Archiv:2012/HH:Satzung/Anträge/Drei-Wochen-Frist für Programm und Satzungsänderungsanträge

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Pictogram voting question.svg Der Antrag Drei-Wochen-Frist für Programm und Satzungsänderungsanträge wurde noch nicht eingereicht.


Antrag

Antragstitel: Drei-Wochen-Frist für Programm und Satzungsänderungsanträge

Antragsteller:

Fridtjof Bösche und Burkhard Masseida

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

In § 13, Abs. 3, Satz 1 der Satzung der Piratenpartei Hamburg wird

er mindestens 10 Tage

durch

dieser mindestens drei Wochen

und

eingegangen ist

durch

formgerecht eingereicht wurde

ersetzt.


Änderungsübersicht

§ 13 Abs. 3 Beantragte Änderung
Über einen Antrag auf Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens 10 Tage vor Beginn des Landesparteitags beim Landesvorstand eingegangen ist. Der Landesparteitag ist berechtigt einen Antrag im Wortlaut zu ändern, sofern dadurch die Bedeutung des Antrags erhalten bleibt. Über einen Antrag auf Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn dieser mindestens drei Wochen vor Beginn des Landesparteitags beim Landesvorstand formgerecht eingereicht wurde. Der Landesparteitag ist berechtigt einen Antrag im Wortlaut zu ändern, sofern dadurch die Bedeutung des Antrags erhalten bleibt.

Begründung

Weil das gut ist.