BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Abstimmung zwischen den Parteitagen

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag_2012.2 von Michael Ceglar.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag_2012.2/Antragsfabrik.

Titel = Abstimmung zwischen den Parteitagen
Änderungsantrag Nr.
S02
Beantragt von
Michael Ceglar
Betrifft
Satzung des Landesverbands Bayern / §9c
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge folgenden Paragraphen in die Landessatzung aufnehmen:


§9c - Abstimmung zwischen den Parteitagen

(1) Gegenstand der Abstimmung

   1. Anträge, die auf dem Landesparteitag aus Zeitgründen nicht behandelt wurden.
   2. Resolutionen und Meinungsbilder auf Antrag des Landesvorstands.

(2) Durchführung der Abstimmung

   1. Einbringen der Anträge
      a) Anträge des Landesparteitags werden in ihrer für den Parteitag beschlossenen Reihenfolge auf die folgenden 4 vollen Monate
         gleichmäßig verteilt, es sei denn der Parteitag beschließt eine andere Verteilung. (Beispiel: 22 Anträge, 6-6-5-5)
      b) Anträge auf Resolutionen oder Meinungsbilder sind spätestens 1 Woche vor Abstimmungsbeginn zu stellen
   2. Abstimmung über die Anträge.
      a) Die Abstimmung efolgt durch die Kreisverbände, ersatzweise die unterste Gliederung.
      b) Ist in der Satzung des Kreisverbandes oder der untersten Gliederung nichts anderes bestimmt, erfolgt die Abstimmung auf
         einer Kreisversammlung oder Versammlung der untersten Ebene, wobei nur Mitglieder stimmberechtigt sind, die ihren aktuellen
         Jahresbeitrag bezahlt haben.
   3. Ergebnisermittlung
      a) Es gelten nur Ja- oder Nein-Stimmen. Enthaltungen  werden nicht gezählt.
      b) Das Ergebnis wird mit der Zahl der Mitglieder gewichtet, die ihren aktuellen Jahresbeitrag bezahlt haben. 
         (Beispiel: 20 Ja -Stimmen, 25-Nein-Stimmen, 100 zahlende Mitglieder = 2000 Ja-Punkte, 2500 Nein-Punkte)
      c) Es gibt kein Quorum. 
   4. Zeitliche Abfolge
      a) Am 20. jeden Monats veröffentlicht der Landesverband die Zahl der zahlenden Mitglieder pro unterster Gliederung. 
         Dieses Zahl wird für die Stimmgewichtung verwendet.
      b) Zwischen dem 21. des Monats und dem letzten des Monats wird abgestimmt.
      c) Das Ergebnis wird bis zum 3. des nächsten Monats an den Landesvorstand übermittelt und spätestens bis zum 10. des nächsten 
         Monats auf der Homepage des Landesverbandes detailliert veröffentlicht. Zur Kontrolle sollten auch alle Untergliederungen
         die Ergebnisse veröffentlichen.

Der Landesverband stellt diesen Antrag auf dem nächsten Bundesparteitag. Die Terminologie ist entprechend anzupassen ("Bund" statt "Land")

Begründung

Die Piraten sind basisdemokratisch organisiert und können daher bislang nur auf Parteitagen abstimmen. Das genügt nicht mehr.

Daher mein Vorschlag für eine Art dezentraler Parteitag, bewußt simpel gehalten. Die Kreise oder untersten Gliederungen bestimmen selbst die Art der Abstimmung und liefern lediglich ein Ja/Nein-Ergebnis ab. Wie sie dazu kommen ist ihre Sache.

Die Gewichtung nach zahlenden Mitgliedern vereinfacht die Akkreditierung auf der untersten Ebene. So könnte ein Kreis auch nicht zahlende Mitglieder oder Nichtmitglieder abstimmen lassen.

Die Einladung erfolgt nur einmal pro Mitglied, weil die Abstimmungen immer zu einem festen Termin stattfinden. Wenn man Versammlungen verwendet empfiehlt es sich, diese immer am selben Datum, z.B. 25ste oder Wochentag z.B. Letzter Mittwoch im Monat, zu machen.

Meinungsbilder und Resolutionen sollten auch möglich sein, damit der LV schnell auf akutelle politische Ereignisse reagieren kann.

