NDS:Mitgliederversammlungen/2014.1/NFG Antraege

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche


Landesmitgliederversammlung 2014.1 der Piratenpartei Niedersachsen


Wichtig!

Nicht fristgerechte Anträge

Nicht fristgerechte Anträge sind alle Anträge, die nicht entsprechend der in der Satzung festgelegten Fristen beim Landesvorstand eingerecht wurden. Sie werden nicht in die Tagesordnung mit aufgenommen.

Ob diese Anträge dennoch behandelt werden, muss die Versammlung vor Ort entscheiden. Diese Seite soll den Teilnehmern die Möglichkeit geben, sich bereits vorab über diese Anträge zu informieren.

Mehr Info findet ihr auf den anderen Antragsseiten (siehe Menü oben).

==

Ihr könnt die SÄA-Vorlage der AG Satzung als Leitfaden/Inspiration gebrauchen, falls ihr unsicher seid, wie ihr den Antrag aufbauen sollt.



Satzungsänderungsantrag 2 zu §14 von Uwe Bock

Antragsteller: Uwe Bock
Ticket: #18427

Thematik

  • Verlängerung der Amtszeit des Vorstands

Änderung

  • siehe unten

Begründung

  • Da sich durch die ständigen Wahlen und ständigen Einarbeitungszeiten die Vorstände nicht auf Ihrer richtige Arbeit konzentrieren können, ist es sinnvoll die Amtszeit von einem Jahr zu verlängern. Auch kann dadurch in der Öffentlichkeit ein größerer Wiedererkennungswert geschaffen werden.

Gegenargumente

  • -

Hinweise

  • anue 00:13, 13. Feb. 2014 (CET) Dies ist ein Alternativ-/Konkurrenzantrag zu einem Antrag desselben Antragstellers. Da sein erster Antrag den Vorgaben des PartG widersprach, empfahl ich dem Antragsteller den Wortlaut des PartG zu übernehmen, das eine Wahl des Vorstandes in jedem zweiten Kalenderjahr erlaubt.

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung

§ 14 Der Landesvorstand

  1. ...
  2. ...
  3. ...
  4. Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von der Landesmitgliederversammlung in geheimer Wahl gewählt. Ist ein Vorstandsamt durch Rücktritt oder eine geheim abzustimmende Abwahl unbesetzt, so kann dieses von der Landesmitgliederversammlung durch Nachwahl neu besetzt werden. Die Amtszeit eines nachgewählten Vorstandsmitgliedes endet spätestens mit der Neuwahl des Vorstandes.
    1. Ist der Landesvorstand bei der Tagung der Landesmitgliederversammlung länger als 11 Monate im Amt, muss er neu gewählt werden.
    2. Die Wahl sollte im ersten Quartal eines Jahres stattfinden.

§ 14 Der Landesvorstand

  1. ...
  2. ...
  3. ...
  4. Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von der Landesmitgliederversammlung in geheimer Wahl gewählt. Ist ein Vorstandsamt durch Rücktritt oder eine geheim abzustimmende Abwahl unbesetzt, so kann dieses von der Landesmitgliederversammlung durch Nachwahl neu besetzt werden. Die Amtszeit eines nachgewählten Vorstandsmitgliedes endet spätestens mit der Neuwahl des Vorstandes.
    1. Der Vorstand wird mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt.
    2. Die Wahl sollte im ersten Quartal eines Jahres stattfinden.


Satzungsänderungsantrag zur Präambel von Jürgen Stemke

Antragsteller: Jürgen
Ticket: #18246

Thematik

  • -

Änderung

  • Sieh unten

Begründung

Dieser Vorschlag hat eine Reihe von Vorzügen.

Die Grund-Präambel bleibt unangetastet erhalten und mit der Satzung des Bund, § 1 (1) identisch.

Die Präambel wird um zwei kurze, klare Sätze ergänzt.

Das Mittel unserer Politik ist der offene Dialog. Wir reden mit den politischen Wettbewerbern, wollen durch unsere Argumente überzeugen oder durch Argumente überzeugt werden oder gar zusammen neue Lösungsmöglichkeiten erarbeiten, die zuvor keiner gesehen hat.

