BY:Bezirksverband Oberpfalz/Bezirksparteitag 2012.2

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Der 2. ordentliche Bezirksparteitag der Piratenpartei in der Oberpfalz wird am Sonntag, den 28.10.2012 in Weiden i. d. Opf. in der Sportgaststätte "Anpfiff" stattfinden. Wichtigster Tagesordnungspunkt ist die Nachwahl des 2. Beisitzers.

hashtag bei twitter.com: #bzptOPF

Inhaltsverzeichnis

Ort

In der Sportgaststätte "Anpfiff", Königsberger Str. 46/48, 92637 Weiden Lokal - Google Maps

Auto

  • Aus Richtung Regensburg oder Hof auf der Autobahn A93 bis zur Ausfahrt Weiden-Frauenricht fahren.
  • Stadteinwärts fahren und nach der Kaserne links in die Kasernenstraße abbiegen.
  • Nach etwas mehr als 200 Metern rechts in die Königsberger Straße einbiegen.
  • Auf dem Parkplatz linker Hand parken und in Richtung Sportplätze gehen.
  • Wir sind im Saal der Sportgaststätte "Anpfiff".
  • Der Weg von der Autobahnabfahrt bis zum Lokal wird mit Piratenlogo ausgeschildert sein.

Weg von der Autobahn zum Parkplatz - Google Maps

Bahn

Ab Bahnnhof Weiden(Oberpf) zu Fuß: Vom Bahnhof zum Parkplatz vor der Gaststätte - Google Maps Die Entfernung ist etwa 1500m.

Fahrservice

Wir werden einen Autotransfer vom Bahnhof zum Lokal und zurück anbieten. Wer den Service nutzen will, bitte hier im Pad mit Kontaktdaten (am Besten mit Ankunftszeit) eintragen oder bei escaP melden!

Bus

Fährt leider am Sonntag nicht zu passenden Zeiten...

Fahrgemeinschaften

Hier gehts zum BzPT Fahrgemeinschaftspad -> https://oberpfalz.piratenpad.de/FahrgemeinschaftenBzPT2012-2


Netzwerk und Stromversorgung

  • Strom wird an den Tischen verfügbar sein
  • Internet via DSL
  • LAN (bitte Kabel und Switches mitbringen)
  • WLAN
  • Mobilfunkempfang ist relativ gut

Tagesordnung

Diese Tagesordnung ist ein Entwurf und bis zum Beschluss durch den Parteitag vorläufig.

zeitl. Ablauf (grob)

Einlass und Akkreditierung ab 10:00 Uhr

Beginn 11:00 Uhr

1. Eröffnung des Bezirksparteitages durch den Vorstand, ggf. Grußworte

2. Formalia
 2.0 Feststellen der Beschlussfähigkeit des Bezirksparteitags (Art.29 BzV-Satzung)
 2.1 Abstimmung über die Zulassung von Gästen
 2.2 Abstimmung über Zulässigkeit von Bild- und Video-Aufnahmen sowie deren Übertragung

3. Wahl des Parteitags-Präsidiums
 3.1 Erster Versammlungsleiter
 3.2 Schriftführer
 3.3 Wahlleiter
 3.4 Berufung der Wahlhelfer

4. Beschluss der Tagesordnung dieses Bezirksparteitags

5. Kurzbericht des Vorstandes

6. Wahl des Beisitzers
 6.0 Beschluss des Wahlmodus
 6.1 Vorstellung der Kandidaten für den Beisitzer

7. Sonstige Wahlen und Beschlüsse:
 7.1 ggfs. Beschluss über das Bezirks-Schiedsgericht;
 7.2 ggf. Wahl von drei Schiedsrichtern und einem Ersatzschiedsrichter 

8. Behandlung von Programm-, Satzungsänderungs- und sonstiger Anträge 

9. Schlussworte und Aufhebung der Tagung


Parteitagsämter

  • Versammlungsleiter
  1. Christian Reidel (vorgeschlagen und angefragt von Krealyt, zugesagt von Bim)
  2. Du?
  • Wahlleiter
  1. Belze
  2. Du?
  • Schriftführer
  1. PhilmacFLy 11:12, 28. Okt. 2012 (CET)
  2. Du?

