AG Steuerpolitik/Themen/Kapitalertragssteuer

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Tango-text-x-generic with pencil.svg Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern hier findet/fand eine offene Diskussion des Themas statt.

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Noch nicht abgestimmt

Dieser Text ist ein Entwurf, wird aktuell von der AG-Steuerpolitik diskutiert und ist noch nicht verabschiedet.
Er kann bearbeitet werden. Möglicherweise repräsentiert dieser Vorschlag nur
Einzel- oder Minderheitenmeinungen in der AG-Steuerpolitik, in keinem Fall aber ist er eine offizielle Aussage der AG oder der Piraten-Partei.

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IN VORSCHLAG
/in Bearbeitung / abgelehnt / angenommen / verschoben / noch zu bearbeiten / verworfen
[08.05.2012] - Datum der Erstellung
[08.05.2012] - Bearbeitungsbeginn
[] - Bearbeitungs- und Abstimmungsende
-->Hier findest du die gesammelten Quellen der AG Steuerpolitik
-->Hier findest du Definitionen verschiedener Begriffe


Thema:

1. Kapitalertragssteuer

Die Abgeltungssteuer ist schon von Namen her ein Fehler. Davor gab es die Zinsabschlagsteuer. Wie der Name schon sagt verstand sich der Vorläufer nur als eine Abschlagszahlung auf die eigentliche Steuerschuld, welche erst durch die Steuererklärung endgültig und vollständig bezahlt wurde. Damit war früher sichergestellt das Einkünfte aus Kapitalvermögen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wurden, welcher über die Einkommensteuer individuell nach dem jeweiligen Einkommen und Vermögen gestaltet werden kann. Die aktuelle Abgeltungssteuer hat die Funktion, ganz wie der Name es sagt, das mit der pauschalen Abführung von 25% der Erträge sämtliche sich hieraus ergebenden Steuerschulden abgegolten sind. Für den normalen Bürger ist dieser Unterschied kaum von Relevanz, da die Steuer erst bei Überschreitung der Freibeträge greift. Da eine aber immer kleinere Minderheit über immer mehr Vermögen verfügt und in dieser Gruppe deutlich mehr Einnahmen via Kapitalerträge als durch Lohn erziehlt werden begünstigt die Abgeltungssteuer einseitig die Reichen. Hier muß eine wieder eine individuelle Regelung für jeden Steuerpflichtigen nach dem persönlichen Steuersatz gefunden werden.

"Die Privilegierung von Kapitalerträgen gegenüber anderen Einkünften verstößt gegen den Grundsatz einer gleichmäßigen Besteuerung und ist damit verfassungswidrig." von Dieter Ondracek, Vorsitzender der Steuergewerkschaft

Die Ziele, im großen Stil privates Kapital ins Land zurückzuholen, und die Vereinfachung des Steuerrechts sind nicht erreicht worden.

Kurze Änderungspunkte:


  • persönlicher Steuersatz wieder benutzen
  • Als normales Einkommen betrachten
  • langfristige Kaptialanlagen besser stellen als kurzfristige Kapitalanlage

(Spekulation bestrafen, Rentenanlagen besser stellen)

* vieleicht den Grundsatz der USA aufgreifen, nicht Wohnsitz zählt, sondern Staatsbürgerschaft für Steuererhebung??


Offene Fragen/Diskussionsansätze:

  • Wenn die Kapitalertragssteuer verfassungswidrig ist (Quelle/Urteil?), warum darf sie dann noch erhoben werden?
  • Die Ziele... sind nicht erreicht worden: Quelle/Beleg?
  • Ein denkbarer Grund für die Zielverfehlung wäre, dass der Steuersatz im internationalen Vergleich zu hoch ist.
  • Woran ist eine langfristige Anlage zu erkennen? Ist eine spekulationsfrist (damals 1 Jahr bei Aktien) wieder einzuführen, eventuell ein längerer Zeitraum (5 Jahre)?
  • Sollten die Freibeträge stark nach oben angepasst werden? Wer von seinem eigenen Erwerbseinkommen etwas angelegt hat, hat davon schon die Einkommensteuer abgeführt.
  • Modell USA: Bereits jetzt ist es schwierig, die "Steuerflüchtlinge" zu erreichen, wie kann das bei der Staatsbürgerschaftsvariante besser erreicht werden?

Pro&Contra

Diskussion zum Jahressteuergesetz



PRO


CONTRA



Diskussion zum Thema

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Kommentare

"Ich bin dafür aus der Abgeltungssteuer wieder eine Abschlagssteuer zu machen. Allerdings werden wir das mit der Staatsangehörigkeit in der EU nicht umsetzen können, ich schätze, dass da EU-Gesetze dagegen stehen." - Waltraud Köhler


Den tradierten Gerechtigkeitsvorstellungen läuft die unterschiedliche Besteuerung von Arbeit und -Kapitaleinkommen zu wider. Es existiert jedoch eine zunehmend größer werdende Gruppe von Ökonomen, die dies Gerechtigkeitsvorstellen nicht teilen, sondern ganz im Gegenteil in der jetzigen Einkommenssteuer eine generelle Quelle von Ungerechtigkeit entdeckt haben. Diese Gruppe behauptet, dass gerade aus Gründen der gerechten Besteuerung auf eine Kapitaleinkommensbesteuerung verzichtet werden muss. Diese Argumentation hört sich, zumindest wenn man diese zu erst mal hört, recht befremdlich an. Es soll nun gezeigt werden, dass die Argumentation durchaus plausibel ist. Um das Kernproblem klar darstellen zu können sein der Sachverhalt mit einem knappen Zahlenbeispiel illustriert. Wir betrachten hierzu zunächst die Einkommenssituation eines Sparers in einer Modellwelt, in der es keine Einkommensteuer gibt. Danach führen wir eine Einkommensteuer ein, die gerechter weise Arbeit- und Kapitaleinkommen gleich besteuert.

