Antrag:Bundesparteitag 2024.1/Antragsportal/SÄA013
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA013 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Konkurrenzsatzungsänderungsanträge„Konkurrenzsatzungsänderungsanträge“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Der kleine und transparente Beitragserhöhung sowie mehr Möglichkeiten den Mitgliedern potenzielle Werkzeuge zu zeigen und deren Effizienz auf Herz und Nieren zu prüfen. |
Schlagworte | Mitgliedsbeitragsänderungen, Inflationsausgleich, Transparentes Monitoring |
Datum der letzten Änderung | 15.09.2024 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelKonkurrenzantrag zum Mitgliedsbeitragänderung SÄA 004 AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen: Die Satzung Abschnitt B: Finanzordnung wird wie folgt geändert: Alt: § 5 Höhe Mitgliedsbeitrag (1) Jedes Mitglied legt im Rahmen seines Einkommens eine Beitragstufe fest. Ab dem Beitragsjahr 2018 sind pro Kalenderjahr die Stufen 72,- Euro und 48,- Euro wählbar (2017: nur eine Stufe mit 48,- Euro). Erfolgt keine Auswahl durch das Mitglied, so wird das Mitglied in die höchste Beitragstufe eingeordnet. Der Mitgliedsbeitrag ist zum 1. Januar eines jeden Jahres fällig. (2) Bei Eintritt im Laufe eines Jahres ist der anteilige Jahresmitgliedsbeitrag pro Monat zu berechnen. Die Berechnung erfolgt monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Eintritt stattfindet. (3) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum festgelegten Mitgliedsbeitrag einen freiwilligen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens. (4) (entfallen) (5) Die Höhe des ermäßigten Beitrags beträgt 12,- Euro pro Kalenderjahr. Eine Ermäßigung ist jährlich neu bei dem zuständigen Landesverband zu beantragen, sofern die jeweilige Landessatzung nichts Abweichendes hierzu regelt. Abweichend davon kann der Landesvorstand in begründeten Einzelfällen eine mehrjährige Ermäßigung mit dem Mitglied vereinbaren. (6) (entfallen) Neu: § 5 Höhe Mitgliedsbeitrag (1) Jedes Mitglied legt im Rahmen seines Einkommens eine Beitragsstufe fest. Ab dem Beitragsjahr 2025 werden Beiträge abgerundet an die Inflation angepasst und umfassen die Stufen 15,- Euro, 30,- Euro, 45,- Euro fortlaufend in 15,- Euro Schritten bis hin zu 450,- Euro, welches empfehlenswerter Weise mindestens ~ 1 % des Nettoeinkommens des Mitglieds entsprechen sollte. Beitragsstufenwahlabweichende Bonuszahlungen, die über den vom Mitglied gewählten Beitrag hinausgehen, fließen in den unten genannten Solifond. (ab 2018: 72,- Euro und 48,- Euro; ab 2017: nur eine Stufe mit 48,- Euro). Erfolgt keine Auswahl durch das Mitglied, so wird das Mitglied in die 75,- Euro Beitragsstufe eingeordnet. Der Mitgliedsbeitrag ist zum 1. Januar eines jeden Jahres fällig und kann zu jedem neuen Kalenderjahr im SSO genauso wie die Adressdaten upgedatet werden. (2) Bei Eintritt im Laufe eines Jahres ist der anteilige Jahresmitgliedsbeitrag pro Monat zu berechnen. Die Berechnung erfolgt monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Eintritt stattfindet. (3) Die Höhe der ermäßigten Beitragsstufenmöglichkeiten beträgt 15,- Euro, 30,- Euro, 45,- Euro und 60,- Euro pro Kalenderjahr. Eine Ermäßigung ist jährlich neu bei dem zuständigen Landesverband zu beantragen, sofern die jeweilige Landessatzung nichts Abweichendes hierzu regelt. Abweichend davon kann der Landesvorstand in begründeten Einzelfällen eine mehrjährige Ermäßigung mit dem Mitglied vereinbaren. (4) Ein parteiinterner Solifond wird eingerichtet, um die Teilhabe von Mitgliedern zu fördern, z.B. durch Unterstützungen bei Teilnahmekosten zu Parteitagen und bei Reduzierung der Mitgliedsbeiträge im Härtefall(s.(6)). (5) Es wird ein verbessertes Monitoring der Kosten für Mitgliederangebote öffentlich auf https://finanzen.piratenpartei.de/mitgliedertools eingeführt, um die Transparenz und Effizienz der Mittelverwendung zu gewährleisten. (6) Nachzuweisende Härtefallregelungen ermöglichen es Mitgliedern, im Ausnahmefall eine Beitragsbefreiung zu erhalten, sodass die Parteimitgliedschaft auch 0,- Euro pro Jahr kosten kann. (7) Mitglieder haben die Möglichkeit, ihren Beitrag über das Jahr in regelmäßigen Raten zu zahlen. Eine Mahnung erfolgt erst nach einem Jahr ausbleibender Zahlungen, und die automatische Streichung der Mitgliedschaft erfolgt nach drei Jahren ohne Beitrag. AntragsbegründungDer SÄA004 geht finanziell zu weit und priorisiert zu stark die zahlungsfähigen Mitglieder. Wir reden von Freiheit, Würde und Teilhabe und setzen aber viel zu hohe Beitragsstufen fest. Für die Partei erbrachte Leistungen sind sehr viel wertvoller. Wir sollten mittels besserem Monitoring, Mitgliederkosten durch zu viel Dezentralisierung bei der Tooldiskursion zu reduzieren und Mitgliedern potenziale Aktionsmöglichkeiten und Hilfswerkzeuge näher bringen. Diskussion
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