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SN:Ämter/Ombudspirat

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  • der Ombudspirat manifestiert sich in der Geschäftsordnung des Vorstandes

Ombudspirat in Sachsen

Dr. Katharina Kühnel

Aufgaben

Dem Landesvorstand wird eine unabhängige Ombudsstelle zur Seite gestellt. Ihre Aufgabenbereiche gliedern sich in die Schlichtungsvermittlung zwischen einzelnen Mitgliedern, die Schlichtungsvermitltung zwischen einzelnen Mitgliedern und den Vorstand, sowie die Beratung beider. Die Anrufung ist freiwillig. Der Weg zu einer Schiedsgerichtlichen Klärung bleibt davon unberührt. Über die Besetzung und Wahlperode wird in der Landesarbeitsordnung entschieden, es ist mindestens ein Ombudspirat zu wählen.

Begründung

  • Auch wenn das eigentlich die Aufgabe des Schiedsgerichtes ist, ist es für Piraten vielleicht angenehmer einen unabhängigen Mediator als Schlichter anzusprechen, als beim LSG eine Klage einzureichen.
  • es könnten Konflikte vor LSG nicht in Idealform gelöst werden
  • Zuständigkeit außerhalb LSG, um Streitigkeiten untereinander zu schlichten
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