Attribut:Antragstext

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Der Landesparteitag möge beschließen, dass die Hauptmailingliste der Hamburger Piraten, die sogenannte Aktive, in der bisherigen Form erhalten bleibt und weiterhin zur Diskussion und zur Kommunikation dient. Für gezielte Informationen von allgemeinem Interesse (wichtige Termine, Vorstandsbeschlüsse, Vorstandsverlautbarungen) wird die sogenannte Info-Liste reaktiviert und gezielt beworben. Bei der Info-Liste wird der Schreibzugang auf wenige, vom Vorstand auszuwählende Personen, begrenzt, um den reinen Informationscharakter zu erhalten (read-only). Die Infoliste stellt damit das Informationsmedium für alle relevanten Informationen des LVs dar über das jedwede den LV betreffenden Informationen verbreitet werden.  +
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Der Beschluss "Virtuelle Vorstandssitzungen" in Mumble möge bitte in der GO festgehalten werden: "Der Landesvorstand hält seine Vorstandssitzungen mittels Mumble oder einer vergleichbaren kostenneutralen Technologie ab. Auf Antrag eines Vorstandsmitgliedes kann die Vorstandssitzung auf einen Telkoserver verlegt werden"  +, Die Protokollierung der Vorstandssitzungen möge wie folgt geändert werden: Über die Vorstandssitzungen ist ein Ergebnisprotokoll zu führen. Beschlüsse des Vorstands und Anträge müssen im Wortlaut im Protokoll enthalten sein. Das Ergebnis von Abstimmungen muss klar im Protokoll festgehalten werden. Das Protokoll wird im Piratenpad geführt und unverzüglich nach Sitzungsende durch ein Vorstandsmitglied ins Wiki übernommen. Mit der Erstellung im Pad gilt das Protokoll als veröffentlicht. Spätestens bis zur übernächsten Vorstandssitzung wird das Protokoll dokumentenecht gedruckt und von dem Protokollführenden und 1 weiteren Vorstandsmitglied unterzeichnet, welches an der Sitzung anwesend war. Liegt das unterschriebene Protokoll nicht bis zur übernächsten Sitzung vor, gibt das verantwortliche Vorstandsmitglied einen kurzen Bericht über den Status auf der Vorstandssitzung ab. Ein Beisitzer führt das Protokoll auf Vorstandssitzungen. Ist dieser verhindert oder leitet er die Versammlung, wird das Protokoll von einem anderen Vorstandsmitglied geführt, das nicht Versammlungsleiter ist. In Ausnahmefällen kann das Protokoll auch vom Versammlungsleiter selbst geführt werden, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Die Protokolle werden unterschrieben in eingescannter Form im Wiki archiviert. Änderungen an der Protokollwikiseite werden gesperrt. Der Satz "Die Führung des Protokolls kann vom verantwortlichen Protokollanten an Nicht-Vorstandsmitglieder delegiert werden." wird gestrichen.  +, Der Vorstand möge Angelo zum ACTA Koordinator RLP berufen.  +,
Der Beschluss "Virtuelle Vorstandssitzungen" in Mumble möge bitte in der GO den ersten Satz des Abschnittes "Virtuelle und fernmündliche Vorstandssitzungen": "Der Landesvorstand hält seine Vorstandssitzungen mittels Mumble oder einer vergleichbaren kostenneutralen Technologie ab. Auf Antrag eines Vorstandsmitgliedes kann die Vorstandssitzung auf einen Telkoserver verlegt werden. Persönliche Vorstandssitzungen bleiben möglich."  +, Neue GO unter http://wiki.piratenpartei.de/RP:Vorstand/Gesch%C3%A4ftsordnung-Entwurf  +, Sync der Koordinationsliste im Rahmen des Syncomprojektes mit einer Vorhaltezeit 4 Wochen und Ausschluss von Bots  +,
