Benutzer Diskussion:Etz/Pseudonym-Kompromiss

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Ein Kompromiss für die Frage von Pseudonymen in LiquidFeedback?

Verpflichtendes Klarnamen-Feld im Nutzer-Profil

Jeder Nutzer muss seinen Klarnamen in einem Feld des Nutzer-Profils angeben. Dieses Feld wird nicht im Rahmen der Datenbank-Dumps übertragen, kann aber für jeden einzelnen Nutzer bei Aufrufen des Nutzer-Profils eingesehen werden. Für den Fall einer Namensänderung im Real Life kann man den Klarnamen auch ändern, die Änderungen werden aber in der Klarnamens-Historie festgehalten und sind ebenfalls bei Aufrufen des Nutzer-Profils einsehbar.

  • Es ist für eine offene elektronische Abstimmung nur erforderlich, dass die Teilnehmer des Systems die Stimmberechtigung untereinander kontrollieren können, somit eine Identitätsprüfung vornehmen können. Der Anmeldename und der Nutzername (der in den Initiativen verwendet wird) wäre auch hier frei wählbar.
  • Um Manipulierung zu vermeiden, ist vorgesehen, die Klarnamen mit der Akkreditierung/Registrierung in ein nicht vom Benutzer änderbares Feld einzutragen (Profilseite). Für die Gewährleistung einer offenen elektronischen Abstimmung ist es nur erforderlich, dass diese Information den Teilnehmern zur Verfügung stellt.
  • Klarname alleine ist nicht ausreichend zur Identitätsfeststellung, daher wird die Anschrift als ergänzende Information benötigt, es gibt noch andere Varianten, wonach man Geburtstag und -ort ergänzt, das macht allerdings die Überprüfung der Teilnehmer untereinander sehr schwierig.
  • Da diese Information nur der Feststellung der gegenwärtigen Identität dient, denke ich, dass eine Klarnamenhistorie, die dann auch die Anschriften beinhalten würde, nicht erforderlich ist. Der Zweck hat sich mit Umzug bzw. mit Änderung des Namens überholt.

Über den Rest muss ich noch nachdenken ;) Moni 09:32, 20. Okt. 2011 (CEST)

Antwort: Eine komplette Angabe der Anschrift in jedem Profil scheint mir in hohem Maße gefährlich. Ich erinnere nur an die Erfahrungen, die Evil_Scientist an seiner NRW-Privatadresse hatte machen müssen, als er überlegte, an einer Veranstaltung einer rechtsgerichteten Studentenverbindung teilzunehmen. Ich kann davor nur warnen. Es sollte aber andere Möglichkeiten geben, einen Account auch ohne komplette Adresse eineindeutig einem Parteimitglied zuzuordnen. Schließlich haben viele Piraten einen anderen Namen als Joachim Lehmann, Kevin Müller oder Roland Schulze. Denken kann man z.B. schon an die Angabe der Basis-Gliederung, wenn der Name für sich nicht eindeutig ist. Eine gute Lösung zur Identifizierung sehe ich in dem Beschluss der GV Friedrichshain-Kreuzberg. Ich kann mir gut vorstellen, dass dieses Vorgehen auch mit den Vorschlägen, die ich mit meinem Beitrag unterbreitet habe, verknüpfen lässt. --etz 15:44, 26. Okt. 2011 (CEST)
Ergänzung: Genau an diesem Punkt stoßen sich die meisten Kritiker der kommunizierten Lösung bei uns im Bezirk, ich habe bisher niemand gesprochen, der einverstanden wäre, dass die Klaradresse offen publiziert wird. Ich selbst bin auch dagegen und stimme deshalb sehr für eine alternative Lösung, wie zB von Dir Etz beschrieben. -- E-laine 00:37, 2. Feb. 2012 (CET)
    • Zur Klarstellung, diese Überlegungen auf dieser Diskussionsseite von mir stammen aus Oktober 2011, die Anträge, bei den Anträgen, die auf der kommenden LMV gestellt werden, ist vorgesehen, dass mindestens der bürgerliche Name für die Teilnehmer im System sichtbar ist. Entsprechend der auch von Eberhard für gut befundenen Verfahrensweise wird auch von mir aktuell dazu die Erfassung der Mitgliedsnummer, und Datum sowie Ort der letzten Vorstellung als erforderlich erachtet. Weil sich diese Angaben ändern können, habe ich mich im Satzungsänderungsantrag dafür entschieden, nur die Mindestanforderung zu erwähnen.
    • Zur Aktualisierung - Es ist schade, dass "man" nicht selbst einen Alternativantrag eingestellt hat zur Problematik Überprüfung von Abstimmungen. Die geforderte Einschränkung hinsichtlich des Datenbankdumps widerspricht meinem Satzungsänderungsantrag auch nicht, selbst wenn ich sie nicht für zielführend halte. Wie der Datenbankdump genutzt, veröffentlicht wird, in welchem Umfang gehört zu den Ergänzungen die beim Landesvorstand oder der Landesmitgliederversammlungen gem. § 11, Abs. 1 i) als Antrag eingereicht werden können. Ich habe dieses Verlangen nicht ignoriert, sondern durch die Nichterwähnung eine Möglichkeit geschaffen, dass es umgesetzt werden kann, wenn hierzu eine Mehrheit bei der LMV besteht oder der Landesvorstand entsprechendes beschließt. Es wäre somit nur ein sonstiger Antrag an die nächste LMV oder an den Vorstand zu stellen, allerdings fehlt auch noch eine entsprechende Initiative im Liquid Feedback, ob die Teilnehmer dem Vorschlag hinsichtlich der Beschränkung des Datenbankdumps zustimmen. Wie auch immer, es ist eine Verfahrensfrage, keine Satzungsfrage.
    • Den Vorwurf der Verwendung des falschen Regelwerkes weise ich zurück, ich habe das im entsprechenden Bereich Streitfragen zu Abstimmungen bereits klargestellt, dass das Regelwerk Meinungsbilder zulässt um Squads, Vorstand und anderen Organen eine Orientierungshilfe zu geben. Es können auch Beschlussvorlagen für den Vorstand mit diesem Verfahren entwickelt werden.Das Meinungsbild ist als Orientierungshilfe für Organe zugelassen, die Landesmitgliederversammlung ist ein Organ. Der Themenbereich Satzung, Parteistruktur und GO der LMV schreibt folgendes vor: Alle Anträge, die die Satzung, die Parteistruktur oder die Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlung betreffen, müssen in diesem Themenbereich diskutiert und abgestimmt werden. Daher kann der Antrag nicht in einem anderen Regelwerk diskutiert werden, es besteht eine Vorschrift, ihn hier einzustellen und abzustimmen. In den Regelwerken ist eine solche MUSS-Bestimmung nicht gegeben, daher hat der Initiator freie Hand, da eine Vorschrift, mit welchem Regelwerk er eine Initiative einstellen muss, fehlt.
    • Zur Initiative, die Liquid Democracy zum Organ machen möchte, die Verbindlichkeit besteht innerparteilich. Das hat gegenüber anderen Organen und Mandatsträgern den Einfluss, dass die Ergebnisse der Initiativen nicht als Entschluss der Teilnehmer des Systems, sondern des Landesverbandes anerkannt werden.

