NDS:Mitgliederversammlungen/2014.1/PP Antraege

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche


Landesmitgliederversammlung 2014.1 der Piratenpartei Niedersachsen


Wichtig!

Die Fristen für die Einreichung von Anträgen ist nach der letzten Änderung auf der LMVNDS13.3 in der Satzung folgendermaßen geregelt:

§ 12 Die Landesmitgliederversammlung ...
4. Anträge zur ordentlichen Landesmitgliederversammlung sind fristgerecht vor der Versammlung beim Landesvorstand einzureichen. Anträge zur Geschäftsordnung sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Später gestellte Anträge können während der Landesmitgliederversammlung nur mit der Zustimmung der einfachen Abstimmungsmehrheit behandelt werden.
a. Einreichungsfrist: Anträge sind bis 23 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand einzureichen.
b. Änderungsfrist: Fristgerecht eingereichte Anträge sind bis 16 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung änderbar. Innerhalb dieser Frist können nur noch Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen beim Landesvorstand eingereicht werden.


Durch Annahme des Antrags https://ticket.piraten-nds.de/issues/13611 müsst ihr folgendermaßen verfahren, um einen Antrag fristgerecht und gültig einzureichen:

Bis zum 29. Januar um 24:00 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.a. beim Vorstand eingereicht werden ("neue" Anträge). Diese Anträge dürfen noch für 7 Tage vom Antragsteller geändert/überarbeitet werden!

Bis zum 5. Februar um 24:00 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.b. beim Vorstand eingereicht werden (Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen).

Der Eingangszeitpunkt ist der erste Moment in dem entweder

- ein Mitglied des LaVo oder ein Bearbeiter seiner offiziellen Eingangskanäle diesen zur Kenntnis genommen hat, (d.h. ihr könnt das jedem einzelnen LaVo-Mitglied schicken)

- der Antrag im Projekt LMV-Antraege liegt, (das ist der hier: https://ticket.piraten-nds.de/projects/lmv-antraege )

- der Antrag im Projekt "vorstand@piraten-nds.de" liegt und klar als Antrag an die LMV erkennbar ist. (d.h. ihr schickt euren Antrag mit dem Wort "Antrag"+$xy in der Betreffzeile an vorstand@piraten-nds.de , dann wird der ins Projekt übertragen)

DANACH könnt IHR den Antrag hier im unteren Bereich "Satzungsänderungen außerhalb der AG Satzung" selbst eintragen. Falls ihr Probleme mit Wiki-Code habt, und euch nicht traut, das selbst einzutragen, erwähnt das im Antrag an den Vorstand, damit die jemand beauftragen das für euch zu tun.

Wichtig! Die alleinige Eintragung des Antrags ins Wiki gilt nicht als Einreichung! Ihr müsst den Antrag unbedingt auf einem der drei oben aufgezählten Wege dem Vorstand zukommen lassen.

==

Ihr könnt die SÄA-Vorlage der AG Satzung als Leitfaden/Inspiration gebrauchen, falls ihr unsicher seid, wie ihr den Antrag aubauen sollt.



Grundsatzprogramm Wirtschaft

Antragsteller: Thomas Ganskow & Meinhart Ramaswamy
Ticket: #18245

Antragstext

Wirtschaftliche Grundlage bildet eine ökosoziale Marktwirtschaft mit folgenden Rahmenvorgaben:

- Dezentrale und regionale Wirtschaftsstrukturen und Schutz vor Monopolbildung - Schutz und Schonung der Ressourcen und der natürlichen Umwelt - Sicherung der Arbeitnehmerrechte und des Arbeitnehmerschutzes - Gerechte Entlohnung und Sicherung der Arbeitsrechte - Umfassender Verbraucherschutz Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass perspektivisch folgende gesellschaftspolitische, wirtschafts- und finanzpolitische Grundsätze gelten:

Arbeit

Jedes (Vollzeit)Beschäftigungsverhältnis muss den Mitarbeiter in die Lage versetzen, eine Lebensgrundlage zu erhalten, die eine freie persönliche, körperliche, politische und kulturelle Entwicklung ermöglicht. Dies betrifft auch die Zeit nach dem aktiven Erwerbsleben in Form eines auskömmlichen Rentenanspruchs. Unter Berücksichtigung der Arbeitssuchenden ist die jeweilige Arbeitszeit in Bezug zum volkswirtschaftlichem Arbeitsaufkommen zu setzen.