Betrachtet sei ein Arbeitnehmer, der ein Einkommen von 1000€ erhält, hiervon 300€ spart und hierauf 10% Zins erhält. Der Sparer ist somit im nächsten Jahr um genau 30€ reicher. Was geschieht, wenn wir eine Einkommenssteuer von z. B. 50% einführen? Unserem Arbeitnehmern bleiben nur noch 500€ übrig. Die anderen sind als Einkommenssteuer angefallen. Von diesem verbliebenen Einkommen werden wieder 30% gespart. Dies sind jetzt 150€. Hierfür erhält er bei einem weiterhin geltenden Zinssatz von 10% genau 15€, die jedoch noch durch die Kapitaleinkommenssteuer vermindert werden. Es bleiben ihm letztlich nur 7,5€ übrig. Vergleichen wir die verbleibenden Kapitaleinkommen. Ohne Steuern waren es 30€ mit Steuer aber nur noch 7,5€. Das Kapitaleinkommen ist also stärker gesunken, als es dem Steuersatz von 50% entspricht. Ist das nicht ungerecht? Dieser Effekt, auf den Rose [1994] hinweist, wird als Doppelbelastung des Sparens bezeichnet. Meist wird jedoch von einer Doppelbesteuerung gesprochen. Die Einkommensteuer greift somit zweimal zu. Einmal bei der Saat und dann bei der Ernte. Diese Argumentation wird oftmals widersprochen mit dem Hinweis, dass das gesparte Kapital eine eigene Einkommensquelle darstellt, die selbstverständlich einer Besteuerung unterzogen werden muss. Es wird einmal Arbeitseinkommen und einmal das Kapitaleinkommen besteuert. Eine Doppelbesteuerung so somit nicht zu erkennen. Dies ist auch völlig zutreffen, denn eine doppelte Besteuerung des Kapitalzinses liegt in der Tat nicht vor, sondern eine doppelte Belastung des Sparens. Im Kern geht es darum, was unter intertemporaler Gerechtigkeit zu verstehen ist? Die traditionelle Einkommenssteuer orientiert sich an dem Kalenderjahr. Die alternative Sichtweise sieht das Lebenseinkommen als Steuerbasis an. Um dieses Ziel bei einer jährlichen Besteuerung zu erreichen, muss entweder der gesparte Betrag unbesteuert bleiben oder es wird aus dem Nettoeinkommen gespart und die Kapitaleinkommen bleiben dann unbesteuert. Der erste Fall wird als Sparbereinigung und der zweite als Zinsbereinigung bezeichnet. Für den Sparer sind beide Methoden äquivalent. Für den Staat unterscheiden sich beide Methoden hinsichtlich des Zuflusses der Steuern. Bei der Sparbereinigung kommt es jetzt zu Steuerausfällen und später zu Steuereinnahmen. Bei der Zinsbereinigung liegen die entgegengesetzten Verhältnisse vor. Die Methode der Sparbereinigung findet bei der Riester-Rente Anwendung.

Ergebnis: Soll sich die Besteuerung am Kalenderjahr orientieren dann muss Kapitaleinkommen besteuert werden.

Soll die Besteuerung sich am Lebenseinkommen orientieren, dann darf Kapitaleinkommen nicht besteuert werden.

Die Besteuerung anhand des Kalenderjahres ist letztlich willkürlich, während die lebenszeitliche Betrachtung der Lebensrealität Rechnung trägt. Das Problem lässt sich elegant lösen, wenn die Einkommensteuer durch eine konsumorientierte Besteuerung (Mehrwertsteuer) ersetzt wird. Die Mehrwertsteuer entspricht einer Einkommensteuer, bei der die Kapitaleinkommen nachgelagert besteuert werden. xman

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Weblinks

Einzelnachweise

  1. ...
  2. hinzufügen? Gerne Fachwerke und Literatur, die Pro & Con darstellen.

10 Quellen-Grundlageninformationen

  • Manfred Rose (1994) Ein einfaches Steuersystem für Deutschland, in: Wirtschaftsdienst, 74. Jg. 1994/VIII, S. 423-432
  • Hannes Schellhorn (2000) In welcher Höhe werden Zinseinkünfte in Deutschland besteuert? Anmerkungen zu Berechnungen von Manfred Rose, in: Wirtschaftsdienst, 80. Jg. 2000/VIII, S. 494-498
  • Manfred Rose (2000) Doppelbesteuerung versus Doppelbelastung von Zinsen Eine Erwiderung auf Hannes Schellhorn, in: Wirtschaftsdienst, 80. Jg. 2000/VIII, S. 499-501

Historie

Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.

Datum Status Begründung Autor
25.04.2012 In Arbeit Themenseite Angelegt --impyer

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