem Aufwand überschaubar ist.
§2 (4) Regelt die Standardreihenfolge von Anträgen.
§2 (5) In besonderen Ausnahmefällen, wie absichtlichen Störungen oder besonders kontroversen Punkten die einer eingehenderen Diskussion bedürfen, kann der Vorstand hier eingreifen um die virtuelle Versammlungen ungestört durchführen zu können. Aus einer virtuelle Versammlungen derart ausgeschlossene Anträge sollten natürlich im Regelfall (siehe Satz 2) an eine Präsenzsitzung - also den LPT - abgegeben werden und dort ausführlich diskutiert werden. Der Grund für diese Möglichkeit ist es beispielsweise zu verhindern: 50 Anträge mit Variationen von "Die virtuelle Versammlungen möge beschliessen, grün ist blau und Bielefeld existiert nicht.", das Parteiprogramm der FDP in 100 Unteranträge gepackt, für jeden Programmantrag des letzten LPT einen Änderungsantrag der ihn Rückgängig macht, usw. Der Vorstand ist über diese Tätigkeiten natürlich genauso Rechenschaftspflichtig wie über seine übrigen Tätigkeiten.
§2 (6) Falls zuviele Anträge hereinkommen, werden die nicht behandelten Anträge auf Wunsch der Antragsteller präferiert in der nächsten virtuelle Versammlungen behandelt. Dazu auch den Kommentar von §1 (2) beachten.
§3 Die Diskussionsphase bedarf nur weniger Sonderregeln, hier ist insbesondere die Moderation geregelt. Den Bedarf regelt hier der Landesvorstand auf Basis eigener Regeln, oder auf Basis von in der Präsenzsitzung festgelegten Regeln. Nach Ende der Diskussionsphase sollte das erarbeitete Ergebnis bis zum Ende der Abstimmung einsehbar sein. Auch hier gilt: Der Vorstand ist für seine Tätigkeit dem Landesparteitag natürlich rechenschaft schuldig.
§4 (1) (2) Die Briefwahl ist das günstigste Verfahren um eine Entscheidung demokratisch und rechtssicher durchzubekommen. Alle Vorgänge entspringen bekannten und legalen Verfahren zur Urwahl, wie sie beispielsweise bei den Grünen 2012 für Personenwahlen eingesetzt wurden. Im wesentlichen wird bereits vorhandenes Legalfoo eingesetzt um den Entscheidungsprozess abzusichern.
§4 (3) Dieser Vorbehalt stellt sicher, dass alle Diskussionsbeteiligten die Möglichkeit hatten ihren Standpunkt ausreichend darzubringen.
§5, §6 und §7 sind im wesentlichen die Beschreibung des bekannten Briefwahlverfahrens, Highpoints: Re-Voting, öffentliche Auszählung, Approval-Voting, Enthaltung durch Nichtankreuzen.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die voraussichtlich FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Sven423 20:44, 18. Feb. 2013 (CET)
  2. --Murgpirat 22:59, 18. Feb. 2013 (CET)
  3. Adremdico 13:55, 24. Feb. 2013 (CET)
  4. Julian Beier
  5. ...