Der Vorstand möge 500€ für den Steuerberater für 2009 bereitstellen  +, In der GO möge unter "Anträge" der Punkt "Umlaufbeschlüsse" eingefügt werden: Umlaufbeschlüsse sind nur möglich wenn * Der Datenschutz es erfordert (z.B. Zustimmung zu KV/LV Wechsel, Anträge auf Beitragsreduzierungen) * Eine sofortige Entscheidung nötig wird (z.B. Fristabläufe, zeitlich begrenzte Angebote usw.) * Andere zwingende Gründe dafür vorliegen, Umlaufbeschlüsse sind wenn möglich zu vermeiden Umlaufbeschlüsse werden schnellstmöglich auf der Koordinations-Mailingliste veröffentlicht sie benötigen wie normale Beschlüsse eines Wortlautes. Umlaufbeschlüsse werden im Protokoll der jeweils nächsten Lvor Sitzung schriftlich inklusive ihres Wortlautes im Protokoll festgehalten. Sind personenbezogene Daten Grund für den Umlaufbeschluss, so wird der Beschluss in Wiki und PDF anonymisiert. Die Originalprotokolle enthalten die Mitgliedsnummer der betreffenden Person, um die Zuordbarkeit sicherzustellen. Umlaufbeschlüsse benötigen eine Zustimmung von mindestens 50% der Vorstandsmitglieder. Bei Umlaufbeschlüssen wird wegen dem Fehlen der öffentlichen Kontrolle immer das Abstimmverhalten der Teilnehmer im Protokoll festgehalten.  +, Der Vorstand möge seinen Beschluss vom 11.04.2010 über Nutzungsbedingungen für LiquidFeedback widerrufen und folgende Nutzungsbedingungen für die Testinstanz von LiquidFeedback für Rheinland-Pfalz beschließen: "Für die Nutzung von LiquidFeedback, nachfolgend System genannt, unter der Domain lqpp.de/rp gelten die Nutzungsbedingungen des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Piratenpartei Deutschland. Jedem Pirat, der das System nutzt, sind diese bekannt; er erklärt sich durch Login in das System unter vorgenannter Domain mit ihnen einverstanden. 1. Jeder Pirat der Piratenpartei Rheinland-Pfalz, Nutzer genannt, erhält einen Zugang zum System. 2. Jeder Nutzer wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Einträge und Einstellungen, die er vornimmt, aus Gründen der Nachvollziehbarkeit (Transparenz) für unbegrenzte Zeit im System erhalten bleiben und auch veröffentlicht werden können. Dies gilt auch im Fall des Parteiaustritts. 3. Der Nutzer kann eine Pseudonymisierung seiner Einträge durch Verwendung eines Pseudonyms erreichen. 4. Eine Anonymisierung ist prinzipiell nicht möglich. 5. Die Weitergabe jeglicher datenschutzrelevanter Daten ist nur unter Vorraussetzung der Zustimmung aller betroffenen Nutzer gestattet. Ohne ausdrückliche Genehmigung ist die Veröffentlichung personenbezogener Daten untersagt. 6. Der Nutzer darf seine Zugangsdaten nicht an Dritte, auch nicht an andere Piraten, weitergeben. Er darf das System nur selbst persönlich nutzen. Vollmacht zur Stimmübertragung darf ausschließlich systemintern als Delegation erfolgen. Nutzer die aus persönlichen Gründen das System nicht uneingeschränkt nutzen können, können Ausnahmen beim Generalsekretär beantragen." '''Begründung:''' Ich reiche diesen Antrag erneut ein, da der Vorstand des LV Berlin [[2010-04-11_-_Protokoll_Vorstandssitzung_Landesverband_Berlin#Bereitstellung_und_Betrieb_einer_LF-Instanz_f.C3.BCr_den_LV_RLP|beschlossen hat]], die Testinstanz von LF unter den am 11.04. vom Vorstand beschlossenen Nutzungsbedingungen nicht zur Verfügung zu stellen. Durch den Parteitagsbeschluss ist der Vorstand aber daran gebunden, LiquidFeedback in Rheinland-Pfalz zu betreiben. Das Bereitstellen einer Testinstanz auf eigener Infrastruktur bedürfte eines unverhältnismäßigen personellen und finanziellen Aufwands, da eigene Server zur Verfügung gestellt, das System zur Umsetzung der Nutzungsbedingungen umprogrammiert und gelöschte Umfragen archiviert werden müssten. Dieser Aufwand bietet für die Mitglieder des LV Rheinland-Pfalz keinen Mehrwert, sondern schränkt die Möglichkeiten von LiquidFeedback ein und verschwendet Ressourcen des Landesverbands. Da die von mir vorgeschlagenen Nutzungsbedingungen sich in Berlin bewährt haben