Antrag:Bundesparteitag 2024.1/Antragsportal/SÄA004
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA004 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsänderungsanträge„Satzungsänderungsanträge“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Anpassungen von Regelungen bezüglich der Mitgliedsbeiträge, sowie deren Höhe. |
Schlagworte | Mitgliedbeiträge |
Datum der letzten Änderung | 15.09.2024 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelMitgliedsbeiträge AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen: Die Satzung Abschnitt B: Finanzordnung wird wie folgt geändert: Alt: Neu: (3) Für 2024 sind weiterhin die Beitragsstufen 72,00 € und 48,00 € wählbar. Erfolgt keine Auswahl durch das Mitglied, so wird das Mitglied in die Beitragsstufe 72,00 € eingeordnet. (4) Ab 2025 gelten die folgenden Beitragsstufen(Jahresbeitrag): 72,00 € (empfohlen ab 1.000 € Monatsnettoeinkommen) 120,00 € (empfohlen ab 2.000 € Monatsnettoeinkommen) 180,00 € (empfohlen ab 2.500 € Monatsnettoeinkommen) 240,00 € (empfohlen ab 3.000 € Monatsnettoeinkommen) 360,00 € (empfohlen ab 4.000 € Monatsnettoeinkommen) 480,00 € (empfohlen ab 5.000 € Monatsnettoeinkommen) 600,00 € (empfohlen ab 6.000 € Monatsnettoeinkommen) (5) Bei der Einordnung in eine Beitragsstufe dürfen familiäre Verpflichtungen berücksichtigt werden. Die Satzung Abschnitt A: Grundlagen wird wie folgt geändert: Alt: Neu: AntragsbegründungDer Verlust der Parteienfinanzierung erfordert höhere Mitgliedsbeiträge. Desweiteren wird der Punkt aus §5 (1), dass die Beitragsstufe im Rahmen des Einkommens gewählt werden soll mit einer konkreten Empfehlung verknüpft. Um die höheren Beiträge auch monatlich oder quartalsweise zahlen zu können, wird diese zahlungsweise in Zukunft zugelassen. Für Härtefälle wird eine Möglichkeit geschaffen den Beitrag ausnahmsweise auch unter die 12,00 € zu senken. Diskussion
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