Piraten, die voraussichtlich GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Monarch 22:17, 18. Feb. 2013 (CET)
  2. Jsem
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die voraussichtlich enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

  • §5 (2) ist etwas kritisch. DIN A4 Papier ist ja noch ok, aber was ist mit Recycling-Papier? Das wär schon eher grau als weiß und zack dürfte man das nicht mehr verwenden und muss ggf. Papier separat beschaffen. Daher vielleicht besser auf die Papierfarbe verzichten oder zumindest auf "einfarbiges" oder "weißes oder graues" Papier beschränken. Auch "weißes" Papier kann von bläulich bis rötlich schwanken. Ich seh auch keinen Nachteil an buntem Papier. Bleibt trotzdem anonym genug. --Murgpirat 22:59, 18. Feb. 2013 (CET)
    • Recyclingpapier ist heutzutage auch gut weiß. Es geht darum zu verhindern, dass jemand seinen Stimmzettel mit bloßem Auge unter vielen anderen erkennbar markiert. Falls sich herausstellen sollte, dass die Forderung zu scharf ist müssen eben am nächsten LPT nachbessern. Herausfinden ob es so ist können wir wohl nur indem wir es testen. --Sven423 21:47, 19. Feb. 2013 (CET)
  • 1.) Der Antrag ist wohl nicht ganz einfach zu durchschaun. Schaubilder/Bilder von Workflows könnten dies eventuell einfacher machen. 2.) Bitte nochmal auf Rechtschreibfehler durchgehen. Wäre schade, falls es deswegen Gegenstimmen geben würde. Ich will da jetzt aber nicht ungefragt in Eurem Antrag rumschreiben. 3.) Bitte Worst-Case-Szenarios überlegen, durchgehen und erklären, warum sie mit diesem Antrag nicht eintreten oder halt doch eintreten könnten. 4.) Zum Beispiel: Das FIFO-Prinzip klingt ja ganz nett. Aber was ist, wenn der FIFO-Puffer mal so voll ist, dass ein jetzt eingereichter Antrag z. B. erst in der 10. virtuellen Versammlung nach jetzt behandelt werden könnte, weil erst noch 400 Anträge im Puffer sind, die vorher behandelt werden müssen? Dann gibts keine Möglichkeit mehr, einen Antrag zu einem aktuellen gesellschaftlichen Problem zu stellen -- ausser der Vorstand macht ständig Ausnahmen und zieht den Antrag vor, richtig? Falls ja: Lösung? Den Puffer resetten? -- Fenhir 10:42, 21. Feb. 2013 (CET)
    • Der LPT kann jederzeit ein Reset durchführen. Die virtuelle Versammlung ist ja nur eine andere Tagungsform des LPT. Visualisierungen kommen, keine Angst. --Sven423 01:09, 24. Feb. 2013 (CET)
    • Es ist keine Änderung mehr an dem Antrag möglich, die Antragsfrist für SÄA ist bereits abgelaufen. Und ja, der Antrag enthält ausreichend viele Rechtschreibfehler, ihn schon allein deshalb nicht anzunehmen (neben anderen Gründen). Monarch 00:04, 24. Feb. 2013 (CET)
      • Könntest du die Gründe bitte nennen? Davon abgesehen: Das Pad war wochenlang offen und wurde auf der #bwmisc diskutiert, u.a. mit dir. Rechtschreibfehler hättest du also auch entfernen können. Wäre jetzt schon traurig, wenn Rechtschreibfehler herhalten müssen als Ausrede, ein neues Demokratiekonzept nicht zu testen. --Sven423 01:09, 24. Feb. 2013 (CET)
        • Du hast sicher Verständnis dafür, dass es Menschen gibt, die diesen Antrag nicht unterstützen und daher auch nicht verbessern wollen. Mit einem solchen Abstimmkonzept, das auf Papier, gelbe Post und Co. setzt, machen wir uns als *die* Internetpartei geradezu lächerlich. Deshalb eindeutig dagegen. Monarch 14:12, 25. Feb. 2013 (CET)
          • Mit einer technisch unausgereiften Onlinelösung, manipulierbar und nicht nachprüfbar (bzw. wenn nachprüfbar, dann nicht geheim), machen wir uns noch lächerlicher. Mit Abstand am lächerlichsten machen wir uns aber, wenn wir uns nicht langsam mal überhaupt eine dezentrale Beschlussmöglichkeit zulegen! Außerdem ist die Kritik "Wenn wir für Abstimmungen Papier&Post benutzen, machen wir uns als Internetpartei lächerlich" selbst ziemlich lächerlich, da sie nur auf die Außenwirkung schaut. Wichtig ist aber vor allem, dass die grundsätzlichen Prinzipien demokratischer Abstimmungen eingehalten werden. Dies ist hier imho der Fall und daran konntest du bisher noch keine substantielle Kritik äußern. --Adremdico 19:34, 27. Feb. 2013 (CET)
            • Die Außenwirkung ist mir völlig egal, es ist auch in der Innnenwirkung katastrophal für den LV Bawü. Wir hängen inzwischen Lichtjahre hinter anderen LV, was imho wichtige Positionen angeht. Dass hier demokratische Prinzipien gewahrt bleiben, ist mit Sicherheit so, warum sollte ich es also kritisieren? Diese Logik erschließt sich mir nicht. Ich hab ganz einfach eine andere Meinung (die im Übrigen auch LQFB als SMV nicht für eine gangbare Lösung ansieht, nur um Missverständnisse auszuschließen).