Finanzmärkte

Es bedarf einer grundlegenden Neuregulierung des Finanzsektors. Die Einführung einer Transaktionsabgabe soll dämpfend auf spekulative Blasen wirken. Des weiteren sind Reserven bei den Banken zu schaffen, um sie robuster gegen systemische Risiken zu machen, z.B. indem der Mindestreservesatz bzgl. des Kreditvolumens angehoben wird.

Klare Steuerstrukturen

Die Einkommensteuer ist zu vereinfachen, so dass sich sowohl die Erhebung als auch die Erklärung deutlich entbürokratieren lässt.

Mehrwertsteuer

Konsumsteuern, insbesondere auf Energie, sind tendentiell zu erhöhen, um damit die Steuer- und Abgabenlast auf die Arbeit zu verringern.

Gemeinschaftsaufgaben

Freie Bildung in Trägerschaft, öffentliche Infrastrukturen und das Gesundheitswesen gehören in Gemeinschaftshand. Für diese Bereiche müssen ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Subventionen

Generelle Subventionen (Beihilfen aus dem Staatshaushalt ohne unmittelbare Gegenleistung und im Normalfall auch ohne Rückzahlungsverpflichtung) sind abzulehnen. Einzelförderung zwecks Forschung, Firmengründung o.ä. sind möglich. Gleiches gilt zur Ausübung einer Lenkungswirkung im Sinne eines nachhaltigen Gemeinwesens, z.B. dem Steuerverzicht bei gemeinnützigem Zweck.


Begründung

Leer

Hinweise

Jeder einzelne Punkt ist als Modul zu sehen. Sollte der Antrag nicht als Ganzes die notwendige Zustimmung erhalten, ist er somit modular abzustimmen.

Wahlprogramm Bekämpfung von Steuerverschwendung

Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket: #17919

Antragstext

Die Piratenpartei Niedersachsen fordert eine effektivere Bekämpfung der Steuerverschwendung.

Modul 1:

Um diesem Ziel zum Erfolg zu verhelfen, setzt sie sich für eine Mithaftung von Spitzenbeamten auf Kommunal-, Regional- und Landesebene ein. Diese kommt zum Tragen, sofern durch sie auf verwalterischer Ebene zu verantwortende Fälle von Kostenüberschreitungen von mehr als 20% für genehmigte Projekte auftreten oder die Verschwendung von Steuergeldern durch geeignete Institutionen wie den Bund der Steuerzahler festgestellt ist.

Sie setzt sich für eine entsprechende Änderung des Beamtenrechts ein. Die Höhe der Mithaftung ist noch festzulegen. Näheres klären Ausführungsbestimmungen.

Alternativ: Die Höhe der Mithaftung beläuft sich auf bis zu 20% des Bruttojahreseinkommens, bei Projektkostenüberschreitungen bis zur Höhe des Überschreitungssatzes.

Modul 2: Die Grenzen der Strafbarkeit von Amtsdienstverletzungen müssen neu definiert werden. Maßgebende Kriterien für eine Strafbarkeit hierbei sollen sein, dass der zuständige Entscheidungsträger

- gegen einschlägige Haushaltsvorschriften, die der Sicherung des Entscheidungsmonopols der für die Aufstellung des Haushaltsplanes zuständigen Stelle oder der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der öffentlichen Haushaltsführung dienen(siehe z.B. §§ 22,23,26,27, 28 Abs. 2 und 29 HGrG (Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder)), verstößt,

- oder ein auffälliges Missverhältnis zwischen der getätigten Ausgabe und dem mit dem Haushaltsansatz verfolgten Nutzen oder zu der Leistungsfähigkeit des Verwaltungsstelle besteht.

Straftäter kann jeder Amtsträger oder eine für den öffentlichen Dienst besonders verpflichtete Person sein, aber auch ein Mitglied kommunaler oder vergleichbarer Vertretungsorgane, die mit haushaltswirksamen Entscheidungen befasst ist.

