RP:Antrag/2013.6/005/Recht auf körperliche Unversehrtheit

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein angenommener Wahlprogrammantrag für den Landesverband RLP.

Wahlprogrammantrag Nr.
2013.6/005
behandelt bei
SDMV2013.4
Beantragt von
Sebastian Degenhardt, Xander
Kurzbeschreibung
Ablehnung medizinisch nicht indizierter Eingriffe in die genitale Unversehrtheit (besonders Beschneidungen)
Betrifft
Für ein selbstbestimmtes Leben
Vermerk
Eingereicht mit Ticket #10108002 vom 19.11.2013 19:10 Uhr

Antrag

In das Landeswahlprogramm wird im Abschnitt "Für ein selbstbestimmtes Leben" folgender Unterabschnitt eingefügt:

Recht auf körperliche Unversehrtheit

Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung muss Vorrang vor dem Recht der Eltern auf Erziehungs- und Religionsfreiheit haben.

Aus diesem Grund lehnen wir nicht medizinisch notwendige und nicht aus eigenem Antrieb des mündigen Betroffenen erfolgenden Eingriffe an den Genitalien und in die sexuelle Identität ab.

Dies sind insbesondere

  • alle Formen der Beschneidung aus religiösen, kulturellen, sozialen oder prophylaktischen Gründen,
  • alle auf gesellschaftlichen Zwang erfolgenden Schönheitsoperationen,
  • das Geschlecht festlegende Maßnahmen bei Intersexuellen sowie
  • rein kosmetische Korrekturen angeborener Fehlbildungen.

Den am 12.12.2012 durch den Deutschen Bundestag beschlossenen § 1631 d BGB (sogenanntes "Beschneidungsgesetz") soll wieder gestrichen werden.

Begründung

Das Recht auf genitale Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung, besonders auch der Kinder, leitet sich ab aus den Grundsätzen der Menschenwürde, der körperlichen Unversehrtheit, der freien Entfaltung der Persönlichkeit, der Religionsfreiheit, der Gleichheit aller Menschen und des Schutzes vor Gewaltanwendung und Misshandlung. Niedergelegt sind diese Grundsätze in dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und in der UN-Kinderrechtskonvention.

Das Beschneidungsgesetz von 2012 erteilt Eltern einen Freibrief, ihre männlichen Kinder aus beliebigen Gründen beschneiden zu lassen und nimmt diesen die Möglichkeit, nach Erreichen der Mündigkeit Klage einzureichen. Bei Säuglingen ermöglicht es das Umgehen grundlegender Anforderungen an eine Operation, wie der Durchführung unter sterilen Bedingungen und ausreichender Betäubung, und es sieht keine Überwachung der zum Schutz der Kinder gesetzten, minimalen Anforderungen vor.

Zur Info der Wortlaut des § 1631 d BGB:

§ 1631d Beschneidung des männlichen Kindes

(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

Unterstützung / Ablehnung

SDMV-Abstimmungsergebnis

Urne ja nein enthalten
Ahrweiler 6 1 0
Altenkirchen 5 2 0
Kaiserslautern 2 4 0
Koblenz 0 5 0
Ludwigshafen 6 1 1
Mainz 10 1 0
Neustadt 0 0 0
Trier 2 4 0
Worms 2 3 0
gesamt 33 21 1

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Roland (nicht nur voraussichtlich!)
  2. Basaltpirat
  3. Sebastian Degenhardt 17:39, 11. Nov. 2013 (CET)
  4. Sebi-rockt 08:19, 12. Nov. 2013 (CET)
  5. Guru
  6. ProhtMeyhet 14:57, 13. Nov. 2013 (CET)
  7. Ivo
  8. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Klaus T. 15:36, 11. Nov. 2013 (CET)
  2. RaBe3107
  3. Fortuna27167
  4. Paolo
  5.  ?
  6. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Wie wollen wir das durchsetzen ? Durch Bußgeld/Strafverfahren muss ich in die Türkei oder nach Israel fahren ?
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Der Transparenz wegen (Lobbyeismus und so..) sei hier mal erwähnt, dass einer der Antragsteller Mitglied der Giordano-Bruno-Stiftung ist. Diese Stiftung wehrt sich zwar gegen den Vorwurf, sie sei religions-feindlich. Doch finden immer wieder Mitglieder dieser Stiftung den Weg in die Öffentlichkeit, die sich offen feindlich verhalten und dazu aufrufen, Regionen müsse man aus der Gesellschaft verdrängen. --Klaus T. 18:07, 11. Nov. 2013 (CET)
    • Dieser Antrag ist eine Abwandlung eines Grundsatzprogrammantrags, der zusammen mit ein paar Leuten von der GBS entwickelt wurde. Weder Xander noch ich sind Mitglieder der GBS. Also bitte keine Gerüchte verbreiten.
      • ...
    • ...
  • Also bitte, es gibt kein Supergrundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Das sollte bei den Piraten in keinem Programm stehen.
    • Das eigene Persönlichkeitsrecht, das die körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung umfasst, geht als Menschenrecht auch bei Kindern und Jugendlichen der Fremdbestimmung durch die Eltern über Erziehungs- ("Zuchtparagraph") und Religionsfreiheit auf jeden Fall vor.Guru
  • Wenn der erste Satz gestrichen wird, stimme ich dafür, sonst dagegen. Fortuna27167