              P.S. Als Schiedsrichter müsste mir diese Lösung ja sogar besser gefallen als jedes Onlinesystem, weil eben risikolos. Das ist aber nicht immer Sinn der Sache; wenn man vorwärts kommen will, muss auch mal was riskiert werden und nicht einfach konstant nach dem Motto "was der Bauer nicht kennt, isst er nicht" agiert werden. --Monarch 21:49, 27. Feb. 2013 (CET)
              • Das Modell der Pfälzer ist auch sehr interessant. Ich stimme dir auch zu, dass man auch mal was riskieren muss, bloß ist das was die anderen LVs machen nach dem motto:"Wo kein Kläger, da kein Richter." Das halte ich für den falschen Weg. Im Moment halte ich den Vorschlag für eine der besten Ideen die wir haben und können ihn auch aktiv mit anderen Modellen vergleich. Sollte sich herausstellen, dass es bessere legale Modelle gibt kann man das immer noch ändern. --Kevin 00:14 28.Feb.2013
            • Ich gebe kurz wieder wie ich deine Aussage verstanden habe: Wir haben im Vergleich zu anderen LVs zu wichtigen Themen noch keine Beschlüsse/kein Programm, d.h. wir brauchen endlich ein Tool, mit dem wir schneller mehr Programm beschließen können (oder meinst du das "Lichtjahre hinterher" so, dass wir als LV in Sachen progressiver oder sonstwie in deinen Augen guter Beschlusslage nicht mit anderen LVs mithalten sondern schlechtere (veraltete) Positionen haben?). Die hier vorgeschlagene Versammlung erfüllt deine Ansprüche nicht, was nötig ist, um schnell genug Programm beschließen zu können, um im Vergleich zu den anderen LVs aufzuholen. Mir ist nicht klar, was du mit "katastrophaler Innenwirkung" meinst: meinst du damit, dass dadurch die Arbeitsfähigkeit des LVs eingeschränkt würde? Dass es im LV ein Klima des Unfriedens stiftet? Oder dass dadurch das Ansehen des LVs BaWü als ganzes bei den anderen LVen abnimmt?
              Ich kann verstehen, dass du anderer Meinung bist (z.B. weil du dir ein anderes System wünschst, das rein digital arbeitet, das ohne Papier&Post auskommt. Allerdings ist mir derzeit noch nicht klar, wie man ein solches System umsetzen soll, sodass dabei die demokratischen Prinzipien gewahrt bleiben).
              Auch wird dadurch dieser Antrag nicht schlecht. Er erhöht die Arbeitsfähigkeit des LV BaWü, indem er eine Möglichkeit schafft, abseits zentraler Präsenz-LPTe demokratische Entscheidungen zu treffen. Es erschließt sich mir nicht, wie du mit obiger Aussage diesen Antrag ablehnen kannst. Insbesondere, da ja es auch keinen besseren Alternativantrag gibt und bis zu einem solchen wieder ein halbes oder ganzes Jahr ins Land zieht. Außerdem ist es möglich, den Abstimmungsteil in einer späteren Satzungsänderung auf eine digitale Plattform zu wechseln, sobald es eine solche gibt, die in jeder Weise zuverlässig arbeitet. Aber vielleicht habe ich dich ja auch nur falsch verstanden. --Adremdico 00:24, 28. Feb. 2013 (CET)
    • Zu den Rechtschreibfehlern - hier gilt: Rechtschreibfehler sind Schönheitsfehler, die nur für die Außenwirkung interessant sind, aber nicht für die Auslegung der Satzung (solange sie dem Satz nicht eindeutig eine andere Bedeutung geben); sie sollten uns also NICHT davon abhalten, unsere Satzung inhaltlich sinnvoll zu verändern/zu erweitern. --Adremdico 19:34, 27. Feb. 2013 (CET)
  • Das Abstimmungsverfahren ist geheim, kaum manipulierbar, die Ergebnisse können nachgezählt werden. Der bislang mit Abstand beste Vorschlag, ohne Tagung an einem bestimmten Ort Beschlüsse zu fassen. --Adremdico 14:06, 24. Feb. 2013 (CET)
  • Bei benutzerfreundlicher Gestaltung der zIP sind die Hürden (Finanzsituation, Mediennutzung, technische Ausstattung, Zeitaufwand) zur Teilnahme für das einzelne Mitglied sehr niedrig. Insbesondere bei Finanzen und Zeitaufwand niedriger als bei einem klassischen LPT. Der Zeitaufwand lässt sich flexibel einteilen. --Adremdico 14:06, 24. Feb. 2013 (CET)
  • Argument 1
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
      • ...
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