Vorstand

  • Beisitzer
  1. Honkborda
  2. Alex Weber
  3. Tobias "EscaP" Stenzel (vorgeschlagen von Jörg Abdinghoff)
  4. Markus "Schmetti" Frey (vorgeschlagen von Alex Ferstl)

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Anträge

Satzungsänderungsanträge

S01: Bezirksverbandsschiedsgericht

Antragsteller: Umrath

Antragstext

Es wird beantragt, Artikel 10 und Punkt 5.1 der Bezirkssatzung (Bezirksverbandsschiedsgericht) zu streichen und im Artikel 51 Bezirksschiedsgericht durch Landesschiedsgericht zu ersetzen.

Begründung

Das Landesschiedsgericht hatte im gesamten letzten Jahr 5 Anträge zu verhandeln. Ein Schiedsgericht auf Bezirksebene ist daher nicht sinnvoll.

Potentielle Unterstützung:

  1. Umrath
  2. Taxx
  3. Krealyt
  4. Peter Lang
  5. Klaus Möller
  6. Gondrino
  1. Du?

Potentielle Ablehnung:

  1. Du?
Fragen und Antworten

S02: Gründung der Kreisverbände

Antragsteller: Umrath

Antragstext

Es wird beantragt Artikel 14, Absatz 3 der Bezirkssatzung (Gründung der Kreisverbände) wie folgt zu ändern:

(3) Rede-, Antrags- und Stimmrecht in der Versammlung haben nur die Mitglieder, die nach Abs.2 förmlich zu laden sind. Die Versammlung kann anderen Parteimitgliedern allgemein das Rede- oder Antragsrecht oder beides zugestehen, Gästen aber, die nicht Mitglieder der Piratenpartei sind, nur ein Rederecht im Einzelfall. Die Gründungsversammlung ist beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß geladen war und mindestens sieben Stimmberechtigte anwesend sind. Wenn nicht anders beschlossen, gilt in Gründungsversammlungen die Geschäftsordnung des Bezirksparteitags.

Begründung

In der bisherigen Form wird im 2. Satz die Möglichkeit geschaffen allen Parteimitgliedern Rede- oder Antragsrecht zu geben. Dies widerspricht aber dem nachfolgenden Satz, der das bisher auf die Mitglieder des Bezirksverbandes beschränkt hat.

Jede Versammlung kann die Geschäftsordnung selbst beschließen. Eine Vorgabe ist daher unwirksam und sinnlos. Aus Gründen der Rechtssicherheit kann es aber sinnvoll sein, eine Geschäftsordnung vorzuschlagen.

Potentielle Unterstützung:

  1. Umrath
  2. Krealyt
  3. Peter Lang
  4. Du?

Potentielle Ablehnung:

  1. Du?
Fragen und Antworten

S03: Beschlußfähigkeit des Bezirkstages

Antragsteller: Umrath

Antragstext

Es wird beantragt Artikel 29, Absatz 1 der Bezirkssatzung wie folgt zu ändern: (1) Der Bezirksparteitag ist beratungsfähig, wenn er satzungsgemäß geladen ist; er ist beschlussfähig, wenn er beratungsfähig ist und mindestens ein stimmberechtigtes Mitglied mehr erschienen ist als Vorstandsmitglieder, mindestens jedoch 7 stimmberechtigte Mitglieder.

Begründung

Wie die Fußnote in der alten Regelung bereits erläutert, ist die bisherige Regelung bereits fragwürdig. Sollten keine Vorstandsmitglieder erscheinen oder alle Vorstandsmitglieder vor der Versammlung zurücktreten, wäre bereits ein einzelnes Mitglied beschlussfähig. Da bereits die Gründungsversammlung eines Kreisverbandes 7 stimmberechtigte Mitglieder vorsieht, sollten dies auf einem Bezirkstag nicht weniger sein.