Darüber hinaus sollte auch die vorsätzliche Manipulation von vorbereitenden Kalkulationen zu Haushaltsentscheidungen sanktioniert werden, wenn Mitarbeiter der Verwaltung oder von dieser zu diesem Zwecke beauftragten Personen solche anfertigen.

Eine Strafbarkeit sollte jedoch entfallen, wenn die verpflichtete Person zuvor sich eine Bestätigung der geplanten Maßnahme durch die zur Rechnungsprüfung berufene Stelle eingeholt hatte.

Nicht vorsätzliche, aber leichtfertige Verstöße sollen nicht als Straftat, sondern nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Ebenso ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 30 HGrG oder den entsprechenden Vorschriften des kommunalen Haushaltsrechtes keine öffentliche Ausschreibung vornimmt.

Das Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder ist dahingehend zu ergänzen, dass die zur Rechnungsprüfung berufene Stelle verpflichtet wird, die zur Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfolgung zuständige Stelle von einem Anfangsverdacht zu unterrichten ist.

Begründung

Die Kassen der öffentlichen Verwaltungen sind leer. Für dringend benötigte Arbeiten im öffentlichen Bereich fehlt das Geld. Leider führt dies nicht immer zum verantwortungvollen Umgang der Verwaltung mit dem anvertrauten Steuergeld. Immer wieder ist von Steuerverschwendung zu lesen. Nur selten oder gar nicht sind daraus dienstrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen aus der Verwaltung zu erkennen.

Für 2010 ermittelte der Bund der Steuerzahler als bekanntester Kämpfer gegen die Verschwendung allein in Niedersachsen 13 Fälle mit einer siebenstelligen Gesamtschadenssumme fest. (1) Kostenüberschreitungen, insbesondere im Baubereich, sind an der Tagesordnung.

Dieser Antrag soll dazu führen, dass es gar nicht mehr oder in wesentlich geringerem Umfang zu Steuerverschwendung kommt, als es bislang der Fall ist. Wenn Spitzenbeamte befürchten müssen, für ihre Fehlentscheidungen finanziell haftbar gemacht zu werden, ist ein noch genaueres Hinsehen bei der Beauftragung von Großprojekten zu erwarten.

In seinem Modul 2 folgt er einem entsprechendem Antrag zum Bundesparteitag: http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA195

Er greift auf 2013 in Auftrag gegebene rechtswissenschaftliche Untersuchungen des Bundes der Steuerzahler zurück. (Siehe auch

http://www.steuerzahler.de/Verschwendung-von-Steuergeld-bestrafen/4462b1700/index.html

http://www.steuerzahler.de/files/41470/Haushaltsuntreue_Internet.pdf )

Auch das Bundeswahlprogramm der Piraten von 2009 hatte allgemein die Bestrafung der Verschwendung von Haushaltsmitteln gefordert, ohne dies jedoch näher zu spezifizieren.

Wir haben in unserer Rechtsordnung ein gravierendes Ungleichgewicht bei der Bestrafung von Steuersündern einerseits und Entscheidungsträgern der öffentlichen Verwaltung andererseits, die zu Lasten der Allgemeinheit öffentliche Mittel verschwenden. Beides kann nur in einem Gesamtzusammenhang betrachtet werden:

Zum einen stellen wir auf der Einnahmeseite der öffentlichen Hand eine zunehmende Verschärfung in der strafrechtlichen Verfolgung von Steuerstraftätern (Bürgern) in den letzten Jahrzehnten fest. Dies manifestierte sich z.B. in einer veränderten Rechtsprechung, die die Sanktionen verschärfte, als auch in Bemühungen der Verwaltung, Steuerstraftäter zu überführen (siehe z.B. den fragwürdigen Ankauf von Daten-CD’s aus Lichtenstein und der Schweiz). Damit wird zwar die Einnahmeseite der öffentlichen Hand geschützt und es wird immer riskanter für den Steuerbürger, sich seiner Steuerpflicht zu entziehen. Das Reglement der Abgabenordnung sieht hierzu die speziellen Straftatbestände auch zu Recht vor.

