Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Programmänderung 021
Inhaltsverzeichnis
Antragstitel
Reform der Rentenversicherung Antragsteller
Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Es wird beantragt / ins Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl aufzunehmen. Die Rentenversicherung wird wie folg reformiert: a) Einrichtung einer allgemeinen Rentenversicherung (Bürgerversicherung) in der jeder Bürger Pflichtmitglied ist.. Hier wird die Basisaltersversorgung gesichert, die mindestens über dem Sozialhilfesatz liegen soll. b) Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze ( z.Zt. West EURO 5600, Ost EURO 4800) weil diese ebenso wie in der Krankenversicherung dazu führt, dass die niedrigen Einkommen die hohen subventionieren. c) Eine zusätzliche Versorgung durch Versicherungen, Pensionskassen etc. ist wie bisher möglich und erwünscht.
Antragsbegründung
Dadurch, dass grundsätzlich alle Bürger prozentual von ihrem Bruttoeinkommen in die Bürgerversicherung einzahlen, werden auch Groß- und Höchstverdiener, die bisher nicht versichert waren zu Beitragszahlungen heran gezogen. Das wird dazu führen, dass dien Rentenhöhen wesentlich angehoben werden können und/oder die Beitragssätze gesenkt werden können.. Der Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze wird ebenso die Beitragszahler entlasten und/oder die Höhe der ausgezahlten Renten positiv beeinflussen. Durch den Wegfall verschiedener Einrichtungen der Altersversorgung (Arbeiter/Angestellte und Beamte) wird es zu enormen Kostenreduktionen im Verwaltungsbereich der Rentenversicherung kommen. Diese Einsparungen können zu einer Anhebung der Rentenhöhe verwendet werden und/oder zu einer Absenkung der Beitragssätze führen. Außerdem wird durch die Gleichstellung von Arbeitern/Angestellten und Beamten der traditionelle Gegensatz zwischen diesen Gruppen, der aus vordemokratischen Zeiten stammt, aufgehoben.
Datum der letzten Änderung
04.04.2012 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
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Diskussion
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Pro/Contra-Argument: ...
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Pro/Contra-Argument: ...
Allgemein gilt bisher, dass wer mehr in die RV einzahlt, auch mehr aus dieser bekommen wird. Bleibt man bei diesem Grundsatz wird die RV später auch wesentlich höhere Renten an Angestellte, die jenseits der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, auszahlen müssen. Eine Abschaffung dieses Grundsatzes wird die Akzeptanz dieser Pflichtversicherung extrem senken. Ohne dieses Grundsatz abzuschaffen ist aber unklar wie hoch wirklich die Mehreinnahmen der RV auf Dauer sein werden, denn die Ausgaben steigen ja ebenfalls. User:blackdrag
Pro/Contra-Argument: ...
... Der Grundsatz , dass die Rentenhöhe abhängig von den eingezahlten Beiträgen sein soll, wurde bereits vor Jahren ausgehebelt. Alle sogenannten Rentenreformen hatten ausschließlich das Ziel den Rentenanspruch der gesetzlich versicherten konseqent zu kürzen. Der Rentenanspruch eines Rentners der bei vergleichbaren Einkommen 1990 in Rente gegangen ist,ist etwa doppelt so hoch wie bei einem Rentner der heute in Altersrente geht. Dabei sind noch nicht die gesellschaftlich bedingten Ausfälle in vielen Einkommensbiografien berücksichtigt. Eine dauerhafte Lösung kann nur durch das bedingungslose Grundeinkommen gefunden werden.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Monarch 13:23, 4. Apr. 2012 (CEST) für das Anliegen, gegen Form und Formulierung
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