Potentielle Unterstützung:

  1. Umrath
  2. Krealyt
  3. Peter Lang
  4. Gondrino
  5. Du?

Potentielle Ablehnung:

  1. Du?
Fragen und Antworten

S04a: Wahl und Zusammensetzung des Vorstands

Antragsteller: Umrath

Antragstext

Es wird beantragt Artikel 41 der Bezirkssatzung (Wahl und Zusammensetzung des Vorstands) um einen Absatz 3 wie folgt zu ergänzen:

(3) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, so kann auf einem ordentlichen Bezirksparteitag dieser Vorstandsposten einzeln neu besetzt werden, sofern der Vorstand insgesamt noch handlungsfähig ist und die Amtszeit des Vorstandes nicht bereits abgelaufen ist. Das neu gewählte Vorstandsmitglied bleibt bis zur regulären Neuwahl des gesamten Bezirksvorstandes im Amt.

Begründung

Die bisherige Satzung erhält keine Regelung zur Nachwahl eines einzelnen Vorstandsmitgliedes. Dieser Antrag sollte/muss vor der Wahl des Beisitzers behandelt werden.

Potentielle Unterstützung:

  1. Umrath
  2. Krealyt
  3. Peter Lang
  4. Gondrino
  5. Markus Schütz
  1. Du?

Potentielle Ablehnung:

  1. Du?
Fragen und Antworten

S04b: Abwahlen und Nachwahlen von Vorstandsmitgliedern

Antragsteller: Alex Ferstl

Antragstext

Der Bezirksparteitag möge beschließen, Artikel 41 um folgendes zu ergänzen:

Art. 41 Abs. 3: Der Bezirksparteitag kann auf Grundlage des § 27 Abs. 2 S. 1 BGB einzelne Mitglieder des Bezirksvorstands abwählen. Über die Behandlung des Abwahlantrags wird ohne Aussprache in offener Abstimmung abgestimmt. Sofern sich eine einfache Mehrheit für eine Behandlung ausspricht, wird nach Aussprache eine Abwahl in geheimer Abstimmung durchgeführt. Das Mitglied gilt als abgewählt, wenn eine (einfache Mehrheit oder 2/3 Mehrheit darüber soll der BzPt entscheiden) der anwesenden stimmberechtigten Piraten für die Abwahl stimmt. Der Bezirksparteitag beschließt anschließend, ob die frei gewordene Position des abgewählte Vorstandsmitglied auf Grundlage des Art. 41 Abs. 2 neu besetzt wird.

Art. 41 Abs. 2: Für den Fall, dass eines oder mehrere Vorstandsmitglieder während ihrer Amtszeit zurücktreten oder die Berufung zum Vorstandsmitglied durch den Bezirksparteitag widerrufen wird, kann der Bezirksparteitag die frei gewordene Position durch Nachwahl bis zum Ende der regulären Amtszeit des bis zur Wahl verbliebenen Vorstands neu besetzen.

Begründung

§ 11 Abs. 1 PartG ist dahingehend auszulegen, dass eine Nachwahl nur dann möglich ist, wenn die Satzung dies explizit vorschreibt oder die gesetzliche Mindestzahl von drei Vorstandsmitgliedern unterschritten wird. Die gesetzliche Mindestzahl von drei Vorstandsmitgliedern soll einer undemokratischen Leitung der Partei entgegenwirken. Damit ist ein diktatorisches Führerprinzip ausgeschlossen und die innerparteiliche Demokratie dadurch gesichert, dass die Führungsfunktionen auf mehrere Schultern verteilt wird.

Im Hinblick auf die kommenden Aufgaben des Bezirksvorstands scheint es sinnvoll, auf welche Art und Weise freiwerdende Positionen neu zu besetzen. Eine formal korrekte Nachbesetzung erfordert eine entsprechende Regelung in der Satzung.