Dies steht aber im krassen Gegensatz zu dem Umstand, dass auf der Ausgabenseite der öffentlichen Hand keine entsprechenden Straftatbestände für Entscheidungsträger der öffentlichen Hand bestehen. Die herkömmlichen Straftatbestände der Untreue (§266 StGB) oder Unterschlagung (§246 StGB) greifen oftmals nicht. Denn die Rechtsprechung hat oftmals die Verschwendungssachverhalte nur sehr restriktiv den vorgenannten Straftatbeständen unterworfen, sodass sich in der Regel die Entscheidungsträger auch meist keine Sorgen über eine Sanktionierung machen müssen, wenn sie als Treuhänder staatlichen Vermögens massiv versagen. Die Berichte der Rechnungshöfe als auch das jährliche Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes führen zu keinen nachhaltigen Konsequenzen für die handelnden Personen.

Diese strafrechtliche Ungleichbehandlung von Bürgern und öffentlichen Entscheidungsträgern ist unhaltbar, systemwidrig und daher zu beseitigen.

Auch Manipulationen, um Entscheidungsgremien zu einer Bewilligung von öffentlichen Ausgaben oder kostenintensive Projekte zu bewegen, werden in der Regel auch nicht von dem Straftatbestand des Betruges (§ 263 StBG) erfasst. In dieser Hinsicht fanden aber im Rahmen der oben erwähnten rechtswissenschaftlichen Untersuchungen keine Überlegungen statt. Gleichwohl besteht hier ein Sanktionsbedürfnis, denn oftmals werden Entscheidungsträger über die tatsächlichen Kosten eines geplanten Vorhaben im Unklaren gelassen, was sodann zu den nicht selten extremen Kostensteigerungen bei öffentlichen Vorhaben führte. Wenn dies vorsätzlich geschieht, muss dies ebenso als strafwürdig angesehen werden.

Die hier vorgeschlagene Forderung nach gesetzlichen Veränderungen schafft spiegelbildlich den notwendigen Ausgleich durch eine gleichmäßige Strafandrohung sowohl für den Steuerbürgern als auch den öffentlich-rechtlich Verantwortlichen. So wie die leichtfertige (keine vorsätzliche!) Steuerverkürzung nur eine Ordnungswidrigkeit ist, soll nun auch die leichtfertige Verschwendung von öffentlichen Mittel nur nach dem Ordnungswidrigkeitsrecht sanktioniert werden. Die vorsätzliche Steuerhinterziehung als auch die vorsätzliche Verschwendung öffentlicher Mittel sollen gleichwertig als Straftat geahndet werden. Dies gebietet die Gleichbehandlung. Dieses Sanktionssystem sollte aber auch ausreichend sein, um künftig jeden Verantwortlichen der öffentlichen Hand zu einem sorgfältigeren Umgang mit den ihm anvertrauten Mitteln zu bewegen. Nicht umsonst hat es bislang die in den Parlamenten stark vertretene Berufsgruppe von Beamten und öffentlich Bediensteten geschafft, entsprechende Gesetzesinitiativen zu verhindern. Umso mehr sollte dieses Anliegen nun von den Piraten verfolgt werden.

Um dem Einwand zu begegnen, die Verantwortlichen würden mit der ständigen Drohung von Sanktionen gegen die Interessen der Verwaltung in ihrer Arbeit unzumutbar behindert, da nun Entscheidungsprozesse zu Lasten der Allgemeinheit verschleppt würden, ist es erforderlich, dem Verantwortlichen die Möglichkeit zu geben, sich durch Rückvergewisserung bei der zuständigen Rechnungsprüfungsstelle abzusichern.