und den Datenschutzgesetzen genügen, bitte ich den Vorstand, seine Entscheidung in diesem Punkt zu revidieren. Es handelt sich bei meinem Vorschlag um die Nutzungsbedingungen des Landesverbands Berlin mit Ausnahme des Punktes: "5. Dem Nutzer ist bekannt, dass jeder Nutzer die Datenbankinhalte zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit herunterladen kann. Eine nachträgliche Pseudonymisierung dieser Daten ist daher nicht möglich." Der Datenbankdump kann durch die Betreiber von LiquidFeedback problemlos deaktiviert werden und muss von uns deshalb nicht angeboten werden.  ,
Aufgabenbereich: Koordination der Piraten-RLP Website und der zugehörigen E-Mail-Adressen mit der BundesIT, Planung und Koordinaton des Relaunches der RLP-Website und ggf. Evaluation von für den LV interessanten Systemen * Philipp Krapp als technischer Koordinator * Nils Klawitter als Stellvertreter * Christoph Löhr (BundesIT), als beratendes Bindeglied  +, Der Landesverband Brandenburg bietet eine Sammelbestellung von Flyern der Jungen Piraten an. Der Landesvorstand möge beschließen sich dieser Sammelbestellung anzuschließen und 10.000 Flyer zu bestellen * ca 2,5c/Flyer * http://wiki.junge-piraten.de/wiki/Bestellungen#6-Seitiger_A4_Faltflyer_Hochformat.28Brosch.C3.BCre.29 * http://wiki.junge-piraten.de/w/images/8/88/JuPis_Broschuere_Anschnitt_2mm_Variante2.pdf  +, Der Vorstand möge Sebastian Kratz zum Content Admin für die Piraten-RLP website berufen.  +,
Ich beantrage eine Regelung für die Finanzierung von Werbemitteln zu diskutieren und spätestens auf der übernächsten LVOR-Sitzung zu beschließen. Mit den aktuellen Regelungen erhält der LV zwischen 25 und 60% der fälligen Mitgliedsbeiträge, in Abhängigkeit ob die Mitglieder einer weiteren offiziellen Untergliederung angehören oder nicht. Für Gruppierungen von Mitglieder, die keiner offiziellen Untergliederung angehören - Regionalgruppen - ist der LV alleine für die Bereitstellung von Material und Werbemitteln zuständig. Offiziellen Untergliederungen - Kreisverbände - erhalten 35% der Mitgliedsbeiträge, woraus sich eine Verantwortung für die Bereitstellung von Materialien ergibt. Durch die Aufteilung der Gelder ist keine der beiden Ebenen für sich alleine in der Lage Bestellungen in einem sinnvollen Maßstab durchzuführen. Daher soll nun eine generelle Regelung für eine Zusammenarbeit auf diesem Gebiet gefunden werden. Mögliche Alternativen sind (keine abschließende Aufzählung): 1. Jeder ist alleine für sich selbst verantwortlich: Jede Ebene trägt die Kosten für ihre Werbemittel zu 100% selbst, wobei eine gemeinsame Bestellung angestrebt werden sollte, um die Kosten zu reduzieren. 2. Unterstützung der Untergliederungen durch den LV: Die Kreisverbände tragen die Kosten für Werbemittel überwiegend selbst, werden aber durch den LV in Höhe von X% unterstützt. Eine Entscheidung muss unter Berücksichtung der aktuellen Finanzsituation des Landesverbandes getroffen werden.  +, Ich beantrage für die Verwaltung und Verteilung zukünftiger Werbemittel ein System analog zu dem der bayrischen AG Werbemittel[1] einzurichten. Grundsätzlicher Gedanke dabei ist, eine zentrale Stelle zu schaffen, welche für die Verwaltung und Verteilung der Werbemittel zuständig ist und dieser für diese Position geeignete Werkzeuge zur Verfügung zu stellen. Diese zentrale Stelle soll in Zukunft Lieferadresse, Lagerort und Verteiler von, über den LV beschafften Werbemitteln, sein. Um diese Aufgabe strukturiert effizient durchführen zu können, bietet sich mitunter die Einrichtung eines einfachen Online-Shops an, welcher nur den Untergliederungen des Landesverbandes, aber keinen Privatpersonen zugänglich ist. Jede