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Antragsportal | Satzungsänderungsanträge
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2024.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.
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Antragsübersicht
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Antragsnummer
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SÄA011
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Einreichungsdatum
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Antragsteller
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DeK
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Mitantragsteller
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- Karsten Jagau
- Dennis Clasen
- Sebastian Krone
- Lily
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Antragstyp
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Satzungsänderungsantrag
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Antragsgruppe
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Abschnitt B: Finanzordnung § 5„Abschnitt B: Finanzordnung § 5“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.
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Zusammenfassung des Antrags
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Bis auf einen ermäßigten Beitrag von 36 Euro wird dieser auf 120 Euro im Jahr erhöht.
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Schlagworte
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Mitgliedsbeitrag
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Datum der letzten Änderung
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15.09.2024
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Status des Antrags
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Geprüft
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Abstimmungsergebnis
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Abgelehnt
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Antragstitel
Mitgliedsbeiträge erhöhen für überlebenswichtige Aufgaben
Antragstext
Der Bundesparteitag möge beschließen:
Die Satzung Abschnitt B: Finanzordnung wird wie folgt geändert:
Alt:
§ 5 Höhe Mitgliedsbeitrag
(1) Jedes Mitglied legt im Rahmen seines Einkommens eine Beitragsstufe fest. Ab dem Beitragsjahr 2018 sind pro Kalenderjahr die Stufen 72,- Euro und 48,- Euro wählbar (2017: nur eine Stufe mit 48,- Euro). Erfolgt keine Auswahl durch das Mitglied, so wird das Mitglied in die höchste Beitragsstufe eingeordnet. Der Mitgliedsbeitrag ist zum 1. Januar eines jeden Jahres fällig.
(2) Bei Eintritt im Laufe eines Jahres ist der anteilige Jahresmitgliedsbeitrag pro Monat zu berechnen. Die Berechnung erfolgt monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Eintritt stattfindet.
(3) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum festgelegten Mitgliedsbeitrag einen freiwilligen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens.
(4) (entfallen)
(5) Die Höhe des ermäßigten Beitrags beträgt 12,- Euro pro Kalenderjahr. Eine Ermäßigung ist jährlich neu bei dem zuständigen Landesverband zu beantragen, sofern die jeweilige Landessatzung nichts Abweichendes hierzu regelt. Abweichend davon kann der Landesvorstand in begründeten Einzelfällen eine mehrjährige Ermäßigung mit dem Mitglied vereinbaren.
(6) (entfallen)
Neu: § 5 Mitgliedsbeitrag
(1) Der Mitgliedsbeitrag ist zu Jahresbeginn fällig.
(2) Bei Eintritt im Laufe eines Jahres ist der anteilige Jahresmitgliedsbeitrag pro Monat zu berechnen. Die Berechnung erfolgt monatsgenau, beginnend mit dem Monat, in dem der Eintritt stattfindet.
(3) Für 2024 sind weiterhin die Beitragsstufen 72,00 € und 48,00 € wählbar. Erfolgt keine Auswahl durch das Mitglied, so wird das Mitglied in die Beitragsstufe 72,00 € eingeordnet.
(4) Ab 2025 beträgt der Jahresbeitrag 120,00 €.
(5) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum festgelegten Mitgliedsbeitrag einen freiwilligen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens.
(6) Ein ermäßigter Beitrag von 36,00 € kann beim jeweiligen Landesvorstand beantragt werden. Der Antrag ist zu begründen. Eine Ermäßigung ist jährlich neu zu beantragen.
(7) Für Minderjährige beträgt der Beitrag 36,00 €.
Antragsbegründung
Nach dem Wegfall der Parteienfinanzierung müssen überlebenswichtige Aufgaben der Bundespartei erfüllbar sein. Dazu ist der Mitgliedsbeitrag deutlich zu erhöhen.
Diskussion
- Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: Matrix und Telegram
- [wird von der Antragskommission eingetragen Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]
Konkurrenzanträge
SÄA004, SÄA010, SÄA012, SÄA013
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