Monika Belz 22:32, 11. Feb. 2012 (CET)


Neue Überlegungen

Auch die von Dir angeführte positive Stellungnahme zum Friedrichshain-Kreuzberger Vorschlag stammt (so wie er auf dieser Seite beschrieben ist) vom Oktober 2011. Neue Überlegungen führen zu anderen Ergebnissen. Siehe dazu die Hauptseite.

Bemerkenswert ist, dass Deiner Ansicht nach LqFb eine Bindungswirkung gegenüber dem einzelnen Mitglied haben soll, nicht aber gegenüber den gewissensfreien Mitgliedern des Vorstandes oder der Fraktionen. Das ist nun endgültig eine Top-Down-Herrschaftsstruktur statt fließender Demokratie und Mitmachpartei.

Nein: Ich halte keine vorgeschlagene Satzungsänderung für ausgereift und geeignet, Eingang in die Landesverbandssatzung zu finden. Die bestehenden Satzungsbestimmungen reichen vollständig aus, damit LqFb zu betreiben. Und ja: Ich bleibe dabei, dass eine intendierte Satzungsänderung auch in LqFb mit dem dazugehörenden Regelwerk eingestellt werden soll – schon aus Gründen der Redlichkeit.

Im übrigen verweise ich weiterhin auf die auf der Hauptseite verlinkten Beiträge und LqFb-Initiativen, die die mangelnden praktischen Aktualisierungen kritisieren.

--etz 17:06, 12. Feb. 2012 (CET)

  • Bemerkenswert ist, dass ich davon ausgehe, dass sich die Mandatsträger bei der Entscheidung auf ihre Grundlagen nach Fraktionssatzung verlassen und das freie Mandat beachten. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass das freie Mandat die Entscheidung des einzelnen Mandatsträgers beinhaltet, den Ergebnissen der Willensbildung Liquid Demcoracy zu folgen. Bemerkenswert ist,dass der Landesvorstand als gewähltes Organ bei mir tatsächlich über dem Organ der Willensbildung tangiert. Änderung wäre möglich, wenn man die Teilnehmer der Plattform Willensbildung Liquid Democracy wählt, aber das wäre ja dann was gänzlich anderes.... und ob man das dann will.... Monika Belz 18:49, 12. Feb. 2012 (CET)
    • Leider erklärst Du nicht, wer denn einer Bindungswirkung von LqFb-Empfehlungen unterliegen soll. Da Du explizit Vorstand und Fraktion ausnimmst (was ich nachvollziehen kann), bleibt also der gemeine Pirat als an die »verbindlichen Empfehlungen« gebundener und geknebelter Mensch übrig. Das aber kann es ja nun wirklich nicht sein, dass individuelle Piraten einer solchen Knebel-Wirkung unterworfen werden sollen. Daher ist all dieses entweder sinnfreies und wirkungsloses Wortgeklingel oder eben … s.o. --etz 17:24, 13. Feb. 2012 (CET)