RP:Antrag/2012.1/P52/Akkreditierungsverfahren
Dies ist ein angenommener Sonstiger Antrag für den Landesverband RLP.
- Sonstiger Antrag Nr.
- 2012.1/P52
- behandelt bei
- LMV2013.1
- Beantragt von
- Tanine, Pinae
- Kurzbeschreibung
- Seit der Bolognareform wird die Studiengangakkreditierung durch private Akkreditierungsagenturen durchgeführt. Dieser Antrag dient der Vereinfachung des Systems, aber Beibehaltung von Qualitätskontrolle, insbesondere durch sonst unterrepräsentierte Statusgruppen wie den Studierenden.
- Ergänzt Antrag
- RP:Antrag/2012.2/008/Bildung
- Vermerk
- Der Antrag wurde für den LPT 2012.1 eingereicht, aber nicht behandelt
- Vorrangverfügung mit Ticket #1031141 am 2013-01-06
- Vom Antragsteller auf der LMV2013.1 als Wahlprogrammantrag zurückgezogen und als Positionspapier zur Abstimmung gestellt.
- angenommen auf der LMV2013.1
- Antrag ist verarbeitet
Antrag
Es soll folgender Absatz aus dem Bildungskonzept ersetzt werden (Modul 02e): "Die Qualität der Hochschulen wird durch ein gemischtes Gremium aus Vertretern verschiedener Hochschulen gewährleistet. Private Agenturen sollen keinen Einfluss auf die Akkreditierung von Studiengängen bekommen."
Studiengänge müssen mindestens alle fünf Jahre akkreditiert werden, um eine konstant hohe Qualität und Vergleichbarkeit von Studiengängen zu gewährleisten. Die Akkreditierung wird durch einer paritätisch aus Professoren, Vertretern oder Vertreterinnen des akademischen Mittelbaus sowie Studierenden besetzten Akkreditierungskommission durchgeführt. Dabei müssen alle Vertretungen in der Akkreditierungskommission von anderen Hochschulen kommen, um voreingenommenen Entscheidungen vorzubeugen. Auftrag desr Akkreditierungskommission ist es die Studienqualität und die Studierbarkeit, sowohl konzeptionell, als auch personell, als auch von den verfügbaren Räumlichkeiten und technischen Gegebenheiten her sicherzustellen. Dafür nimmt die Akkreditierungskommission eine Prüfung der Studiengangskonzeption vor, spricht mit allen betroffenen Statusgruppen und begutachtet die Räumlichkeiten. Bei Zweifeln an der Tauglichkeit des Konzepts oder den Räumlichkeiten muss die Akkreditierungskommission die Akkreditierung mit Begründung ablehnen. Hochschulen haben jedoch das Recht nach einer einmaligen Ablehnung innerhalb von sechs Monaten eine erneute Prüfung durch das gleiche Gremium durchführen zu lassen. Innerhalb der Akkreditierungskommission müssen Mitglieder jeder Statusgruppe einer Akkreditierung zustimmen, damit der Studiengang akkreditiert werden kann. Ein Votum gegen die Akkreditierung wird zur Qualitätssicherung zusammen mit der Begründung veröffentlicht. Akkreditierungsräte werden durch das Kultusministerium kontrolliert. Jede Hochschule sowie das Kultusministerium selbst kann gegen eine erfolgte oder versagte Akkreditierung Beschwerde einlegen. Folgt das Ministerium der Begründung der Beschwerde, kann es selbst eine erneute Prüfung der Unterlagen des Studiengangs, eine Prüfung der Akkreditierungskommission oder ein erneutes Akkreditierungsverfahren durch eine neu zusammengesetzte Akkreditierungskommission veranlassen. Folgt das Ministerium der Beschwerde nicht, kann die klagende Hochschule dennoch ein erneutes Akkreditierungsverfahren mit neu zusammengesetzter Akkreditierungskommission in die Wege leiten, sofern diese Hochschule die entstehenden Kosten auch übernimmt. Beschwerde gegen eine Akkreditierung kann vorgebracht werden bei Bedenken zur Zusammensetzung der Akkreditierungskommission, bei Vorwürfen der Bestechlichkeit oder Befangenheit von Mitgliedern der Akkreditierungskommission sowie fahrlässigen Fehlern im Verfahren. Wird beim Kultusministerium eine Akkreditierung beantragt, werden dort per Losverfahren aus Pools qualifizierter Vertreter oder Vertreterinnen der Statusgruppen Kommissionsmitglieder gelost.
Die Aufgabe in einer Akkreditierungskommission mitzuarbeiten ist eine Ehre und wird als solches nicht entlohnt. Den Kommissionsmitgliedern steht jedoch eine angemessene Aufwandsentschädigung zu. Außerdem hat die Hochschule der Kommissionsmitglieder Sorge zu tragen, dass die gewählten Kommissionsmitglieder für die Akkreditierungstätigkeit freigestellt werden und ihnen durch ihre Akkreditierungstätigkeit keine Nachteile entstehen. Die Kosten des Akkreditierungsverfahrens müssen von der Hochschule getragen werden, die die Akkreditierung in Auftrag gibt.
Begründung
Seit der Bolognareform wird die Studiengangakkreditierung durch private Akkreditierungsagenturen durchgeführt. Sowohl die Qualitätskontrolle als auch die Vergleichbarkeit der Studiengänge wird durch dieses Verfahren nicht ausreichend sichergestellt. Private Agenturen, die mit Gewinnabsichten operieren müssen, sind nicht geeignet, die für die Allgemeinheit wichtige Aufgabe der Studiengangakkreditierung ausreichend unbeeinflusst sicherzustellen. Zu den Bedenken der Befangenheit der privaten Agenturen gesellen sich in der Praxis hohe Kosten von 10000-15000€ pro Akkreditierung. Das im Antrag geforderte System vereinfacht die Akkreditierung und stellt durch Losverfahren und die demokratische Wahl der Ratsmitglieder sowohl Unbestechlichkeit als auch Unbefangenheit der Akkreditierung sicher. Dadurch, dass die Ratsmitglieder alle von unterschiedlichen Hochschulen kommen, wird die Vergleichbarkeit der Studiengänge gewährleistet. Durch den relativ kleinen Akkreditierungsrat sowie den Verzicht auf eine reguläre Bezahlung ist eine deutliche Reduktion der Kosten pro Akkreditierung zu erwarten.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Marie
- --SirThomasMarc 10:17, 12. Okt. 2012 (CEST)?
- Walter
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- PeterD
- ?
- ..
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
Der Antrag ist m.E. überflüssig, das System ist in Veränderung begriffen, "privat" sind die Agenturen auch nicht wirklich und dort mitarbeiten macht keiner gern, weil kaum ein "Honorar" gezahlt wird, sondern eh' nur eine Art Aufwandsentschädsigung. Das System ist schlecht, aber auch so nicht zu verbessern. Wir sollten darüber etwas ausführlicher nachdenken.
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