Gewalt ist keine Option, um von der Richtigkeit einer Lösung zu überzeugen. Wenn wir in unseren Rechten beschnitten werden, dann setzen wir uns zu Wehr, indem wir die Möglichkeiten des Rechtsstaats und ggf. auch des passiven Widerstands nutzen.

Gegenargumente

  • -

Hinweise

  • Es gibt Konkurrenzanträge.
  • Dieser Antrag wurde am Stichtag zwar vor 24:00 versendet, ist aber aus technischen Gründen erst danach angekommen. Da der Antragsbeschluss des LaVo aber vom "Eingangszeitpunkt" spricht, ist dieser Antrag damit nicht fristgerecht eingegangen.

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung

Die Piratenpartei Deutschland formiert sich zur politischen Willensbildung des deutschen Volkes und im Widerstand zu gesellschaftlichen Prozessen und politischen Strömungen die einer rechtsstaatlichen, freiheitlichen und demokratischen Grundordnung entgegenstehen.

Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied

  • der Staatsangehörigkeit,
  • des Standes,
  • der Herkunft,
  • der ethnischen Zugehörigkeit,
  • des Geschlechts,
  • der sexuellen Orientierung,
  • des Bekenntnisses,

die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer Modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab.

Die Piratenpartei Deutschland formiert sich zur politischen Willensbildung des deutschen Volkes und im Widerstand zu gesellschaftlichen Prozessen und politischen Strömungen die einer rechtsstaatlichen, freiheitlichen und demokratischen Grundordnung entgegenstehen.

Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied

  • der Staatsangehörigkeit,
  • des Standes,
  • der Herkunft,
  • der ethnischen Zugehörigkeit,
  • des Geschlechts,
  • der sexuellen Orientierung,
  • des Bekenntnisses,

die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer Modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab. Unser politisches Mittel ist der offene Dialog. Gewalt ist kein Mittel zur Umsetzung unserer politischen Ziele.


Sonstiger Antrag vom Landesvorstand Niedersachsen

Antragsteller: Landesvorstand Niedersachsen
Ticket: #18682

Antragstext

Der Landesverband Niedersachsen betrachtet die Piratenpartei Deutschland im Selbstverständnis, und im Gleichklang mit der Bundessatzung und dem Grundsatzprogramm, als sozialliberale Partei.

Der Landesverband der Piratenpartei Niedersachsen bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG, eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.

Begründung

In den letzten Monaten kam es in der Piratenpartei immer wieder zu heftigen Diskussionen. Sei es in der Feminismusdebatte, heftige Auseinandersetzungen um Antifa-Fahnen und jetzt die Femenaktion in Dresden. Auch wenn Letzteres eine individuelle Aktion gewesen ist und nicht eine Aktion der Piratenpartei. Die Heftigkeit dieser Debatte und die Art, wie mit Kritik umgegangen wird, verunsichert zusehens weite Teile des Landesverbandes Niedersachsen. Vielfach wird die Frage gestellt, ob die Piraten noch zur Rechtsstaatlichkeit stehen und ob man die Piraten weiterhin unterstützen kann. Wir können und wollen als Landesvorstand die Sorgen so vieler Piraten nicht unbeachtet lassen.

Wir distanzieren uns als Landesvorstand – ebenso wie es Femen-Deutschland bereits getan hat – von der Aktion in Dresden. So sehr man den Alliierten für die Befreiung vom Nationalsozialismus dankbar ist, so wenig war unserer Meinung nach diese Aktion geeignet, um darauf aufmerksam zu machen. Ein sensibles Thema wie der 2. Weltkrieg verlangt eine sachliche Auseinandersetzung und keinen Populismus.

Wir bekennen uns zu einem Kampf gegen rechte Parteien und rechter Gesinnung. Dieser Kampf muss aber immer den Regeln der Rechtsstaatlichkeit folgen. Gewalt ist niemals ein akzeptables Mittel.

Wir bekennen uns zu einem gleichberechtigten Miteinander aller Menschen, unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexuellen Vorlieben. Wir sind uns natürlich bewusst, dass diese Gleichberechtigung noch nicht erreicht ist. Aber auch diese Auseinandersetzung bedarf des gegenseitigen Respekts und darf nicht in Drohungen, Nachstellungen, schwarzen Listen oder Internet-Prangern enden.