Mit der gleichzeitig gesetzlich zu schaffenden Anzeigepflicht der zuständigen Rechnungsprüfern soll zugleich auch die Verfolgung von Straftätern gefördert werden. Unterbleibt dies, wäre dies eine Strafvereitelung im Amt gem. § 158 a StGB. Der Antrag findet sich in ähnlicher Form im Antragsbuch zum LPT 2012.2 Thüringen http://dietpunk.com/phlo/LPTHaue-Antragsbuch.pdf

Hinweise

Leer


Wahlprogramm Veröffentlichung von Reden und Vorträgen

Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket: #17917

Antragstext

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Veröffentlichungspflicht von Reden, Vorträgen, Präsentationen und ähnlichem gegen offen oder verdeckt gezahltes Entgelt durch Mandatsträger des Landtages Niedersachsen bei privaten, nicht mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehenden Veranstaltungen unter freier Lizenz ein.


Begründung

Die immer aktuelle Diskussion um Nebeneinkünfte hat zu der Frage geführt, inwieweit die durch gegen Entgelt gehaltenen Reden und Vorträge insbesondere bei privaten Veranstaltungen einem tatsächlichen Informationsbedürfnis der Auftraggeber Folge leisten oder ob sie lediglich die versteckte Form der Bestechung sein könnten. Diese Frage könnte somit geklärt werden.

Weiterhin ist bei einer Veröffentlichung die Tatsache überprüfbar, ob eine Rede mehrfach gehalten wurde, was ebenfalls den Verdacht der Anforderung eines Gefälligkeitsauftritts vermuten lässt.

Auch kann man anhand der Texte nachprüfen, ob und inwieweit diese mit den Wahlversprechen der jeweiligen Parteien konform gehen.

Die Formulierung "gegen offen oder verdeckt gezahltes Entgelt" ist gewählt, weil sich ansonsten eine Zahlung leicht verschleiern ließe, bspw. durch eine Spende an eine Stiftung oder eine Partei. Ganz ausschließen lässt sich so etwas natürlich nie. Aber auch hier gilt es mal wieder, ein Zeichen Richtung Transparenz zu setzen.

Hinweise

Wahlprogramm Angemessene Entschädigung zu Unrecht Inhaftierter

Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket: #18245

Antragstext

Modul 1:

Die derzeitige geringe Entschädigung von 25 Euro pro Hafttag für unschuldig inhaftierte Personen ist skandalös und eines Rechstaates nicht würdig. Die Piratenpartei Niedersachsen strebt über den Bundesrat eine Entschädigung von 200 Euro pro Tag an.

Modul 2:

Ein jährlicher Inflationsausgleich ist zu berücksichtigen.

Modul 3:

Eventuelle Einkünfte aus Arbeit im Gefängnis sind gegenzurechnen.

Begründung

Dieser Antrag ist dem erfolgreichen Wahlprogramm Schleswig-Holstein angelehnt. Die Höhe der Entschädigung stelle ich gerne zur Diskussion. Ich möchte kurz darstellen, wie ich darauf gekommen bin. Wir fordern in unserem niedersächsischen Programm einen Mindestlohn von € 10,36 pro Stunde. Gemäß den üblichen Abrechnungssätzen wären das bei einem 24-Stunden-Einsatz – denn schließlich ist der zu Unrecht Inhaftierte den ganzen Tag eingesperrt – schon allein über € 250,- Und da sind grundlegend erhöhte Werte für Sonn- und Feiertage noch gar nicht eingerechnet. Eigentlich sind also noch € 200,- viel zu wenig, wären aber ein erster Schritt.

Nebenbei würden vielleicht auch weniger Fehlurteile gefällt, in dem sich die Gerichte mehr Mühe gäben, diese zu vermeiden. Dass eine Notwendigkeit besteht sieht man durch http://blog.justizkacke.de/?p=1162

Ein Beispiel für Haftentschädigungen in Deutschland und den USA zeigt, was theoretisch möglich sein könnte: http://strafblog.de/2013/03/12/der-wert-der-freiheit-12-millionen-euro-entschadigung-fur-knapp-2-jahre-haft/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=der-wert-der-freiheit-12-millionen-euro-entschadigung-fur-knapp-2-jahre-haft

Hinweise

Wahlprogramm Öffentliche Kontrolle der Rundfunkräte

Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket: #17913

Antragstext

Die Piratenpartei Niedersachsen fordert die Transparenz der Entscheidungen von Rundfunkräten. Diese sollen künftig in öffentlichen Sitzungen tagen, was derzeit per Gesetz nicht vorgesehen ist. Für uns gibt es keinen stichhaltigen Grund, warum solche Sitzungen nicht beobachtet werden sollten. Die Rundfunkräte bestimmen über die Verteilung öffentlicher Gelder und steuern die öffentlich-rechtlichen Medien. Daher müssen sie sich auch einer öffentlichen Kontrolle stellen.