Rechtsunsicherheit besteht, ob die Abwahl eines einzelnen Vorstandsmitglieds möglich ist, wenn die Satzung hierfür keine Regelungen enthält. Die eine Meinung ist der Aufassung, die Satzung müsse zwingend hierzu eine Regelung enthalten. Wendet man § 27 Abs. 2 S. 1 BGB welcher das Vereinsrecht regelt analog auf politische Parteien an, wäre eine solche Regelung entbehrlich.

Hierzu ein paar Zitate aus dem Münchener Kommentar zum BGB: Wenn der Vorstand nicht mehr das Vertrauen der Mehrheit hat, muss diese ihn vorzeitig ablösen können (konstruktives Misstrauensvotum). Es ist mit demokratischen Grundsätzen unvereinbar, dass ein Interessenverband dauerhaft durch einen Vorstand repräsentiert wird, der nur noch von einer Minderheit gestützt wird. Der Widerruf vollzieht sich, soweit die Mitgliederversammlung oder ein sonstiges Kollektivorgan zuständig ist, durch Beschluss und Mitteilung an das betroffene Vorstandsmitglied. Der Amtsinhaber kann sich ohne ein mit der Mitgliedschaft verbundenes Geschäftsführungssonderrecht prinzipiell nicht gegen den Entzug des Amtes wehren. Auch satzungsmäßige Beschränkungen der Widerruflichkeit begünstigen ihn lediglich reflexartig, sie verleihen ihm angesichts ihres rein vereinsbezogenen Zwecks (Sicherung der Amtskontinuität vor zufälligen Mehrheiten) keine rechtlich geschützte Position. Der BGH hat folgerichtig entschieden, dass der Amtsinhaber vor dem Widerruf nicht einmal gehört zu werden braucht

Demnach würde anstatt einer Abwahl ein einfacher Beschluss des BzPT ausreichen. Eine Ergänzung um ein vorgeschriebenes System in der Satzung erscheint daher notwendig.

Desweiteren sehe ich die notwendigkeit einer Abwahlmöglichkeit für nötig - siehe KV Regensburg

Ich sehe den Antrag in Konnkurenz zu SA04a


Potentielle Unterstützung:

  1. Alex Ferstl
  2. Klaus Möller
  3. Gondrino 2/3 Mehrheit
  4. Krealyt 50 Prozent
  5. Markus Schütz
  1. Du?

Potentielle Ablehnung:

  1. Du?
Fragen und Antworten

S05: Nominierungs-Versammlungen

Antragsteller: Umrath

Antragstext

Es wird beantragt Artikel 57, Absatz 1 der Bezirkssatzung (Nominierungs-Versammlungen) wie folgt zu ändern:

Die Aufstellung von Kandidaten findet grundsätzlich parteiöffentlich statt. Zutritt hat jedes Mitglied des Bezirksverbands Oberpfalz, dessen Mitgliedschaft nicht ruht. Die Versammlung kann Gäste zulassen. Alles Weitere regelt die Geschäftsordnung der Versammlung, die auch Regeln für den Umgang mit Vertretern der Medien vorsehen soll.

Es wird außerdem beantragt, die Überschrift in "Nominierungsversammlungen" zu ändern.

Begründung

Nach der bisherigen Regelung sind Aufstellungsversammlungen grundsätzlich nichtöffentlich. Dies entspricht nicht den Grundsätzen der Piraten.

Potentielle Unterstützung:

  1. Umrath
  2. Taxx
  3. Krealyt
  4. Peter Lang
  5. Marc Zimmerer
  6. Markus Schütz
  7. Gondrino
  8. Du?

Potentielle Ablehnung:

  1. Du?
Fragen und Antworten

S06: Nominierungs-Versammlungen

Antragsteller: Umrath

Antragstext

Es wird beantragt, in Artikel 57, Absatz 3 zu streichen.

