Antrag:Bundesparteitag 2024.1/Antragsportal/SÄA004

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2024.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA004
Einreichungsdatum
Antragsteller

Samuel Schmid

Mitantragsteller
  • Kim Höfer
  • Jutta Dietrich
  • Manuela Langer
  • Wolf Vincent Lübcke
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsänderungsanträge„Satzungsänderungsanträge“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Anpassungen von Regelungen bezüglich der Mitgliedsbeiträge, sowie deren Höhe.
Schlagworte Mitgliedbeiträge
Datum der letzten Änderung 15.09.2024
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Antragstitel

Mitgliedsbeiträge

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Die Satzung Abschnitt B: Finanzordnung wird wie folgt geändert:

Alt:
§ 5 Höhe Mitgliedsbeitrag
(1) Jedes Mitglied legt im Rahmen seines Einkommens eine Beitragsstufe fest. Ab dem Beitragsjahr 2018 sind pro Kalenderjahr die Stufen 72,- Euro und 48,- Euro wählbar (2017: nur eine Stufe mit 48,- Euro). Erfolgt keine Auswahl durch das Mitglied, so wird das Mitglied in die höchste Beitragsstufe eingeordnet. Der Mitgliedsbeitrag ist zum 1. Januar eines jeden Jahres fällig.
(2) Bei Eintritt im Laufe eines Jahres ist der anteilige Jahresmitgliedsbeitrag pro Monat zu berechnen. Die Berechnung erfolgt monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Eintritt stattfindet.
(3) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum festgelegten Mitgliedsbeitrag einen freiwilligen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens.
(4) (entfallen)
(5) Die Höhe des ermäßigten Beitrags beträgt 12,- Euro pro Kalenderjahr. Eine Ermäßigung ist jährlich neu bei dem zuständigen Landesverband zu beantragen, sofern die jeweilige Landessatzung nichts Abweichendes hierzu regelt. Abweichend davon kann der Landesvorstand in begründeten Einzelfällen eine mehrjährige Ermäßigung mit dem Mitglied vereinbaren.
(6) (entfallen)

Neu:
§ 5 Mitgliedsbeitrag
(1) Jedes Mitglied legt im Rahmen seines Einkommens eine Beitragsstufe fest. Der Mitgliedsbeitrag ist je nach gewählter Zahlungsweise monatlich, quartalsweise oder jährlich fällig. Eine monatliche Zahlweise ist nur zulässig, sofern der Mitgliedsbeitrag im Lastschriftverfahren bezahlt wird und mind. 36,00 € beträgt.
(2) Bei Eintritt im Laufe eines Jahres ist der anteilige Jahresmitgliedsbeitrag pro Monat zu berechnen. Die Berechnung erfolgt monatsgenau, beginnend mit dem Monat, in dem der Eintritt stattfindet.

(3) Für 2024 sind weiterhin die Beitragsstufen 72,00 € und 48,00 € wählbar. Erfolgt keine Auswahl durch das Mitglied, so wird das Mitglied in die Beitragsstufe 72,00 € eingeordnet.

(4) Ab 2025 gelten die folgenden Beitragsstufen(Jahresbeitrag):

 72,00 € (empfohlen ab  1.000 € Monatsnettoeinkommen)
120,00 € (empfohlen ab  2.000 € Monatsnettoeinkommen)
180,00 € (empfohlen ab  2.500 € Monatsnettoeinkommen)
240,00 € (empfohlen ab  3.000 € Monatsnettoeinkommen) 
360,00 € (empfohlen ab  4.000 € Monatsnettoeinkommen)
480,00 € (empfohlen ab  5.000 € Monatsnettoeinkommen)
600,00 € (empfohlen ab  6.000 € Monatsnettoeinkommen)

(5) Bei der Einordnung in eine Beitragsstufe dürfen familiäre Verpflichtungen berücksichtigt werden.
(6) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum festgelegten Mitgliedsbeitrag einen freiwilligen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens.
(7) Für Bestandsmitglieder, die sich nicht in eine Stufe einordnen und bisher nicht freiwillig einen höheren Beitrag geleistet haben, beträgt der Mitgliedsbeitrag 120,00 € für 2025 und 240,00 € ab 2027.
(8) Für Minderjährige beträgt der Beitrag 12,00 €.
(9) Auf Antrag kann der Mitgliedsbeitrag auf bis zu 12,00 € gemindert werden. Der Antrag ist zu begründen. Eine Ermäßigung ist jährlich neu bei dem zuständigen Landesverband zu beantragen. Abweichend davon kann der Landesvorstand in begründeten Einzelfällen eine mehrjährige Ermäßigung mit dem Mitglied vereinbaren.
(10) In Härtefällen kann der Mitgliedsbeitrag auf bis zu 1,00 € gemindert werden. Über Härtefälle entscheidet auf Antrag der Bundesvorstand. Der Antrag ist zu begründen. Die Härtefallregelung ist jährlich neu zu beantragen.

Die Satzung Abschnitt A: Grundlagen wird wie folgt geändert:

Alt:
§ 4 - Rechte und Pflichten der Piraten
(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied des Gebietsverbandes ist, seinen ersten Mitgliedsbeitrag nach Eintritt geleistet hat, sowie mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. Auf Parteitagen ist die Ausübung des Stimmrechts nur möglich, wenn alle Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden.

Neu:
(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied des Gebietsverbandes ist und alle fälligen Mitgliedsbeiträge ab Eintritt entrichtet wurden.

Antragsbegründung

Der Verlust der Parteienfinanzierung erfordert höhere Mitgliedsbeiträge. Desweiteren wird der Punkt aus §5 (1), dass die Beitragsstufe im Rahmen des Einkommens gewählt werden soll mit einer konkreten Empfehlung verknüpft. Um die höheren Beiträge auch monatlich oder quartalsweise zahlen zu können, wird diese zahlungsweise in Zukunft zugelassen. Für Härtefälle wird eine Möglichkeit geschaffen den Beitrag ausnahmsweise auch unter die 12,00 € zu senken.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: Schatzmeister Club
  • [wird von der Antragskommission eingetragen Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

SÄA010, SÄA011, SÄA012, SÄA013