SN:Kreisverband/Chemnitz/Treffen/HVC142/Satzungsanträge

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Satzungsänderungsanträge zur HVC 14.2

SÄA 001 - § 6 Ziffer 3 der Satzung

Die Hauptversammlung möge beschließen, § 6 Ziffer 3 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

"Die Hauptversammlung tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Mitglieder des Kreisverbands, jedoch mindestens 8, eine Einberufung in Textform beantragen. Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied mindestens vier Wochen vorher in Textform ein. "

Bisheriger Wortlaut: "Die Hauptversammlung tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Mitglieder, jedoch mindestens 8, des Kreisverbandes eine Einberufung beantragen. Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied mindestens vier Wochen vorher schriftlich ein. Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, sofern die Mitglieder des Kreisverbandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben und dieser Versandart schriftlich zugestimmt haben."

Begründung: Die bisher notwendige Schriftform (= Papierform mit eigenhändiger Unterschrift) für Einladungen soll durch Textform ersetzt werden, um den Kosten- und Zeitaufwand für die Erstellung und den Versand von Einladungen zu reduzieren.

Link: § 6 - Die Hauptversammlung