Untergliederung - KV oder auch (unter Umständen eingeschränkt) RG würde dazu einen Account erhalten über den Sie die Werbemittel - je nach Finanzierungskonzept - zum Selbstkostenpreis zzgl Versand/Verpackung bestellen kann. Durch die Nutzung eines Onlineshops wird ein einheitlicher Prozess etabliert, welcher auch Fragen der Bestandsverwaltung, Rechnungsstellung usw ordnet. Die Auswahl und Einrichtung eines entsprechendes Systems sollte in Zusammenarbeit mit den AGs Webseite und Technik geschehen. Um die Arbeit der Umverpackung und speziell des Abzählend zu erleichtern sollte zusätzlich noch eine Zählwaage angeschafft werden.  +, Der Landesvorstand möge beschließen, den Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz zu konsultieren und um eine Stellungnahme wegen möglicher Datenschutzprobleme durch den Einsatz von Liquid Feedback zur parteiinternen Meinungsfindung zu bitten. Die Stellungnahme soll klären, ob das aktuell implementierte System den nötigen Datenschutz-Standards, gerade im sensiblen Bereich der politischen Arbeit genügt. Insbesondere soll geklärt werden, ob die Nutzungsbedingungen von LiquidFeedback - wie im Landesverband Berlin genutzt - rechtlichen Datenschutzstandards genügen. Möglicherweise könnte ein Verstoß gegen § 13 (4) TMG vorliegen, da das System es aktuell nicht erlaubt, dass die Daten von Nutzern (Parteimitgliedern) auf deren Wunsch gelöscht oder gesperrt werden (http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html). Außerdem soll um die Einschätzung gebeten werden, ob die Informationen, welches Parteimitglied bei welchen Abstimmungen, wie abgestimmt hat, "besondere" personenbezogene Daten über politische Meinungen sind, wie es das BDSG in §3 (9) definiert und ob diese in unserem Rahmen einen besonderen Schutz genießen müssen (http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html). Ebenfalls die mangelnde Kontrollierbarkeit des Systems durch die Parteimitglieder soll geprüft werden, wenn der Landesbeauftragte für Datenschutz auch die Möglichkeit besitzt, Datensicherheitsfragen zu erörtern. Hintergrund: In LiquidFeedback bleiben Abstimmungen auch nach deren Beendigung inklusive der (ggf. pseudonymisierten) Abstimmungsergebnisse einsehbar, d.h. es ist sichtbar, welcher Nutzer wie abgestimmt hat. Diese Daten werden nach Ende der Abstimmung auch weiterhin genutzt und in die Berechnung von Gesamtergebnissen einbezogen.  +
Hier beantrage ich, dass der Landesvorstand sich darum bemühen möge, noch vor dem nächsten Landesparteitag eine ausreichende Anzahl von Kandidaten für die Parteitagsämter zu gewinnen. Hierzu möge er gezielt Piraten aus Rheinland-Pfalz und Deutschland ansprechen, die er für diese Ämter für geeignet hält, sei es aus früheren Erfahrungen oder aufgrund von Empfehlungen anderer LVOR. Begründung: Als "organisatorisches Organ" sehe ich es als die Pflicht des LVOR an, einen gut vorbereiteten Parteitag zu organisieren. Dazu gehört auch, dass geeignete Kandidaten gesucht werden, um einen reibungslosen Ablauf des Parteitages zu garantieren. Derzeit gibt es laut http://wiki.piratenpartei.de/RP:2010-06-26_-_LPT_Rheinland-Pfalz/Kandidaten_Pr%C3%A4sidium lediglich einen Kandidaten als Wahlhelfer, sonst niemand. Dies ist 6 Tage vor dem Parteitag ein unhaltbarer Zustand.  +, Der Landesvorstand möge beschließen: Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz unterstützt den Trierer Appell [1]. Wir drücken unsere Solidarität mit den BewohnerInnen des "Ausreisezentrums" von Rheinland-Pfalz aus und unterstützen die Forderung nach einer ersatzlosen Schließung der LUFA (Landesunterkunft für Ausreisepflichtige oder auch "Ausreisezentrum" genannt). Sinn und Zweck von Ausreisezentren ist es, den Willen von Menschen zu brechen. Diese Zielsetzung und die Art und Weise der Unterbringung sind mit dem Menschenrecht nicht vereinbar. Den Sprachgebrauch der Landesregierungen, die von freiwilliger Ausreise sprechen, empfinden wir als hochgradig zynisch. Wir nehmen den Aufruf der BewohnerInnen als Anlass und appellieren an die Regierungen Deutschlands und Europas, sich für eine menschenwürdige Flüchtlingspolitik einzusetzen. [1] http://trierer-appell.blog.de/  +