Begründung

Diese Regelung ist überflüssig, da die Geschäftsordnung der Versammlung das Wahlprozedere festlegt.

Potentielle Unterstützung:

  1. Umrath
  2. Du?

Potentielle Ablehnung:

  1. Du?
Fragen und Antworten

S07a: Ladung zur Kreisverbandsgründung

Antragsteller: naabpirat

Antragstext

Art 14. Abs.1 der Satzung wird wie folgt neu formuliert:

(1) Die Gründungsversammlung ist vom Vorstand des Bezirksverbands zu laden, wenn zu erwarten ist, dass insbesondere wegen der Anzahl der Mitglieder im Gebiet des zu gründenden Kreisverbands die Gründung erfolgreich sein wird. Der Bezirksverbandsvorstand muss die Gründungsversammlung einberufen, wenn mindestens 5 stimmberechtigte Mitglieder der Piratenpartei Deutschland mit Wohnsitz im Kreis bzw. der jeweiligen Gemeinde, es schriftlich verlangen.

Begründung

Der Bezirksverband Oberpfalz unterhält Bayernweit die komplizierteste Regelung zum Laden einer Kreisverbandsgründung. Diese komplizierte Regelung hat in der Vergangenheit vermehrt zu unnötigem Aufwand für eine KV-Gründung geführt. Die vorgeschlagene Regelung harmoniert mit den Satzungen der anderen Bezirksverbände in Bayern und stellt eine deutliche Vereinfachung der Satzung dar.
Wir stehen vor einem Superwahljahr und benötigen KV´s zur Entlastung der übergeordneten Verbände im Wahlkampf. In den Einzugsgebieten der KV´s arbeiten teilweise sehr engagierte Piraten/-innen, erreichen jedoch nur schwer die 30 notwendigen Unterstützerunterschriften, da die Einzugsgebiete der KV´s recht groß sind, und die Wege zu Stammtischen entsprechend sehr weit sind. Ebenfalls werden nur die Kreisverbände einer Partei, in den ländlich geprägten Strukturen der Oberpfalz, als eine politische Gliederung ernst genommen. Ein Kreisverband der Piratenpartei Deutschland wird hier eher im politischen Alltagsgeschäft wahrgenommen, als eine Crew oder AG.
Die Änderung der Satzung erleichtert erheblich die Arbeit und KV-Gründung vor Ort und entlastet den Bezirksverband in seiner Arbeit durch die Gründung neuer Kreisverbände.

Potentielle Unterstützung:

  1. Klaus Möller unter vorbehalt siehe frage und antwort
  2. Du?

Potentielle Ablehnung:

  1. Umrath
  2. Du?
Fragen und Antworten
  • Ich halte diese Regelung für gefährlich.
    Mit dieser Änderung kann ein Kreis, der nur wenige aktive Mitglieder hat, von einer kleinen Gruppe praktisch übernommen werden, ohne dass irgendjemand dies verhindern könnte.
    Bitte auch bedenken, dass die jetzige Regelung durchaus die Gründung ohne die 30 Unterstützerunterschriften zulässt. De facto sind alle KVs so gegründet worden und es gab bisher noch keinen einzigen Antrag auf KV-Gründung, der abgelehnt wurde.
    Umrath 20:07, 3. Okt. 2012 (CEST)


  • unter vorbehalt, da ich die anzahl 5 für zu gering ansehe, andererseits die bisherigen 30 als zuviel. ich würde 10 stimmberechtigte mitglieder als ausrechend empfinden. Klaus Möller

S07b: Ladung zur Kreisverbandsgründung

Antragsteller: naabpirat

Antragstext

Art 14. Abs.1 der Satzung wird wie folgt neu formuliert:

(1) Die Gründungsversammlung ist vom Vorstand des Bezirksverbands zu laden, wenn zu erwarten ist, dass insbesondere wegen der Anzahl der Mitglieder im Gebiet des zu gründenden Kreisverbands die Gründung erfolgreich sein wird. Der Bezirksverbandsvorstand muss die Gründungsversammlung einberufen, wenn mindestens 10 stimmberechtigte Mitglieder der Piratenpartei Deutschland mit Wohnsitz im Kreis bzw. der jeweiligen Gemeinde, es schriftlich verlangen.

