Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Wahlprogramm BPT - 113

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Wirtschaft und Finanzen
Nummer: 113
Antragsteller: Pab
Bundesparteitag: 2013.1
Zusammenfassung: Wirksame Kontrolle der Finanzierung von Abgeordneten, Parteien, Fraktionen und parteinahen Stiftungen
Schlagworte: Politikfinanzierung, Diäten, Funktionszulagen
Ranking: 1
Datum der letzten Änderung: 12.03.2013
Inhalt
Titel: Politikfinanzierung wirksam begrenzen
Text: Wo Abgeordnete den Anschein erwecken, ihr persönliches Interesse über das Wohl der Bürger zu stellen, gefährden sie die Akzeptanz und damit die Zukunft unserer parlamentarischen Demokratie. Bei der Festsetzung der Staatsleistungen an Abgeordnete, Parteien, Fraktionen und parteinahe Stiftungen entscheiden die Volksvertreter gleichsam in eigener Sache, so dass besonders wirksame Kontrollmechanismen erforderlich sind. Wir wollen, dass Änderungen der Entschädigung von Abgeordneten sowie der Finanzierung der Parteien, Fraktionen und parteinahen Stiftungen frühestens eine Woche nach Veröffentlichung der entsprechenden Vorlage im Parlament beschlossen werden dürfen und frühestens in der darauf folgenden Legislaturperiode in Kraft treten. Die Zahlung verfassungswidriger Funktionszulagen an Parlamentarische Geschäftsführer, Fraktionsvizen, Arbeitskreisvorsitzende und andere wollen wir unterbinden. Wir treten für die Einrichtung einer unabhängigen ständigen Sachverständigenkommission beim Bundespräsidenten zur Politikfinanzierung ein.
Begründung: Der Antrag ergänzt das Transparenzpaket (PA001) bezüglich der Finanzierung von Abgeordneten, Parteien, Fraktionen und parteinahen Stiftungen.

Die Höhe der Entschädigung von Abgeordneten sowie der Finanzierung der Parteien, Fraktionen und parteinahen Stiftungen legen die Abgeordneten quasi in eigener Sache fest, so dass zur Verhinderung unangemessener Selbstbedienung besonders wirksame Kontrollmechanismen nötig sind. Satz 6 greift dazu erstens einen Vorschlag der Parteienfinanzierungskommission des damaligen Bundespräsidenten Weizsäcker auf, das Gesetzgebungsverfahren zu entschleunigen und dadurch den Aufbau öffentlichen Gegendrucks zu ermöglichen. Zweitens wird der Vorschlag aufgegriffen, dass Änderungen stets erst in der nächsten Legislaturperiode in Kraft treten sollen, damit die Abgeordneten nicht mehr (notwendig) persönlich davon profitieren; so steht es auch in der US-amerikanischen Verfassung.

Zu verfassungswidrigen Funktionszulagen der Abgeordneten siehe das Dossier von Report Mainz und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2000.

Eine unabhängige ständige Sachverständigenkommission beim Bundespräsidenten zur Politikfinanzierung ist erforderlich, weil die Abgeordneten auf diesen Gebieten in eigener Sache entscheiden und besonderer Kontrolle bedürfen. Ein besonderes Gremium dieser Art ist schon von der Parteienfinanzierungskommission des damaligen Bundespräsidenten Weizsäcker gefordert worden und hat sich im Fall des Anti-Korruptionsgremiums des Europarats GRECO bewährt.

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