Begründung

Dieser Antrag ist dem erfolgreichen Wahlprogramm NRW entnommen. Er folgt der Grundforderung nach Transparenz in Politik und Verwaltung.

Die gesetzliche Regelung zur Nicht-Öffentlichkeit der Sitzungen ist dargestellt in http://www.recht-niedersachsen.de/206/58300,002.htm

Artikel 5, Abs. 5: "Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Beratungen ist dem oder der Vorsitzenden vorbehalten, soweit der Rundfunkrat im Einzelfall nicht etwas anderes beschließt. "

Hinweise

Wahlprogramm Direktwahl des Staatsgerichtshofs

Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket: #17912

Antragstext

Die Mitglieder des Staatsgerichtshofs und deren Stellvertreter werden zur Zeit vom Landtag gewählt und von der Landesregierung ernannt. Das gegenwärtige Verfahren verstößt gegen die Gewaltentrennung, ohne welche ein Staat kein Rechtsstaat sein kann. Speziell in Deutschland ist die Gewaltentrennung wegen Artikel 20 des Grundgesetzes unabdingbar.

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich daher für die allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl der Mitglieder des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs ein. Sie strebt dazu eine Verfassungsänderung des Art. 55, Abs. 2 NV an.

Begründung

Direkte Demokratie gehört zu den Grundforderungen der Piratenpartei. Sie ist in allen Bereichen anzustreben, in denen die Ernennung von Funktionsträgern durch eine direkte Wahl ersetzbar ist. Um die Ernsthaftigkeit dieses Anspruchs zu symbolisieren ist es zielführend, gleich bei den höchsten Repräsentanten des Delegiertensystems – auch wenn in diesem Fall die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags die Delegierten sind – anzusetzen.

Verfassungsänderungen sind auch Bestandteil anderer Anträge.

http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/t/2p6g/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=1t&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-VerfNDpArt55&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

Hinweise

Wahlprogramm Einrichtung eines Altlastensanierungsfonds

Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket: #17911

Antragstext

Modul 1:

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Einrichtung eines landesweiten Altlastenfonds ein. Dieser kommt zum Tragen, wenn der Verursacher nicht mehr greifbar ist. Folgeeigentümer einer kontaminierten Fläche, die diese in gutem Glauben erworben haben und in keiner Beziehung zum Verursacher stehen, dürfen nicht für Sanierungskosten herangezogen werden.

Modul 2:

Zur Finanzierung ist eine Abgabe bei bestimmter Aktivität denkbar, die Kontaminierung fördert oder potenziell gefährlich ist (z.B. Atomkraftwerke, chemische Industrie). Bis zur Erreichung einer daraus resultierenden relevanten Summe werden auftretende Kosten aus dem normalen Steueraufkommen gedeckt.

Begründung

Sieht man sich die Übersichtskarte im Altlastenkataster des Landes Niedersachsen an, stellt man fest, dass ca. 80% der Fläche mit rund 95.000 festgestellten oder Verdachtsflächen für Belastungen bedeckt sind. (1) Sie sind entstanden durch wirtschaftliche Aktivität oder durch Kriegseinwirkung. Kostenintensive Sanierungsbedarfe gibt es an vielen Stellen, vielfach ist ein finanziell Verantwortlicher nicht ermittelbar. Wir sehen es als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, diese Lebensräume wieder herzustellen, so dass keine Gefahr mehr für Umwelt und Gesundheit von ihnen ausgeht.

Mit den aktuellen finanziellen Belastungen der Kommunen lässt sich diese Aufgabe nicht bewältigen. Hier bedarf es der Einrichtung eines Altlastenfonds auf Landesebene, der mit geeigneten finanziellen Mitteln ausgestattet wird. Dafür setzt sich die Piratenpartei ein.