Begründung

Der Bezirksverband Oberpfalz unterhält Bayernweit die komplizierteste Regelung zum Laden einer Kreisverbandsgründung. Diese komplizierte Regelung hat in der Vergangenheit vermehrt zu unnötigem Aufwand für eine KV-Gründung geführt. Die vorgeschlagene Regelung harmoniert mit den Satzungen der anderen Bezirksverbände in Bayern und stellt eine deutliche Vereinfachung der Satzung dar.
Wir stehen vor einem Superwahljahr und benötigen KV´s zur Entlastung der übergeordneten Verbände im Wahlkampf. In den Einzugsgebieten der KV´s arbeiten teilweise sehr engagierte Piraten/-innen, erreichen jedoch nur schwer die 30 notwendigen Unterstützerunterschriften, da die Einzugsgebiete der KV´s recht groß sind, und die Wege zu Stammtischen entsprechend sehr weit sind. Ebenfalls werden nur die Kreisverbände einer Partei, in den ländlich geprägten Strukturen der Oberpfalz, als eine politische Gliederung ernst genommen. Ein Kreisverband der Piratenpartei Deutschland wird hier eher im politischen Alltagsgeschäft wahrgenommen, als eine Crew oder AG.
Die Änderung der Satzung erleichtert erheblich die Arbeit und KV-Gründung vor Ort und entlastet den Bezirksverband in seiner Arbeit durch die Gründung neuer Kreisverbände.

Potentielle Unterstützung:

  1. Du?

Potentielle Ablehnung:

  1. Du?
Fragen und Antworten

S07c: Ladung zur Kreisverbandsgründung

Antragsteller: naabpirat

Antragstext

Art 14. Abs.1 der Satzung wird wie folgt neu formuliert:

(1) Die Gründungsversammlung ist vom Vorstand des Bezirksverbands zu laden, wenn zu erwarten ist, dass insbesondere wegen der Anzahl der Mitglieder im Gebiet des zu gründenden Kreisverbands die Gründung erfolgreich sein wird. Der Bezirksverbandsvorstand muss die Gründungsversammlung einberufen, wenn mindestens 15 stimmberechtigte Mitglieder der Piratenpartei Deutschland mit Wohnsitz im Kreis bzw. der jeweiligen Gemeinde und zusätzlich mindestens 50 Bürger, es schriftlich verlangen.

Begründung

Der Bezirksverband Oberpfalz unterhält Bayernweit die komplizierteste Regelung zum Laden einer Kreisverbandsgründung. Diese komplizierte Regelung hat in der Vergangenheit vermehrt zu unnötigem Aufwand für eine KV-Gründung geführt. Die vorgeschlagene Regelung harmoniert mit den Satzungen der anderen Bezirksverbände in Bayern und stellt eine deutliche Vereinfachung der Satzung dar.
Wir stehen vor einem Superwahljahr und benötigen KV´s zur Entlastung der übergeordneten Verbände im Wahlkampf. In den Einzugsgebieten der KV´s arbeiten teilweise sehr engagierte Piraten/-innen, erreichen jedoch nur schwer die 30 notwendigen Unterstützerunterschriften, da die Einzugsgebiete der KV´s recht groß sind, und die Wege zu Stammtischen entsprechend sehr weit sind. Ebenfalls werden nur die Kreisverbände einer Partei, in den ländlich geprägten Strukturen der Oberpfalz, als eine politische Gliederung ernst genommen. Ein Kreisverband der Piratenpartei Deutschland wird hier eher im politischen Alltagsgeschäft wahrgenommen, als eine Crew oder AG.
Die Änderung der Satzung erleichtert erheblich die Arbeit und KV-Gründung vor Ort und entlastet den Bezirksverband in seiner Arbeit durch die Gründung neuer Kreisverbände.

