Archiv:2012/HH:Satzung/Anträge/Allgemeine Drei-Wochen-Frist für Anträge

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Pictogram voting question.svg Der Antrag Allgemeine Drei-Wochen-Frist für Anträge wurde noch nicht eingereicht.


Antrag

Antragstitel: Allgemeine Drei-Wochen-Frist für Anträge

Antragsteller:

unbekannt

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg
Variante 1 - Änderung § 8a Abs. 6
  1. § 13, Abs. 3 der Satzung der Piratenpartei Hamburg wird gestrichen.
  2. § 8a Abs. 6 wird ersetzt durch:
    Anträge müssen in der Regel spätestens drei Wochen vor dem Landesparteitag beim Landesvorstand eingereicht und der Parteiöffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Wird ein Antrag verspätet eingereicht, entscheidet der Landesparteitag, ob er sich mit diesem Antrag trotzdem befassen möchte. Anträge zur Änderung der Satzung müssen in jedem Fall fristgerecht eingereicht werden.
Variante 2 - Neufassung § 8a Abs. 6
  1. § 13, Abs. 3 der Satzung der Piratenpartei Hamburg wird gestrichen.
  2. § 8a Abs. 6 wird ersetzt durch:
    Die Einreichungsfrist für Anträge an den Landesparteitag beträgt drei Wochen. Die Einreichungsfrist entfällt im Einzelfall, wenn der Landesparteitag dies für einen Antrag beschließt und der Antrag keine Änderung der Satzung beinhaltet. Fristgerecht eingereichte Anträge werden den Mitgliedern spätestens eine Woche nach Fristende zugänglich gemacht. Nicht fristgerecht eingereichte Anträge müssen den Mitgliedern unverzüglich zugänglich gemacht werden.


Begründung

Weil das gut ist.