(1) http://www.lbeg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=681&article_id=92460&_psmand=4

Als Beispiel bietet sich an: http://www.youtube.com/watch?v=1FsdtwrzRjc


Hinweise

Wahlprogramm Recht auf einen Bürgeranwalt schaffen

Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket: #17908

Antragstext

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Schaffung der Funktion des staatlich finanzierten und den Wünschen des Betroffenen dienenden Bürgeranwalts ein. Damit sollen die Chancen, berechtigte Interessen von Bürgern gegenüber der Verwaltung durchzusetzen, erhöht werden. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind im Rahmen der konkreten Gesetzgebung zu regeln.

Begründung

Gleiche Möglichkeiten für alle!

In fast allen Fällen, in denen sich Bürger gegen einen Verwaltungsakt zusammenschließen oder auch als Einzelbetroffene mit einer Verwaltungsentscheidung nicht einverstanden sind, sind sie in einem eventuellen verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf sich selbst und ihre eigenen finanziellen Mittel zur juristischen Unterstützung gestellt.

Demgegenüber ist der Antragsgegner – die staatliche Verwaltung – mit nahezu unerschöpflichem Etat personeller und finanzieller Art aus Steuermitteln – also auch den Steuerzahlungen des Betroffenen – ausgestattet. Um hier eine Chancengleichheit annähernd sicherstellen zu können, fordert die Piratenpartei Niedersachsen die Einrichtung der Stelle eines staatlich finanzierten und den Wünschen des Betroffenen dienenden Bürgeranwalts.

Die Kriterien, nach denen ein Bürgeranwalt in Anspruch genommen werden kann, regelt ein zu schaffendes Gesetz. Hier gilt es, erst einmal die Thematik an sich im Programm zu verankern.


Hinweise

Wahlprogramm Verbandsklagerecht für Bürgerinitiativen

Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket: #17909

Antragstext

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für ein Verbandsklagerecht für Bürgerinitiativen ohne die zwingende Zugehörigkeit zu einem anerkannten Verband oder eine anerkannte Interessenvertretung ein. Ihnen muss dabei der Rückgriff auf alle Gesetze und Verordnungen gestattet sein. Die weitere Art und Ausgestaltung für die Inanspruchnahme dieses Rechts erfolgt im Rahmen der Gesetzgebung.

Begründung

Aktuell sind Bürgerinitiativen gegenüber anerkannten Interessenvertretungen gleich mehrfach benachteiligt. Einerseits haben Bürgerinitiativen überhaupt kein Klagerecht gegenüber Verwaltungsentscheidungen, zweitens können Einzelvertreter von Bürgerinitiativen nur Rechte geltend machen, die sie bspw. in Planfeststellungsverfahren in ihrem Leben, ihrer Gesundheit oder ihrem Eigentum betreffen. Charakteristisch für die Arbeit von Bürgerinitiativen ist es jedoch, dass sie auch eine Vielzahl anderer Sachverhalte zur Kenntnis bringen, die juristisch entscheidungsrelevant sein können. Diesem Mangel kann mit einem Verbandsklagerecht für Bürgerinitiativen abgeholfen werden.

Schon heute besteht für Bürgerinitiativen die Möglichkeit, unter dem Dach von offiziellen Interessenvertretungen wie BUND oder Heimatbund Klagen gegen Verwaltungsentscheidungen zu führen. Die Bereitschaft dieser Institutionen zur Durchführung einer Klage hängt jedoch vielfach von deren zur Verfügung stehenden Mitteln und deren Einschätzung des Klageerfolges ab. Hat nur die gewählte Interessenvertretung ihr Budget für Klagen bereits aufgebraucht, hilft die Mitgliedschaft in ihr nicht weiter. Bei eigenem Klagerecht wäre sie jedoch nicht mehr auf die Bereitschaft auf Unterstützung durch Dritte angewiesen.

Die genaue Ausgestaltung, wie bspw. die Frage, wann eine BI als klageberechtigte BI gilt, regelt ein zu schaffendes Gesetz. Hier gilt es, erst einmal die Thematik an sich im Programm zu verankern.

Hinweise