Potentielle Unterstützung:

  1. Du?

Potentielle Ablehnung:

  1. Du?
Fragen und Antworten

Antrag S08

Programmanträge

P01: Transparenter Bezirk

Antragsteller: Umrath

Es wird beantragt folgenden Programmpunkt in das Programm zur Bezirkswahl aufzunehmen:

Präambel

Transparente Politik wird im digitalen Zeitalter immer kostengünstiger und wichtiger. Die Menschen sind es immer mehr gewohnt, Informationen digital und durch Suchmaschinen auffindbar zur Verfügung gestellt zu bekommen. Dies ermöglicht ein bisher ungeahntes Verstehen von politischen Prozessen durch den Bürger, was seine Teilhabemöglichkeiten stark erhöht.

Transparenter Bezirkstag

Politische Prozesse – auch auf Bezirksebene – sollten unserer Ansicht nach möglichst öffentlich, nachvollziehbar und zeitpunktunabhängig dem Bürger offen stehen. Hierfür fordern wir die Sitzungen des Bezirkstages, die nicht personenbezogene Daten betreffen, nicht nur öffentlich abzuhalten, sondern in Ton und Bild aufzuzeichnen und im Internet zu veröffentlichen. Wir sehen hier das Informationsrecht der Öffentlichkeit höher gewichtet als die Persönlichkeitsrechte der Mandatsträger während der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit in den politischen Gremien.

Des Weiteren sollen alle Anträge und Informationsmaterialien, die den Mitgliedern des Bezirkstages zur Verfügung gestellt werden, im Internet angemessen veröffentlicht werden. Dies gilt ebenfalls für das Abstimmverhalten der einzelnen Räte. Uns ist bewusst, dass diese Informationen sich bisher nicht in den Protokollen finden, wir sind aber der festen Überzeugung, dass dies für viele Bürger bei ihren zukünftigen Wahlentscheidungen eine Rolle spielen würde.

Das Bezirksrecht ist über das Internetangebot des Bezirks vollständig zugänglich zu machen.

Bürgerbeteiligung

Die Piratenpartei Oberpfalz setzt sich dafür ein, dass Bürger/innen an politischen Entscheidungen im Bezirk weitestgehend beteiligt werden, z.B. über

  • frühzeitige Veröffentlichung von politischen Projekten und Plänen
  • Einrichtung und Nutzung digitaler Bürgerbeteiligungssoftware (Digitale Liquid Democracy Petitionssysteme)
  • Bürgerversammlungen zur Diskussion aktueller politischer Probleme auf Bezirksebene
  • Förderung von Bürgerjournalismus als kultureller Aufgabe
  • Förderung des Ehrenamts
Begründung

Diese Punkte ergeben sich fast zwangsläufig aus dem Bundesprogramm. Der Antrag ist aus Franken kopiert.


Potentielle Unterstützung:

  1. Umrath
  2. Belze
  3. Taxx
  4. Krealyt
  5. Peter Lang
  6. Klaus Möller
  7. Markus Schütz
  8. Du?

Potentielle Ablehnung:

  1. Du?

P02: Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

Antragsteller: Umrath

Antragstext

Die Piratenpartei Oberpfalz setzt sich dafür ein, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auch auf Bezirksebene zu ermöglichen.

Begründung

In Bayern wurden seit 1995 weit über 1300 Bürgerbegehren durchgeführt. Bayern ist damit Vorreiter der direkten Demokratie in Deutschland und Beweis, dass Bürger mündig sind, zu den meisten Fragen auch direkt abstimmen zu können. Dies ist auch auf Bezirksebene anzustreben. Der Antrag wurde aus Oberbayern übernommen.