Der Landesvorstand beschließt ein Budget von 50 EUR / Monat für ein Jahr (=600 EUR) für eine Landesgeschäftsstelle  +, 1000 Stück kleine Button-Rohlinge für 100 EUR + Versandkosten bestellen  +
Der Vorstand beauftragt Heiko mit der Bestellung von 1000 ACTA Postkarten für ca 30€. Die Postkarten werden kostenfrei an die Regionalgruppen und KVs verteilt.  +, Der Landesvorstand schreibt die Ausrichtung des LPT 2010.3 aus. Der 4/5. Sept 18/19. Sept 25/26 Sept. sind als Termine bevorzugt, der Landesvorstand bittet die Kreisverbände und Regionalgruppen sich zu bewerben. Der Landesvorstand stellt 1000 Euro als Budget zur Verfügung. Bittet aber darum dieses wenn möglich nicht auszuschöpfen.  +, Der Vorstand möge den Schatzmeister anweisen, den dem KV Landau/SÜW zustehendem Anteil der Mitgliedsbeiträge unverzüglich auf das Konto des KV (Konto-Nr. 1700158809, Sparkasse Südliche Weinstraße, BLZ 54850010) zu überweisen, sofern die erforderlichen Unterlagen und Dokumente vorliengen.  +
Der Landesverband bestellt 20.000 Flyer zum Preis von max. 500€. (DIN Lang 6-seitig Wickelfalz) Die Fyler können gegen eine Beteiligung von 50% der Kosten von Kreisverbänden erworben werden. Regionalgruppen können die Flyer kostenfrei beziehen. Die Vorlagen werden auf der Koordinationsliste zur Diskussion gestellt und per Umlaufbeschluss beschlossen. (http://www.flyeralarm.com/de/produkte/5389/faltblaetter/135g-bilderdruck-matt/din-lang/din-lang-6-seiter-wickelfalz)  +, Der Landesverband bestellt 5000 Luftballons mit Stäben zum Preis von max. 350€. Die Luftballons können gegen eine Beteiligung von 50% der Kosten von Kreisverbänden erworben werden. Regionalgruppen können die Ballons kostenfrei beziehen.  +, Der Landesverband stellt der Regionalgruppe Kaiserslautern einen Sonnenschirm unentgeltlich zur Verfügung. Die Regionalgruppe muss den Verbleib auf der Material-Wikiseite dokumentieren.  +,
Der LVOR RLP ernennt Klaus Brand zum Material-Koordinator.  +, Der Landesverband schließt sich der Fähnchen-Bestellung des Landesverbands Baden-Württemberg an und bestellt 1000 Fähnchen für maximal 100 EUR. Heiko setzt sich diesbezüglich mit dem LV Baden-Württemberg in Verbindung.  +, Der LVOR RLP ernennt Heiko Müller zum Ansprechpartner und Koordinator für den LV-übergreifenden Landtagswahlkampf.  +
"Der Landesvorstand distanziert sich vom Vorgehen der Bundespressestelle, Pressemitteilungen zu veröffentlichen, für die keine bundesweite Beschlusslage besteht. Wir fordern den Bundesvorstand auf, bei Pressemitteilungen mehr Sorgfalt walten zu lassen und keine Pressemitteilungen ohne entsprechende Beschlusslage zu versenden. Insbesondere fordern wir den Bundesvorstand auf, Liquid Feedback nicht zur inhaltlichen Legitimation von Pressemitteilungen heranzuziehen, sondern dazu lediglich auf offizielle programmatische Beschlüsse zurückzugreifen." [1] http://www.piratenpartei.de/Pressemitteilung-100915-Piratenpartei-ruft-zur-Anti-Atom-Demo-auf Begründung: Die Bundespressestelle hat am 15.9. eine PM des Landesverbandes Berlin versandt, in der sie zum Anti-Atom-Protest aufruft. Darin beruft sie sich auf einen nicht-existenten angeblichen Beschluss des Bundesparteitags 2008 und führt außerdem eine Legitimation aus Liquid Feedback heraus an. Der Versand der genannten Pressemitteilung ist allerdings nicht von der Beschlusslage der Partei gedeckt.  +, Der Landesvorstand RLP möge beschließen: "Der Landesvorstand distanziert sich vom Vorgehen des Bundesvorstandes und dem Versand von Pressemitteilungen ohne inhaltliche Legitimation aus der Beschlusslage der Piratenpartei. Den Aufruf der Piratenpartei zur Anti-Atom-Demo empfinden wir - völlig unabhängig von der inhaltlichen Wertung - als nicht gedeckt vom Parteiprogramm und von der Beschlusslage der Piratenpartei. Wir fordern den Bundesvorstand auf, bei Pressemitteilungen mehr Sorgfalt walten zu lassen und keine Pressemitteilungen ohne entsprechende Beschlusslage zu versenden. Insbesondere fordern wir den Bundesvorstand auf, Liquid Feedback nicht zur Legitimation von Pressemitteilungen heranzuziehen." [1] http://www.piratenpartei.de/Pressemitteilung-100915-Piratenpartei-ruft-zur-Anti-Atom-Demo-auf  +, Der LVOR möge beschließen: "Der Landesvorstand Rheinland-Pfalz widerspricht den Plänen, alle Mailinglisten der Partei zu archivieren und/oder entsprechende Archive öffentlich zugänglich zu machen. Er fordert den Bundesvorstand auf, keine entsprechenden Maßnahmen zu treffen und alle weiteren Schritte diesbezüglich mit den Landesverbänden abzustimmen. Der Landesvorstand Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass die Piratenpartei sich zum Ziel gesetzt hat, die Durchsetzung der informationellen Selbstbestimmung von Menschen zu verbessern und das Briefgeheimnis zu einem Kommunikationsgeheimnis auszuweiten. Dem entsprechend muss auch die Nutzung unserer Mailinglisten möglich sein. Menschen, die sich an der partei-internen Kommunikation im Landesverband Rheinland-Pfalz oder bundesweit beteiligen, müssen darauf vertrauen können, dass nur zum Absendezeitpunkt angemeldete Nutzer ihre Mails lesen können und dass nicht nachträglich auf politisch sensible Kommunikationsinhalte zugegriffen werden kann, da diese anlasslos von der Partei auf Vorrat gespeichert werden und ggf. sogar öffentlich zugänglich gemacht werden. Der Landesvorstand RLP wünscht insbesondere Entscheidungsautonomie für die Einstellung der Listen, die für den Landesverband RLP betrieben werden und bittet den Bundesvorstand und die Piraten-IT dies entsprechend zu berücksichtigen. Der Beschluss wird aufgrund der aktuellen Brisanz umgehend an den Bundesvorstand kommuniziert, eine Liste der für RLP betrieben Listen wird beigefügt. [1] https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/337.html " Begründung: Der Antrag ist weitestgehend selbsterklärend. Nach einer LQFB-Initiative wird aktuell versucht, Druck auf den Bundesvorstand aufzubauen, um das eigentlich nicht-bindende LQFB-Meinungsbild schnell in Beschlüsse umzuwandeln (vgl. z.B. http://twitter.com/huxi/status/24745671903). Diesen Plänen und der Vorgehensweise ohne Beteiligung der Betroffenen soll umgehend eine Absage durch den Landesvorstand erteilt werden, da befürchtet wird, dass mittels LQFB erneut Fakten geschaffen werden. Abstimmung: 5 Ja 0 Enthaltung 0 Nein  ,
Den teilnehmenden Schatzmeistern wird der Reisekostenzuschuss für die Fahrt zum Landesfinanzausschuss in Hermeskeil am 09.10.2010 gewährt und bei Geltendmachung nach stattfinden des Landesfinanzausschusses ausgezahlt.  +