Es gibt kein Quorum. Jeder Kreis ist angehalten ein Ergebnis abzuliefern. Zur Not: 0 Ja, 0 Nein (= Thema interessiert hier keinen)






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Michael Ceglar
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. cmrcx Dieses Konzept ist offensichtlich noch nicht fertig und die Formulierung noch nicht satzungstauglich.
  2. Thomas 10:20, 31. Aug. 2012 (CEST) völlig ungenügend und unausgereift. gibt KV nur Pflichten ohne Nutzen. hochgradig manipulierbar.
  3. Umrath Klingt nach einem Verwaltungsmonster und nicht umsetzbar.
  4. Ron
  5. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...


Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • cmrcx Dieses Konzept ist offensichtlich noch nicht fertig und die Formulierung noch nicht satzungstauglich.
    • Michael Ceglar Ich finde sie sehr satzungstauglich. Die Formulierung drücken aus was sie sollen. Wenn es was zu verbessern gibt, laß mich wissen was.
  • Thomas 10:20, 31. Aug. 2012 (CEST) völlig ungenügend und unausgereift. gibt KV nur Pflichten ohne Nutzen. hochgradig manipulierbar.
    • Michael Ceglar Der Nutzen ist, daß die Piraten zu Entscheidungen kommen. Was für Pflichten meinst du, die nicht leicht erfüllbar wären? Seit wann sind Kreisversammlungen "hochgradig manipulierbar"?
      • §9(2) PartG "Die Mitglieder der Partei und die Vertreter in den Parteiorganen haben gleiches Stimmrecht." Welche Bedeutung haben "Resolutionen und Meinungsbilder"? Warum muss das in die Satzung? Das könnte man schon jetzt freiwillig machen. Wird aber kein KV wollen... --Thomas 12:31, 4. Sep. 2012 (CEST)
        • Wie macht man das freiwillig? Das ist ja das Problem. Es gibt kein Verfahren. So hat neulich der Bundervorstand eine PM herausgegeben auf der Basis eines LQFB-Meinungsbildes und hat einen Shitstorm geerntet. Wir müssen in der Lage sein zu aktuellen Ereignissen Stellung zu nehmen und auch "alle" Anträge abstimmen, wenn wir bis zu den Wahlen etwas auf die Reihe kriegen wollen. Wir können es uns nicht mehr leisten, ständig 100e Anträge vor uns herzuschieben. Ob die Gewichtung gegen das PartG verstößt, weiß ich nicht (im Kreis bei der Abstimmung wird ja jede Stimme gleich gezählt; das ist wie im Bundesrat, da werden ja auch nicht die Stimmen der Landtagswahl gezählt ;-), man kann die Gewichtung zur Not aber auch weglassen und einfach nur die Stimmen auswerten. Dann wird halt nur klasssisch abgestimmt, wie es im Antrag steht: Kreisversammlung mit nur zahlenden Mitgliedern stimmberechtigt. Muß sich halt der Kreisvorstand darum kümmern, wer bezahlt hat. Das Prinzip ist aber richtig. Wenn es auf dem Parteitag nicht reicht, muß man halt auf der untersten Ebene die Abstimmung organisieren. Wer Verbesserungsvorschläge hat, nur her damit. Eigentlich wollte ich das Teil auf dem Bundesparteitag stellen, aber dann dachte ich, ein kleiner Testlauf im Land kann nicht schaden. Wir haben schließlich auch Landtagswahlen. Michael Ceglar
          • all das und viel mehr wurde in diesem Antrag berücksichtigt. sorry, in deinem Antrag ist noch so Vieles unberücksichtigt (z.B. gibt in einem LK keinen KV, BzV muss einberufen, andere KVs haben schon abgestimmt, was nun?), dass wenn du zurück ans Reissbrett gehst und alle möglichen PartG-Kommentare und Erfahrungen anderer Parteien studierst, wohl etwas ähnliches wie in dem zuvor genannten Antrag herauskommt. --Thomas 17:36, 7. Sep. 2012 (CEST)
  • Umrath Klingt nach einem Verwaltungsmonster und nicht umsetzbar.
    • Was ist denn so schwierig, auf einer Kreisversammlung eine Abstimmung durchzuführen und das Ergebnis an den Landesvorstand zu melden? Michael Ceglar
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
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