Potentielle Unterstützung:

  1. Umrath
  2. Belze
  3. Marc Zimmerer
  4. Taxx
  5. Krealyt
  6. Peter Lang
  7. Klaus Möller
  8. Markus Schütz

Potentielle Ablehnung:

  1. Du?
Fragen und Antworten

Ist es Jemanden den finanziellen, zeitlicher oder Arbeitsaufwand von einem Bürgerbegehren bekannt? Wie sollte "jede Bürgerbegehren" finanziert werden? Wer kann beurteilen, ob eine oder andere Bürgerbegehren nicht nur private Interesse statt allgemeiner Interesse, vertritt? Bürgerbegehren im Regensburg hat gezeigt, dass es sich offt um einen Kampf der konkurierenden Gruppen der Bürger oder Einwohner handelt. Jede Bürgerbegehren ist nicht gleich die Demokratie.... Sepi

P03:

Antragsteller:

Antragstext
Begründung

Potentielle Unterstützung:

  1. Du?

Potentielle Ablehnung:

  1. Du?
Fragen und Antworten

P04:

Antragsteller:

Antragstext
Begründung

Potentielle Unterstützung:

  1. Du?

Potentielle Ablehnung:

  1. Du?
Fragen und Antworten

Sonstige Anträge

S01: Einführung von Liquid Feedback

Antragsteller: Umrath

Antragstext

Die Versammlung möge beschließen, Liquid Feedback (bzw. die bayrische Variante, Pirate Feedback) auf Bezirksebene einzuführen, sobald dies technisch möglich ist. Dabei wird möglichst die Instanz des Landes verwendet. Die Entscheidungen im Liquid Feedback sind zunächst nicht bindend sondern dienen nur der Meinungsbildung.

Begründung

In der Oberpfalz sind wir mittlerweile über 500 Mitglieder. Nur die wenigsten beteiligen sich regelmäßig aktiv und auch auf Parteitagen erscheint regelmäßig nur ein Bruchteil der Mitglieder. Um auch den weniger aktiven Mitglieder die Möglichkeit zu geben, sich am politischen Geschehen zu beteiligen, wollen wir LQFB einführen. Des weiteren fehlt bisher eine Möglichkeit, schnell ein Meinungsbild einzuholen, um auf aktuelle Ereignisse reagieren zu können. Auch dies wäre mit LQFB endlich möglich. Und drittens ließe sich mit LQFB auch ein programmatischer Parteitag sehr gut vorbereiten.

Potentielle Unterstützung:

  1. Umrath
  2. Krealyt
  3. Peter Lang
  4. Du?

Potentielle Ablehnung:

  1. Belze - LQFB wird in Bayern - und vorallem in der Oberpfalz von fast keinem Piraten genutzt - Ich rechne das mal runter von 30k Piraten in Deutschland nutzen ca. 500 das LQFB regelmässig - Einen Aufwand zu betreiben damit 10 Piraten LQFB haben halte ich für unnötig und würde die Energie die durch die Einführung abgezogen wird lieber in programmatischer Arbeit nutzen.
  2. Klaus Möller

Antrag 4

Teilnehmer

feste Zusagen

  1. ToaTs
  2. Krealyt
  3. Taxx
  4. Umrath
  5. Check834
  6. Peter Lang
  7. Tobias 'EscaP' Stenzel
  8. Marc Zimmerer
  9. Thomas Prüter
  10. Alex "@_Belze-" Ferstl
  11. Naabpirat 21:42, 7. Okt. 2012 (CEST)
  12. Andreas Heuberger
  13. Klaus Möller
  14. Jennifer Möller
  15. 'steporat'

komme vielleicht

  1. Markus Schütz


  1. Du?

Gäste

  1. Christian 'Bim' Reidel stehe für VL zur Verfügung
  2. Spinni
  3. --Dev 11:41, 24. Okt. 2012 (CEST)
  4. Weltraumvogel 13:40, 24. Okt. 2012 (CEST) (evtl.)