Der LVOR bestellt 3.000 Eiskratzer vom Typ "WINNIPEG" mit 1-farbigem Druck (Schwarz oder Weiß) zum Preis von max. 2.000 EUR inkl. MwSt. und Versand. Aufdruck: Piratenpartei-Logo + "Klarmachen zum Ändern"-Bild: http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/4/45/Klarmachen_zum_%C3%84ndern.png + "http://www.piratenpartei.de"  +, Der Landesverband möge sich dem „Pirate Parties International press release exchange” anschließen und dazu gegenüber der PPI folgende Erklärung abgeben: The board of the Pirate Party of Rhineland-Palatinate/Germany hereby waives any conditions for the use of any press release published under its name to the benefit of any member of Pirate Parties International. This authorization can be withdrawn at any time by informing the board of the PPI and/or the individual Pirate Party if affects.  +
Der Vorstand bestätigt das ausgearbeitete Kurzprogramm unter http://wiki.piratenpartei.de/wiki//index.php?title=RP:Landtagswahl_2011/Wahlprogramm/kurz&oldid=856318 und gibt dieses zur Veröffentlichung frei.  +
Der LVOR RLP bestellt 3.000 Eiskratzer "Winnipeg" zweifarbig bedruckt http://piratenpartei.wortgewalt.de/images/zweifarbig.png (linkes Motiv). Die Sitzung von Schleswig-Holstein am Dienstag wird noch abgewartet.  +, Der LV RLP beteiligt sich an der Luftballon-Bestellung des LV BaWü und bestellt bedruckte Luftballons inkl. Stäbe für maximal 500 EUR  +, Der Landesverband bestellt 20.000 Flyer zum Preis von max. 500€. (DIN Lang 6-seitig Wickelfalz) Die Flyer können gegen eine Beteiligung von 50% der Kosten von Kreisverbänden erworben werden. Regionalgruppen können die Flyer kostenfrei beziehen. Es wird die gleiche Designvorlage wie beim letzten Mal verwendet. (http://www.flyeralarm.com/de/produkte/5389/faltblaetter/135g-bilderdruck-matt/din-lang/din-lang-6-seiter-wickelfalz)  +,
Der Lvor beantragt beim Bundesvorstand: Der Bundesvorstand möge beschließen, dass die für die Rechenschaftslegung 2009 angefallenen Kosten für die Landesverbände, bei denen in 2011 ein Wahlkampf ansteht, vom Bundesverband vorfinanziert werden. Die Vorfinanzierung wird mit den Einnahmen aus der Parteienfinanzierung verrechnet.  +, Der Vorstand freut sich über das Angebot der Thüringer Piraten und nimmt das Angebot bzgl. Wahlkampfportal dankend an.  +, Der LVOR ernennt Jochen Schäfer zum Ansprechpartner für das Thema Whistleblowing im LV RLP. Jochen vermittelt das Thema zwischen Bundes- und Landesebene und treibt es im Land voran. Er erstattet dem LVOR regelmäßig Bericht.  +
Der Landesverband beschließt Hohlkammerplakate zur LTW 11 anschaffen  +, Der Landesverband wird die Plakate ohne Kosten an die Kreisverbände weitergeben  +
Ich beantrage, # Den Satz 6 in § 3 Abs 1 Schiedsgerichtsordnung zu streichen # Den Absatz 5 in Abschnitt C: §2 durch "entfällt." zu ersetzen (Streichung) # und den Abschnitt C: § 7 neu zu fassen: <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> § 7 Zuständigkeiten (1) Das Bundesschiedsgericht entscheidet in Streitigkeiten # zwischen Organen auf Bundesebene, # zwischen Landesverbänden # zwischen einem Landesverband und einem Organ der Bundesebene, # zwischen Organen eines Landesverbandes, # zwischen einem Organ eines Landesverbandes und einem Mitglied des Landesverbandes, # zwischen einem Organ eines Landesverbandes und einem Organ einer angehörenden Gliederung. Ferner ist das Bundesschiedsgericht in zweiter Instanz zuständig für die Entscheidungen der Landesschiedsgerichte. (2) Die Landesschiedsgerichte entscheiden, sofern nicht die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes niederer Ordnung begründet ist, in Streitigkeiten # zwischen dem Organ einer niederen Gliederung und einem Mitglied dieser Gliederung, # zwischen Mitgliedern eines Landesverbandes, # zwischen Gliederungen des Landesverbandes, # zwischen einem Organ einer niederen Gliederung und dem Organ einer angehörenden nachfolgenden Gliederung. Ferner sind die Landesschiedsgerichte in zweiter Instanz zuständig für Entscheidungen der Schiedsgerichte