Antrag:Bundesparteitag 2024.1/Antragsportal/SÄA012
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA012 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsänderungsanträge„Satzungsänderungsanträge“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Anpassungen von Regelungen bezüglich der Mitgliedsbeiträge, sowie deren Höhe. |
Schlagworte | Mitgliedsbeiträge |
Datum der letzten Änderung | 15.09.2024 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelMitgliedsbeiträge AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen: Die Satzung Abschnitt B: Finanzordnung wird wie folgt geändert: Alt: Neu: (1) Jedes Mitglied legt im Rahmen seines Einkommens eine Beitragsstufe fest. Der Mitgliedsbeitrag ist je nach gewählter Zahlungsweise monatlich, quartalsweise oder jährlich fällig. Eine monatliche Zahlweise ist nur zulässig, sofern der Mitgliedsbeitrag im Lastschriftverfahren bezahlt wird und mind. 36,00 € beträgt. In begründeten Ausnahmefällen kann nach Absprache mit dem Bundesvorstand monatliche Zahlung durch Dauerauftrag/Überweisung vereinbarten werden. (2) Bei Eintritt im Laufe eines Jahres ist der anteilige Jahresmitgliedsbeitrag pro Monat zu berechnen. Die Berechnung erfolgt monatsgenau, beginnend mit dem Monat, in dem der Eintritt stattfindet. (3) Für 2024 sind weiterhin die Beitragsstufen 72,00 € und 48,00 € wählbar. Erfolgt keine Auswahl durch das Mitglied, so wird das Mitglied in die Beitragsstufe 72,00 € eingeordnet. (4) Ab 2025 gelten die folgenden Beitragsstufen (Jahresbeitrag): 72,00 € (ab 1.000 € Monatsnettoeinkommen) 120,00 € (ab 2.000 € Monatsnettoeinkommen) 180,00 € (ab 2.500 € Monatsnettoeinkommen) 240,00 € (ab 3.000 € Monatsnettoeinkommen) 360,00 € (ab 4.000 € Monatsnettoeinkommen) 480,00 € (ab 5.000 € Monatsnettoeinkommen) 600,00 € (ab 6.000 € Monatsnettoeinkommen) (5) Bei der Einordnung in eine Beitragsstufe dürfen familiäre Verpflichtungen berücksichtigt werden. (6) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern grundsätzlich einen freiwilligen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens. (7) Für Bestandsmitglieder, die sich nicht in eine Stufe einordnen und bisher nicht freiwillig einen höheren Beitrag geleistet haben, beträgt der Mitgliedsbeitrag 120,00 € für 2025 und 240,00 € ab 2027. (8) Für Minderjährige beträgt der Beitrag 12,00 €. (9) Auf Antrag kann der Mitgliedsbeitrag auf bis zu 12,00 € gemindert werden. Der Antrag ist zu begründen. Eine Ermäßigung ist jährlich neu bei dem zuständigen Landesverband zu beantragen. Abweichend davon kann der Bundesvorstand in begründeten Einzelfällen eine mehrjährige Ermäßigung mit dem Mitglied vereinbaren. (10) In Härtefällen kann der Mitgliedsbeitrag auf bis zu 1,00 € gemindert werden. Über Härtefälle entscheidet auf Antrag der Bundesvorstand. Der Antrag ist zu begründen. Die Härtefallregelung ist jährlich neu zu beantragen. Die Satzung Abschnitt A: Grundlagen wird wie folgt geändert: Alt: Neu: AntragsbegründungDer Verlust der Parteienfinanzierung erfordert höhere Mitgliedsbeiträge. Desweiteren wird der Punkt aus §5 (1), dass die Beitragsstufe im Rahmen des Einkommens gewählt werden soll mit konkreten Stufen verknüpft. Um die höheren Beiträge auch monatlich oder quartalsweise zahlen zu können, wird diese Zahlungsweise in Zukunft zugelassen. Im Vergleich zum Antrag SÄA wird monatliche Zahlungsweise in Ausnahmefällen auch ohne Lastschrift ermöglicht, da dies in manchem Situationen zu Problemen führen kann, z. B. durch mangelnde Kontodeckung bei einem P-Konto zum Abbuchungszeitraum. Für Härtefälle wird eine Möglichkeit geschaffen den Beitrag ausnahmsweise auch unter die 12,00 € zu senken. Die Beitragsstufen werden im Vergleich zum SÄA nicht nur als Empfehlung formuliert. Bereits in der bisher gültigen Fassung wird der Beitrag von 1% des Nettoeinkommens empfohlen, trotzdem wird dies kaum auch tatsächlich umgesetzt. Da aufgrund der aktuellen Finanzlage (Verlust der Parteienfinanzierung und finanzielle Reserven fast aufgebraucht) eine deutliche Erhöhung der Einnahmen zwingend notwendig ist, um die rechtlichen Anforderungen zur Aufrechterhaltung der Parteieigenschaft zu erfüllen, muss hier eine verbindlichere Regelung getroffen werden. Aus den Vorjahren zeigt sich leider, dass außer den Mitgliedsbeiträgen keine Einnahmen zu erwarten sind. Geldpenden sind bereits in der Vergangenheit nicht in ausreichender Höhe eingegangen, um diese für die Deckung der zwingend notwendigen Kosten einplanen zu können. Die Einstufung wird nicht überprüft, wir vertrauen darauf, dass die Mitglieder sich hier fair einstufen. Diskussion
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