der nachfolgend niedrigeren Ordnung. Die Landesschiedsgerichte entscheiden über den Antrag des Vorstandes einer Gliederung, auf Ausschluss eines Piraten aus der Partei. (3) Die Schiedsgerichte niederer Ordnung entscheiden, sofern nicht die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes nachfolgender niederer Ordnung begründet ist, in Streitigkeiten # zwischen dem Organ einer nachfolgenden niederen Gliederung und einem Mitglied dieser Gliederung. # zwischen Mitgliedern derselben Gliederung, # Zwischen Gliederungen nachfolgender niederer Ordnung, # zwischen dem Organ einer nachfolgenden niederen Gliederung und dem Organ einer angehörenden Gliederung. Eine Zuständigkeit in zweiter Instanz besteht nicht. (4) Die Zuständigkeit eines Gerichtes niederer Ordnung ist begründet, wenn es errichtet wurde. (5) Die Berufungsinstanz nach dem Bundesschiedsgericht ist für den Fall, dass das Bundesschiedsgericht die erste Instanz ist oder handlungsunfähig ist, der Bundesparteitag. </div>  
Es wird beantragt, # Den Satz 6 in § 3 Abs 1 Schiedsgerichtsordnung zu streichen # und den Abschnitt C: § 7 , wie folgt, neu zu fassen: <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> '''§ 7 Zuständigkeiten''' (1) Das Bundesschiedsgericht entscheidet in Streitigkeiten # zwischen dem Bundesverband oder dessen Organen und <br /> a) einem Organ des Bundesverbandes,<br /> b) einem Landesverband oder dessen Organen, # zwischen Landesverbänden oder deren Organe, # sonstiger Art zwischen dem Bundesverband oder einem seiner Organe und einem Mitglied der Partei, Ferner ist das Bundesschiedsgericht in zweiter Instanz zuständig für die Entscheidungen der Landesschiedsgerichte. (2) Die Landesschiedsgerichte entscheiden, sofern nicht die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes niederer Ordnung begründet ist, in Streitigkeiten # zwischen dem Landesverband oder einem seiner Organe und <br /> a) einem Organ des Landesverbandes, <br /> b) einer angehörenden Gliederung oder deren Organe, <br /> c) einem Mitglied desselben Landesverbandes, einschließlich Einsprüchen gegen Ordnungsmaßnahmen entsprechend § 6 Abs 3 Satz 1 iVm Abs 1 der Bundessatzung, # zwischen Mitgliedern desselben Landesverbandes, wenn ein Bezug zur Piratenpartei gegeben ist, # zwischen Gliederungen desselben Landesverbandes oder deren Organe, # zwischen dem Bundesvorstand und einem Mitglied des Landesverbandes oder einem Piraten der keinem Landesverband angehört, wenn es sich um den Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme gemäß § 6 Abs 3 Satz 1 iVm Abs 1 der Bundessatzung handelt. Ferner sind die Landesschiedsgerichte in zweiter Instanz zuständig für Entscheidungen der Schiedsgerichte der nachfolgend niedrigeren Ordnung und entscheiden über den Antrag des Vorstandes einer Gliederung, auf Ausschluss eines Piraten aus der Partei. (3) Die Schiedsgerichte niederer Ordnung entscheiden, sofern nicht die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes nachfolgender niederer Ordnung begründet ist, in Streitigkeiten # zwischen der Gliederung oder deren Organe und <br /> a) einem Organ dieser Gliederung,<br /> b) einer angehörenden nachfolgenden Gliederung oder deren Organe, <br /> c) einem Mitglied derselben Gliederung, einschließlich Einsprüchen gegen Ordnungsmaßnahmen entsprechend § 6 Abs 3 Satz 1 iVm Abs 1 der Bundessatzung, # zwischen Mitgliedern derselben Gliederung, wenn ein Bezug zur Piratenpartei gegeben ist, # zwischen Gliederungen nachfolgender niederer Ordnung oder deren Organe, Eine Zuständigkeit in zweiter Instanz besteht nicht. (4) Die Zuständigkeit eines Gerichtes niederer Ordnung ist begründet, wenn es errichtet wurde. </div>